Leistungen für Asylbewerber: Kein Cash für die Unerwünschten
Bayern rühmt sich, die Bezahlkarte besonders restriktiv umzusetzen. Bald könnten die Behörden Geflüchteten bundesweit das Leben so schwer machen.
M artina Unger hat zwei Sorten Tee gekocht und Gebäck aufgetischt, als Mbuyi Tshibola und Makengo Luzolo den Hügel hoch zum Kloster Schlehdorf kommen. Dort unten, gleich in der Mitte des Dorfes, ist ihre Flüchtlingsunterkunft, ein alter, heruntergekommener Bauernhof. Tshibola und Luzolo, die eigentlich anders heißen, sind Asylbewerber, sie kommen aus der Demokratischen Republik Kongo und leben seit zwei Jahren in Schlehdorf. Martina Unger nennen sie „unsere Mama“, auch wenn die das Kompliment nicht ganz so gerne hört.
Die Sozialpädagogin hat viele Jahre in München hauptberuflich mit Flüchtlingen gearbeitet. Inzwischen ist sie im Ruhestand, hat sich hier im Kloster eingemietet und kümmert sich ehrenamtlich aber weiterhin um Flüchtlinge. Im Sommer ist es oft der beschauliche Garten des Klosters, der Unger als Besprechungszimmer dient. Hier, im Schatten eines Baumes, trifft sie sich mit Flüchtlingen wie Tshibola und Luzolo, die in der Gemeinde untergebracht sind. Unger berät sie dann beispielsweise beim Umgang mit Behörden. Dieser Tage ist es vor allem ein Thema, das die Flüchtlinge beschäftigt: die neue Bezahlkarte.
Nach einer dreimonatigen Pilotphase in den Landkreisen Traunstein, Fürstenfeldbruck, Günzburg und der Stadt Straubing ist die Karte seit Juni in allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns flächendeckend eingeführt. Alle Asylbewerber*innen sowie Geduldete in den ersten 36 Monaten in Deutschland bekommen ihre Geldleistungen seitdem nicht mehr bar ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen, sondern auf eine spezielle Karte gesendet. Die funktioniert wie eine reguläre Debitkarte einer Bank – allerdings eine mit zahlreichen Einschränkungen. Transaktionen ins Ausland etwa sind mit den Karten gar nicht möglich, Überweisungen im Inland müssen die Behörden freigegeben. Im Internet und bei Glücksspielanbietern lässt sich nicht zahlen. Auch geografische Einschränkungen sind möglich. Und für Bargeldabhebungen gilt eine Grenze von 50 Euro im Monat.
„Schneller und härter“ als in den anderen Ländern werde die bayerische Karte kommen, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Februar angekündigt. Zumindest bei der Geschwindkeit hat er recht. Rund 46.000 Karten waren Ende Juli in Bayern im Umlauf. Das Kartenmodell, das die übrigen Bundesländer großenteils gemeinsam planen, steckt aktuell noch in Vergabeverfahren, auch wenn in manchen Ländern erste Versuche bereits laufen. Erst im Herbst ist mit der flächendeckenden Einführung zu rechnen.
Ob das bayerische Modell aber tatsächlich „härter“ ist als das, was die anderen Länder vorhaben, ist fraglich. Im Verlauf des Frühjahrs haben sich die Vorstellungen von Söder und den anderen Ministerpräsidenten angenähert, sodass deren Pläne dem System in Bayern inzwischen zum Verwechseln ähnlich sind. In bayerischen Gemeinden wie Schlehdorf lässt sich deshalb schon jetzt besichtigen, was Asylbewerber*innen bald auch anderswo neue Probleme machen dürfte.
Die Apotheke und der Bäcker nehmen die Karte nicht
Im Klostergarten fasst Tshibola, der mit seiner Frau und drei Söhnen in Schlehdorf lebt, das so zusammen: „Wir haben Schwierigkeiten mit dieser Karte.“ Und erzählt gleich ein Beispiel: Vor zwei Wochen habe sein mittlerer Sohn plötzlich einen schlimmen Husten bekommen. In Schlehdorf gibt es keine Apotheke. Also sei er mit dem Bus in das fünf Kilometer entfernte Kochel gefahren und dort in die Apotheke gegangen, um Hustensaft zu kaufen. Aber der Apotheker habe ihn sofort weitergeschickt: Die Bezahlkarte funktioniere bei ihm nicht. „Mein Sohn hat dann die ganze Nacht durchgehustet.“ Erst am nächsten Tag konnte der Kinderarzt in Murnau helfen.
Oder die Sache mit den Muffins. Der Kindergarten, den Tshibolas älterer Sohn besucht, hat gerade ein Sommerfest veranstaltet. Jeder sollte etwas mitbringen. Tshibolas Frau hat beim Bäcker in Kochel Muffins für 45 Euro bestellt. Er sollte das Gebäck dann abholen – und machte dieselbe Erfahrung: „Bezahlkarte? Nehmen wir nicht.“ Tshibola hatte nur noch 20 Euro Bargeld. Wäre nicht zufällig eine Nachbarin aus Schlehdorf vorbeigekommen und hätte ihm das fehlende Geld geliehen, wäre die Familie bei dem Fest mit leeren Händen dagestanden.
Die Bezahlkarte in Bayern basiert auf dem bekannten Mastercard-System. In einem Infobrief zur Karte schreibt das bayerische Innenministerium dann auch: „Mit der Bezahlkarte kann in allen Geschäften, in denen Mastercard akzeptiert wird, bezahlt werden.“ Doch genau da liegt das Problem – wie jede*r weiß, der oder die schon einmal versucht hat mit einer Kredit- oder Debitkarte das Eis am Kiosk zu bezahlen. Das verweigern kleinere Geschäfte oft, weil ihnen die Transaktionsgebühren zu hoch sind oder ihnen die Miete für ein Bezahlterminal zu teuer ist.
Nachfrage beim bayerischen Innenministerium: Ist man sich dort bewusst, dass die Einkaufsmöglichkeiten durch die Karte stark begrenzt werden, sie teilweise in Läden gar nicht akzeptiert wird? „Heutzutage lässt sich fast überall mit Karte zahlen“, antwortet eine Ministeriumssprecherin, „und die Verbreitung wird weiter zunehmen.“ Und für den Einkauf in Geschäften, die keine Karte akzeptierten, gebe es ja schließlich die 50 Euro Bargeld, die ein Erwachsener maximal abheben kann.
50 Euro – das reicht für die Muffinbestellung fürs Sommerfest. Das reicht auch für einen Hustensaft. Für beides wird es eng. Und wenn es aufgebraucht ist, lassen sich Gebrauchtsachen auf dem Flohmarkt genauso wenig kaufen wie eine Portion Pommes für die Kinder im Freibad. Das Bargeldlimit ist deshalb eine der zentralen Stellschrauben für die Bezahlkarten. Je niedriger das Limit, desto höher die Hürden, vor denen die Geflüchteten stehen.
Obergrenze: 50 Euro
Während in Bayern schnell klar war, dass die Obergrenze bei nur 50 Euro liegen sollte, gab es in anderen Landesregierungen Streit. Insbesondere die Grünen, von denen viele die Karten am liebsten ganz verhindert hätten, setzten sich dabei für eine möglichst hohe Obergrenze ein.
Am Ende mussten sie sich jedoch geschlagen geben: Die Ministerpräsident*innen einigten sich im Juni auf ein Limit von 50 Euro wie in Bayern. Mit nur 10 bis 25 Euro Bargeld für jedes Kind dürften die Regelungen am Ende sogar schärfer ausfallen als in Bayern, wo auch Minderjährigen 50 Euro Bargeld zustehen. Nur Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen planen zumindest etwas mehr Spielraum ein.
Bargeld ist auch deshalb für Asylbewerber*innen so wichtig, weil die Gemeinschaftsunterkünfte, in denen viele von ihnen leben, oft abgeschieden liegen. Schlehdorf etwa ist eine kleine Gemeinde im äußersten Süden der Republik, gut 1.200 Menschen leben hier am Kochelsee. An Ruhe und Idylle fehlt es hier nicht, an Infrastruktur schon eher. Hin und wieder kommt ein Bus vorbei. Einkaufsmöglichkeiten findet man hier so gut wie keine. Es gibt einen kleinen Dorfladen, der allerdings keine Kreditkarte und damit auch die Bezahlkarte nicht akzeptiert. Der Hofladen des Klosterguts nimmt die Karte zwar, das dortige Biosortiment ist jedoch für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber viel zu teuer.
So können die Flüchtlinge vor Ort de facto nicht mehr einkaufen, sondern müssen in den Supermarkt nach Kochel. Das Problem, so erzählen Luzolo und Tshibola: Der ist auch nicht gerade günstig und das Sortiment bei vielen Produkten klein. Bisher sind sie daher oft in das zwölf Kilometer entfernte Murnau gefahren, um etwa Windeln und Babybrei zu kaufen. Doch auch diese Möglichkeit fällt nun erst mal aus. Denn die Gültigkeit der Bezahlkarte ist aktuell auf den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen beschränkt, und Murnau liegt schon im Nachbarkreis Garmisch-Partenkirchen. Ab und zu mal wie früher bei afrikanischen Läden in München einzukaufen geht deshalb fürs Erste auch nicht mehr.
Nun sind dies jedoch Einschränkungen, die selbst Söders „harte“ Bezahlkarte gar nicht vorsieht, zumindest nicht für Flüchtlinge, die schon so lange in Deutschland sind wie Luzolo und Tshibola. Denn die Gültigkeit der Karte auf den jeweiligen Landkreis einschränken darf das Landratsamt nur im Fall residenzpflichtiger Asylbewerber, die den Kreis ohnehin nicht verlassen dürfen. Diese Residenzpflicht gilt in der Regel aber nur in den ersten drei Monaten des Aufenthalts oder so lange, wie die Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen.
Landratsamt ist zufrieden
Dezentral auf dem Land untergebrachte Flüchtlinge, wie jene 21 in Schlehdorf, sind meist schon viel länger im Land und von dieser Vorgabe deshalb nicht betroffen. Zudem sollte das Bargeldlimit für Familien mit Kindern erhöht werden, unabhängig vom Alter sollten jedem und jeder 50 Euro bar zustehen. In Bad Tölz-Wolfratshausen werden derzeit aber nur Erwachsene berücksichtigt.
Wieso ist das in Bad Tölz-Wolfratshausen so? Im Landratsamt versteht man die Aufregung nicht. Im Prinzip gelte das ja schon, man habe nur im Sinne einer zügigen Ausgabe der Karten darauf verzichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob Residenzpflicht bestehe und wie viele Kinder eine Familie habe. Sobald die Betroffenen das nächste Mal in der Behörde vorsprächen, könnten die Karten umgestellt werden.Man habe sich ohnehin dafür entschieden, dass die Leistungsempfängerinnen und -empfänger mindestens einmal monatlich ins Amt kommen müssen, um die Karte aufzuladen. So stelle man einen kontinuierlichen Kontakt mit den Menschen sicher. Für Tshibola und Luzolo bedeutet dies künftig regelmäßig zusätzliche Fahrten ins eine Stunde entfernte Bad Tölz.
Insgesamt ist man im Landratsamt zufrieden. Die Einführung der Bezahlkarte sei reibungslos verlaufen, heißt es. Nur einmal habe es Schwierigkeiten gegeben, als eine Karte wegen einer falsch eingegebenen PIN eingezogen wurde. Ähnlich beurteilt Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) die bayernweite Situation. Und eine Sprecherin des Landesinnenministeriums teilt mit „Das bayerische Bezahlkartensystem funktioniert und erfüllt seinen Zweck der Reduzierung des zur Verfügung stehenden Bargelds gut.“
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sehen die Karte ganz anders. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, spricht von einem „Diskriminierungsinstrument“, das massiv in das Privatleben der Geflüchteten eingreife und ihnen „hohe Hürden“ in den Weg stelle. Ihr Ziel sei es, Geflüchtete gezielt davon abzuhalten, nach Deutschland zu kommen. Das sei aber „Quatsch“, so Judith. „Niemand, der vor Folter oder Krieg fliehen muss, lässt sich davon abschrecken.“ Und Katharina Grote vom bayrischen Flüchtlingsrat sagt: „Das ist nur rechtspopulistische Symbolpolitik, die die Leute gängelt und diskriminiert.“
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl
Tatsächlich geben sich die Fürsprecher*innen der Karten eine große Mühe, den Eindruck zu zertreuen, sie wollten Flüchtlinge durch möglichst schlechte Lebensbedingungen abschrecken. Sie argumentieren, dass viele nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen – durch Bezahlkarten lasse sich das verhindern. Denn Bargeld, so die Begründung, sei ein sogenannter Pull-Faktor für irreguläre Migration.
Widerlegte Pull-Faktoren-Theorie
Kritiker*innen dagegen halten die Theorie von Pull-Faktoren, die Geflüchtete anziehen, für längst wissenschaftlich widerlegt. Niemand begebe sich auf die oftmals lebensgefährliche Flucht, nur weil andernorts staatliche Leistungen winken, die dort gerade reichen, um das Existenzminimum zu decken. Sie berufen sich dabei nicht nur auf Forscher*innen an Universitäten, sondern auch auf eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von 2013. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte 2020 fest, die These von Pullfaktoren sei grob vereinfachend, „vielfach empirisch widerlegt“ und nicht geeignet, „die wechselhafte Dynamik des Migrationsgeschehens zu verstehen“.
Auf einer ähnlich wackeligen Basis steht die Behauptung der Befürworter*innen, dass Asylbewerber*innen das Geld, das sie erhalten, nicht wie vorgesehen nutzten. Statt es für sich selbst auszugeben, schickten sie es ins Ausland, womöglich gar um Schulden bei den Schleppern zu bezahlen, die sie hergebracht haben, oder um andere Menschen herzuholen. Dagegen spricht, dass die Leistungen für Asylbewerber*innen so knapp bemessen sind, dass kaum etwas übrig bleibt, wenn die Lebenshaltungskosten bezahlt sind. 460 Euro monatlich bekommt eine alleinstehende Asylbewerber*in für die ersten drei Jahre in Deutschland. Das ist noch einmal deutlich weniger als das Bürgergeld, das derzeit bei monatlich 536 Euro für eine Einzelperson liegt.
Dazu kommt, dass es schlicht keine belastbaren Zahlen dazu gibt, wie viel Geld von Asylbewerber*innen ins Ausland überwiesen wird. Auf Nachfrage der taz beruft sich das bayerische Innenministerium auf eine Schätzung der Weltbank, wonach 17 Milliarden Dollar ins Ausland „rücküberwiesen“ würden. Welcher Anteil dieser Summe von Asylbewerbern stamme, wisse man zwar nicht, es sei aber davon auszugehen, dass es sich um „Rücküberweisungen in nicht unwesentlicher Höhe“ handele. Außerdem zitiert man einen Artikel des Focus, der sich auf die Bundesbank bezieht und für 2022 Überweisungen von 407 Millionen Euro nach Syrien, 162 Millionen Euro nach Afghanistan und 120 Millionen Euro in den Irak anführt. Summen, die der Zeitschrift zufolge „mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Sozialleistungen für Flüchtlinge“ stammten.
Makongo Luzolo und Mbuyi Tshibola im Klostergarten gelingt es nicht, die Behauptung der gigantischen Geldströme in die Herkunftsländer mit ihrer Lebensrealität gedanklich in Einklang zu bringen. Tshibola würde seinen Eltern im Kongo eigentlich gern hin und wieder einen kleinen Betrag zur Unterstützung überweisen. Doch mit den Sozialleistungen komme seine eigene Familie in Deutschland selbst gerade so über die Runden.
Luzolo findet die Vorstellung besonders absurd, mit dem Geld könnten weitere Schleuser bezahlt werden. Er habe damals sein Haus und seinen kleinen Supermarkt verkauft, um die eigene Flucht zu finanzieren. 13.000 US-Dollar habe er einem Schleuser dafür bezahlt, dass der ihn und seine Frau nach Belarus brachte. Dort musste das Paar jedoch feststellen, dass es falschen Versprechungen aufgesessen war, und floh weiter nach Lettland, wo es für ein Jahr und acht Monate inhaftiert wurde. Aus der Haft entlassen, verkaufte Luzolo das Letzte, was sie hatten: sein Handy und den Schmuck seiner Frau, um einen weiteren Schleuser dafür zu bezahlen, dass er sie nach Deutschland brachte. Luzolo ist sich sicher: Mit den paar Euro, die er vielleicht von seinen Sozialleistungen entbehren könne, könne doch niemand die Flucht etwa eines Verwandten finanzieren. Und selbst wenn, fragt Katharina Grote vom Flüchtlingsrat: Wer es nicht tolerieren könne, dass sich ein Flüchtling mal 50 Euro vom Mund abspare, um seine im Elend lebende Familie in der Heimat ein wenig zu unterstützen, der habe ohnehin jeglichen moralischen Kompass verloren.
Gerichte fordern Nachbesserungen
Auf den moralischen Kompass von Ministerpräsident Söder kann sie dabei freilich nicht hoffen. Der bekräftigte kürzlich im Sender WeltTV: „Wenn man Essen bekommt, wenn man Wohnung bekommt, wenn man Kleidung bekommt, wenn man hygienische Artikel alles bekommt, dann ist es wichtig, dass man nicht zusätzlich alles in großen Geldsummen hat, die man dann vielleicht sogar woandershin überweisen kann.“
Es gibt noch ein weiteres Argument, das Befürworter*innen der Karte gern anbringen: Die Karte entlaste die Behörden. Immerhin müssen die nicht mehr die Auszahlung von Bargeld organisieren, sondern nur noch simple Überweisungen vornehmen. Doch diesen behaupteten Vorteil ziehen jüngste Gerichtsentscheidungen in Zweifel. Zwar stützen Richter*innen bisher durchweg das Grundprinzip der Karte, doch in entscheidenden Detailfragen fordern sie Nachbesserungen.
In Hamburg, wo es die Karte bisher nur für Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen gibt, sprach das Sozialgericht einem Paar und ihrem Kind im Eilverfahren ein Anrecht auf deutlich mehr Bargeld zu als die vorgesehenen 110 Euro. Eine starre Grenze ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände sei rechtswidrig. Und das Nürnberger Sozialgericht entschied im Eilverfahren letzte Woche, dass die Behörden „zwingend Ermessen auszuüben“ haben, wenn es darum geht, wie zwei Asylbewerber*innen ihr Geld erhalten. Konkret müssen die örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen der Klägerinnen berücksichtigt werden, damit diesen keine „wesentlichen Nachteile“ drohen.
Sollten diese Entscheidungen im Hauptsacheverfahren bestätigt werden, dürfte das über die Einzelfälle hinaus Konsequenzen haben. Denn dann müssen künftig wohl die Bedürfnisse der Asylbewerber*in einzeln geprüft werden – wodurch gewaltiger Verwaltungsaufwand droht. Und der könnte wiederum das ganze Konzept Bezahlkarte infrage stellen, weil er die Behörden schlicht überfordert.
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