katholische kirche
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Christlich, queer, arbeitslos?

125 Mit­ar­bei­te­r:in­nen der katholischen Kirche outen sich als queer – und riskieren ihre Jobs. Mit der Initiative hoffen sie auf Reformen innerhalb der Kirche

Berlin, Lüdinghausen: Das Paar Monika Schmelter (l.) und Marie Korten­busch steht an einem Kloster vor einer Maria­statue. Das Paar musste seine Beziehung 40 Jahre verheim­lichen Foto: Guido Kirchner/dpa

Von Linda Gerner
, Patricia Hecht
und Tanja Tricarico

Sie sprechen von Demütigungen, von repressivem Verhalten, von Einschüchterungen, Drohungen und zermürbenden Versteckspielen im Arbeitsleben. Queersein und die katholische Kirche als Arbeitgeberin zu haben, kann den Job kosten. 125 Menschen, die im Dienst der Kirche tätig sind, wenden sich nun an die Öffentlichkeit und outen sich als queer. Es ist wohl das größte Coming-out in der katholischen Kirche. Bei der #outinchurch-Initiative sind Priester, Gemeinde- und Pastoralreferent:innen, Re­li­gi­ons­leh­re­r:in­nen oder Mit­ar­bei­te­r:in­nen der kirchlichen Verwaltung dabei.

Das Anliegen der Initiative wird in der ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ dargestellt. Journalist Hajo Seppelt hatte länger zum Thema schwule Priester recherchiert, als er von der Kampagne #out­in­church Wind bekommen hat. Die Sendung lief am Montagabend zur Primetime im Ersten. Zuvor war geplant, die Sendung um 23 Uhr zu zeigen.

Wer sich outet, muss mit Kündigung rechnen. Ob es um Queerbeziehungen geht, um Scheidung oder um uneheliche Kinder. In etlichen Fällen ordneten christliche Arbeitgeber eine Versetzung an – oder es folgte der Rausschmiss. Zugrunde liegt das kirchliche Arbeitsrecht. Es ist eine Art „Sittengesetz“, dem Mit­ar­bei­te­r:in­nen zustimmen, die für Einrichtungen sowohl der evangelischen wie der katholischen Kirche arbeiten. Nach dem öffentlichen Dienst gelten die Kirchen als der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Dazu zählen Kindergärten, Sozialdienste, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser. Inklusive der beiden Organisationen Diakonie und Caritas sind dort rund 1,3 Millionen Mit­ar­bei­te­r:in­nen beschäftigt.

Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften ist im Grundgesetz verankert, das kirchliche Arbeitsrecht fußt auf Loyalitätsverpflichtungen. Demnach sollten Mit­ar­bei­te­r:in­nen mit den Vorstellungen des Arbeitgebers konform gehen. Nicht nur bei der Arbeit, sondern auch im Privatleben. Häufig ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche Voraussetzung für die Einstellung.

Wenn es um betriebliche Mitbestimmung geht, gibt es in vielen Einrichtungen eine Mit­ar­bei­ter:in­nenver­tretung. Grundlegende Arbeitsbedingungen, die zum Beispiel Urlaub und Gehalt betreffen, werden im Gremium „Dritter Weg“ austariert, das aus Ar­beit­neh­me­r:in­nen und Arbeitgebern besteht.

Die Kampagne fordert Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht, sodass sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität kein Kündigungsgrund mehr sind. Diffamierende Aussagen zu Geschlechtlichkeit und Sexualität sollen aus der kirchlichen Lehre gestrichen werden. Damit einher geht der Zugang zu katholischen Sakramenten und zu allen Berufsfeldern der Kirche. Der Vatikan hatte im vergangenen Jahr nochmals klargestellt, dass homosexuelle Partnerschaften nicht „den Plänen Gottes“ entsprächen.

Rund 20 katholische Organisationen und Verbände unterstützen die Initiative #outinchurch. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie eine „Kultur der Diversität in der katholischen Kirche“.

Auch der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SKF) hat die Erklärung unterzeichnet. Nadine Mersch vom SKF hofft, dass nun Bewegung in das kirchliche Arbeitsrecht kommt. „Besonders wichtig wird sein, dass die im Synodalen Weg vorgelegten Reformen in der kirchlichen Grundordnung als Grundlage des kirchlichen Dienstes beschlossen werden“, sagte Mersch der taz. Zudem müsse die Sexuallehre, wie im Synodalen Weg vorgelegt, beim Umgang mit Homosexualität und LGBTIQ+ Personen reformiert werden.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hält die Initiative für ein wichtiges Signal. Sie fordert, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen gibt für Menschen, die sich als queer geoutet haben, und wirbt für eine „Kirche ohne Angst“. Gegenüber der taz zeigte sich Stetter-Karp zuversichtlich, dass es zu Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht kommt. Im Synodalen Weg würde an entsprechenden Handlungsleitlinien gearbeitet. Im Frühjahr 2023 sollen die Vereinbarungen dazu abgeschlossen sein. An der Initiative Synodaler Weg beteiligen sich Laien, aber auch Bischöfe.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Reformbedarf. „Niemand darf wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Bei allem Respekt vor dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht insbesondere im verkündungsnahen Bereich – dem muss auch die Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland Rechnung tragen.“ Im Grundgesetz soll der Gleichbehandlungsartikel um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ergänzt werden.

Sven Lehmann (Grüne), Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Regierungsbeauftragter für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, äußerte seinen Respekt vor dem Mut derjenigen, die sich mit Namen und Gesicht zum ersten Mal für Sichtbarkeit und Akzeptanz queerer Menschen in ihrer Kirche einsetzten.