Urteil gegen Le Pen : Sie schert sich keinen Pfifferling um Moral
Marine Le Pen ist wegen Untreue von EU-Geldern verurteilt – und könnte dennoch zur Präsidentschaftswahl antreten. Die Opposition reagiert naiv.
Foto: Aurelien Morissard/AP/dpa
D as Pariser Berufungsgericht macht es den Bürgern und Bürgerinnen nicht leicht zu verstehen, was Schuld und Sühne ist. Zumindest, wenn die politische Prominenz auf der Anklagebank sitzt. Da werden Marine Le Pen und ihre Partei, das Rassemblement National (früher Front National), einerseits der Unterschlagung öffentlicher Gelder in Millionenhöhe für schuldig erklärt. Doch zugleich findet das Gericht eine Reihe von Erleichterungen – und kalkuliert die Strafen auf den Tag genau so, dass die Rechtspopulistin nicht an einer Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen gehindert wird.
Warum soll ausgerechnet eine Politikerin, die laut Gericht in „organisierter“ Weise und viele Jahre lang Mittel des Europaparlaments zur Finanzierung ihrer Partei abgezweigt hat, so viel Rücksicht genießen? Und das, damit die „Wahlfreiheit der Bürger“ nicht verletzt werde. Kommt das Gericht zu diesem Schluss, weil Marine Le Pen laut Umfragen sehr große Chancen hätte, diese Wahlen zu gewinnen und Staatspräsidentin zu werden?
Zumindest stutzt man: Das müsste doch im Gegenteil ein moralischer und rechtlich stichhaltiger Grund sein, die Republik vor einer Person zu schützen, die so leichtfertig kriminell mit öffentlichen Geldern umgeht. Genau so sieht es die im französischen Strafgesetz vorgesehene Nebenstrafe des Entzugs des passiven Wahlrechts ja für solche Fälle vor.
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Wenn Marine Le Pen nun doch weiterhin kandidieren will, waschen sich die Richter die Hände in Unschuld. Sie haben sie für schuldig erklärt und verurteilt, aber sie verunmöglichen es der Rechtspopulistin mit ihrem Urteil nicht, ein viertes Mal bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten. Niemand kann sagen, die Justiz habe der RN-Kandidatin die Wahl gestohlen. Spielte da die Angst vor feindseligen Reaktionen mit? Die Richter der ersten Instanz hatten nach der strengen Verurteilung der RN-Protagonisten Morddrohungen erhalten.
Das Recht wurde mit dem Urteil des Berufungsgerichts nicht gebogen oder verdreht. Aber ganz offensichtlich schert sich Le Pen keinen Pfifferling um den moralischen Affront, sich als Straffällige trotzdem um das höchste Amt der Republik zu bewerben. Sie geht dabei davon aus, dass es ihren Wähler*innen egal sei, wenn sie mit einer Vorstrafe in den Präsidentenpalast Élysée einzieht.
Ein wenig naiv muten diesbezüglich die linken Oppositionspolitiker an, die nun denken, Le Pen werde schnell die Wählergunst verlieren, weil Grundwerte, Recht und Moral für die Citoyens immer noch mehr zählen als populistische Demagogie. Klingt wie aus früheren Zeiten, als in der Politik die Prinzipien Hoffnung und Ehrbarkeit hochgehalten wurden. Der Gerichtsentscheid von Paris ist ein Arrangement, das im Kontext so opportunistisch wie kleinmütig tönt.
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