Triage-Gesetz im Bundestag: Wer kriegt das letzte Intensivbett?

Im Katastrophenfall stehen Ärz­t*in­nen vor einer schrecklichen Entscheidung. Dazu beschließt der Bundestag eine Regelung, die kaum diskutiert wurde und Tabus bricht.

Ein Patient am Beatmungsgerät, vor ihm stehen viele Geräte

Als die Betten knapp wurden: Coronastation während der vierten Welle im Kreis Augsburg Foto: Daniel Biskup

BERLIN taz | Für die Diskussion und finale Abstimmung über eine Triage-Regelung im Pandemiefall sind am Donnerstag im Bundestag 45 Minuten eingeplant. Eingeklemmt zwischen einer aktuellen Stunde zur Chinastrategie und einer Beratung über den Erhalt des Verbrennungsmotors.

Das Gesetz, das da mal eben beschlossen werden soll, bezeichnen Be­hin­der­ten­rechts­ak­ti­vis­t:in­nen als „Selektionsgesetz“, als einen „Zivilisationsbruch“, über dessen Tragweite sich weder Parlamentarier noch Gesellschaft im Klaren seien. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich eingeschaltet. Und auch von Mediziner:in­nen hagelt es Kritik, aber wiederum aus einer ganz anderen Richtung.

Dieses Gesetz hat eine Vorgeschichte, die Anfang 2020 im italienischen Bergamo beginnt. Mit brutalen Bildern aufgereihter Leichentransporte zum ersten Höhepunkt der Coronapandemie, mit Schreckensmeldungen verzweifelter Ärzt:innen, die entscheiden mussten, welche der schwerkranken Pa­ti­en­t:in­nen behandelt werden, weil die Ressourcen nicht für alle ausreichten.

Die notfall- und intensivmedizinischen Fachgesellschaften in Deutschland beschlossen, sich auf diesen Ernstfall vorzubereiten und erarbeiteten Leitlinien für den Umgang mit derartigen Triage-Situationen. Triage ist ein Prozess, der jeden Tag in den Notaufnahmen stattfindet: Sichtung der eintreffenden Pa­ti­en­t:in­nen nach Dringlichkeit – wer muss zuerst behandelt werden, wer kann länger warten, ohne dass es lebensbedrohlich wird.

Bloß kein Bergamo

Die Triage in Hochlastsituationen – wenn also bereits alle Kapazitäten an Betten, medizinischen Geräten, Operationssälen und vor allem auch medizinischem Personal ausgeschöpft sind – ist der Katastrophenfall, der mit Corona erstmals seit den Weltkriegen wieder in den Raum des Möglichen rutschte.

Die Leitlinien der Fachgesellschaften sahen für diesen Fall eine Auswahl der zu behandelnden Pa­ti­en­t:in­nen nach Kriterien wie Begleiterkrankungen, Gebrechlichkeit und allgemeinen Gesundheitszustand vor.

„Uns war klar, dass wir die Ersten wären, die so aussortiert würden“, sagt der Inklusionsaktivist und niedersächsische Landtagsabgeordnete Constantin Grosch (SPD). Er ist einer der Menschen mit Behinderung, die Verfassungsbeschwerde einlegten, um den Gesetzgeber zu zwingen, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.

Tatsächlich wies das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2021 den Gesetzgeber an, eine Lösung zu finden, die die Diskriminierung einzelner Personengruppen ausschließt. Das war auf dem Höhepunkt der vierten Welle, als vor allem in Süddeutschland die Intensivbetten derart knapp wurden, dass schwerkranke Pa­ti­en­t:in­nen mit der Luftwaffe nach Norddeutschland geflogen wurden. „Wir waren ein Bett davor“, sagt Axel Heller, zuständig für die Krankenhauskoordination im Raum Augsburg. In diesen Spitzenzeiten habe es nur noch ein freies Intensivbett für ein Gebiet von 900.000 Menschen gegeben.

Überlebenswahrscheinlichkeit nach Punktesystem

Im Frühjahr legte das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Gesundheitsministerium einen Vorschlag für eine Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz vor. Zentrales Kriterium ist darin die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“, die anhand eines Punktesystems eingeschätzt werden soll. Kurz gesagt: Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit erhalten bei zu knappen Ressourcen den Vorrang in der intensivmedizinischen Behandlung.

Diese Art der Auswahl sollte greifen, wenn wenige freie Behandlungsplätze auf zu viele Pa­ti­en­t:in­nen verteilt werden müssen. Bei der sogenannten Ex-ante-Triage bekommen also beispielsweise von 20 gleich dringenden Pa­ti­en­t:in­nen diejenigen Zugang zu den 10 verfügbaren Behandlungsplätzen, die mit der Behandlung am wahrscheinlichsten überleben.

Noch einen Schritt weiter geht die sogenannte Ex-post-Triage, bei der Menschen eine bereits begonnene Intensivbehandlung wieder entzogen wird – um sie einer Person zu gewähren, bei der eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit vermutet wird. Diese Möglichkeit verwarf Lauterbach nach vehementer Kritik.

Der nun zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf steht allerdings bei allen Betroffenen in massiver Kritik.

Alternative Kriterien

Es gibt die Perspektive der Ärzt:innen. In Simulationen haben Intensivme­di­zi­ne­r:in­nen um Axel Heller in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftswissenschaftler Jens O. Brunner errechnet, dass erst die Ex-post-Triage auf Basis der Überlebenswahrscheinlichkeit zu einer wesentlichen Verringerung der Anzahl der Verstorbenen führt. Das betreffe auch und gerade die Gruppe der vorerkrankten und beeinträchtigten Menschen.

Auch der Münchner Medizinethiker Georg Marckmann schloss sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Oktober 2022 dieser Sichtweise an: Eine gesetzliche Regelung ohne Ex-post-Triage erfülle die Aufgabe nicht, vulnerable Gruppen zu schützen. Der aktuelle Gesetzentwurf sei „absolut untragbar“.

Demgegenüber steht die Perspektive von Behinderten- und Menschenrechtsaktivist:innen. Es sei auf den ersten Blick nachvollziehbar, „mathematisch Menschenleben retten“ zu wollen, sagt Sozialarbeiterin Anne Gersdorff. „Aber der Preis, der für die Maximierung der zu rettenden Lebensjahre zu zahlen ist, wird konsequent ausgeblendet.“

Wenn Menschen nach Überlebenswahrscheinlichkeiten sortiert werden, stellt das einen der Eckpfeiler der Verfassung infrage, die sogenannte Lebenswertindifferenz. Kein Leben ist mehr wert als ein anderes, keines kann gegen ein anderes aufgewogen werden.

Es gebe alternative Kriterien, die nicht auf Vermutungen und Stereotypen beruhten, sagt Richterin Nancy Poser. „Einer öffentlichen Debatte zu diesem Thema verweigert sich die Politik aber“, so Poser.

Tragweite unterschätzt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält den Gesetzentwurf für unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des menschlichen Lebens und forderte in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Debatte und eine Abstimmung ohne Fraktionszwang. Direktorin Beate Rudolf hatte an alle Parlamentarier brieflich appelliert, sich eine eigene, menschenrechtlich fundierte Meinung zu bilden, und eine breite gesellschaftliche Debatte wie bei anderen medizinethischen Fragen gefordert.

Corinna Rüffer ist behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie sei sich sicher, dass die wenigsten der Bundestagsabgeordneten die Tragweite der Regelung abschätzen können, über die sie da am Donnerstag abstimmen, so Rüffer. „Wenn es eine ethisch relevante Frage gibt, dann ist es diese, und die kann man nicht in einem Standardgesetzgebungsverfahren abhandeln.“

Es habe seit 1945 noch nie ein Gesetz gegeben, das die Lebenswert­indifferenz infrage stellte. Dieser Bruch sei nicht im Ansatz in der bisherigen Debatte gewürdigt worden. „Es ist ­inmitten von Krisen eine schwierige Zeit für ethische Debatten im Bundestag“, beklagt Rüffer.

Dass die Regelung zur pandemiebedingten Triage an diesem Donnerstag trotz aller Kritik so beschlossen wird, ist sehr wahrscheinlich. Die Liga Selbstvertretung und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland rufen für den Zeitpunkt der Abstimmung zu einer Schweigeminute am Reichstag auf.

Sowohl Ärz­t:in­nen als auch Be­hin­der­ten­rechts­ak­ti­vis­t:in­nen rechnen mit einem erneuten Gang zum Bundesverfassungsgericht. „Diese Geschichte ist am Donnerstag noch nicht zu Ende“, sagt auch Grünen-Politikerin Corinna Rüffer.

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