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Verbot von rechtsextremem Magazin„Compact“ darf wieder erscheinen

Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest teilweise.

Es ist wieder da: Das Compact-Magazin Foto: Michael Bihlmayer/imago

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das am 16. Juli vom Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt.

Das Gericht teilte unter anderem mit, dass es derzeit nicht abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die Grundlage eines Verbots gegeben sei.

Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen ein.

Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“

Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die Meinungs- und Pressefreiheit zu legen. Da die Vollziehung des Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte ihr Vorgehen damals einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten.

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47 Kommentare

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    Die Moderation

  • SPD Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit Eilantrag an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den presserechtlichen Tumult ausgelöst, den es brauchte, damit das Erwartete geschah, der Eilantrag in der Form vom Gericht abgewiesen, Compact Magazin Verbot ausgesetzt wurde, rechtlich anfechtbar, Gericht Bundesinnenministerium Wochenfrist zugestand, Compact Magazin Abonnenten Kartei zu kopieren. Warum, weil das Gericht nachsichtig annahm, dass Compact Abonnenten Kartei längst kopiert wurde, weise zu urteilen, formal Rechtstaatlichkeit Regierungshandeln zu wahren, rückwirkend das Kartei Kopieren durch Exekutive Legalität zu verleihen, ohne Nachsicht kenntlich machen zu wollen, unter Devise der Schein bestimmt das öffentliche Bewusstsein, weil andernfalls aufmerksame Öffentlichkeit beunruhigt sein könnte. Denn anders als vom Gericht gedacht, könnte Exekutive das nicht als Mahnung sondern als Präzedenzfall nehmen, mit Eilantragspraxis fortzufahren, ihr Ziel im Auge, NGO, Medien-, Vereinsmitglieder-, Abonnenten-, Unterstützer- Karteien zum Kopieren zu konfiszieren, gerichtlich Klatsche inkauf zu nehmen, Hauptsache gerichtliche Legalisierung Kopierens von Karteien erfolgt rückwirkend

  • Man muss sich fragen ob die Justiz in Leipzig nicht auch schon von Rechts unterwandert wurde.

    • @shitstormcowboy:

      Ja, und man muss sich auch fragen, ob die mangelnde Professionalität und Inkompetenz von Frau Faeser nicht darin besteht - entgegen der landläufigen Meinung über ihre Inkompetenz in der Causa Compact-Magazin -, die historisch fortdauernde rechtsseitige Blindheit der deutschen Justiz mit dem Verbot unterschätzt zu haben.



      Das Argument der Pressefreiheit hier wie eine Monstranz vor sich her zu tragen - wo doch jeder weiß, dass genau diese Pressefreiheit auf dem Spiel steht, wenn Elsässer & Konsorten obsiegen - ist möglicherweise der EIGENTLICHE Skandal an der Sache.

  • Hm. Hab mich schon immer gefragt, ob das Handeln Faesers mehr Symbolpoilitik und Aktionismus als nachhaltiges Bekämpfen von extremismus darstellt. Immrhin hat sie ne ganze Menge Vereinsverbote auf denWeg gebracht. Wenn die aber in ähnlichem Maße gut begründet sind und noch mehr klagen Erfolg haben sollten, dann seh ich sie mittlerweile -wenn man zusätzlich noch Ideen wie erweiterte Ermittlungsbefugnisse im Wohnbereich betrachtet- als erntshafte Gefahr für die Demokratie.



    Was sie mal eben abtut als "mal verliert man, mal gewinnt man" ist unverantwortlich bis untragbar. Da haben sogar Kubicki und Co. ausnahmsweise mal völlig recht.

  • Das Ganze war doch vorhersehbar. Und die Chancen stehen nicht schlecht, daß Elsässer auch in den folgenden Verfahren davonkommt. Man möchte heulen ob der "Kompetenz" von Frau Faeser, die damit wesentlich mehr Schaden angerichtet hat als durch konsequentes Nichtstun. Ich bin der Meinung, es wäre besser, sie würde zurücktreten.

    • @Wurstfinger Joe:

      Die Abwesenheit von "Kompetenz" bei Frau Faeser wurde doch hier noch von niemandem in Zweifel gezogen, oder?

      • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

        ...niemandem ERNSTHAFT in Zweifel...

  • "Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. "

    Das Magazin wurde nie verboten. Verboten wurde die Compact-Magazin GmbH und ihr Vermögen eingezogen.

  • Es ist eine einstweilige Verfügung, das heißt, dass es nicht völlig klar ist und dass der Schaden für Compact erst mal aufgeschoben werden kann und sollte.

    Man kann da ja auch so oder so argumentieren. Nach den Berichten empfinde ich das als keine Presse mehr, sondern Zentralorgan der Faschistoiden. So etwas hat man in der Bundesrepublik immer wieder mal verboten.



    Es gehe seinen rechtsstaatlichen Weg!

  • taz: *„Compact“ darf wieder erscheinen.*

    Mit „Compact“ geht es also kompakt weiter. Nun ja, solche Leute (nicht nur von „Compact“) finden ohnehin immer Wege, ihr "Weltbild" zu verbreiten. Bei YouTube sind die Rechten auch schon massiv vertreten. Unsere Politiker leben aber anscheinend immer noch im 20. Jahrhundert und glauben tatsächlich, dass man nur ein rechtsextremes Magazin verbieten muss und schon hat sich das Problem aufgelöst.

  • Wieder mal ein 'Schnellschuss gegen Rechts' der am Ende juristisch abgeräumt wird...



    Bin mal gespannt auf die Auflage der nächsten Ausgabe - publicity bekamen sie ja nun Dank staatlicher Hilfe reichlich

  • Was mir an dieser Sache die ganze Zeit keine Ruhe lässt, ist der Umstand, dass Elsässer & Co. unverhohlen und eigentlich 1:1 die Goebbelsche Strategie verfolgen und unsere Demokratie dagegen genau so machtlos erscheint wie seinerzeit die Weimarer.



    Stehenden Auges auf den Abgrund zutreiben …

    • @Abdurchdiemitte:

      Dieser Vergleich ist schwierig. Denn es gibt nicht wenige, die unsere aktuelle Politik mit eben jener der damaligen Zeit vergleichen, egal ob es sich um Kriegspropaganda, Umgang mit der Opposition oder auch der Corona-Kritiker handelt. Solche Vergleiche hinken immer, da sie im Kontext ihrer Zeit betrachtet werden müssen.

      Damals sind die Menschen ebenso mehrheitlich den Regierenden auf den Leim gegangen. Sei es aus Überzeugung oder Mitläufertum. Es wurde die Opposition massiv verfolgt, es gab heftige Propaganda seitens der Nazihörigen Medien und es gab ein Parteiverbot.

  • Es geht um die Pressefreiheit, deswegen konnte es auch keine andere Entscheidung geben. Das Gericht handelt im Sinne der demokratischen Grundordnung.

    • @Ernie:

      "Es geht um die Pressefreiheit, deswegen konnte es auch keine andere Entscheidung geben. Das Gericht handelt im Sinne der demokratischen Grundordnung."



      Ich stimme Ihrem ersten Satz uneingeschränkt zu.



      Beim zweiten bin ich mir mittel- bis langfristig nicht sicher. Wenn Extremisten die Möglichkeiten von Rechtsstaat und Demokratie nutzen, um diese abzuschaffen, schmerzt es mir.

    • @Ernie:

      Nein, ganz sicher nicht !



      Ein so übles rassistisches, antisemitisches Hetzblatt gehört in einer Demokratie verboten.



      Oder würden Sie auch den "Stürmer" wieder zulassen ??

      • @Gerald Stolten:

        Dann verstehen Sie unser Grundgesetz nicht.



        Ich zitiere mal aus der FAZ, die kennen das Grundgesetz und befolgen es:



        "Das Grundgesetz setzt auf die freie Auseinandersetzung - die im Übrigen durchaus auch mal im Ignorieren bestehen kann. Das staatliche Verbot ist das schärfste Schwert und muss das letzte Mittel sein. Traurig wenn man es als erstes braucht. Die Ampel ist hier ein schlechtes Vorbild. Die Regierung sieht vor lauter Verbotszonen das Grundgesetz nicht mehr."

      • @Gerald Stolten:

        Erstens liegen zwischen beiden Schriften Welten. Zweitens sollten sie schon deutlich Antisemitismus bei Compact nachweisen. Antisemitismus ist in Deutschand klar strafbewehrt, also nur zu, zeigen sie uns den (aber bitte nicht nur mit "strukturellem Antisemitismus" - das ist kaum justiziabel weil ein zu dunkles und dahergerauntes Konstrukt). Beim "Stürmer" müssen sie nach hartem deutlichem Antisemitismus hingegen nicht suchen.

        Das ist ihrem sehr unpassendem Vergleich gewidmet.

        Über ihre Wertung bzgl. was in einer Demokratie verboten gehört, kann ich nur sagen, dass ich ihre Einschätzung zur Kenntnis nehme und prinzipiell teile; aber die Frage, wo der Verbotshammer fällt, ist dann noch zu klären. Andere Zeitungen haben aufgeklärt, dass andere Maßnahmen vor einem Verbot juristisch sauberer und zielgerichteter sein können. Deswegen mein Vorbehalt auch gegen diesen Verbotsaufruf. Daneben finden sie hier überall den anderen Gedanken, wonach Verbote sich verselbstständigen und eine zunehmend autoritäre GEsellschaft zur Folge haben können; und vergessen wir auch nicht die Möglichkeit, dass Demokratiefeinden passende Gesetze in die Hände fallen könnten. Daher lehne ich ihre Meinung ab.

        • @JK83:

          Alles richtig. Es gab kein einziges Strafverfahren wegen irgendwelchen Artikeln. Schon merkwürdig. Und jetzt sagt man, na ja, insgesamt ist es ein Hetzblatt und deswegen entziehen wir denen ganz einfach mal die Produktion. Inhaltlich hat man nichts vorzudringen, also entzieht man denen die Herstellung. Das ist schon sehr enttäuschend, dass ausgerechnet eine SPD-Ministerin so vorgeht. Wäre mit Sicherheit einer FDP nicht passiert.

        • @JK83:

          Das Problem entsteht ja schon dadurch, dass Sie hier auf Antisemitismus als ALLEINIGES Kriterium für Verfassungsfeindlichkeit zu fokussieren scheinen - wenn dem nicht so ist, bitte ich um (lautstarke) Korrektur.



          In der Tat lässt sich manifester Antisemitismus der neurechten Szene kaum zuordnen, dafür sind die zu raffiniert. Im Gegenteil würde sich die AfD wahrscheinlich noch als ausgesprochen philosemitische und pro-israelische Partei gerieren können (und dementsprechend auf muslimischen und linken Antisemitismus verweisen). Auch mit deutscher Staatsräson gegenüber dem Staat Israel lässt sich diesen Neorechten also wohl kaum beikommen.



          Erschreckender finde ich da allerdings, dass andere offensichtlich vertretene Spielarten menschenbezogener Verachtung und Hasses unter dem Label der Meinungs- und Pressefreiheit gesellschaftlich einfach so „durchgewunken“ und als nicht justitiabel erachtet werden.

  • Compact ist Hassfreiheit.

    • @Tino Winkler:

      Eher Verschwörungsfreiheit, als ich mal



      die Gelegenheit hatte mir die "Magazine" in einem Wartezimmer durch zu schauen, hat mich das an die UFO-Magazine aus den Neunzigern erinnert,



      eine Verschwörungstheorie jagt die nächste.

      • @flaviussilva:

        Entscheidend ist doch, was mit den Verschwörungstheorien noch so alles an geschlossenen Ideologemen mittransportiert wird.



        Sowie auch die mediale Reichweite dieser Magazine … Sie sagen‘s doch selbst: Wartezimmer! Da muss ich garnicht erst in die Bahnhofsbuchhandlung, um dieses Compact-Magazin bewusst zu kaufen.

  • "ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“"



    ha ha haaaaa



    man uß sich schon ein Schild "Ich bin ein Verfassungsfeind" umhängen, damit es geglaubt wird...

    • @nutzer:

      Nicht mal das … die bloße Aussage, dass man ein Verfassungsfeind sei, ist an sich wahrscheinlich noch nicht verfassungsfeindlich.

    • @nutzer:

      So ist es. Und damit ist die Bedienungsanleitung für rechte Hetzer auch gleich geschrieben: 50% der Beiträge gehen über Schrebergarten- und Karnickelzüchtervereine, und die Sache ist geritzt.

  • In der Sache ist noch nichts entschieden, das erfolgt erst in der Hauptverhandlung. Die Entscheidung betrifft das Eilverfahren, nachdem das rechte Herzblättchen bis zur Entscheidung weiterhin erscheinen darf.

    • @Philippo1000:

      Genau so ist es. Irgendwie geht das in der Diskussion unter.

  • Eine einleuchtende Stellungnahme des Gerichts zur vorläufigen Aufhebung des Publikationsverbots. Schon aufgrund der öffentlichen Erklärung von Frau Faeser, die sich eindeutig und ausschließlich auf das Magazin bezog konnte vermutet werden, dass das BMI das Vereinsverbot lediglich instrumentalisiert hat.

    Die Pressefreiheit ist ein schützenswertes Gut und zudem selbstregulierend. Das stellt auch eine Verpflichtung dar. Und wenn die Redakteure des Compact Magazins dieser Verpflichtung nicht nachkommen und die Grenzen dessen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist überschreiten, steht es jedem Bürger dieses Landes frei Strafanzeige z. B. wegen Volksverhetzung zu stellen.

    Dieser Aspekt irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Rechtsmittel anscheinend kaum in Anspruch genommen wurde. Bei einer Publikation der zum Teil menschenverachtenden Inhalte bescheinigt werden, könnte eigentlich davon ausgegangen werden, dass zumindest der ein oder andere Volksvertreter Eigeninitiative an den Tag legt und rechtlich dagegen vor geht.

    Oder anders ausgedrückt. Bei optimalen Zuständen hierzulande hätte das Compact Magazin eigentlich mit Klagen überhäuft werden müssen.

    • @Sam Spade:

      Das ist zu einfach gegriffen und auch nicht ungefährlich. Denn wer definiert die Grenzen des Sagbaren?



      Wir sind ja im Moment sogar dabei ein legitimes Gefühl zu missbrauchen und justiziabel zu machen. Völlig frei irgendeiner Definition.

      Jetzt kommt das vielen von uns gelegen. Doch ändert sich das Vorzeichen, sprich, gibt es irgendwann wieder eine eher konservative Regierung, trifft es vielleicht eine taz, Junge Welt usw.

    • @Sam Spade:

      "Bei optimalen Zuständen hierzulande hätte das Compact Magazin eigentlich mit Klagen überhäuft werden müssen."

      --> Das ist ja gerade das perfide am Vorgehen von Faeser und dem BMI. Es ist vollkommen unstreitig daran, dass sämtliche Artikel des compact nicht strafbar waren. Ansonsten hätte die Staatsanwaltschaft auch von Amts wegen tätig werden müssen. Tat sie aber nicht. Auch großflächige Anzeigen anderer Juristen gab es wohl nicht.

      Selbst der Verbotsbescheid ist ausdrücklich nicht mit rechtswidrigen oder gar strafbaren Inhalten begründet.

      Pointiert gesagt: Fr. Faeser hat ein völlig legale Meinung verboten. Eine unappetitliche Meinung aber eben eine legale Meinung.

  • Unfassbar, dass dieses menschenverachtende, volksverhetzende Machwerk wieder erscheinen darf.



    -Vermutlich würde das Gericht auch den Völkischen Beobachter nicht beanstanden...!

    • @Gerald Stolten:

      Immerhin eine steile These.

  • Völlig erwartbarer Beschluss bei offenen Erfolgsaussichten. Immerhin hat das BVerwG bereits klargestellt, dass es das VereinsG für anwendbar hält, sodass diese Frage wohl erst das BVerfG rechtlich klären wird.

  • Auch wenn dieses Magazin inhaltlich für viele Menschen unerträglich ist, obsiegt hier der Rechtsstaat. Zumindest vorläufig.

    • @Rolf B.:

      Hat er hier auch gesiegt? de.wikipedia.org/w...edia#Deutschland_2

      Oder meinen Sie den Rechts-staat? Ich weiß, ein alter Treppenwitz. Aber angesichts ungleicher Maßstäbe zwar ein abgelutschter, aber immer noch treffender Kalauer.

      • @Libuzzi:

        ". Hat er hier auch gesiegt?"

        Offensichtlich nein. Ich sprach ja einschränkend davon, dass er "hier", also in diesem Fall, gesiegt hat. Zumindest vorübergehend.

  • Nun , Compact ist unstrittig ein übles Magazin. Das sehen nicht nur Linke so. Übel allein reicht aber nicht für ein Verbot. Die Entscheidung des BVG kommt nicht überraschend. Meines Wissens nach gab es zuvor kein einziges erfolgreiches Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Compact. Auch bei weiterer Betrachtung durch das Gericht wird sich dieser Umstabd kaum ändern. Man kann Frau Faesers sportlichen Versuch über das Vereinsrecht ein Verbot zu erreichen auch durchaus als Angriff auf die Pressefreiheit verstehen. Ein fast einzigartiger Vorgang seit 1949.

  • Ganz großen Dank, Nancy. Außer "Compact" nun bundesweit ins Gespräch zu bringen und damit Werbung in gewissen Kreisen zu machen, also nichts erreicht.

    Halt, der eigenen Glaubwürdigkeit hat man auch noch geschadet. Ich mußte bei den Bildern der Hausdurchsuchung morgens um sechs bei dem Inhaber zuerst einmal an Churchill denken

    "„Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe.“



    ―Winston Churchill



    - gutezitate.com/autor/winston-churchill

    Wer sich für Demokratie wirklich einsetzt, muß bei solch eigentlich selbstverständlichen Aspekten bürgerlicher Freiheiten 200% korrekt sein - und nicht das Gegenteil machen.

    • @Werner2:

      Gehen Sie davon aus, dass Sie in einer Demokratie nach Gusto von Herrn Elsässer ganz sicher wissen, dass es nicht der Milchmann ist, der da morgens um sechs klingelt ...

      • @Libuzzi:

        Und deswegen ist nun alles okay, weil Herrn Elsässer seltsame Meinungen hat?

  • Da haben wir es wieder mal. Auf dem rechten Auge blind: Indymedia.Linksunten bleibt verboten und das rechte Blatt darf weiter machen. Wie sagte schon Christian Ehring: wir müssen bald nicht mehr in die Geschichtsbücher schauen, um einen Eindruck k davon zu bekommen, wie es in der Weimarer Republik war. Wo ist denn unsere „wehrhafte neue Demokratie“, von der immer gesprochen wird, wenn man sie mal braucht?

    • @WM:

      Hier liegt vielleicht der Unterschied begründet, dass die einen regelmäßig zur Gewalt aufriefen, die anderen lediglich verbal unerwünschte, kritisierbare, jedoch legitime Artikel schreibt.

    • @WM:

      Die wehrhafte Demokratie versteckt sich hinter dem Vorwand der Pressefreiheit.

    • @WM:

      ja, das ist in der Tat schon merkwürdig.

  • Leider war dies so vorhersehbar, wie viele Juristen schon im Vorfeld geschrieben haben. Compact wird die als Sieg verkaufen, womit Nancy Fasers Aktion ein Schuss in den Ofen war, ja sogar die extrem Rechten befeuert hat. Die werden das jetzt gebührend feiern.