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Polizeieinsatz gegen Letzte GenerationSo begründet die Justiz die Razzien

Das Vorgehen der bayerischen Justiz gegen Aktivisten der Letzten Generation stößt auf breite Kritik. Die taz analysiert den Durchsuchungsbeschluss.

Kriminelle Vereinigung? Gegen die Einstufung demonstrierten Klimaaktivisten der Letzte Generation Foto: Sven Käuler/TNN/dpa

FREIBURG taz | Von der Letzten Generation geht eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus, glaubt das Amtsgericht München. Es stufte die Klimakleber deshalb als „kriminelle Vereinigung“ ein und ordnete bundesweite Durchsuchungen an. Die taz analysiert jetzt den Durchsuchungsbeschluss.

Der Beschluss umfasst elf Seiten und stammt vom 16. Mai. Die Namen der sieben Beschuldigten sind geschwärzt, sie wurden in diesem Text anhand von frei zugänglichen öffentlichen Quellen ergänzt. Von großem öffentlichen Interesse ist vor allem, wie das Amtsgericht begründet, dass es sich bei der Letzten Generation um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt und wer alles hierzu gezählt wird.

Drei der Beschuldigten werden wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ verfolgt. Zwei von ihnen seien für die Homepage der Organisation verantwortlich gewesen, die dritte Person habe als Pressesprecherin agiert. Gemeint sind hier wohl insbesondere Ingo Blechschmidt, der im Impressum der Homepage stand, und Carla Hinrichs, die von Beginn an Pressesprecherin war. Bei beiden fand letzte Woche eine Durchsuchung statt.

Zwei weitere Personen sollen sich als Mitglieder der kriminellen Vereinigung betätigt haben, indem sie am 27. April 2022 die Transalpine Ölleitung (TAL) von Triest (Italien) nach Lenting (bei Ingolstadt) störten. Dabei sei es ihnen zwar nicht gelungen, selbst den Öl-Durchfluss zu stoppen. Ihr Eindringen in ein Betriebsgebäude habe aber Sicherheitsalarm ausgelöst, so dass die Pipeline vorsorglich für fünf Stunden abgeschaltet wurde. Die beiden Aktivisten waren Wolfgang Metzeler-Kick und Christian Bläul.

Nicht nur Pipeline-Aktionen

Zwei beschuldigte Un­ter­stüt­ze­r:in­nen sollen der Letzten Generation bei der Einnahme von Spendengeldern geholfen haben. Hier geht es zum einen um den Elinor Treuhand e.V., dessen Plattform für Gruppenkonten auch die Letzte Generation nutzte. Konkret beschuldigt wird der Vorstand des Vereins, also Lukas K. Zum 1. März 2023 hatte Elinor jedoch die Zusammenarbeit mit der Letzten Generation aufgekündigt, „aus Verantwortung für alle anderen Gruppenkonten“.

Ab 1. März wurde das Spendenkonto der Letzten Generation daher bei einer anderen Organisation geführt, mit dem sperrigen Namen „Klima- und Umweltaufklärung für den Erhalt der lebenssichernden Ökosysteme gemeinnützige GmbH“ (KUEÖ gGmbH). Vertretungsberechtige Geschäftsführerin war hier die LG-Aktivistin Imke Bludszuweit, deren Wohnung vorige Woche ebenfalls durchsucht wurde.

Das Amtsgericht geht nicht explizit auf die Frage ein, wie groß die kriminelle Vereinigung ist. Auf den ersten Blick deutet die bisher geringe Zahl von sieben genannten Beschuldigten darauf hin, dass nur die Führungsebene als kriminelle Vereinigung gelten könnte. Allerdings ist im Münchener Beschluss auch explizit von einem Führungsteam, einem Kernteam, von Hintermännern die Rede, die noch nicht identifiziert seien. In der Vorstellung des Amtsgerichts scheint es also durchaus eine kriminelle Vereinigung unterhalb der Führungsebene zu geben.

14 weitere strafbare Aktionen

Eng damit verbunden ist die Frage, welche Straftaten die Letzte Generation zur kriminellen Vereinigung machen. Geht es nur um die Störung kritischer Infrastruktur wie Ölpipelines oder auch um jede Straßenblockade? Für die Konzentration auf Pipeline-Aktionen spricht, dass nur für diese im Durchsuchungsbeschluss konkrete Beschuldigte hervorgehoben werden.

Allerdings zählt das Amtsgericht über zwei Seiten lang auch 14 andere bundesweite strafbare Aktionen auf, von Autobahnblockaden im Januar 2022 über Kunstbeschädigungen im August 2022 bis zu Störungen auf Flughäfen im Dezember 2022. Letztlich gehören aus Sicht des Amtsgerichts wohl doch alle Aktionsformen der Letzten Generation zur kriminellen Vereinigung.

Eine Vereinigung liege (neben den Einzeltaten) vor, so das Amtsgericht, weil die Letzte Organisation straff organisiert und das Führungsteam konspirativ abgeschottet sei. Interne Richtlinien sorgten für ein einheitliches (bürgerliches und gewaltfreies) Auftreten. Auch würden die Finanzen der Organisation zentral verwaltet.

Die Straftaten seien begangen worden, um die Öffentlichkeit auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, so das Amtsgericht. Dabei sei sich die Letzte Generation der Strafbarkeit ihres Handelns durchaus bewusst. Bei der Rekrutierung neuer Ak­ti­vis­t:in­nen werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man bereit sein müsse, ins Gefängnis zu gehen.

Münchner Maßstab?

Dass die Letzte Generation laufend Straftaten begeht, ist nicht neu. Bisher haben sich die Staatsanwaltschaften dennoch fast überall darauf beschränkt, konkrete Blockade-Aktionen anzuklagen, ohne eine kriminelle Vereinigung anzunehmen. Grund dafür war, dass der Bundesgerichtshof schon seit langem für kriminelle Vereinigungen eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ verlangt und die Staatsanwaltschaften diese Gefahr in den nur lästigen Verkehrs-Staus nicht erkennen konnten.

Auch das Amtsgericht München hat nun die Maßstäbe nicht abgesenkt. Es geht ebenfalls davon aus, dass eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist, hält diese aber bei der Letzten Generation für gegeben. Als Argument hierfür gilt zum Beispiel, dass manche Ak­ti­vis­t:in­nen ihre Lebenshaltungskosten und Kosten der Strafverfahren aus dem Spendentopf der Letzten Generation ersetzt bekommen. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Straftaten.

Die Letzte Generation nehme es auch billigend in Kauf, so das Amtsgericht, dass Rettungsfahrzeuge zu spät zu ihren Einsatzorten kommen und dass genervte Autofahrer zu strafbarer Selbstjustiz greifen. Zudem sei die Letzte Generation mit hunderten Aktiven und gut organisierten Regionalteams in der Lage, jederzeit die Situation mit neuen Straftaten flächendeckend zu eskalieren.

Mehr als ein Verdacht

Nachdem die Polizei die Webseite der Letzten Generation beschlagnahmt hatte, war dort zu lesen: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch dar!“, verbunden mit einem Warnhinweis, dass Spenden als Unterstützung der kriminellen Vereinigung strafbar sind.

Diese polizeiliche Feststellung wurde weithin als Vorverurteilung kritisiert, da bisher ja nur ein Verdacht bestehe. Auch Aimée von Baalen, Sprecherin der Letzten Generation fragte: „Haben wir ein Urteil verpasst?“. Die Staatsanwaltschaft entfernte anschließend den Satz von der Webseite.

Tatsächlich kann sich die Aussage der Polizei aber durchaus auf den Beschluss des Amtsgerichts München stützen. Dort wird nicht nur ein Verdacht geäußert, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sein könnte, sondern dies wird implizit festgestellt. Unter der Zwischenüberschrift „Die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung“ hält das Gericht alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für gegeben (auch wenn die Prüfung in Durchsuchungsbeschlüssen eher oberflächlich ist).

Suche nach Linksradikalen

Aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses wurden letzte Woche 15 Wohnungen bundesweit gefilzt. Gesucht wurden dabei vor allem Computer, Mobiltelefone, Datenspeicher, Unterlagen oder sonstige Gegenstände mit Bezug zur Letzten Generation.

Ausdrücklich erwähnt werden Gegenstände, die auf linksradikales, verfassungswidriges Gedankengut hindeuten. Das erstaunt, weil die Forderungen der Letzten Generation ja alles andere als linksradikal sind. Die Ak­ti­vis­t:in­nen verlangen lediglich ein Tempolimit, ein 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr und die Einsetzung eines ausgelosten Gesellschaftsrats, der sich mit der Klimapolitik bis 2030 beschäftigen soll.

An keiner Stelle des Durchsuchungsbeschlusses wird erläutert, warum die Polizei nach linksradikalen Hintergründen suchen soll. Möglicherweise gehört dies in Bayern aber zum Routineprogramm und muss nicht weiter begründet werden. Den Antrag für die Durchsuchungen hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Münchener Generalstaatsanwaltschaft gestellt.

Hinweis: Das wörtliche Zitieren aus Dokumenten eines Strafverfahrens ist verboten (Paragraf 353d Strafgesetzbuch). Deshalb wurde hier darauf verzichtet.

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73 Kommentare

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  • Moderation , Moderator

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • in Bayern wendet man auf friedliche Demonstranten ein Gesetz an, welches für Terroristen gedacht war.



    Keine Pointe.

    Und niemand....NIEMAND kümmert es.



    Auch keine Pointe.

    Während man rechtsradikale Terroristen einfach gewähren lässt, während man seit Jahren wieder Nazis wählen kann, während in sämtlichen Parteien korrupte Politiker durchgefüttert und nicht geahndet werden, stürzt man sich mit der gesamten Gewalt des deutschen Staatsapparates auf Linke und friedliche Demonstranten und behauptet was von "Straftaten"

    willkommen im Deutschland 2023.

    Deutschland ist komplett lost und hat bereits einen Rechtsruck hinter sich.



    Es wird abjetzt nur noch schlimmer - nicht besser.

    Denn Nazis und Hass,Rassismus - alles schon lang in der Mitte der Gesellschaft geduldet und praktiziert, während es noch immer keine neutrale Anlaufstelle gibt wenn man sich über Polizei und den deutschen Staat beschweren will.

  • Hauptsache, wir reden noch 20 Jahre darüber, wie kriminell die Aktionsformen der LG sind - in der Zeit braucht sich niemand mit ihren geradezu bescheiden harmlosen Forderungen zu beschäftigen.

    Wobei: So harmlos ist die Forderung, dass sich die Politkaste an Gesetze hält, auch wieder nicht. Das ist in den Kreisen nämlich keineswegs üblich und das lassen sie sich auch nicht einfach so aufs Auge drücken, wie man sieht.

    Und so Sachen wie Tempo 100, heiliger Strohsack, da müsste sich die Politik ja mit der Autoindustrie anlegen, so weit käm's noch. Kurz vor dem Weltuntergang vielleicht, aber doch nicht 10-20 Jahre vorher durch den LG-Pöbel ausgelöst.

    Das ist die Lage: die, die wirksam umsteuern könnten, tun es nicht. Viele wissen, dass mehr passieren müsste - Bude dämmen, auf Fleisch verzichten, Radfahren, nur wird dadurch kein einziges Braunkohlekraftwerk abgeschaltet oder dezentrale Energieerzeugung im großen Maßstab ermöglicht. Da müsste sich die Politik ja mit der XY-Industrie anlegen. Also nicht.

    Und das reicht eben nicht, da kann sich jedeR persönlich noch so abhampeln mit dem BP-Fußabdruck.

  • Peter Emorinken Donatus kämpft seit 20 Jahren gegen die Zerstörung des Nigerdeltas durch die Ölkonzerne.



    Er lebt seit einiger Zeit in Köln.



    Er und andere Gruppen streben eine Art internationales und nationales Klimastrafrecht an.



    Mangels öffentlichem Interesse konnten Vertreter der Ogoni 2009 in New York eine Entschädigung von nur 60 Millionen $ erstreiten.



    Deshalb müssen die Kämpfe weltweit geführt werden.

    • @Land of plenty:

      Das Klimastrafrecht wurde von den Juristen Satzger und von Maltitz als Rechtsbegriff des Zukunft bezeichnet, aber die wichtigsten Medien kommen nicht auf die Idee, die Politik oder Wirtschaft (big oil, BMW und VW, deren Manager gerade in Bezug auf den Dieselskandal verurteilt werden) zu diesem Thema zu befragen und diesen neuen Rechtsbegriff in den Kontext der aktuellen Verfolgung der Letzten Generation zu setzen.



      Auch das Bundesverfassungsgericht scheint aus Sicht der Redaktionen im Himmel zu schweben, weil die obersten Juristen nicht ernsthaft zu dieser rechtlichen Thematik befragt werden.

      Die Letzte Generation antwortet auf einem globalen ecocide, ein relativ neuer Begriff, der in diesem Kontext wichtig ist und der auch vom Papst zitiert wurde.

      Zitat

      This crime has been labeled "ecocide", with its etymology rooted in the Greek word oikos (home) and the Latin word cadere (to kill), literally meaning "killing our home." As of June 2021, the legal definition of ecocide refers to “unlawful or wanton acts committed with knowledge that there is a substantial likelihood of severe and either widespread or long-term damage to the environment being caused by those acts.” This essentially means that political leaders and corporate executives would be prosecuted under international law for recklessly damaging the environment and causing irreversible harm to ecosystems. Ecocide is a root cause of the climate emergency the international community faces and a main contributor to climate change.

      In Frankreich gibt es erste Klagen zum ecocide. In Belgien versucht eine Politikerin diesen umfassenden Begriff zur globalen Umweltzerstörung in der Politik zu verankern. Und in Deutschland?

      www.theclimatechan...nternational-crime

      www.nbcnews.com/ne...struction-n1263142

  • linksradikal ist nicht verfassungswidrig.



    linksradikales wird sich bei der Gandhi-Gruppe LG/XR sicher nicht finden.



    Das wissen alle. Es geht um Stimmungsmache gegen Klimaschutz.



    Die Justiz macht sich strafbar wegen Befehlsausführung von Söder CSU.

  • Die unzulässige Verfolgung der Letzten Generation zeigt, dass der ökologische Gedanke und Klimaschutz im Grundgesetz verankert werden müssen. Zudem braucht es ein internationales und nationales Klimastrafrecht, dass Klimaschutzverhinderer (wider besseren Wissens) und Klimaschutzverbrecher (zuletzt die Manager einiger Automobilkonzerne beim Dieselskandal) verfolgt.

  • "Die Letzte Generation nehme es auch billigend in Kauf, so das Amtsgericht, dass [...] genervte Autofahrer zu strafbarer Selbstjustiz greifen"

    Das hier kann doch wohl ernsthaft kein haltbares Argument sein?

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Letzte Generation das billigen, aber viel wichtiger, egal wie sehr man jemanden nervt, für die Reaktion ist die genervte Person doch wohl immer noch allein verantwortlich, nicht die nervende Person. Würde mein Nachbar sehr laut Musik anstellen und mir bei Beschwerde sagen, ich soll ihm doch in die Fresse hauen, wenn's mir nicht passt... und ich tue das dann... dann ist doch wohl der Nachbar für die Ruhestörung verantwortlich, ich aber für die Körperverletzung. Will sagen, wie kann die Justiz den Protest für die illegalen Reaktionen auf denselben verantwortlich machen, das kann doch wohl nicht sein?

    • @stimmeausdemoff:

      Nein. Sollte nicht! Woll.



      Der Amtsrichter hat schlicht in den StrR-Vorlesungen geschlafen. Gell.

      unterm—-



      Dem subalternen Herrn mag zur rechtinaffinen schmählichen Ummantelung seiner absurden Sentenz eine verpeilte Adaption des Agent provocateur vorgeschwebt haben! Woll



      (©️ eins von den 30 🍺en war wohl 🤮)



      “Wer die Tat eines anderen provoziert, und dabei sicher davon ausgeht, den anderen beim Versuch zu überführen, kann regelmäßig nicht wegen Anstiftung zu dieser Haupttat bestraft werden, weil ihm der erforderliche doppelte Anstiftervorsatz hinsichtlich des Taterfolgs fehlt (§ 26 StGB).“ Eben!



      Ja. Das walte Hugo •



      de.wikipedia.org/wiki/Agent_Provocateur

    • @stimmeausdemoff:

      Die CSU nimmt es in Kauf, dass durch immer weiteren Ausbau der Straßen immer mehr schwere Verletzungen durch Unfälle verursacht werden und möglicherweise sogar Trunkenheitsfahrten nach dem Oktoberfest gefördert werden. Das mit dem Oktoberfest nehm ich besser zurück.

  • "Tatsächlich kann sich die Aussage der Polizei aber durchaus auf den Beschluss des Amtsgerichts München stützen. Dort wird nicht nur ein Verdacht geäußert, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sein könnte, sondern dies wird implizit festgestellt. Unter der Zwischenüberschrift „Die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung“ hält das Gericht alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für gegeben (auch wenn die Prüfung in Durchsuchungsbeschlüssen eher oberflächlich ist)."



    Ein Amtsgericht habe also genug Ressourcen und Expertise so etwas tiefgreifend festzustellen?



    Und wer sich da jetzt alles bereits gemein mit dieser "Kriminellen Organisation" gemacht hat, sogar der Oberbürgermeister der Stadt Hannover und ein Ex-Verfasssungsrichter - Oha! Die gehören natürlich alle als Unterstützer*innen eingeknastet, ist doch klar! Mit den Kosten für ein vom Staat subventioniertes 9 Euro-Ticket würden auch Autofahrer*innen belastet und diese sollen nach Vorstellungen der Letzten Generation sogar auf Autobahnen langsamer fahren!1elf Das geht gegen die Autogesellschaft! Gegen den Auto-Staat! Diese Organisation muss schnellstens verboten werden!1elf Und die Klimakleber dürfen sich nie wieder näher als 5 Meter einer Straße nähern! Jawoll!

    • @Uranus:

      "Ein Amtsgericht habe also genug Ressourcen und Expertise so etwas tiefgreifend festzustellen?" --> Natürlich! Wer denn sonst?

      Wir leisten uns als Bundesrepublik eine breit ausgebaute und durchaus kostenintensive Justiz, um genau so etwas festzustellen.

      Allein die Justiz (Gewaltenteilung) ist für exakt jene Feststellungen, Beschlüsse und Urteile berufen.

      Und die Eingangsinstanz für Durchsuchungsbeschlüsse ist nunmal das Amtsgericht. Der Richter in München ist also exakt derjenige, dem Gesellschaft, Staat und Verfassung exakt diese Feststellungen, Ressourcen und Expertise zuweisen.

      Zumal die reine Tatsachenfeststellung im hiesigen Fall nicht besonders schwer ist. Was schwierig und umstritten ist, ist die rechtliche Schlussfolgerung aus diesen Tatsachen. Und für diese Schlussfolgerung ist der Münchner Amtsrichter so gut wie jeder Verfassungsrichter (möglicherweise sogar besser, weil im Strafrecht routinierter).

      Also tldr: Ja das Amtsgericht kann das!

  • taz: "Drei der Beschuldigten werden wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ verfolgt. [...] Die Straftaten seien begangen worden, um die Öffentlichkeit auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, so das Amtsgericht."

    Ein paar Straßen zu blockieren sind also jetzt schon gemeingefährliche Straftaten, und Klimaschützer möchte man dann 'in einem Abwasch' auch gleich noch zu einer "kriminellen Vereinigung" erklären. Eine kriminelle Vereinigung ist die Mafia, aber bestimmt keine harmlosen Klimaschützer, die sich an Straßen festkleben und den Verkehrsfluss mal für ein paar Minuten zum Stillstand bringen. Was redet das Amtsgericht da eigentlich von 'Tätern' und 'Straftaten'? Die wahren Täter, die seit Jahren den Klimawandel mit CO2 füttern, die kennt man doch. Vielleicht sollte das Amtsgericht mal den 'Guardian' abonnieren, denn der Guardian hat vor einiger Zeit über echte kriminelle Vereinigungen einen Artikel geschrieben. Der 'Guardian' hatte nämlich aufgedeckt, dass große und mächtige Konzerne weltweit viele Milliarden US-Dollar in neue Projekte fließen lassen, mit denen sie die Erderwärmung ohne Skrupel weiter beschleunigen werden.

    Drastische Strafen für Klimaschutzaktivisten werden seit einiger Zeit gefordert (und jetzt möchte man sie auch noch zu einer „kriminellen Vereinigung“ stempeln), aber wer fordert eigentlich endlich mal drastische Strafen für die Verursacher des Klimawandels, die das Leben und die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder mit ihrer Gier nach noch mehr klimaschädliches Wirtschaftswachstum auch weiterhin frech in Gefahr bringen?

    • @Ricky-13:

      Es ist schon eine eher "bairische" Rechtsauffassung, die man so weiter nördlich selten finden wird, aber man sollte in der Gegenargumentation die Nuancen nicht außer Betracht lassen. So lese ich aus der Beschlussbeschreibung nicht die Wertung der einzelnen Straßenblockade als "hinreichend schwerwiegend" heraus sondern aus der Schaffung einer Organisation, die diese Taten in Serie und flächendeckend ermöglicht. Wenn also die einzelne Blockade nur strafrechtliches "Kleinvieh" ist, dann sieht das AG München in der übergeordneten Infrastruktur das Werkzeug, um aus dem Kleinvieh so richtig viel Mist (="schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung") zu machen. Und so ganz abwegig ist das ja nicht.

      Zu dem Whatabout-Teil: "Die wahren Täter, die seit Jahren den Klimawandel mit CO2 füttern,..." begehen keine Straftaten - weil es bislang keine demokratisch legitimierten Strafgesetze gegen ihr Verhalten gibt. Es wäre auch schwierig die so zu formulieren, dass nicht ein Großteil der Weltbevölkerung wegen "klimapolitischer Rücksichtslosigkeit" oder was auch immer ins Kittchen gehörte. Schuldig sind wir doch fast Alle auf die eine oder andere Weise. Es würde wahrscheinlich jetzt nicht einmal helfen, da einzelne, besonders "skrupellose" Sündenböcke herauszupicken.

      • @Normalo:

        Im zweiten Teil Verharmlosungsakrobatik. Es dürften wohl schon einmal die 50% der fin. unteren Bevölkerungsschichten in Deutschland völlig unschuldig sein; die haben viel zu wenig Geld für Konsum, der wesentlich über den Erhalt des Körpers hinausgeht. Im Vergleich zum bescheuerten Reichen (es gibt auch verantwortungsvoll) leben Arme im Schnitt 8 Jahre weniger und tragen so zur persönlichen klimaverträglichen Früherledigung bei 👻. Wenn ich dazu an meine Sozialisation denke, dann muss ich noch die Fallgruppe der fin. Potenten, aber naturwissenschaftlich Unwissenden bilden. Es stand und steht nicht auf jeder "Packung", wie schädlich das Produkt ist, oder hergestellt wurde. Schuld ist für mich u.a. Verhinderungserzählungen a la FDP usw . Herzliche Grüße 🙋

        • @Gerhard Krause:

          Sorry, aber das kommt bei mir etwas als ist durchsichtige Verbrämung des "edlen Armen" rüber. Ein Großteil der Bevölkerung - insbesondere global gesehen - schert sich doch, wenn man ehrlich ist, WEIT mehr darum, dass es "ungerecht" ist, dass die Reichen so reichhaltig konsumieren und emittieren können und man selbst nicht, als was es für das Klima bedeuten würde, wenn man es könnte und täte.



          Herzlich Grüße zurück.

  • Bitte diese reaktionären Äußerungen eines Juraprofessoren zur Letzten Generation auf dem Verfassungsblog unter die Lupe nehmen, die gespickt sind mit überheblichen juristischen Abwertungen der Rechtsgrundlage (Verfassungsgericht), auf die sich die Letzte Generation stützt und der behauptet, dass Strafrecht eine vollkommen unpolitische Sache sei.



    Der Gipfel: er bestreitet, dass sexuelle Belästigung durch die Verfassung geschützt ist, weil dieses Schutzgut eine demokratische und politische Aushandlungs- und Entscheidungsfrage sei. Unglaublich!

    verfassungsblog.de...nelle-vereinigung/

    • @Lindenberg:

      Hab mal folgendes eingewandt - wa.

      “"Insofern schreibt der Beitrag weitestgehend an den zentralen verfassungsrechtlichen Frage- und Problemstellungen vorbei, die mit dem Einsatz von § 129 StGB gegen gewaltfreien Klima-Aktivismus einhergehen.“

      In der Tat. Das Ganze liest sich nach der Melodie: “Mir passt der ganze Laden nicht! & dafür ist mir jede Auslassung Dünnbrettbohrung & Oberflächlichkeit recht!“

      kurz - Juristisch verbrämter Stammtisch.



      Peinlich • “

    • @Lindenberg:

      "er bestreitet, dass sexuelle Belästigung durch die Verfassung geschützt ist" --> Nein das tut er nicht. Er spricht die Frage an, ob die sexuelle Belästigung eine zu harte Einschränkung ist (wie andere behaupten) oder ob es eine zutreffende Regelung ist (wie er es sieht).

      "weil dieses Schutzgut eine demokratische und politische Aushandlungs- und Entscheidungsfrage sei." --> Natürlich ist jede Frage des Strafrechts demokratische und politische Aushandlungs- und Entscheidungsfrage, was denn sonst?

      Im Mittelalter wurden Töchter mit 14 Jahren an deutlich ältere Männer zwangsverheiratet (inkl. Sexverpflichtung in der Hochzeitsnacht zur "Vollziehung der Ehe"), was wir heute in den Bereich Strafrecht verschoben haben eben aufgrund des politischen Aushandlungs- und Entscheidungsprozesses. Bis ins 20. Jhd. durften Frauen nicht wählen oder gewählt werden, was uns mittlerweile absurd vorkommt warum das erst so spät geschah, eben aber auch Teil der politischen Aushandlungs- und Entscheidungsfrage ist. Oder um noch aktueller zu werden: Die Vergewaltigung in der Ehe wurde erst in den 90er Jahren unter Strafe gestellt, vorher wäre niemand auch nur auf die Idee gekommen, die (völlig richtige) Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ergäbe sich direkt aus der Verfassung.

      Das gesamte Strafrecht ist fortwährenden Veränderungen durch Streichung (§ 219a StGB erst kürzlich) und Hinzufügen (zuletzt § 130 Abs. 5 StGB) von Straftatbeständen gekennzeichnet. Sie alle sind Gegenstand der politischen Aushandlungs- und Entscheidungsfrage.

  • Ja was kommt da wieder aus Bayern.



    Herr Seehofer hat Herrn Maaßen lange gestützt, Herr Seehofer hat immer Herrn Herrmann unterstützt. Herr Maassen musste gehen, aber Herr Herrmann ist immer noch seit 2007 Innenminister. In der FAZ habe ich gelesen, Spitznamen sind „Schwarzer Sheriff“ oder „Balu der Bär“. Hmm



    ich habe nichts gegen Herrn Herrmann persönlich. Ich meine aber, dass es Zeit wird für eine Zeitenwende in Bayern.

  • Moral ≠ Gesetz



    Man kann das Vorgehen der LG moralisch gerechtfertigt nennen, wenn man dies so sieht. Aber Rechtsprechung und Moral sind zweierlei Dinge. Eine Organisation welche wissentlich mehrfach Taten begeht, die vor Gericht bereits als Straftat verurteilt wurden, und sie trotzdem wieder ankündigt und begeht kann sehr wohl in der Rechtsprechung als "kriminelle Vereinigung" verurteilt werden.

    Hier aber wird Recht zu sehr mit moralischen Maßstäben beurteilt, doch Moral ≠ Gesetz.

    • @Rudi Hamm:

      ...was soll an den Aktionen strafwürdig sein, vielleicht manchmal etwas lästig für die Eingebremsten Menschen, aber?

      • @Viel zu tun:

        Fragen sie das nicht mich, sondern die Richter welche Gefängnisstrafen mit und ohne Bewährung ausgesprochen haben. Die sollten es besser wissen als sie und ich.

    • @Rudi Hamm:

      Dass das Agieren der Letzten Generation Organisierte Kriminalität wäre und die Herleitung so simpel wäre, wie Sie es darstellen, entspricht keinesfalls der allgemeinen Rechtsaufassung. Einfach mal aufmerksam bspw. die TAZ lesen ...



      Siehe hier:



      "wie die taz zuletzt berichtete, hat der zuständige Oberstaatsanwalt Holger Brocke eine Einschätzung der Letzten Generation als „kriminelle Vereinigung“ abgelehnt. Es lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ dafür vor, da die Gruppierung „nicht auf die Begehung hinreichend gewichtiger Straftaten gerichtet ist“. So sei es bei der Blockade des BER zu keiner konkreten Gefährdungen des Luftverkehrs gekommen, auch die Aktionen gegen Pipelines der Raffinerie PCK Schwedt habe nicht zu nennenswerten Störungen von Anlagen oder Betrieben geführt."[1]



      ... und da:



      [Oberstaatsanwalt Holger] "Brocke argumentiert darin grundsätzlich, dass die Aktionen „nicht nur durch die verfassungsrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern sogar im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.“ Ergo: Die Mitglieder der Letzten Generation haben das Bundesverfassungsgericht im Rücken, wenn sie sich gegen den Rechtsbruch der Bundesregierung stellen, die nicht ausreichend für die Reduktion der Treibhausgasemissionen sorgt.



      Dass sie dabei Straftaten begehen, steht außer Zweifel. Nur sind diese eben nicht von dieser Schwere und Relevanz, dass sie den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stützen könnten."[2]



      [1] taz.de/Letzte-Gene...in-Berlin/!5933137



      [2] taz.de/Klimaprotes...einigung/!5935457/

      • @Uranus:

        "Einfach mal aufmerksam bspw. die TAZ lesen ..."

        Vielleicht sollten Sie auch etwas weiter über den Tellerrand lesen und gelegentlich sogar einmal wagen, sich selbst zu hinterfragen.

        Die von Ihnen zitierten Artikel geben eine Einschätzung eines Staatsanwalts wieder. Sie bezwecken damit, den Beschluss eines Amtsgerichts in Zweifel zu ziehen. An dieser Stelle mal ein Zitat aus Wikipedia:

        "Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie."



        de.wikipedia.org/w...isungsgebundenheit

        In einem anderen Beitrag monieren Sie außerdem:

        "Ein Amtsgericht habe also genug Ressourcen und Expertise so etwas tiefgreifend festzustellen?"

        Naheliegende Gegenfrage: trifft dies auf einen Berliner Staatsanwalt zu?

        • @Fairchild670:

          Sicher, der Berliner Senat kann den Staatsanwalt wider dessen Einschätzung mit einer Ermittlung beauftragen.



          Und klar, kann mensch bezüglich des Staarsanwaltes auch die Frage der Expertise stellen. Schlussendlich geht es wohl auch um die (instinktive) persönliche Einordnung (vorab), die in einem gesellschaftlichen Stimmungsbild gebildet wird, das sich großteils gegen die Letzte Generation wendet. In dem Stimmungsbild dominiert offenbar die Wertung der kriminellen Ebene gegenüber der Protestebene.

          • @Uranus:

            "Sicher, der Berliner Senat kann den Staatsanwalt wider dessen Einschätzung mit einer Ermittlung beauftragen."

            ...oder ihn anweisen, von einer Ermittlung abzusehen. Wobei der aktuelle Berliner Senat in seiner aktuellen Konstellation in diesem Fall in dieser Hinsicht eher unverdächtig erscheint.

            "Schlussendlich geht es wohl auch um die (instinktive) persönliche Einordnung (vorab), die in einem gesellschaftlichen Stimmungsbild gebildet wird, [...]"

            Es geht hier konkret um eine richterliche Einschätzung zu einer Ermittung. Wenn überhaupt ein gesellschaftliches Stimmungsbild eine Rolle spielt, dann wohl die langjährige Law-and-Order-Tradtion in Bayern - zu der man so oder so stehen kann. Ihre implizite Behauptung, das Münchener Amtsgericht sei explizit von einer mehrheitlichen Misgunst gegenüber der letzten Generation getrieben, entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Grundlage.

            "In dem Stimmungsbild dominiert offenbar die Wertung der kriminellen Ebene gegenüber der Protestebene."

            Das könnte eventuell daran liegen, dass die Protestebene der LG bewusst kriminell gewählt ist, während die erklärten Protestziele nicht überzeugend wirken.

      • @Uranus:

        Die Masse macht's. Und genau darauf - kleine Nadelstiche massenhaft zu setzen und damit dann doch insgesamt eine schwerwiegende Störung des öffentlichen Lebens zu erzielen - ist nunmal die Organisation ausgerichtet. Man MUSS das nicht so sehen. Aber man KANN - gerade ich Bayern, wo "Störung der öffentlichen Ordnung" noch immer nicht als "cool" oder "progressiv" gesehen wird.

        • @Normalo:

          zum zweiten: auch Bayerns mäßige Unternehmungen bezüglich von Ausbau des Stromnetzes und der erneuerbaren Energien sind nicht "cool" und progressiv, ebenso wenig wie Bayerns Aushängeschild BMW. Insofern passt da die Law and Order-Politik gut dazu.

        • @Normalo:

          Das ständige Klauen von Lollies machte sie (in Bayern) zu einem Schwerverbrecher?

          • @Uranus:

            Nein, das ständige Klauen als Einzelperson genügt natürlich nicht.

            Wenn Sie sich aber mit zwei weiteren Personen zusammentun und die Gesellschaft mit dem systematischen Klauen von Lollies zum Umdenken und dem Befolgen Ihrer Ansicht und Lebensentwürfe ("Kein Zucker mehr!") zwingen wollen, ließe sich darüber nachdenken.

            Da hilft es Ihnen auch nicht, dass Ihr Ziel (Reduzierung von Zuckerkonsum) natürlich absolut richtig und sogar wissenschaftlich begründet ist. Wie man eben sagt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

            Erforderlich ist eben die Gruppenaktivität als Zusammenschluss und die Verfolgung eines gemeinsamen Fernziels, welches durch und mit der wiederholten oder dauerhaften Begehung von Straftaten erreicht werden soll.

            Das wäre in dem hypothetischen Lollie-Beispiel der Fall und ist es auch bei der LG.

            • @Kriebs:

              Mit übermäßigem Zuckerkonsum schädigen sie aber auch im Wesentlichen sich selbst, das kann man also durchaus als Lifestyle-Frage begreifen. Die Folgen der Klimakatastrophe treffen alle Menschen, die heute lebenden und die kommender Generationen. Hier geht es nicht darum sich eine Fettleber anzufressen, sondern um das Hantieren mit einer Massenvernichtungswaffe.

              • @Ingo Bernable:

                @Kriebs hat wohl auch nicht den Klimawandel mit dem Zuckerkonsum gleichgesetzt sondern nur hypothetisch anhand des Beispiels erläutert, wie man eben selbst Lollyklau AUCH im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit einem konkreten Ziel systematisch betreiben könnte.

                Ob dieses Ziel die einzelnen Taten oder ihre systematische Begehung RECHTFERTIGT, ist eine andere Diskussion. In Bezug auf die LG-Aktionen dürfte die aber weitgehend entscheiden sein: Juristisch nein, moralisch schon eher. Aber moralische Richtigkeit hat im Vergleich zur rechtlichen Einschätzung vor einem Gericht naturgemäß eben nicht die Überhand.

            • @Kriebs:

              Okay, der deutsche Geist, so klein er auch ist, ist innerhalb seines Rahmens kreativ ... mh, gründlich trifft es besser. Ich gebe es auf. ;-D Ist sowieso eine lächerliche Diskussion, wenn mensch den größeren Rahmen, die ökologischen Krisen in den Blick nimmt. Wenn wir schon untergehen, dann nach Ordnung und Gesetz.

              • @Uranus:

                "Okay, der deutsche Geist, so klein er auch ist, ...."



                Populistische Pauschalbeleidigung, hätte ich von dir nicht erwartet.

              • @Uranus:

                Der Gedanke hinter "keine Moral- oder Gesinnungsjustiz" ist ein ganz einfach:

                Es geht darum keine Möglichkeiten und/oder Strukturen zu schaffen, die einem Höcke nach einer (durchaus denkbaren) Machtergreifung es einfach macht, die Polizei, Verwaltung und Justiz im Handstreich gleichzuschalten. Deswegen sollten Moralitätserwägungen bei der Anwendung von Gesetzen (bestenfalls) keine Rolle spielen, da sich politische Moralvorstellungen leichter und schneller (Abwahl der alten Regierung und Wahl einer Neuen) ersetzen lassen, als Gesetze geändert werden können.

                Daher das Vorgehen nach Ordnung und Gesetz, da ansonsten die (nach den letzten Umfragen hinsichtlich der AfD sogar reale) Gefahr besteht, dass jemand der eine deutlich schlimmere Gesinnung hat, eine etwaig moralisierende Justiz und Polizei gnadenlos einspannt.

                Deshalb kann man das Ziel der LG durchaus anerkennen, ohne die gewählten Mittel zu billigen. Die Mittel sind verwerflich, das Ziel ist richtig.

                • @Kriebs:

                  Die Klimaerwärmung auf unter 2° zu begrenzen ist keine Frage von subjektiver Moral und Gesinnung, sondern die objektiv notwendige Voraussetzung für den Fortbestand menschlicher Zivilisation und damit auch von Gesetzen, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, etc. Jenseits der Grenzen der Anpassungsfähigkeit kann man wohl davon ausgehen, dass sich Macht und Recht eher in den Händen von Warlords befinden werden und davon, dass die dann frei von jeglicher Moral herrschen werden kann man wohl ausgehen.

                  • @Ingo Bernable:

                    Ändert nur nichts daran, dass man etwas nicht mehr retten kann, was man zum Zweck der Rettung aufgegeben hat. Umgekehrt ist der Rechtsstaat unsere Grundlage, überhaupt Änderung auf gesellschaftlicher Ebene zu erwirken. Ohne ihn könnten sie wahrscheinlich nicht mal Ihre flammenden Plädoyers hier, was alles wichtiger ist als der Rechtsstaat, niederschreiben. Und VIEL weniger könnten Sie etwas an den Misständen TUN. Denn eins dürfte klar sein: Die Untergrabung des Rechtsstaats macht aus dem Land noch LANGE kein Ihren Vorstellungen von Notwendigkeit und Vernunft untertäniges "Bernablistan"!

                    Im Zweifel wäre die Alternative viel schlimmer. Denn wo "Der Zweck heiligt die Mittel" die Regie übernimmt, sind fast immer die Leute am schnelllsten am Ruder, deren Zweck die eigene Machvollkommenheit ist - oder spätestens WIRD, wenn sie einmal am Ruder sind. Schauen Sie in die Geschichtsbücher: Es gab schon deutlich existenziellere Krisen in der Geschichte der Menschheit. Wenn überhaupt, haben sie die Macht derer gestärkt, denen das Überleben ihrer Mitmenschen schnurz war.

  • "Möglicherweise gehört dies in Bayern aber zum Routineprogramm und muss nicht weiter begründet werden."

    Immer diese Tiefschläge gegen die Bayern ;-)

  • Wer meint, die LG auch nur in die Nähe einer "kriminellen Vereinigung" rücken zu können, der verrät damit lediglich die Perspektive, aus der er auf den Staat blickt.

    Denn für die einen ist dieses Rechtskonstrukt ein letztes Mittel, um wirklich staatsgefährdende Verbindungen - politische Terroristen, organisierte Kriminalität - auch unabhängig von konkreten Straftaten verfolgen zu können. Davon ist die LG nun aber denkbar weit entfernt: Man kann sich kaum eine verfassungskonformere Protestgruppe vorstellen.

    Für die anderen ist es ein Repressionsinstrument, mit dem alles, was "dem Staat", "der herrschenden Ordnung", "der Obrigkeit" verdächtig vorkommt, unabhängig von konkreten Straftaten oder Gerichtsurteilen abgestraft werden kann. Nur aus dieser Sicht kann man das Handeln dieses Teils des Staates verstehen.

    Dass diese letzte Perspektive in Polizei, Justiz und Politik so weit verbreitet ist, zeigt lediglich, wie schwach unsere ach so tolle "liberale Demokratie", unser "Rechtsstaat", in den Institutionen verankert ist.

    • @Petra Büscher:

      Das Problem ist in diesem Fall aber der Gesetzgeber. Der hat die neue Grenze (2 Jahre Mindesthöchsstrafe) eingeführt und die die Prüfung des besonderen Gewichts der Straftaten damit obsolet gemacht. Wusste ich vor einigen Tagen auch nicht.



      www.lto.de/recht/m...letzte-generation/



      verfassungsblog.de...nelle-vereinigung/

      • @Günter Picart:

        Gut auf den Punkt gebracht! Der von Ihnen verlinkte Professor Gärditz ist das Musterbeispiel eines lächelnd daherkommenden reaktionären Juristen, der die Letzte Generation diffamiert, wo er nur kann.



        Der Paragraf 129 ist ein Beispiel dafür, wie sich Justiz politisch instrumentalisieren lässt.



        Allein, dass Gärditz bestreitet, dass das Strafrecht politsch ist, gibt zu denken. Es wäre schön, wenn die taz einmal am Paragrafen 129 genau durchdekliniert, wie der Gesetzgeber das Strafrecht politisiert.

    • @Petra Büscher:

      "Man kann sich kaum eine verfassungskonformere Protestgruppe vorstellen"

      Doch. Kann man.

      Wäre vermutlich eine Protestgruppe mit weniger Aufmerksamkeit.

      Aber es geht.

      Vielleicht hilft Ihr Dualismus auch nicht weiter.

      Womöglich gibt es neben Ihren "einen" und "anderen" noch mehr.

      Die hätten Sie nicht mehr auf dem Schirm.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @Petra Büscher:

      Die Art des Geschreis gegen die LG zeigt, gegen wen die so Kreischenden nur fähig sind abzubegehren.

      Mir fehlt - auch in der iaz - z.B. die Wahrnehmung und Diskussion, wie die LG die Forderung nach einem Gesellschaftsrat begründet. Soweit ich mitbekommen habe, soll damit dem Lobbyismus, wie er intransparent bereits in den Vorbereitungen der parlamentarischen Beratungen wirksam wird, eine Barriere entgegengestellt werden. Über diese Frage zu diskutieren, hieße über jene Mechanismen und Akteure zu diskutieren, durch die der Weg in die Klimakatastrophe mit gepflastert wurde und die auch beim Klimakatastrophenschutz nach wie vor das Sagenhaben üben.

      • @31841 (Profil gelöscht):

        Der Grund dürfte schlicht sein, dass LG allgemein nicht viel begründet.

        Warum ein 9-Euro-Ticket das Klima nun besser schützt als ein 49-Euro-Ticket, ist auch nicht selbsterklärend.

        Könnte man nämlich unterschiedlich sehen.

        Hinzu kommen die Themenwechsel in der Vergangenheit.

        Insgesamt ist es wohl zu diffus, um einen Diskurs zu bekleiden.

  • …“ eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ — soll das ein Witz sein?



    Das bedeutete ja eine Gleichstellung von Amokläufern mit der LG!

    Wer fühlt sich denn bitte in der BRD von den Aktivisten ernsthaft bedroht? Geradezu lächerlich, weil die LG auf die tatsächlich größte Bedrohung der Menschheit aufmerksam macht, und zwar unmissverständlich.

    Während die deutsche Bundesregierung russisches Öl ablehnt, importiert sie zu Hauf Kohle aus Kolumbien…und nimmt dabei, abgesehen von widersinniger Klimapolitik in Kauf, dass dort in vielen Landesteilen einzelne Gewaltakteure dominieren, die Selbstjustiz weit verbreitet und man dort von friedlichem Zusammenleben weit entfernt ist. (Vgl.Bundeszentrale für politische Bildung)

    Ohne Doppelmoral kommt man wohl nicht weit? — Kein Wunder, denn genau diese wird man bei der Letzten Generation wohl vergebens suchen.



    Da hilft dann nur noch kriminalisieren, weil der verlorene Posten schon weithin sichtbar ist:

    “ Wenn in Deutschland weiterhin so viele Treibhausgase ausgestoßen werden wie bisher, sind die Klimaziele für 2030 nicht erreichbar. Laut Expertenrat für Klimafragen müsste sich die Menge an eingesparten Emissionen dafür mehr als verdoppeln.”



    (Vgl. Tagesschau v. 04.11.2022)

    Nicht, dass ich alles gut heiße, was die LG an Aktionen betreibt, aber von großer “ ernsthafter Gefahr für die öffentliche Sicherheit” kann hier m.E. kaum eine Rede sein.

    Das erledigen schon andere …

    • @POFF KAMITO:

      "Ohne Doppelmoral kommt man wohl nicht weit? — Kein Wunder, denn genau diese wird man bei der Letzten Generation wohl vergebens suchen."

      Haben Sie die Indonesien- oder Thailand-Reise schon vergessen?

  • Ist die "letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung oder ist sie es nicht?



    Ist das Ziel der Organisation durch strafbare Handlungen auf Missstände hinzuweisen? Heiligt der Zweck die Mittel? Oder ist es wie immer eine Frage des Standpunktes?



    Wäre es eine kriminelle Vereinigung, wenn aufgebrachte Bürger sich organisieren um Bio-Supermärkte zu blockieren, um die aus ihrer Sicht Verschwendung von landwirtschaftlicher Fläche im Vergleich zum Ertrag hinzuweisen und den Nutzen für eine kleine privilegierte Kundschaft, die in der Lage ist die Preise zu bezahlen, anzuprangern, wodurch für die breite Masse durch die Verknappung von Anbaufläche die Preise weiter steigen.



    Klingt seltsam, jedoch klingen für viele, inklusive mir, die Anliegen der LG ebenso seltsam wie weltfremd und in ihrer Konsequenz gefährlich für uns alle, wenn jede Minderheit versucht durch Nötigung ihre Ziele durchzusetzen.



    Das Klimaschutz eine enorme Bedeutung hat, wird nur noch von sehr wenigen ernsthaft bestritten, gerade deshalb wäre es wichtig sich kritisch mit den Forderungen der LG auseinandersetzen und diese auf ihren eventuellen nutzen hin zu prüfen. Wobei meiner Meinung nach keine ihrer Forderungen zu einer Verbesserung der Situation beitragen würde. Ähnlich wie die grüne Partei haben sie sich einer Ideologie hingegeben, die keinen Wiederspruch, keine Verbesserungsvorschläge, keinen Perspektivwechsel mehr zulässt und das ist tatsächlich eine enorme Gefahr für die Gesellschaft.

    • 6G
      678409 (Profil gelöscht)
      @Simon Schade:

      taz.de/Habeck-weic...setz-auf/!5934970/

      Springer und die FDP (die Partei mit dem niedrigsten Wahlergebnis in der Koalition) zwingen ihren Willen auf.

    • 6G
      678409 (Profil gelöscht)
      @Simon Schade:

      Welche Anliegen der Letzten Generation sind denn weltfremd?

      Ein 9-Euro-Ticket für die Öffentlichen Verkehrsmittel? Das hat es schon mal gegeben. Und daraus ist jetzt ein Deutschlandticket entstanden, damit man den Preis von 49 Euro in Zukunft anheben kann. In Österreich zahlt man 360 Euro für ein Jahresticket und nicht 600 Euro+++.

      Einen Gesellschaftrat? Also so ähnlich wie ein Bürgerrat, der jetzt schon im Koaltionsvertrag steht.

      Ein Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen? Ich glaube, dass Sie das meinen, oder? Stimmt, Herr Wirsing hat ja schon gesagt, dass er gar nicht so viele Schilder hat. Das es dann eigentlich kein Schild mehr bräuchte, fällt dem Technologie Offenheit Fetischisten nicht ein. Deutscher Pragmatismus, bei 100 km/h auf der Autobahn muss auf jeden Fall ein Schilderwald aufgestellt werden. Drunter geht es nicht. Im Europäischen Ausland, in der Schweiz und auch in Norwegen gibt es Tempolimits. Der Wirsing erreicht seine CO2 Einsparungen nur nicht, weil die Bürger doof sind.

      Desweiteren verlangt die LG von der Bundesregierung lediglich die Politik umzusetzen, die sie selbst versprochen hat – nämlich das 1,5 Grad Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Wie kann man von einer Bundesregierung nur etwas verlangen, das sie versprochen hat. Das widerspricht jeglicher Logik in Deutschland. Nö, hier wählt man lieber 16 Jahre die CDU für Stillstand.

      Ich finde es äußerst eigenartig und bedenklich, dass Sie meinen die LG möchte der Mehrheit etwas aufoktroyieren. Wenn Sie sich die Punkte im einzelnen anschauen, dann sehen Sie, dass die Anliegen/Forderungen weder radikal noch revolutionär sind. Ergo habe ich keine Angst vor der LG. Angst machen mir eher andere Menschen.

      Die FDP hat in ihren eigen Reihen Kimawandelleugner. Die AGD hat erst bei Lanz gezeigt, was sie darüber denkt. Es gibt genügend, die es bestreiten und ihr EGO Ding durchziehen wollen.

      Die Art und Weise der Demos der LG ist bestimmt nicht die beste Wahl.

  • Und der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident beschreibt die Aktionen der Letzten Generation als „ Sandkastenspiele“.



    Als handele es sich um die Formationen, Stellungen, Angriffe, Landschaftsgestaltungen, die vieler seiner Altergenossen mit den damals so beliebten Plastikarmeefigürchen, -panzerchen,-feldjägerchen etc. veranstalten, die damals die Sandkästen bevölkerten, bevor der Pazifismus Einzug hielt.



    Was bei Voßkuhle auffällt, das die betroffenen Fahrzeuginsassen keinen Rechtssubjektcharakter erlangen, ganz wie die einstigen Kriegsspielfigürchen.



    Sie werden über Stunden in Fahrzeugen eingesperrt, ohne dass der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident sie als Opfer von Freiheitsberaubung sieht.



    Diese gleichsam feudale Sicht auf die Opfer von Straftaten macht schaudern und setzt doch nur eine unselige deutsche Tradition des Wegsehens fort.



    Bleibt zu hoffen, dass die Münchner Staatsanwälte und Richter genauer hinzuschauen vermögen.

    • @Calliope:

      "Als handele es sich um die Formationen, Stellungen, Angriffe, Landschaftsgestaltungen, die vieler seiner Altergenossen mit den damals so beliebten Plastikarmeefigürchen, -panzerchen,-feldjägerchen etc. veranstalten, die damals die Sandkästen bevölkerten, bevor der Pazifismus Einzug hielt."

      Altersgenossen? Voßkuhle ist Jahrgang 1963. Ich bin zwei Jahre jünger und kann mich an keine solchen Spielzeuge erinnern.

    • @Calliope:

      Ok Ok “Sandkastenspiele“ - diesen militärisch infizierten begatellisierenden Begriff - hätte Vossibär besser gelassen! Woll.



      Weiß doch sonst sein Wort zu machen! Gelle.



      Ansonsten hat er aber in der Sache recht •



      & hingegen -



      Ihre Stammtischprosa hingegen ist wie sojet ja immer unbeleckt subobtimal!



      “Sagen was mann denkt & vorher was gedacht haben. Wäre schön.“ ©️ H. R.

      kurz - Back to sender! Wollnich.

      • @Lowandorder:

        Ihr Kommentar ist leider auch nur suboptimal. Dies fängt bereits bei der Formatierung an.

        • @Mopsfidel:

          Klar da kannste dich fidel mopsen! Woll

          Aber bei all ehr Ahnung -



          Klar - Aller Anfang ist schwer -



          Doch dess kann gewußt sein:



          Ratzfatz. Formatierung macht die taz! Newahr. Na aber Si’cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix



          Normal.



          Get it? Fein.

          kurz - “Wer im Glashaus sitzt!



          Soll sich im Dunkeln ausziehn!“



          - Volkers 👄 -



          (vllt ein andermal - nich subobtimal¿!;)

    • @Calliope:

      Es ist doch generell ganz einfach zu vermeiden, im Auto im Stau zu stehen : Einfach kein Auto nutzen - das geht durchaus, auch wenn manche Leute das schon nicht mehr in der Lage sind, nachzuvollziehen. Freie Fahrt für freie Bürger ? Dummes Zeug !

    • @Calliope:

      Sobald man sich in ein Auto begibt, nimmt man die potenziellen "Freiheitsberaubung durch Stau" in Kauf. Es gehört einfach dazu, was auch immer der Grund sein mag.

      Wenn diese Menschen sich nun zu "Opfern von Straftaten" hochstilisieren, dann liegt das schlicht daran, dass unser (völlig veraltetes) Verkehrsrecht ihnen dazu die Möglichkeit gibt - was es nicht sollte.

      • @Petra Büscher:

        Hätte was schön satirisches, wenn sich die im Stau stehenden Autofahrer*innen gegenseitig wegen Freiheitsberaubung verklagen würden, wenn die schiere Masse an Autos mal wieder für Stau gesorgt hat. ;-D

  • Es ist gut, dass man jetzt durchgreift und Straftaten wie Nötigungen und Sachbeschädigungen nicht weiter toleriert. Denn gerade dies würde bei einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung nur Demokratieverdruss hervorrufen.

    • @Nikolai Nikitin:

      Das wurde vorher auch schon nicht toleriert. Die Polizei und Staatsanwaltschaften sind dagegen vorgegangen. Samthandschuhe haben sie auch nicht benutzt.

      Dass die Verhältnismäßigkeit fehlt, sehe ich als größere Gefahr für die Demokratie.

    • @Nikolai Nikitin:

      Bei mir rufen ganz andere Sachen “Demokratieverdruss” hervor:



      Manipulation, Instrumentalisierung bis hin zur Kriminalisierung.

    • @Nikolai Nikitin:

      Na Servus - du



      Geb a 🥱 & a 🥱 den ollen Cato! Woll

      Wer bei Recht&Gesetz mit Kaffeesatzlesen - VolkersVerdruß - Glaube Lüge & Statistik anfängt - braune Sentenzen wie “hart durchgreifen“ & ähnlichen Geifer anfängt! Gelle.



      Hat den Schuß - Grundgesetz Rechtsstaat Demokratie Republik usw -



      Nicht gehört & Hat schon verloren!

      kurz - Gehe zurück auf Stammtisch reaktionär! Gellewelle&Wollnichtwoll •



      Dank im Voraus.

      So geht das ©️ Kurt Vonnegut



      “Es gibt keinen Grund, warum das Gute nicht so oft triumphieren kann wie das Böse. Der Triumph von irgendetwas ist eine Frage der Organisation. Wenn es so etwas wie Engel gibt, hoffe ich, dass sie nach dem Vorbild der Mafia organisiert sind. Jemand gerät in Schwierigkeiten und kommt dann wieder heraus.“



      - 🙀🥳😇 - drücke die Daumen -

      • @Lowandorder:

        Sorry, ich kann Nötigungen und Sachbeschädigungen eben leider nicht als demokratiefördernd bewerten. Auch die Demokratie verlangt eben nicht zu selten konsequentes Handeln von Polizei und Justiz.

        • @Nikolai Nikitin:

          Sorry & a 🥱 a 🥱 -

          Sachbeschädigung - Wo?



          &



          Nötigung???? Hab ehna schon mal den



          § 240 StGB im Volltext aufgeschrieben!



          Ein tifteliger § ! Von dense ersichtlich keine Ahnung haben & hab von Jura abgeraten: es gibt andere ehrbare Tätigkeiten & Berufe! Woll.

          Vor allem aber!



          Hier! Wird § 129 - der Schnarrie-§ - Bildung einer kriminellen Vereinigung - verhackstückt!



          Und Sie kippen stattdessen aus -



          Ihren Stammtischkübel! Pardaus! 🎲♦️-



          Sorry - da wird mir schlicht schwer übel



          - 🤢🤮…♦️🎲♦️…🥵🤮🤢 •

          • @Lowandorder:

            Kann Sie gut verstehen. Bei manchen ist Law and Order nicht bloßer Forumsname sondern (klein)geistiges Programm.

          • @Lowandorder:

            Stammtischkübel ? Dafür, dass die Durchsetzung geltenden Rechts verlangt wird ?

          • @Lowandorder:

            Sorry Assessore, Ihre speziellen Auslegungen zur Iurisprudentia respektiere ich sehr wohl, doch halte ich sie für höherinstanzlich unhaltbar. Mi dispiace.

            • @Nikolai Nikitin:

              & nochens Danke & doch voll schön, wa. Wiese hier mit -

              “höherinstanzlich unhaltbar“ - ehran -



              Autoritären Charakter zur offenen Hose tragen! Woll.



              & ehr italienisch so lausig - dazu aber:



              Begann in Westfälisch Sibirien am dort höchsten Feiertag - Schützenfestmontag!



              Der Präsi wies mir - später wutentbrannt bestritten - den Weg zur Schützenwiese & Däh! die Frau eines Kollegen zum späteren Präsi LG & Denunziant - stuurzbesoffen am Ausschankbüdchen hängend (Vater Merz nicht weit): “Hier Emil - ein Kollege von dir!“ “Aahh - Sie sind Assessor am Verwaltungsgericht!“



              “ Ja. Ich bin da Richter.“



              “🍺 schlorks - Jaaa - wir sind ja alle Richter!🍺 schlorks!“

              Soweit mal - mehr könnte nur verunsichern •

          • @Lowandorder:

            Sachbeschädigung: Als ob es dafür noch eines Nachweises bedürfe:

            encrypted-tbn0.gst...GNCR3tWI_EY_JZUw&s







            und

            www.bz-berlin.de/b...auch-am-wochenende

            • @Nikolai Nikitin:

              Ich sag‘s ja - lassen’s die Finger von jus



              Ketchup über ne Glasscheibe ist eben dies - mehr nicht.



              Sicherlich aber keine Sachbeschädigung



              “Tathandlungen sind zunächst Beschädigen und Zerstören. Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz. Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden.“



              de.wikipedia.org/w...hbesch%C3%A4digung



              always at your servíce & Gern&Dannnichfür

              • @Lowandorder:

                Na prima, alles gut. Nach höchstrichterlicher Entscheidung sind also auch die Löcher im Asphalt nur oberflächlich zu reinigen, jedoch keinesfalls wieder zu schließen, weil es sich hier natürlich nicht um Sachbeschädigung handelt. The dream goes on.

                • @Nikolai Nikitin:

                  Ach - er nun wieder! Woll.

                  Von Höckchen - auf Stöckchen - auf Hölzchen! ♾️🤷‍♀️🤷🤷‍♂️ a never ending story. Damit fliegens aus jedem Seminar raus - fallse je in eins reinkämen! Gelle.



                  SIE!! HAM DAS DOCH MIT DEM BILD ANGEFÜHRT! GET IT? Fein.



                  Sowas nennt sich Sachverhaltsquetsche!



                  Banaler Hütchenspieler •



                  Fin

  • Es ist annerkennenswert, dass mit diesem Artikel versucht wird, die Sachlage objektiv darzustellen.



    Natürlich ist die Aktion gegen die LG fragwürdig.



    Allerdings wurden, im Vorfeld, auch viele Artikel zum Thema veröffentlicht, die neben Meinung und Stimmungsmache, viel Unwissenheit und Unwahrheiten über das deutsche Justizsystem offenbarten.



    Es ist erfreulich, hier einen Artikel zu lesen, der Jounalismus als objektive Berichterstattung begreift und mehr Informationen als Meinungsmache bietet.



    Danke!