piwik no script img

Presse- und MeinungsfreiheitHat die Gesellschaft noch Bock drauf?

Kürzlich verbot Nancy Faeser „Compact“. Das rechte Magazin selbst hat jetzt Klage dagegen eingereicht. Das ist gut so.

Setzt derzeit wenig auf Argumente, mehr auf Härte: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin Foto: Boris Roessler/dpa

B isher lässt sich über den diesjährigen deutschen Sommer nicht viel meckern. Wettermäßig benimmt er sich zwar wie ein opportunistischer Wechselwähler, politisch aber liefert er ab: verweigert den befürchteten Nationalismusschub durch die Fußball-EM, versorgt US-Berater*innen im Prenzlauer Berg mit jeder Menge Stoff für falsche Prophetie („Das war’s! Diesen Mann kann niemand mehr schlagen“), und der Bundesinnenministerin gibt er den Raum, sich mit Rechtsextremist*innen, Is­la­mis­t*in­nen und Kli­ma­akt­ivis­t*in­nen anzulegen.

Ob in der Auseinandersetzung mit den Rechten die Innenministerin und die Demokratie als Gewinnerinnen vom Platz gehen oder die Truppe rund um Jürgen Elsässer und sein Magazin Compact, ist noch unentschieden.

Die einen feiern das Verbot von Compactmit den Worten Nancy Faesers als einen „Schlag gegen­ den Rechtsextremismus“. Die anderen warnen vor zu früher Freude und kritisieren die dünne Argumentation, mit der das BMI einen eklatanten staatlichen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit legitimiert habe.

Ich stehe in dieser Frage in der Ecke der Kritiker. Zum einen, weil ich finde, dass man da als Jour­na­lis­t*in sowieso immer besser aufgehoben ist. Zum anderen finde ich zwar auch, dass man besser früher als später drohendes Unheil bekämpft, aber der Eingriff des BMI wirft eine Frage auf, die kaum offen gestellt wird: Hat diese Gesellschaft noch Bock auf die bisher in der Verfassung festgehaltene, sehr weit gehende Definition von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in Deutschland?

Wenige Argumente, viel Härte

All die Debatten über die Macht der Sprache in den letzten Jahren – die Frage der praktischen Auswirkung von hatespeech, toxischen Wörtern und hetzerischer Rhetorik der Rechten – laufen darauf hinaus.

Ich finde es daher sehr gut, dass die rechtsextremen Kretins Klage gegen das Compact-Verbot eingereicht haben. Denn wie auch immer das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, die Verhandlungen werden eine gute Grundlage bieten, um ausgerechnet im 75. Jubiläumsjahr der bundesrepublikanischen Verfassung darüber zu diskutieren, ob die Presse- und Meinungsfreiheit, wie sie das Grundgesetz bisher garantiert, Segen oder Fluch für eine freiheitliche Gesellschaft ist. Also darüber, wie viel Freiheit in Presse- und Meinungsfreiheit noch stecken soll.

Nancy Faeser aber setzt derzeit wenig auf Argumente, mehr auf Härte. Als wäre dieses Wochenende Einsendeschluss für die Leistungsnachweise ihrer Amtszeit, nahm sie sich am Ende auch noch die Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen vor. Flughäfen zu blockieren, so sagte sie, sei „gefährlich, dumm und kriminell“, und drohte, Flughäfen stärker gesetzlich zur Verbesserung der Sicherheit zu verpflichten.

EC-Karte geklaut

Ich hätte mir diese Woche noch eine weitere beherzte Ansage von der Innenministerin gewünscht. Meine EC-Karte wurde nämlich geklaut, und trotz sofortiger Sperrung wurden mit der Karte tagelang Waren im Wert von über 3.000 Euro gekauft. Wie das geht? Kann mir weder die Bank noch die Polizei erklären. Nur, dass Kartenzahlung ohne PIN, nur mit Unterschrift, auch dann geht, wenn die Karte gesperrt ist.

Sperrung bedeutet nicht Sperrung? Die Auskunft „Ihre Karte ist jetzt gesperrt“ bedeutet also nicht, dass die Karte jetzt gesperrt ist? Und das soll weniger gefährlich, dumm und kriminell sein?

Ich wünsche mir eine faesersche Ansage: verschärfte gesetzliche Pflichten zur Sicherheit bei EC-Karten. Geht auch in einem Tweet: „Heute habe ich Banken und Händlern verboten, gesperrte Karten nicht ganz zu sperren. Ab sofort ist die Bezahlung mit Unterschrift nicht mehr möglich.“ Sicher, die Rechten würden die nächste Debatte über die Verbotspolitik der Innenministerin vom Zaun brechen. In diesem Fall aber stünde ich komplett hinter ihr.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Doris Akrap
Redakteurin
Ressortleiterin | taz zwei + medien Seit 2008 Redakteurin, Autorin und Kolumnistin der taz. Publizistin, Jurorin, Moderatorin, Boardmitglied im Pen Berlin.
Mehr zum Thema

52 Kommentare

 / 
  • Libuda , Moderator

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Wenn die Diskussionen ausfallend werden, zu weit vom Thema abweichen, oder die Zahl der Kommentare zu groß wird, wird das leider nötig. Sonst können wir die Kommentare nicht mehr zeitnah moderieren.

     

  • Die beste Innenministerin die Deutschland je hatte , denkt nicht über die Folgen nach. Sollten es radikale Populisten an die Macht schaffen, könnten sie auch in der Versuchung sein, die Presse zu knebeln , der einfache Weg über das Vereinsrecht wurde ihnen schon gewiesen. Eine stabile Demokratie muss auch unliebsame(um es gelinde auszudrücken) Presseerzeugnisse aushalten ,die Bonner Republik nahm auch durch so grauenvolle Blätter wie die Deutsche National- und Soldatenzeitung keinen Schaden, sondern eher durch staatliche Gängelung wie den "Radikalenerlass" , diesmal ein "Kampf gegen Links ".

    • @Barthelmes Peter:

      Ach was! ©️ Vagel Bülow

      Es ist naturellement leicht Ihre -



      Beste - zu sein! Gelle & Concratulagion!



      Wennste die erste&einzige bist! Newahr



      Normal Schonn! Wollnich

      Na Mahlzeit

  • Was ist jetzt in diesem Zusammenhang das Problem für die "Junge Welt"? Sie werden sicher nicht wegen Meinungsbeiträgen unter Druck gesetzt. Jeder kann gegen Waffenlieferungen für die Ukraine oder Israel schreiben.

  • sehe da zwei probleme:



    1. die gesellschaft - wir brauchen einfach mehr aufklaerung und bildung in den schulen.



    2. systemisch - wie konnten wir uns jahrelang einen herrn maassen, aktenschreddern und falsche v-leute leisten?



    mit zeitschriften- und parteienverbot kommt man da keinen cm weiter

    • @the real günni:

      Was sind bei Ihnen denn falsche V-Leute?

  • Sehr befreiend, das auch einmal hier zu lesen!

    Und ja, ich befürchte, dass ein größerer Teil der deutschen Gesellschaft bei verschiedenen Meinungen schwindlig wird. Es gibt eine große Sehnsucht nach Einfachheit und Klarheit - und natürlich danach, es immer schon richtig gewusst und gemacht zu haben.



    Und Einigkeit lässt sich hervorragend dadurch herstellen, dass man alle, die nicht derselben Meinung sind, ausschließt.

    So ein Konsens-Bewusstsein kann ein Stück weit funktionieren, so lange der Konsensbereich einigermaßen begrenzt bleibt.

    Doch irgendwann ist der Konsensbogen überspannt. Dann ist der Bedarf, eine abweichende Meinung prominent anzubringen, zu stark.



    Das ist der Motor für Veränderungen in der Parteienlandschaft:



    Sowohl die Grünen, also auch die WASG (später Linke), als auch die AfD sind auf diese Weise erfolgreich geworden - und vielleicht kommt der BSW noch dazu.



    Symptomatisch erkennt man daran, dass sich, jenseits der jeweiligen Parteipolitik, die öffentlichen Debatten offener werden müssen.

  • Jedem Menschen mit juristischem Feingefühl war sofort klar. Die Nummer wird genauso scheitern wie der Mietendeckel :) . Erschreckend bleibt im Nachhinein nur wie eine Bundesministerin mit so einem Husarenstück überhaupt um die Ecke kommen kann und Polizei, Staatsanwalt & Co da ohne Widerspruch mitspielen. Das beunruhigt mich sehr viel mehr als das Compact Magazin ehrlich gesagt. Mit so einer Spitzfindigkeit "( Im Grunde sind alles nur Vereine" ) sollte man mal in Amerika oder der Schweiz sowas versuchen - da wär die Hölle los. Die Deutschen werden es wohl leider nie lernen.



    Im Grunde ist das alles nur eine einzige riesige Verzweiflungstat von Frau Faeser, der klar ist dass die SPD im allgemeinen und sie im speziellen die nächsten Wahlen nicht überstehen werden. Für ein AfD Verbot reicht es zeitlich nicht mehr und über die Länder zu gehen war ich wohl zeitlich auch zu riskant. Also wird alles zum Verein und schon kann man Presseerzeugnisse die eher den politischen Gegner unterstützen ohne Gerichtsbeschluss und Anhörung einfach mal so dicht machen.

  • ""Die EC Karte und das Vereinsrecht""



    ==



    1.. Was hat ein nicht nachvollziehbares Beispiel ""EC Karte"" mit dem Vereinsverbot oder mit der Problematik einer Rechtsgüterabwägung zu tun?

    2.. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass die Pressefreiheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige Zwecke verfolgt.

    3.. Das Innenministerium stützt sich auf eine 79-seitige Verbotsverfügung als Grundlage/Beweisführung für den Verbotsantrag.

    Wäre es hinsichtlich der Relevanz des zu erwartenden Urteils nicht hilfreich gewesen von EC Karten abzusehen - aber dafür zum Verständnis der Argumentation Beispiele aus der Beweisführung und deren Rechtsgrundlagen zu zitieren?

    Ein Vereinsverbot kann nur vom INNENMINISTERIUM ausgesprochen werden - und angesichts des sich wie ein Coronavirus ausbreitenden Rechtsradikalismus, Rassismus und Antisemitismus und dem daraus resultierenden beträchtlichen Schaden für die Republik ist der Zeitpunkt längst überschritten



    Verbotsverfahren gegen die schamlose Hetze im Land der Täter



    durchzuführen.

    • @zartbitter:

      Das Vereinsrecht ist allerdings nicht dafür gedacht, die Pressefreiheit auszuhebeln. Es gibt in Deutschland Gesetze, die das Sagbare begrenzen (etwa, wenn die Grenze zur Volksverhetzung überschritten wird). Das war allerdings bei Compact nicht der Fall. So ekelhaft ich das Magazin finde: es hat sich stets im Rahmen des Legalen bewegt. Wenn ein Ministerium (im Zusammenspiel mit dem Inlandsgeheimdienst!!!) das Vereinsrecht instrumentalisiert, um unliebsame, aber gesetzestreue Zeitungen zu schließen, ist das ein Skandal, egal was man von dem betreffenden Medium hält. Demokratische Standards und Institutionen zu schleifen, schon bevor die Rechten an die Regierung kommen, ist sicher keine kluge Strategie. Voluntarismus ist auch dann nicht erstrebenswert, wenn er einen moralischen Anspruch erhebt (und das ganze mit irgendeinem Bericht begründet - was bitte schön ist das für ein Argument?). Den Trick beherrschen andere auch...

      • @O.F.:

        ""Es gibt in Deutschland Gesetze, die das Sagbare begrenzen (etwa, wenn die Grenze zur Volksverhetzung überschritten wird). Das war allerdings bei Compact nicht der Fall.""



        ==



        1.. Woher entnehmen sie diese Ihre Aussage? Das BMI geht im Gegensatz zu Ihnen von erfüllten Straftatbeständen aus.

        2.. Voluntarismus stimuliert zur Vereinsgründung - okay - allerdings spielt Voluntarismus beim Vereinsverbot nicht die geringste Rolle.

        Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das Grund-gesetz die Entscheidung über ein Vereinsverbot nicht in ein "ERMESSEN" stellt.

        Zitat: ""Sobald festgestellt sei, dass die



        Vereinigung einen der Verbotstatbestände des Art. 9 Abs. 2 GG erfülle, MÜSSE sie verboten wer-



        den. Dies wird zum einen damit begründet, dass Art. 9 Abs. 2 GG neben Art. 21 Abs. 2 GG und



        Art. 18 GG Ausdruck einer wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie sei.""

        3.. Ein Verein ist nach Art. 9 Abs. 2 des GG für die Bundesrepublik verboten, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder sich gegen Völkerverständigung richtet.

        Faeser muß handeln - einem Ermessensspielraum hat sie nicht.

      • @O.F.:

        1.. Das Vereinsrecht ist mit Sicherheit nicht dafür gedacht eine rechtliche Konstruktion zu entwickeln mit der es legal wird Hass, Hetze, Rechtsradikalismus, Antisemitismus & Rassismus zu verbreiten.

        2.. Ich hätte mir gewünscht, das Sie den Hinweis im Kommentar hinsichtlich der Rechtsgüterabwägung (Pressefreiheit versus dem vermeintlichen Recht Rechtsradikalismus zu verbreiten) durch ein Urteil Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis nehmen. (Pressefreiheit ist kein Argument wenn es um verbotswürdige Hetze geht)

        3.. Ihr Argument: ""Gefahr von Schliessung gesetzestreuer aber unliebsamer Zeitungen:""



        ==



        Es geht in der Verbotsentschliessung des Innenministeriums nicht darum, wie Sie vermuten oder mutmassen, einen Schlüssel für Zensur zu entwickeln.

        Es geht um einen rechtlich gültigen Rahmen weiter zu entwickeln der seit Gründung der Bundesrepublik Bestand hat:



        Verbot von NS und oder rechtsradikalen Hetzschriften deren Aussagen dem Grundgesetz entgegen stehen.

        4.. ""Demokratische Standards und Institutionen zu schleifen,,....""



        ==



        Compact war der Nachfolger des nationalsozialistischen "Stürmers" - also ein Zahnrad, welches die Nazis



        an die Macht spülten.

        • @zartbitter:

          Sie weichen dem Punkt aus: die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit bestimmt das Strafrecht, nicht das Bauchgefühl einer Ministerin (auch nicht, wenn diese dafür irgendeinen Bericht vorlegt). Solange die Grenze des Justiziablen nicht überschritten wird, sind auch Meinungen geschützt, die Sie und ich als Hetze empfinden - oder um es deutlich zu sagen: ein Rechtsextremer hat erst einmal auch vollständige bürgerliche Freiheiten, solange er nicht gegen ein Gesetz verstößt. Und natürlich ist es Zensur, wenn eine Ministerin mittels des Vereinsrechts eine Zeitung schließt, die nichts strafrechtlich Relevantes veröffentlicht hat. Ein so voluntaristisches Verständnis von „Verbotswürdigkeit“ wird uns übrigens noch auf die Füße fallen: die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich genug gezeigt, wie wichtig rechtliche Barrieren sind, um den Schaden rechter Regierungen einzudämmen. Man sollte sich also davor hätten, die Schwelle zur Zensur in einem so dramatischen Masse zu senken.

          • @O.F.:

            Ihre Befürchtungen sind nicht von der Hand zu weisen. Die Pressefreiheit unterliegt besonderen Regeln, da ihr eine selbstregulative Aufgabe zugrunde liegt statt einer staatlichen Presseaufsicht. Diese privilegiert reine Presseorganisationen, die außer dem Publizieren keine weiteren Aktivitäten entfalten, gegenüber anderen Vereinen.

            Auch wenn im vorliegenden Fall das BMI anscheinend dem Verbot des Presseerzeugnis Priorität eingeräumt hat, besteht ein näherer Sachzusammenhang mit dem Vereinsrecht schon aus dem Grunde, da die Vereinigung anderen gegen die Verfassung gerichteten Tätigkeiten nachging.

            Bedeutet das Verbot wurde erlassen "auch" gegen eine Publikation die der Verbreitung von gegen die Verfassung gerichteten Inhalten nachgeht, aber nicht "wegen".

            Aber auch wenn es nur um das Compact-Magazin gegangen wäre, hätte der Staat wegen strafbarer Publikationsbeiträge nach den allgemeinen und presserechtlichen Strafvorschriften sowie den Beschlagnahmenormen der StPO und ggf. der Landespressegesetze vorgehen können.

            So bleibt in der Öffentlichkeit, bis zur gerichtlichen Klärung, ersteinmal der Eindruck des Zugriffs durch die Hintertür im Raum stehen.

            • @Sam Spade:

              Auch bei den weiteren mutmaßlich gegen die Verfassung gerichteten Tätigkeiten wäre nach der strafrechtlichen Relevanz zu fragen – und hier liegt das Problem nicht nur im konkreten, besonders dramatischen Fall eines Zeitungsverbotes, sondern im Vereinsrecht insgesamt: es gibt der Regierung ein Mittel in die Hand, gesetzeskonformes Verhalten zu sanktionieren (und das allein durch den Beschluss eines Ministeriums!). Bisher waren die Konsequenzen weniger dramatisch, weil die praktische Anwendung des Vereinsrechts behutsamer war (Verbote haben sich in der Regel gegen Gruppen gerichtet, deren Mitglieder auch strafrechtlich aufgefallen sind). Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: ein Ministerium kann einen Verein auflösen oder eine Zeitung schließen, die gegen kein einziges Gesetz verstoßen hat. Und dann denken Sie daran: wir werden nicht immer von einer Mitte-Links-Koalition regiert werden.



              Die nachträgliche Klagemöglichkeit ist kein Trost, weil die Verfahren viel zu lange dauern; man schafft mit solchen Verboten also Fakten, egal ob sie dann ein paar Jahre später wieder von einem Gericht kassiert werden oder nicht.

  • Ich denk immernoch, ne Indizierung und somit ein sehr eingeschränkter Verkauf und keine öffentliche Werbung wär wohl der bessere Weg gewesen.

    • @Hugo:

      Inwiefern? Damit die einschlägigen Leute trotzdem da ran kommen und sich darüber vernetzen können?

    • @Hugo:

      Müsste man dann aber bei BLÖD auch zweimal die Woche anwenden und ist irgendwie auch niederschwellig, das ruft dann auch gerne mal verwirrte Staatsanwaltschaften aus München oder Meiningen auf den Plan.

  • Die Diskussionen um das Compact Verbot erwecken den Eindruck, als würde es sich hier um einen Präzidenzfall handeln.

    Jedoch waren im Rahmen der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung in den letzten Jahren bereits diverse publizistisch tätige Unternehmen nach vereinsrechtlichen Maßnahmen betroffen.

    2005 die Europa-Ausgaben der türkischsprachigen Tageszeitung Anadoluda Vakit oder die PKK-Tageszeitung Özgür Politika oder das Neo Nazi Portal Altermedia Deutschland 2016.

    Diese Verbote bezogen sich auf Art. 9 Abs. 2 GG. Gemäß diesem sind Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten.

    Auch das 2017 erlassene Verbot des Portals "linksunten.indymedia" erfolgte nicht aufgrund seiner Inhalte, sondern wegen des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses.

    Die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH nebst Social Media Kanälen etc. wurden verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Das Verbot betrifft formell also nicht das Magazin als Presseerzeugnis, sondern die dahinterstehenden Organisationen.

    • @Sam Spade:

      Da es sich allerdings um eine GmbH handelt, funktioniert dieser Ansatz nicht. Eine GmbH ist kein Verein, weshalb diese nicht über das Vereinsrecht verboten werden kann. Die anderen waren Vereinigungen, Vereine etc und konnten verboten werden. Eine GmbH kann das auf dieser Basis nicht, da sie ganz andere Grundlagen hat.

      • @Walterismus:

        Der öffentliche Vereinsbegiff ist umfassend. Nach § 2 Abs. 1 VereinsG ist ein Verein jede Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen, die sich ohne Rücksicht auf die Rechtsform für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.

        Dazu gehören auch wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB sowie Personen- und Kapitalgesellschaften. Gemäß § 17 VereinsG sind die Vorschriften des Vereinsgesetzes auch auf Aktiengesellschaften und GmbHs anzuwenden, wenn sie sich unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

      • @Walterismus:

        Doch kann sie, wenn sie entsprechende Vereinsstrukturen aufweist. Das ist wohl in diesem Fall gegeben

      • @Walterismus:

        Doch. Das heißt nur Vereinrecht, gilt aber für alle Arten von Vereinigungen. Beim Verbot von linksunten indymedia existierte auch kei eingetragener Verein.

      • @Walterismus:

        Das stimmt nicht. Rechtsgrundlage des Verbots ist das Vereinsgesetz. § 2 Absatz 1 Vereinsgesetz lautet: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." Auch eine GmbH kann danach ein "Verein" im Sinne des Vereinsgesetzes sein und nach dem Vereinsgesetz verboten werden, weil es im Vereinsgesetz nicht auf die Rechtsform ankommt.

        Eine Ausnahme gilt nach § 2 Absatz 2 Vereinsgesetz nur für politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und für Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Diese Vereinigungen können nicht nach dem Vereinsgesetz verboten werden.

  • Vielen Dank für diesen Kommentar 👍



    "Hat diese Gesellschaft noch Bock auf die bisher in der Verfassung festgehaltene, sehr weit gehende Definition von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in Deutschland?"



    Eine Frage die weh tut aber so wichtig ist und leider in der öffentlichen Debatte völlig ausgeblendet bleibt - da wird nur von AfD und BSW als Bedrohung für die Demokratie geredet (je nach Medium zählen einige auch schon Teile der CDU dazu - bspw einige Ostverbände die immer öfter mit AfD-Bündnisse liebäugeln,...) - das diese Parteien aber eben deutschlandweit bereits grob 25% der Wählerschaft, und in einigen ostdeutschen Bundesländern 40% und mehr auf sich vereinen, spricht recht eindeutig dafür, dass ein ganz erheblicher Teil der Bevölkerung derlei Werte nicht als absolut notwenig erachtet 🤷‍♂️



    Es gab einige wenige Umfragen bisher wo Bürger gefragt wurden, ob sie eine starke Führungspersönlichkeit bevorzugen würden - 17% bundesweit und 25% im Osten bejahten dies...



    www.stern.de/polit...rer--34557880.html

    • @Farang:

      Bemerkenswert, dass es bisher noch keinerlei Verurteilungen von compact wegen z.B. Volksverhetzung oder Beleidigung etc. gab.

      Dürfte vor Gericht wirklich interessant werden...

    • @Farang:

      Naja, das ist nun nichts Besonderes.

      Wer will schon schwache Führungspersönlichkeiten...?

      „Wer bei mir Führung bestellt, bekommt sie auch“ Olaf Scholz (SPD)

  • Ich halte für Problem - schlicht und polemisch gesagt -



    dass die Herrschaften keine Bekanntschaft mit Bundesanwaltschaft, Staatsschutzsenat, dem Einzweckgebäude und der Anstalt von Stuttgart-Stammheim machen.

    Und zwar nicht abstrakt als Partei, mit den Mitteln des Parteienrechts, nicht als Verein, mit den Mitteln des Vereinsrechts, nicht als Druck /Presse /Medienerzeugnis mit den Mitteln des Vereins- oder Pressrechts.

    Das alles würde in der Nachfolge (womöglich) greifen. Bildete aber nicht den juristisch angreifbaren Kern.

    Zu kriminalisieren ist Agenda, Plan, Projekt für terroristische Praxis. Damit konkrete Personen, die das vertreten, verbreiten verfolgen. Also organisieren, unterstützen Werbung dafür machen.

    Voraussetzung dafür ist: Zum Beispiel das Projekt "Remigration" als terroristeischen Plan /Praxis von Terroristen zu analysieren, unter Strafe zu stellen und zu verfolgen.

    Oder wie nennt man den Versuch einen ethnisch-völkischen Bürgerkrieg in einem Einwanderungsland zu eskalieren /auszulösen? Plus der ausschweifend und theoretisierenden Massnahmen ihn dann als Faschist auch zu gewinnen?

    Wat sacht das Lowandorder so fachlich-sachlich dazu?

    • @Elise Hampel:

      " wie nennt man den Versuch einen ethnisch-völkischen Bürgerkrieg in einem Einwanderungsland zu eskalieren /auszulösen?"

      Das Problem was ich sehe ist, daß allein ihre Behauptungen bzw. Unterstellungen keinen Wert für ein Verbotsverfahren in einem Rechtsstaat haben. Bei uns in der DDR gab es Menschen, die mit solchen Methoden meinen Vater enorm geschadet haben - unter anderen wurde er aus seinem Studium exmatrikuliert. Deswegen freue ich mich heute in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem für staatliche Repressionen nur die Fakten vor einem ordentlichen Gericht zählen, das für Mutmaßungen, Unterstellungen und Spekulationen nicht zugänglich ist.

    • @Elise Hampel:

      "Zu kriminalisieren ist Agenda, Plan, Projekt für terroristische Praxis. Damit konkrete Personen, die das vertreten, verbreiten verfolgen. Also organisieren, unterstützen Werbung dafür machen."



      Das sehe ich genauso.

  • Das Verbot von Compact war und ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert:

    1. es ging vom Bund aus.



    2. es basiert auf dem Vereinsrecht, was rechtlich zwar möglich aber ziemlich an den Haaren herbeigezogen ist.



    3. der Bund hat sich hier in die Angelegenheiten der Länder eingemischt, denn die Pressefreiheit achten und verteidigen ist Ländersache.



    4. solch einen Vorgang gab es vorher nicht.

    Und treffen kann so etwas im Prinzip alle, egal welche politische Ausrichtung vorhanden ist.

    • @Herbert Eisenbeiß:

      Wenn das Ziel eines Magazins ist, die demokratische Grundordnung abzuschaffen und ganze Menschengruppen zu verfolgen, dann sollte politische Ausrichtung egal sein.

  • Ich finde wir müssen endlich unterscheiden zwischen der Meinungsfreiheit des einzelnen und derer von Organisationen.



    Der Privatmensch muss seine Freiheit behalten, aber was wir aktuell an Kommentaren in Bild oder Zeit lesen oder was man von Merz und Lindner (also CDU und FDP) hört, da wird mir nicht nur angst und bange. Die Auswirkungen dessen, kann man sich ja bei jeder Wahlumfrage ansehen.

    • @der_bjoern:

      Bei den von mir genannten Organisationen ist ein Verbot nicht gegeben, aber wir sollten überlegen, ob wir nicht trotzdem hart sanktionieren müssen. Wenn also wieder eine Falschmeldung oder ein hetzender Kommentar von der Bild verbreitet wird, muss die Gegendarstellung an gleicher Stelle in mindestens gleicher Größe erfolgen. Und wenn ein Merz wieder hetzt, dann muss er in gleicher Öffentlichkeit zugeben, dass er Hetze betrieben hat.

    • @der_bjoern:

      Es heißt Meinungs- und PRESSEfreiheit

      Art 5. Abs.1 GG:

      Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

      Ohne Presserzeugnisse (ob print oder homepage) kann eine Meinung nicht gestreut werden. Daher gehört beides zusammen.

    • @der_bjoern:

      Also wollen Sie CDU und FDP gleich mit verbieten?

      • @Jochen Laun:

        Die Frage stellte ich mir auch gerade.

  • In der Debatte um das Compact-Verbot wird meiner Meinung nach häufig die politische Zielrichtung mit der Wahl der Mittel vermischt. Natürlich finde bspw. ich es absolut begrüßenswert, dass das Drecksmagazin weg vom Markt ist. Aber ich will trotzdem sichergestellt wissen, dass Nancy Faeser, die sehr auf öffentlichkeitswirksame Paukenschläge und Hau-Drauf-Aktionen steht, dabei alle Maßstäbe von Gesetz und Verhältnismäßigkeit eingehalten hat, um keine Präzedenzfälle/eingeübte Praxis für den Umgang mit jedem - je nach politischer Ausrichtung, die gerade am Hebel sitzt - unerträglichen Medienerzeugnis etc. entstehen zu lassen. Das ist eine - diesmal tatsächlich praxisbezogene und damit mehrdimensionale - Erweiterung des allseits beliebten popperistischen Toleranz-Paradoxons.

  • Frau Akrap hat nicht unrecht, die Klage hilft, die Sache klarzustellen. Was muss die Gesellschaft an rechter Hetze, an Irrsinn, an Verblendung aushalten und was eben nicht mehr?



    Dass Compact ein widerlicher Pamphlet ist dürfte unter Menschen, die bei Trost sind, unstrittig sein, nur wann darf der Staat eingreifen?



    Die Sache mit der ec-Karte dürfte mit der Bank nach Hause gehen, wenn diese offensichtlich bei der Sperrung der Karte versagt dürfte Sie den Schaden zu tragen haben.

    • @Bambus05:

      Die Sache mit der EC-Karte war nur eine Befindlichkeit.



      Bezahlungen ohne PIN sind Lastschriften, die kann man ohne Aufwand innerhalb von 6 Wochen zurückholen.



      Wer gerade seine Karte hat sperren lassen, sollte also in regelmäßigen Abständen seine Kontoauszüge anschauen.

      • @Herma Huhn:

        Vielen Dank für diese Aufklärung! Gilt das auch für deutsche Karten in Frankreich?

  • "Ich bin nicht Ihrer Meinung aber werde dafür kämpfen dass Sie diese äußern können."



    So ähnlich kenne ich das aus der Schule. Diese Haltung erfordert aber ein Miteinander, welches von Werbekanälen (twitter, facebook, instagram, tiktok.....) unterminiert wurde und wird, so dass inzwischen eher ein "Gegeneinander" vorherrscht.



    In einer solchen Atmosphäre gibt es vermutlich zu wenig Wohlwollen und Solidarität, um auch unbequeme Rechte (juristisch) mittragen zu wollen.

  • Meinungsfreiheit kann doch nicht bedeuten, zielgerichtet notwendige Kritik an Fehlern in der Migrationssituation mit den Mitteln nationalistischer Verdummung und Hetze zu vermengen.



    Sollen sie klagen, hoffentlich verlieren sie und bleiben auf den Kosten sitzen.

    • @aujau:

      Sorry. Sie scheinen nicht ganz zu überreissen worauf Doris Akrap hinauswill.

      Handreichung - NZZ -



      Mit dem Verbot von «Compact» geht die deutsche Innenministerin ins Risiko



      Nancy Faeser hält ihr Vorgehen gegen das rechtsextreme Magazin «Compact» für gerechtfertigt. Sollten Richter allerdings anders entscheiden, stärkt die Ministerin diejenigen, die sie schwächen will.

      Morten Freidel, Berlin



      474 Kommentare



      www.nzz.ch/der-and...-risiko-ld.1839822

      unterm—btw & entre nous but not only



      In unserer Bundes-D-Mannschaft ist uns



      Nancy Fraency vande Görg Ffm eine besondere Fehlbesetzung! Gelle



      Sie hatte sich bis dato Kanzlei Görg -



      Ausschließlich mit ZivilR im Wirtschaftsbereich beschäftigt!



      Aus jahrelanger Erfahrung als Öffentichrechtler - weiß ich daß derart konnotierte regelmäßig nicht in der Lage sind - sich unfallfrei im Öffentlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen Recht zu bewegen! Allein wenn ich ihre hilflosen Begründungsbemühungen mal über mich ergehen lasse! Gelle



      Rollen sich mir die Zehnägel nach innen!

      • @Lowandorder:

        Ich stimmen Ihne ja nicht immer zu, hier aber in jedem Falle. Zum einen passt die Rechtsgrundlage nicht, zum anderen greift sie in Länderrecht ein. Alles andere als eine Aufhebung des Verbots, allein aus formalen Gründen würde mich überraschen. So adelt man Compact.

      • @Lowandorder:

        Mag sein, dass Sie Recht haben. Trotzdem freue ich mich naiv-gutgläubig zunächst über eine Behinderung des nationalistischen Projekts, auch wenn diese vorläufig ist. Kann natürlich sein, dass die vor Gericht gewinnen und dann gestärkt werden oder sich bei Niederlage als Märtyrer präsentieren können.

        • @aujau:

          Sue haben die Problematik nicht wirklich verstanden. Im Grunde ähnlich zum anstehenden AfD-Verbotsverfahren. Scheitert es, bekommt due AfD das Siegel des Bundesverfassungsgericht. Schnellschüsse treffen selten das Ziel.

        • @aujau:

          “Mag sein, dass Sie Recht haben.“

          Mit Verlaub - darum geht es doch gar nicht & hab ne eigene doch gar nicht geäußert! Woll



          Denkanstöße - that’s it - & de Jung vonne NZZ macht das echt gut!



          Denn dann! gilt Harry Rowohlts Satz:



          “Sagen - was man denkt!



          Und vorher was gedacht haben - wäre fein!“;))

    • @aujau:

      Nationalistischer Verdummung kann wan politisch und argumentativ etwas entgegensetzen (wenn wan es kann), Hetze mit den Mitteln des Strafrechts entgegentreten.

      Die Mühe sollte wan sich schon machen (müssen), wenn einem an Meinungs- und Pressefreiheit gelegen ist.

    • @aujau:

      Doch, all das steckt in der Meinungsfreiheit drin. Die ganze Freiheit oder keine. Rosinen picken geht nicht. Und, um auf die Frage der Autorin einzugehen: Ich fürchte, weite Teile der Gesellschaft haben keinen Bock auf Meinungsfreiheit. Ausgerechnet die Progressiven haben's gern autoritär in diesen Zeiten, so scheint es mir.

      • @Jochen Laun:

        Genau deswegen war ja ein Verbot des Magazins nicht möglich.



        Soll jetzt einfach die Mafia oder der IS eine Zeitung rausbringen, nur damit man ihnen juristisch nichts mehr anhaben kann?



        Das Vereinsrecht sieht ausdrücklich eine Verbotsmöglichkeit schon vor erfolgter krimineller Tat vor, wenn ersichtlich ist, dass diese Tat Vereinszweck ist.



        Die einzelnen Vereinsmitglieder bleiben von diesem Verbot erstmal unbehelligt, Es sei denn, sie versuchen, es zu umgehen. Sie können aber durchaus bei anderen Magazinen ihren Beruf weiter ausüben, sofern sie eines finden, das sie einstellt. Nur zusammen dürfen sie es nicht mehr.

    • @aujau:

      Sie klagen schon und dürften Recht bekommen, allein schon aus formalen Gründen.