Klimaaktivist:innen vor Gericht: Harte Strafen verhängt
Während in Deutschland Klimaaktivist:innen zu Geldstrafen verurteilt wurden, drohen ihnen in England Haftstrafen. Die Debatte spitzt sich zu.
Die Angeklagten seien bereit, zur Durchsetzung ihrer Ziele Straftaten zu begehen, sagte Richterin Anke Ploner. Aber die Taten fielen nicht in den Bereich schwerster Straftaten, begründete sie ihr Urteil. Das beschmierte Denkmal sei nach zwei Tagen wieder gereinigt gewesen. Laut Urteil müssen die Klimaaktivist:innen jeweils Geldstrafen zwischen 600 und 2.100 Euro zahlen.
Zu den Angeklagten gehörte auch die 24-jährige Lilli Gomez. Am Mittwoch beteiligte sie sich nach eigenen Angaben am Flughafen Köln/Bonn an einer Störaktion, die den Betrieb dort für etwa drei Stunden lahmlegte. „Ich werde mich auch in den nächsten Wochen an Protesten beteiligen. Auch wieder an Flughäfen“, sagte die 24-Jährige der Deutschen Presse-Agentur am Rande des Prozesses.
Am Donnerstagmorgen wurde der Betrieb am Frankfurter Flughafen für Stunden lahmgelegt. Grund war eine Klebeaktion von Klimademonstrant:innen der Letzten Generation. Die Protestgruppe rief die Bundesregierung auf, „ein rechtsverbindliches, internationales Abkommen mit auszuarbeiten und zu unterzeichnen, das den globalen Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle bis 2030 regelt“.
Forderung nach härterem Strafmaß
Erstmals haben Klimaaktivist:innen der Letzten Generation den Flugbetrieb an Deutschlands größtem Flughafen zeitweise stillgelegt. Die Protestaktionen in Frankfurt sowie ähnliche Aktionen am Mittwoch am Airport Köln/Bonn befeuerten die Debatte um Strafverschärfungen.
Auf Vorschlag von Nancy Faeser (SPD) und Volker Wissing (FDP) hatte das Bundeskabinett bereits vor einer Woche einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.
Damit soll ein neuer Straftatbestand zum unberechtigten Eindringen auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens eingeführt werden. Vorgesehen sind dabei bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldbußen. In Fällen, in denen die Eindringlinge verbotene Gegenstände wie Waffen mit sich führen, sind es bis zu fünf Jahre.
Die Union sprach von einer „Mogelpackung“. Die vorgesehenen zwei Jahre bei unberechtigtem Eindringen würden nicht zu höheren Strafen führen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Denn dies entspreche bereits dem Strafrahmen der Sachbeschädigung, die von den Tätern durch das Zerschneiden des Maschendrahtzauns bereits jetzt verwirklicht werde.
Auf Gefängnis vorbereiten
In London sind indes zwei Klimaaktivistinnen wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen, weil sie ein durch eine Glasscheibe geschütztes Gemälde von Vincent van Gogh in der Londoner National Gallery mit Tomatensuppe beworfen haben.
Ein Londoner Gericht befand die 22-Jährigen nun für schuldig, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete. Den beiden könnte eine Haftstrafe drohen. Das Strafmaß soll erst Ende September verkündet werden.
Der Richter am Londoner Southwark Crown Court habe den Klimaaktivistinnen gesagt, sich auf eine Gefängnisstrafe vorzubereiten, meldete PA. Der Richter hatte vergangene Woche mehrere Aktivist:innen zu vier beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie nach seiner Auffassung eine mehrtägige Protestaktion an einer Autobahn organisiert hatten.
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