Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für Klima statt Corona
Die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich – und zwingt die Ampel zu einer Ausgabensperre. Karlsruhe beanstandet die Klimarücklage von Ende 2021.
Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse für nichtig erklärt worden, sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Doris König. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat die Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erfolg.
Sie hatte gegen das entsprechende Haushaltsgesetz geklagt, weil aus ihrer Sicht damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umgangen wurde. Zwar habe die Coronapandemie ausnahmsweise zur Aussetzung der Schuldenbremse berechtigt, so die Kläger.
Aber die nicht benötigten Gelder dann in das Sondervermögen Energie- und Klimafonds zu verschieben, sei nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen. Außerdem sei der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend und damit verspätet verabschiedet worden. Das entsprechende Haushaltsgesetz trat erst im Februar 2022 in Kraft.
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