piwik no script img

Mord unter KindernKein Fall für Sühne

Kaija Kutter
Kommentar von Kaija Kutter

Die Öffentlichkeit interessiert sich für Fälle wie jenen in Freudenberg. Ein Recht, zu erfahren, ob diese Tat genug gesühnt wird, hat sie aber nicht.

Blumen und Kerzen am Fundort des getöteten Mädchens in Freudenberg Foto: Roberto Pfeil/dpa

D as Entsetzen ist groß, seit bekannt wurde, dass eine Zwölfjährige in Freudenberg offenbar von zwei Mädchen erstochen wurde. Eine Zwölf- und eine Dreizehnjährige sollen die Tat gestanden haben. Das ist furchtbar für die Familie des Opfers und alle Beteiligten. Doch was jetzt nicht hilft, ist eine reflexhafte Diskussion über Konsequenzen wie schärfere Gesetze.

Dass Kinder Täter werden, lässt sich nicht zu hundert Prozent verhindern, doch es ist extrem selten. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 19 Verdachtsfälle von Mord oder Totschlag durch Kinder. Die Gewalt von Kindern und Jugendlichen insgesamt geht seit 2007 stark zurück. Eine gute Nachricht, auch weil eine Zeit lang zur Gewaltbekämpfung üble Konzepte Mode waren.

Auch nun fordern erste Stimmen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Denn derzeit können Kinder unter vierzehn Jahren nicht strafrechtlich belangt werden. Und angeblich seien Zwölfjährige heute reifer als früher.

Aber das ist falsch. Kinder müssen heute schon früh viel mehr Informationen verarbeiten. Seit Pandemie und Homeschooling liegt das internetfähige Smartphone in fast jedem Kinderzimmer. Aber das heißt nicht, dass Kinder wie Erwachsene denken und handeln. Im Gegenteil, das erfordert mehr Begleitung durch Erwachsene mit offenem Ohr für das, was sie bewegt.

Die Tat ist auch schrecklich für die Mädchen, die diese gestanden. Hier muss das Helfersystem jetzt in Ruhe seine Arbeit machen. Es wäre nicht richtig, sie ersatzweise statt ins Gefängnis in ein Erziehungsheim der Jugendhilfe zu stecken. Jedenfalls nicht als Strafe, sondern nur, wenn es die passende Hilfe ist. Denn für diese Kinder geht es nun darum, wie sie mit der Tat fertigwerden und leben können.

Die Öffentlichkeit interessiert sich logischerweise für so ungewöhnliche Fälle, aber sie hat nicht das Recht, zu erfahren, ob diese Tat genug gesühnt wird. Selbst wenn sie schon vierzehn wären, stünde im dann zuständigen Jugendstrafrecht die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund und nicht Sühne.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
Mehr zum Thema

42 Kommentare

 / 
  • Eine Sühne macht keinen Menschen wieder lebendig und sie kann generell geschehenes Unrecht nicht ausgleichen. Was nützt Auge um Auge - Zahn um Zahn, wenn das Opfer durch die Tat blind ist?

    Wichtiger als Fragen der Gerechtigkeit und der Strafbarkeit finde ich die Fragen, wie Kinder in einen Zustand kommen können, dass sie zu Mördern werden. Und da kann jeder Fall, der geschieht, natürlich Hilfestellung zum Verständnis geben.

    Erst, wenn wir die gesellschaftlichen oder sozialen Umstände kennen, können wir ein Auge darauf haben, dass diese verbessert werden, können wir ähnliche Fälle für die Zukunft verhindern.



    Ich denke, dass extremes Verhalten oft ein Hilfeschrei ist. Der Schutz der Familien der Täter darf nicht dazu führen, dass dieser Schrei nicht gehört, nicht übersetzt und in ein Verstehen und Verbessern der Umstände führt.



    Vielleicht sind die Täter ja die Spitze eines Eisbergs an jugendlicher Not, die dringend der Zuwendung und Hilfe bedarf.

  • „ Aber das heißt nicht, dass Kinder wie Erwachsene denken und handeln.“

    Das tun Jugendliche auch nicht, deswegen gibt es das Jugendstrafrecht. Sind Zwölfjährige wirklich unter keinen Umständen Jugendliche?

  • Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, ob und wie diese Tat gesühnt wird. Wie in jedem anderen Fall auch. Hier werden die Täterinnen nicht bestraft, weil sie strafunmündig sind. Das liegt sowohl im Rahmen der Rechtsordnung als auch im Bereich allgemeiner moralischer Vorstellungen. Kein Grund das geheim zu halten.

  • Bei aller berechtigter Trauer sollte sich dennoch die Frage gestellt werden, welchen Einflüssen Kinder und Jugendliche seit ein paar Jahren ausgesetzt sind, die es so vorher nicht gab.



    Die Autorin erwähnt das ständig präsente Smartphone, geht aber nicht weiter darauf ein.



    Es gibt schlicht keinerlei wirksamen Jugendschutz auf "sozialen" Medien und Kinder können sich die unglaublichsten Grausamkeiten online anschauen - so, wie depressive Teenager von Algorithmen auch immer mehr Videos mit selbstzerstörerischem Verhalten zugespielt bekommen, wenn sie mal etwas in der Art angeklickt haben.



    Es kann nicht pauschal von der Hand gewiesen werden, dass diese - zum Teil massiven - Einflüsse Folgen haben können.



    Die Kinder und Jugendlichen sind hiermit völlig alleine gelassen.

  • Zitat aus dem Artikel: "(...) Die Öffentlichkeit interessiert sich logischerweise für so ungewöhnliche Fälle, aber sie hat nicht das Recht, zu erfahren, ob diese Tat genug gesühnt wird. (...)"



    _______

    Doch, das hat sie. Dass unter 14-jährige strafunmündig sind , ist sicher eine gute und richtige Regelung im Gesetz. Wobei 14 Jahre natürlich eine willkürliche Festlegung ist, in den Niederlanden etwa liegt die Grenze zur Strafmündigkeit bei 12 Jahren, in skandinavischen Ländern wiederum erst bei 15 Jahren.

    Das heißt aber noch lange nicht, dass Kinder einen "Freifahrtsschein zum Morden" haben, bzw. dass die Öffentlichkeit, im Interesse des Opfers und von dessen Angehörigen, kein Recht hat, sich dafür zu interessieren, ob man nicht auch 12-jährige Kinder, die bewusst und gezielt ein Kapitalverbrechen wie Mord begehen, in einer altersgerechten Weise dafür sühnen lassen kann.

  • Außer Trauer habe ich nichts zur Diskussion beizutragen. Ich habe keine Kraft, mich mit der Frage auseinanderzusetzen, zu sehr bin ich gelähmt. Die Trauer wollte ich doch kund tun.

  • Bei aller Bestürzung , Wut und Fassungslosigkeit muss die Strafunmündigkeit und der Schutz der kindlichen Täterinnen vor der Öffentlichkeit bestehen bleiben.



    Die Fragen nach den individuellen Ursachen wird Jugenamt, Polizei und Eltern dieser Kinder dauerhaft begleiten.

    Mein Beileid den Eltern des getöteten Kindes.

  • taz: "... liegt das internetfähige Smartphone in fast jedem Kinderzimmer. Aber das heißt nicht, dass Kinder wie Erwachsene denken und handeln."

    Viele schreien jetzt wieder, dass man die Mädchen wegsperren soll, besonders die 'Alternative für Dumme' ist wieder ganz vorne dabei. Wegsperren sollte man aber eher die, die solche Jugend hervorgebracht hat. Sind das die Eltern? Nein, sicherlich nicht; also müssen wir wohl mal genauer hinschauen, weshalb seit einigen Jahren in unserer 'modernen Welt' sogar schon Kinder immer mehr verrohen. Da wird dann wohl so einiges ans Licht kommen, was sicherlich nicht nur die AfD lieber unter den Teppich kehren möchte.

  • ..." Kinder müssen heute schon früh viel mehr Informationen verarbeiten. Seit Pandemie und Homeschooling liegt das internetfähige Smartphone in fast jedem Kinderzimmer. Aber das heißt nicht, dass Kinder wie Erwachsene denken und handeln. Im Gegenteil, das erfordert mehr Begleitung durch Erwachsene mit offenem Ohr für das, was sie bewegt"...



    Sie bringen es mit wenigen Worten exakt auf den Punkt!

  • Wie so oft stehen die Täter/innen im Vordergrund und die Überlegungen, wie ihr Leben weitergeht.



    Luise ist tot. Sie hatte keine Chance auf ein Weiterleben.



    Wie wäre es, sich einmal genau so viele Gedanken darüber machen und auch, wie man den Angehörigen helfen kann.



    Mein Mitleid mit den beiden Mörderinnen hält sich in Grenzen.



    Sie müssen die Tragweite ihrer Tat zu spüren bekommen!

    • @Frau Flieder:

      Geschätzte. “…Sie müssen die Tragweite ihrer Tat zu spüren bekommen!“



      @McSchreck nicht gelesen?



      & dess at hand -



      “Der andre spricht: "Du sagst's! Dem größten König eigen! Heute ward



      Sein Dienst mir schwer ... Gemordet hast Du teuflisch mir Mein Weib! Und lebst ... Mein ist die Rache, redet Gott."



      “Die Füße im Feuer“ hat mich schon als - - ungläubiger Schüler nachhaltig beeindruckt.



      www.ndl2.germanist...5_06/ged-real2.pdf



      Nichts für ungut. Woll.

      • @Lowandorder:

        Die Füsse im Feuer hat auch auf mich nachhaltigen Eindruck gemacht.



        Vielleicht sollte dies Pflichtlektüre werden.

    • @Frau Flieder:

      Und die Tragweite wäre dann genau was?

      Es geht nicht um Mitleid mit den Mädchen ("Mörder*in" ist juristisch besetzt für entsprechend rechtskräftig Verurteilte). Es geht darum, dass die entwicklungspsychologisch vollkommen zu recht nicht strafmündig sind, fragen sie eine Hirnforscherin ihres Vertrauens, sie werden staunen, wie lang es dauert, bis wir wirklich "fertig", erwachsen und mündig sind.



      Gott sei Dank müssen heutige Kinder nicht mehr die kleinen Erwachsenen der früheren Jahrhunderte sein. Die Abstufung der Mündigkeit hat ihren Sinn doch genau hier in diesem Fall, mehr als in jedem Ladendiebstahl.



      Und das ist vollkommen unabhängig von allem Guten, was man den Angehörigen der Getöteten wünschen mag.



      Empörung ist keine gute Rechtsberaterin.

  • "Mord unter Kindern" klingt für mich etwas verharmlosend (Spiel unter Kindern, Prügelei unter Kindern), da es ein klares Opfer gibt, das keine Chance hatte; und Opfer sollten nicht kleingemacht werden. Aber damit, dass Gewalt schon seit langem nicht am Ansteigen ist, haben Sie Recht. Ich kann mich noch gut an Prügeleien und Mobbereien von Kindern gegenüber ausgesuchten anderen, vermeintlich Schwächeren, in den 1950ern und 1960ern erinnern. Groß eingegriffen wurden da nicht, sondern es galt oftmals als normal ("das sind halt Kinder"); auch gab es noch die Prügelstrafe. Gut ist, dass sich die Sensibilität gegenüber Gewalt verändert hat.

    • @resto:

      "Mord unter Kindern" klingt für mich eher sensationslüstern. Wir kennen fast keine Fakten zu dem Fall. Mord nach §211 war es aber bestimmt nicht, weil das Strafrecht ja gar nicht anwendbar ist.

      Über Motive und Umstände kann man als Außenstehender nur spekulieren. Die beteiligten Kinder und ihre Familien werden ihre Tat aber ganz bestimmt ihr Leben lang bereuen und die Konsequenzen sind auch außerhalb des Strafrechts deutlich spürbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beiden sich so schnell wieder frei bewegen dürfen.

  • Das ist jetzt seltsam. Wenn es um die Herabsetzung des Wahlalters geht, ist es "immer" Konsens, dass Jugendliche heute "reifer" sind als früher. Und nun plötzlich doch nicht?

    • @Kaboom:

      Natürlich. Das passt sehr gut in das Bild einer Gesellschaft, in der alle nur Rechte aber keine Pflichten haben. Gerne auch im Sozialbereich.

  • So viel schreiben will ich dazu, doch ich finde keinen Eingang! Mein Beileid für die Eltern, die Angehörigen! Wer war Luise?

  • "... strafe nicht – sondern schütze die Gesellschaft vor Rechtsbrechern."

  • Nur so kann man das sehen. Danke für diese treffenden Worte!

  • Diese Tat, wie jeder andere Mord auch, hat mich zutiefst getroffen. Wenn zwei Mädchen entscheiden, ein anderes Mädchen in den Wald zu locken und abzustechen, dann wurde auch vorsätzlich gehandelt. Es war nicht ein Stich, der durch einen Unfall hätte passieren können, es waren mehrere.

    Diese Kinder sind, zumindest für mich, keine Kinder mehr, das haben sie verbürgt. Sie wussten, was sie tun.



    Das Opfer hat schreckliches in den letzten Minuten ihres Lebens erlebt, Angst und schmerzen, die ich mir nicht vorstellen möchte. Ich weiß nicht, ob ich das als Vater des Opfers verkraften könnte.

    "Denn für diese Kinder geht es nun darum, wie sie mit der Tat fertigwerden und leben können."

    Sie haben sich für diese Tat entschieden, sie hatten eine Wahl! Sie haben vorsätzlich schreckliches getan! Machen Sie Täter nicht zu Opfern, auch wenn sie laut Gesetz noch Kinder sind...

    • @Creasy:

      Erstens haben die Täter nichts "verbürgt", sondern wenn dann verwirkt und nein: Es ist eben NICHT so, dass die Tat sie automatisch nicht mehr Kinder sein lässt.

      "Sie haben sich für diese Tat entschieden, sie hatten eine Wahl! Sie haben vorsätzlich schreckliches getan! Machen Sie Täter nicht zu Opfern, auch wenn sie laut Gesetz noch Kinder sind.." Auch hier ein eindeutiges NEIN! Die Kinder haben das nicht bewusst und im vollen Bewusstsein entschieden, deswegen sind sie Kinder und deswegen gibt es das Jugendstrafrecht.

      Niemand macht hier Täter zu Opfern aber solche Taten haben IMMER tiefere Ursachen.

      Kinder handeln und denken NICHT wie Erwachsene, deswegen sind sie auch keinesfalls so zu behandeln.

      Da man hier richtigerweise keine weiteren Gründe zum Motiv erfährt, können wir also gar nicht beurteilen was der Auslöser war. Dieser ist selbstvsertändlich NICHT egal, sondern in die folgenden Entscheidungen zwingend miteinzubeziehen.

      [...] Beitrag gekürzt. Bitte diskutieren Sie sachlich. Vielen Dank! Die Moderation

      • @AlexMasterP:

        Hier gilt doch aber gar nicht das Jugendstrafrecht. Hier gilt überhaupt kein Strafrecht.

        Laut deutschem Gesetz ist eine Dreizehnjährige, die einen Tag vor ihrem vierzehnten Geburtstag einem Menschen zehn Stiche mit dem Messer beibringt und ihn tötet, schlicht nicht schuldfähig. Sie wird nicht bestraft.

  • Danke für diesen Text!

    Die, die eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze fordern, fordern auch gern alle möglichen anderen höheren Strafen, die ihre persönlichen Rachegelüste befriedigen sollen - i.d.R. konträr zu jeder rechtlichen Sinnhaftigkeit.

    Selten allerdings fordern dieselben Leute für ihre eigenen bzw. alle Kinder das Recht auf Arbeit statt Schule mit 12 Jahren, das Wahlrecht, die Freigabe von Alkohol und Nikotin oder den Kriegsdienst. Ganz zu schweigen davon, was diese imaginierte (Straf)mündigkeit von Zwölfjährigen rechtslogisch z.B. im Bereich von Sexualstraftaten _an_ Kindern nach sich ziehen würde.

    Emotionale Affekte populistisch ausschlachten, solange es 'die Anderen' betrifft und niemand um die nächste Ecke denkt.

    Ein Hoch auf den demokratischen Rechtsstaat - in all seiner Unperfektheit

  • Ich finde, die Täter stehen erneut und völlig zu Unrecht stärker im Mittelpunkt der Berichterstattung als das Opfer. Mir ist es völlig gleich wie man den Täterinnen helfen kann, ihre Tat verarbeiten zu können und auf den rechten Weg zu finden. Meine Gedanken sind bei der Familie des Opfers.

    • @Ludowig:

      ...und genau diese Einstellung produziert weitere Opfer. Sich nicht darum zu bemühen, wie es überhaupt zu solchen Taten kommen kann, das ist die Methode "Kopf in den Sand!" Selbstverständlich hat jeder halbwges "normale" Mensch tiefstes Mitgefühl mit der Familie des Opfers. Doch die Eltern der Täterinnen sind nicht viel besser dran. Eine völlige Gleichgültigkeit, ".. wie man den Täterinnen helfen kann..." ist kaltherzig. .Auch die Täterinnen sind kleine Menschen, die haben mit Sicherheit Riesenprobleme und die zu ignorieren ist grob fahrlässig.

      • @Perkele:

        "Doch die Eltern der Täterinnen sind nicht viel besser dran."



        Davon gehe ich nicht aus. Deren Kinder werden juristisch nicht belangt und werden ein normales Leben haben, vielleicht mit Job, Mann und Kind, wenn sie auf weitere Morde verzichten.

        Und tatsächlich würde ich gerne wissen, wie die Eltern der Täterinnen sozialisiert wurden und ihre Kinder sozialisiert haben, dass diese ein so grausames Verbrechen zu begehen.

      • @Perkele:

        In meiner Wahrnehmung stehen ca. seit den 70er-Jahren hauptsächlich die TäterInnen im Fokus. Ob das bisher geholfen hat, Gewalttaten zu verhindern, kann ich nicht beurteilen.



        Ich weiß aber, wie schwer es für viele Opfer immer noch ist, zumindest von manchen Konsequenzen der Taten gegen sie entlastet zu werden.



        Ohne massive Unterstützung des Weißen Rings geht da oft nichts.



        Für mich ein Riesenproblem, das zu ignorieren augenscheinlich nicht schwerfällt, weil den Preis scheinbar nur die Betroffenen zahlen, von denen eher keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

        • @Fezi:

          Die Opfer aus den Augen zu verlieren habe ich nicht gefordert oder beabsichtigt. Im Gegenteil, denen sollte in jedweder Form gehofen werden. Doch die Täter*innen völlig außen vor zu lassen, das geht schon deswegen nicht, weil man die Ursachen eines Verbrechens dann gar nicht ergründen kann. Wer es ernst meint mit Resozialisierung, muss das beachten. Das gilt umso mehr bei Kindern als Täter. Glaubt denn irgendwer wirklich, dass die Familien der beiden Kinder-Täterinnen i nun zu Hause sitzen und fröhlich Kaffee und Streuselkuchen genießen?

        • @Fezi:

          Das ist ein anderes Problem, dass Opfer eben nur "das" Opfer sind. Als Opfer wird man auch häufig durch die Prozesse noch weiter viktimisiert. Außer dem Weißen Ring oder persönliches Umwelt gibt es wohl fast nichts an Unterstützung.

  • Die größte Strafe wird es ohnehin sein, den Rest des Lebens mit dieser Tat leben zu müssen. Erst mal das komplette Umfeld verloren zu haben, dort "geächtet" zu sein, die Familien werden wegziehen müssen. Später mit der Frage, wenn jemand "komisch guckt", ob er davon weiß, ob er etwas ahnt, vielleicht ein früherer Bekannter....? und immer so weiter.

    Die beiden Jugen, die vor vielen Jahren in England ein Kind im Supermarkt entführt und getötet hatten bekamen neue Namen. Einer kam nie wieder auf die Beine, beim anderen hat die Geheimhaltung besser funktioniert.

  • Ein Dr. jur. meint zutreffend folgendes:



    “Jedes Verbrechen hat zwei Grundlagen: die biologische Veranlagung eines Menschen und das soziale Milieu, in dem er lebt.



    Wo die moralische Schuld anfängt, kannst du fast niemals beurteilen – niemand von uns kann das, es sei denn ein geübter Psychoanalytiker oder ein sehr weiser Beicht-Priester.



    Du bist nur Geschworener: strafe nicht – sondern schütze die Gesellschaft vor Rechtsbrechern.







    Hab Erbarmen. Das Leben ist schwer genug.“

    Ignaz Wrobel



    Die Weltbühne, 06.08.1929, Nr. 32, S. 202.

    unterm—-servíce —



    www.textlog.de/tuc...t-fuer-geschworene

    • @Lowandorder:

      Tucho war viel - ein juristischer Präzedenzfall aber sicher nicht.

      • @Samvim:

        Wie meinen?

        Schaunse mal zB da rein - servíce —



        medien.bwv-verlag....783830538554_f.pdf



        Da findet sich Tuchos Merkblatt - wie zB auch in Hessen für Schöffen & et al.

        • @Lowandorder:

          Der Link funktioniert bei mir leider nicht. Ich meint auch, dass Hr Dr. iur. gerne die humanistische Seite der Juristerei betonte. Allein der Gedanke Psychoanalytiker und Beicht-Priester hätten ein gesteigertes Beurteilungsvermögen in Sachen Moral...

          • @Samvim:

            Das Merkblatt s.o.

            Einfach nochmals in Ruhe lesen.



            Was das mit Betonung der humanistischen Seite der Juristerei zu tun haben soll - liegt wohl allein in Ihren Augen des Betrachters!



            Im übrigen gibt es kaum einen schärferen Kritiker der Weimarer Justiz als Tucho.



            Vllt funzt ja der link



            “Wiedersehen mit der Justiz



            Amnestie –! Amnestie –!



            Es ist noch alles da.

            Wenn man das drei Jahre lang nicht genossen hat: die moabiter Justizfabrik und die unhöflichen Gerichtsdiener und diese Richterköpfe und die kleinen verschreckten Schöffen, Mikrozephalen oder Kolonialwarenhändler, und die artigen Verteidiger, die immer ein bißchen etwas vom Komplicen an sich haben, und die Angeklagten, die nicht wissen, wie ihnen geschieht – wenn man das drei Jahre lang nicht genossen hat, so darf man erfreut feststellen, dass noch alles da ist. Justitia … Ein Vormittag, und die Binde sitzt hinten.



            …ff



            Ignaz Wrobel



            Die Weltbühne, 05.04.1927, Nr. 14, S. 543,



            wieder in: Mit 5 PS.



            www.textlog.de/tuc...hen-mit-der-justiz

            kurz - Keine Ahnung - wär doch mal n Versuch wert! Woll.

    • @Lowandorder:

      danke für den Textlink.

      Danke auch für den Artikel

      Was bleibt ist persönliche Hilflosigkeit -- die es auszuhalten gilt.



      In solch einem "Fall" besonders.

      • @Friderike Graebert:

        ERGÄNZUNG - EINE FEINE ÜBERSICHT -

        “Ehrenamtliche Richter



        Wahl und Berufung, Ausschluss und Ablehnung, Einsatz und Amtsentbindung bzw. -enthebung“



        www.parijus.eu/par...che-in-der-justiz/

        [...] Beitrag gekürzt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation

        • @Lowandorder:

          Sorry. Kann den inkriminierten Beitrag von Herrn Christian Rath nicht finden!



          Nur steht eben das genau dort!



          Und ich habe Passendes dazu gesagt!



          “An ihren Worten sollt ihr sie erkennen!“ Auch Theoretiker! Gell.

      • @Friderike Graebert:

        Ich schließe mich auch an.

        Eine schreckliche Tat.

        Die beiden Täterinnen haben nicht nur ein Leben ausgelöscht, sondern auch ihren eigenen schwersten Schaden zugefügt.

        Wenn die Mädchen das realisieren, wird ihr Leben wohl nicht mehr so sein können, wie es mal war.

  • Gut, dass diese klaren Worte hier gesprochen werden!

    • @Ringsle:

      anschließe mich