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Debatte über EhegattensplittingLet’s talk about tax

Anna Lehmann
Kommentar von Anna Lehmann

Seit Jahrzehnten wird über das Ehegattensplitting gestritten. Wenn SPD-Chef Lars Klingbeil über Steuerprivilegien reden will, muss er konsequent sein.

Das Ehegattensplitting zementiert die Verhältnisse in der Ehe seit den 50ern Foto: Joker/imago

E ine Debatte über Steuern, wie erfrischend! SPD-Chef Lars Klingbeil hat vorgeschlagen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die FDP hat umgehend dagegengehalten, und nun wird rauf und runter diskutiert, wer recht hat. Als die Regierung in der vergangenen Woche den Haushaltsentwurf beschlossen hatte, drehte sich die Debatte darum, wo am besten gespart werden könne. Es ist gut, dass nun auch mal die Einnahmenseite in den Fokus rückt, also, wo Geld herkommen kann, damit der Staat keine Ausgaben kürzen muss.

Das Ehegattensplitting bietet sich als dankbares Ziel sozialdemokratischer Attacken an. Nicht nur, dass der Staat durch die Ende der 50er Jahre beschlossene Subvention für Verheiratete und Le­bens­part­ne­r:in­nen jedes Jahr auf einen zweistelligen Milliardenbetrag verzichtet. Es ist außerdem aus der Zeit gefallen, denn es zementiert eine Rollenverteilung à la „Mann geht arbeiten, Frau bleibt zu Hause“.

Das Splitting basiert auf dem Prinzip Wirtschaftsgemeinschaft, bei dem je­de:r Part­ne­r:in die Hälfte des Gesamteinkommens versteuert. Klingt gerecht, aber praktisch lohnt es sich nicht, wenn beide gleich viel verdienen. Der Vorteil ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied ist, denn die besserverdienende Partei rutscht mit der Halbierung in einen niedrigeren Tarif. Das ist in der Regel der Mann.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rollenverteilung in seiner Begründung zur Beibehaltung des Ehegattensplittings von 1982 auch explizit erwähnt, als es schrieb, der vom Gesetzgeber zugrunde gelegte Zweck sei unter anderem „eine besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“.

Doch die Tatsache, dass seit Jahrzehnten über das Splitting gestritten wird, zeigt, dass die Abschaffung nicht ganz einfach ist. In einer Koalition mit der FDP dürften die Erfolgsaussichten gering sein. Wenn Klingbeil es tatsächlich ernst meint mit einer Debatte über Steuerprivilegien, dann sollte er diese auch konsequent führen. Gegen den Koalitionspartner und den eigenen Kanzler. Sonst bleibt es ein billiger Profilierungsversuch.

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Anna Lehmann
Leiterin Parlamentsbüro
Schwerpunkte SPD und Kanzleramt sowie Innenpolitik und Bildung. Leitete bis Februar 2022 gemeinschaftlich das Inlandsressort der taz und kümmerte sich um die Linkspartei. "Zur Elite bitte hier entlang: Kaderschmieden und Eliteschulen von heute" erschien 2016.
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65 Kommentare

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  • Zitat: Klingt gerecht, aber praktisch lohnt es sich nicht, wenn beide gleich viel verdienen.

    Praktisch besteuern sie dann Gütergemeinschaften bei gleichem Haushaltseinkommen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Das trifft jedes Paar, bei dem die Partner unterschiedlich verdienen, und zwar egal aus welchen Gründen und welches Geschlechts. Und übermäßig oft dürfte es Paare mit unterschiedlichem Bildungsgrad oder wo einer in einem sozialen Beruf arbeitet und der andere in der Privatwirtschaft arbeitet, treffen.

    Wen ich Ihnen jetzt in ihren Haushalt 100 m³ Wasser liefere und sie benötigen 40 m³ und ihr Partner 60 m³ und ihr Nachbarpärchen benötigt ebenfalls 100 m³ aber anders als bei Ihnen jeder jeweils 50 m³ und ich würde von Ihnen 5 % mehr verlangen für die gleiche Gesamtmenge Wasser wären Sie dann auch begeistert, würden Sie das als gerecht empfinden? Natürlich nicht!

    Das Extrembeispiel, an dem diese Forderung nach der Abschaffung des Splittings fest gemacht wird, ist die große Ausnahme und entfaltet für die zusätzlichen Einnahmen praktisch keinerlei Relevanz! Denn an diesem Punkt ist die Debatte einfach verlogen!

    Es geht einfach nur um eines, um Steuererhöhungen. Und geben Sie sich bitte keinen Illusionen hin, die landen ganz sicher nicht da, wo Sie es gern hätten oder für am nötigsten halten.

    Das Einfachste wäre, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Dies würde in vielen Beziehungen nämlich die Verhältnisse gerade rücken und da hätten Sie echt was erreicht!

  • Gkeichbehandlung gemäß den Menschenrechten !



    In der Konsequenz , alle Menschen gleich besteuern -

    pro Kind 1.000 Euro Abschreibung bei der Steuererklärung.

    Ansonsten Familie = PRIVATSACHE !

  • Beruhigend zu wissen, dass die Umgestaltung erst bei künftigen Ehen greifen soll und nicht quasi über Nacht eine gigantische nachträglich eingeführte Steuererhöhung losgebrochen wird...Aber..schau ich in meine eigene Familie, hat sich bei den Kindern rein einkommensgleichheitsmässig gar nichts getan, die Idee geht also an der Lebensrealität kilometerweit vorbei....

  • "Subvention für Verheiratete und Le­bens­part­ne­r:in­nen"

    Wird nun jedes nicht versteuerte selbst verdiente Eurönchen zur Subvention hochgejubelt. Sind Spenden demnächst auch nicht mehrsteuerabzugsfähig?



    Wird Solidarität unter Menschen steuerlich bestraft?

    • @Rudolf Fissner:

      "Wird Solidarität unter Menschen steuerlich bestraft?"

      Nein. Aber selektiv subventioniert. Wer mit Schein zusammenlebt, kann Steuern sparen, wer keinen hat, nicht. In den 50ern war das OK. Die heutige Gesellschaft spiegelt es nicht mehr wieder.

  • Splitting ist auch an der Grenze zur Verrentung wirksam, wenn ein Partner bereits in Rente ist und der andere - häufiger wohl die häufig jüngere Frau - noch arbeitet und voll zu versteuerndes Einkommen verdient.

  • Das Splitting wird im



    Einkommensbereich 100.000- 250.000 Euro nur von 3,88 % (Westen) 1,72 % (Osten)



    der Paare mit Splittingmodell in Anspruch genommen.



    Die Zahnarztgattin ist ein Phantombeispiel.



    Die Masse 77,39 (Osten) liegt unter 50.000 z.v.Einkommen.

  • Zitat: "...der vom Gesetzgeber zugrunde gelegte Zweck sei unter anderem „eine besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“.

    - Zu einer Mutter gehört mindestens ein Kind. Warum dürfen auch kinderlose Ehepaare das Splitting nutzen?

    - Genau diese Ungerechtigkeit gegenüber unverheirateten Paaren mit Kindern ist es doch, die viele Leute zu Recht kritisieren.

    • @Diogeno:

      Sinn und Zweck ist ja gerade nicht "das Kind" sondern der steuerliche Ausgleich für wechselseitige Unterhaltsverpflichtungen in der Ehe. Diese bestehen ungeachtet etwaiger Kinder und haben unverheiratete Paare halt nicht. Wollen Sie das Ehegattensplitting aufheben müssten Sie auch die Unterhaltsverpflichtungen streichen. Die "nicht arbeitende Arztgattin" hätte dann gegebenenfalls Anspruch auf Sozialhilfe.

      • @DiMa:

        Sie hätte keinen Anspruch auf irgendwas, steuerliche Veranlagung hat ja nichts mit Bedarfsgemeinschaft zu tun. Unverheiratete Menschen, die zusammenleben, sind auch gegenseitig unterhaltspflichtig, wenn sie als Wirtschaftsgemeinschaft eingestuft werden (und dafür reicht schon gemeinsames Klopapier). Auch wenn sie gar kein Paar, sondern nur eine WG sind. Deshalb kann das Splitting ruhig abgeschafft werden...

        • @NoMeansNo:

          Das sah das BVerfG in seiner Entscheidung im den späten 50ern anders. Und da sich das Grundrecht an der Stelle nicht geändert hat, gibt es auch keinen Grund für eine Rechtsprechungsänderung.

      • @DiMa:

        Ein Unterhaltsanpruch kann doch auch bei einem unverheirateten Paar bestehen, das zusammen lebt. Bedarfsgemeinschaft nennt das Amt das und gibt der eine beim Antrag an, es handele sich nur um eine WG, kommt das Amt auch schon Mal nach Hause und kontrolliert, ob "Bett und Tisch" geteilt werden.

      • @DiMa:

        "Die "nicht arbeitende Arztgattin" hätte dann gegebenenfalls Anspruch auf Sozialhilfe."

        ----------

        Womit dann die nächste populistische Sau durchs Dorf getrieben werden würde. Weshalb sollte der Steuerzahler eine Arztgattin alimentieren, wenn der Ehegatte, um es mal auf die Spitze zu treiben, Multimillionär ist ?

        • @SeppW:

          Die Bedarfsgemeinschaft ist ja nur an die Ehe angelehnt. Wenn Unterhaltsansprüche in der Ehe per Gesetz wegfallen erledigt sich auch die Bedarfsgemeinschaft. Wenn dann jeder auf sich selbst gestellt ist, dann hat halt auch eine Arztgattin Anspruch auf Sozialhilfe.

        • @SeppW:

          Das geht doch heute schon - heißt dann Bedarfsgemeinschaft und wird bei Bedarf gerne festgestellt.

          • @ohnogmxnet:

            Es gibt dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Das wird dir jedes Gericht dann gerne bei Bedarf auch feststellen ;)

        • @SeppW:

          Multimillionär das war einmal ..........

    • @Diogeno:

      Es kann auch andere Gründe geben, weniger zu arbeiten oder weniger zu verdienen. Nehmen wir die Pflege von älteren Angehörigen (auch dadurch spart der Staat viel Geld - abgesehen davon, dass es Menschen auch gut tut, wenn die Familie sie unterstütz). Oder nehmen wir die Kombination "Chefarzt-Krankenschwester", die heute vielleicht auch durch "Chefärztin-Pfleger" ergänzt wird. Meinen Sie, der Pfleger verdient ganz bewusst viel weniger als der Chefarzt und würde ggf. noch Medizin studieren, wenn es das Splitting nicht gäbe? Und zweitens, meinen Sie, es wäre gerecht, wenn diese Kombination mit sagen wir 90.000 Euro und 30.000 Euro mehr Steuer zahlt das das Paar zweier Assistenzärtze, die jeweils 60.000 Euro verdienen? Wenn ja, warum?

    • @Diogeno:

      "Zu einer Mutter gehört mindestens ein Kind. Warum dürfen auch kinderlose Ehepaare das Splitting nutzen?"

      -----------

      Weil auch Hausfrauen angesprochen werden, und nicht nur Mütter ? Stichwort Private Care, altdeutsch "Hausfrauenarbeit" ? Geht auch ohne Kinderchen.

  • Ich bin Alleinverdiener mit gutem Gehalt und meine Frau chronisch krank sodass sie nicht arbeiten kann. Ich würde mich freuen wenn die Idee der Bedarfsgemeinschaft abgeschafft würde. Dann müsste ich zwar 300 Euro mehr Steuern im Monat zahlen aber meine Frau würde Bürgergeld/Hartz4 bekommen.

    • @MartinSemm:

      Wären Ehepartner tatsächlich wirtschaftlich getrennt zu betrachten, müsste das Amt sogar Wohngeld zahlen. Ein Partner ohne Einkommen (aus welchen Gründen auch immer) müsste schließlich für die Hälfte der Miete aufkommen oder vielleicht dem anderen Partner Untermiete bezahlen, wenn er in dessen Eigentum wohnt. Eine lächerliche Vorstellung...

      Soll illustrieren: Eheleute als wirtschaftlich unabhängig zu betrachten geht an der Lebensrealität vorbei und würde den Staat sehr wahrscheinlich deutlich mehr kosten als heute das Splitting.

      In der Ehe macht man sich nun einmal gegenseitig abhängig - in allen Lebensbereichen: emotional und wirtschaftlich. In guten und in schlechten Zeiten. Wer das nicht haben will, sollte besser nicht heiraten. Das gilt es zu bedenken, EHE es zu spät ist ;-)

    • @MartinSemm:

      Rechnen würde es sich. Vor allem weil im Falle einer Scheidung auch keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen würden. Nie wurde einem die Abkehr von der Ehe so schmackhaft gemacht wie durch eine Abschaffung des Splittings :)

  • es zementiert eine Rollenverteilung à la „Mann geht arbeiten, Frau bleibt zu Hause“



    die Zahlen aus einer Expertise des Bundesministeriums:



    im Osten: 77,39 % der betroffenen Paare sind 2-Verdienerhaushalte



    im Westen: 59,54 % sind 2-Verdienerhaushalte



    im Osten: 77,44 % der betroffenen Paare haben ein zu versteuerndes Einkommen von unter 50.000 Euro



    im Westen: 65,21 % unter 50.000 Euro

    im Osten: 57,55 % haben ein zu versteuerndes Einkommen von unter 30.000 Euro



    im Westen: 42,62 % haben ein zu versteuerndes Einkommen von unter 30.000 Euro

    Das Splitting wird weder von den Besserverdienenden genutzt, noch sind die „Mann geht arbeiten, Frau bleibt zu Hause“ in Mehrheit.



    Anscheinend sind Zahlen in dieser Debatte nicht relevant. Weder SPD noch FDP kennen sie, sonst wäre die FDP für die Abschaffung und die SPD für die Beibehaltung. Medien reproduzieren anscheinend ebenfalls nur das Hören-Sagen und die nicht faktenbasierte Stimmungslage.

    • @nutzer:

      Auf die Idee Familien schlechter zu stellen und das dann als Gleichstellung und Stärkung der Frau zu verkaufen, kommt auch nur wer aus Akademikerkreisen kommt und nie relevante Geldsorgen hatte, wo Frau und Mann studiert sind und verdienen können. Das ist leider für viele Menschen nicht Realität.



      Die Lösung wäre eine bessere Bildung für künftige Generationen, besonders für akademikerferne Elternhäuser und da wiederum für Frauen, aber das kostet, ist nicht so griffig in Schlagwörter zu verpacken und wirkt erst in Jahrzehnten.



      Da befreien wir die Frauen doch lieber jetzt aus der Minijobfalle, in dem wir deren Einkommen auch voll besteuern, dann können sie endlich gleichberechtigt Steuern zahlen wie die Männer... nur ob die dann noch arbeiten gehen werden...?

      • @nutzer:

        "kommt auch nur wer aus Akademikerkreisen kommt"



        Wenn man sich anschaut wieviele gesellschaftlichen Probleme die realitätsfernen Hirngespinste dieser verdammten Elfenbeinturmbewohner*innen uns einbrocken wäre es wohl das Beste die Universitäten die diese elitären Kreise produzieren allesamt zu schließen und konsequent nur noch Leute mit einem IQ von unter 80 in politische Ämter zu wählen.

      • @nutzer:

        sehr richtiger Gedanke. Zumal es wohl eine sehr theoretische Vorstellung ist, dass Partner (immer öfter verdient auch der Mann weniger) eine weit besser bezahlte Stelle nicht annehmen, weil der Splitting-Vorteil dann sinken würde.

      • @nutzer:

        Das Problem ist doch vielmehr das in Vollzeit-Doppelverdiener-Haushalten mit dem aktuellen Bertreuungssystem Kinder nur schwer untergebracht werden könnnen. Wenn der Staat wirklich ernsthaft das Doppelverdiener-Modell zur Norm erklären möchte (Berlin freut sich über die zusätzlichen Steuereinahmen und Zahlungen in den Rententopf), dann muss er dafür Infrastruktur bereitstellen. Und diese gibt es nicht.



        Und er muss dem Bürger verkaufen das die Kinderbetreuung und Kindeserziehung nun wieder in den Händen des Staates liegt und nicht mehr bei den Eltern.

        Unter diesen Umständen sollte man sich als Einverdiener-Haushalt mit kommendem Doppelverdiener-Zwang sehr genau überlegen Kinder in die Welt zu setzen. Ich jedenfalls würde es nicht machen.

        • @SeppW:

          "...das [sic!] die Kinderbetreuung und Kindeserziehung nun wieder in den Händen des Staates liegt und nicht mehr bei den Eltern" - das stimmt doch so nicht, es ist mindestens eine Karrikatur, aber eigentlich Polemik. Familien betreuen und erziehen weiterhin, unterstützt von pädagogischen Einrichtungen, die Bildungsarbeit leisten, die in Familien nicht geleistet werden kann. Oder wie viele Instrumente spielen Sie? Wie viele Lieder und Bewegungsspiele kennen Sie? Wie viele Fingerfarben, Kapla-Steine, Bügelperlen haben Sie im Haus? Und (auch sehr wichtig): wie viele Gleichaltrige können Sie (oder Ihr*e Lebenspartner*in) ersetzen?

          • @My Sharona:

            "Familien betreuen und erziehen weiterhin, unterstützt von pädagogischen Einrichtungen, die Bildungsarbeit leisten, die in Familien nicht geleistet werden kann. "



            ---------------------------

            Wieviel Betreuung & Erziehung bleibt denn an einem Paar im Gesamten noch hängen wenn der Kleine um 6 Uhr in der Früh in den Hort und um 17 Uhr wieder abgheholt wird ?

  • Der Vorschlag macht wenig Sinn, denn dann wenn die Einkünfte der Partner nicht mehr zusammengerechnet werden, würde dies auch für das Bürgergeld gelten. Das heißt, die nicht-arbeitende Ehefrau (oder Ehemann) des Topmanagers würde plötzlich Bürgergeldberechtigt. Das wiederum liegt oberhalb des Vorteils, welcher durch das Ehegattensplittings entsteht. Ein Gesetz, das die Bedarfgemeinschaft für das Steuerrecht abschafft, aber für das Bürgergeld dann noch weiterführt, ist mit 100% verfassungswidrig.

    • @Heidi Schneider:

      Nein, weil man für das Bürgergeld schon seit langem nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft mit anderen Verdienern wohnen darf, ob das nun Ehepartner, Eltern, unverheiratete Partner, Kinder oder nur Mitbewohner*innen sind. Da bekommt man dann gar nichts, auch wenn man nicht zusammen steuerveranlagt wird. Und verfassungswidrig ist das leider überhaupt nicht.

  • Wenn man der AfD zu noch mehr Prozenten verhelfen will, dann ist der Vorschlag TOP.

  • Sonst heißt es immer, "unbezahlte Care-Arbeit" würde die Frauen so benachteiligen - gibt es aber eine gesetzliche Regelung, dass die Care-Arbeit keineswegs unbezahlt ist, sondern die Hälfte des Einkommens der Person, die eine Erwerbsarbeit ausübt, der Care-Person zusteht, soll diese abgeschafft werden? Das verstehe, wer will....

  • zum einen ist dieser Satz einfach falsch: " Klingt gerecht, aber praktisch lohnt es sich nicht, wenn beide gleich viel verdienen. Der Vorteil ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied ist, denn die besserverdienende Partei rutscht mit der Halbierung in einen niedrigeren Tarif"



    denn am Jahresende wird das gemeinsame Einkommen für beide gemeinsam versteuert und dann ist es völlig egal, wer wie viel verdient hat. Vorher sieht es so aus, als würde es sich für den lohnen, der mehr verdient, aber mit dem Jahresausgleich fällt das weg. Natürlich muss das Einkommen auch gemeinsames Einkommen sein und so behandelt werden.

  • Das Realsplitting ist eine einfache Begrenzung des Vorteils

    BTW. Demnächst soll 4/4 mit Korrektur der Normalfall sein. Da wird der Splittingvorteil gleichverteilt.

  • Ich bezweifle dass die Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungsrechtlich legitim wäre, da es sich hier nicht wie oft behauptet um eine Subvention von Alleinverdienern handelt, sondern lediglich um steuerliche Gleichbehandlung. Das ist die logische Konsequenz daraus, wenn es sich um eine Zugewinngemeinschaft handelt, was insbesondere dann der Fall ist wenn Kinder zu versorgen sind. Eine Abschaffung wäre eine Benachteiligung und faktischer Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Ehepartnern, wie Lohn- und Care-Arbeit aufgeteilt wird. Wenn die Ärztin und der freischaffende Künstler eben entscheiden, dass letzterer für die Kinder zuständig ist, darf daraus kein Nachteil ggü. einer Zweiverdienerehe mit demselben Gesamtgehalt entstehen. Meiner Ansicht nach sollte das Splitting allerdings auch für nicht verheiratete Paare ohne Kinder ermöglicht werden. Ideal wäre eine Umwandlung in ein Familiensplitting, wie es auch in Frankreich gehandhabt wird.

    • @yeoldelloyd:

      Familiensplitting 🥰

  • @ANDREAS HORN

    Wenn die Steuerprogression angepasst wird, dann ist das auch OK.

    @SO, SO

    Ein "flat tax" kann aber nur einem Finanzgenie à la Liz Truss einfallen. Gratulation!

    Oder andersherum: lesen Sie Piketty, dann verstehen Sie vielleicht auch, dass Steuersätze progressiv sein *müssen* (und zwar gleich für Einkommen aus Arbeit und solche aus f̶a̶u̶l̶e̶n̶z̶e̶n Kapitaleinnahmen (zweitere haben oft eine flat tax, das ist eine grosse Ungerechtigkeit).

  • Der Grundfreibetrag für den Partner (und die Kinder) wird bleiben müssen. Denn es kann nicht das Gleiche sein ob jemand alleine Lebt oder in Gemeinschaft von nicht verdienenden deren Lebensunterhalt er bezahlt. Denn sonst müsste der Staat ja Bürgergeld für den nicht selbst verdienenden Partner bezahlen. So ist das heute schon für nicht Verheiratete geregelt. Damit wird das Ganze aber zur Luftnummer. Denn genau das ist das Ehegattensplitting.

    • @mwinkl02:

      "Denn sonst müsste der Staat ja Bürgergeld für den nicht selbst verdienenden Partner bezahlen."

      Oder der Partner geht arbeiten...

  • Splitting hin oder her, es geht hier um die Erhöhung der Steuereinnahmen und damit um eine faktische Steuererhöhung.

    Man zielt hier gerade auf "Einzelverdiener*innen" die eine ganze Familie zu versorgen haben und somit auch auf die Familien, ganz so, als sei der Einzelverdienst böser Wille und ewiggestriges Teufelszeug. Sowas ist im Seminar schnell rausgeplärrt, in der echten Welt ist es aber so, dass es bei der blosen Abschaffung des Splittings wieder einmal die unteren Einkommen am Härtesten trifft.

    Diese Form der Progression braucht kein Mensch, das ist wieder einmal die Umverteilung von unten nach oben, das ist wieder der alte Bullshit.

    Was will man damit bezwecken? Den heute nicht viel verdienenden Teil in den zweiten und dritten Minijob zwingen? Ganztags statt halbtags und das mit drei kleinen Kindern?

    Wenn das eure Zukunft ist, dann nehme ich das lieber das altbackene 1950er-Splitting!

    • @Nafets Rehcsif:

      Genauso ist es. Das war auch mein erster Gedanke.

  • Leider stellt die Autorin das Ehegattensplitting verkürzt dar. Verdienen beide Partner jeweils mehr als EUR 60.000 im Jahr ist es vollkommen egal, wie groß der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern ist. Das Ehegattensplitting wirkt sich dann nicht mehr aus.

    Sollte das Ehegattensplitting wirklich abgeschafft werden, dürften Wählerschaft von CDU und FDP wohl in der Lage sein, Einkünfte von links (Ehemann) nach rechts (Ehefrau) zu verschieben. Es bleibt alles beim Alten.

    Gelackmeiert sind dann nur Eheleute, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben. Klassische Wähler der SPD. Glückwunsch Herr Klingbeil.

    • @DiMa:

      "Verdienen beide Partner jeweils mehr als EUR 60.000 im Jahr ist es vollkommen egal, wie groß der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern ist."

      Das ist klar. Es geht ja darum, dass eine Seite (meist die Ehefrau) nur ein klein wenig verdient. Dann zahlt der Andere deutlich weniger. Eine Subvention für den Besitz eines Trauscheins, die Frauen in Geringbeschäftigung drängt.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ist das wirklich so klar? Verdient die Ehefrau EUR 60.000 und der Ehemann EUR 200.000, dann hat das Ehegattensplitting halt keine Wirkung - Anders als die überwiegende Mehrheit denkt.

        Und die von Ihnen angeführte Subvention geht halt mit entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen einher - diese entlastet den Staat erheblich.

        • @DiMa:

          "Verdient die Ehefrau EUR 60.000 und der Ehemann EUR 200.000"

          Wir leben offensichtlich in verschieden Welten.

          "Und die von Ihnen angeführte Subvention geht halt mit entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen einher - diese entlastet den Staat erheblich."

          Geht auch ohne Trauschein. Googeln Sie bitte Mal "Bedarfsgemeinschaft".

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft würde ich aus dem Grund unter Hinweis auf das alte BVerfG vor das Verfassungsgericht ziehen. Die Erfolgsaussichten wären gut.

            • @DiMa:

              Bedarfsgemeinschaften gibt es schon viele Jahre. Auf die Idee ist bestimmt noch niemand gekommen 😁

              Aber Mal ein anderer Aspekt. Warum braucht man Steuererleichterungen, um eine Person zu unterstützen, die man liebt? Also ich (und bestimmt viel andere Menschen) mache das auch so.

  • Wenn Schritte zum Familiensplitting unternommen würden, wäre eine moderate Rücknahme des Ehegattensplittings vertretbar.

    Ich fürchte allerdings, wenn man irgendwo etwas am Ehegattensplitting ändert, wird es in Zukunft ständig Hauen und Stechen um dessen Details geben.

  • Das Splitting kan ruhig abgeschafft werden, wenn gleichzeitig die Einkommensteuersätze so gesenkt werden, dass die Änderung aufkommensneutral ist. Deutschland gehört sowieso schon zu den Ländern mit der höchsten Steuerbelastung weltweit.

    • @Peter Danziger:

      Ja, warum nicht Steuersatz 25% auf ALLE Einkommen und Gewinne?

      Erst wenn der letzte Steuerberater arbeitslos ist haben wir ein gerechtes und einfaches Steuersystem.

      In Irland dauert die Steuererklärung für Joe und Mary 5 Min. online, da fast keine Ausnahmeregelungen.

      (Ja, ich weiss um die Dumpingsteuer für multinationale Unternehmen und um ihre tax advisor Industrie: Ein 25% Steuersatz could fix that)

      • @So,so:

        "Ja, warum nicht Steuersatz 25% auf ALLE Einkommen und Gewinne?"

        Weil dann die unteren Einkommen mehr zahlen und die Oberen weniger. Der Vorschlag könne direkt von Lindner kommen.

      • @So,so:

        "Ja, warum nicht Steuersatz 25% auf ALLE Einkommen und Gewinne?"



        Für Geringverdiener mit Gehalt am Eingangssteuersatz würde das eben eine Steuererhöhung von Null auf 25 % bedeuten und damit eine Reduktion ihres verfügbaren Einkommens um eben dieses Viertel. Für jemanden der ohnehin am Existnzminimum lebt dürfte das ein ziemlich heftiger Schlag ins Kontor sein.



        Dass der Vorschlag von 25% Pauschalsteuer vermutlich kein sonderlich sozialer ist, könnte man auch schon deshalb erhanen, weil das genau das Modell ist das die AfD befürwortet.

        • @Ingo Bernable:

          Es wird früher oder später sowieso eine Flattax kommen müssen. Das aktuelle System belohnt Top-Ausgebildete, die sich aufgrund ihrer Gehaltshöhe Teilzeit leisten können, belohnt durch die Steuerprogression. Dabei benötigt die Gesellschaft genau von diesen Leuten Vollzeit.

        • @Ingo Bernable:

          und für Spitzenverdiener wäre es eine tolle Steuersenkung!

        • @Ingo Bernable:

          Und der hiesige Steuerklassen-Dschungel mit seinen zig Sonderfällen, Ausnahmeregelungen und Tricksereien ist sozialer ?

          25 % Flattax, Einkommen bis 50k p.P. haben die Möglichkeit besondere Kosten steuerlich geltend zu machen, ab 50k entfallen diese Privilegien. Problem gelöst. Und bezaubernd Sozial.

          • @SeppW:

            Daran ist nichts sozial. Es wäre eine enorme Steuererhöhung für die, die wenig haben und ein Geldregen für die, die jetzt schon viel haben.

            "...haben die Möglichkeit besondere Kosten steuerlich geltend zu machen..."

            Für die unteren Einkommen bestehen die "besonderen Kosten" aus den Aufwendungen für das Lebensnotwendige.

            Evtl. hat da jemand wenig Ahnung, wie sehr viele Menschen leben.

        • @Ingo Bernable:

          Das stimmt, aber in Verbindung mit einem Grundeinkommen plus Freibetrag wäre eine Flattax wieder sozial ausgeglichen. Dann sollte sie allerdings irgendwo bei 45 % liegen.

  • Und ich kann es gar nicht oft genug sagen, die Abschaffung würde wieder mal die unteren Einkommensschichten treffen und das vorwiegend im ländlichen ostdeutschen Raum, ist es gewollt, ganze Bevölkerungsgruppen abzuhängen? Der Geschlechterinkommensgerechtigkeit erweist man damit einen Bärendienst, wenn die Partnerin einen Einkommensverlust durch drastisch erhöhte Steuerlast ausgleichen muss, währenddessen sie vorher weitgehend finanzielle Unabhängigkeit genießen konnte....

    • @Andreas Horn:

      ???

      Die Einverdiener-Ehe ist ein westdeutsches Modell, das man sich im Osten garnicht leisten kann.

      Im ländlichen ostdeutschen Raum gibt es Regionen, in denen arbeiten die Frauen sogar mehr als die Männer (wenig Industrie, dafür relativ bedeutend: "weibliche" Branchen: Tourismus, sozialer Bereich, Verwaltung/Bildung).

    • @Andreas Horn:

      "Klingt gerecht, aber praktisch lohnt es sich nicht, wenn beide gleich viel verdienen."

    • @Andreas Horn:

      Das scheint mir erklärungsbedürftig. Wenn der Entlastungseffekt doch im wesentlichen durch die Mittelung auf einer progressiven Steuerskala entsteht wäre demzufolge vor Allem bei hohen Einkommen eine Mehrbelastung zu erwarten für die dann ein höherer Satz fällig wird. Und wie kann man finanziell unabhängig sein wenn man mit seinen Finanzen komplett von Ehe und Ehepartner abhängig ist?

      • @Ingo Bernable:

        Das ist relativ leicht erklärt, ich habe ein recht gutes Einkommen, liege aber noch im mittleren Lohnsegment, meine Frau ist EU Rentnerin mit geringer Verrentung, ich nutze dieses Modell also, anteilig zahlt meine Partnerin zwar mehr Steuer, durch das Splitting bin ich aber relativ günstig und kann dafür alle anfallenden Kosten tragen ohne das Einkommen meiner Partnerin auch nur in Betracht ziehen zu müssen. Das Ende des Splittings wäre für mich eine Mehrbelastung von 400 Euro (als angenommenen Modell bereits einmal durchrechnen lassen) monatlich, dann wird es schwer, das muss man stemmen können, und so wird es vielen dann gehen....

      • @Ingo Bernable:

        Das stimmt nicht so ganz, denn je höher beide Partner über dem Spitzensteuersatz sind, desto minimaler wären die Effekte. Am meisten betroffen wären Ehen aus einem Gutverdiener und einem Geringverdiener (Ärztin und Künstler, Ingenieur und prekär beschäftigte Geisteswissenschaftlerin etc). Und das ist tatsächlich eher die Mittelschicht.

        • @yeoldelloyd:

          die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Mehrheit der Splittingnutzer sind in unteren Einkommensbereich zu finden.



          Gutverdiener über 100.000 quasi gar nicht.