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Gewalt gegen Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nenGrenzen der Notwehr ungeklärt

Wer mit Gewalt gegen Straßenblockierern:in­nen vorgeht, muss mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Einen Freibrief für „Notwehr“ gibt es nicht.

Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen haben sich am Karlsplatz in München auf die Fahrbahn geklebt Foto: Foto: Lennart Preiss/dpa

Freiburg taz | In den kommenden Tagen sollen in Berlin wieder massive Blockaden der Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen von Extinction Rebellion und Letzte Generation stattfinden. Letztere wollen die „Stadt zum Stillstand bringen“ und „so viele Straßenblockaden wie möglich“ durchführen. Zu befürchten ist, dass sich auch Au­to­fah­re­r:in­nen zunehmend radikalisieren.

Schon jetzt werden Blockierende regelmäßig bedroht, von den Straßen gezerrt oder gar getreten. Anerkannte Rechts­pro­fes­so­r:in­nen wie Elisa Hoven und Eric Hilgendorf halten diese Form der Selbsthilfe sogar für rechtmäßig, denn es handele sich um Notwehr gegen rechtswidrige Angriffe auf die Freiheit der Autofahrer:innen.

Tatsächlich werden die Straßenblockaden der Letzten Generation von den Gerichten fast immer als rechtswidrige Nötigung eingestuft. Ein Freibrief für Notwehr ist das allerdings nicht. So geht die Berliner Staatsanwaltschaft davon aus, dass beim Vorgehen von Au­to­fah­re­r:in­nen gegen Blockierende in der Regel keine Notwehr vorliegt. Es sei zumutbar, auf ein zeitnahes Eintreffen der Polizei zu warten, so Staatsanwältin Karen Sommer. Ausnahmen gälten nur, bei „besonders dringenden“ Fahrten. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn bei einer Schwangeren die Wehen eingesetzt haben. Dass jemand zu spät zur Arbeit komme, rechtfertige dagegen keine Notwehr, erklärt Sommer.

Die Berliner Linie ist relevant, denn nirgends finden so viele Klimablockaden statt wie in der Hauptstadt. Bis Mitte Februar gab es in Berlin schon über 1.300 Ermittlungsverfahren gegen Blockierende und auch „einige“ Verfahren gegen Autofahrer:innen.

Bundesweit zahlreiche Verfahren

In anderen großen Städten gibt es keine so eindeutige Linie wie in Berlin, dort betrachtet man jeweils den Einzelfall. Doch auch dort gibt es vereinzelt bereits Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen Blockierende. So wird in Hamburg gegen einen 41-jährigen LKW-Fahrer ermittelt, der Ende März bei der Blockade einer Elbbrücke ausgerastet war. Er schleifte einen Blockierer nicht nur von der Straße, sondern trat ihn auch in den Bauch. In Leipzig läuft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen Autofahrer, der am 8. März einer Frau über den Fuß fuhr, als er durch eine Gruppe noch stehender Aktivistinnen fuhr.

In München gab es nach einem Vorfall im Mai 2022 zwei Ermittlungsverfahren. Dort hatten Autofahrer Blockierende von der Straße gezerrt, einer der Männer soll dabei sogar mit einem Schlagstock gedroht haben. Dagegen sind in anderen größeren Städten wie Köln, Frankfurt/M. und Freiburg noch keine Verfahren bekannt.

Bedingung schwer zu erfüllen

Noch aber gab es – soweit ersichtlich – keine Gerichtsentscheidungen zu solchen Vorfällen, also weder Verurteilungen noch Freisprüche. Wo in solchen Fällen die Grenzen der Notwehr verlaufen, ist also noch offen.

Interessant ist vor allem, ob die Gerichte den Verweis der Berliner Staatsanwaltschaft akzeptieren, man solle auf das Eintreffen der Polizei warten. Zwar hat auch der Bundesgerichtshof 2021 Notwehr für unzulässig gehalten, wenn man (im Fall einer Erpressung) auch die Polizei rufen kann – allerdings nur, wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der eigenen Position führt. Diese Bedingung ist jedoch schwer zu erfüllen. Denn das Loslösen von angeklebten Blockierenden mit Speiseöl dauert rund 15 bis 45 Minuten. Brutale Selbsthilfe ist deutlich schneller.

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67 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Paula , Moderatorin

    Wir haben die Kommentarfunktion zu diesem Artikel geschlossen.

    Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

  • Liebe tazzis, wo bitte radikalisiert sich denn gerade jemand? Die "Klimakleber" machen das gleiche (ebenso erfolglos) wie immer, sie konzentrieren sich halt nun auf die Hauptstadt. Und die davon behinderten Autofahrer sind weder organisiert noch politisiert - mit steigender Anzahl der Blockaden steigt schlicht die Chance, dass da einer der Verhinderten körperlich eingreift. Auch das ist keine Radikalisierung sondern Mathematik...



    Bitte keine Katastrophe herbeireden wo keine ist.

  • Anstatt den Hang zur körperverletzenden Selbstjustiz von aufgebrachten Staustehern zu befeuern sollte sich die Juristerei vermutlich drauf besinnen, daß zwischen dem mit ner Tonne+ Blech um sich rum und den Stauverantwortlichen ein zivilrechtlicher Disput besteht (Schadensersatz o.ä.) und die ordnungswidrig- bis strafrechtliche Klärung bei den Gerichten liegt. Und der Eingriff in die Freiheit des temporären Aufenthalts der Aktivist*innen in den Händen der dafür vorgesehenen Sicherheitsorganen.

    • @Hugo:

      Ihr Hinweis mit der strafrechtlichen Klärung lenkt davon ab, dass es das Notwehrrecht gibt und dieses Recht auch in Bezug auf die Klimakleber gilt.

      Es ist richtig und wichtig, dass der Umfang und dei Grenzen des Notwehrrechts besprochen wird.

  • Die Idee der Staatsanwaltschaft Berlin lässt mich an deren Kompetenz zweifeln. Natürlich steht im Notwehrparagrafen sogar ausdrücklich, dass diese "erforderlich" sein muss, was nicht der Fall wäre, wenn staatliche Hilfe zur Verfügung steht. Wer allerdings schon blockiert wird, ohne dass die Polizei in der Nähe oder sogar schon vor Ort ist, der wird aktuell in seiner Freiheit eingeschränkt. Der muss nicht warten, ob diese Freiheit irgendwann auch von der Polizei wiederhergestellt wird.

    Die Idee, man könne zwischen "Einsetzenden Wehen" und "zu spät zur Arbeit kommen" differenzieren, soll wohl auf eine Art "Verhältnismäßigkeit" anspielen. Allerdings ist Notwehr stets gerechtfertigt, wenn die Notwehrmaßnahme "nicht völlig außer Verhältnis" steht (Uni-Beispiel: den Apfeldieb darf auch der Gelähmte nicht vom Baum schießen, höchsten mit einem Fußball). Den Aktivisten einfach nur wegzubewegen wird man keinesfalls unverhältnismäßig nennen können, auch der Begleiter der Schwangeren mit Wehen darf ihn aber nicht von der Straße prügeln....

    • @Dr. McSchreck:

      Die Staatsanwaltschaft agiert halt ganz auf der Linie von Frau Kreck, die die Handlungen der Klimaaktivisten bisher stets relativierte und marginalisierte. Sie lehnte eine Diskussion über eine etwaige Notwehr beisher stets ab und brachte eine solche immer in den Bereich der Selbstjustiz.

      Im besten Fall versucht die Staatsanwaltschaft mit ihrer fragwürdigen Rechtsmeinung lediglich eine Vermeidung der Eskalation.

      Frau Sommer hat die Position übrigens erst seit dem Jahreswechsel inne.

  • 6G
    655170 (Profil gelöscht)

    Der juristische Oberlehrer der Nation und ehemalige Vorsitzende Richter am BGH Fischer hat vor kurzem in seiner Spiegel-Kolumne eine Notwehrrecht gegen "Klimakleber" vehement herbei"argumentiert".



    Selbst dann, wenn die Notwehrhandlung für die Aktivisten schmerzhaft sein sollte und "ein bisschen Haut" koste.



    Das passt zu der kruden "Argumentation", Sitzblockaden seien Nötigung bzw. gar Gewalt.



    Gewalt durch Sitzen!



    Manchmal kannste über Auslegungen deutschen Rechts (auch durch Richter und a.D.-Richter an Obergerichten) wirklich nur noch den Kopf schütteln, so weltfremd sind die.

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Sogar das Abschließen einer Tür kann Gewalt sein, nämlich Freiheitsberaubung.

      Gewalt ist, wenn jemand durch physische Mittel an seinen Rechten verletzt wird - natürlich sind Sitzblockaden Gewalt.

      • @Gorres:

        Die Auslegung des Gewaltbegriffs in der deutschen Justiz ist objektiv betrachtet nicht wirklich nachvollziehbar und letztlich rein ergebnisorientiert. Es sollen halt bestimmte Verhaltensweisen bestraft werden, für die der Gesetzgeber keine Strafnorm geschaffen hat. Der größte Unsinn in dieser über hundertjährigen Posse war ja die Erfindung des "vergeistigten Gewaltbegriffs". Hat bislang nur kaum jemanden interessiert.

  • Ich fasse es nicht. Wird hier gerade ernsthaft darüber diskutiert, ob man in Notwehr handelt, wenn man einen Demonstrierenden von der Straße zerrt, notfalls mit Gewalt, nur um pünktlich zur Arbeit oder wohin auch immer zu kommen?



    Wäre es also Notwehr, wenn ich einen Autofahrer, der gerade den Radweg, auf dem ich zur Arbeit fahre, blockiert, weil er telefonieren will, aus dem Auto zerre, selbiges dann in den nächsten Graben fahre, damit es aus dem Weg ist und ich meine Fahrt ungefährdet und unbehindert fortsetzen kann?



    Zurecht wird jeder mit dem Kopf schütteln bei dieser Vorstellung, obwohl das Ausweichen auf die Fahrspur wegen eines rechtswidrig auf dem Radweg geparkten Autos für Radfahrende durchaus tödlich enden kann.

    • @Klabauta:

      Ihr Beispiel beschreibt eine völlig andere Situation: 1. Als Radfahrer können Sie innerhalb weniger Sekunden an dem Auto vorbei und Ihre Fahrt ungestört fortsetzen. Es ist daher gar nicht erforderlich, den Autofahrer aus dem Auto zu zerren und das Auto in den nächsten Graben zu fahren. 2. Ihr Autofahrer parkt auf dem Radweg, um zu telefonieren. Es geht ihm also nicht darum, bewusst Sie daran zu hindern, Ihre Fahrt fortzusetzen. 3. Vermutlich würde Ihr Autofahrer keine 45 Minuten telefonieren. Und 4. würde der Autofahrer vermutlich sofort wegfahren, wenn Sie ihn freundlich darauf ansprechen.

  • Wieso ist es keine Notwehr einen Kohlebagger oder eine Pipeline zu sprengen oder SUVs oder die Büros von Lobbyorganisationen in Brand zu setzen?



    Diese zerstören schließlich nachweislich den Planeten und somit auch eine lebenswerte Zukunft und die Freiheit.

    • @Florian Henig:

      Ja wieso wohl? Wieso zerstört man nicht einfach alles, was man für falsch hält?



      Warum nicht gleich das nächste Autohaus in die Luft jagen oder den nächsten Tankstellebetreiber erschießen? Oder gleich das Parlament abfackeln, die stützen doch dieses System? Wozu gibt es einen rechtsstaat, wenn ichs doch besser weiß, was richtig und falsch ist?



      Fragen über Fragen....

    • @Florian Henig:

      Notwehr bedarf eines "gegenwärtigen" Angriffs, der nicht von der Rechtsordnung gedeckt ist. Die Kausalkette vom Bagger zur tatsächlichen Einschränkung schützenswerter Rechtsgüter ist zu lang, als dass man noch von "gegenwärtig" sprechen könnte, und das Baggern von Braunkohle ist nun gerade nicht verboten, sondern im Zweifel sogar ausdrücklich qua staatlicher Genehmigung etc. erlaubt.

      Außersdem ist eben das Recht nicht beliebig politisch beladbar. Fragen Sie mal einen AfDler, was der alles für veritable Rechte durch die Existenz/ Einwanderung von Zeitgenossen gefährdet sieht, die nicht seinem nationalen/ ethnischen Wunschbild entsprechen! Wenn der sich auch auf Norwehr berufen könnte, wären wir wieder bei der SA.

      • 4G
        47351 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Ich bewundere Ihren Langmut. Ich hätte ihn bei derlei Einlassungen nicht.

  • "Anerkannte Rechts­pro­fes­so­r:in­nen wie Elisa Hoven und Eric Hilgendorf halten diese Form der Selbsthilfe sogar für rechtmäßig, denn es handele sich um Notwehr gegen rechtswidrige Angriffe auf die Freiheit der Autofahrer:innen."

    WAAAS? Ich glaube, es geht los. Den friedlichen KlimaaktivistInnen wird Gewalt vorgeworfen (erst gestern wieder von so einem unsäglichen Welt-Schreibsler im Presseclub) und echte Gewalt gegen sie soll rechtmäßig sein. Wo haben die denn ihren Doktor in Jura gemacht? In China?

    Leute, die gegen KlimaaktivistInnen Gewalt anwenden, gehören vor Gericht und dann in Haft. Das ist zum Teil leichte und schwere Körperverletzung.

    • @Jalella:

      Wie schon oft erklärt bedeutet Notwehr nicht "Gewalt gegen Klimaaktivisten".

      Sondern in diesem konkreten Fall etwa das Anpacken und Wegtragen der Aktivisten durch Autofahrer.

  • M .E. sind die Blockaden der LG Notwehr, denn Politik und Gesellschaft versauen den jüngere Generationen durch ihre Dickfelligkeit seit Jahren gegen besseres Wissen die Lebensgrundlagen: Nach mir die Sintflut!

    • @Matt Gekachelt:

      Das ist leider so ein Bauchgefühls-/"Der Zweck heiligt die Mittel"-Rechtsverständnis, mit dem man viel Mist bauen, noch mehr verharmlosen, aber sicher keinen Rechtsstaat bauen kann. "Rechtsstaat" bedeutet, dass politische Willensbildung nach den vorgeschriebenen Regeln stattfindet, die für ALLE gelten, und die Benutzung oder Blockade von Straßen auch.

      • @Normalo:

        Leider werden diese "vorgeschriebenen Regeln" von sehr Reichen Menschen und den ihnen hörigen Politikern gemacht

  • Die Frage danach wann es Notwehr wäre, verschleiert doch letztlich das eigentlihc intendierte, nämlich die Frage unter welchen Bedingungen straflos zur Gewalt gegen die Aktiven gegriffen werden darf. Die Rechtsfigur jemanden zum straflosen Ziel von Gewalthandlungen zu erklären finden wir in ähnlich Form in den mittelalterlichen Vogelfreien. Sieht ganz so aus als ob wir als Gesellschaft wirklich vorran kämen.

    • @Ingo Bernable:

      Das Notwehrrecht basiert auf dem Grundsatz, das Recht Unrecht nicht weichen muss. Und die Methode des Klebeprotests krankt halt gerade daran, dass er seine symbolische Wirkkraft auf dem Buckel ganz normaler Menschen austrägt, die in der Tat Rechte haben. Und zu denen gehört auch, dass man sie nicht in nötigender Art und Weise zum Spielball politischer Anliegen spezieller Interessen- oder Aktivistengruppen machen darf.

      Dieses Recht DARF man grundsätzlich verteidigen - nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine Erlaubnis, auch gleich selbst die Strafe für den Angriff zu verhängen und zu vollziehen oder sich gegen Menschen zu wenden, die dem Betroffenen nichts getan haben, und eben auch nicht, wegen kleinster Beeinträchtigungen schwere Geschütze wie Körperverletzungen etc. aufzufahren.

      Der Vergleich mit der Vogelfreiheit ist daher völlig überzogen. Er zeugt, davon, dass Sie nach wie vor nicht anerkennen, dass der der "gute" poltische Zweck immer nioch nicht den Rechtsstaat außer Kraft setzt. Es gibt keine Sonderrechte für politische Aktivisten, mit ihren Menschen so umzusptingen, wie sie es sich zur Optimierung ihres politischen Einflusses in den Kram passt, und ergo auch keine besondere Schutzsphäre für solche, die sich diese Sonderrechte trotzdem meinen hersausnehmen zu dürfen.

      • @Normalo:

        Die LG hat eben auch Rechte. Und ja, User Ingo Bernable hat recht; man kennt diese "Rechtsfigur" ebenfalls von den Nazis.

      • @Normalo:

        Ich halte diese Einschätzung für rechtspositivistesches Wunschdenken. Sowohl die Angriffe die sich bereits ereignet haben als auch die Richtung des allgemeinen Diskurses zeigen mE recht klar worum es geht und das ist eben diesen impertinenten Nervensägen mal so richtig die Fresse einzuschlagen.

        • @Ingo Bernable:

          Wer so denkt, kann so denken. Das ist keinem Verbot zugänglich. Wer darüberhinaus so HANDELT, kriegt Ärger - recht einfach. Wer aber nur das Ablösen, Wegtragen etc. selbst übernimmt, bewegt sich - jenachdem wie rabiat er/sie das tut - grundsätzlich im Bereich der Notwehr.

          Wie schon weiter unten geschrieben: Die Bejahung eines Notwehrrechts gegenüber Klebeprotestlern ist kein Freibrief für jede Form von Gewalt gegen sie. Dieses Recht schützt unmittelbare Abwehr(!)handlungen gegen den von ihnen ausgehenden Eingriff in die eigenen Rechte und sonst nichts.

          Ich wüsste auch nicht, wo vonseiten der Justiz (oder auch der weitergehenden Stimmen aus der Rechtslehre) irgendwas von so einem Prügelrecht geäußert worden wäre, wie Sie es suggerieren. Das mag am Stammtisch (den es in jeder Couleur gibt) vorkommen, aber es ist sicher nicht die Realität in der juristischen Behandlung solcher Fälle. Im Gegenteil ist eine pauschale Aussage der Staatsanwaltschaft, dass ein Notwehrrecht davon abhinge, ob der von LG-Aktivisten Genötigte besonders wichtige Gründe für die Weiterfahrt hat, eine eher die Protestler begünstigende (schon fast Um-)Interpretation der Rechtslage.

          • @Normalo:

            "Das mag am Stammtisch (den es in jeder Couleur gibt) vorkommen"



            Genau das ist aber doch der relevante Punkt den sie hier vor lauter Paragraphen überhaupt nicht sehen. Erstmal geht es eben gerade nicht um die Rechtsauslegung von Jurist*innen, sondern darum was der allgemeine Diskurs weil die Typen die da dann letztlich zulangen eben idR keine Strafrechtsanwälte sondern irgendwelche Normalos sind. Dass das dann ex-post vor Gericht als illegal gewertet wird ist für die derart Verdroschenen dann aber eben auch sekundär.

            • @Ingo Bernable:

              ...deshalb wird ja auch betont, dass es sich NUR um ein Notwehrrecht handelt. Aber jetzt dieses auch noch zu streichen, damit nicht irgendwelche verbrannten Hirne es in ihrem persönlichen Rechtschaffenheitswahn für ein Zulange- und Vergeltungsrecht halten, ist irgendwie nicht Sinn der Sache.

              Nochmal:

              Es. gibt. keinen. Sonderschutz. für. politische. Straftäter.

              JEDER Mensch, der sich bewusst in eine von ihm geschaffene körperliche Konfliktsituation begibt, geht das Risiko ein, dass die Gegenseite sich in der Wahl der Mittel vergreift und das dann erst später (mit wenig Rück- bzw. Heilwirkung) vor Gericht mit - dann hoffentlich ausreichendem - Nachdruck erzählt bekommt. Ob ich einen stolzen Roma-Clanchef anspucke, einem Hell's Angel erkläre, wie umgekehrt proportional sich die Chopper-Gabel und das Geschlechsteil des Chopper-Besitzers längenmäßig verhalten oder mich mit einer voluminösen Daunenweste und einer Palästinenserfahne zu einer friedensstiftenden Umarmung an Benjamin Nethanjahu heranschmeiße - ich riskiere in allen Fällen, dass die Gegenseite außerhalb der Rechtsordnung und unverhältnismäßig zu meinen noblen Beweggründen reagiert - sch...egal, WIE nobel die nun sein mögen. Warum sollte für Straßenkleber etwas Anderes gelten?

              • @Normalo:

                "Warum sollte für Straßenkleber etwas Anderes gelten?"



                Weil es jenseits von juristischer Paragraphenreiterei auch noch so Dinge wie ethische und physikalische Notwendigkeiten gibt; aber ich habe nach ihren Ausführungn relativ wenig Hoffnung, dass ihnen dieser Gedanke zugänglich sein wird, während ich im Zweifel Legitimät für wichtiger als Legalität halte.

                • @Ingo Bernable:

                  "Weil es jenseits von juristischer Paragraphenreiterei auch noch so Dinge wie ethische und physikalische Notwendigkeiten gibt;"



                  Das mag sein, aber diese gelten nicht für die "Klimakleber".

                  "während ich im Zweifel Legitimät für wichtiger als Legalität halte."



                  Ähnlich argumentierte die RAF oder die Nazis. Meinen Sie wirklich der Zweck heuligt die Mittel?

                  • @Tom Tailor:

                    Noch nie zuvor in der Geschichte der Menschheit waren wir in der Situation, dass wir ernsthaft auf eine Entwicklung zusteuerten die den Fortbestand menschlicher Zivilisation in globalem Maßstab in Frage stellte. Wenn man in einer solchen Situation feststellt, dass Demokratie und Rechtsstaat sich als Gefährdung für das Überleben zukünftiger Generationen erweisen, bin ich in der Tat der Meinung, dass der Zweck die Mittel heiligt und man auf Paragraphen-Klein-Klein keine Rücksicht mehr nehmen sollte, weil es bei der andernfalls drohenden Entwicklung ohnehin hinnfällig wird. Letztlich geht es also gerade nicht um roten oder braunen Terror, sondern darum die Voraussetzungen des Systms zu erhalten. Umgekehrt sollte wer sich für Justiz und Rechtsstaatlichkeit begeistert alles, aber wirklich alles daran setzen zumindest die 2°-Grenze einzuhalten weil diese Dinge die eskalierende Klimakatastrophe mit Sicherheit ebenfalls nicht überdauern werden.

                    • @Ingo Bernable:

                      Es steht Jedem real frei, den Rechtsstaat für "politisch inadäquat" und die Demokratie für nicht zukunftstauglich zu halten und sich entsprechend über ihr "Paragraphen-Klei-Klein" hinwegzusetzen. Nur die Erwartung, dass Rechtsstaat und Demokratie solches Vorgehen sanktionslos lassen bzw. gegen Notwehrmaßnahmen besonders in Schutz nehmen, erscheint dann doch ein wenig inkonsequent. Man kann nicht gleichzeitig jemanden für blind erklären und dann erwarten, dass er ein Lichtsignal befolgt...

                      • @Normalo:

                        Erwarte ich ja auch nicht und die entsprechenden Verfahren gegen die Aktiven laufen ja auch. Der Unterschied besteht in der Frage ob man das als Formalie und Verwaltungsakt betrachtet oder als Wert an sich und ob man glaubt politische Probleme lösen zu können indem man die Protestierenden aburteilt.

      • @Normalo:

        Es ist ja noch schlimmer, Menschen gegen deren Willen zu benutzen ist etwas, was eigentlich der Menschenwürde wiederspricht.



        Man nutzt sie hier als Mittel zum Zweck...

        • @Peterbausv:

          "Es ist ja noch schlimmer, Menschen gegen deren Willen zu benutzen ist etwas, was eigentlich der Menschenwürde wiederspricht.



          Man nutzt sie hier als Mittel zum Zweck..."



          Bitte klarstellen, von wem Sie hier reden? Wer benutzt Ihrer Ansicht nach wen wofür?

    • @Ingo Bernable:

      Die Frage der Notwehr verschleiert nichts, wenn es konkret darum geht, die Nötigung zu beenden.

      Dies hat auch damit zu tun, inwieweit Aktivisten und Unterstützer eine Notwehrhandlung dulden müssen (selbst wenn ggf. die Polizei vor Ort ist).

      Es ist genau zu bestimmen, wer Angreifer und wer der Angegriffene ist. Auf eine gebotene Notwehrhandlung ist keine Notwehr zulässig.

      Es hat nicht damit zu tun, irgendwelche Schlägereien am Rande einer Aktion straffrei werden könnten, den dies wäre schlichtweg nicht von Notwehr gedeckt.

      • @DiMa:

        Wenn eine Blockade ein Angriff ist, ist damit natürlich auch die Verteidigung und der Gegenangriff gerechtfertigt. Folgt man dieser Logik ist natürlich auch der Umstand, dass man meint von irgendwem schief angeschaut zu werden ein Angriff der entsprechende Notwehrhandlungen erlaubt. Halt immer feste druff, irgendeine pseudo-rechtlich hingebogene Rechtfertigung wird sich schon finden.

        • @Ingo Bernable:

          "Schief anschauen"? Wieso lenken Sie vom Thema ab? Schief anschauen ist halt kein Straftatbestand - anders als die durch Klimakleber begangene Nötigung. Angesichts der Vielzahl der zwischenzeitlich hierzu ergangenen Urteile hat das uch nichts mit peudo-rechtlich zu tun.

        • @Ingo Bernable:

          "...ist natürlich auch der Umstand, dass man meint von irgendwem schief angeschaut zu werden ein Angriff der entsprechende Notwehrhandlungen erlaubt."



          Dem ist ja auch so. Es ist erlaubt, sich verbal entsprechende Blicke oder Bemerkungen zu verbitten. Ein tatenloses Erdulden sämtlicher Angriffe gleich welcher Form sieht das Gesetz nicht vor.



          Der entscheidende Knackpunkt liegt in der Angemessenheit der Reaktion.



          Ihre überzogene Darstellung, körperliche Gewalt sei grundsätzlich erlaubt, hat mit der Realität nichts zu tun.

        • @Ingo Bernable:

          Nein, so einfach ist es nicht: Jemanden schief anzuschauen, ist im Normalfall KEIN "gegenwärtiger Angriff" auf irgendwelche Rechte, und ein "Gegenangriff" ist auch nicht das, was Notwehr rechtfertigt. Das KANN nur in Einzelfall so aussehen (wenn z. B. mir jemand fortwährend ins Gesicht schlägt oder mich mit einem Messer angreift, muss ich ihm eventuell wirklich selbst Eine ballern, damit er aufhört), aber "Notwehr" heißt nicht "Vergeltung". Der Unterschied ist ganz klar.

      • @DiMa:

        Gab es Freisprüche von LG wegen Notwehr ? Nein.

  • eines ist sicher ...

    kleber und verkehrsnutzer sind sich nicht grün.

    die einen demonstrieren fundamentale gelassenheit im missionarischen eifer, den anderen steigt, wegen erzwungener degradierung zu kulissendarstellern, die zornesröte ins gesicht.

    erzwungener zeitraub ist und sollte kein kavaliersdelikt sein.



    andererseits auch kein grund zum ausbruch körperlicher gewalt.

    das ausbrechen von maßvollem unmut allerdings, sollte straffrei sein können.

    es ginge also um die definition darüber, was als maßvoller ausdruck von unmut gelten kann, um sich der behinderung entziehen zu dürfen.

  • 1. Bei Notwehr ist man immer im Risiko, so erscheint es mir, bestraft zu werden, weil Gericht und Staatsanwaltschaft das anders sehen. Der Professor sollte also auch darauf eingehen, wie hoch die Strafe ist, wenn der Täter eine nicht als Notwehr anerkannte Strafttat begeht.



    2. Ermittlungen sind noch keine Strafe. Da müsste man dazu schreiben, wie viele Polizisten- und Juristen-Stunden eine solche Prüfung erfordert und wie viel davon schon getan wurde. Vielleicht wird ja auch das Verfahren wegen Notwehr oder Geringfügigkeit eingestellt.

  • 0G
    04405 (Profil gelöscht)

    Gefühlte oder legitime Notwehr ist so ziemlich das dümmste, was eine:m Autofahrer:in einfallen kann. Emotional noch irgendwie nachzuvollziehen, veredelt das letztlich die Klimakleber zu heldenhaften Martyrern. Spektakuläre Bilder und Pressemeldungen inklusive.

    Nicht gerade abwegig zu vermuten, dass das also die von LG erwünschte Reaktion ist. Die Autoschubser als nützliche Idioten.

    • @04405 (Profil gelöscht):

      Stimmt genau. Und ist gleichzeitig das Pendant zur dümmllichen Notwehrdefinition der LG. Die behaupten auch, es sei Notwehr im Klimakampf sich auf die Straße zu kleben und bringen dabei die Menschen gegen sich auf. Gut, dass es das Recht ist, was definiert, was wann Notwehr ist und nicht Jeder, wies grad passt. Solange kein unmittelbare Gefahr vorliegt, kann das für pauschale Nötigung nicht gelten und für Gewalt schon gar mal gar nicht.

  • Jeder Jurastudent lernt recht früh, dass das deutsche Notwehrrecht "schneidig" ist. Abgesehen von der sog. "sozial-ethischen" Einschränkung für Extremfälle, braucht der Angegriffene gerade kein verhältnismäßiges Mittel wählen, wie es etwa für die Staatsmacht gilt. Das Mittel muss lediglich geeignet und erforderlich sein. Auf die Wertigkeit des angegriffenen Rechtsgutes kommt es gerade nicht an.

    Insofern kann ich mir nur erklären, dass die offizielle Linie der Berliner Staatsanwaltschaft - die das natürlich genauso wie Dr. Rath auch weiß - kriminalpolitisch motiviert ist, um zusätzlicher Eskalation vorzubeugen und einige übereifrige Autofahrer von Dummheiten abzuhalten (Stichwort: Notwehrexzess). Rein rechtlich ist diese Position nämlich nicht zu halten.

  • taz: "Dass jemand zu spät zur Arbeit komme, rechtfertige dagegen keine Notwehr, erklärt Staatsanwältin Sommer."

    Aber eventuell wird doch durch das 'zu spät zur Arbeit kommen' das Wirtschaftswachstum in seiner weiteren "Entwicklung" behindert. Was aber viel schlimmer wäre, ist, dass der Firmenchef an dem Tag vielleicht sogar etwas weniger Geld verdient - und das alles nur, weil die 'jungen egoistischen Menschen' mit ihren Straßenblockaden sich den Wünschen der Reichen und Mächtigen nicht beugen wollen und sich auch eine Zukunft erhoffen, die nicht im Klimachaos endet.

    So denken doch viele einfältige Bürger, die eigentlich schon vor dem Abgrund stehen und lieber noch einen weiteren Schritt machen möchten, anstatt mal eine Kehrtwendung zu machen, um sich danach – auch für ihre Kinder und Kindeskinder – endlich mal zu besinnen. Dass die jungen Klimaaktivisten verzweifeln, das kann ich gut verstehen, denn es geht ja um ihre Zukunft und nicht um die Zukunft der Wirtschaftsbosse, der geldgierigen Aktionäre oder der untätigen Politiker. Sogenannte "Volksvertreter", die zwar immer im Wahlkampf vom Klimawandel reden, aber nach dem Wahlkampf an Gedächtnisverlust leiden, jedenfalls wenn es um Umwelt- und Klimaschutz geht. Die Bürger sind aber nicht besser, denn sobald sie auf etwas verzichten sollen, fangen sie an den Klimawandel als "nicht so schlimm" zu bezeichnen, damit sie auch weiterhin im Auto sinnlos herumfahren können oder im Billigflieger nach Mallorca reisen dürfen.







    Verzicht? Nein, auf gar keinen Fall. Dann lieber doch noch den letzten Schritt machen und von der Klippe stürzen - aber vorher noch ein paar Klimaaktivisten mit roher Gewalt von der Straße "befördern", damit das klimaschädliche Wirtschaftswachstum auch ja nicht leidet und der Klimawandel genug CO2 zum Wachsen bekommt.

    • @Ricky-13:

      So sehe ich das auch!

    • @Ricky-13:

      Nein. Ich hätte nichts dagegen, wenn die Klimaaktivisten auf legalem, demokratischem Weg (= durch eine Mehrheit im Bundestag oder eine bundesweite Volksabstimmung) es schaffen, den Konsum in diesem Land und auf der ganzen Welt deutlich zu reduzieren. Entsprechende Gesetze, die auf diese Weise zustande kommen, würde ich selbstverständlich befolgen. Aber so mit dem Holzhammer - das lasse ich nicht mit mir machen.

  • Was wollen das denn für Professoren sein? Angriffe auf Demonstranten, auch wenn die sich rechtswidrig verhalten, hat mit Notwehr nicht das geringste zu tun. Notwehr braucht eine unmittelbare Gefahr, die nicht anders abgewehrt werden kann, das ist ganz eindeutig. Wer einen Demonstranten angreift ist glasklar selber kriminell.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Die Freiheit der Bürger eines freiheitlichen Staates gehört ziu seinen höchsten Rechtsgütern. Nötigung gefährdet diese Freiheit. Es mutet ein wenig archaisch an, Gefahr für immaterielle Güter nicht als vollwertig anzuerkennen.

      • @Normalo:

        Was für ein Quatsch. Die Freiheit der Person dieses Autofahrers ist nicht betroffen. Er kann jederzeit aussteigen, und hingehen, wo er will. Wenn man den Haufen Blech um ihn herum als Teil dieses Menschen begreifen will, sind wir beim Grund, warum LG protestiert.

        • @Tahelia :

          Freiheit ist mehr als Nicht-Eingesperrt-Sein. Das sollte eigentlich offensichtlich sein. Sie betrifft jede willensgesteuerte Handlung, die unterbunden werden kann. Inwieweit so eine Unterbindung erlaubt ist, regelt der Staat, und die meisten Freiheitseinschränkungen im öffentlichen Raum behält er sich - dann wieder im Rahmen genau abgewogener Regeln - selbst vor ("Gewaltmonopol"). Dazu zählen auch Straßensperrungen.

          Nehmen wir mal an, ein breitschultriger Mitbürger baut sich vor Ihrem Lieblingsgemüsehändler auf, versperrt Ihnen den Eingang und weist Sie höflich aber bestimmt darauf hin, dass er gewisse, seiner Meinung nach wohlbegründete Vorbehalte gegen die Person und insbesondere Abstammung des Geschäftsinhabers hegt, Sie ja aber auch bei einem anderen Einzelhändler Ihrer Wahl fündig werden könnten. Würden Sie da etwa auch Ihre Freiheit unangetastet sehen und respektvoll vor der moralischen Standhaftigkeit dieses Mitbürgers Ihrer Wege ziehen?

          Auf die Freiheit ANDERER, zu tun und zu lassen, was sie wollen, lässt sich immer wohlfeil pfeifen, nicht wahr?

    • @Benedikt Bräutigam:

      Fast richtig. Ihre Definition von Notwehr ist korrekt, aber es handelt sich bei den Blockierern nicht um Demonstranten. Die Aktionen sind praktisch nie angemeldet.

      • @Huluvu:

        "Ihre Definition von Notwehr ist korrekt," --> Nein ist sie nicht. Im Gegenteil, sie könnte falscher kaum sein.

        Die Notwehr ist von so zentraler Bedeutung, dass § 32 Abs. 2 StGB sie gleich selbst definiert:

        "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

        Nix mit "unmittelbarer Gefahr", alles was es braucht ist ein "rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff". Dieser liegt in der Nötigung der Letzten Generation vor (zudem vorsätzlich).

        Die Begrifflichkeit "unmittelbare Gefahr" stammt aus dem polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrrecht und ist dort die Grundlage für polizeiliche (!) Zwangsmaßnahmen, bis hin zum polizeilichen Gewalteinsatz (= sog. unmittelbarer Zwang). Das hat aber nichts, aber auch gar nichts mit der Notwehr zu tun.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Notwehr braucht keine Gefahr sondern lediglich einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff. Der liegt mit der Nötigung vor.

      Bei der Abwehr des Angriffes kommt es auch nur darauf an, dass diese erforderlich ist, um den Angriff zu beenden. Ein Polizist kann dies im Zweifel auch nicht besser als man selbst.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Demonstranten anpacken und wegtragen ist kein "Angriff".

      • @gyakusou:

        taz: "Wer mit Gewalt gegen Straßenblockierern:in­nen vorgeht, muss mit polizeilichen Ermittlungen rechnen."

        Und das ist auch richtig so, denn wir sind ja hier schließlich nicht in Texas, wo US-Bürger mit ihrem Colt für "Recht und Ordnung" sorgen. Wegtragen darf übrigens nur die Polizei die Demonstranten, aber sicherlich kein Bürger (auch ein Polizist, der als Privatperson am Ort ist, hat dazu kein Recht, wenn er nicht im Dienst ist). Und wenn einige LKW-



        und Autofahrer sich nicht mehr in der Gewalt haben (also praktisch "durchdrehen"), dann sind solche Leute sicherlich nicht nur für harmlose und friedliche Demonstranten eine akute Gefahr, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Das man einen Demonstranen/Nötiger nicht schlagen und treten darf ist ja wohl glasklar. Es geht um das weg tragen. Und das zählt neben der Notwehr zur Selbsthilfe.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Das Selbsthilferecht ist auch im BGB § 229 geregelt. Danach richten sich Gerichte auch.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Da steht nichts davon das die Aktivisten angegriffen werden dürfen. Notwehr bedeutet in diesem Fall das sie weg getragen werden dürfen.

      Treten oder schlagen ist in diesem Fall keine Notwehr.

      • @Dortmunder:

        Wenn ich körperlich zum Tragen nicht in der Lage bin, dann darf ich in einer Notwehrsituation natürlich schneidigere Mittel anwenden. Zum Beispiel Tritte. Voraussetzung ist nur, dass die Aussicht besteht mit diesen Mitteln den gegen mich gerichteten rechtwidrigen Angriff (Nötigung) zu beenden. Der Angegriffene muss zwar das mildestete Mittel wählen, aber nur dasjenige, dass den gleichen Erfolg verspricht.

  • Par. 32 (2) StGB gibt hier eine klare Richtschnur vor. Solange sich der Angegriffene auf die erforderlichen Maßnahmen beschränkt, droht ihm keine Strafe. Sofern die Berliner StA hier andere Auffassungen vertreten sollte, wird sie die erforderliche Nachhilfe durch die zuständigen Gerichte erhalten müssen.

  • Also wenn von den Straßenblockierern tatsächlich immer ein paar nicht angeklebt sind, um bei Bedarf eine Rettungsgasse freimachen zu können, würde es ja reichen, die nicht angeklebten Personen zur Seite zu schaffen. Das sollte der Polizei in deutlich weniger als 15 Minuten möglich sein. Und dann könnte man von den Opfern der Nötigung auch verlangen, nicht selber Hand anzulegen. Wenn sich die Polizisten aber regelmäßig (auf Befehl von oben?) so umständlich anstellen und alle Fahrstreifen erst freigeben, nachdem sie 45 Minuten nach ihrem Eintreffen auch den letzten Kleber losgelöst haben, dann ist das Abwarten unzumutbar.

    • @Horst Flugfeld:

      "dann ist das Abwarten unzumutbar."



      Et voila, schon ist Gewalt legitim und damit auch das erste Mittel der Wahl. Lieber kräftig zuschlagen als 45 Minuten (fünfundvierzig Minuten!) warten zu müssen.

      • @Ingo Bernable:

        Nein, niemand muss kräftig zuschlagen. Kurz die Hand hochziehen und dann an den Straßenrand befördern reicht doch völlig aus. Und ja: Das ist bei 45 Minuten Wartezeit durchaus legitim.

      • @Ingo Bernable:

        Zuschlagen wird im Zweifel das Hindernis nicht beseitigen. Also ist es in der Tat mangels "Geeignetheit" keine Notwehr sondern schlicht Gegengewalt, die vom Notwehrrecht NICHT gedeckt wird. Sehen Sie, es ist eine Sache, der Notwehr ihre rechtmäßigen Grenzen aufzuzeigen und auf dei hinzuweisen. Es ist eine Andere, sie von vornherein zu verdammen.

    • @Horst Flugfeld:

      Ich denke es wäre wirklich zu gefährlich, einen Fahrstreifen freizugeben, wenn unmittelbar daneben auf den Fahrstreifen noch gearbeitet wird. U.u. müssen ja auch Personen/Beamte über die Fahrstreifen gehen und da immer erneut erst die Fahrzeuge erneut anhalten zu müssen, erscheint auch nicht gut.