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Kirchenasyl gebrochenHamburg ist nichts mehr heilig

Erstmals wird in Hamburg das Kirchenasyl gebrochen. Warum die Behörden gerade den 29-jährigen Afghanen ausgewiesen haben, bleibt im Vagen.

Gegen humanitäre Härte, hier eine Abschiebung in Ellwangen Baden-Württemberg, soll das Kirchenasyl helfen: Hamburg ist das egal Foto: Stefan Puchner/dpa

Bremen taz | Erstmals wurde in Hamburg das Kirchenasyl gebrochen. In den frühen Morgenstunden holte die Polizei am gestrigen Montag einen 29-jährigen Afghanen aus den Räumen der katholischen Gemeinde St. Christophorus im Stadtteil Lohbrügge und schob ihn per Flugzeug nach Schweden ab. Der Geflüchtete genoss seit August den Schutz der Kirche: Die Gemeinde hatte ihn in der Tradition des Kirchenasyls aufgenommen, da er sich, so Hamburgs Erzbischof Stefan Heße, „in einer überaus schwierigen Lage“ befand.

Kirchenasyl gilt als „ultima Ratio“, ein letztes Mittel gegen den staatlichen Zugriff, wenn eine Kirchengemeinde im individuellen Fall humanitäre Nöte sieht, die von der Rechtslage nicht erfasst werden. Geflüchtete werden direkt in den sakralen oder kirchlichen Räumen aufgenommen und von der Gemeinde verpflegt. In der Vergangenheit wurde dieser kirchliche Schutz vom Staat meist akzeptiert – zuletzt mehrten sich aber die Fälle, in denen die Behörden die Tradition nicht wahrten und die Menschen mit Polizeigewalt aus der Kirche holten.

Der konkrete Fall bleibt im Vagen. Die Kirchengemeinde oder ihre Pfarrei ist nicht zu sprechen, sondern verweist auf das Bistum, das auf Nachfrage der taz nur in groben Linien erklärt, warum gerade dieser Geflüchtete in der Gemeinde Obhut bekam. Schwerkrank sei der Afghane gewesen, heißt es, und seit zehn Jahren auf der Flucht.

Angekommen war er 2015 in Schweden, so schreibt es die Hamburger Innenbehörde, wo er bei Angehörigen unterkam und Asyl beantragte. Als der Antrag im asylpolitisch immer restriktiver agierenden Schweden abgelehnt wurde, reiste er im März 2024 nach Deutschland aus.

Schweden heißt Afghanistan

Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Sache klar: Zuständig ist nach dem Dublin-III-Abkommen Schweden als Land des ersten Asylantrags. Ein Argument, trotzdem in Deutschland zu bleiben, gibt es aus Behördensicht für den Afghanen nicht.

Für die Kirche ist klar: Schweden, das bedeutet in diesem Fall Afghanistan, und damit eine unzumutbare Härte. Ein Dossier der Kirchengemeinde sollte den 29-Jährigen gegenüber dem BAMF verteidigen und eine Einstufung als Härtefall ermöglichen. Die Bundesbehörde aber ließ sich durch die Argumentation der Kirche nicht erweichen.

Eine Überraschung ist diese Entscheidung nicht: In 99 Prozent der Fälle, so Dieter Müller von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ im Mai im Gespräch mit der taz, bewertet das BAMF die humanitäre Lage auch nach einer Intervention der Kirche nicht plötzlich anders, es sieht also weiterhin keine Härtefälle. Das weiß und schreibt man auch bei „Hamburgasyl“. Die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Flüchtlingsarbeit beruhigt dennoch auf ihrer Website, dass „in fast allen Fällen im deutschen Asylverfahren nach Fristablauf ein positives Ergebnis erreicht werden“ konnte.

Neu nämlich ist nicht die Ablehnung des BAMF. Neu ist, dass die Politik daraus teils harte Konsequenzen zieht und das Kirchenasyl räumt. Anfang Januar war das in Schleswig-Holstein geschehen, im Mai bei einer russischen Familie im niedersächsischen Bienenbüttel. Immer mehr Fälle von Kirchenasyl-Brüchen zählt die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“.

Das letzte Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten hat für sie ein Stück weit an Sicherheit eingebüßt

Stefan Heße, Hamburger Erzbischof

Die Hamburger Ausländerbehörde erklärt, ihr seien die Hände gebunden gewesen: „Die Prüfung und Entscheidung in solchen Fällen obliegt ausschließlich dem BAMF“, schreibt ein Pressesprecher. „Die Ausländerbehörde Hamburg ist hier lediglich Vollzugsbehörde.“ Man sei verpflichtet, die Rücküberstellung organisatorisch durchzuführen.

Die Begründung ist die gleiche, wie die der niedersächsischen Innenministerin im Mai und der schleswig-holsteinischen Integrationsministerin Aminata Touré im Januar. Doch allen drei Begründungen steht eine Aussage des BAMF gegenüber: Eine Überstellung aus kirchlichen Räumen sei grundsätzlich Entscheidung der für den Vollzug zuständigen Behörde, heißt es von dort.

Geflüchteter hat einfach Pech gehabt

Auf Nachfrage, was am Fall des Afghanen dabei für die Hamburger Landesregierung anders war, als bei allen anderen Fällen von Kirchenasyl zuvor, kann die Behörde keine Gründe nennen, die sich individuell auf seinen Fall beziehen.

Vielmehr hat der Geflüchtete aus Schweden wohl einfach Pech gehabt, dass nun auch hierzulande ein politischer Kurswechsel stattfindet: Es gebe, schreibt der Behördensprecher auf Nachfrage, derzeit „große Anstrengungen“, das Dublin-Verfahren durchzusetzen. „Wer will, dass die bestehenden Asyl- und Aufenthaltsgesetze akzeptiert werden, muss sich gleichzeitig dafür einsetzen, dass diese auch eingehalten werden“, schreibt er.

Aktuell leben 76 Menschen in Hamburg im Kirchenasyl. Das „letzte Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten“ (Erzbischof Heße) hat für sie ein Stück weit an Sicherheit eingebüßt.

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38 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • Die Umfragen sprechen eine klare Sprache. Auch rechtlich ist der Fall durch. Wo es Grenzen gibt gibt's auch Härten.

  • Kirchenasyl oder eine Kirchengesetzgebung gibt es nicht. Das kann man auch nicht brechen.

  • Zum einen sind Abschiebungen nach Afghanistan in Schweden ausgesetzt, zum anderen bräuchten wir kein Asylrecht und kein Dublin Abkommen mehr, wenn jede Institution meint nach eigenem Ermessen entscheiden zu können.

    Man kann durchaus grundsätzliche Kritik an den Regeln üben, dass entbindet aber nicht von der Einhaltung der Spielregeln.

  • Liebe tazzis: Sowas wie ein Kirchenasyl existiert in der Realität nicht. Es ist die Selbstüberhöhung des Klerus, der hier offenbar an seine Grenzen geriet. Zu Recht

  • Ich nehme an, das Kirchenasyl hätte genau dann geendet, wenn eine Abschiebung nach Schweden wegen Fristablauf der Dublin-Rückstellung.nicht mehr möglich gewesen wäre. Dann hätte ein neues Verwaltungsverfahren in Deutschland begonnen werden müssen. Neue Ablehnung, neue Duldungsüberlegungen usw.

    • @meerwind7:

      So sieht es aus!

  • "Für die Kirche ist klar: Schweden, das bedeutet in diesem Fall Afghanistan, und damit eine unzumutbare Härte."

    Ist das denn wirklich so? Soweit ich weiß, hat Schweden Anfang des Jahres seine Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt und das mit der Menschenrechtslage begründet. Selbst bei Straftätern sieht man mittlerweile davon ab.

  • Wir leben in einem säkularen Staat. Insofern ist aus meiner Sicht eher ein Missstand, dass sich kirchliche Institutionen über Gesetze hinwegsetzen können.

  • Es gibt keine geschützten Räume, auch in Kirchen nicht. Recht ist Recht und bleibt Recht.

  • Hamburg ... Schill ... Olaf Scholz ...



    Kotzfolter ...

    EMGR verurteilt die Bundesrepublik ...

    Passt nahtlos !!!!

    www.bmj.de/SharedD...ublicationFile&v=3

    • @Bolzkopf:

      Das bedeutet, der Afghane ist in Schweden aus Ihrer Sicht besser aufgehoben?

  • Dass eine linke Zeitung sich für mittelalterliche Sonderlocken wie das Kirchenasyl einsetzt, ist schon kurios. Zumal die Kirche immer weniger gesellschaftlich verankert ist.

    Demokratie? Rechtsstaatlichkeit? Zählt das alles nicht, wenn das konkrete Ergebnis politisch opportun ist?

    Wer das Kirchenasyl verteidigt, kann das separate Arbeitsrecht der Kirchen nicht glaubwürdig kritisieren....

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Chris McZott:

      Sie haben vollkommen Recht. Sehe ich auch so.



      Es sollte keine rechtsfreien Räume und Sonderrechte für Religiöse geben.



      Haben wir in der Schächtungs/Beschneidungsdebatte oft genug diskutiert.

      one law for all!

  • "wenn eine Kirchengemeinde im individuellen Fall humanitäre Nöte sieht, die von der Rechtslage nicht erfasst werden."

    Heißt das die Kirche in diesem Fall über dem Gesetz stehen darf?

    Und wenn ja, warum nur in diesem Fall?

  • Die Kirche hat keine Sonderrechte, auch die Kirche muss die Gesetze respektieren.

    • @Rudi Hamm:

      Haha? Arbeitsrecht? Strafrecht? Steuerrecht?



      Die Kirche hat UMFASSENDE Sonderstellungen und Extrarechte.

  • Hier wird geltendes Recht angewendet. Schweden ist weder ein Unrechtsstaat, noch eine Diktatur.



    Ich finde es allgemein immer sehr bedenklich, wenn sich irgendwelche religiösen Organisationen Sonderrechte rausnehmen.

  • "Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Sache klar: Zuständig ist nach dem Dublin-III-Abkommen Schweden als Land des ersten Asylantrags. Ein Argument, trotzdem in Deutschland zu bleiben, gibt es aus Behördensicht für den Afghanen nicht."



    Punkt.

  • "Der konkrete Fall bleibt im Vagen."

    Auch aufschlussreich. Die Kirche maßt sich zwar an, den Fall besser beurteilen zu können als die staatlichen Instanzen in zwei Ländern, will oder kann ihre Entscheidung aber nicht begründen. Ohnehin ist das Privatinstitut des "Kirchenasyls" eine Absurdität.

    Schweden liegt im globalen Rechtsstaatindex auf Platz 4, Deutschland auf Platz 5 worldjusticeprojec...s/WJPIndex2023.pdf

    Wenn Deutschland Asylbewerber aufnimmt, die zuvor in Schweden abgelehnt worden sind, können wir eine gemeinsame europäische Asylregelung natürlich völlig vergessen.

  • Der Artikel zeigt doch deutlich, was beim Asyl falsch läuft. Erst lebt er neun Jahre lang in Schweden und reist dann einfach nach Deutschland weiter.

    Das sog. Kirchenasyl ist ein Anachronismus. Die Gemeinden kümmern sich für maximal sechs Monate und dann trägt der Staat sämtliche Kosten. Und das ohne jede demokratische Kontrolle.

    Der Kurswechsel ist längst überfällig.

  • Insbesondere sind - und das nicht nur in Hamburg - die Menschenrechte nicht mehr heilig. Und wir reden hier nicht von einem düsteren AfD-dominierten Dorf bei Dresden/Cottbus/etc. Die Ausländerhetze ist längst auch hier keine Seltenheit mehr, kann ich leider auch privat bestätigen (Rheinmain-Gebiet).

    Spätestens seit die CDSU und mit ihr auch alle anderen "etablierten" Parteien (außer den Linken!) auf Ausländerhass setzen, ist es gesellschaftlich opportun geworden, offen verbal gegen sie vorzugehen. Da wird kein Blatt mehr vor den Mund genommen. Vielen Dank, Herr Merz, braune Socke! Und vielen Dank Herr "wir müssen im großen Maßstab abschieben" Kanzler.

    Die Dämme brechen, und nicht nur was die Klimakatastrophe angeht.

    Ich fürchte, dass kriegen wir nicht mehr eingefangen. Insbesondere, da ja niemand etwas dagegen unternimmt. Es wird immer mehr Öl ins Feuer geschüttet. Nicht zuletzt auch von den Medien, die jeden Fall breittreten als wäre islamistischer Terror allgegenwärtig. Was er nicht ansatzweise ist!

  • "... die Hände gebunden"

    Verdünnung von Verantwortung. Das Böse ist eben nach wie vor banal.

    Erschütternd nur, dass "Volkes Stimme" derzeit nach Blut dürstet (wie auch leider hier im Forum oft zu sehen).

    Was hat dieser Mensch Euch denn getan?

  • Immer amüsant wie wichtig die Kirche in linken Kreisen ist sobald es um Kirchenasyl geht. Morgen erst mal wieder die Gläubigen und die Institution mit Füßen treten.

  • Schweden hat 2023 ganze 5 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Die haben in Schweden da genauso wenig Möglichkeiten wie wir und müssen die Taliban für jeden öffentlichkeitswirksam abgeschobenen Straftäter fürstlich bezahlen. Das reale Risiko scheint deshalb überschaubar in dem Fall.

  • Diese Trennung von Kirche und Staat, die bisher auch den pädophilen Verbrechern zugute kam, ist nicht mehr zeitgemäß. Daher verwundert es grundsätzlich nicht, dass der Staat in diesem Fall so entschieden hat. Die Kirche steht eben nicht über dem Gesetz und das muss klar sein. Dass es nun einen Hilfesuchenden trifft und die Verfolgung echter Straftäter des Klerus durch den Staat nicht stattfindet, liegt in der Natur der Sache: Er hat eben keine Lobby, kein Ansehen und vermutlich auch kein Geld. So läuft es in Deutschland. Herzlich willkommen.

  • "Doch allen drei Begründungen steht eine Aussage des BAMF gegenüber: Eine Überstellung aus kirchlichen Räumen sei grundsätzlich Entscheidung der für den Vollzug zuständigen Behörde, heißt es von dort."

    Der Widerspruch zwischen den beiden Aussagen ist ein etwas anderer, als der Artikel suggeriert. Das BAMF darf eben nicht einfach Abschiebungen anordnen und die Ausländerbehörde selbstherrluch entscheiden, ob sie die auch umsetzt. Selbstverständlich kann sich die Ausländerbehörde im EINZELFALL weigern, einen Beschluss des BAMF umzusetzen - das muss aber jemand begründen. Und bei in den Medien bekanntem Kirchenasyl kann man schlecht die Ausrede "nicht angetroffen" bringen. Und einen legalen Aufenthaltsstatus verhindert der BAMF-Bescheid auch erstmal. Da müsste der Betreffende schon dauerhaft ins Kloster gehen, um nicht irgendwann wieder vor Problemen zu stehen.

    • @FriedrichHecker:

      "Da müsste der Betreffende schon dauerhaft ins Kloster gehen, um nicht irgendwann wieder vor Problemen zu stehen."

      Genau diese Annahme ist grundlegend falsch. Dublin sieht eine Rückführungsfrist von sechs Monaten vor. Wird diese überschritten, dann geht die Zuständigkeit auf Deutschland über. Eine Unterbrechung der Frist wegen des Kirchenasyls ist nicht vorgesehen (anders als beim Untertauchen).

      Und dann wird auch das Kirchenasyl beendet. Die Kirchen übernehmen also für einen sehr kurzen Zeitraum die Kontrolle und das Gros der Kosten trägt der Steuerzahler.

      • @DiMa:

        "... und das Gros der Kosten trägt der Steuerzahler"

        Ich finde es widerlich, wenn hier - auch in einem anderen Kommentar, mit den Kosten argumentiert wird. Erstmal geht es um das Schicksal eines Menschen.

        • @Brombeertee:

          "Erstmals wird in Hamburg das Kirchenasyl gebrochen. Warum die Behörden gerade den 29-jährigen Afghanen ausgewiesen haben, bleibt im Vagen."

          1. Das Kirchenasyl hatte seine Berechtigung zu einer Zeit, in der es keinen Rechtsstaat gab. Diese Zeiten sind in Deutschland längst vorbei. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass hier immer noch Leute dauerhaft (und meistens auf Kosten der Steuerzahler) bleiben dürfen, die sich auf das Asylrecht berufen, obwohl keine anerkannten Asylgründe vorliegen oder ein anderes Land zuständig ist.

          2. Gar nichts "bleibt im Vagen", denn es ist doch klar und eindeutig, dass Schweden für diesen afghanischen Asylanten zuständig ist, nicht Deutschland. Schweden hat dies anerkannt und der Rückführung des von einem sicheren EU-Land in ein anderes sicheres EU-Land übergesiedelten Afghanen nicht widersprochen.

        • @Brombeertee:

          Das Schiksal eines Menschen? Schweden ist ein demokratischere EU Staat. Das grenzt ja schon fast an Rassismus gegenüber den Schweden. Ausserdem hat der Mann dort 9 Jahre gelebt. Kennt das Land, die Sprache usw.

          Schweden hätten als EU Bürger keinerlei Recht in Deutschland Asyl zu beantragen.

  • Das ist sehr traurig für diesen Menschen, die Kirche hätte das allerdings auch ahnen können, dass es nicht klappt. Junge Männer gelten als komplett transportfähig und Schweden als Sozialstaat. Und das wird jetzt noch häufiger zu Überstellungen kommen. Es wäre besser, wenn das Kirchenasyl weiterhin akzeptiert wird. Aber danach sieht es nicht aus.

  • Es gibt keinen Grund, dass eine Kirche so ein Asyl aussprechen und sich damit über das Gesetz stellen kann. Vor allem nicht, weil Kirchenasyl ja keineswegs heißt, dass die Kirche eine Bürgschaft für die Aufgenommenen übernimmt und für die aufgelaufenen Kosten einsteht, falls der Antrag doch endgültig abgelehnt wird - das bleibt alles weiterhin komplett beim Staat hängen (vielleicht abzüglich ein bisschen symbolischer Unterstützung wie Rechtsberatung).

  • „Wer will, dass die bestehenden Asyl- und Aufenthaltsgesetze akzeptiert werden, muss sich gleichzeitig dafür einsetzen, dass diese auch eingehalten werden“

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Man kann natürlich auch Gesetze mit Füßen treten. Kann man machen.

    Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum man sich dann noch so ein blödes Parlament und eine Regierung leistet, die so Gesetze diskutieren und erlassen. Kann dann ja auch weg, wenn es eh keinen interssiert.

    • @EIN MANN:

      Man kann natürlich auch Gesetze schreiben, die die Rechte Anderer mit Füßen treten. Wenn dieses Parlament, dass wir da haben noch weiter nach rechts rutscht, dann haben Sie recht, kann es tatsächlich weg, und wird sich absehbar dann auch selbst abschaffen.

    • @EIN MANN:

      Da tritt man lieber Menschen mit Füßen, bevor man Fälle anerkennt, in denen das Gesetz zu unzumutbaren Härten führt? Dann braucht man ja eigentlich keine Gerichte mehr, dann reichen Polizei, Knast und Staatsanwaltschaft eigentlich aus. Würde auch alles viel schneller gehen, dann spart man sich die vielen Details und Einzelfälle... Man muss sich dann auch keine Gedanken darüber machen, ob die geltenden Gesetze der Realität angemessen sind, wie z.B. die Dublin-Regeln, nach denen Menschen in andere EU-Länder zurückgeschickt werden können, in denen generell keine oder kaum Geflüchtete aufgenommen werden. Das hier kann dann auch weg: de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4rtefall.

      • @sàmi2:

        Wieso sollte der Mann denn ein Härtefall sein. Der hat doch schon 9 Jahre in Schweden gelebt. Kennt das Land, kennt die Sprache und Schweden ist ein demokratischer EU Staat.