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Inhaftierte Ak­ti­vis­t*in in Ungarn„Herr Wadephul muss Maja T. zurück nach Hause holen“

Bei der in Ungarn inhaftierten Maja T. macht die SPD Druck auf Außenminister Wadephul. T. droht die Einsetzung eines Herzschrittmachers.

Seit Februar läuft im Budapester Stadtgericht ein Prozess gegen Maja T. – seit fünf Wochen ist T. im Hungerstreik Foto: Daniel Alfoldi/imago

Berlin taz | Im Fall der in Ungarn im Hungerstreik befindlichen linken, nonbinären Ak­ti­vis­t*in Maja T. schaltet sich nun die mitregierende SPD ein und macht Druck auf ihren Koalitionspartner. „Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt die Situation von Maja T. in Ungarn mit großer Sorge“, sagte ihr queerpolitischer Sprecher Falko Droßmann der taz. „Wir erwarten vom Auswärtigen Amt, dass unsere Botschafterin in Ungarn endlich persönlich Kontakt zu Maja T. aufnimmt und dass unser Außenminister alles dafür tut, den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen.“

Maja T. sitzt seit gut einem Jahr in ungarischer Isolationshaft, wegen vorgeworfener Angriffe auf Rechtsextreme in Budapest am Rande des europaweiten Szeneaufmarschs „Tag der Ehre“ im Februar 2023. Die Auslieferung nach Ungarn erfolgte rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte. Seit Februar steht Maja T. in Budapest vor Gericht, es drohen bis zu 24 Jahre Haft. T. äußerte sich dort bisher nicht zu den Vorwürfen, erklärte aber, diese seien „reine Hypothesen“. Seit fünf Wochen befindet sich T. im Hungerstreik, um bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen.

Zuletzt hatte sich der Gesundheitszustand von Maja T. deutlich verschlechtert. Die 24-jährige Person wurde deshalb in ein Haftkrankenhaus an die ungarisch-rumänische Grenze verlegt. Laut der Familie verlor T. inzwischen 14 Kilogramm Körpergewicht, wiegt nur noch 66 Kilogramm. Die Körperfettreserven seien aufgebraucht, Leber und Niere seien angeschlagen, es gebe Wassereinlagerungen im Fuß, die Blutwerte seien kritisch. Es drohten inzwischen dauerhafte Organschäden.

Laut Familie hatten ungarische Ärzte zuletzt eine Zwangsernährung von Maja T. angekündigt – auch wenn T. dies in einer Patientenverfügung ablehnt. Die Ärzte würden zudem die Implantation eines Herzschrittmachers erwägen. Denn die Herzfrequenz von T. sei zeitweise auf 30 Schläge pro Minute gesunken. Es drohten Ohnmachtsanfälle bis hin zum Herzstillstand. Alternativ könnte Maja T. in ein ziviles Krankenhaus verlegt werden, wo eine durchgehende EKG-Überwachung möglich wäre. Laut Familie wäre T. dort aber rund um die Uhr an ein Bett gefesselt, um den ungarischen Sicherheitsmaßnahmen gerecht zu werden.

„Eine solche Maßnahme wäre grausam“

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, lehnt beide Schritte ab. „Gegen Majas Willen darf in keinem Fall ein Herzschrittmacher eingesetzt werden“, erklärte er. Auch dürfe Maja nicht an ein Bett gefesselt werden. „Eine solche Maßnahme wäre grausam und medizinisch nicht erforderlich.“ Das Auswärtige Amt müsse „dringend ein Ende der Isolationshaft und eine Rückführung Majas nach Deutschland erreichen“. Erst am Montag hatte Jarosch dem Auswärtigen Amt in Berlin eine Petition mit gut 100.000 Unterschriften überreicht, die verlangt, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann fordert, dass das Auswärtige Amt sich einschaltet. Der Hamburger hatte Maja T. vor anderthalb Wochen besucht, als die Thü­rin­ge­r*in noch in Budapest in Haft saß. Droßmann kritisiert die Isolationshaft von Maja T. in Ungarn. Dass T. in einen Hungerstreik getreten sei, unterstreiche die Dramatik der Lage, so der Sozialdemokrat.

„Die Haftbedingungen in Ungarn und die Frage eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens werfen erhebliche Zweifel auf“, sagte Droßmann der taz. Als EU-Mitgliedsstaat dürfe sich Ungarn nicht über grundlegende europäische Werte und Menschenrechte hinwegsetzen. „Wir fordern ein faires Verfahren für Maja T. – das ist ihr gutes Recht als deutsche Staatsangehörige.“ Dass die Auslieferung nach Ungarn vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde, sei ein schwerwiegender Vorgang. „Wir stehen solidarisch an der Seite von Maja T. und setzen uns auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass Maja T.s Grundrechte geachtet werden. Wir unterstützen jede diplomatische und juristische Initiative, die zu einer Rückkehr nach Deutschland führt.“

SPD-Mann lehnt Vorverurteilung ab

Für Droßmann ist entscheidend, dass unabhängige Gerichte in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren klären, ob Maja T. strafrechtlich schuldig sei. „Eine Vorverurteilung oder politische Instrumentalisierung lehnen wir ab. Die aktuellen Berichte über die Situation in Ungarn lassen aber erhebliche Zweifel aufkommen, ob dort ein solches Verfahren gewährleistet ist.“

Droßmann sieht das Auswärtige Amt von Johann Wadephul (CDU) in der Verantwortung, zu handeln. „Es ist die Pflicht des Auswärtigen Amtes, sich um unrechtmäßig inhaftierte Deutsche zu kümmern – eigentlich auch ohne gesonderte Weisung des Bundesverfassungsgerichts. Herr Wadephul muss Maja T. zurück nach Hause holen.“

Anschließend, so Droßmann, müsse der Vorgang „umfassend juristisch und politisch aufgearbeitet“ werden. „Wenn ein*e deut­sche*r Staats­bür­ge­r*in trotz eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeliefert wird – und sich diese Auslieferung im Nachhinein als rechtswidrig erweist – stellt dies das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren und den Schutz individueller Grundrechte massiv infrage.“

Das Auswärtige Amt hatte zuletzt erklärt, sich „hochrangig“ für Maja T. einzusetzen. T. werde in Ungarn konsularisch betreut, es habe mehrere Haftbesuche gegeben, der Prozess in Budapest werde beobachtet. Man setze sich für bessere Haftbedingungen und eine angemessene medizinische Versorgung ein. Über eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland müssten aber ungarische Gerichte entscheiden. Der Prozess gegen T. befindet sich derzeit allerdings in einer Sommerpause bis September. Zumindest dort wird also vorerst keine Entscheidung fallen.

Konsulat will Maja T. im Haftkrankenhaus besuchen

Nach taz-Informationen plante das deutsche Konsulat in Ungarn, Maja T. am Donnerstag im Haftkrankenhaus zu besuchen. Gleichzeitig soll in den nächsten Tagen auch ein Vertreter aus dem Auswärtigen Amt nach Ungarn reisen, um dort den Fall Maja T. anzusprechen. Auch Linke und Grüne hatten zuletzt eine Rücküberführung von Maja T. nach Deutschland gefordert.

In Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft jüngst wiederum vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen sechs Linke erhoben, die zwei Jahre abgetaucht waren und denen ebenso die Angriffe auf Rechtsextreme in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen werden. Weitere Linke müssen sich demnächst in einem anderen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ebenfalls wegen dieser und weiterer Attacken verantworten. Gegen eine weitere Beschuldigte, Hanna S., läuft bereits seit Februar in München ein Prozess.

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53 Kommentare

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  • Wie wäre es denn einfach dazu zu stehen was man/frau gemacht hat und die Verhandlung abwarten. Ist man/frau unschuldig und ja es gibt auch Freisprüche in Ungarn, ist alles Ok.



    Wenn nicht muss halt die Strafe in dem Land angetreten werden, wo das Verbrechen, und das vergessen die meisten hier gerne, dass es um ein Verbrechen geht, verübt worden ist.

  • "unrechtmäßig inhaftiert"

    Es gab doch noch gar keine Verhandlung, wie kann man da unrechtmäßig inhaftiert sein während einer Untersuchungshaft?



    Untersuchungshaft ist zudem auch in DE ein zulässiges Mittel.



    Da geht einiges Durcheinander.

  • Ob die Empörung dieselbe wäre, wann Maja T. ein(e) Rechte(r) wäre, der bzw. die einen Linken derart angegriffen hätte?

    „Aktivist“ ist für mich im Übrigen etwas Anderes als ein gewalttätiger Straftäter. Egal, ob links oder rechts verortet.

    Um was geht es bei diesem Engagement eigentlich wirklich? Eine(n) linke(n) Held(in) zu retten oder um die Rechtsstaatlichkeit bzw. Fehlerhaftigkeit des Verfahren der Auslieferung?

    Jeder Mensch hat ein faires Verfahren und eine menschenwürdige Behandlung verdient, das ist zunächst unbestritten. Ob dies in Ungarn gegeben ist, erscheint zumindest zweifelhaft.

    Dennoch ist Maja T. ein reueloser, gefährlicher und durch ausgeprägte Selbstgerechtigkeit mit negativer Wiederholungsprognose behafteter Gewalttäter. Linke Motive zur gefühlten Heiligsprechung heranzuziehen, diskreditiert hier die komplette Linke in der Gesellschaft.



    Auch Linke müssen für die Folgen ihres Handelns geradestehen, wie jeder Andere auch. Und wenn in Ungarn verübt, dann eben in Ungarn.

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen, offen gestanden.

    • @Hungerboomer:

      "Ob die Empörung dieselbe wäre, wann Maja T. ein(e) Rechte(r) wäre, der bzw. die einen Linken derart angegriffen hätte?"

      Mit Sicherheit!



      Rechte würden wie blöd die Deutschlandkarte ziehen und fordern dass Wadephul sich für Deutsche einsetzt, die unter unsäglch linken Haftbedingungen leiden müssen.

    • @Hungerboomer:

      Schön, dass Sie erst differenzieren, aber dann, das ist nicht schön, ohne Weiteres Wiederholungsgefahr attestieren. Zumindest dürfte Ihr letzter Satz die tatsächliche Einstellung abbilden; die Maske fällt. Mich stört weniger, dass Sie nicht mitfühlen, sondern sich vorher rechtsstaatlichen Prinzipien anerkennend annähern, aber dann doch das Gegenteil deuten.

      • @Gerhard Krause:

        Wenn ein Täter (ich bleibe mal beim Maskulinum, sonst wird es unlesbar) seine Tat, die er aus Motiven, deren Rechtmäßigkeit er in keiner Weise zu reflektieren und zu bereuen bereit ist, begangen hat, ist die Annahme berechtigt, dass er sein Verhalten künftig nicht verändern wird, denn er hat kein Unrechtsbewusstsein.

        Eine solche Beurteilung ist durchaus professionelles Handeln in einem Rechtsstaat.

        Einziger Unterschied: ich äußerte meine persönliche Einschätzung und Meinung nach meinem Kenntnisstand, nicht mehr.



        Glücklicherweise ist diese irrelevant und sicher diskutabel, -darf aber dennoch, wie die Übrigen hier-, geäußert werden.

        Welche „Maske“ gefallen sein soll, nur, weil sich mein Mitleid mit dem selbst herbeigeführten Gesundheitszustand eines brutalen Straftäters, dem der Gesundheitszustand oder gar Leben seines Opfers, nur, weil dieses eine andere, politische Position vertritt, herzlich egal ist, in Grenzen hält, würde mich allerdings interessieren.

        Ich lehne Gewalt schlicht grundsätzlich ab. Auch Gewalt von links.

  • Der Anwalt von Maja T. hätte sofort nach dem Urteil des OLG Berlin Rechtsmittel einlegen können. Auch Verfassungsbeschwerde. Das hat er aber erst gemacht als Maja. T schon im Hubschrauber saß. Und da das Gericht erst um 9 Uhr öffnet war es zu spät, bei der Anordnung durch das Gericht war sie schon in Ungarn in einer JVA.

    Und ganz klar und deutlich, in der vorläufigen Anordnung ging es um die Überstellung aber nicht Rückholung. Das Gericht hat nicht entschieden das Maja T. zurück geholt werden soll.

    • @Martin Sauer:

      Der Verlauf stellt sich dann doch anders dar:



      2 Uhr Zellenverlegung, 3 Uhr startet der Hubschrauber. Was hätte bis dahin passieren können/sollen? Laut Verteidiger wurde umgehend(e) Verfassungsbeschwerde angekündigt.



      Dass bis zum Eingang der schriftlichen Beschwerde um 7:38 Uhr ein paar Stunden vergingen, ist um die Uhrzeit vermutlich keine größere oder gar schuldhafte Verzögerung. Erst einmal muss man die notwendigen Informationen haben, also angerufen werden und dann selbst Telefonate führen, um den Sachverhalt klären und einen Schriftsatz zu verfassen. Um 8.30 Uhr teilte das BVerfG der GenStA telefonisch mit, dass ein Eilantrag in der Sache anhängig sei.



      Das Problem ist die Nacht-und-Nebel-Aktion, nicht der Verteidiger.

    • @Martin Sauer:

      Über die Auslieferung wurde spät Abends entschieden, als die Kanzlei schon geschlossen war, meines Wissens nach wussten die gar nicht davon - sprich sie wurden nicht informiert. Maja wurde direkt in der folgenden Nacht aus der Zelle geholt und hat darauf bestanden, ihren Anwalt anrufen zu dürfen, der dann (wir reden hier von 4 Uhr in der Nacht) sofort die Verfassungsbeschwerde aufgesetzt hat. Als das Verfassungsgericht um 10 entschieden hatte, war Maja schon 45 Minuten lang in Ungarn.



      Hier haben Justiz und Polizei offenbar gezielt zusammengearbeitet, um der Aufhebung der Entscheidung zuvorzukommen.

  • Rechtswidrig wurde Maja T. laut Bundesverfassungsgericht nach Ungarn ausgeliefert. Konsequenzen für die verantwortliche Berliner Justiz keine. Dabei liegt laut dem Verfassungsblog ein veritabler Justizskandal vor.



    Wo ist ein wortgewaltiger Satiriker, der wie Tucholsky der rechten politischen Berliner Justiz im Lande die Leviten liest? Recherchiere doch einer mal, wie das politische Klima im Umfeld der verantwortlichen Berliner Richter- und Staatsanwaltschaft beschaffen ist. Gab es Mentoren, in der diese politische Justiz besonders gedeihen konnte und vor allem gedeiht?

    Franz Josef Degenhart schrieb 1970 das Vorwort zum Buch "Tucholsky Politische Justiz", das die taz erneut abdrucken sollte.

    Zeit auch für eine satirische Neuauflage unter Berücksichtigung rechter Strukturen in den neuen Bundesländern, wo es des öfteren zu merkwürdigen Urteilen gegenüber Rechtsextremen kam.



    .

  • Maja gehört nicht vor ein deutsches Gericht.



    Die vorgeworfenen Straftaten wurden in Ungarn verübt.



    Am Ende ist jeder selber für seine Taten verantwortlich und wenn in Ungarn die Bedingungen und die Strafen so hart sind, dann darf man dort eben keine Straftaten begehen.

    • @Hennes:

      Was hat eigene Verantwortlichkeit mit der Behandlung zu tun?! Und was hat Straferwartung (in Ungarn) mit gerechter Bestrafung zu tun?!

      • @Gerhard Krause:

        Was wäre denn für Sie die gerechte Bestrafung? Es wurde eine Straftat in einem anderen Land verübt, welches durch Gesetze geregelte Strafen hat.

        Ich kann auch nicht Drogen nach Malaysia schmuggeln, und dann mich über die Haftbedingungen und die zu erwartende Strafe beschweren.

    • @Hennes:

      Nein.



      Maja bekommt in Ungarn kein faires Verfahren und die Haftbedingungen sind unerträglich. Majas Zelle hat einen starken Ungezieferbefall mit Bettwanzen und Kakerlaken, ist in Isolationshaft und hat nahezu keinen Kontakt mit anderen Menschen. Das hätte das Berliner Kammergericht wissen können, wenn sie mal bei den italienischen Kolleg:innen, die einen italienischen Angeklagten nicht ausgeliefert haben, nachgefragt hätten.

      • @Piratenpunk:

        Dann hätte man eben keine Straftat begehen müssen.



        Und nur weil Maja die deutsche Staatsangehörigkeit hat, darf sie dann keine besseren Haftbesingungen wie z.b ein ungarische Staatsangehöriger.

        Eine ernstgemeinte Frage.



        Wäre Maja jetzt ein Rechtsextremist und hätte in Ungarn z.B. einen Teilnehmer der Pride attackiert, würden Sie sich für diese Person auch so einsetzen?

        • @Hennes:

          Das ist keine Form der Gleichbehandlung. Sie haben einfach eine boshafte Einstellung. Dann sagen Sie das doch bitte auch so aufrichtig, wie Sie für Gleichheit, Recht und Freiheit ein(zu)treten (meinen).

          • @Gerhard Krause:

            Für micj zählt jeder gleich. Und nochmals, wer eine Tat verübt, muss auch die Konsequenzen tragen. Keine Straftat, kein Verfahren, keine Strafe.

            Und wer vorsätzlich andere Menschen verletzt, der gehört bestraft und wenn es 24 Jahre sind...Maja und der Rest wurden nicht dazu gezwungen die anderen Menschen anzugreifen.

      • @Piratenpunk:

        Das war vor 3 Jahren auch nicht anders, als die Taten begangen wurden. Man sollte dann vielleicht einfach davon absehen, in Ungarn Straftaten zu begehen, wobei ich Selbstjustiz auch in Deutschland nicht toll finde.

      • @Piratenpunk:

        Als biologischen Mann sperren die Ungarn sie nicht zu den Frauen.



        Bis jetzt habe ich 2 Begruendungen gelesen, warum sie nicht zu den Maennern gesperrt wird: 1. Weil sie es nicht will und 2. um sie zu schuetzen. Offensichtlich gibt es keine weiteren non-binaeren Haeftlinge, also ist sie allein.



        Mir faellt nicht ein, wie das Problem geloest werden koennte, Ihnen?

  • Die SPD-Fraktion fordert also richtigerweise den Aussenminister Wadephul auf, Maja T. aus ungarischer Haft herauszuholen. Aber wenn ich mich nicht irre, war die SPD zusammen mit den Grünen zur Zeit der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn im Jahr 2024 auch mit an der Regierung.



    Damals kam keine Reaktion von Seiten der Regierungsparteien. Alls das BVG die Auslieferung als verfassungswidrig beurteilte, geschah wieder nichts. Die jetzige Forderung der SPD ist natürlich berechtigt, entbehrt aber nicht einer gewissen Doppelmoral. Verbuchen wir es unter einem positiven Lernprozess.

  • Angenommen Maja T. kommt zurück nach Deutschland.

    Vergessen wir dann ganz schnell wieder die Zustände in Ungarns Justizsystem? Sind ja dann hauptsächlich nur Ungarn betroffen...

  • "Die Körperfettreserven seien aufgebraucht, Leber und Niere seien angeschlagen, es gebe Wassereinlagerungen im Fuß, die Blutwerte seien kritisch. Es drohten inzwischen dauerhafte Organschäden.



    Laut Familie hatten ungarische Ärzte zuletzt eine Zwangsernährung von Maja T. angekündigt – auch wenn T. dies in einer Patientenverfügung ablehnt"



    Ob eine Patientenverfügung vorliegt, ist hier doch völlig irrelevant, oder?



    Menschen die sich selbst schaden wollen, müssen auch in Deutschland von staatlichen Kräften davon abgehalten werden, wenn diese davon Kenntnis erlangen. Egal ob sich wer von der Brücke stürzen will oder eben zu Tode hungern.



    Für mich unverständlich, wieso Maja nicht bereits zwangsernährt wird.

    • @Saskia Brehn:

      Menschen die sich selbst schaden wollen, müssen auch in Deutschland von staatlichen Kräften davon abgehalten werden, wenn diese davon Kenntnis erlangen. Egal ob sich wer von der Brücke stürzen will oder eben zu Tode hungern.

      Falsch.

      www.bundesverfassu...26_2bvr234715.html

    • @Saskia Brehn:

      Es haben sich auch in Deutschland schon Häftlinge durch Nahrungsverweigerung das Leben genommen, was nach Ansicht des BVerfG auch deren Recht ist.

      • @Descartes:

        "was nach Ansicht des BVerfG auch deren Recht ist."



        Ich komm nicht ganz mit. Welche Jurisdiktion hat das deutsche Bundesverfassungsgericht doch gleich in Ungarn?

    • @Saskia Brehn:

      In dem neuesten Film über die Bader-Meinhof-Gruppe wird die Zwangsernährung von Gudrun Ensslin in den 70er Jahren dargestellt (ab Minute 16). Wollen Sie das? Und glauben Sie, das wäre in Ungarn besser?



      www.ardmediathek.d...S9hZXgvbzIyNDA5OTE

    • @Saskia Brehn:

      Zwangsernährung ist laut BGH rechtswidrig. Sie ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, die der Einwilligung des Patienten bedarf.

    • @Saskia Brehn:

      Siehe



      Weil es verboten ist.

      de.wikipedia.org/w...g_bei_Hungerstreik

      • @J. G.:

        Nur kommt es in diesem Fall auf das nationale ungarische Recht an und nicht auf das deutsche Recht.

      • @J. G.:

        Bei einem Strafgefangenen sieht in Deutschland die Situation so aus. Ein Inhaftierter der in den Hungerstreik geht darf rechtlich zwangsernährt werden damit er nicht seiner Strafe entgehen kann.

        www.gesetze-im-int...tvollzg/__101.html

        Und der Weltärztebund kann gar nichts verbieten. Wenn es in Deutschland oder Zb. Ungarn einem Arzt erlaubt ist einen Gefangenen zwangsweisezu ernähren, hat das was der Weltärztebund sagt gar nichts zu bedeuten. Das entscheidet jedes Land in seiner Gesetzgebung selbst

      • @J. G.:

        Ich habe es mir dort angeschaut:

        "Zwangsernährung bei Hungerstreik /



        Der Weltärztebund hat Zwangsernährung bei Hungerstreikenden bereits 1975 verboten, dieses Verbot 1992 erneuert sowie 1996 und 2006 überarbeitet und verschärft.

        Dieses Verbot wird in einigen Ländern missachtet. In Israel wurde die Zwangsernährung Gefangener nach einer Häufung von Hungerstreiks im Jahr 2013 legitimiert.

        In der Schweiz ist umstritten, ob und wann eine Zwangsernährung zulässig ist und mit den Menschenrechten vereinbart werden kann."

        Und für Deutschland:

        "2017 sprach das Oberlandesgericht München einem Mann ein Schmerzensgeld zu, dessen Vater fünf Jahre zwangsernährt wurde, obwohl dieser schon vollständig und unumkehrbar dement war. Der Mann hatte gegen den Hausarzt des Vaters geklagt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April 2019 mit der Begründung auf, dass Weiterleben kein Schaden sein könne."

        Ich weiß nicht, inwieweit Verbote des Weltärztebundes rechtlich bindend sind.

        Die ethische Beurteilung steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    • @Saskia Brehn:

      Schlage vor, Sie machen angesichts Ihres Zynismus ein Praktikum auf einer Pflegestation.

    • @Saskia Brehn:

      Maja ist nonbinär. Das weiß Orban auch, also wird er seinen Untertanen befehlen, Maja so grausam wie möglich zu foltern als Anti-LGBT-Maßnahme.

      Die Zwangsernährung kommt später noch, wenn Maja am Boden liegt und noch mehr gedemütigt wird.

      Und was macht Deutschland? Nix.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Ich finde es nicht gut, wenn sie ihre Folterfantasien über einen Staatspräsidenten ausleben, von dem sie anscheinend keine Ahnung haben.

    • @Saskia Brehn:

      a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.



      b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.



      (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-343)

      Eine in Ausübung des Selbstbestimmungsrechts begründete Nahrungsverweigerung ist für die handelnden Ärzte und Pflegekräfte bindend, auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter Umständen schwere Schädigungen oder gar der Tod des Betroffenen eintreten kann (RDG 2005, 2(5) S.119-120).

      • @Myra13:

        Danke für all die Hinweise. Es war mir tatsächlich nicht bewusst.



        Wenn die Rechtslage so ist, wieso bläst dann die Feuerwehr trotzdem ein Luftkissen, wenn sich beispielsweise jemand von einem Hochhaus stürzen möchte?



        Oder warum sperrt die Polizei eine Brücke, wenn jemand springen will?



        Irgendwie widerspricht sich das doch.

        • @Saskia Brehn:

          Sie bringen es auf den Punkt.



          Es widerspricht sich.

          Desweiteren darf man nicht vergessen, hier beschrieben ist die Deutsche Rechtsanwendung.

          Doch da Maya nicht in Deutschland ist gelten diese Gesetze auch nicht.



          Sondern Ungarische. Wie da die Sachlage aussieht weiß ich nicht da ich mich mit Ungarischen Gesetzen nicht auskenne.

  • Wo sind die Stimmen der anderen Parteien? Stehen sie nicht gegen die unrechtmäßige Auslieferung und die Rechte der deutschen im Ausland ein?



    So nach dem Motto: Nonbinären Menschen werden ihre Rechte abgesprochen?



    Das ist purer Populismus auf Kosten des Lebens eines jungen Menschens, lässt Orban triumphieren und schwächt unsere Demokratie. Danke allen anderen Parteien die sich einsetzen.

    • @Noch nie in meinem ganzen Leben:

      Die SPD Justizministerin Hubig hat eindeutig gesagt das das OLG Berlin der Überstellung zugestimmt hat. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam erst als Maja T. in Haft war.die Justizministerin ist der Meinung das die deutsche Regierung sich nicht in die Justizsachen von Ungarn einmischt.

      Die deutsche Regierung möchte auch nicht das sich die türkische Regierung in die deutsche Justiz einmischt.

      Und wenn Maja T. verhungert hat Herr Orban damit gar nichts zu tun. Das ist ihre eigene Sache. Kein Staat läßt sich durch Hungerstreik erpressen. Deutschland nicht, Ungarn nicht.

    • @Noch nie in meinem ganzen Leben:

      Ich bin mir nicht sicher, in das Geschlecht etwas damit zu tun hat. Und ich finde es problematisch, wenn das als Grund angeführt wird. Ja, es ist rechtlich fraglich und benötigt eine Untersuchung. Aber Sie unterstellen -bitte sehen Sie es mir nach- an dieser Stelle vermutlich Unfug.

    • @Noch nie in meinem ganzen Leben:

      Die Linke fordert die Rückführung seit der illegalen Auslieferung vor mehr als einem Jahr und versucht Maja so gut es möglich ist zu unterstützen.



      Als sie noch das Außenministerium kontrollierten, haben die Grünen sich einen Scheiss um Maja gekümmert. Man musste Orban ja gnädig stimmen, damit dieser die Russland Sanktionen weiter trägt. Am Ende war das wahrscheinlich auch der Grund für die Auslieferung.

      • @TeeTS:

        Sie meinen, Baerbock ließ einen Mitarbeiter bei der sächsischen Polizei anrufen?

        "Jetzt aber schnell!"

        Sorry, klingt für mich nach Verschwörungstheorie.

      • @TeeTS:

        Als die Grünen noch das Außenministerium "kontrollierten" ...

        Immer wieder interessant, wie großzügig auch Linke bei der Auslegung von Verfassung und Gesetzen sein können, wenn es nur in die eigene politische Sichtachse passt.

        Ich weiß nicht, ob man Orban "gnädig stimmen" wollte. Es ist normaler Rechtsgebrauch, einen Prozess dort zu führen, wo die Straftat begangen worden ist. Ungarn zu erklären, man werde nicht zulassen, dass dort deutsche Staatsbürger verurteilt werden, widerspräche allen diplomatischen Gepflogenheiten. Man kann sich auch nicht über die Amis empören, die genau das tun, was man im Falle Maja T. nun von der Bundesregierung erwartet.

        Was Haftbedingungen und Strafmaß angeht, hätte man sich ja vorher schlau machen können, bevor man nach Budapest fährt und dort auf die Leute einprügelt.

        Jeder, der auf die irrsinnige Idee kommt, in bestimmten Staaten Südostasiens mit Drogen zu handeln, weiß, dass ihn das dort den Kopf kosten kann. Da kann man sich auch nicht damit herausreden, dass die entsprechenden Strafen in Deutschland milder ausfielen.

        • @ PeWi:

          Vielleicht mal im Gesetz zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nachlesen?

          Damit es zu einer Auslieferung kommt, müssen



          a) Bedingungen erfüllt - bspw. muss die vom eine Auslieferung ersuchenden Staat gerügte Tat auch im ersuchten Staat eine mit Strafe bedrohte Handlung darstellen (§ 2 IRG) - sein



          und



          b) es dürfen keine Auslieferungshindernisse vorliegen, wie bspw. Verstöße gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung im ersuchenden Staat.

          Verboten ist die Auslieferung z.B. dann, wenn der verfolgten Person im ersuchenden Staat Folter oder unmenschliche Behandlung drohen oder politische oder sonst rechtsstaatswidrige Verfolgung (§ 6 Abs. 2 IRG) oder gar die Todesstrafe im ersuchenden Staat droht (§ 8 IRG).

          Das BVerfG urteilte "Die Entscheidung, Maja T. auszuliefern, war grundsätzlich rechtswidrig. Denn das Kammergericht Berlin habe die Haftbedingungen in Ungarn nicht gründlich genug geprüft. In ungarischen Gefängnissen gebe es systematische Mängel, wie Gewalt und Überbelegung." (tagesschau.de)

          Angesichts dessen und der Berichterstattung erübrigt sich eine Diskussion über die unmenschliche Behandlung von Maja T.

  • "...den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen."

    Und again, das BVerfG hat in der Hauptsacheentscheidung überhaupt keine Forderungen aufgestellt, sondern lediglich die Rechtswidrigkeit festgestellt (siehe www.bundesverfassu...324.html?nn=68080).

    In seiner Eilsacheentscheidung hatte es lediglich in Unkenntnis der Vollziehung der Überstellung geurteilt. Es ist einfach Erledigung eingetreten.

    Es bleibt einfach das Ergebnis der Verfahrens abzuwarten.

    "trotz eines laufenden Eilverfahrens". In diesem Punkt liegt Herr Droßmann (absichtlich oder fahrlässig) vollkommen falsch. Im Zeitpunkt der erfolgten Überstellung war beim BVerfG kein Verfahren anhängig.

    • @DiMa:

      Das BVerfG hat in der einstweiligen Anordnung entschieden, dass durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken sind.

      Außerdem informierte der Verteidiger das LKA Sachsen, dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim BVerfG gestellt. Darauf antwortete dieses das hat keine aufschiebende Wirkung. Dann erfolgte die Überstellung an die österreichischen Behörden, dann ging der Eilantrag ein, dann informierte das BverfG die GenSta über die Anhängigkeit des Eilverfahrens. Dann überstellten die österreichischen Behörden an die ungarischen Behörden. Dann entschied das BVerfG, dass die Überstellung rechtswidrig ist und ordnete die Rückführung an.

      Das Eilverfahren lief also bereits als die Auslieferung an Ungarn erfolgte. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die österreichischen Behörden nicht willens waren die Auslieferung zu stoppen.

      • @Myra13:

        Mit der Beendigung des Hauptsacheverfahrens sind die Anordnungen des Eilverfahrens hinfällig. Das BVerfG führt selbst aus, dass es im Zeitpunkt der Eilsachenentscheidung nicht in Kenntnis der bereits eingetreten Erledigung entschieden hat.

        Die Information des Kollegen des Rechtsanwaltes, ein Verfahren einlegen zu wollen, ist vollkommen ohne Wirkung. Das Verfahen beginnt mit dem Eingang des Schriftsätze bei Gericht. Das alles ist vollkommen unstrittig und wird auch ausführlich vom BVerfG in der zitierten Entscheidung aufgeführt.

    • @DiMa:

      Und dennoch war die Überstellung rechtswidrig. Schon vor dem Urteil. Das war den ausführenden Stellen auch bewusst und bekannt.

      • @Sonnenhaus:

        Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit hat keine konkreten Folgen (Ausnahme allenfalls Schadenersatz).

        Im Zeitpunkt der Auslieferung war die Auslieferungsanordnung vollziehbar.

        Wie das BVerfG entscheiden würde war nicht absehbar. Die Entscheidung beruht ja lediglich darauf, dass das Kammergericht mögliche Verstöße zwar geprüft, jedoch nicht hinreichend geprüft hat. Was man am Ende für eine "hinreichende Prüfung" hält, kann man so oder so sehen.

        Der Ausgang des Verfahrens der BVerfG war damit jedenfalls nicht vorher "bewusst und bekannt". Das BVerfG hat dann auch keinen Anstoß daran genommen, dass die Behörden schnell gehandelt haben.

      • @Sonnenhaus:

        Nein.



        Für die überstellende Polizei erst im Nachhinein.

        Hätte der Rechtsanwalt auch im Nachhinein keine Rechtsmittel eingelegt, wäre das Urteil bis heute nicht rechtswidrig.

    • @DiMa:

      Das Bundesverfassungsgericht hat aber dazu ebenfalls eine einstweiligen Anordnung getroffen und damit sehr wohl Forderungen verbunden:



      www.bundesverfassu...628_2bvq004924.htm

      • @luci2k1:

        Dann denken Sie doch mal über "einstweilige Anordnung" nach. Sie verliert ihre Wirkung mit der Entscheidung im Hauptsacheverfahren und erging auf der falschen Annahme des Gerichts, dass noch etwas anzuordnen war.

      • @luci2k1:

        im Zeitpunkt der Anordnung war die Person aber nicht mehr in Deutschland - so dass das BVerfG zwar anordnen konnte, aber kein Empfänger mehr da war, der diese Anordnung hätte umsetzen können. Während diejenigen, die sie umsetzen könnten (Behörden in Österreich und Ungarn) nicht der dt. Hoheitsgewalt unterliegen, also für diese das BVerfG nicht relevant ist.