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Rassismus der CDUMerz will Doppelstaatler ausbürgern

Menschen mit zwei Pässen sollen den deutschen verlieren, wenn sie straffällig werden. Davon träumt der CDU-Chef. Doch SPD, Grüne und FDP lehnen das ab.

CDU-Bundesvorsitzender Friedrich Merz gräbt Forderungen aus dem AfD-Wahlprogramm wieder aus Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin taz | Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz will straffällig gewordenen Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit „aberkennen“. Den Vorschlag könnte er aber nicht mit den potenziellen Koalitionspartnern SPD, Grünen und FDP umsetzen. Nur die AfD vertrat bereits ähnliche Positionen.

Die Welt am Sonntag veröffentlichte am Wochenende ein langes Interview mit Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz. Darin fordert er eine Ausweisung von Ausländern, die straffällig wurden. Auf den Vorhalt, dass eine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern nicht möglich sei, kritisierte Merz die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch die Ampel-Koalition.

Die grundsätzliche Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft führe dazu, dass dies zum Regelfall werde. Unter Bezugnahme auf die vorläufige Einbürgerungsbilanz des Jahres 2024 monierte Merz: „Von den mehr als 200.000 Antragstellern wollen rund 80 Prozent ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.“ Das schaffe „zusätzliche Probleme“ in Deutschland.

Merz schlägt dann vor: „Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.“ Er will also Personen, die die deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft haben, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, um sie ausweisen und abschieben zu können. Im gemeinsamen Wahlprogramm der CDU und CSU für die Bundestagswahl 2025 ist die Forderung nicht enthalten.

Die CSU ist Merz eine Nasenlänge voraus

Eine ähnliche Forderung hatte 2023 aber bereits der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erhoben. Als Beispiele für Taten, die die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigen können, nannte Herrmann schwere antisemitische Gewalttaten oder schwere Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung.

Die AfD forderte im Wahlprogramm von 2017, dass die Rücknahme der Staatsbürgerschaft ermöglicht werden soll, wenn jemand kriminellen Clans angehört oder innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung erheblich straffällig wird. Im Wahlprogramm von 2021 war die Forderung nicht mehr enthalten. Auch im AfD-Programmentwurf für die kommende Bundestagswahl fehlt sie. AfD-Politiker greifen die Forderung aber immer wieder auf.

Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist verfassungswidrig. Oder wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, sie setzt eine Änderung des Grundgesetzes voraus.

Derzeit heißt es in Artikel 16 des Grundgesetzes: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Dieses Verbot erfasst jede staatliche Wegnahme der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Bürgers. Diese Garantie ist eine Reaktion auf die Ausbürgerungspolitik der Nazis gegen Juden und politische Gegner. Auch in der DDR wurden Oppositionelle wie Wolf Biermann ausgebürgert.

Außerdem heißt es in dem Artikel: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Eine gesetzliche Verlust-Regelung ist damit nur gegenüber Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich.

Erwägungen zur Sicherheit reichen nicht

Nach herrschender verfassungsrechtlicher Ansicht darf die deutsche Staatsbürgerschaft auch nur dann verloren gehen, wenn dies auf eine Handlung folgt, die der Betroffene vermeiden könnte. Außerdem müsse die Anlasshandlung Ausdruck einer „Abwendung“ von Deutschland sein. Reine Sicherheits-Erwägungen genügen demnach nicht für den Verlust der Staatsbürgerschaft.

Als „Abwendung“ von Deutschland gilt es schon lange, wenn jemand in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Seit 2019 geht bei einem Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann verloren, wenn er „sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt“. Es wird wohl nur wenige Straftaten geben, die in diesem Sinne als „Abwendung“ von Deutschland anzusehen sind, schließlich begehen ja auch viele Deutsche Straftaten.

Die CDU/CSU könnte im kommenden Bundestag die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes nur mit der AfD umsetzen. Für eine Grundgesetzänderung wäre sogar eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Auf Anfrage der taz erklärten Vertreter von SPD, Grünen und FDP, dass sie den Merz-Vorschlag nicht unterstützen.

So betonte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, die Forderung von Friedrich Merz führe „in eine gefährliche Richtung: Sie würde de facto Deutsche erster und zweiter Klasse schaffen, abhängig davon, ob jemand eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht.“ Das widerspreche dem Grundgesetz und dem Prinzip der Gleichheit aller Bürger, so Wiese. „Solche Vorschläge sind populistisch und abzulehnen. Sie spalten die Gesellschaft und untergraben die Grundwerte unseres Rechtsstaates.“

Merz droht Ärger mit dem Verfassungsschutz

Auch Katharina Dröge, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist eindeutig: „Für uns gibt es keine Bürger zweiter Klasse. Wenn Friedrich Merz mit dem Entzug der Staatsangehörigkeit droht, sendet er das verheerende Signal, dass Menschen, die nach Deutschland einwandern, hier nie richtig dazugehören können. Dem widersprechen wir ganz ausdrücklich.“

Für die FDP erklärt der Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle: „Die Staatsangehörigkeit im Nachhinein abzuerkennen, ist mit gravierenden verfassungsrechtlichen und praktischen Problemen verbunden.“ Besser sei es, schon bei der Einbürgerung restriktiv vorzugehen.

Unabhängig von den fehlenden Mehrheiten könnte Merz auch Ärger mit dem Verfassungsschutz bekommen. Wer eingebürgerte Deutsche gegenüber geborenen Deutschen rechtlich abwertet, beeinträchtigt die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgerichts 2017 in seinem NPD-Urteil festgestellt. Wohl auch deshalb hat sich die AfD in diesem Punkt gemäßigt.

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60 Kommentare

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  • Die nächste Regierung muss funktionieren, es kann also die FDP nicht beteiligt werden. Aber mit dem ständig entgleisenden Merz als BK? Oje oje ...

  • Die "Welt" ist sich ja für nichts zu schade und vervielfältigt jeden Populismus, den Merz absondert. Laut den Umfragen wird er jetzt schon als der nächste Kanzler ausgerufen. Aber ist es zuviel verlangt, von einem künftigen Kanzler nur ein oder zwei vernünftige Sätze hören zu wollen, die inhaltlich und intellektuell irgendwie für seinem zukünftigen Job relevant sind? Merz und Linnemann fahren auf ihrem Tandem nicht nur rückwärts sondern mit Volldampf in die Belanglosigkeit.

  • Jetzt dreht der Westfälisch Sibirische Hohlkopf endgültig durch -

    Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist verfassungswidrig. Oder wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, sie setzt eine Änderung des Grundgesetzes voraus.

    Derzeit heißt es in Artikel 16 des Grundgesetzes: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Dieses Verbot erfasst jede staatliche Wegnahme der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Bürgers. Diese Garantie ist eine Reaktion auf die Ausbürgerungspolitik der Nazis gegen Juden und politische Gegner. Auch in der DDR wurden Oppositionelle wie Wolf Biermann ausgebürgert.

    …heißt es in dem Artikel: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Eine gesetzliche Verlust-Regelung ist damit nur gegenüber Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich.“



    de.wikipedia.org/w...zialismus_bis_1936

    Oskar Maria Graf Verbrennt mich



    www.br.de/radio/ba...rbrennung-100.html

  • Ein unnötig verwirrend geschriebener Artikel: Erst heißt es, der Entzug der Staatsbürgerschaft ist unmöglich und verfassungswidrig um dann nachzuschieben dass es doch geht....



    Denn eigentlich müsste es doch heißen: "Was der Merz da vorhat gefällt mir nicht, aber es ist möglich."



    Zweitens:



    "Außerdem müsse die Anlasshandlung Ausdruck einer „Abwendung“ von Deutschland sein." - Das stammt aber mMn. nicht aus dem Verfassungsrecht sondern steht so oder so ähnlich irgendwo im StAG drin. Kann mich aber auch irren. Ein Urteil des BVerfG hab ich nicht gefunden.

    • @Samvim:

      Sie irren sich nicht. Verkürzt dargestellt besagt das Staatsangehörigkeitsgesetz dazu, dass unabhängig von einer Einbürgerung, also auch für gebürtige Deutsche, nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt, dass ein Doppelstaater seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig und ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums in die Streitkräfte oder eines vergleichbaren bewaffneten Verbands eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt.

      Ausweislich der Gesetzesbegründung soll der Verlust der Staatsangehörigkeit ein Verhalten sanktionieren, das sich als Abwendung von der Bundesrepublik Deutschland und zugleich als Hinwendung zu dem anderen Heimatstaat des Doppelstaaters darstellt.

      Die zweite Möglichkeit bezieht sich auf die Einbürgerung. Der Widerruf einer rechtmäßigen Einbürgerung käme grundsätzlich infrage, wenn eine Einbürgerungsvoraussetzung nach der Einbürgerung weggefallen ist, so etwa, wenn er sich nicht mehr zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 11 S. 1 Nr (StAG).

      Das unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um einen unzulässigen Entzug im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG handelt.

    • @Samvim:

      "Nach herrschender verfassungsrechtlicher Ansicht"

      Steht ja auch nix von dass es ein Urteil wäre oder im GG stünde sondern dass es die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft sei.

  • 》Unabhängig von den fehlenden Mehrheiten könnte Merz auch Ärger mit dem Verfassungsschutz bekommen. Wer eingebürgerte Deutsche gegenüber geborenen Deutschen rechtlich abwertet, beeinträchtigt die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgerichts 2017 in seinemNPD-Urteilfestgestellt. Wohl auch deshalb hat sich die AfD in diesem Punkt gemäßigt《



    .



    Das muss wan sich mal klar machen: keine zwei Monate vor der Bundestagswahl führt Merz einen Wahlkampf mit "Ausbürgerung", mit Positionen, die selbst der AfD (aus Angst vor dem Bundesverfassungsgericht) zu extrem sind!



    .



    Merz kurz vor Weihnachten 2021:



    .



    „Mit mir wird es eine Brandmauer zur AfD geben“



    .



    www.tagesspiegel.d...hluss-6854638.html



    .



    Merz am 5.9.24, vier Tage nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen:



    .



    „Das Wort Brandmauer hat nie zu unserem Sprachgebrauch gehört“



    .



    www.welt.de/politi...rauch-gehoert.html



    .



    Charakterlich konnte Merz Merkel nie das Wasser reichen - auch in der CDU muss es jetzt einen Aufstand der Anständigen geben!

  • Fritze Merz raus aus Berlin. Zurück ins Sauerland, Abschiebung sofort.

    • @Der Versteher:

      Das ist das Schöne.

      " Nazis raus" würde sich bei Doppelstaatlern endlich umsetzen lassen.

  • FDP lehnt das ab? Echter Sachverstand bei der Partei? Ich bin überrascht.

    • @aujau:

      Eigentlich war das mal eine echte Kernkompetenz der Partei: Bürgerrechte. Hätte die FDP das als Schwerpunkt genommen statt Retro-Auto und Bonzenbeglücken, hätten wir eine funktionsfähige Koalition gehabt und die FDP einen Wert über 5 %.

      • @Janix:

        Da sagense was.

  • Und wieder einmal viel Lärm um nahezu nichts: Wie viele Doppelstaatler würden denn theoretisch oder statistisch oder praktisch Opfer einer solchen Lex Merz werden können?

    Aber auf der anderen Seite, und das wiegt weitaus schwerer, wird mit diesem Getöse, das zwar real unausgegorenes Gedöns ist, politische Bauernfängerei der übelsten Sorte betrieben: weil eben doch etliche darauf hereinfallen und glauben, all die vielen, die schon Doppelstaatler*innen sind oder noch werden wollen, seien im Grunde irgendwie verdächtige Typen...

    Zum Glück gibt es hier Kommentare,



    die dieses Tun und Treiben noch richtig einordnen als das, was es wirklich ist: rückwärtsgewandtes (politisch gesagt erzreaktionäres) Wunschdenken.



    Nur ist diese Denke, wie es neudeutsch heißt, immer schon mords-gefährlich gewesen.

    • @Auweiowei:

      Für alle flotten Linnemanns usw:



      " Sie haben eine Denke? Da kriege ich ja eine Staune."



      Dieter Hildebrandt

  • "Besser sei es, schon bei der Einbürgerung restriktiv vorzugehen."

    Exakt. Richtig hinsehen, wen man da so einbürgert. Und genau das ist das fatale Signal des letzten Einbürgerungsgesetzes: Wir schauen eben nicht mehr so genau hin.

    Leider hat ein FDP MInister dieses Gesetz mitgetragen.

  • Sollte der Vorschlag von Herrn Merz juristisch machbar sein, würde ich ihn befürworten. Wir haben so viele "Halunken m/w/d" mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft in diesem Land, dass ich froh über jede/n bin, der keine deutsche Staatsbürgerschaft hat und somit die Chance besteht, dass er/sie uns vielleicht doch eines Tages wieder verlässt oder gegangen wird. Meiner Meinung nach geht es darum, die Menschen, die keine Straftaten begehen, vor diesen Menschen so gut es geht zu schützen.



    (Außer Körperverletzung/Totschlag/Mord und Vergewaltigung finde ich Steuervergehen besonders widerlich. Man kann von unserer Regierung/Staat halten was man will, aber meiner Meinung nach werden die Steuereinnahmen benötigt, um unser Gemeinwesen wenigstens halbwegs zu stabilisieren.)

    • @*Sabine*:

      haha - auch "rein Deutsche" begehen und begingen hinlänglich Straftaten. Kann man sehr gut an der Kriminalstatistik seit 1995 sehen (Statista) !. Die Kriminalitätsrate nimmt im ganzen kontinuierlich ab. Sie war 2023 etwa so hoch wie 2007, damals gab es jedoch ca 2,4 Mio Menschen weniger!

  • Sich ewig hinter Gesetzen zu verstecken wird nicht helfen, denn die kann man ändern, auch die Verfassung. Die eigentliche Frage ist also ob sich die Stimmung weiter verschiebt und damit auch die notwendigen Mehrheiten.

    Ein Blick auf aktuelle Wahlumfragen zeigen hier einen ganz klaren Trend auf. CDU, AfD und BSW kommen zusammen auf 59% der Stimmen. Scheidet nun Die Linke und die FDP aus und 5% wählen sonstige, dann werden aus 59% der Wählerstimmen im Parlament auch gut und gerne 66%+ der Sitze. Damit wäre dann auch eine Verfassungsänderung machbar.

    Wenn linke Parteien nicht endlich anfangen die begründeten Ängste der Wählerschaft in Sachen Migration ernst zu nehmen wird diese Kiste übel ausgehen.

  • Fritze Merz dreht völlig frei. Aber er darf das. Unions-Politiker dürfen scheinbar alles! Bei diesem Gebaren, fragt man sich wo der entscheidende Unterschied zur AfD eigentlich noch liegen soll? Beim Bürgergeld liegen sie mehr oder weniger auf einer Linie, bei Migration auch, nur dass gewisse Worte keine Verwendung finden. Wirtschaftspolit. sind beide annähernd marktradikal. Unter dem berühmten "Bürokratieabbau" wird weitestgehend ein "zur Seite treten" jeden öffentlichen Anspruchs gegenüber den Renditeinteressen von "Investoren" verstanden. Soziale Sicherungssysteme sollen abgebaut werden und sein Generalsekretär möchte gerne wieder Listen psychisch Kranker Menschen anlegen. Wo also liegt der gravierende Unterschied? Wohl darin, dass man der AfD zutraut demokratiegefährdend zu sein. Ganz ehrlich: Wenn ich das alles mal zusammennehme und die teils unmögliche Wortwahl beachte, gibt es dort inhaltlich keine Brandmauer mehr. Gedanklich sind Merz und Konsorten doch längst soweit. Noch ca. eine Legislatur und der Boden wird bereitet sein für eine Koalition. Bei den Positionierungen lässt sich eine angebliche "Abgrenzung" ja auch gar nicht mehr argumentieren. Es wir einem speiübel!

    • @Einfach-Jemand:

      Danke! genauso ist es!

  • "Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist verfassungswidrig."



    Offensichtlich fehlt dem Kandidaten hier die empirische Bodenhaftung, da er wahrscheinlich persönlich keine Erfahrungen mit den Nöten von weithin betroffenen und multilateral bedrohten Personen der annoncierten Gruppen hat. Die Staatsbürgerschaft vieler Länder mit anderen rechtlichen Voraussetzungen ist nicht einseitig durch hier Eingebürgerte "kündbar", weshalb der Iran bis zur Entführung griff, um mit Häschern Kritikern habhaft zu werden.



    Doch hier hatte sich Friedrich Merz medienwirksam mit der Erklärung einer "politischen Patenschaft" eingemischt.



    Erfolgreich war das aber leider nicht.



    www.20min.ch/story...erichtet-103210274

  • Nur zur Einordnung: Dieses Vorgehen ist in anderen europäischen Staaten, wie z.B. Großbritannien seit Jahren üblich.

    • @Ruhrpott-ler:

      Art 16 GG



      (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.



      (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sin

    • @Ruhrpott-ler:

      Abgesehen von einer besonderen Verantwortung Deutschlands



      .



      www.instagram.com/...h=cnRram9ueXM4bjJl



      .



      wären das welche 'europäische Staaten'?



      .



      In Großbritannienz.B. hat der Fall Shamima Begum großes Aufsehen erregt, die ihre Staatsbürgerschaft verloren hat, weil sie sich dem IS angeschlossen hatte



      .



      www.bbc.com/news/articles/cm2n8xv61x3o



      .



      Angesichts der juristischen Auseinandersetzungen und dem Medienecho dort ist stark zu bezweifeln, dass etwa auf der Insel Ausbürgerungen 'übliches Vorgehen' sind - Sie sollten unbedingt Belege für Ihre Behauptung beibringen!

      • @ke1ner:

        Ich versuche mich mal an den Belegen. Seit 2015 haben allein 13 europäische Staaten ihre Gesetze angepasst um den unfreiwilligen Entzug der Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Länder in denen so ein Entzug seit 2015 gesetzlich neu geregelt wurde sind Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Italen, Lithauen, Niederlande, Slovakei,



        Spanien und das United Kingdom. Eines der wenigen Länder die nicht auf den Zug aufgesprungen sind ist aus historischen Gründen Frankreich.

        • @Šarru-kīnu:

          Danke! Werde mir das bei Gelegenheit genauer raussuchen!

    • @Ruhrpott-ler:

      Man muss sich ja nicht immer nach unten orientieren, wie es Fritze Merz macht.

  • Danke für diesen sehr klar definierenden Bericht.



    Leider war, gerade bei diesem Thema, zuletzt eine sehr wolkige Berichterstattung usus, die suggerierte, dass die Position, beispielsweise der Bundesinnenministerin, mit der der CDU deckungsgleich sei.



    Das ist nicht nur unzutreffend, sondern auch schlecht recherchiert.



    Es steht ein Richtungswahlkampf an.



    Wie in diesem Artikel klar benannt wird, stehen CDU und CSU für Positionen, die nicht verfassungsgemäß sind und Grund für ein Parteiverbot (der NPD) waren.



    Es wird, an dieser Stelle, noch einmal deutlich, was die Ampel gesellschaftspolitisch bewegt hat.



    Merz "Zukunft" ist nicht nur von gestern, sie ist von Vorgestern.



    Fast muss man ihm dankbar sein, dass er sich so deutlich rechtsextrem äußert. Wir Deutschen haben die Wahl: wollen wir ernsthaft einen Politiker, der rechtsextreme Positionen vertritt, zum Bundeskanzler wählen?



    Was daraus wird, sehen wir gerade in Österreich, wo wohl eine rechtsextreme Partei zukünftig wahrscheinlich den Kanzler stellen wird.



    Er brennt, Bürger und Merz ist nicht mehr Teil der Brandmauer gegen Rechts!

    • @Philippo1000:

      "Wie in diesem Artikel klar benannt wird, stehen CDU und CSU für Positionen, die nicht verfassungsgemäß sind und Grund für ein Parteiverbot (der NPD) waren."

      Doch, der von Merz geäußerte Wunsch ist verfassungskonform. In unserem GG steht dazu folgendes:

      "(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

      Bei Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften findet also keine Staatenlosigkeit statt wenn ihnen die deutsche entzogen wird, was aufgrund von Gesetzen möglich ist.

      "Es wird, an dieser Stelle, noch einmal deutlich, was die Ampel gesellschaftspolitisch bewegt hat."

      Ja es wird deutlich, und zwar im negativen Sinne. Die Vorschläge von Herrn Merz mögen Ihnen vorgestrig erscheinen, aber sie sind richtig. Merke: nicht alles was modern und progressiv erscheint, ist automatisch gut. Manchmal ist der eine oder andere Schritt zurück notwendig, um wieder auf die richtige Spur zu kommen.

      • @Tom Tailor:

        Wäre Verfassungsrecht schlicht das Zitieren von Verfassungsartikeln, so benötigten wir keine Auslegung des Rechts durch Verfassungsrichter.



        Selbst wenn Sie Einer wären, hätten Sie damit nicht das alleinige Deutungsrecht.



        Ich entnehme Sekundärquellen, dass die Positionierung zur Staatsbürgerschaft Grund für die Entscheidung war, der NPD eine verfassungsgemäße Grundhaltung abzusprechen und sie daher zu verbieten.



        Was Ihren angestrebten Rückschritt in Staatsbürgerschaftsrecht betrifft, so stellt sich die Frage, wie weit der Rückschritt gehen soll.



        Ein Innenminister bezeichnete Zuwanderung einst als " Mutter aller Probleme".



        Eine Position, die die Position dee "afd" wiederspiegelt. Falls sie Parteigänger dieser Gruppierung sind, erklärt sich Ihr Standpunkt.



        Allein aus wirtschaftlichen Erwägungen sehen die meisten Expertinnen und Experten Zuwanderung allerdings als einzige Chance, die Wirtschaftskraft und somit unsere Sozialsysteme zu erhalten.



        Wenn Sie, wie Friedrich Merz, nur die Interessen der Besserverdienenden im Blick haben, mag Ihnen das gleichgültig sein. Ich bin am Wohl unserer Volkswirtschaft und der Bevölkerung Deutschlands interessiert. Da ist Dissenz unvermeidlich.

  • Schade das diese Idee höchstwahrscheinlich, ursprünglich von der AFD ist.



    Fände ich mehr als angemessen.

    • @Arjun G. G.:

      Jetzt mal völlig off topic: Eine Idee wird doch nicht dadurch ablehnenswert, weil sie von irgendeiner Partei kommt und sei es die AfD. Die Frage ist doch, geht es um die Sache oder um den Sprecher? Meiner Ansicht nach würde es dem politischen Diskurs sehr gut tun, wenn es öfter um die Sache und seltener um den Sprecher ginge. Sieht man die Sache so wie sie, bedeutet es nichts anderes, als dass man der AfD die Arena der Themensetzung mehr oder weniger überlässt. Völlig bekloppte Argumente/Vorschläge (wie dieser von Merz) müssen als solche benannt werden können, obwohl sie von der Union stammen und gute Argumente/Vorschläge müssen als solche gelten können, selbst wenn sie von der AfD stammen. In letzterem Fall bedeutete es nur, dass die politischen Beobachter etwas mehr Arbeit hätten, weil sie den Vorschlag oder das Argument hinsichtlich der Begründung abklopfen müsste. Denn es ist durchaus möglich, dass jemand ein gutes Argument aus den völlig falschen Gründen macht. Das ist alleine deswegen wichtig, weil die politische Ausgestaltung eines Argumentes je nach zu Grunde liegender "Idee" völlig unterschiedlich ausfallen kann.

    • @Arjun G. G.:

      Vielleicht haben die diese Idee auch nur zum ersten Mal gegenüber der breiten Öffentlichkeit geäußert??

  • Kaum zu glauben, dass er Jura sogar mal studierte.

    Ich würde dann noch gerne einen Herrn auf den Kahlen Asten abschieben, der mit seinem Adressbuchverkauf an Blackrock dem Lande massiv geschadet haben dürfte.



    Und nu?

    • @Janix:

      Tscha - und nu??

      Diese Frage stellt sich bei einem sehr großen Teil des Personalangebots in unserer Politik.

      Bei dem, was sinnvoll wäre - und das WELTWEIT - spielen "die Leute" nicht mit, denn das würde Verzicht bedeuten.



      Verzicht auf saubere Luft, sauberes Wasser, akzeptable Umwelt generell, Frieden, Empathie, Humanität ... reicht den meisten.

  • Erfreulich, dass der Kommentar den entsprechenden Passus im GG komplett zitiert:



    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

    Die deutsche Staatsbürgerschaft darf Doppelstaatlern also sehr wohl entzogen werden. Demnach gebe es bereits "Bürger Zweiter Klasse".



    Meines Wissens (zumindest habe ich nichts im Netz gefunden) gibt es kein Verfassungsurteil, dass Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit nennt. Auch der Kommentar spricht ja nur von "herrschender verfassungsrechtlicher Ansicht". Ich vermute darunter ist gemeint, das Juristen hier interpretieren.



    Für mich heißt das, die CDU könnte sehr wohl mit einfacher Regierungsmehrheit Gründe in ein Gesetz gießen, die Weitergehen, als was hier mit "Abwendung von Deutschland" beschrieben wird.

    • @mlevi:

      "Demnach gebe es bereits "Bürger Zweiter Klasse"

      Gibt es nicht. Eine sogenannte Abwendung von Deutschland nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt für eingebürgerte und geborene Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gleichermaßen.

      Der Gleichheitssatz aus Art 3 GG ist hierbei entscheidend.

    • @mlevi:

      Ja, das würde ich auch gerne mal geklärt sehen. Ich sehe da auch keine Notwendigkeit für eine Zweidrittelmehrheit. Mit der letzteren könnte man allerdings die NS/DDR-Verhältnisse wiederherstellen.

      Ukraine wird gerade sehr attraktiv. Die haben ihr Faschistenproblem nämlich deutlich besser im Griff.

  • "Merz will straffällig gewordenen Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit „aberkennen“. Den Vorschlag könnte er aber nicht mit den potenziellen Koalitionspartnern SPD, Grünen und FDP umsetzen."



    Nanana, da steckt mir deutlich zu viel Gewissheit in der Aussage.



    Der Vorschlag mag vielleicht jetzt noch nicht mit SPD und Grünen umsetzbar klingen, aber allein in 2024 haben SPD und Grüne die Bezahlkarte eingeführt, auf EU-Ebene bis dato undenkbaren Asylverschärfungen zugestimmt und Menschen nach Afghanistan abgeschoben...



    Wenn man also irgendeine Lehre aus dem letzten Jahr gewinnen kann, dann das nichts mehr undenkbar ist.



    Insofern: Natürlich werden SPD und Grüne auch solch einen Vorschlag mittragen wenn es eine grundlegende Bedingung Merz' ist - spätestens ab dem 24. Februar, wenn es darum geht wer an den Fleischtöpfen der Macht neben der CDU bleiben darf, werden rot und grün in Konkurrenz zueinander Zugeständnisse anbieten, die noch deutlich weiter gehen werden.



    Einfach abwarten und staunen

    • @Farang:

      Ja, aber Habeck hatte bei einigen dieser Entscheidungen Bauchweh... das dürfen Sie nicht vergessen!

      • @B. Iotox:

        Ja, genau so. Und dafür und für seine schwere Verantwortung heimst er dann wie gewohnt Mitleid und Anerkennung ein.



        .



        Die ihn aber nicht daran hindert, in der gegenwärtig aufgeheizten Stimmung gegen Geflüchtete gestern rauszuhauen:



        .



        》„Wer hier nicht arbeitet, wird zurückkehren müssen“:Habeck macht Arbeit zur Bedingung für Verbleib von Syrern《



        .



        www.tagesspiegel.d...land-12964975.html



        .



        Grüne und CDU nähern sich halt immer weiter an



        .



        www.derwesten.de/p...u-id301250170.html

        • @ke1ner:

          "Habeck macht Arbeit zur Bedingung für Verbleib von Syrern (...) Grüne und CDU nähern sich halt immer weiter an"



          Das spannende ist dabei das Märchen von der Brandmauer... - seit Jahren wird es erzählt, dabei haben längst ALLE etablierten Parteien die Forderungen der AfD übernommen, es liegt nur immer ein gewisser Abstand von ein paar Jahren dazwischen - egal ob Abschiebungen nach Afghanistan, Bezahlkarte, etc - die AfD hats gefordert, die Grünen habens umgesetzt...🤷‍♂️



          (SPD und FDP natürlich auch)



          Was ist der Unterschied zwischen Merz und Habeck?



          Die Zeit, einzig die Zeit, Merz liegt vllt ein Jahr hinter der AfD, Habeck mit viel Wohlwollen zwei oder drei Jahre.



          Brandmauer...😂



          Als ob.

  • Merkt der Typ eigentlich noch was? Die Stimmung ist eh schon extrem rassistisch aufgeladen und er legt immer noch einen nach. Den Geist bekommt der nicht wieder in die Flasche. Die CDU entwickelt sich getrieben von der AfD zunehmend zu einer rassistischen Partei.

    • @Andreas J:

      Nein, der merkt nichts mehr. 69 Jahre. Jetset-Lebensstil. Covid ungebremst in die Fresse bekommen.

      Hirnalter: irgendwas so um die 80. Und ein Adenauer, der sich mal für die Demokratie eingesetzt hat, ist das ganz sicher nicht.

    • @Andreas J:

      Der will das so. Grossvater war schon Zentrum. Und Buergermeister unter den Nazis.

    • @Andreas J:

      Neinein, wir verstehen das alle falsch: Dss was Merz da macht, ist "die AfD halbieren" - nicht etwa sie imitieren. Ohne Merz' unermüdlichen Einsatz wäre alles noch viel schlimmer und die AfD bei 40% im Bund.

      • @B. Iotox:

        War das Humor?

        Ich habe den das Merz-Söder wesentlich dazu beigetragen haben, dass die AFD soweit oben schwimmt und immer höher.

  • Unabhängig von den fehlenden Mehrheiten könnte Merz auch Ärger mit dem Verfassungsschutz bekommen. Wer eingebürgerte Deutsche gegenüber geborenen Deutschen rechtlich abwertet, beeinträchtigt die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgerichts 2017 in seinem NPD-Urteil festgestellt.



    ----



    Der Vorsitzende & Kanzlerkandidat der CDSU ein "Verdachtfall" für eine Überprüfung für den Verfassungsschutz?



    Oh, oh, Doitschland, Quo vadis ?? :-(

    • @Sikasuu:

      Die Möglichkeit der Ausbürgerung von Doppelstaatlern gegen den Willen der Person ist allerdings explizit im Grundgesetz §16 benannt. Insofern ist du Sachlage klar, dass die Verfassungsmäßigkeit klar gegeben ist.



      Egal wie man das nun findet…

    • @Sikasuu:

      Das GG sieht einen Entzug der deutschen Staatssbürgerschaft - unter bestimmten Umständen - vor, ich sehe also estmal nicht, dass sich Merz mit seinem Vorschlag ausßerhalb der Verfassung stellt...

      • @mlevi:

        Tut er sehr wohl, da seine Differenzierung zwischen eingebürgerten und gebürtigen Deutschen gegen Art 3 GG verstößt.

        Juristisch ist Merz Aussage daher als klarer Verstoß gegen die demokratische Grundordnung einzuordnen.

      • @mlevi:

        Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



        Art 16



        (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.



        ----



        Hier mal der Wortlaut von ART 16 1, Abschnitt!



        Ein Gesetz dazu GIBT ES nicht & das BVerfG hat da auch was zu gesagt!



        Auch, zur 1. Information mal u.a. nachschauen



        de.wikipedia.org/w...publik_Deutschland



        Fazit: Mit 2-3 Straftaten dürfte DAS nicht zu begründen sein.



        Drei mal beim "Schwarzfahren" (Straftat) erwischt & dann Sztaatsbürgerschaft entziehen?



        Da bewegt sich "der Fritz" auf ganz dünnem Eis! :-(

  • Hoffnung ist nah,



    Dank KaffKA.

  • Für mich sind Straffällige Kriminelle. Der zweite Pass tut dabei wenig zur Sache.



    Warum Leute da behalten, die Verbrechen begehen?

    • @Carsten S.:

      Deutscher Knast nur für Biodeutsche? Was für ein Paradies...

    • @Carsten S.:

      Wenn ich das hier in Australien fabriziere, habt Ihr mich in Deutschland auf der Backe.

      Als Einstaatler geh ich stattdessen in den Knast.

      Was wuenschen Sie sich, mein Herr?

      • @petross:

        That you keep your opinion down under where it came from.

    • @Carsten S.:

      Na, weil auch straffällig zu werden nicht zur Aberkennung sämtlicher Rechte führen darf wegen Rechtsstaat und Verfassung und so.

    • @Carsten S.:

      Nur rechtskräftig Verurteilte sind Kriminelle. Ich weiß gerade gar nicht, wie's da um Höcke steht... da laufen so viele Prozesse. Aber schon mal prophylaktisch: Wohin wollen Sie den abschieben?

    • @Carsten S.:

      Warum sie weggeben? Damit Sie woanders Straftaten begehen? Scheint mir auch keine Lösung