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Grüne über das Gezerre um Paragraf 218„Absolut unüblich und respektlos“

Eine Chance gibt es noch für eine Abstimmung über die Legalisierung früher Schwangerschaftsabbrüche. Alles andere wäre unwürdig, sagt die Grüne Ulle Schauws.

Die Grüne Ulle Schauws ist eine der In­i­ta­to­r*in­nen des Gruppenantrags zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen Foto: Simon Erath
Dinah Riese
Interview von Dinah Riese

taz: Frau Schauws, ist der Gesetzentwurf zur Legalisierung früher Schwangerschaftsabbrüche auf den letzten Metern versandet?

Ulle Schauws: Nein – obwohl Union und FDP alles daran gesetzt haben.

taz: Am Mittwoch hat sich der Rechtsausschuss damit beschäftigt. Was ist passiert?

Union und FDP haben vorab klargemacht, einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss nicht zuzustimmen. Daher haben wir stattdessen direkt Aussprache und Beschlussfassung beantragt. Das wollten Union und FDP dann direkt von der Tagesordnung nehmen lassen – dafür hatten sie aber keine Mehrheit.

taz: Der Rechtsausschuss beschließt Empfehlungen, wie im Plenum über ein Gesetz abgestimmt werden soll. Wie sieht die aus?

Schauws: Diese Abstimmung konnte nicht stattfinden. Die Union hat während der Aussprache beantragt, doch noch eine Anhörung zu machen.

taz: Nachdem sie das zuerst so vehement abgelehnt hat?

Schauws: Union und FDP hätten mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit für Ablehnung gehabt – ein Zusammenschluss, der schlimm genug ist. Aber die Union will um jeden Preis verhindern, dass der Gesetzentwurf überhaupt noch mal im Bundestag debattiert und abgestimmt wird. Und die FDP hat sich dem leider komplett angeschlossen.

taz: Teile der FDP haben gesagt: Das Thema ist wichtig – aber erst nächste Legislatur.

Schauws: Diese Aussage ist unsäglich und auch widersprüchlich. Die FDP fordert eine breite gesellschaftliche Debatte – obwohl schon breit debattiert wurde und eine große Mehrheit der Gesellschaft bereits für die Legalisierung ist. Aber wenn es konkret um eine Debatte geht, im Rechtsausschuss nämlich, dann blockiert die FDP das. Das ist alles unglaubwürdig.

Im Interview: Ulle Schauws

58, ist frauen­politische Sprecherin der Grünen-­Fraktion im Bundestag.

taz: Warum wollen Union und FDP keine Abstimmung im Plenum?

Schauws: Weil sie offensichtlich Angst haben, dass es am Ende im Plenum eine Mehrheit dafür gibt, dass Frauen sich ohne Androhung des Strafrechts für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden dürfen – und zwar zu Recht.

taz: Welche Chance hätte das Gesetz denn?

Schauws: Es ist möglich. Allein die Abgeordneten aus den Reihen von SPD, Grünen, Linken und SSW haben schon 353 der 367 nötigen Stimmen. Das BSW mit 10 Abgeordneten hat angekündigt, ebenfalls dafür zu stimmen. Dann fehlen nur noch 4 Stimmen. Wenn dann nicht alle abstimmen, oder wenn von FDP oder Union einzelne Abgeordnete für unseren moderaten und liberalen Gesetzentwurf stimmen oder sich enthalten – dann machen wir Schluss mit der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.

taz: Nun hat sich der Ausschuss doch auf eine Anhörung geeinigt. Wie geht es weiter?

Schauws: Es wird am 10. Februar die Anhörung geben und Sachverständige werden eingeladen. Wir wollten dies deutlich früher. Immerhin ist am 11. Februar der letzte Sitzungstag dieser Legislatur. Es ist zu befürchten, dass Union und FDP mit noch mehr Tricks versuchen, das weitere Verfahren auszubremsen. Aber wir bestehen darauf, dass über das Gesetz noch im Plenum abgestimmt wird. Alles andere würde völlig den Gepflogenheiten des Bundestags bei interfraktionellen Gruppenanträgen widersprechen.

taz: Inwiefern?

Schauws: Wenn eine Gruppe von Abgeordneten aus den Reihen der Regierung und Opposition gemeinsam einen Antrag einbringt, dann gebietet es der Respekt gegenüber diesen Kolleg*innen, dieses Verfahren auch zum Abschluss zu bringen. Es ist absolut unüblich und respektlos, bei solchen Verfahren zu bremsen. Dass eine parlamentarische Gruppe nicht zu ihrem Recht kommt, ist wirklich sehr unparlamentarisch – und für die demokratischen Fraktio­nen einfach unwürdig.

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63 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Das Thema ist doch jahrzehntelang durchdebattiert. Neue Anhörungen bringen nur Verzögerung, das ist ihr einziger Sinn. Von der Union ist nichts anderes zu erwarten, die sind lost. Und hinsichtlich der FDP : ein Grund mehr sie abzustrafen. 23.2.

  • Das Motto der Union: "Your bodies - our choice".

  • Paragraf 218 muss sofort weg. Hoffentlich machen die Grünen das notfalls im Wahlkampf zum Thema, um die bigotte CDU und die FDP zu kennzeichnen.

  • Über das Verfahren kann man reden.



    Und ADi-"Argumentationen" sind auch hier kaum welche.

    Einander zuhören bei einem so heiklen Thema darf genauso sein. Das Ergebnis muss mit Art.1. und dem Lebensschutz nach Karlsruher Lesart letztlich vereinbar bleiben, das sollte man ausdiskutieren - was aber wohl durchaus noch in dieser Wahlperiode ginge.

  • Egal wen man von den Grünen reden hört - wüsste man nicht das sie die letzten 3 Jahre Teil der Bundesregierung gewesen sind, käme man im Leben nicht darauf...



    'Wir würden ja gern aber leider haben wir keine Mehrheit' - das ist klassisches Oppositionsgejammer - und ja, mittlerweile haben sie keine Mehrheit mehr, aber sie hatten sie 3 Jahre lang - und da muss man festhalten:



    entweder waren sie zu doof oder zu bräsig - entweder sind sie furchtbar schlecht im Verhandeln ihrer Positionen innerhalb der Koalition gewesen oder sie ließen sich laienhaft ein ums andere Mal über den Tisch ziehen - entweder haben sie keine Chupze ihre Anliegen durchzuboxen oder sie sind willfährige Wendehälse.



    Das Gejammer das an allem während der Koalition nur die FDP Schuld hat und seit dem Ampel-Aus alles nun nur an der CDU liegt ist zwar sachlich richtig, deckt aber schonungslos auch auf, wie durchsetzungsschwach sie sind und waren - und das ist keine gute Werbung für die Wähler, weil wer will schon seine Stimme einer Partei geben, die - selbst wenn sie an der Macht ist - ihre ausgegebenen Ziele nicht oder nur minimal umgesetzt bekommt...🤷‍♂️

    • @Farang:

      "deckt aber schonungslos auch auf, wie durchsetzungsschwach sie sind und waren"

      "Durchsetzungsstarke" Politiker kultisch zu überhöhen, hat Deutschland schon mal versucht.

      Ging nicht so gut.

  • Ulle Schauws (Grüne): "... die Union will um jeden Preis verhindern, dass der Gesetzentwurf überhaupt noch mal im Bundestag debattiert und abgestimmt wird. Und die FDP hat sich dem leider komplett angeschlossen."

    Die Union bedient mal wieder ihre konservativen Altwähler, die unbedingt am 'Gestern' festhalten wollen, obwohl sie das 'Morgen' gar nicht mehr erleben werden. Und die "Freiheitspartei" FDP hofft in naher Zukunft auf eine Zusammenarbeit mit der Union, und wirft deshalb in vorauseilendem Gehorsam ihre liberalen Werte über Bord.

  • Würde man ein Gesetz erlassen das Abtreibung legalisiert, würde es vorm Verfassungsgericht landen, das würde es zurückweisen, wegen Paragraph 1 und vermutlich dann sogar sagen, das der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Fristregel für behinderte Ungeborene aufheben muss. Es ist nicht vertretbar für unsere aufgeklärten Zeiten das man Baby mit Downsyndrom später abtreiben darf als solche ohne.

    • @Machiavelli:

      Bereits jetzt ist es möglich innerhalb der ersten 12 Wochen abzutreiben.



      De facto hat eine Frau das Recht volkommen alleine hierüber zu entscheiden, also ein dispositives Recht.



      Die von Ihnen genannte embryopatische Indikation wurde bereits 1995 zugunsten einer medizinisch-sozialer Indikation aufgegeben. Eine Frau kann sich also im Falle einer Trisomie-Diagnose für einen Abbruch entscheidem, weil ihr die Austragung nicht zumutbar ist und das ist auch gut so.

  • Danke für die klaren Worte der Interviewten. Es wird höchste Zeit, daß Frauen in diesem Fall ohne Strafandrohung selbst über ihren Körper bestimmen können, was von uns Frauen schon seit Jahrzehnten gefordert wird. Die Diskussionen darüber wurden schließlich lange genug ausführlich geführt. Das sage ich als Frau und Mutter. Interessant finde ich allerdings, daß sich mal wieder auffallend viele "Herren der Schöpfung" in den Kommentaren ablehnend oder verzögernd äußern. Ist ja auch nicht ihr Bauch und ihr Risiko....

    • @Irm mit Schirm:

      "...daß Frauen in diesem Fall ohne Strafandrohung selbst über ihren Körper bestimmen können,..."

      Können sie nach dem Entwurf nur in dem seltenen (und im Interesse ihrer Gesundheit wenig wünschenswerten) Fall, dass sie den Eingriff auch selbst ohne Hilfe vollziehen. Ansonsten bleibt der durchführende Arzt strafbewehrt verpflichtet, auch über ihren Kopf hinweg zu entscheiden, ob die hergebrachten Bedingungen erfüllt sind oder nicht. Wer das als "Empowerment" begreift, möge mir gerne erklären warum...

      Die meisten glühenden Abtreibungsgegner, die ich - neben einer Abtreibungsklinik wohnend - erlebt habe, waren übrigens Frauen. Ich halte Diskriminierung in der Frage, wer sich zu dem Thema äußern darf, aber ohnehin für fehl am Platz. Es geht hier darum, wie man so grundlegende Dinge wie Menschsein, Freiheit und persönliche Verantwortung definiert und, darauf aufbauend, über welche daraus resultierenden Rechte der Staat als Ganzes wie weit bereit ist hinwegzugehen. Das geht ALLE an.

      • @Normalo:

        Ich zitiere zu Ihren Ausführungen zunächst einmal folgenden Artikel aus der TAZ:



        taz.de/Abtreibunge...lisieren/!6051200/



        "Der dort verbleibende Paragraf 218 würde Frauenrechte nicht mehr drastisch einschränken, sondern sogar schützen: Er würde FREMDBESTIMMTE Abbrüche unter Strafe stellen, wie sie etwa im Nationalsozialismus praktiziert wurden." Das hat nichts mit dem zu tun, was Sie behaupten. Und diskriminiert werden nicht Sie, sondern alle die Frauen, denen seit 153 Jahren vornehmlich von Männern abgesprochen wird, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Daß Sie sich jetzt als Opfer aufführen ist deshalb vollkommen daneben und zeugt von einer unheimlichen Arroganz gegenüber uns Frauen. Oder waren Sie schon einmal schwanger? Manchmal ist es besser, wenn Mann über Dinge, die er nicht selbst erlebt hat schweigt und nicht so wie Sie rechthaberisch kommentiert.

        • @Irm mit Schirm:

          >Und diskriminiert werden nicht Sie, sondern alle die Frauen, denen seit 153 Jahren vornehmlich von Männern abgesprochen wird, über ihren Körper selbst zu bestimmen.



          -----------------------------------------------



          Meinen Sie ernsthaft, vor 1871 sei Abtreibung legal gewesen? Das glauben manche, und es steht auch öfter irgendwo im Internet und stand auch schon in der taz. Es stimmt aber nicht. Lesen Sie mal auf Wikipedia alte Strafgesetzbücher der deutschen Bundesstaaten nach. Teilweise waren die Strafen sogar noch härter. 1871 hat sich letztlich nur die Nummer des Paragrafen geändert, der aus dem preußischen in das gesamtdeutsche Strafgesetzbuch übernommen wurde.

        • @Irm mit Schirm:

          Da sind Sie (bzw. Frau Hecht, wenn sie denken sollte, das wär's gewesen) einem kleinen Etikettenschwindel aufgesessen: Es stimmt zwar, dass der Entwurf vorsieht, den Abbruch MIT Einverständnis der Schwangeren aus dem § 218 zu nehmen. Liest man aber weiter, stellt sich heraus, dass er im Schwangerschaftskonfliktgesetz wieder auftaucht und da mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht wird, wenn die drei bekannten Voraussetzungen (

          • @Normalo:

            Da ist was verlorengegangen. Ich schreib mal weiter:

            ...nicht erfüllt sind. Und dass die Schwangere nicht bestraft wird - mit anderen Worten die Strafandrohung nur den trifft, den Abbruch auf Wunsch der Schwangeren durchführt. DER hat entsprechend zu schauen, ob ein Abbruch die Leaglitätsvoraussetzungen erfüllt, und entsprechend zu handeln, egal was die Schwangere sagt.

            Un ddiskrimineirt wird in dem Moment, wo jemand eine Vorwurf daraus drechselt, dass ein Anderer eine Meinung äußert, obwohl der ein bestimmtes Geschlecht hat (das der jeweilige Diskriminierer offenbar für nicht meinungsbefugt hält). Als "Opfer" fühle ich mich deshalb noch lange nicht - was juckt es mich, ob Sie mir meine Meinung zugestehen oder nicht? -, aber das nur nebenbei. Mir ging es darum, ob man der moralischen Frage gerecht wird, wenn man den Kreis der Mitredenden auf die reduziert, die auf EINER Seite des ethischen Dilemmas stehen. Dazu muss man natürlich erstmal eingestehen, dass es überhaupt ein Dilemma gibt, was vielen Verbotsgegnern ähnlich schwerfällt wie den radikalen Abtreibungsgegnern. Beide machen es sich aus meiner Sicht zu einfach, was AUCH als "disqualifizierendes Merkmal" gelten könnte...

      • @Normalo:

        Nein es geht nur die (gebärfähigen) Frauen etwas an.



        Genau das ist doch der Punkt:



        Mit welchem Recht entscheiden Andere über den Körper eines Menschen?



        Das ist einfach scheinheilig und anmaßend.



        Das Recht des Säuglings hat erst zu greifen wenn dieser gebärfähig wäre.



        Solange ist es Sache der Frau die ihn austrägt (was derzeit nur meine Meinung ist da eben das Gesetz anders liegt).



        Anzunehmen eine Frau würde sowas wie Abtreibung zum Spaß und ohne Nachzudenken machen ist zutiefst misogyn und wissenschaftsfremd. Soweit ich weiß wird Frauen eine viel höhere emotionale Intelligenz zugesprochen (tendenziell versteht sich).



        Ich unterstelle Ihnen hiermit nichts, ich argumentiere nur meine Meinung, dass in der Sache alle Menschen ohne Gebärmutter (denn auch diese können Frauen sein) grundsätzlich eine Meinung haben dürfen aber keine Entscheidung fällen sollten, da es immer der letzte Weg sein sollte für Andere zu entscheiden.



        Es nimmt diesen die Müdigkeit.

        • @Das B:

          "Das Recht des Säuglings hat erst zu greifen wenn dieser gebärfähig wäre."

          Genau diese apodiktische "Wahrheit" ist eben nicht so leicht zu begründen - wenn man mal nicht NUR aus dder Interssensicht der Schwangeren draufblickt. Die Menschlichkeit eines Organismus und damit auch seine Würde und Schutzwürdigkeit ist nichts, das man danach definieren darf, ob es der Selbstverwirklichung Anderer zu sehr im Weg steht oder nicht.

          Das heißt ja nicht, dass alles Andere dahinter zurückzustehen habe. Es ist eine Abwägung nötig - eine GERECHTE Abwägung -, und Gerechtigkeit zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn man nur die Betroffenen tun lässt, was sie für gerecht halten, bekommen sie eine Herrschaft des Egoismus der jeweils Stärkeren. Und wer im Verhältnis Fötus-Mutter unbeschadet aller angeborenen Instinkte die Stärkere ist, dürfte klar sein.

          Und nur um es ganz klar zu sagen: Es geht hier NICHT darum, Schwangeren jede Entscheidung zu nehmen. Wer will, KANN jetzt schon abtreiben lassen, und niemand darf da reinreden. Das ist auch gut so. Dass das an Bedingungen geknüpft ist, ist ein ZUGESTÄNDNIS an die Würde des Ungeborenen, keine Unterwerfung darunter.

          • @Normalo:

            Es ist nun mal die Schwangere die das Kind im Körper trägt und damit interessieren auch nur deren Interessen.



            Es gibt da keine gerechte Abwägung da in jeden Fall die Frau die Konsequenzen voll trägt.



            Für sie geht es um ihren Körper, für die Gesellschaft um ihre Meinung.



            Ihre Meinung hat nichts am Körper eines Anderen zu suchen.



            Daher sollte auch nur diese Frau entscheiden dürfen.



            Gerechtigkeit ist ein menschliches Konstrukt und Utopie.



            Sowas gab, gibt und wird es nie geben.



            Schon gar nicht wenn eine Gesellschaft das entscheidet, dazu sind wir Menschen schlicht nicht in der Lage auch wenn wir es nicht einsehen.



            Tendenziell ist es nur gerecht wenn jeder weitestmöglich seine Entscheidungen selber treffen kann (den eigenen Körper betreffend, also bitte keine Nebelkerzen auf gesamtgesellschaftliche Themen...) die Konsequenzen muss ja auch derjenige selber tragen.

        • @Das B:

          "Mit welchem Recht entscheiden Andere über den Körper eines Menschen?



          Das ist einfach scheinheilig und anmaßend."



          Schon komisch, dass dieses Argument immer wieder genannt wird in einer Debatte, in der es (eigentlich) darum geht, die Körper zweier Menschen bzw. deren Rechte gegeneinander abzuwägen.



          "Das Recht des Säuglings hat erst zu greifen wenn dieser gebärfähig wäre."



          Abtreibung bis zur Geburt also.



          Da sind wir dann genau da, warum diese Debatte mit ihren verhärteten Fronten nie enden wird. Die eine Seite spricht nicht geborenen Kindern das Menschsein ab, die andere nicht. Da ist keine Schnittmenge denkbar.

      • @Normalo:

        "Ansonsten bleibt der durchführende Arzt strafbewehrt verpflichtet, auch über ihren Kopf hinweg zu entscheiden, ob die hergebrachten Bedingungen erfüllt sind oder nicht. "



        Können Sie näher Erläutern, was die damit meinen? Was wäre denn eine Bedingung, die gegen eine Abtreibung spricht?

        • @so_schauts_aus:

          Kann ich: In dem geplanten § 14 SchKG steht mehr oder minder Alles drin, was heute im § 218a StGB steht, nur umgekehrt - also dass bestraft wird, wer eine Abbruch durchführt, OHNE dass die bekannten Voraussetzungen vorliegen -, und dass das nicht für die Schwangere gilt.

          Kommt also eine Schwangere z. B. in der 14. Woche oder ohne Beratungsschein zum Arzt und teilt ihm ihre (straf)freie Entscheidung mit, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, macht DER sich strafbar, wenn er ihrem Wunsch entspricht. Also gibt es weiter dieselben Regeln, innerhalb derer straffrei abgetrieben werden kann, aber die Verantwortung für deren Einhaltung ist der Schwangeren genommen. Die trägt allein der Arzt, also entscheidet auch final er und nicht die Schwangere, ob abgetrieben wird oder nicht.

          • @Normalo:

            Des kammer auch gleich so schreiben, das hier öfter geäußerte ist so yellow-press-headline-style und jeder normale Mensch bezieht des auf die "üblichen" 12 Wochen.



            Davon mal ab gibts sowohl in der (hoffentlich bald aus dem StGB genommenen) Frist als auch drüber hinaus diverse medizinische oder justiziable (Vergewaltigung) Gründe für Abtreibung.

          • @Normalo:

            Danke für die informative Art der Darlegung, denn vielleicht haben auch u.a. Kinder im Mutterleib ja ein Recht, ins entscheidungsfähige Alter kommen zu dürfen.

            Mit einfachen Heuristiken geht es auch daher hier leider nicht.

  • Es sollte einer "Volksvertreterin" peinlich sein, ausgerechnet über mangelnden Respekt vor der Demokratie und Bigoterie der Gegenseite zu schimpfen, weil die sie nicht noch schnell ein Herzblutanliegen durchs Gesetzgebungsverfahren prügeln lassen will, bevor das Volk sie daran hindern kann.

    Und die Initiative ist ja nicht einmal der große Wurf. Es wird ja kein Abbruch entkriminalisiert, der nicht schon heute entkriminalisiert ist. Nur bekommt eben der durchführende Arzt allein den Schwarzen Peter. DAFÜR das ganze Tamtam und dieser selbstgefällige Pathos? Schwaches Bild.

    • @Normalo:

      Da drängt sich der Begriff vom "Kulturkampf" absolut auf. Geringfügige praktische Änderungen, die zu riesigen Luftschlössern der vermeintlichen Prinzipientreue aufgepustet werden. Finde ich ausgesprochen problematisch.

    • @Normalo:

      Laut Umfrage sind 80% der Bevölkerung für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen und nur 20% sind Ihrer Meinung. Wie Sie aufgrund dessen dazu kommen, daß das "Volk" das verhindern würde, bleibt mir ein Rätsel.

      • @Irm mit Schirm:

        2023 haben 54 % auf die Frage "Sollte §218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten,abgeschafft werden oder verschärft werden?" mit er soll weiter gelten geantwortet.



        2024 haben 74% der Befragten die Frage "Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig innerhalb der ersten 12 Wochen ohne Einschränkung erlaubt sein" mit ja geantwortet.



        Welche Antwort man bekommt hängt eben auch immer mit der Fragestellung zusammen.

      • @Irm mit Schirm:

        Diesen ständig vorgetragenen 80% traue ich nicht. Die Mehrheiten bei dieser Frage verschieben sich nämlich massiv, je nachdem, was genau gemeint ist. Wenn ich frage: "Sind Sie für ein uneingeschränktes Recht auf Abtreibung inkl. Spätabtreibungen?", bin ich mir ziemlich sicher, dass das Ergebnis genau anders herum ausfällt. Die Thematik ist eben ein bisschen komplizierter als "Abtreibung: Ja oder Nein?", und eine verkürzte Debatte unter Zeitdruck ist der Thematik unangemessen.

      • @Irm mit Schirm:

        1. Solange zu den 20% auch die acht Rotroben in Karlsruhe gehören, ist das Umfrageergebnis weitgehend irrelevant.

        2. Wenn der Volkswille so eindeutig ist, sollte auch nach der Wahl im kommenden Bundestag eine Mehrheit für die Neufassung zu finden sein. Wozu dann die Eile?

    • @Normalo:

      Es geht eher darum, dass FDP und CDU/CSU (AfD vermutlich auch) das Gesetzgebungsverfahren zum Stillstand prügeln will.



      Zum Thema "is doch kein Unterschied" hier zwei Punkte aus dem Tagesspiegel, die Konsequenzen der aktuellen Situation aufzeigen:



      "Im Medizinstudium werden Abtreibungen kaum unterrichtet"



      "Vor kurzem hat Bayern zudem die sichere telemedizinische, medikamentöse Abtreibung abgeschafft."



      www.tagesspiegel.d...auen-12898807.html

      • @so_schauts_aus:

        Nach der Wahl wird die sauerländische Richtlinienkompetenz das Thema für Jahre beerdigen.

      • @so_schauts_aus:

        "Es geht eher darum, dass FDP und CDU/CSU (AfD vermutlich auch) das Gesetzgebungsverfahren zum Stillstand prügeln will. "

        Das mag Frau Schauws natürlich gern so darstellen. In Wahrheit aber ist SIE es, die auf einem Hauruck-Verfahren besteht und sich jetzt darüber beschwert, dass die Opposition ihr das nicht lässt. Und warum MUSS es so schnell gehen? Weil demnächst Wahl ist, und dann nicht mehr sie sondern das Volk das Wort hat, das entsprechend SEINER Prioritäten abstimmen wird. Die sind dann halt im Zweifel nicht die von Frau Schauws...

        • @Normalo:

          Zweiter Teil:



          "Zum Thema "is doch kein Unterschied" hier zwei Punkte..."

          Wenn es NUR darum ginge, das - in der Tat übel dahingeschwurbelte - "Verboten, aber von der Verbotsnorm ausgenommen" für die ersten 12 Wochen zu beseitigen, und klipp und klar von "Erlaubt" zu reden, dann hätte es auch eine punktuelle Änderung im § 218a StGB getan (von der man dann mal hätte sehen können, ob Karlsruhe sie WIEDER kassiert). Aber es musste ja offenbar gleich Alles auf links gedreht werden, um den Anschein zu erwecken, man würde Wunder was an neuen Freiheiten schaffen: "Abschaffung des § 218" ist ja immer noch die meistverwandte Irreführung in diesem Zusmmenhang, aber auch sonst wird da viel "Befreiung" reingedeutet, die so eigentlich gar nicht in dem Entwurf drinsteht.

          Und wenn man mal ehrlich ist, ist das ja auch der eigentliche Zweck der Initiative - es soll ein GEFÜHLTER Sieg auf ganzer Linie dargestellt werden. Die realen Positiveffekte, wie zu verbessern, was Sie da verlinkt haben, sind vergleichsweise marginal und werden absehbar durch das weitere Schwinden der willigen Abtreibungsärzte (die dieser Entwurf komplett im Stich lässt) mindestens aufgehoben.

        • @Normalo:

          Das Volk entscheidet gar nichts. Wir sind nicht in der Schweiz.



          Das Volk wählt eine Partei und hofft diese tendieren in den meisten Themen dahin wo man es sich als Wähler vorstellt.



          Das müssen die weder umsetzen noch kann man eine 100% Übereinstimmung schaffen daher kann man durchaus gegen das Gesetz sein aber eine Partei wählen müssen (weil die restlichen Punkte überwiegend einen überzeugen) die dieses ablehnt.



          Somit ist es besser es überhaupt anzugehen als gar nicht.



          Nach 16 Jahren Union sollte jeder wissen wie "gar nicht" aussieht...

  • Das -von Männern!!!- überhaupt noch darüber diskutiert wird, dass Frauen weiterhin bevormundet werden sollen.



    "Schämt Euch" ist da noch nett formuliert.

    • @000:

      Ich kann darüber auch nur immer wieder und zunehmend verärgert den Kopf schütteln

    • @000:

      Auch Männer sind Menschen und als solche zwangsläufig Resultat der Tatsache, dass ihre jeweilige Mutter sie NICHT hat abtreiben lassen. Gleiches gilt für ihre Kinder. Auch ist die Verantwortung als Bürger dafür, wie ein demokratischer Staat mit den Rechten derer umgeht, die sich nicht selbst wehren und vor gericht ziehen können, vom Geschlecht völlig unabhängig. Es passt natürlich in den "Hier geht es NUR um die Rechte der Schwangeren"-Duktus der Verbotsgegner, das zu ignorieren, aber wirklich unbetroffen ist von der Frage NIEMAND.

      Davon abgesehen haben wir Meinungsfreiheit. Und die gestehe ich auch in anderen Fragen Leuten zu, die vielleicht gerade über ANDERER Leute Probleme reden. Sie nicht?

      • @Normalo:

        Bei den Blockierern im Rechtsausschuss ist das Verhältnis Männer/Frauen 16/4. Insgesamt im RA 24/15.



        Es sind also schon tendenziell die Männer die sich dagegen aussprechen.



        Und das das Thema für Frauen eine größere Relevanz hat und stärker in ihr Leben eingreift als in das der Männer möchten so doch nicht wirklich bestreiten? Es gibt einmal die Sicht der Geborenen (Betrifft Männer und Frauen gleichermaßen, 50/50) und einmal aus Sicht der Gebärenden (100% Frau).

        • @so_schauts_aus:

          Wir sind aber nicht die "Identitäre Republik Deutschland". Das hat das BVerfG letztens erst ausdrücklich festgestellt. Deshalb sind solche Zahlenspielchen irrelevant. Ich denke auch nicht, dass es mit dem Geschlechterverhältnis zu tun hat, dass Frau Schauws sich aus dem Ausschuss weniger Mehrheitschancen erhofft als an der geringeren Zahl an potenzielen Abweichlern von der jeweiligen Parteilinie und - wenn sie GANZ ehrlich ist - vielleicht auch daran, dass das der RECHTSausschuss ist und als solcher über mehr durchschnittliche juristische Fachkompetenz verfügt als das Plenum. Deshalb möchte sie da mit ihrem Entwurf so schnell wie möglich wieder raus, damit nur ja keine sachliche Auseinandersetzung möglich wird, sondern man die Diskussion schön auf der Ebene von Demagogie und grober ideologischer Pinselstriche halten kann.

  • Das es eine breite gesellschaftliche Zustimmung zur Abschaffung des 218 gibt, halte ich für eine Illusion.

    • @Dirk Osygus:

      Wenn die Leute ned in der Illusion gelassen würden, daß die jetzige Situation mit der Straffreiheit in den ersten zwölf Wochen einer mindestens Körperverletzung und ned einem medizinischen Eingriff entspricht, wäre der 218 "im Volke" zu über 80% ein Verbrechen an den Frauen.

    • @Dirk Osygus:

      Schade das die Gesellschaft für die (gebärfähigen) Frauen entscheiden soll. Finden sie es nicht etwas unwürdig?



      Muss man jedes Grundrecht erst demokratisch legitimieren?



      Welches Recht hat die Gesellschaft am Körper der jeweiligen Frau?



      Warum gibt es einen Konsens, dass die Entscheidung über jeden anderen Eingriff am Körper eines Menschen diesen selber unterliegt und es Unrecht wäre das für die Person zu entscheiden?

      • @Das B:

        "Warum gibt es einen Konsens, dass die Entscheidung über jeden anderen Eingriff am Körper eines Menschen diesen selber unterliegt und es Unrecht wäre das für die Person zu entscheiden?"



        Der Knackpunkt dabei ist eben, dass diese Ansicht den noch nicht geborenen Menschen komplett ignoriert. Und da hat das Bundesverfassungsgericht recht klar einen Riegel vorgelegt.

  • Die Ampel hatte mehr als 3 Jahre Zeit, ein Gesetz zu beschließen. Jetzt soll es im Schweinsgalopp durchgewunken werden, ohne eigene Regierungsmehrheit, in der heißen Wahlkampfzeit. Am 10. Februar sollen die Sachverständigen (wer sind diese?) ihre Vorträge halten, schon am nächsten Tag im Bundestag abgestimmt werden. Was ist, wenn ein juristischer Sachverständiger (oder ein Sachverständigerin) an das letzte Urteil vom Bundesverfassungsgericht erinnert, dass damals eine Fristenlösung als nicht verfassungskonform ablehnte? Wird dann die Abstimmung verschoben und wieder ein neues Rechtsgutachten vom Justizministerium angefordert? Außerdem muss das Gesetz auch so formuliert werden, dass es die nächste Regierung nicht gleich wieder ablösen kann. Das Ganze klingt wieder nach gut gewollt, aber nicht gut gemacht. Und als reines Alibiwahlkampfthema zu dienen, ist diese Sache zu wichtig.

    • @Offebacher:

      Wenn Sie sich auch nur minimal mit diesem Thema während der Regierungszeit der Ampel beschäftigt hätten, wüssten Sie, dass die FDP die gesamte Zeit gemauert, verschleppt, verhindert hat... alles war/ist vorbereitet. Sie können alles auch noch nachlesen (u.a. im obigen Artikel).



      Dass da irgendetwas im Schweinsgalopp durchgewunken werden soll, ist hanebüchener Unsinn...



      Am besten weiter weiterdösen und bei einzelnen Schlagwörtern aufschrecken und rumpoltern...

  • Klartext.



    Einer engagierten Person.

    • @LeKikerikrit:

      ...die vor lauter Engagement und Klartext jegliches Bewusstsein für die andere Seite der Medaille vermissen lässt. So sieht Wahlpropaganda aus, nicht die ausgewogene Debatte, die das Thema benötigt.

  • Im Namen der Demokratie und "breiter gesellschaftlicher Mehrheiten" einen Gesetzentwurf auf die Schnelle durchzudrücken, um damit in jedem Fall Neuwahlen zuvorzukommen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit für dieses Vorhaben hervorbringen werden, ist widersinnig. Damit mal eben einen seit Jahrzehnten gut funktionierenden Kompromiss, der noch dazu teilweise vom Bundesverfassungsgericht auferlegt wurde, aufzukündigen, halte ich für fahrlässig.

    • @Agarack:

      Tja, für Männer scheint sich die bestehende Situation "bewährt zu haben". Warum ist es Ihnen so wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch unbedingt eine Straftat bleiben muss? Und warum ist es Ihnen so wichtig, dass betroffenen Frauen dieser Schritt wo schwer wie möglich gemacht wird durch eine Kriminalisierung des gesamten Umfelds?

      • @Life is Life:

        "Warum ist es Ihnen so wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch unbedingt eine Straftat bleiben muss? "



        Weil das Bundesverfassungsgericht dies in seinem letzten Urteil zur Thematik explizit zur Voraussetzung gemacht hat. Begründung ist die Wahrung der Menschenwürde des ungeborenen Lebens, das gegen die Rechte der werdenden Mutter abgewogen werden muss. Und ich möchte kein oberstes Gericht, das, wie in Amerika, seine Meinung zu zentralen Fragen wie der Auslegung der Menschenwürde von der jeweiligen politischen Stimmungslage abhängig macht. Man kann das anders sehen, dann darf man aber auch nicht jammern, wenn das Gericht in weiteren 30 Jahren aufgrund einer erneuten politischen Stimmungsschwankung Abtreibungen ganz verbietet.

        Die jetzige Rechtslage sorgt im Ergebnis nicht für eine Bestrafung der allermeisten Abtreibenden, weil die Bedingungen, die zur Straffreiheit erfüllt sein müssen, durchaus zumutbar sind. Die Artikel in der Taz, wo sich z.B. Frauen äußern, die bereits fünf Mal legal abgetrieben haben, scheinen dies eher zu bestätigen. Ein "so schwer wie möglich machen" würde ganz anders aussehen, wie man ebenfalls in vielen Bundesstaaten in Amerika sieht.

  • Wenn Demokraten undemokratisch sind, und nur mit Ihrer Macht spielen, dann ist es nicht mehr weit her mit der Demokratie.



    Diese Spielchen, die nicht nur von der FDP gespielt werden, sondern auch von der CSDU sind einem demokratischen Parlament nicht nur unwürdig, sondern ist ein Verrat an der Demokratie.



    Nur gut das solch Verhalten zuletzt bei der FDP bekannt wurde und zum Rausschmiss führte. Nur gut das dies wiederholt nun in dieser Sache bekannt wird. Vielen Dank für das Interview und die Veröffentlichung.

    • @Sonnenhaus:

      Ihnen ist schon klar, dass der Grund für dieses Feuerwerk an "demokratischem" Gestaltungswillen, das da auf einmal abgebrannt wird, jenes anstehende Update des Parlaments auf den aktuellen Stand des Volkswillens ist, das man "Wahl" nennt, oder?

      • @Normalo:

        Wann wäre denn ihrer Meinung nach bei einer regulär stattfindenden Wahl der Zeitpunkt, ab dem das Parlament die Arbeit einstellt um auf das update zu warten?



        Es sind noch über 2 Monate bis zur Neuwahl. Knapp wird die Zeit ja nur, weil CDU und FDP den Prozess mit fadenscheinigen und widersprüchlichen Gründen hinaus zögern.

        • @so_schauts_aus:

          Die Neuwahl ist in zwei Monaten, die Auflösung des Parlaments aber spätestens(!) in zweieinhalb Wochen. DAS ist der Zeitrahmen, und nein, das reicht eben nicht, um eine ausgewogene Debatte zuzulassen. Allein dass die Anhörung von Sachverständigen (die man NICHT einfach durch den Befund einer vom Ministerium wie einen BSW-Landesverband zusammengebastelte und nach bereits politisch determinierten Zielvorgaben prüfende Kommission ersetzen kann) durch den Ausschus, wenn man sie nicht gleich ganz wegfallen lassen wollte, am Tag vor der Abstimmung im Plenum stattfinden müsste, spricht Bände. Das ist klassische Friss-oder-Stirb-"Abwägung", die da dem Parlament zugestanden wird.

          • @Normalo:

            Warum wollen Sie denn eine "ausgewogene Debatte" über eine so unwesentliche Änderung, wie Sie hier schon öfter geschrieben haben?



            Es ist irgendwie Paradox, sich derart ins Zeug zu legen, um anschließend die Bedeutungslosigkeit zu betonen.

  • "Breit diskutiert"

    Eine regierungsinterne Diskussion, eine Kommission und eine Civey-Umfrage ist wohl kaum breit diskutiert. Nachdem der Entwurf des Gesetzestextes erst nach dem Ampel-Aus veröffentlicht worden ist, kann von "breit diskutiert" kaum die Rede sein. In der kommenden Legislaturperiode ist mehr als genug Zeit für dieses gesellschaftspolitische Thema. Lasst uns diskutieren.

  • tja - schon doof, wenn man es als Grüne Partei innerhalb von drei Jahren nicht schafft einen solchen Gesetzentwurf rechtzeitig fertigzubekommen und vorzulegen.

  • Schade, dass die Liberalen nur wirtschaftsliberal sind.

    • @Cededa Trpimirović:

      Ist das ernst gemeint? Ich weiß ja, mit einem geregelten Feindbild hat der Tag Struktur, aber ab und an kann ein Realitätsabgleich doch auch nicht Schaden.

      Alle gesellschaftspolitischen Änderungen der Ampel wurden von Grünen*und* FDP mitgetragen, die relevanten von einem FDP-Ministerium umgesetzt (Selbstbestimmungsgesetz, Änderungen im Abstammungs- und Familienrecht...)

    • @Cededa Trpimirović:

      Wenn man etwas auf den letzten Metern durchdrücken will, dann hat das ein übles Nachgschmäckle. Ob das Begadigungen, Beförderungen oder ein Gesetz zum 218 ist.

      • @GregTheCrack:

        Man hatte (mal wieder) 3 Jahre Zeit und wegen Zeitspiel ne rote Karte hat die Lindner-FDP gekriegt.

        • @Hugo:

          Ob 3 Tage, 3 Jahre oder 30 Jahre:



          es gibt etwas das man am Anfang macht - und etwas das man am Ende macht.

          Die Zeit für dieses stammtischmäßige, völlig inhaltsleere "ham ja genug Zeit gehabt diese...." kann man sich also auch sparen und sich auf Sachthemen konzentrieren.

          Dann hat man: gut genutzte Zeit.