Schadenersatzforderungen von RWE: Einschüchterungsmanöver

Nach Lützerath: Auch RWE hat Anspruch auf Schadenersatz, sollten die Vorwürfe stimmen. Besonders schlau sind solche Forderungen aber nicht.

Bagger reißen Häuser in Lützerath ab.

Lützerath am Wochenende: RWE will wegen Schäden bei der Räumung klagen Foto: Henning Kaiser/dpa

Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath. Es ist also nicht überraschend, dass RWE angekündigt hat, für beschädigte Fahrzeuge, Schaltanlagen und Brunnen Schadenersatz von den „Störern“ zu fordern.

Um welche Summen es sich handeln könnte, hängt ganz vom konkreten Geschehen ab. Um Millionen wird es aber wohl nicht gehen. Schließlich wurde in Lützerath kein Kraftwerk stillgelegt. Und natürlich haftet zunächst einmal nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört hat, für den Schaden – und nicht alle, die irgendwie auch in Lützerath auf dem Gelände waren. Denn eine kollektive Haftung gibt es nur, wenn es auch einen kollektiven Plan gab. In Lützerath sollte das Gelände aber nur besetzt werden und nicht verwüstet. Letztlich müsste RWE also auch beweisen, wer das Eigentum konkret beschädigt hat.

Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung des Grundrechts nicht möglich. Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die Überlegung, während der nur noch dreijährigen „Wohlverhaltensperiode“ sein Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut nicht hin. Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30 Jahren.

Dennoch fällt auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von Schadenersatzforderungen berichtet wird als über deren Vollstreckung. Es geht den fossilen Energieunternehmen wohl eher darum, Ak­ti­vis­t:in­nen zu verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann konkrete Prozesse eher vermeidet. Gerade ein Unternehmen wie RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Eine Person sitzt auf einem Ausguck. Sie trägt eine blaue Hose und hat eine goldene Wärmedecke um die Schultern geschlagen. Außerdem trägt sie eine weiße Maske und eine Mütze. Szenerie aus Lützerath

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