piwik no script img

Entscheid zum MietendeckelEinseitig und unfair

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Nein aus Karlsruhe ist problematisch. Inhaltlich hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht positioniert – es hat damit eine Chance vertan.

Demo gegen steigende Mieten am 27. März in Berlin Foto: Stefan Boness/Ipon/imago

D er Richterspruch aus Karlsruhe kam nicht überraschend. Von Beginn an war es zweifelhaft, ob das Land Berlin die galoppierenden Mieten im Alleingang deckeln und sogar absenken darf. Auf die Idee mit dem Landesgesetz kam der Senat auch erst, nachdem mehrere Anläufe für ein Bundesgesetz gescheitert waren.

Es war der ehrenwerte Versuch einer Notlösung. Aber wie manche Notlösung erwies auch diese sich als nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun, wie weithin vermutet, den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, da ein Bundesgesetz nötig gewesen wäre.

Mit viel mehr Spannung wurde erwartet, ob das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel auch inhaltlich beanstanden würde. Die Vermieter sahen ja ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt. Doch dazu nahm Karlsruhe nun keine Stellung, obwohl das möglich und angesichts der zahlreichen Klagen auch sinnvoll gewesen wäre.

Wahrscheinlich hätte Karlsruhe den Berliner Mietendeckel grundrechtlich nicht als unverhältnismäßig beanstandet. Denn er betraf keine Neubauten, war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung für existenzbedrohte Ver­mie­te­r:in­nen vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern und riskanten Aktien sind Immobilien – auch in Berlin! – noch eine gute Anlage.

Indem das Verfassungsgericht trotz zahlreicher einschlägiger Klagen auf diese Klarstellung verzichtete, nahm es mittelbar Einfluss auf den kommenden Bundestagswahlkampf. Denn dort wird es nun natürlich auch um die Einführung eines Mietendeckels auf Bundesebene gehen. SPD, Linke und Grüne müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Instruments immer noch ungeklärt ist.

Der Karlsruher Verzicht ist besonders problematisch, weil mit dem Negativurteil zum Berliner Landesgesetz natürlich im Wahlkampf auch Stimmung gegen einen bundesweiten Mietendeckel gemacht wird. Wenn das Gericht in einer hochpolitischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und damit unfair.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

56 Kommentare

 / 
  • Einseitig und unfair waren die ungleichen Entlastungen durch den Mietendeckel - zugunsten von Mietern in guten Lagen.

    Jeder, selbst der Senat, wusste um die Unrechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes. Warum sollte das Bundesverfassungsgericht hier mitspielen? Ganz nach dem Motto: es hätte ja klappen können.

  • Ein seltsames Rechtsverständnis: Das Bundesverfassungsgericht hat sich so nicht ausreichend auf Seiten von RRG geschlagen? Ist ja auch nicht seine Aufgabe. Es sollte die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen. Das hat es getan. Noch ein paar Salbungsvolle Worte für die Verfassungsbrecher abzusondern wäre irgendwie seltsam.

    Zudem vermute ich, dass dieses Vorgehen eher RRG in die Hände spielt: Ich glaube nämlich eher nicht, dass man den Mietendeckel inhaltlich gebilligt hätte. Zu so einem weireichenden Eingriff in das Eigentumsrecht würde es guter Begründung bedürfen. Die aber liegt nicht vor: Weder gibt es zuwenig Wohnungen für die Bevölkerung in Deutschland, noch liegen z. B. die Berliner Mieten besonders hoch. Im internationalen Vergleich sind sie sogar sehr niedrig.

  • Ist das Bundesverfassungsgericht dazu da, Bundestag, Landesparlamenten, Regierungen als wären das Pennäler politisch auf die Sprünge zu helfen, ihre verfassungsmäße Bringschuld zu leisten? Nein, schon gar nicht, wenn Berliner Landesregierung sich Solo ertüchtigt, auf Berlin begrenzten Mietendeckel zu administrieren, ohne gegen Bund Organklage wg. Organisationsverschulden zu erheben, angesichts in Ballungszonen unwirksamer Mietpreisbremse.



    Wie sehr Berliner Mietendeckel mit heißer Nadel genäht war, erweist sich jetzt für Wohngeldbezieher*nnen, die bekamen wg. der von ihnen vorsorglich gesenkten Mieten weniger Wohngeld, warten die nun auf rückwirkenden Wohngeld Ausgleich wg. Mietnachzahlungen vergeblich? Ich fürchte ja. Wohngeldbezieher*nnen stehen mutmaßlich alleingelassen gekniffen da, bei drohend steigender Privathaushaltverschuldung, angesichts ausgeschöpftem Dispo, mit asymmetrisch hohem Wucherzins trotz Zeiten EZB Negativzinspolitik, falls diese nicht längst auf sog. P Guthabenkonten verwiesen wurden, im ungeprüften Gläubigerauftrag amtlich administrierter Kontopfändung Zwangsvollstreckung zu entkommen

    www.neues-deutschl...mikazeprojekt.html

  • "Wenn das Gericht in einer hochpolitischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und damit unfair."

    Dann ist es ja gut, dass es das überhaupt nicht getan hat, würde ich sagen.

  • Bin mittlerweile dafür sämtlichen Mieterschutz abzuschaffen. Sollen sie alles mit Lofts, AirBnb-Wohnungen und hässlichen Neubauten alá Alexa-Style verschandeln. Macht Berlin noch hässlicher, noch lebensfeindlicher bringt die Blase endlich zum Platzen.

    • @Sandor Krasna:

      Wo das hinführen kann können Sie in London besichtigen, wo es teils schon gar nicht mehr um Vermietung oder Wohnen geht sondern die Immobilien nur noch Anlageobjekt sind. Und solange sich Investoren finden die bereit sind die immer weiter steigenden Preise zu zahlen platzt da auch nichts.

      • @Ingo Bernable:

        (...) Dass sich solche Blasen langfristig halten können, liegt primär daran, dass sich immer noch Mieter finden, die die immer weiter steigenden Mieten auch tatsächlich berappen. Solange ich problemlos bei jeder Neuvermietung einen Vermietermäzen finde, der 12€ für einen Quadratmeter zahlt, der letztes Jahr noch 10 gekostet hat, glaube ich weiter, dass in weiteren zwei Jahren auch 14 drin sind und kalkuliere beim Ankauf entsprechend.

        Das ist vor allem ein Problem der Städte, die "zu" attraktiv sind (darauf wollte @Sandor Krasna wohl hinaus). Es ja nicht so, als MÜSSTE irgendwer zentral in Berlin, London oder München wohnen. Die Anbindungen des Umlandes oder nächsten Stadt sind heutzutage gut genug. Es geht also um (urbane) Lebensqualität, und die lassen sich genug Leute offenbar auch bei Preisexplosion kosten, was sie eben kostet.

        Der Kommentar wurde bearbeitet.

        Die Moderation

        • @Normalo:

          Hä???? Wat issen nu wieder ditte? - 😱 -

          Batterie rausgefallen? Frag ja nur!



          Gute Besserung 😽

        • @Normalo:

          "Die Londoner Bürger leben in einem ständigen Kampf mit Wohnkosten und um das knappe Gut Wohnraum, während sich gleich nebenan eine Landschaft leerer Hüllen erstreckt, die doch Raum zum Wohnen sein sollten. Ein hoher Prozentsatz von Privatwohnungen ist selten oder gar nicht bewohnt, während viele Leute, die auf der Warteliste für eine Sozialwohnung stehen, aus ihrem Stadtteil oder gleich ganz aus der Stadt wegziehen müssen. In London warten derzeit 300.000 Familien auf eine öffentlich geförderte Wohnung.



          [...]



          Für eine aktuelle Erhebung wurden Stromrechnungen überprüft, um Haushalte mit ungewöhnlich niedrigem Verbrauch zu identifizieren. Mit dem Ergebnis, dass rund 21.000 Wohnungen offenbar dauerhaft unbewohnt sind. Offiziellen Statistiken zufolge stehen in der Innenstadt und im westlichen London 5 Prozent aller Wohnungen leer."



          monde-diplomatique.de/artikel/!5418162

          • @Ingo Bernable:

            Und Sie meinen jetzt, mit 21.000 oder meietwegen auch 50.000 mehr Wohnungen wäre der Anbietermarkt über die Themse? Selbst wenn man diesen ganzen Leerstand als Sozialwohnungen vergeben würde, wären immer noch 250.000 Familien in der Warteschleife auf so eine, von den sicher nochmal deutlich mehr, die geren ganz normal da wohnen würden, ganz zu schweigen.

            London ist eine 9-Millionen-Stadt (ohne die "Metro-Area" einzurechnen). Da sind diese paar Einheiten ein Tropfen auf den heißen Stein, und immer noch genug Wohnungen im Markt, um recht genau ermessen zu können, wie sich die realisierbaren Mieten entwickeln. Und sie werden gezahlt! Daran wird nur ein Trendwechsel - Raus aus den Städten - etwas ändern. So viel Wohnraum, wie aktuell in den gefragten Lagen nachgefragt wird, kann man da gar nicht bauen (oder eben per Leerstand bekämpfung freikriegen).

            Das soll nicht heißen, das Leerstand irgendwie legitim oder gar sozial wäre. Das ist er sicher nicht. Aber er ist ein Anhängsel eines überhitzten Marktes, nicht der Auslöser.

        • @Normalo:

          Mieter können in Orten wie London oder Berlin die höheren Mieten deswegen zahlen weil dort auch die Löhne höher sind. Die Durchschnittslöhne in DE differieren je nach Region um 500 € oder mehr. N Berlin beträgt der Unterschied zum Rest Ostdeutschlands 330 Euro und mehr. www.landatlas.de/bevstruktur/lohn.html

          Und das sind nur die Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen! D.h. es gibt die Mieter die das zahlen, weil es genügend Menschen gibt mit entsprechenden Einkommen.

          Das Problem sind die unteren Einkommensgruppen, in denen die Löhne nicht ebenfalls höher sind.

          Eine Wohnungs- und Mietpolitik muss sich um diese Gruppen kümmern, nicht um die Mieten der besser-und-mehr-als-im-Umland-Verdiener, damit von deren eh schon höheren Löhnen mehr übrig bleibt.

          • @Rudolf Fissner:

            "Das Problem sind die unteren Einkommensgruppen"



            Dem würde ich zustimmen.



            Die Argumentation über die Durchschnittsgehälter ist aber gerade dort wo mitunter auch exorbitante Spitzengehälter gezahlt werden problematisch weil diese zu sehr deutlichen Verzerrungen führen. Wenn man (zugegebenermaßen stark vereinfacht) 9 Bäckereifachverkäuferinnen mit einem Gehalt von 30.000 € mit einem Manager mit einem Jahresbrutto von 700.000 € verrechent wäre man bei einem Durchschnittsverdienst von 97.000 €. Eigentlich genug um sich eine gute Wohnung leisten zu können, für 90% der Personen im Beispiel aber trotzdem völlig illusorisch. Vergleichbar ernüchternd dürfte der Blick auf die realen Medianeinkommen sein.

            • @Ingo Bernable:

              Die Situation sieht nicht so aus dass einzelne Jahresbruttogehälter bis an die Million die Durchschnittsgehälter bestimmen. Die Regionalen Unterschiede finden Sie auch bei Geringverdienern: con.arbeitsagentur...&alter=1&branche=1

      • @Ingo Bernable:

        Diese Anlageobjekte in London stehen alle leer und keiner wohnt drin?

      • @Ingo Bernable:

        London ist ein Finanzstandort. Für bestimmte Investoren bleibt London von daher immer noch interessant, auch wenn es da nur Briefkästen, und Escortdamen in Hotelzimmern gibt. Berlin ist nicht ein solcher Standort, das wichtigste Argument für die Stadt, sind die Menschen, die dort leben. Wenn die weg sind, weil zu teuer, wird Berlin wieder uninteressant, ergo ist es dann auch vorbei mit der "Alterssicherung in Form einer Neuköllner Eigentumswohnung"

  • Von einem Verfassungsrechtler wäre zu erwarten, dass er es sich verkneift, Karlsruhe in die alltagspolitische Pflicht zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht tut sehr gut daran, sich nicht in die demokratische Willensbildung einzumischen, indem es "Vorratsentscheidungen" trifft. Das ist nicht seine Aufgabe, und ein nicht (oder nur sehr indirekt) demokratisch legitimertes Entscheidungsgremium wäre schlecht beraten, an dieser Stelle seine Kompetenzen mehr als nötig auszudehnen.

    • @Normalo:

      Danke. Sie ersparen mir einen eigenen Kommentar. Eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts hätte auch ablehnend gegenüber einer Einschränkung der Mieten ausfallen können. Dann wäre es "unfair" gewesen und ich möchte mir den Kommentar von Herrn Rath nicht vorstellen.

      Manchmal gibt das Bundesverfassungsgericht "Leitplanken" vor, z.B. bei der Grundsteuer. Hier hat aber zumindest mal der "richtige" Gesetzgeber einen Vorschlag vorgelegt. Jetzt irgendwelche Nebensätze abzusondern, die den Gesetzgeber beschränken, wäre fatal.

      • @Strolch:

        Es hat meines Wissens auch schon Leitplanken zur Mietbegrenzung eingeschlagen, die Mietpreisbremse ging ja 'gerade noch so' durch, und muss z.B. ebenfalls befristet werden.

    • @Normalo:

      anschließe mich - als nicht ausreichend qualifizierter VerwRi aD auf der nach oben offenen Rathschen Richterskala.



      Herr Christian Rath hat mal was mit Europarecht gemacht - ist als Journalist rechtspolitischer Korrespondent “zu seinen Hauptaufgaben gehört die Berichterstattung“ - & ist



      Stellv. Verfassungsrichter am Ba-Wü-Verfassungsgerichtshofs. Gellewelle.



      Das schonn.

      kurz - Es bleibt erheiternd spannend •

  • Nee, ich würde da jetzt nicht nachtreten.

    Im Bundestag sitzen doch ach so soziale Parteien, die dort mit einem bundesgesetzlichen Mietendeckel per Rechtsverordnungsermächtigung - so wie im Infektionsschutzgesetz - auf Landesebene zulassen können. Das Gesetz wäre exakt ein Satz lang. "Die Länder können per Rechtsverordnung Regelungen zur Begrenzung... treffen."

    So, und jetzt braucht es nur noch eine Mehrheit im Bundestag.

  • Die möglichen und nachvollziehbaren Gründe für den Verzicht auf ein "obiter dictum" liegen doch auf der Hand. Zum einen ist ein obiter dictum per se problematisch. Nach überwiegender Auffassung kommt ihm keine Bindungswirkung zu, gleichwohl wird eine solche Bindungswirkung jedesmal zwangsläufig diskutiert und schon befindet sich das BVerfG mitten in einer poltischen Diskussion. Über ein vermieterfreundliches obiter dictum würde Rath sich vermutlich wneiger freuen. Zum anderen kann es sein, dass die Richter*innen des Senats unterschiedlicher Auffassung sind- warum dann ohne Not eine nicht entscheidungserhebliche Frage beantworten? Das würde dem BVerfG in einer späteren, womöglich Jahre späteren Sachentscheidung (evtl. in anderer Besetzung) zumindest politisch einen Begründungszwang aufnötigen, wenn es vom obiter dictum abweichen möchte.

    • @Martin Kühn:

      Korrekt. So isset •

    • @Martin Kühn:

      Auf den Punkt gebracht. Besser als ich es gerade gemacht habe.

  • "Das Bundesverfassungsgericht hat [...] den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, da ein Bundesgesetz nötig gewesen wäre."

    Nee, nee, nee!

    Nicht weil ein Bundesgesetz nötig gewesen wäre, sondern weil bereits ein Bundesgesetzt zu diesem Thema existiert nämlich das "Mietpreisbremse" genannte, hatte das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz mehr für die Begrenzung von Mieten.



    Damit war diese Angelegenheit der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) durch den Bund abschließend geregelt und kein Land darf dann noch etwas zu diesen Thema 'hinzudichten'.

    Treppenwitz am Rande:



    Diese (weitgehend wirkungslose) Bundesmietpreisbremse war ein Kind der SPD.

  • Ist das Bundesverfassungsgericht (BVG) dazu da, Bundestag, Landesparlamenten, Parteien, Regierungen politische Arbeit abzunehmen? Nein, schon gar nicht, wenn die Politik in Bund Ländern, Kommunen bereit war, gleich in welcher Bundes-, Landesregierung unter welcher politischen Farbe das Wohnen, Wohneigentum, Grund, Boden zum Zielobjekt globaler Spekulation für vagabundierend flüchtiges Kapital in aller Welt auf der Flucht, auf der Suche nach profitablen Anlagesegmenten zulasten Allgemeinheit steuerlich begünstigtem Betongold zu dienen, mit Überschuss an Umlaufgeld, das, dank Negativzinspolitik der Zentralbanken Umlaufgeld realer Wirtschaft um das hundertfache übersteigt, zu Kreditvolumen Blasenbildung tendiert. Folglich ganz bedarf es ganz anderer Instrumente als den Mietendeckel, ganz andere Akteure, nämlich abgestimmt transparenter Koordination von Zentralbanken, überschießende Geldströme in die Miet-, Wohneigentum, Grund, Boden Preis, Vermögensinflation, bei gleichzeitig deflationärer Tendenzen von Löhnen, Gehältern zur Vermögenssicherung abzuschöpfen.

    Der Mietenspiegel, in den nicht einmal Häuser-, Wohnungs-Leerstand, der von Wohnungsunternehmen als Betriebskosten steuermindernd veranlagt werden kann, Wohnungslosigkeit, Wohnungsbedarf vor allem an bezahlbarem Wohnraum eingepreist ist, wirkt dabei wie Hohn, der Mietendeckel überbewertet in seiner Wirkung wie eine Farce im falschen Standby Modus Segment

  • "Indem das Verfassungsgericht trotz zahlreicher einschlägiger Klagen auf diese Klarstellung verzichtete, nahm es mittelbar Einfluss auf den kommenden Bundestagswahlkampf."

    Indem das Gericht keine Positionen bezog bezog es Positionen? Bischen widersinnig die Aussage.

    • @Rudolf Fissner:

      Machs ja für Sie - nicht verwunderlich - sein. Alle Kommentatoren gestern abend aber - spielten den Ball in diese Richtung.

      (kl Tipp - wennse den inkriminierten Satz mal mit den Sätzen im übrigen vllt noch mal … - nur sone Idee. ;) - 🤫 - Gern

  • Die juristische Idee hinter der Mietpreisbremse war ja nicht so falsch: Der Bund hatte das Recht, Regelungen zur Höhe der Wohnungsmieten unter Schröder aufgegeben. Was allerdings übersehen und vom BVerfG als maßgeblich angesehen wurde: Auf Druck der SPD hatte der Bund dieses recht im Rhmen seiner Gesetzgebung zur faktisch wirkungslosen Mietpreisbremse wieder an sich gezogen - und da das ein Fall der sog. konkurrierenden Gesetzgebung ist, wurde der Bundesgesetzgeber wieder zuständig. Die SPD in der GroKo hatte es aber versäumt, eine Öffnungsklausel für die Länder dahin gehend einzufügen, dass die Länder hier schärfere Vorschriften erlassen können. Das hing aber auch damit zusammen, dass die SPD bundesweit von einem Mietendeckel nicht sehr viel hielt (auch die Berliner Spitzenkandidatin der SPD, Frau G., hatte das auf einem Landesparteitag deutlich gemacht). Einen handwerklichen Fehler von r2g in Berlin kann ich hier nicht sehen, aber ich sehe auch noch nicht, dass die SPD bundesweit tatsächlich Mietendeckel für Großstädte fordern und durchsetzen will.



    Das Gericht hat und konnte es sich einfach machen (das Problem hat der Berliner Senat übrigens durchaus gesehen), aber es ist schon ärgerlich, dass eine "Segelanweisung" dahin, ob und wie aus Sicht des BVerfG Wohnungsmieten bezahlbar bleiben können, nicht erfolgt ist. Und ob das wirklich ein relevantes Wahlkampfthema wird, wage ich zu bezweifeln. Viele Menschen sehen die jährliche Mieterhöhung als gottgegeben an und ziehen sie nicht in Zweifel. Und vielleicht, wenn sie 500 Jahre richtig sparen, haben sie ja dann selbst ein Mietshaus...

  • Auch von mir noch mal: das Verfassungsgericht hat kein politisches Mandat, wir haben Gewaltenteilung.



    Und der Skandal ist doch, dass die Linke mit dieser populistischen Maßnahme (es war fast klar wie Kloßbrühe, dass das nichts wird. Wenn man mit SPD Politikern privat sprach, die haben alle nur den Kopf geschüttelt, mit Juristen ganz zu schweigen), ihre unfähige WohnungsbauPolitik kaschieren wollte.



    Mit magischem Glauben, vielleicht klappts ja doch. Dieses Experiment der Unfähigkeit der Linken wird den Steuerzahler wieder einen Haufen Geld kosten.



    Frau Lompscher hat sich ja schnell vom Acker gemacht, wegen eines banalen Fehlers...

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Bär Lauch:

      Tatsächlich halte ich die Kosten für den Steuerzahlen für ziemlich gering.

      Die Rückforderungen der Firmen entsprechen den Forderungen, die ohnehin gekommen wären. Das ist also ne +/- 0 Rechnung.

      Und die Gerichtskosten bzw. Arbeit der Behörden da einzubinden ist eine recht skurrile Sache..

  • Politiker versehen mit einer göttlicher Unfehlbarkeit, ohne Einsicht für das eigene fachliche Unvermögen. Oder einfacher Dilettanten bei der Arbeit. Die Politik in Berlin ist eine Aufreihung von Misserfolgen.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    "Wenn das Gericht ... negativ urteilt, ... , handelt es einseitig und damit unfair.

    Ist das nicht bei jedem Gerichtsurteil so? Es gibt in der Regel einen Verlierer.

  • Kritisieren Sie lieber die stümperhaften Politiker von RRG, die solche offensichtlich verfassungswidrigen Gesetze verabschiedet haben.



    Danke für nichts, liebe Landesregierung!

  • Funktionierende Gewaltenteilung! Selbst wenn es für Einige schwer zu akzeptieren ist: Hier wurde ein unabhängiges und rein juristisches Urteil gefällt. Politik und “Wuensch dir was!” ist nicht die Aufgabe der Karlsruher Richter. Gut so!

    • @Flocke:

      Schon richtig, dass die Gewaltenteilung funktioniert und auch akzeptiert wird ... das steht auch überhaupt nicht zur Disposition, ansonsten könnte der Berliner Senat die Gerichtsentdentscheidung auch einfach ignorieren. Historisch betrachtet ist dies selbst in demokratisch verfassten Gesellschaften übrigens nicht so selten.



      Allerdings sind Gerichtsurteile ja nicht sakrosankt und dürfen, ja müssen im politischen und öffentlichen Raum anders diskutiert, bewertet und kritisiert werden als im juristischen Raum.



      Insofern ist es auch völlig in Ordnung, dieses Urteil zum Berliner Mietendeckel als unfair und lobbyistisch bzw. parteiisch zu bezeichnen wie es auch möglich ist, unliebsame politische Entscheidungen juristisch zu beklagen.

      • @Abdurchdiemitte:

        Kritik am Urteil ist gut und richtig.

        Sie sollte jedoch auch inhaltlich begründbar sein. Der Vorwurf der taz und vieler anderer ist aber "unfair und lobbyistisch bzw. parteiisch" ohne nähere Begründung.

        Schaut man sich den Furor an, ist der Hauptvorwurf "Das Urteil ist unfair und parteiisch, weil es von CDU/CSU und FDP erwirkt wurde und sich gegen ein linkes Projekt wendet." Die Gegnerschaft zu den Klägern genügt also um das Urteil inhaltlich zu delegitimieren. So zerstört man Vertrauen in die Instanzen des Rechtsstaats.

        Das Kernproblem ist/war doch, dass der Senat ein verfassungsrechtlich nichtiges Gesetz erließ, welches das eigens hierfür in Auftrag gegebene Gutachten bei Prof. Battis in Teilen für fragwürdig und in Teilen für verfassungsbrüchig hielt.

        Anders gesagt: Der Berliner Senat entschied sich für den Verfassungsbruch mit Ansage aus den eigenen Reihen. Hierfür jetzt das Gericht für (mit)schuldig zu erklären halte ich für schwierig.

  • Von Gerichten zu fordern Politik zu machen ist immer nur so lange angesagt, bis sie dann die falsche Politik machen.

  • Als Juristen läßt mich der letzte Satz den Kopf schütteln. Schon der Begriff "negativ" passt nicht. Das Gericht hat schlicht entschieden, dass das Land Berlin nicht zuständig war für dieses Gesetz. Und wie kann man das denn "ausgewogener", weniger "einseitig" oder fairer entscheiden?

    • @Sophokles:

      Dass andere Berufsgruppen wie etwa Journalisten eine juristische Entscheidung anders einordnen als Sie es als Jurist tun, ist doch selbstverständlich und das müssen Sie schon akzeptieren ... und für die Beurteilung politischer Entscheidungen werden wohl auch noch andere Kriterien gelten dürfen als ausschließlich juristische Maßstäbe.



      Dass das Recht im juristischen Sinne nicht der Maßstab aller Dinge sein kann, wissen wir doch aus der Geschichte mit der NS-Justiz.

      • @Abdurchdiemitte:

        Herr Rath ist Jurist und verfügt über eine hervorragende Kenntnis der Materie.

        Er hätte daher erkennen müssen, dass bei fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.

        Die Befassung mit den weiteren Punkten hätte das ganze Verfahren nur unnötig in die Länge getrieben und eine schwebende Rechtslage weiterhin aufrecht erhalten. Ein Verfassungsgericht sollte bei seinen Entscheidungen niemals politische Erwägungen berücksichtigen.

      • @Abdurchdiemitte:

        Zunächst einmal: Herr Rath ist Jurist.Er sollte das einordnen können.



        Außerdem ist es keine politische Entscheidung, es ist eine rein rechtliche. Und es auch gut so, dass sich das BVerG aus den politischen Prozeßen raushält. Gewaltenteilung und so. Und beim NS -Vergleich wirds mir echt zu hanebüchen.

        • @Sophokles:

          Stimmt. Manchmal ist es echt schwer -



          Die Füße still zu halten.

  • Nein, das BVG handelt nicht unfair. Da das Gesetz von Anfang an nichtig war, ist eine inhaltliche Prüfung gegenstandslos.



    Einfach mal mit der Polemik aufhören!

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Das Gericht hat seinen Job gemacht, die Deutschen haben so großes Vertrauen in ihr Verfassungsgericht weil sich eben nicht zu solchen politischen Spielchen hinreißen lässt.

  • > Inhaltlich hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht positioniert – es hat damit eine Chance vertan.

    Es ist nicht die Aufgabe des BVerfG, Stellung zu beziehen, sondern abzuschätzen, ob Gesetze verfassungskonform sind oder nicht.

  • Inhaltliche Fragen hätten das ganze Verfahren doch nur immer weiter in die Länge gezogen. Weshalb hätte sich das BVerfG über Dinge Gedanken machen sollen, auf die es in der Sache überhaupt nicht ankommt?

    Hier hat das BVerfG glücklicherweise sehr schnell die Notbremse gezogen.

  • Das BVerfG bleibt bei seiner konsequenten Linie. Keine Politik machen, sondern nur die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen. Und das war in diesem Fall relativ einfach.



    Sollte es zu einer bundesrechtlichen Regelung kommen, wird diese sicherlich nochmals in Karlsruhe landen. Denn es wird dabei ganz stark auf die im Gesetz vorhanden Rahmenbedingungen sowie Abwägungen ankommen, ob die Beschneidung der Vermieterrechte rechtmäßig sein kann. Daher wäre eine Aussage dazu auf Basis des Berliner Gesetzes unseriös gewesen.

  • Das sehe ich anders. Wie beim Pariätsgesetz beschränkt sich das BVerfG auf das, was Kern des Streits war. Gerade bei letzterem ist aber eigentlich klar, dass es unmöglich mit der bisherigen Rspr. des BVerfG in Einklang zu bringen ist, dass die Freiheit der Wahl auch für die parteiinterne Listenaufstellung gelten muss und der Staat da keine Vorgaben machen kann/darf.

    In beiden Fällen hätte man dem BVerfG einseitige Parteinahme vorgeworfen, wenn er auch inhaltlich deutlicher geworden wäre als es geworden ist. Denn es mag sein, dass man es so sehen kann wie Herr Rath - man muss es aber nicht.

    Daher hat sich das Gericht auf das beschränkt, was auf jeden Fall klar ist. Berlin durfte das Gesetz nicht erlassen (wussten die meisten auch vorher).

  • 1G
    15833 (Profil gelöscht)

    Die Probleme sind vielseitig, wie in jeder anderen Stadt auch.



    Zu wenig Wohnungen für zuviele Menschen.



    Die Regierung hat den sozialen Wohnungsbau vernachlässigt, Preise explodieren.

    Mit Enteignung ist da wenig geholfen, auch mietdeckel macht es nicht einfacher.

    Es muss dringend das baurecht und die Vorschriften vereinheitlicht werden, wie in den Niederlanden wo der Bau einer Wohnung ein Bruchteil weniger kostet.



    Dann müssen weniger Büros und Geschäfte gebaut werden.



    Nur die andere Seite der Medaille, wollen wir wieder plattenbauten?

    Aber vielleicht ist es auch eine Chance, zieht aufs Land, belebt ausgestorbene Ecken

  • Der inhaltliche Verzicht aus Karlsruhe ist auch eine Chance. Schließlich wurde auch nichts ausgeschlossen. Die Chance betrifft alle Nicht-Berliner Mieter. Hätte Karlsruhe Berlin alleine gewähren lassen, gäbe es jetzt keinen Druck mehr für ein Bundesgesetz und die Unions-regierten Mieter wären auch langfristig die Verlierer. So wird das Thema ein Wahlkampfthema für die BT-Wahl und die mieterfreundlichen Parteien haben die Möglichkeit sich zu profilieren und von den Vermieter-Parteien abzugrenzen.

    Eine weitere mögliche Folge: sollte es Streit geben, ob so ein Bundesgesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, kann man jetzt klar sagen: die Länder haben da nichts zu melden!

    • @Winnetaz:

      Da haben Sie natürlich Recht ... die Frage ist dann aber, ob ein entsprechendes Bundesgesetz jemals Bestand vor dem BVG finden wird.



      Im Vorfeld ist es natürlich keine juristische, sondern eine politische Frage: eine konsequente Pro-Mieter-Position wäre m.E. nur mit GR2 zu machen, der denkbar unwahrscheinlichsten Konstellation nach der BTW.

  • RS
    Ria Sauter

    Bei der Besetzung der Richterämter ist nichts anderes zu erwarten.



    Wenn Politiker, wie der saarl. ehemalige Minsterpräsident, in solch ein Amt gehoben werden, ist die Unabhängigkeit schon dahin.

    • 1G
      15833 (Profil gelöscht)
      @Ria Sauter:

      Na klar, schuld ist nicht rot rot grün denen man von anfang an sagte das geht in die Hose, der Richter ist es....

      Man bastelt sich halt seine Welt

    • @Ria Sauter:

      Psst, sagen Sie das nicht zu laut ... es könnte Ihnen als verfassungsfeindlich ausgelegt werden, würden Sie behaupten, die Justiz stände nicht über den Dingen, wäre immer und auf alle Fälle objektiv oder es gäbe so etwas wie Klassenjustiz.

  • Neulich hieß es in der taz noch, dass der Mietendeckel verfassungskonform ist.

    • @eicke81:

      Lesens: Dazu - hat Karlsruhe ja grade nichts gesagt. Das gilt auch - wennse ansonsten Christian Rath nicht folgen.