Fahren ohne Ticket entkriminalisieren: Das ist nur ihre Meinung
Justizministerin Hubig findet, dass Menschen ohne Fahrschein nicht ins Gefängnis gehören. Sie wird am Widerstand aus der Union scheitern.
J ustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. Sie bezweifelt, dass Menschen ins Gefängnis gehören, wenn sie sich keinen Fahrschein leisten können und dann auch die fällige Geldstrafe nicht bezahlen können. Hubig greift damit eine Diskussion auf, die schon über zehn Jahre läuft und nicht vorankommt. Und auch jetzt nicht vorankommen wird.
Hubigs Äußerung in der Neuen Osnabrücker Zeitung ist nämlich keine diskrete Ankündigung einer eigenen Initiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, sondern nur eine politische Meinungsäußerung. Für den Regierungspartner CDU/CSU ist die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ein Tabu, ein falsches Symbol für Recht- und Regellosigkeit. Hubig hat nun zwar Farbe bekannt, kann damit aber nur den öffentlichen Diskurs anregen.
Interessanter ist, dass einige große Kommunen wie Bremen oder Frankfurt das Problem an der Basis lösen wollen. Sie haben ihren Verkehrsbetrieben aufgegeben, Schwarzfahrer:innen nicht mehr anzuzeigen. Dann gibt es auch keine Strafverfahren mehr. Hubig könnte ja eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben, wie sich diese kommunale Praxis auswirkt – ob zum Beispiel die Zahlungsbereitschaft der Verkehrskund:innen generell zurückgeht.
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Wenn der öffentliche Nahverkehr generell kostenlos wäre, gäbe es auch keine Schwarzfahrer:innen mehr. Luxemburg und die estnische Hauptstadt Tallinn haben damit gute Erfahrungen gemacht. Doch das ist eine große Diskussion, die weit über kriminalpolitische Fragen hinausgeht.
Auch sozialpolitisch ist die Entkriminalisierung von Schwarzfahrer:innen nur ein kleiner Baustein einer Antiverelendungspolitik. Menschen, die weder Tickets noch Geldstrafe zahlen können und auch mit Knastvermeidungsangeboten wie gemeinnütziger Arbeit („Schwitzen statt Sitzen“) nicht zurechtkommen, haben meist fundamentale Probleme wie Arbeits- und/oder Obdachlosigkeit und/oder Drogensucht und/oder psychische Krankheiten. Das Schwarzfahren und die Ersatzfreiheitsstrafen sind da oft nur ein Symptom.
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