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Berufungsurteil in FrankreichMarine Le Pen darf zur Wahl antreten – und will es auch

Die Rechtspopulistin kann sich 2027 im französischen Präsidentschaftswahlkampf aufstellen lassen. Das Gericht erklärte sie aber der Unterschlagung für schuldig.

Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Das Berufungsgericht in Paris wollte für die Rechtspopulistin Marine Le Pen ein salomonisches Urteil fällen: Marine Le Pen, Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National (RN), sollte für schuldig erklärt und zu einer Haftstrafe verurteilt werden, doch die Verantwortung für alle politischen Konsequenzen wollte man im Namen der Justiz nicht übernehmen. Ein strenges Urteil mit einem Verlust der Wählbarkeit nämlich hätte Le Pen automatisch an einer Kandidatur gehindert. Der Gerichtsbeschluss von Dienstag ist für Le Pen weniger zwingend. Und niemand kann sagen, es sei die Justiz gewesen, die sie aus dem politischen Rennen genommen hätte. Das Urteil sorgte am Dienstagnachmittag in und außerhalb des Gerichts für Konfusion und Ratlosigkeit.

Wie schon von der ersten Gerichtsinstanz im März 2025 ist die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Unterschlagung von EU-Geldern zur Finanzierung von Parteiaktivitäten für schuldig erklärt worden. Allerdings nur noch zu drei Jahren Haft verurteilt – in der ersten Instanz waren es noch vier Jahre –, von denen sie ein Jahr mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen muss. Außerdem muss Le Pen ein Bußgeld von 100.000 Euro zahlen.

Entscheidend aber ist für sie vor allem die Nebenstrafe, die ihre bürgerlichen Ehren betrifft. Wollte die erste Instanz einen Verlust des passiven Wahlrechts mit sofortiger Wirkung und für eine Dauer von fünf Jahren, gibt sich das Berufungsgericht weniger streng. Die Richter ordneten eine 45-monatige Ämtersperre an, setzten aber 30 Monate zur Bewährung aus. Damit könnte sie am 18. April 2027 bei der Präsidentschaftswahl antreten, weil die verbleibenden 15 Monate zu diesem Zeitpunkt bereits abgegolten sind.

Jede Wahlkampfreise bewilligen?

Le Pen könnte also zum vierten Mal zu den Präsidentschaftswahlen antreten. Doch ist das tatsächlich machbar mit einer elektronischen Fußfessel, die sie theoretisch auch als gewählte Staatschefin tragen müsste, falls die Justiz ihr nicht eine zusätzliche Erleichterung gewährt? In den Wochen vor dem Berufungsurteil hatte Marine Le Pen in den Medien betont, es sei nicht realistisch, mit einer elektronischen Fessel einen Wahlkampf zu führen, sich täglich auf dem Polizeiposten zu melden und sich jede Wahlkampfreise in die Provinz vom Gericht bewilligen zu lassen.

Marine Le Pen hatte vor dem Urteil betont, es sei nicht realistisch, mit einer elektronischen Fessel einen Wahlkampf zu führen

Die Entscheidung zur Kandidatur unter diesen Bedingungen wollte das Gericht der verurteilten RN-Politikerin und ihren Parteikollegen überlassen. Und wie Patrick Maisonneuve, der Anwalt des Europaparlaments, zu dem Urteil meinte, ist es an den Wahlberechtigten zu sagen, ob sie eine verurteilte Politikerin als Staatspräsidentin haben wollen.

Am Abend gab Le Pen dann bekannt trotz ihrer Verurteilung für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidieren zu wollen. Sie wolle gegen ihre Verurteilung Revision einlegen und als Kandidatin antreten, sagte die 57-Jährige im Sender TF1.

Schlangen vor dem Gericht

Schon in den ersten Morgenstunden standen vor dem Gericht Dutzende von Journalisten und Neugierige Schlange, um die Verkündung des mit größter Spannung erwarteten Urteils und dessen Begründung am Nachmittag aus erster Hand zu erfahren. Selten hatte in Frankreich ein Gerichtsurteil so direkt politische Konsequenzen wie der Prozess wegen der Unterschlagung von insgesamt rund 4 Millionen Euro des EU-Parlaments durch die Parteiführung des RN.

Diese Mittel sollten der Bezahlung der parlamentarischen Assistenten der EU-Abgeordneten dienen, wurden in Wirklichkeit aber zur Finanzierung von Mitarbeitern der Partei ohne Bezug zum EU-Parlament verwendet. In dem Prozess lagen schriftliche Dokumente vor, die belegen, dass die damalige EU-Abgeordnete und Parteichefin von diesem System einer illegalen Finanzierung des RN nicht nur informiert war, sondern dabei eine führende Rolle spielte.

Le Pen betrachtet sich als unschuldig

Vor Gericht hatte Le Pen erklärt, sie verstehe nicht, weshalb man sie strafrechtlich zur Verantwortung ziehe. Sie betrachte sich als unschuldig. Dies umso mehr, als das Europaparlament nie die Praktiken mit solchen Anstellungsverträgen kritisiert hatte. Für die Gerichtspräsidentin war das aber offenbar kein überzeugendes Argument.

Zweimal kam Marine Le Pen bereits in eine Stichwahl um das Präsidentschaftsamt. Sie hatte 2011 die Partei von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen geerbt, der sie unter dem Namen Front National (FN) zusammen mit Ehemaligen der Waffen-SS gegründet hatte. Ihre Führung war bisher ebenso autoritär und unbestritten wie die ihres Vaters. Sollte sie nicht antreten, stünde mit dem jungen RN-Parteivorsitzenden Jordan Bardella ein Ersatzkandidat bereit. Bardella ist populär – und könnte damit weit mehr sein als ein „Plan B“.

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5 Kommentare

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  • Auf zum letzten Gefecht! Le Pen wird einfacher zu besiegen sein.

    Sich über die Strafe beschweren, wenn frau dermaßen dreist staatliche Kassen molk, ist noch mal dreister.

  • Eine weise Entscheidung!

    Wahlen sollen von den Wählern und nicht von der Justiz entschieden werden. Und wenn die eine rechtsradikale, verurteilte Straftäterin wollen, dann ist es ihr Recht - dann dürfen sie sich aber auch über das beschweren, was sie bekommen...

    • @thd:

      Jeder Beamte in Deutschland, der in dieser Größenordnung Geld veruntreut, verliert seinen Beamtenstatus und obendrein seine Pensionsanprüche. In Frankreich sieht es ähnlich aus. Nur weil sie sich gerne zur Wahl aufstellen will, darf man Le Pen doch nicht einfach weitermachen lassen, als wäre nichts gewesen.







      Das ist keine weise Entscheidung, sondern eine, die durch die vorteilhafte Behandlung einer Politikerin das Vertrauen in die Politik weiter untergräbt.

  • Mit der Verurteilung hat sie sich doch erst für ein Regierungsamt qualifiziert.

  • Das Berufungsgericht hat dem RN damit den größtmöglichen Schaden zugefügt.



    Denn Bardella hätte höchstwahrscheinlich das bessere Ergebnis erzielt und zudem vom Opfereffekt für Le Pen profitiert.



    Nun kann die Partei aber schlechterdings nicht ihrer ewigen Vorsitzenden und Tochter des Parteigründers den Zugriff auf die Präsidentschaftskandidatur entziehen. Damit sind aber auch alle jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Lager - und die früheren Präsidentschaftsdebatten, in denen Le Pen wohl laut, aber nicht immer faktensicher war, wie in einem Kaleidoskop wieder vereint und für jeden omnipräsent.