Trotz widersprüchlicher Aussagen: Vermieter mit Eigenbedarfsklage erfolgreich
Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen – obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste Instanz.
Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer Entscheidung in der Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek war gut zu hören: Die Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die Gerichtskosten tragen.
Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal. In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur juristisch gegen ihre Kündigung wehrt.
Sie lancierte auch eine Petition mit dem Titel „Unser Zuhause ist in Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde.
Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen, sagt sie. Viele von Smolareks Unterstützer*innen sind selber von Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen.
Angeblich lebt er im Kinderzimmer
Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozesstagen zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im Kinderzimmer seines Elternhauses lebe.
Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten holte, räumte er ein, als Teil einer Eigentümer*innengesellschaft Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff. Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau Smolarek.
Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts gefunden.“
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert