Auch tödlich Verunglückte: Mehr Verletzte durch E-Scooter
Elektro-Roller können schnell gefährlich werden. Das zeigt die nun veröffentlichte Unfallstatistik 2022.
Der TÜV-Verband, der auch für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit der E-Roller verantwortlich ist, fordert schon seit Jahren den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Nach geltender Straßenverkehrsordnung sollen E-Scooter nämlich auf den Radwegen fahren.
Nur wenn keine gekennzeichneten Spuren vorhanden sind, können RollerfahrerInnen auch auf die sonstige Straße ausweichen. „Insbesondere in Ballungsräumen muss eine sichere Infrastruktur für alle geschaffen werden“, teilte der TÜV nach der Veröffentlichung der Zahlen mit.
Auch Verbände wie etwa E-Mobilität verwiesen in der Vergangenheit immer wieder darauf, dass es zusätzliche Spuren für E-Scooter auf den Straßen brauche. Dadurch, dass E-Roller zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen, dürfen diese maximal eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde fahren und sind daher deutlich langsamer als Fahrräder oder E-Bikes.
Hauptursache der Unfälle
Die Hauptursache für den Anstieg der E-Scooter-Unfälle ist dabei in den meisten Fällen laut Statistischem Bundesamt das Benutzen der falschen Fahrbahn. Viele FahrerInnen benutzen unerlaubterweise auch die Gehwege. Auch das Abstellen der Scooter auf dem Fußweg wird mittlerweile reguliert.
E-Scooter-Anbieter in immer mehr deutschen Städten etwa werden mittlerweile zu Gebühren verpflichtet und müssen falsch abgestellte Roller, die FußgängerInnen oder auch RadfahrerInnen auf Gehwegen behindern könnten, einsammeln und an geeigneten Orten wieder aufstellen. Viele Städte wie Köln oder auch Berlin haben daher mittlerweile ausgewiesene Plätze, wo diese abgestellt werden sollen.
Die zweite Hauptursache für den Anstieg der Unfälle hierzulande ist Alkohol. Fast jeder fünfte verunglückte E-Scooter-Fahrende war alkoholisiert unterwegs. 37,2 Prozent der E-Scooter-Unfälle waren den Angaben zufolge dabei Zusammenstöße mit einem Auto. 36,2 Prozent waren Unfälle ohne weitere Beteiligte.
Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde allerdings beschlossen, dass die Promillegrenze für Rollerfahrende vorerst nicht erhöht werden soll. E-Scooter-Fahrende – so die Begründung – sollen nicht schlechter gestellt werden als Radfahrende.
Allerdings sind die RollerfahrerInnen im Durchschnitt deutlich jünger als andere VerkehrsteilnehmerInnen. 80,7 Prozent von ihnen kamen laut Statistischen Bundesamt aus der Altersgruppe der unter 45-Jährigen. Für das Ausleihen der E-Roller braucht es keinen Führerschein. Grundsätzlich kann sich laut Gesetz jeder ab 14 Jahren einen E-Roller mieten. Manche Anbieter der Fahrzeuge schreiben allerdings selbst ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
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