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Folgen des deutschen Kolonialismus„Es wäre nicht das Gleiche, wenn wir weiß wären“

Ein Behördenentscheid hat die Liebls zu Staatenlosen gemacht. Es geht um Kolonialismus, eine Ehe aus dem Jahr 1908 – und für die Familie um alles.

Frederik Eikmanns

Aus Siegen

Frederik Eikmanns

I m Jahr 1908 gab Kaiser Wilhelm II dem Daily Telegraph ein katastrophales Interview und stürzte damit die deutsch-britischen Beziehungen in eine Krise. Im selben Jahr annektierte Österreich-Ungarn die osmanische Provinz Bosnien. In den USA lief derweil die Massenproduktion für Fords Model T an, das Autos erstmals für breite Bevölkerungsteile erschwinglich machen sollte. Und – für die meisten wohl eher eine Randnotiz – in der deutschen Kolonie Togo heiratete der deutsche Arzt Friedrich Liebl die Togolesin Kokoé Edith Ajavon.

Aber diese Hochzeit vor über hundert Jahren ist der Grund, dass sich Ende Juni 2026 eine ganze Menge Leute in einen kleinen Konferenzraum der Anwaltskanzlei Nierenz und Calik in Siegen quetschen. An den wenigen Wänden, die nicht mit Aktenregalen zugestellt sind, hängen riesige Wildtierfelle, in einer Ecke lugt der ehemalige Bundespräsident Köhler aus einem gerahmten Foto. Es ist heiß. Die drei Schwestern und ihre fünf Kinder, die in dieser Szenerie sitzen und teils die Beine nicht mehr stillhalten können, sind die Liebls: die Nachkommen des Brautpaars von 1908.

Sie und ihre Kinder sind Deutsche, davon sind Afi Linam, Ami Todo und Akouvi Nono Liebl überzeugt, immerhin haben sie mit Friedrich Liebl einen deutschen Uropa. Nur: Das Ausländeramt der Stadt Siegen sieht das anders. Die Ehe 1908 sei keine standesamtliche gewesen, sondern bloß eine „Stammesehe“, so die Argumentation. Es fehlte die standesamtliche Beurkundung samt kaiserlichem Stempel. Und weil die damaligen Gesetze eine Vererbung der Staatsbürgerschaft des Vaters nur für eheliche Kinder vorsahen, seien die heutigen Liebls eben auch keine Deutschen, so das Ausländeramt.

Es ist ein skurril anmutender Konflikt, der sich hier in der westdeutschen Provinz abspielt. Der sich formal bloß um Feinheiten wilhelminischen Standesrechts dreht, um die Pedanterie einiger Bü­ro­kra­t*in­nen und Papierkram von vor hundert Jahren. Aber eigentlich geht es um viel mehr: Um die Abgründe des deutschen Imperialismus im Kaiserreich. Um die Frage, woran sich entscheidet, wer deutsch ist. Um den heutigen Umgang mit der Geschichte und neuen Rassismus, der eigentlich der alte ist. Für die Liebls geht es sowieso um fast alles.

Pass weg, Handy weg

Es nicht lange her, da hielten auch die deutschen Behörden die Liebls für Deutsche. 2019 stellte die deutsche Botschaft in der togolesischen Hauptstadt Lomé ihnen Pässe aus. Die drei Schwestern zogen mit ihren Kindern nach Deutschland und bauten sich in Siegen ein Leben auf. Sie besuchten Sprachkurse, um sich einen Job suchen zu können, und versuchten sich einzufinden. Bei der Bundestagswahl 2021 wählten sie, so wie es als deutsche Staatsbürgerinnen ihr Recht war. Ein paar Wochen später stand die Polizei bei Akouvi Nono Liebl vor der Tür.

Die 37-Jährige, die in Togo als Literaturwissenschaftlerin gearbeitet hat, berichtet: Eine Frau in Zivil habe ihr damals die Reisepässe abgenommen und gesagt „Du bist nicht mehr Deutsche.“ Auch das Smartphone hätten die Beamten ihr abgenommen, mutmaßlich, damit sie nicht ihre Schwestern warnen konnte, bei denen die Po­li­zis­t*in­nen bald darauf vor der Tür standen.

Akouvi Nono Liebl ist noch heute anzumerken, was für eine Kränkung das war. Statt des Passes bekamen sie und ihre Schwestern ein Dokument, das den Titel „Vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer“ trägt, und alle paar Wochen neu ausgestellt wird. Ein amtlicher Nachweis darüber, dass sie eigentlich nicht hier sein dürfen. Akouvi Nono Liebl senkt den Kopf.

Seitdem ist eine Menge passiert und doch sehr wenig: Gerichte haben sich mit dem Fall beschäftigt, und Journalisten berichtet, erst solche von der Siegener Zeitung, die den Fall bis heute intensiv begleitet, später auch von überregionalen Medien und Fernsehsendern. Zwischenzeitlich stand im Raum, dass die Liebls nach Karlsruhe in ein Flüchtlingsheim ziehen müssten. Als sie sich weigern, werden ihnen die Sozialleistungen gekürzt auf die sie angewiesen sind, weil ihnen das Arbeiten verboten wurde.

Staatenlos in Deutschland

Die Lokalpolitik duckte sich lange weg und gab vergangene Woche dann doch etwas nach: Bürgermeister Tristan Vitt (SPD) kündigte am Donnerstag an, den Liebls Duldungen auszustellen, mit denen sie immerhin in Siegen bleiben dürfen und auch Arbeitserlaubnisse sollen sie bekommen. Aber der Kernkonflikt bleibt und ist ungelöst: Die Liebls sehen sich als Deutsche, die Behörden tun es nicht.

Mehr noch: Auch die togolesischen Behörden sind überzeugt, die Liebls seien Deutsche – und deshalb keine To­go­le­s*in­nen mehr. Eine doppelte Staatsbürgerschaft sieht das togolesische Staatsbürgerrecht nicht vor. Das Ergebnis ist grotesk. Akouvi Nono Liebl sagt, nach all der Zurückweisung würde sie inzwischen am liebsten nach Togo zurückkehren, wo ihr Mann lebt. „Ich will nicht länger in Deutschland bleiben.“ Aber bei der togolesischen Botschaft in Berlin habe man ihr gesagt, man könne ihr keinen Pass ausstellen und auch sonst nichts für sie tun.

Die Liebls sind staatenlos geworden, gefangen in einem rechtlichen Schwebezustand ohne klaren Ausweg. „Wir schlafen schlecht“, schildert Liebl die psychischen Folgen für sich und ihre Kinder. „Und mein Herz schlägt ständig laut“, sagt sie und greift sich an die linke Brust.

Eigentlich ist es nach deutschem Recht nur in extremen Ausnahmefällen möglich, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, und auch das nur dann, wenn die Betroffenen noch einen anderen Pass haben, also keine Staatenlosigkeit droht. Es ist eine Lehre aus der Geschichte: Die Nazis hatten zunächst politischen Gegnern, die ins Ausland geflohen waren, regelmäßig die Pässe entzogen und diese Praxis später systematisch auf die Ju­den*­Jü­din­nen ausgeweitet. Es war die rechtliche Vorbereitung für den Massenmord.

Juristisch abgefrühstückt

Im Fall der Liebls geht es aber nicht um einen Entzug, sondern um eine Rücknahme der Staatsbürgerschaft, wie die Stadt Siegen auf Nachfrage der taz noch mal betont. Die Liebls hatten nie die deutsche Staatsbürgerschaft, so die Argumentation. Die Pässe seien ihnen fälschlich ausgestellt worden und mussten deshalb wieder zurückgenommen werden, als der Fehler auffiel.

Die Stadt sagt auch: Es müsse den Liebls klar gewesen sein, dass ihnen die Staatsangehörigkeit nicht zusteht, schließlich habe ihr Vater bereits erfolglos versucht, einen deutschen Pass zu bekommen. Die Siegener Liebl-Schwestern halten dagegen: Sie hätten seit vielen Jahren keinen Kontakt zu ihrem Vater, der die Mutter früh verlassen habe. Von ihrem Onkel Gerson Liebl, der sich über Jahrzehnte einen Rechtsstreit mit dem deutschen Staat um seine Staatsangehörigkeit lieferte, hätten sie zwar gehört, aber nie Kontakt gehabt.

Es sollte keine Zwischenschichten geben zwischen Weiß und Schwarz, Herren und Dienern, Zivilisierten und Unzivilisierten

Kolonialhistoriker Jürgen Zimmerer, Uni Hamburg

Klaus Stanek wird sauer, wenn man ihn auf die Argumentation der Behörden anspricht. Stanek – Glatze, Ende 50, dunkelrotes Polohemd – kümmert sich zusammen mit Anwalt Daniel Nierenz seit einigen Monaten um den Fall der Liebls. Wie soll man anfangen, Stanek zu beschreiben: Damit, dass er einen riesigen Pick-up-Truck fährt? Dass er 80 Skorpione, 6 Schlangen und gut 60 Vögel bei sich zu Hause hält? Fortwährend raucht, auch in seinen Büroräumen und dabei die Pitbullhündin Laila tätschelt, die unter dem Konferenztisch schläft?

Jedenfalls, der Mann hat keine Angst vor dem Unkonventionellen und macht auch keine halben Sachen, das merkt man gleich und das gilt auch für den Fall Liebl. Stanek setzt auf Öffentlichkeitsarbeit und politischen Druck. „Schwierige Fälle kann ich“, sagt er und zieht an der Zigarette. Juristisch sei in dem Fall derzeit nichts zu holen, gibt er unumwunden zu. „Abgefrühstückt.“

Penibel dokumentiert

Mehrere Gerichte haben die Argumentation der Siegener Behörden in den vergangenen Jahren bestätigt. Jedes Mal haben die Rich­te­r*in­nen durchblicken lassen, dass auch sie ein schlechtes Gefühl dabei hatten, wie mit den Liebls umgegangen werde. Aber die Rechtslage sei nun mal, wie sie sei: Weil die Ehe damals keine standesamtliche gewesen sei, ließe sich daraus heute auch keine Staatsbürgerschaft ableiten.

Das ist formal richtig und doch absurd: Denn nach allem, was bekannt ist, gab es in der Kolonie Togo 1908 wohl schlicht keinen einzigen Standesbeamten, der einer Ehe die von den Siegener Behörden geforderte rechtliche Basis hätte verleihen können. Gleichzeitig ist es auch nicht so, als hätten die Kolonialbehörden damals keine Kenntnisse von der Verbindung Liebls und Ajavons gehabt. Auf der sogenannten „Mulattenliste“ sind alle Kinder aufgeführt, die aus weiß-Schwarzen Ehen hervorgingen. Auch Jean Johann Liebl, der 1910 geborene Sohn von Friedrich und Kokoé Edith steht auf der Liste, die heute im Bundesarchiv liegt.

Die penible Dokumentation bei gleichzeitiger Verweigerung jeder offiziellen Anerkennung der Ehe ist Ausdruck des tiefen Misstrauens, das die deutschen Kolonialbehörden gegenüber sexuellen Kontakten zwischen Weißen und Schwarzen hatten. In den Kolonien war es offizielle Politik, Ehen zwischen Deutschen und Indigenen zu verhindern. Während solche in Togo zumindest formal noch möglich gewesen wären, wenn denn jemand vor Ort gewesen wäre, sie zu beurkunden, wurde andernorts rigoroser durchgegriffen. In Deutsch-Südwestafrika, auf dem Gebiet des heutigen Namibia, verboten die Behörden 1905 nicht nur alle Hochzeiten zwischen Deutschen und Indigenen, sie annullierten sie auch rückwirkend.

„Wir kennen solche Regelungen und die dahinterliegenden Ängste auch aus anderen Sklavenhalter- und Siedlergesellschaften, in denen die Weißen in der extremen Unterzahl waren“, sagt der Kolonialhistoriker Jürgen Zimmerer von der Uni Hamburg. „Es sollte keine Zwischenschichten geben zwischen Weiß und Schwarz, Herren und Dienern, Zivilisierten und Unzivilisierten“, beschreibt er die Logik der kolonialen Staaten. „Man fürchtete permanent, dass diese Ordnung unterlaufen und angegriffen wird.“

Der kollektive Albtraum der Weißen

Ehen zwischen weißen Männern und Schwarzen Frauen waren in dieser Wahrnehmung eine besondere Bedrohung, vererbte sich die Staatsbürgerschaft doch mit dem Mann auf etwaige Kinder. „Man wollte das Deutschsein exklusiv für Weiße halten“, so Zimmerer. Eine der „Horrorvisionen“ damals: Schwarze Kinder solcher Ehen, die als deutsche Staatsbürger in der Armee dienen dürften und als Offiziere womöglich weißen Soldaten Befehle erteilen. Umgekehrt fürchtete man auch eine „Verwilderung“ der weißen Männer in solchen Ehen, eine Angleichung an die vermeintlich unzivilisierte Lebensweise der einheimischen Bevölkerung.

Noch stärker angstbesetzt war die Idee sexueller Beziehungen weißer Frauen mit Schwarzen Männern. „Das war der kollektive Albtraum“, sagt Zimmerer, wobei es solche Fälle in der Realität weit seltener gegeben habe. Auch dass die deutsche Staatsbürgerschaft hier im Fall einer Ehe nicht an die Kinder weitergegeben werden konnte, änderte nichts an der wahrgenommenen Bedrohung. „Man fürchtete eine Art Verschmutzung des Volkskörpers.“ Im Kaiserreich wurde dabei von einer „Versündigung am Rassebewusstsein“ gesprochen – zum Begriff der „Rassenschande“, den die Nazis einige Jahre später für Liebesbeziehungen zwischen Nicht­ju­den*­jü­din­nen und Ju­den*­Jü­din­nen etablierten, war es da nicht mehr weit.

Es geht um unsere Hautfarbe. Wenn wir Weiß wären, wäre es nicht das Gleiche

Akouvi Nono Liebl

Trotz aller gesetzlichen Hürden und dem sozialen Stigma gelang es den Kolonialbehörden aber nie, die Beziehungen zwischen deutschen Männern und einheimischen Frauen flächendeckend zu verhindern. In der Kolonie Südwestafrika im heutigen Namibia kamen zwischenzeitlich auf insgesamt 15.000 deutsche Siedler immerhin 1.500 Kinder aus solchen Beziehungen, wobei wohl in vielen Fällen von sexueller Gewalt gesprochen werden muss, wie Zimmerer betont.

Ergibt es überhaupt Sinn, von Liebesbeziehungen zu sprechen, wenn das Machtungleichgewicht zwischen den Beteiligten so riesig ist wie zwischen weißen und Schwarzen Menschen in den Kolonien? „Das waren nicht alles physische Vergewaltigungen“, sagt Zimmerer. „Obwohl es natürlich viele solcher Fälle gab.“ Soweit man dies von heute aus beurteilen könne, habe es durchaus auch einvernehmliche Beziehungen gegeben, wenngleich mit einem erheblichen Graubereich. „Bei so ungleichen Machtverhältnissen müssen wir davon ausgehen, dass viele dieser Beziehungen mindestens missbräuchliche Seiten hatten.“

Des Kaisers fehlendes Siegel

Wie die Ehe Friedrich Liebls und Kokoé Edith Ajavons zustande kam, wie sie miteinander umgingen, all das ist heute nicht mehr zu rekonstruieren. Was feststeht: Friedrich verließ Togo und seine Frau wenige Jahre nach der Hochzeit, legte aber immerhin Geld für seinen Sohn zurück, das nach und nach ausgezahlt wurde. In Deutschland heiratete er später wohl ein zweites Mal.

Dass sich Behörden und Justiz im Fall der Liebls noch heute auf die rassistische Rechtsprechung von damals stützen und so das Machtungleichgewicht zwischen Schwarzen und weißen Menschen indirekt aufrechterhalten, nennt Zimmerer „sehr typisch.“ Ganz ähnlich sei es beim Umgang mit dem deutschen Völkermord an den Ovaherero und Nama im damaligen Südwestafrika zwischen 1904 und 1908. „Die Bundesregierung beharrt bis heute darauf, keine Reparationen zu zahlen, weil das Vorgehen unter der damaligen Rechtslage schließlich legal gewesen sei.“

Die Liebls sind sicher, dass in ihrem Fall auch heutiger Rassismus eine Rolle spielt. Akouvi Nono Liebl sagt: „Es geht um unsere Hautfarbe. Wenn wir weiß wären, wäre es nicht das Gleiche.“ Auch Stanek sagt: „Hier wird Bürokratie für Rassismus verwendet.“ Und er sagt: „Es ist nicht der erste Fall, in dem wir Probleme mit der Siegener Ausländerbehörde haben.“ Eine Sprecherin der Stadtverwaltung Siegen weist diese Vorwürfe auf Nachfrage als „nicht nachvollziehbar“ zurück.

Derweil wächst der öffentliche Druck. So hat die Linken-Bundestagsabgeordnete Katrin Fey, die in Siegen ihren Wahlkreis hat, vor einigen Tagen eine kleine Anfrage zum Fall Liebl an die Bundesregierung gestellt. Sie sagt: „Menschenrecht und Kinderschutz sollten das Handeln weiterer Entscheidungen vorrangig leiten und nicht des Kaisers fehlendes Siegel.“ Und die Grünen-Bundestagsabgeordnete Awet Tesfaiesus sagt: „Der Fall der Familie Liebl zeigt, dass Diskriminierung aus der Kolonialzeit bis heute konkrete Auswirkungen auf das Leben von Menschen hat.“ Auch wenn juristisch richtig entschieden worden sei, bleibe das Resultat „gerade in Anbetracht der Werteordnung des Grundgesetzes falsch“.

Der Mann, den sie brauchen

Indirekt trifft das Drama um die Staatsbürgerschaft auch Teko Folly-Ady. Als Ehemann von Ami Tido Liebl bekam er eine Aufenthaltserlaubnis – nur um diese 2021 wieder zu verlieren, als seine Ehefrau plötzlich doch keine Deutsche mehr sein sollte. Seitdem hangelt er sich von Duldung zu Duldung. Ein zermürbender Zustand, bei dem jeden Tag doch die Abschiebung drohen kann, wenn die Behörden sich umentscheiden.

In grüner Arbeitshose und schwarzem T-Shirt steht Folly-Ady Ende Juni in der Fabrikhalle von MD-Print, wo er als Werbetechniker und Mediengestalter arbeitet. Im Hintergrund stehen riesige Grossformatdrucker, an den Wänden hängen große Rollen Stoffe und Folien. Auf dem Bauzaunbanner, das gerade aus dem Drucker herausläuft, steht „Wir bauen für dich.“ Folly-Ady spricht leise und sanft. Wie sehr die Situation seiner Familie ihn unter Druck setzt, merkt man nur einmal ganz kurz, als sich eine Schutzfolie nicht lösen will und ihm ein „Komm schon“ entfährt.

„Man sieht ihm manchmal an, dass er die Nacht nicht geschlafen hat“, sagt Claus Bernshausen, Geschäftsführer der Firma. Als zwischenzeitlich der Umzug in die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe im Raum stand, fürchtete die Firma um einen unersetzlichen Mitarbeiter, wie es Bernshausen formuliert. „Der Mann kann genau das, was wir brauchen.“ Das Verhalten der Behörden nennt Bernshausen „nicht zu begreifen“. Und: „Ich würde mir wünschen, dass die Vernunft eingeschaltet wird.“

Folly-Ady selbst wählt vorsichtigere Wörter. „Es ist eine schwierige Zeit für uns“, sagt er etwa. „Wir haben nichts falsch gemacht.“ Und: „Es wäre schön, wenn es für uns eine Lösung geben würde.“

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20 Kommentare

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  • Statt endloser Beschreibung von irgendwelchen Äußerlichkeiten und anderer Abschweifungen, hätte mich jetzt mehr interessiert wie die Behörden überhaupt auf die Idee gekommen sind ihre Entscheidung noch mal zu hinterfragen. Das war doch alles schon bei der Antragstellung bekannt.

    • @Mendou:

      Wie sollte den bitte die Entscheidung hinterfragt werden. Eine deutsche Staatsbürgerschaft lag nie vor und wurde auch nie zuerkannt. Einem Nichtsstaatsbürger kann doch nicht einfach ein falsch ausgegebener Pass belassen werden.

      Und nur weil fälschlicherweise ein Pass ausgegeben worden war kann nicht einfach nachträglich eine Staatsbürgerschaft zuerkannt werden.

  • Passvergabe ist ein hoheitlicher Rechtsakt wie richterliches Urteil, weil dem Vertrauenschutzim Recht Vorrang gilt. Die Rücknahme der Staatsbürgerschaft der Familie Liebl durch die Stadt Siegen unter Bestehen auf kolonial fälschliche Vergabe stellt gravierende Verletzung Vertrauensgrundsatz dar. Das Vorgehen exekutiert ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens (Venire contra factum proprium), indem der Staat Schutz verbürgt, um ihn später aus formalen Gründen zu entziehen. Dies Behördenhandeln schafft Staatenlosigkeit, ist moralischer Offenbarungseid, der Vertrauen in staatliche Schutzfunktion erschüttert. Es handelt sich hierbei um rassistisches Kolonialrecht, Norm, die das Völkerrecht ignoriert. Der Fall Liebl verlangt nach Lehren Westfälischen Friedens 1648. Damals war klar. dass verfahrene Lagen nicht durch Beharren auf Dogmen gelöst werden sondern durch Pendelmediation, inneren äußeren Frieden zu stiften. Statt dass heutige Behörde sich anmaßt koloniales § Kriegsbeil 1908 ausgräbt Betroffene in § Menschenfalle zu stürzen. Rechtsakt der Passvergabe darf ohne Wahrheitsfindung so wenig suspendiert werden wie falsches Urteil. Frieden braucht Recht, Recht braucht Vertrauensschutz

    • @Joachim Petrick:

      Auf Grund des Artikels kann man sich gar nicht so sicher sein, wie Sie behaupten. Die Familie wird wohl angegeben haben, dass die Vorfahren verheiratet waren. Diese Aussage ist - zumindest nach deutschem Recht (damals wie heute) falsch, da es an einer standesamtlichen Hochzeit oder einer standesamtlich anerkannten ausländischen Hochzeit schlichtweg fehlt.

      Insoweit lag die Staatsbürgerschaft zu keinem Zeitpunkt vor und die Passvergabe war falsch. Ein falsch ausgegebener Pass kann - anders als eine Staatsbürgerschaft - jederzeit eingezogen werden.

      Ein falsch ausgestellter Pass kann auch keinen Vertrauensschutz nach sich ziehen, den damit wurde keine Staatsbürgerschaft zuerkannt. Der Pass wurde lediglich unter der falschen Annahme erteilt, dass Staatsbürgerschaft vorliege (was hier jedoch nie der Fall war).

      Die Staatenlosigkeit schafft in diesem Fall allenfalls Togo.

      Eine mögliche Lösung wäre ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, nur ist insoweit bisher vollkommen unklar, ob die Familie bereits einen entsprechenden Antrag gestellt hat oder nicht.

  • Solch koloniales, gar imperiales Verhalten ist (nicht nur) in deutschen Behörden nicht selten. Ich helfe vielen Geflüchteten und bei POC erlebe ich oft eine Extraportion an Schikanen und Haarspalterei. Natürlich nicht alle, doch viele !! Mitarbeiter*innen in den Behörden können der Versuchung kaum widerstehen. Manche von denen werden erst zurückhaltender, wenn ein Deutscher -möglichst konservativ gekleidet- zugegen ist und zum Zeugen werden kann.

  • Den Siegener Behörden kann man/frau in diesem Fall wohl Totalversagen bescheinigen. Sie hätten bestimmt Spielraum gehabt, anders, also zugunsten der deutschen Familie Liebl zu entscheiden! Aber der typische Amtsschimmel halt, der keinen Spielraum erkennt, siehe taz.de/Soziologe-u...opulismus/!6191920

    Mitbürger willkürlich staatenlos zu machen ist kein Kavaliersdelikt!

    • @Uwe Kulick:

      Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, dann gibt es keinen Ermessenspielraum, da hilft Ihre Vermutung nicht weiter. Einen Ermessenspielraum gibt es allenfalls bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, nur geht aus dem Artikel nicht hervor, ob ein entsprechender Antrag bereits gestellt worden ist. Dann wäre zu einem späteren Zeitpunkt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch eine Einbürgerung möglich.

      Mit Willkür hat das alles nichts zu tun.

    • @Uwe Kulick:

      Die Schuld an der Staatenlosigkeit scheint hier aber eindeutig bei den togolesischen Behörden zu liegen, die sich für den Ausgang des Verfahrens -und damit, ob überhaupt eine Doppelstaatsbürgervorliegt- überhaupt nicht interessieren und einfach sagen "eure Pässe sind weg und ihr seid uns völlig egal. Tschüss!"

  • Ein großartiger Erfolg der Behörden. Was alles getan wird, um Menschen loszuwerden, ist wirklich beeindruckend. Das wird Dobrindt sicher viele Meriten fürs Stoppen unkontrollierter Massenmigration (oder so ähnlich) einbringen.

  • Dass Gesetze so angewandt werden, wie sie geschrieben sind, haben wir alle zu erwarten. Das nennt sich Rechtsstaatlichkeit. Offenbar ist auch der Anwalt der Liebls der Meinung, dass die Entscheidung korrekt ist.



    Es ist natürlich eine unglaubliche Rücksichtlosigkeit der deutschen Behörden, es sich nachträglich anders zu überlegen und extrem hart durchzugreifen anstatt gleich sorgfältig zu prüfen. Was steckt dahinter? Systematisch fragwürdiges Vorgehen der Botschaft in Togo? Oder ein Konflikt zwischen Behörden?



    Interessant könnte noch sein, ob die Liebls als Volksdeutsche im Sinne § 6 BVFG sein könnten. Der Verlust der togolesischen Staatsbürgerschaft und Verweigerung der Einreise kann man (trotz der zeitlichen Umkehr) ruhig als Vertreibung bezeichnen. Es bleibt natürlich die Frage, inwieweit sich die Familie bereits in Togo als deutsch verstanden hat und woran man das festmachen kann.



     

  • Eine Frage fehlt im Artikel: Warum ist das überhaupt jemandem aufgefallen? Da muss doch jemand aktiv nachgeforscht haben! Womit wir vermutlich tatsächlich beim Thema Hautfarbe landen.

    • @K.M.:

      Ja, die Frage habe ich mir auch gestellt.



      Nur ist mir eine andere Hypothese dazu eingefallen:



      Vielleicht ist im deutschen diplomatischen Dienst die togolesische Botschaft fürs Fünfe-Gerade-Sein-Lassen bekannt, so dass bestimmte Behörden in Deutschland grundsätzlich zweimal hinsehen?



      Wohlgemerkt, das ist reine Spekulation - genau wie die rassistische These.

    • @K.M.:

      Wer soll da "aktiv nachgeforscht" haben?

      Die Siegener Behörden werden den Hinweis bekommen haben, dass dem Vater die Staatsangehörigkeit verweigert wurde und es ja wohl nicht sein kann, dass die Töchter sie dann kriegen.

      Liebl ist bei Einbürgerungen bestimmt kein häufiger Name.

      Wenn Staatsangehörigkeiten wegen der Abstammung erteilt werden, kommt man ja an dem Vater eigentlich nicht vorbei.

      Umzu zu erkennen, dass es nicht rechtsstaatlichem Handeln entspricht, den gleichen Fall unterschiedlich zu entscheiden, braucht man keine Hautfarbe.

      Das ist auch so schon ein Unding.

      Die Großzügigkeit der Stadt Siegen schafft neue Ungerechtigkeit.

  • "Deutscher Amtsschimmel"... Zweimal ähnlich, allerdings harmloser "live" in der Familie erlebt: Meine Familie "Badener", aber im WK2 wg. des Jobs meines Vaters in der Nähe von Breslau (also heute Polen, damals "D") lebend. Dort wird mein älterer Bruder geboren. Jan. 45 zum Glück Evakuierung in den Westen. 1972 will mein Bruder heiraten. Beim Termin auf dem Standesamt: "Sie sind doch vom Geburtsort Pole, nix Hochzeit!" Bruder war "gemustert" (allerdings "aussortiert" wegen eines Muskelproblems) usw. Die Hochzeit fand dann statt, nachdem mein Vater, der ein SEHR ruhiger Mensch war, SEHR laut wurde...



    2019, Delmenhorst: mein Stiefsohn, damals 16, wird zum Amtsgericht zitiert, ich begleite ihn. (er ist Deutscher, allerdings in Amsterdam geboren, Mutter schon "ewig" Deutsche, aber nigerianische Wurzeln, Vater Nigerianer. Dort eröffnet man ihm, er hätte die Staatsbürgerschaft von Ghana! Ok, Ghana ist Nachbarland von Nigeria... (aber sag' mal einem Franzosen, er sei Deutscher...) Da wurde ich dann "laut" und die Vorlage seines Persos und Passes veranlasste dann eine "Korrektur"...

  • Interessanter Artikel. Danke.

    Rechlich wohl eindeutig: kein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Moralisch möchte man eigentlich helfen - auch wenn es da ein paar Seltsamkeiten gibt:



    - die zweite Heirat des deutschen Ahnen (ohne Scheidung?)



    - vergebliches Bemühne des Onkels um deutschen Pass.

    Mglw. kann der Petitionsausschuss des Bundestages helfen?



    Oder Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft - nach 5 Jahren Aufenthalt in D und guter Integration/Sprachkenntnissen (so dies gegeben sein sollten - steht leider nichts im Artikel dazu).

    • @uwe:

      Der Verlust der Staatsbürgerschaft wird aus gutem Grund eigentlich in unserem Rechtsstaat nach allen Kräften vermieden.



      Ohne Staatsbürgerschaft sind Sie in den Mühlen der Bürokratie nichts. Sämtliche Wege in D auch nur eine Arbeitserlaubnis zu erhalten sind blockiert. Den Antrag würde die Familie sonst vermutlich gerne stellen.



      Der deutsche Amtsschimmel hat hier einen Fehler gemacht und die Familie muss es ausbaden. Hätten sie nie einen Pass bekommen, wäre es für sie einfacher, aus der Situation wieder rauszukommen.

  • Wenn gut integrierte Mitbürger ausgewiesen werden, braucht sich niemand mehr über Fachkräftemangel zu beschweren.

  • Die Rechtsprechung bzw. das geltende Recht sollte aus meiner Sicht nicht geändert werden. Die Personen waren schlichtweg nie Deutsche.

    Ihnen sollte jedoch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden, da die Behörden durch die Fehlentscheidung die Situation mitverursacht haben.

    Dann hätten wir eine Einzelfallentscheidung, die nicht über den hier dargestellten Fall hinaus geht und keine Anspüche darüber hinaus nach sich zieht.

  • Hier sieht man, was das eigentliche Problem in Deutschland mit der Bürokratie ist. Nicht, dass man zu viele Regelungen hat, auch nicht dass man zu wenig hat, um solche Fälle auch noch zu regeln.

    Sondern einfach, dass Beamten nicht erlaubt wird, ihren gesunden Menschenverstand zu benutzen. Wenn selbst Richter sagen, Sie hätten ein ungutes Gefühl dabei und sogar mehrere Richter, dann sollte es erlaubt sein, dass man manchmal diese Gründe, die anscheinend nirgendwo in Gesetzen verankert sind, auch berücksichtigen können.

    Manche Deutsche glauben, dann würde gleich die ganze Welt zusammenbrechen, wenn man so etwas erlauben würde. Das würde sie nicht. In den meisten Länder auf diesem Planeten wird manchmal nach gesundem Menschenverstand entschieden statt nach dem Buchstaben des Gesetzes. Und die brechen auch nicht zusammen. Im Gegenteil: Vor allem in Deutschland wird über die Bürokratie geklagt. Und wenn ich Bürokratie höre, dann denke ich an Fälle, bei denen so gehandelt wird, dass jeder halbwegs klar denkende Menschen sagen muss: "Was für ein Irrsinn". Aber dann gibt es irgendwo eine seltsame Regelung, durch die das für Beamte sogar folgerichtig ist.

  • Auch wenn "die deutschen Kolonialisten weniger schlimm waren als ihre französischen Pendants"



    (O-Ton einige alte Personen in Togo und Cameroun in den 70ern, die beide Kolonialsysteme noch erlebt haben ),



    ist heute diese überbürokratische und herzlose Behandlung von MENSCHEN nichts anderes als die Fortführung von kolonialistischem Herrenmenschengehabe.



    "Wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wieder haben"



    Ähnlich den Remigrationsgelüsten von agd und Konsorten.



    Mir ist schlecht 🤮