Haushalt der Ampelkoalition: Klimafonds ausgebremst?
Die Union wendet sich gegen die Umwidmung von Geldern für den Klimafonds. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht muss über ein Haushaltsmanöver der Ampelkoalition entscheiden. Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in den Klimafonds verschoben, die erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollen. So kann die Schuldenbremse eingehalten werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagte dagegen, an diesem Mittwoch verhandelte das Karlsruher Gericht.
Die Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro waren ursprünglich für die Coronapolitik geplant, wurden dann aber nicht benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für 2021 beschloss der Bundestag deshalb im Februar 2022, die Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Der Klimafonds wurde von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.
Investitionen helfen auch der Wirtschaft
Gegen dieses Manöver erhob die Unions-Fraktion einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, über den jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidenten Doris König verhandelt. Es geht um die erste Auslegung der 2009 ins Grundgesetz eingeführten Schuldenbremse und der Ausnahmevorschrift für Notfallsituationen.
Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) verteidigte das Manöver der Ampel. „Die Wirtschaft schwächelte wegen der Coronapandemie, deshalb mussten wir einen Konjunkturimpuls setzen.“ Die 60 Milliarden Euro für den Klimafonds dienten also auch der Bekämpfung der Coronakrise, wegen der von 2020 bis 2022 jeweils die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Dass mit dem Geld nicht irgendwelche Konjunkturprogramme, sondern Maßnahmen wie Programme zur Gebäudedämmung finanziert werden, lasse den Zusammenhang zur Coronakrise nicht entfallen, so Gatzer.
CDU/CSU-Fraktionsvize Mathias Middelberg hielt den Verweis auf die Coronakrise für ein „nachgeschobenes Scheinargument“. Die Ampelkoalition habe sich im Klimafonds eine „Vorratskasse“ geschaffen, um die Schuldenbremse auszuhebeln. Rechtsprofessor Hanno Kobe, der die Union in Karlsruhe vertrat, bezeichnete den Klimawandel als strukturelles Problem, dessen Bewältigung normal aus dem Haushalt finanziert werden müsse.
Urteil in einigen Monaten
Für die Bundesregierung geht es um viel. Falls sie die Klimapolitik ohne Schulden finanzieren müsste, müsste sie die erforderlichen Milliarden an anderen Stellen einsparen oder deutlich die Steuern erhöhen. Beides würde die Koalition vor eine neue Zerreißprobe stellen.
Entsprechend vehement plädierte Rechtsprofessor Alexander Thiele, der die Bundesregierung vertrat, für eine weite Auslegung der Ausnahme: „Bei einer Jahrhundertkrise wie der Coronapandemie gehört auch die Bekämpfung der gesamtwirtschaftlichen Folgen zur Krisenbekämpfung.“ Die Pandemie habe Investitionsausfälle in Höhe von 53 Milliarden Euro verursacht. Deshalb seien die zusätzlichen 60 Milliarden für den Klimafonds eine geeignete Gegenmaßnahme gewesen. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert