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Besteuerung von Unternehmenserben Absurde Bevorzugung

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Weil die Erbschaftsteuer beim Erben großer Unternehmen sehr hoch wäre, werden Er­b:in­nen meist völlig verschont. Die Besserstellung ist nicht vermittelbar.

A m liebsten würden Unternehmen gar keine Steuern zahlen. Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer. Dafür gäbe es sicher auch gute volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn das Unternehmen Steuern zahlen muss, kann es weniger investieren, verliert deshalb den Anschluss und am Ende sind die Arbeitsplätze gefährdet.

Was wie linke Satire klingt, ist bei der Erbschaftsteuer rechtliche Realität. Wer ein Unternehmen erbt, muss kaum oder gar keine Erbschaftsteuer bezahlen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Das ist gesetzlich ausdrücklich so geregelt. Und diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 gebilligt. Auch nach der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag zeichnet sich nicht ab, dass das Bundesverfassungsgericht bald anders entscheiden wird.

Warum aber sind Politik und Justiz bei der Erbschaftsteuer so viel großzügiger als bei sonstigen Steuern? Es ist die Höhe der Steuer, die den Unterschied macht. Wer ein Unternehmen erbt, müsste eigentlich 30 Prozent des Wertes als Erbschaftsteuer an den Staat abgeben. Nicht 30 Prozent des Gewinns oder des Jahresumsatzes, sondern 30 Prozent des Unternehmenswertes. Das ist eine enorme Belastung, auch wenn sie auf zehn Jahre gestreckt werden kann. Dass es deshalb für Unternehmenserben Ausnahmen gibt, ist nachvollziehbar und kein Skandal.

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Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmenserben sehen vor, dass diese nur etwa 5 Prozent Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn sie das Unternehmen fortführen. Bei Erben großer Unternehmen (mit einem Wert von über 26 Millionen Euro) gilt diese Regel jedoch nicht, hier wird ausdrücklich geprüft, ob die Erben wirklich nicht zahlen können. Dies sollte eigentlich dazu führen, dass Großunternehmenserben mehr Erbschaftsteuern zahlen. Unter dem Strich wurde jedoch das Gegenteil erreicht, dass sie fast gar keine Steuern mehr zahlen.

Für diese nochmalige Besserstellung gibt es keinen Grund. Großunternehmenserben sollten wenigstens so viel Steuern bezahlen wie andere Unternehmenserben auch. Das würde auch den inzwischen weit verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt werden.

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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41 Kommentare

  • Janix

    Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, so sehr die PR-Hansels und Neoliberalisierten das zu verdecken suchen. Was ist es für eine Gesellschaft, in der Erben und Haben das Entscheidendere sind, und nicht Arbeiten es ist?



    So etwas nagt eine Gesellschaft ab. Es ist allerdings änderbar.

  • DerBlondeHans

    ja, die GEwinne mag jeder gerne vergesellschaften.



    Die Verluste auch?

    • nihilist

      @DerBlondeHans:

      Das ist nun der Verdacht, dass die Verluste in Zukunft nicht mehr vergesellschaftet werden? Keine Bailouts mehr für insolvente Schrottkonzerne, Pfändungen von Privatvermögen bis auf die Schonungsgrenze im SGB II?

      Wo kann ich unterschreiben?

    • EffeJoSiebenZwo

      @DerBlondeHans:

      Meyer Werft, Commerzbank, Hypo Real Estate, Holzmann, Lufthansa etc...

  • realnessuno

    Naja, unser Steuersystem gehört insgesamt vereinfacht bzw reformiert. Warum scheiterten alle bisherigen Versuche? Vermutlich muss man an die Grundlagen der Verflechtungen unseres real existierenden Kapitalismus und unserer aktuellen Politik, um da etwas zu erreichen.



    Solange zuviele Bürger wie bisher nur konsumieren und AgD wählen, ist das reine Utopie...

  • Herbarius Zunichten

    Durchsichtiges Spiel. Enteignung (Entschuldigung Vergesellschaftung) durch die Hintertür.



    Die Gier des Staates nach von ihm unverdientem Einkommen ist grenzenlos.



    Heute wird über die paar Miliadärsfamilien gerichtet.



    Danach geht es wie immer an Besser- und dann an Normalverdiener.

    • Janix

      @Herbarius Zunichten:

      Nihilist, ich gehe von Sarkasmus gegenüber diesem Milliardärsservilismus aus, richtig?

      Wenn auch mal die sehr Reichen wieder angemessen beitragen, hält das die Gesellschaft zusammen, incl. Gerechtigkeitsgefühl und kommt uns allen anderen zugute. Da verarmt niemand, die Luxusyacht ist immer noch drin. Aber vielleicht muss die vierte Generation mal wieder auch arbeiten.

    • nihilist

      @Herbarius Zunichten:

      Erst holten sie die Milliardäre, aber ich schwieg, ich war ja kein Milliardär...

      • warum_denkt_keiner_nach?

        @nihilist:

        Das in diesem Zusammenhang?

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @Herbarius Zunichten:

      Die Normalverdiener zahlen braf Steuern und die Milliardäre machen sich vom Acker.



      Und dann schimpft man, wenn jemand die Milliardäre mit in die Pflicht nehmen will?

      Das kann ich nicht nachvollziehen.

  • Flix

    Grundsätzlich ist die Argumentation nachvollziehbar, wenn kleine und mittelständische Unternehmen vererbt werden, kann eine Steuer existenzbedrohend sein. Was mir allerdings nicht vermittelbar ist, sind quasi steuerfreie Übertragungen von Unternehmensanteilen im Zuge von Schenkungen wie jüngst von Friede Springer auf Matthias Döpfner. Wo liegt hier das öffentliche Interessen, wenn eine Milliardärin einen anderen Menschen zum Milliardär macht, die fällige Steuer hätte mit Sicherheit von einer der beiden beteiligten Parteien gezahlt werden können, ohne irgendjemanden in die Armut zu treiben.

  • Franz Hofer

    In der Gerechtigkeitsdiskussion geht es zur Zeit in erster Linie um die Verschonung sehr grosser Erbschaften.



    Der Grund, warum die Erbschaftssteuer aber grundsätzlich ein Akzeptanzproblem hat, ist ein anderer: Wie kann eine Steuer, die mit dem Tod eines meistens gliebten Menschen ensteh, auf Verständnis stossen ? Wie kann eine Steuer als gerecht empfunden werden, bei der es unter Umständen ganz wesentlich darauf ankommt, in welcher Reihenfolge die geliebten Menschen sterben?



    Vielleicht sollte man doch einen Blick in die Schweiz riskieren: in fast allen Kantonen gibt es innerhalb der Familie keine oder nur eine sehr geringe Erschaftssteuer aber eine Vermögenssteuer.

    • nihilist

      @Franz Hofer:

      Praktische Gründe. Für eine laufende Vermögensteuer (die dem Gleichheitsgrundsatz entspricht) muss das Vermögen auch laufend neu berechnet werden, bei Erbschaftsteuern ist das maximal alle 10 Jahre nötig.

  • Zangler

    Das Hauptproblem liegt doch eher in der Vermischung von Familie und Unternehmen. Bei GmbHs dürfen meistens die Anteile nicht frei am Markt veräußert werden, so dass die Erben ihre Anteile auch nicht direkt zu Geld machen können. Sie sind insofern keine Erbschaft wie etwa eine Immobilie.



    Die Frage wäre, ob man an der Stelle ansetzen möchte und die Regeln für GmbHs dahingehend ändert, dass es im Erbfall eine Erleichterung für die Veräußerung der Geschäftsanteile gibt und es auch keine Schlupflöcher gibt, um in diesem Fall die Erben im gleichen Umfang wie den Erblasser zum Halten der Anteile zu zwingen.



    Das ist aber von den Lobbys nicht gewollt und würde auf das Heftigste bekämpft werden. Und so bleibt die Erbschaftsteuer zutiefst ungerecht und entfaltet keine Steuerungswirkung gegen die Klassengesellschaft.

  • Alex_der_Wunderer

    Also erstens sollte doch die Trauer im Vordergrund stehen.



    Würde man jetzt Parallelen zwischen unseren Politikern und den Erben von Unternehmen ziehen wollen und dazu explizit den aktuellen Fall von Frau Bärbel von der SPD uns voe Augen führen, so wäre es doch völlig klar und läge auf der Hand was von den Erben der Unternehmen zu erwarten wäre, ein Verzicht auf gesellschaftlicher Stellung und auf einen Großteil des Einkommen, oder ?

  • T-Rom

    Es scheint schwierig zu sein, eine Regelung zu finden die in allen Fällen gerecht ist.



    Wenn ein mittelgrosses Unternehmen, was bescheidene Gewinne abwirft und Arbeitsplätze bietet, in der Familie weitergeführt wird - dann scheint es nicht unbedingt gerecht zu sein darauf Erbschaftssteuer zu nehmen.



    Bei einem ähnlich grossen Unternehmen, was aber weniger Arbeitsplätze bietet und mehr Gewinne abwirft ist die Beurteilung vielleicht schon anders.



    Wird ein geerbtes Unternehmen verkauft - auch nach vielen Jahren - sollte Erbschaftssteuer auf den ursprünglichen Unternehmenswert schon anfallen.

    • FriedrichHecker

      @T-Rom:

      Als ob das deutsche Steuerrecht nicht schon dank des Kreislaufs zwischen gefühlter Gerechtigkeit und Nutzung von Schlupflöchern komplex genug wäre...



      Sie erzeugen mit Ihrer Differenzierung Zielkonflikte an anderen Stellen. Beispielsweise stellen Sie mit Ihrer Fokussierung auf die Anzahl der Arbeitsplätze die Agrarindustrie besser als die verbleibenden Reste der bäuerlichen Landwirtschaft.



      Um jetzt nur mal ein Beispiel zu nennen...

    • EffeJoSiebenZwo

      @T-Rom:

      In Ihrem durchaus ja nachvollziehbaren Versuch der Differenzierung ist aber leider der künftige Umgehungstatbestand schon eingewoben. Das wird dann halt alles schnell noch so hingetrickst, sorry, umstrukturiert.

  • Vic Merz

    Tja, sehr viel, würde, wäre etc etc.... Einfach mal gerecht machen, ans untere Ende angleichen, oben mehr löhnen, ein bisschen soziale Gerechtigkeit; aber sowas ist ja zuviel für diese Gesellschaft.

    • Bolzkopf

      @Vic Merz:

      "zuviel für unsere Gesellschaft" ?



      Wohl kaum.



      Zuviel für die Regierenden - denn da sitzt ein Floh im Ohr und jammert denen kräfig was vor.

  • Joachim Petrick

    Die Königsklasse der Steuergestaltung: Stiftungen sterben nicht. Wer Vermögen vererbt, zahlt; wer es einmauert, bleibt reich. Das Zauberwort der Großkonzerne heißt Doppelstiftung. Das Prinzip ist simpel: Wo kein Mensch stirbt, greift keine Erbschaftsteuer.



    Familienstiftungen schlucken Firmenanteile. Beim Einzug greift die Schenkungsteuer, dank satter Verschonungsabschläge (§§ 13a, 13b ErbStG) oft zu 100 % steuerfrei.



    Die Krux: Alle 30 Jahre fingiert der Staat einen Erbgang (Erbersatzsteuer).



    Die Rettung: Solange der Betrieb läuft und Löhne zahlt, greift die Verschonung erneut. Steuerlast? Minimiert.



    Die Krönung ist das Doppelmodell (Aldi, Lidl, Bosch):



    1. Gemeinnützige Stiftung: Hält 90 % der Anteile. Steuerfrei beim Einzug, nie Erbersatzsteuer, bringt Imagepunkte. Aber: Null Stimmrechte.



    2. Familienstiftung/GmbH: Hält 10 % der Anteile, aber 100 % der Macht. Die Familie lenkt den Koloss und kassiert genug für ein Luxusleben.



    Der Clou: Das Milliardenvermögen ist rechtlich entkoppelt, sprudelt weiter und ist geschützt vor Fiskus, Scheidungen oder unfähigen Erben („Sittenstrolchen“). Kein Notverkauf, keine Zerschlagung. Reine Poesie des Kapitals – legal, unsterblich und steuerfrei.

    • Martin Ziegler

      @Joachim Petrick:

      Genau das ist das eigentliche Problem, welches durch das laute Getöse um das Urteil des BVG übertönt wird.



      Wir leben schon lange nicht mehr in demokraktischen Zeiten, noch nicht msl Neoliberalen.



      Was wir gerade erleben, weltweit, ist ein Neofeudalismus. Vermögenskonzentration = Machkonzentration sowie ein Stiftungsrecht = Erbrecht, welches das auf „immer“ festschreibt. Parteien sind wieder in der Hand der Mächtigen und wir dürfen zwar ein bisschen mitreden und abstimmen, was nett anzuschauen aber bedeutungslos ist.



      Die Neofeudalisten führen sogar wieder ihre Privatkriege um Land, Einfluss und Ressourcen, ähnlich wie die Kaiser und Könige zu Beginn der Neuzeit.

    • Flix

      @Joachim Petrick:

      Vielleicht wäre eine Steuer von 90% auf die aus der Stiftung an die Eigner fließenden Gelder ein Weg, diesem Modell Einhalt zu gebieten.

    • Lowandorder

      @Joachim Petrick:

      Shure … ruhrpöttlerisch ergänzt! Woll



      "Stiftungen sind vorenthaltene Lohnerhöhungen!“



      Wollnichwoll

    • Bolzkopf

      @Joachim Petrick:

      Deutschland stellt weltweit 90% der Steuer-Literatur.



      Und davon handeln 90% von der Ausnutzung der Steuerlöcher (die natürlich so viel Zufall sind wie der Abfluss in der Badewanne).

  • Gerald Kolb

    Die einfachste Lösung des Problems der Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Erbschaftsformen wäre eine Abschaffung der Erbschaftssteuer. Einfach und "gerecht" i.S. einer Gleichbehandlung vor dem Gesetz aber nicht gewünscht, denn bei diesen ganzen Debatten um die Erbschaftssteuer geht es um weit mehr als eine fiskalisch-rechtlich saubere Lösung. Es geht um das Zugriffsrecht des Staates auf das Eigentum seiner Bürger und damit um die Erschließung neuer Finanzierungsquellen für ein aufgrund immer stärker schuldenfinanzierter staatlicher Leistungen mit Schwerpunkt Sozialausgaben notleidendes System, dessen Reformierung man wegen der damit für viele verbundenen Einschnitte und vermeintliche Unzumutbarkeiten man politisch zu verkünden sich nicht zutraut. Stattdessen setzt man auf "weiter so" i.S. von "Insolvenzverschleppung". Heißt,es wird so oder so erst richtig schlimm kommen müssen, bevor sich etwas ändert. Dabei ist es doch so klar: Wer seine Ausgaben - kurzfristige und moderate Verschuldung außen vor - nicht an den den Einnahmen ausrichtet, rutscht in die Pleite. Dabei sind die Schuldner des Staates immer seine - vermögenden - Bürger, die mit ihrem Privatvermögen haften.

    • EffeJoSiebenZwo

      @Gerald Kolb:

      INSM?

      Übrigens, zu ‚ Wer seine Ausgaben […] nicht an den Einnahmen ausrichtet, rutscht in die Pleite.‘

      Die Erbschaftssteuer wäre nicht anders als eine erwartbare Ausgabe, die der ehrbare Kaufmann eben genau so wie andere Ausgaben einzuplanen hätte.

      • FriedrichHecker

        @EffeJoSiebenZwo:

        Sie meinen, er hätte sie in seine Produktpreise einzukalkulieren? 😎

        • EffeJoSiebenZwo

          @FriedrichHecker:

          Wie halt andere Steuern auch. Und wenn er kein Monopolist oder Oligopolist ist, könnten die Konsumenten entscheiden, welches Produkt sie lieber haben resp sich leisten wollen.

  • Comerade Aardvark

    "Das würde auch den inzwischen weit verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt werden."

    Sondern, mit den 5% nur noch normal absurd bevorzugt werden?

    30% über 10 Jahre sind keine Zumutung. Wenn das Unternehmen ganz normal verkauft würde, wäre der Kaufpreis (eine relativ stabile, gefestigte Branche vorausgesetzt) irgendwo zwischen 6 und 9 x EBITDA (keine IFRS- oder HGB-Kennzahl, aber man kann etwas ähnliches definieren) Das ist, ganz vereinfacht, der operative Gewinn. Nehmen wir den Faktor 8, so ist ein Jahr operativer Gewinn 12,5% des Unternehmenswerts. Die 30% Steuer, über 10 Jahre (mit weiterer Stundungsmöglichkeit bei negativem cash flow, vielleicht?) reduziert den operativen Gewinn also (3% von 12,5% abziehend) für 10 Jahre um knapp ein Viertel. Was, bitte, ist daran nicht auszuhalten?

  • Hans Dampf

    Man sollte nicht nur die halbe Wahrheit sagen



    Wer eine Firma erbt, muss unter Auflagen nur 5% Erbschaftssteuer zahlen. Dann hat man eine eigene Firma, aber deshalb erst man nicht mehr Geld in der privaten Kasse. Veräußerst man vor oder nach der Sperrfrist die Firma oder Teile, so muss er hierfür den vollen Steuersatz zahlen. Setzt er/sie sich als Geschäftsführer/in mit gutem Gehalt in die Firma, fällt wieder der volle Steuersatz an.



    Wann immer man also Firmeneigentum in privates Eigentum überführt, fällt der volle Steuersatz an. Das gehört auch zur Wahrheit.

  • Frauke Z

    Der Artikel ist kurz, bündig und überzeugend.



    Wichtig wäre jedoch: Wie genau erreichen Großunternehmenserben nahezu Steuerfreiheit?

    • FriedrichHecker

      @Frauke Z:

      "Wichtig wäre jedoch: Wie genau erreichen Großunternehmenserben nahezu Steuerfreiheit?"



      Indem das Vermögen un einer Form oder an einem Ort vorliegt, dass dessen Existenz oder Höhe vom Finanzamt bei der Verschonungsbedarfsprüfung nicht nachgewiesen werden kann. Möglichkeiten dafür gibt es in Hülle und Fülle und etliche sind nicht einmal illegal.

      Vor diesem Hintergrund sind manche Diskussionsbeiträge zur Vermögensteuer auf dieses "Geistervermögen" spaßig...

    • Perkele

      @Frauke Z:

      Wie die das erreichen? Das ist a) beste persönliche Vernetzung mit den richtigen Politker*innen b) reichlich Parteispenden an die csdU, sPD, vielleicht noch fdP? - falls die überleben sollte. Gute Medienarbeit mit viel Geheul und Jammer. Das hilft ungemein und ist für Otto/Ottilie Normalverbraucher unmöglich.

    • FriedrichHecker

      @Frauke Z:

      Der Artikel ist kurz, bündig und überzeugend.



      Und unvollständig, weil er unterschlägt, dass

      a) nur die Unternehmens(an)Teile verschont werden, die NICHT innerhalb von 5 Jahren veräußert werden.



      b) "zu hohe" Veräußerungsgewinne innerhalb von 10 Jahren zu einer Korrektur des Steuermeßbetrags mit Steuernachforderung führen.



      c) eine Bezahlung der Erbschaftssteuer aus Unternehmensvermögen dazu führt, dass auf die "Vermögensentnahme" Einkommenssteuer bezahlt werden muss, bevor man vom Rest des Gelds Erbschaftssteuer bezahlen kann.



      d) dass "Unternehmen" in 85% der Fälle in Deutschland bedeutet: nicht mehr als 10 Mitarbeiter. Wer also die im Artikel gemachte Unterscheidung zwischen "Unternehmenserbe" und "Großunternehmenserbe" nicht sauber und rechtssicher hinbekommt (daran kursieren in der Bevölkerung durchaus gewisse Zweifel im Hinblick auf die letzten Erfahrungen mit unseren Regierungen), richtet mehr Kollateralschäden an als er Nutzen erzielt...

    • Gerhard Krause

      @Frauke Z:

      Verschonungsbedarfsprüfung. Und, wenn man das als zugehörig, gelten lassen möchte: Stiftungen.

  • FtznFrtz

    Man müsste also den Satz auf ein erträgliches Maß herabsetzen, 20%, 15%, das müsste doch machbar sein. Es ist jedenfalls unerträglich, dass ich ALDI oder BMW vererben kann, ohne dass das Gemeinwesen angemessen davon profitiert. Die Erben wären auch mit der Steuer stinkreich und müssten keinen Tag im Leben mehr arbeiten. Hier besteht eine krasse Gerechtigkeitslücke, die niemandem außer Markus Söder vermittelbar ist.

    • Walterismus

      @FtznFrtz:

      1. Wem gehören dann die restlichen 80-85%?

      2. Wer trifft dann die Entscheidungen in den Unternehmen auf Gesellschafterebene?

      Wenn das der Staat sein soll, dann muss er auch bereit sein auch etwaige Kosten zu covern und Entscheidungen nach BWL-Gesichtspunkten zu treffen. Das heißt, dass politisch ideologische Einflüsse außenvor bleiben müssten, wie bspw. Arbeitsplatzsicherheit oder bei BMW Klimaschutzideen etc.

      Der Staat muss also gegen seine eigenen Ziele arbeiten, wenn er die restlichen Prozente bekommen soll.

      • FtznFrtz

        @Walterismus:

        Die restlichen Prozente gehen an die Erben, je nachdem wie hoch dann der Erbschaftssteuersatz wäre.



        Die Unternehmensanteile gehen ja nicht über, es entsteht eine Steuerschuld in Geld. Die müssen die Erben zahlen.



        Am Unternehmen selbst ändert sich nichts.

    • Gerhard Krause

      @FtznFrtz:

      Hatten wir nicht einmal hier einen User mit dem Nick "Sargkuss Möder"?

      • FtznFrtz

        @Gerhard Krause:

        Kenne ich leider nicht, muss aber ein super Kommentator sein :)