„Widersetzen“ in Erfurt: Ziviler Ungehorsam gegen die AfD gehört zur Demokratie
Exakt 100 Jahre nach der NSDAP hält die AfD am Wochenende in Thüringen ihren Parteitag ab. Wo die Politik versagt, muss Zivilgesellschaft einspringen.
B estimmte Dinge sollte es nicht geben, zumal in diesem Land. Den Hitlergruß etwa – der ist verboten. Den Antisemitismus – den gibt es leider noch. Vor allem aber sollte es keine große rechtsextreme Partei geben, die in Thüringen am 4. und 5. Juli einen Parteitag abhält – auf den Tag genau 100 Jahre nachdem die NSDAP im thüringischen Weimar ihren ersten Reichsparteitag nach der Aufhebung ihres Verbots abhielt und die Hitlerjugend gründete.
Eine funktionierende Gesellschaft würde eine solche Partei gar nicht erst groß werden lassen. Und eine funktionierende Politik hätte längst ein Verbotsverfahren in die Wege geleitet. Gutachten nach Gutachten, zuletzt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zeigt, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist.
In die Lücke tritt nun die Zivilgesellschaft. Wissenschaftler*innen halten am Tag vor dem Parteitag in Erfurt eine Konferenz zu den Gefahren des Faschismus ab. Ein Bündnis aus Nachbar*innen, Gewerkschafter*innen, Eltern, Schüler*innen und Ladenbesitzer*innen sowie Menschen aus über 80 Ortsgruppen in ganz Deutschland will unter dem Namen „Widersetzen“ den Parteitag blockieren.
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Das schreckt einige mehr auf als der Parteitag selbst. Befürchtet wird Gewalt – nicht von den Parteimitgliedern, die nach härterem Vorgehen gegen Minderheiten rufen oder von der Polizei, die bei solchen Ereignissen nicht immer deeskalierend wirkt. Der Verdacht trifft vielmehr die Demonstrierenden selbst. Hierzulande fürchtet man Antifaschist:innen immer noch weit mehr als Faschist:innen.
ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, Global Law Professor an der Queen Mary University of London und Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.
Die Frage, ob man einen Parteitag, der eigentlich gar nicht stattfinden können sollte, blockieren darf, greift zu kurz. In zivilem Ungehorsam kann sich Verfassungsloyalität ausdrücken. Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität. Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss. Wer unserer Verfassung und historischen Verantwortung gerecht werden will, kann kaum anders antworten als mit Ja.
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