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Parkgebühren in FreiburgNicht zu hoch, aber falsch bemessen

Einen Euro am Tag kostet Parken in Freiburg Anwohner, Halter großer Autos mehr, ärmere Menschen weniger. Was ein Gericht daran falsch findet.

Parkende Autos in Freiburg Foto: Winfried Rothermel/imago

Freiburg taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag eine städtische Satzung gekippt, mit der Freiburg höhere Anwohnerparkgebühren erheben wollte. Allerdings beanstandete das Gericht nicht die Höhe der mittleren Parkgebühr von 360 Euro pro Jahr. Diese stehe nämlich „angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes“ nicht in einem groben Missverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen.

Aber einige Details hält das Gericht für unzulässig. Zudem hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Ein Freiburger FDP-Stadtrat hat das Urteil erwirkt.

Vorangegangen waren der neuen Freiburger Satzung diverse Änderungen in der Bundes- und Landesgesetzgebung. Lange Zeit waren die Gebühren für Anwohnerparkplätze nämlich gesetzlich streng geregelt gewesen. Aufgrund eines Bundesgesetzes durften Städte seit 1993 nicht mehr als 30,70 Euro pro Jahr erheben. Der ehemals bei 60 Deutsche Mark liegende Preis war fast drei Jahrzehnte lang nicht angepasst worden – bis im Juli 2020 der Bund das Straßenverkehrsgesetz änderte und die Obergrenze aufhob.

Die baden-württembergische Landesregierung nutzte alsbald die neue Freiheit und ermöglichte im Juli 2021 den Kommunen des Landes, in gewissen Grenzen über die Höhe der Gebühren selbst zu entscheiden. Die Stadt Freiburg erhöhte daraufhin zum 1. April 2022 die Gebühren für Anwohnerparkausweise deutlich – der knappe Parkraum müsse sich auch in den Preisen niederschlagen, so die Argumentation.

„Beträchtliche Ungleichbehandlung“

Seither lag die Parkberechtigung in Freiburg bei durchschnittlich 360 Euro im Jahr. Der Preis wurde je nach Platzbedarf der Fahrzeuge gestaffelt – auch um den Besitz großer, öffentlichen Platz beanspruchender Fahrzeuge unattraktiver zu machen: Autos mit einer Länge von weniger als 4,21 Meter mussten 240 Euro bezahlen, solche mit einer Länge von mehr als 4,70 Meter hingegen 480 Euro. Empfänger von Sozialleistungen und Personen mit Behinderung erhielten Preisnachlass.

Genau diese Punkte wurden der Stadt nun zum Verhängnis. Die mit diesen Sprüngen einhergehende „beträchtliche Ungleichbehandlung“ – also ein deutlicher Preissprung aufgrund von wenigen Zentimetern Unterschied in der Fahrzeuglänge – sei nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle ebenfalls eine Rechtsgrundlage. „Eine Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so das Gericht.

In erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim war der Antrag noch abgewiesen worden: Die Gebührensatzung sei legitim und verhältnismäßig, befand damals das Gericht. Ihr Zweck, den Vorteil auszugleichen, den Bewohner durch die Parkberechtigung bekämen, sei schließlich erkennbar, da Inhaber eines Anwohnerausweises ja von den allgemeinen Parkgebühren befreit seien. Weil das Gericht aber eine bundesweite Bedeutung des Falls anerkannte, hatte es eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen – das nun doch an einigen Details etwas auszusetzen hatte und damit die ganze Satzung kippte.

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58 Kommentare

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  • @WARUM_DENKT_KEINER_NACH?

    OK, wenn wir schon bei den schmutzigen Details sind: Nur noch ein Drittel der PKWs von heute. Vielleicht die Hälfte bis ein Drittel der Lieferwagen (bessere Sammellogistik in den Städten, mehr Schiene).

    Mit den Städten anfangen.

    Besser?

    • @tomás zerolo:

      Viel, viel besser.

      Oder einfacher. Die Kfz, die unbedingt notwendig sind.

  • @M. STOCKL

    "Die Autoindustrie ist gerade in Deutschland enorm wichtig."

    Ja. So wichtig, dass sie sich wie eine kriminelle Vereinigung verhalten darf [1] ohne, dass ihr was passiert. Andere Vereine werden für viel weniger aufgelöst!

    "Gleichzeit wird der Autofahrer als Buhmann erklärt und bekämpft."

    Vielleicht ja nicht ganz ohne Grund.

    "SUV-Fahrer sind ja Feindbild Nr. 1."

    Das vielleicht auch noch mit richtig Grund.

    Die Autofahrer*innen sollten langsam damit anfangen, die realen Kosten, die sie verursachen, auch selber zu tragen.

    @FARANG

    "Ohne Auto = Zivilisationszusammenbruch."

    Achgottchen. Fangen wir einfach mal mit den unnötigen Fahrten an.

    [1] taz.de/Neue-Vorwue...sskandal/!5940651/

  • Die Autoindustrie ist gerade in Deutschland enorm wichtig. Über Steuergelder werden hohe Beträge bezahlt, damit man sich ein E-Auto kaufen kann (bzw. Abwrackprämie in der Vergangenheit).



    Gleichzeit wird der Autofahrer als Buhmann erklärt und bekämpft. SUV-Fahrer sind ja Feindbild Nr. 1.



    Was soll der Unsinn? Durchdacht ist das nicht!!!!!!!!!!!!!!

  • 19 Euro der Liter!



    Wer hat Ihnen erlaubt fremde Ressourcen zu verbrennen?



    Wer hat Ihnen erlaubt Ihre gefährlichen Metallgeräte in der Kurve zu parken und alle öffentlichen Bereiche damit vollzustellen?



    Ich bin noch nie Auto gefahren und nie geflogen.

    • @Land of plenty:

      Sie fahren JEDEN Tag Auto. Und sie fliegen auch ziemlich oft...



      Oder woher kommt ihr Essen? Ihr Trinken? Ihre Kleidung? Ihre Möbel? Ihre Wohnung? Noch nie ins Krankenhaus gemüsst? Noch nie die Polizei gebraucht?



      Wir alle fahren jeden Tag Auto - ob direkt oder indirekt.



      Ohne Auto = Zivilisationszusammenbruch.



      Ich glaube kaum das sie völlig autark alles selbst herstellen. All unsere Verbrauchsgüter werden transportiert - und zwar mit dem Auto, weil Züge vor allem den "letzten Transport" in die einzelnen Geschäfte nicht leisten könnten - das mehr Güter für den Transport auf die Schiene gehören, absolut.



      Trotzdem, eine Gesellschaft ohne Auto wäre Steinzeit - schauen sie von China über Indien bis nach Afrika - alle lechzen nach individueller Mobilität.



      Wer nichts hat wünscht sich ein Fahrrad, wer etwas erreicht hat holt sich ne Honda, dann den Kleinwagen,... - jeder will zuerst individuelle Mobilität für sich erreichen, dann kommt eventuell der Wunsch nach Zug und Bus. Fragen sie 1000 Menschen dort und sie bekommen 1000 diese Antwort.



      Individuelle Mobilität ist Aufstieg, erzeugt Wohlstand, Gesundheit, Sicherheit.

    • @Land of plenty:

      Jeder fordert halt Dinge lautstark, die für ihn selbst keine Einschränkung bedeuten würden. Sehr bequem.

    • @Land of plenty:

      "Wer hat Ihnen erlaubt fremde Ressourcen zu verbrennen?"



      Die Tankstelle, die den Sprit verkauft hat. Die allgemeine Gesetzeslage, die Autofahren erlaubt. Soll ich fortfahren?

      "Wer hat Ihnen erlaubt Ihre gefährlichen Metallgeräte in der Kurve zu parken und alle öffentlichen Bereiche damit vollzustellen?"



      Die Straßenverkehrsordnung, vermute ich.

      "Ich bin noch nie Auto gefahren und nie geflogen."



      Noch nie im Bus gesessen? Glaub ich nicht.

  • Die Höhe erscheint dem Gericht ja als angemessen, der Größenansatz wird ja nicht komplett verworfen, sondern die großen Sprünge.

    Muss dann halt ne neue Satzung her die das berücksichtigt.

  • Statt sozial gestaffelter Gebührenordnungen für die Ausübung von Umwelt- und Klimabelastung sollte Freiburg besser freies ÖPNV einführen.

  • @WARUM_DENKT_KEINER_NACH?

    Da kriegen Sie's mit der Angst zu tun, nicht wahr?

    Also ich auch: Autos abschaffen!

    • @tomás zerolo:

      Ich bleibe dabei. Plumpe Parolen helfen nicht weiter. Die einzige Angst, die ich habe, ist dass solche Parolen eine super Wahlhilfe für die sind, die Klimaschutz torpedieren.

      PS: Krankenwagen sind auch Autos.

    • @tomás zerolo:

      Ich lese nur dass er etwas gegen "plumpe Parolen" hat.

      Deshalb: Alternativen schaffen! ÖPNV ausbauen! Arbeit und Einkaufen näher an das Wohnen bringen.

      • @Rudolf Fissner:

        "Ich lese nur dass er etwas gegen "plumpe Parolen" hat."

        Sie hat 😉

  • "...VW Caddy über den 911er bis zum Hummer H3 -, das zwar völlig unterschiedliche Mobilitätsphilosophien verkörpert,"

    Das ist genau das Problem. Einen Hummer kann man als böse empfinden. Nur sind Empfindungen kein gutes juristisches Mass.



    Anstelle Länge, cm genau, könnte man auch Gewicht oder CO2 Emission nehmen. Alles Daten, die einsehbar sind.

    Der Sozialfaktor ist ein Problem, weil es ihn beim Auto sonst auch nicht gibt, weder in der Anschaffung, noch bei der Wartung oder beim Tanken. Warum sollte es ihn dann beim Platzverbrauch geben?

  • Watt'en Blödsinn. Natürlich darf ich meinen Wagen auf einer öffentlich Straße parken, wenn es kein Parkverbot gibt. Die einzige Ausnahme ist der verkehrsberuhigte Bereich, dort muss es explizit erlaubt sein. Diese Regeln sind allgemein verbindlich in der StVO hinterlegt.

    Dass jede Kommune auch ihre Bebauungspläne, welche Abstellplätze auf dem eigenen Grundstück vorschreiben kann, erlassen und verändern kann, sollte bekannt sein.

    Die Sache mit dem knappen Platz in Städten kann man auch beantworten, wenn man sich mal fragt, was war zuerst da - die Stadt oder das Automobil?

  • Die Guten machen sehr freundliche Politik.



    Für die guten Gutverdiener

    Alle anderen Umweltsünder raus aufs Land.

    So funktioniert die Umverteilung von oben nach unten. Gibt Landluft gratis.

  • Im Grunde gibt’s wieder mehr Bürokratie und Arbeitsaufwand für Verwaltungen wenn alles nach PKW-Länge bemessen werden soll.



    Dann zahlt eine Familie mit einem Familienkombi mit 4,80 Meter Länge mehr als ein von vielen gehasster SUV der kürzer ist.



    Gerecht?

    • @Der Cleo Patra:

      Ja. Es geht darum, wieviel Raum das Gefährt vom öffentlichen Volumen wegnimmt.

    • @Der Cleo Patra:

      Bezahlt wird der benötigte Parkraum, ich fände das ok. Wenn man die Breite noch mit reinrechnen würde, also somit die beanspruchte Grundfläche (wie in Japan) in qm wäre der SUV auch wieder im Gerechtigkeitsboot.



      Darüber hinausgehende Zuschläge für Wohnwagen und Wohnmobile fände ich auch ok, muss halt alles noch irgendwie im Rahmen bleiben.

  • Bei 4,21 Meter Länge ist jeder VW Golf größer. Also ein Golf ist ein großes langes Auto. Geht’s noch?

    • @Der Cleo Patra:

      Der Golf 1 von 1974 wars nicht - die heutigen sinds, allemal.

    • @Der Cleo Patra:

      "Also ein Golf ist ein großes langes Auto."

      Mittlerweile schon.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Jep ...also als Kombi ist der inzwischen schon ein irres Gerät. Wie ein Passat vor sagen wir mal 15 Jahren, den Passat I könnte man sogar dahinter verstecken!

    • @Der Cleo Patra:

      Ja, und das ist auch völlig in Ordnung so.



      Den VW-Gold als Einheitsfahrzeug gab es nie, das war der Trabant 601 S oder P.



      Den Golf gibt es mittlerweile in der achten (!) Generation. Es ist über die Jahre mittlerweile breit und fett geworden, kein Vergleich mehr zum Golf II (3980 mm), auf welchem ich meinen Führerschein gemacht habe.



      Meine Freundin hat sich vor zwei Jahren für einen Corsa entschieden, weil dieser ihrem Argument ("nicht mehr als 4 Meter!) am Nächsten kam (4020 mm). Städter haben vermutlich eine andere Sicht auf die Sache, und Großstädter noch einmal mehr.

      • @Radium:

        Ich habe eine ländliche Familiensicht des Praktischen auf diese Sache. Wir sind hier leider unterrepräsentiert.

  • Nur 1Euro, nicht 10?!



    18 Euro der Liter!



    Sammeltaxis statt PrivatPkws!

    • @Land of plenty:

      Bitte Ironie kennzeichnen.

      • @Der Cleo Patra:

        Autos abschaffen!

        • @Land of plenty:

          "Autos abschaffen!"

          Und plumpe Parolen.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Ach.. dem Knackpunkt mit dem scharfen cm Grenze kann man doch Abhilfe schaffen:



    1,- pro cm pro Jahr.

    Dein Auto hat eine Länge von 4,80m? Das macht dann 480 Euro. Und der smart kommt mit 270,- vergleichsweise gut weg. und die Fahrzeuglänge ist im Fahrzeugschein glaube ich erfasst. Also schnell greifbar.

    Für Menschen mit geringem Einkommen kann man überlegen, ob man noch 20% Vergünstigungen einbaut. Done.

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Könnte man machen, löst aber das Problem nicht. Denn schwere, teure, umweltschädliche Autos sind nicht notwendigerweise so viel länger als die große Mehrhheit bescheidenerer Kutschen. Ohnehin knubbelt sich Vieles in dem Längenbereich zwischen 4,50 und 4,80 m - vom VW Caddy über den 911er bis zum Hummer H3 -, das zwar völlig unterschiedliche Mobilitätsphilosophien verkörpert, aber preislich kaum nennnswert auseinanderfallen würde.

      Es geht eben von der politischen Akzeptanz her gar nicht SO sehr um Platzbedarf wie um den sozialen und ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Fahrzeugs. Der lässt sich nicht nur anhand der Länge bemessen. Die ist nur für die juristische Argumentation im Zweifel entscheidend.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Den ökologischen Fußabdruck sollte man nicht übers Parkticket Regeln, sondern über den Verbrauch. Oder CO2 Ausstoß. Diese Methode ist präziser und ermöglicht eine tatsächliche Besteuerung anhand ökologischer Kriterien. Eine Ausweitung auf alles mögliche andere unter dem immer gleichen Vorwand halte ich für unnötig

      • @Normalo:

        @Normalo "[...] schwere, teure, umweltschädliche Autos sind nicht notwendigerweise so viel länger als die große Mehrhheit bescheidenerer Kutschen.



        [...]



        Es geht eben von der politischen Akzeptanz her gar nicht SO sehr um Platzbedarf wie um den sozialen und ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Fahrzeugs. Der lässt sich nicht nur anhand der Länge bemessen."

        Ich dachte es geht um den Platz, den ein Auto auf der Straße einnimmt. Und nicht darum, Leute zu bestrafen und zu erziehen, deren Autos man doof findet.

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Wenn du Kinder hast, reicht ein Smart nicht, da muss es schon ein Auto sein, wo 2 Kindersitze und ein Kinderwagen rein passen. Und schwubs wird das Parken für Familien teuer.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Rudi Hamm:

        Sehe ich kein Problem drin. Meine Mum war Alleinerziehend mit 4 Kindern und ohne Auto. Wir habens geschafft.

        Ein PKW ist kein Anrecht. Eine Bezuschussung für Familien findet an anderer Stelle statt.

        Oder gibt's demnächst auch Eltern Rabatt an der Supermarkt Kasse?

    • @83191 (Profil gelöscht):

      "Für Menschen mit geringem Einkommen kann man überlegen, ob man noch 20% Vergünstigungen einbaut. Done." --> Genau das geht nicht.

      Steht auch exakt so im Text: "Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle ebenfalls eine Rechtsgrundlage." --> Heißt im Klartext, keine Rabatte wegen geringer Einkommen.

      Die Idee der Bemessung der Gebühren nach cm halte ich dagegen ebenfalls für den Königsweg. Ich würde sogar eher sagen 2 Euro pro cm. Keine Sprünge, lineare Umrechnung anhand von Daten, die ohnehin vorhanden sind, zack fertig.

      • @Kriebs:

        "Ich würde sogar eher sagen 2 Euro pro cm."



        Also "Mama" mit 2 Kindern und Passat Kombi (normales Familienauto 4.78m) zahlt also 956€/Jahr für den Anwohnerparkplatz, ohne irgendwelche Garantie, dass sie überhaupt einen Platz findet. WOW!

        • @Rudi Hamm:

          Warum nicht? Wenn Mama mit 2 Kindern in der Innenstadt von Freiburg wohnt, wo es Anwohnerparkplätze gibt, dürfte da kein Problem bestehen.

          Wer dort wohnt und ein Auto hat, ist üblicherweise nicht. Davon mal abgesehen ist der öffentliche Nahverkehr in Freiburg (wie in jeder anderen deutschen Großstadt) ziemlich gut. Theoretisch käme "Mama" also ziemlich gut ohne Auto aus.

          Wo ist eigentlich "Papa" in dieser Rechnung?

          Schließlich gilt: Wenn "Mama" einen Parkplatz mit Stellplatzgarantie möchte, muss sie sich einen solchen besorgen und in ein Parkhaus fahren. Das ist mit mind. 5 € pro Tag allerdings deutlich teurer als der Anwohnerausweis.

  • Bei uns auf dem Land ist das dauerhafte parken an der Straße in nicht explizit als Parkplatz ausgewiesenen Flächen oder auf dem radweg komplett verboten. Ausnahmen sind nur Veranstaltungen.



    Ansonsten muss jeder Hausbesitzer und Vermieter den Parkplatz auf dem eigenen Grundstück bereitstellen wenn er denn einen haben will. Das kostet auch Geld und geht quasi von der eigenen m² Zahl ab.



    Ich fand es schon immer komisch, dass in großen Städten die Autos einfach überall im öffentlichen Raum unbegrenzt lange quasi kostenlos (30,70 ist ja echt ein Witz) abgestellt werden dürfen. Über die e Roller die einfach überall im öffentlichen Raum planlos rumstehen regt sich auch fast jeder auf.



    Also mehr zahlen und nach Platzbedarf und Bedürftigkeit finde ich nur fair gegenüber allen die kein auto haben oder ihren Parkplatz selber stellen müssen.

    • @Teleshopper:

      Watt'en Blödsinn. Natürlich darf ich meinen Wagen auf einer öffentlich Straße parken, wenn es kein Parkverbot gibt. Die einzige Ausnahme ist der verkehrsberuhigte Bereich, dort muss es explizit erlaubt sein. Diese Regeln sind allgemein verbindlich in der StVO hinterlegt.

      Dass jede Kommune auch ihre Bebauungspläne, welche Abstellplätze auf dem eigenen Grundstück vorschreiben kann, erlassen und verändern kann, sollte bekannt sein.

      Die Sache mit dem knappen Platz in Städten kann man auch beantworten, wenn man sich mal fragt, was war zuerst da - die Stadt oder das Automobil?

  • Die Differenzierung ist eigentlich ziemlich sinnvoll.



    Natürlich kann und sollte ein Sozialhilfeempfänger nicht so viel zahlen, wie die Gutverdienenenden und die Fahrzeuglänge von SUV'S ist auch kaum vertretbar. Wird halt nur für das Rentnerpaar mit Wohnmobil eine knappe Nummer

    • @Alfonso Albertus:

      "Natürlich kann und sollte ein Sozialhilfeempfänger nicht so viel zahlen, wie die Gutverdienenenden" --> Warum nicht? Der (theoretische) Golf des Sozialhilfeempfängers nimmt genauso viel Raum ein, wie der (theoretische) Golf eines Gutverdieners.

      Mit welcher Begründung sollte hier ein Unterschied gemacht werden? Nur weil der eine mehr Geld erhält als der Andere? Das hat doch nichts mit dem Auto zu tun.

      Natürlich muss der Porsche Cayenne oder Audi Q7 deutlich mehr kosten, als ein Smart. Das hat aber etwas mit der Größe des Autos zu tun und nicht mit der Größe des Portemonnaies.

    • @Alfonso Albertus:

      "Die Differenzierung ist eigentlich ziemlich sinnvoll.



      (...) die Fahrzeuglänge von SUV'S ist auch kaum vertretbar."



      Das mag im Grundsatz richtig sein, aber eine Zwei-Stufen-Regelung, wo ein Zentimeter darüber entscheidet, ob das doppelte zu zahlen ist, ist da doch sehr unterkomplex.

    • @Alfonso Albertus:

      Ja, absolut sinnvoll mal ein paar Zahlen und Fakten in den von bauchgefühlten Wahrheiten bestimmten SUV Verfolgungswahn zu packen. Und dann park ich mit meinem bösen Mittelklasse Volvo XC60 SUV mit 4,69m Länge sehr gerne günstiger als der Nachbar mit seinem Mittelklasse VW Passat Kombi mit 4,77m Länge. Weil fun fact: n Auto wird nicht länger, nur weil’s höher wird. Crazy.

  • Interessante Begründung. Bei genauerem Nachdenken finde ich die Differenzierung durchaus vertretbar.

    Soziale Gesichtspunkte können Sinn ergeben. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz nimmt ja auch eine Rücksicht auf eine bestimmte Personengruppe. Dann kann ich auch bestimmte Personengruppen mit günstigeren Parkgebühren unterstützen.

    Und Differenzierung nach Fahrzeuglänge klingt zwar im ersten Moment nach "immer feste druff auf die dicken Bonzenkarren!" scheint aber fair. Ein großes Auto belegt mehr Platz, also höherer Preis.

    Vielleicht hilft ein Blick nach Japan. Die dortigen Kei-Cars sind absichtlich klein gehalten, um Steuern, Parkgebühren und die Nachweispflicht eines Parkplatzes zu sparen.

    • @Der dreckich Katz:

      "Und Differenzierung nach Fahrzeuglänge klingt zwar im ersten Moment nach "immer feste druff auf die dicken Bonzenkarren!" scheint aber fair. Ein großes Auto belegt mehr Platz, also höherer Preis."



      So etwas ließe sich mit einer fließenden Erhöhung nach Fahrzeuggröße machen. Aber ein derartiges Zwei-Stufen-Modell ist einfach schlecht gemacht.

    • @Der dreckich Katz:

      Sie sollten den Artikel lesen. Das Gericht hat nicht die Gebühr abhängig von der Größe bemängelt, sondern dass man eine feste Grenze hatte über der es einen sehr großen Preissprung gab. Das ist natürlich auch völlige Grütze.

      Das Parkplätze eine soziale Aufgabe hätten ist mir entfallen. Das ist kein Parkplatz Thema.

  • Aber nach dieser Begründung müsste man doch die hohen Gehälter von Managern und Bankern kippen können....

    • @Christian Ziems:

      Was haben Managergehälter mit Parkplatzgebühren zu tun?

  • Viel fragwürdiger erscheint mir der Umstand, dass die Zahlung der Gebühr nicht im Umkehrschluss auch eine Gewähr für Parkraum bedeutet...

    • @Vidocq:

      Manche lernen's nie, andere noch später...

    • @Vidocq:

      Meine Empfehlung: machen Sie mal einen Wochenendausflug mit Ihrem Auto in das schöne Kopenhagen um zu lernen, wie dort Parkraumprobleme gelöst werden... ;-)

    • 6G
      678409 (Profil gelöscht)
      @Vidocq:

      Das würde aber bedeuten, dass nur noch so viele Anwohnerparkausweise rausgegeben werden, wie es Parkplätze gibt. D.h. aber auch, dass niemand mehr ohne Anwohnerparkausweis in dem Bereich parken dürfte.

      Somit würde sich die Anzahl der Fahrzeuge in der Stadt reduzieren lassen und jeder, der einen Anwohnerparkausweis hat, findet definitiv einen Parkplatz.

      Nach welchen Kriterien verteilt man dann die Anwohnerparkausweise? Wie geht man damit um, wenn jemand beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist, während andere das Fahrzeug nur für private Zwecke nutzen möchten? Gibt ja auch Menschen, die einen Firmenwagen haben, diesen aber nur privat nutzen. Wo werden die Carsharing Fahrzeuge hingestellt?

      Viele Punkte, die vorher geklärt werden müssten. Außerdem müsste die Stadt und der Landkreis definitiv die öffentlichen Verkehrsmittel viel attraktiver und effizienter machen.



      Und bestimmt würde diese Diskussion wieder damit enden, dass ein bayerischer Politiker vor ca. 10.000 Menschen sagt: „Jetzt ist der Punkt erreicht, wo endlich die schweigende große Mehrheit (ca. 10.000 Menschen) dieses Landes sich die Demokratie wieder zurückholen muss.“ und der Springer-Verlag vom Parkausweis-Hammer fasselt.

    • @Vidocq:

      Bei 1€/Tag? Ist ja quasi umsonst. Da sollten Sie keine allzu großen Ansprüche stellen.

      • @Manuel Bonik:

        Billig oder nicht, für etwas zahlen zu müssen, was man im Zweifelsfall nicht bekommt, scheint durchaus ein wenig durchwachsen.

        • @Encantado:

          Man bezahlt Anwälte, bekommt aber vielleicht nicht Recht, man bezahlt den Lottoschein, bekommt meistens aber keinen Gewinn, man bezahlt Steuern, aber vom Finanzamt nix... die Liste ließe sich endlos weiterführen. Anwohnerparkausweise sind dennoch ein großer Vorteil für jene, die einen haben.

          • @Wurstprofessor:

            "Man bezahlt Anwälte"



            Genau. Man bezahlt für eine anwaltliche Leistung. Wenn Sie ein bestimmtes Urteil wollen, müssen Sie den Richter kaufen, nicht den Anwalt. Schlechtes Beispiel.



            "man bezahlt den Lottoschein, bekommt meistens aber keinen Gewinn"



            Vergleichen Sie jetzt Anwohnerparken mit Lotteriespielen? Nette Idee. Kann man machen. Aber auch dies ist ein schlechtes Beispiel, das beim Lotto kein Gewinn gekauft wird, sondern die Teilnahme an einer Ziehung.



            "man bezahlt Steuern, aber vom Finanzamt nix."



            Ah ja, das Finanzamt. Kurz zur Erklärung: Sie bezahlen die Steuern an den Staat, nicht ans Finanzamt. Und Sie erhalten dafür öffentliche Leistungen. Auch nicht vom Finanzamt.



            "die Liste ließe sich endlos weiterführen."



            Dazu müsste sie erst einmal schlüssig begonnen werden.



            "Anwohnerparkausweise sind dennoch ein großer Vorteil für jene, die einen haben."



            Was abhängig von den Umständen im Zweifelsfall sehr variieren kann. Verbunden mit einem Quasi-Abnahmezwang durch Parkverbot für ohne bei absoluter Monopolstellung des Ausweis-Erstellers kommen wir da schon in fragwürdige Bereiche.