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Schadenersatzforderungen von RWEEinschüchterungsmanöver

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Nach Lützerath: Auch RWE hat Anspruch auf Schadenersatz, sollten die Vorwürfe stimmen. Besonders schlau sind solche Forderungen aber nicht.

Lützerath am Wochenende: RWE will wegen Schäden bei der Räumung klagen Foto: Henning Kaiser/dpa

W er rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath. Es ist also nicht überraschend, dass RWE angekündigt hat, für beschädigte Fahrzeuge, Schaltanlagen und Brunnen Schadenersatz von den „Störern“ zu fordern.

Um welche Summen es sich handeln könnte, hängt ganz vom konkreten Geschehen ab. Um Millionen wird es aber wohl nicht gehen. Schließlich wurde in Lützerath kein Kraftwerk stillgelegt. Und natürlich haftet zunächst einmal nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört hat, für den Schaden – und nicht alle, die irgendwie auch in Lützerath auf dem Gelände waren. Denn eine kollektive Haftung gibt es nur, wenn es auch einen kollektiven Plan gab. In Lützerath sollte das Gelände aber nur besetzt werden und nicht verwüstet. Letztlich müsste RWE also auch beweisen, wer das Eigentum konkret beschädigt hat.

Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung des Grundrechts nicht möglich. Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die Überlegung, während der nur noch dreijährigen „Wohlverhaltensperiode“ sein Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut nicht hin. Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30 Jahren.

Dennoch fällt auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von Schadenersatzforderungen berichtet wird als über deren Vollstreckung. Es geht den fossilen Energieunternehmen wohl eher darum, Ak­ti­vis­t:in­nen zu verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann konkrete Prozesse eher vermeidet. Gerade ein Unternehmen wie RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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40 Kommentare

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  • Hallo Rudolf… Und wieder schön an der Oberfläche bleiben. RWE, der Konzern bekannt für Braunkohle und zuvor auch Atom, größte CO2-Schleuder Europas, möchte sich tatsächlich mittels Umstrukturierung den Anstrich eines Ökokonzerns geben – eben Reputation, Marketingarbeit, man nennt es auch greenwashing – und solche Gestalten, die immer noch glauben, der Kapitalismus sei die Lösung, statt die Grundlage aller Probleme, fallen dann halt darauf rein, und verteidigen den Kohledrecksverein auch noch…

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Erneuerbare Energie als Geschäftsfeld kann in D erst dann zulässig sein, wenn Konzerne wie RWE usw. dominierend die Finger drin haben. Die Entwicklung zu EE war nicht zu verhindern, wäre fast auch in ökonomischer Hinsicht dezentral geworden, und musste daher regierungsamtlich politisch in die Arme der Konzerne verbremst werden. Nun gehts konzerndominiert zu wahrer Größe - ab in die Kohlegrube.

  • Schadenersatzforderungen sollten viel häufiger gestellt und dann auch vollstreckt werden - das gilt auch und vor allem für die öffentliche Hand, die immer wieder Sachbeschädigungen hinnimmt, die dann vom Steuerzahler bezahlt werden müssen, anstatt die sogenannten "Aktivisten" zivilrechtlich zu verfolgen und zur Kasse zu bitten.

    • @OutbackerAS:

      Absolut, ich sage nur Leukämie bei Kindern, angeliefertes Trinkwasser in NRW weil das Grundwassers voll Schweinescheiße ist, Heimat verlieren, der trockene Rhein und damit gigantische Lieferschwierigkeiten... Das kostet alles nicht nur zig Millionen jedes Jahr, sondern auch etliche Menschenleben. Aber die Verursacher bekommen nicht nur keine Schadensersatz Forderungen, sondern sogar Subventionen, was weitere zig Millionen jährlich ausmacht. ...oder was meinten Sie?

    • @OutbackerAS:

      genau, machen wir diesen Aktivisten richtig Angst, dass bloß keiner mehr auf die Idee kommt, zu protestieren…



      Es erstaunt mich immer wieder, welche rechtslastigen Recht-und-Ordnung – Fans hier kommentieren…

      • @Altmärker:

        Na ja, es soll durchaus die Mehrheit der Menschen sein, die protestieren kann, ohne mutwillig Fahrzeuge oder technische Anlagen zu beschädigen. Und wenn die, die das nicht können Angst kriegen und sich aufs Protestieren beschränken, kann das der Sache im Ganzen nur helfen.

  • "Gerade ein Unternehmen wie RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet"

    Eigentlich nur Reputation?

    Reputation bedeutet Ansehen, Marketingarbeit.

    Soll das bedeuten, dass RWE Renewables mit 13,12 Milliarden EUR Umsatz (=50% des RWE Umsatzes) im Bereich erneuerbarer Energien nur eine große Medienshow ist und eingestampft gehört?



    Sind Erneuerbare Energien eine Showveranstaltung?

  • Da wird aber laut geklappert. Hat der Konzern tatsächlich Namen und Adressen der Sachbeschädiger? Viele wahrscheinlich nicht. M.E. wieder ein Einschüchterungsversuch seitens NRWE. Wenn man jemanden verklagen will, dann muss man schon auch wissen wen. Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

  • Aktuell wird auch darüber gemutmaßt, dass RWE wegen dem Räumungseinsatz in Lützerath der Polizei bzw. dem Land NRW wieder eine Rechnung schreibt; bereits 2015 verschickte RWE eine Rechnung - für unterstützende Kfz-Logistik - an die Polizei in Düren.



    mobile.twitter.com...613269315326713876

  • und RWE zahlt dann für den massiven Polizeieinsatz?

    • @000:

      Warum sollte RWE dafür zahlen, dass die Polizei ihre Arbeit macht?

      Es gab ein Aufenthalts- und Betretungsverbot, die Polizei hat das durchgesetzt.

  • Der Vorgang zeigt, dass Gesetze eben nicht davor schützen, eine verkehrte Welt zu etablieren. RWE müsste Schadenersatz in immenser Höher für die durch diesen Konzern begangenen Verbrechen gegen die Umwelt bezahlen. Stattdessen nutzt der Konzern Gesetze, um die zu verfolgen, die sich gegen seine Umweltzerstörung wenden. Dies in einer Zeit des Klimawandels, wo bereits am Handeln, wie das von RWE, Menschen und Tiere sterben, Ökosysteme verwüstet werden und ganze Länder drohen unterzugehen.

    • 3G
      39538 (Profil gelöscht)
      @PolitDiscussion:

      Konkrete Sachbeschädigung (am Firmenfuhrpark) ist leichter nachweisbar und quantifizierbar als etwa die Schuld am Klimawandel. Und dabei darf das eine mit dem anderen nichts zu tun haben. Bestehende Gesetze dürfen nicht gebrochen oder gar suspendiert werden, nur weil unser Anliegen so überaus wichtig ist. Deshalb bin ich gegen Krawallos unter uns — sei es in Lützerath oder hier im Kommentarfeld.

      • @39538 (Profil gelöscht):

        Gesetz und Recht in allen Ehren, aber - Gretchenfrage - was wäre, wenn in unserem Land Hinrichtungen für die Teilnahme am Klimaschutzprotest legal wären. Würden Sie dieses Recht dann ebenfalls bejubeln, weil es Recht ist? Das, was Recht sein soll, machen Menschen, und diese haben eben manchmal auch rein persönliche Interessen.

        • 3G
          39538 (Profil gelöscht)
          @Gerhard Krause:

          Wir sprechen von Sachbeachädigung bzw. Nötigung. Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog beziehungsweise ein Strafmass. Wer sich sehenden Auges diese zivil bemessenen Strafen einhandelt, tut es ja nicht, weil sie oder er gegen das Straf- oder Zivilrecht protestiert -- sondern vielmehr wird der gezielte Rechtsbruch ja als Provokation verstanden, die gegen ganz andere Missstände angeht. Diese gezielte Provokation durch die Entschärfung von bestehenden Gesetzen zu legalisieren, würde der Provokation den Stachel nehmen -- nicht aber dem Klimaschutz dienen.



          Die Einführung der Todesstrafe ist in der europäischen Bundesrepublik so unwahrscheinlich wie ein Tempolimit. Wir müssten dann beizeiten nochmal reden.

          • @39538 (Profil gelöscht):

            Wir haben hier erst einmal vom "Recht" gesprochen. 👻 .. Und: Gerne wird auch vom Bewehrten gesprochen, sowie Gewaltlosigkeit. Da bin ich grundsätzlich dabei. Man sollte jedoch auch einmal darüber nachdenken, ob unangemessen hergeschwafelte Gewaltfreiheit nicht doch im Grunde der Versuch der Politik ist, durch gezielte Entemotionalisierung die Bevölkerung zu manipulieren. Es ist uns evolutionären "Affen" halt gegeben, dass wir verstehen, wenn auch einmal etwas zu Bruch geht, oder der gewaltgeladene Konflikt auch so gezeigt wird, wie er sich entläd.

    • @PolitDiscussion:

      Nach ihrer Logik müssten ja alle Verbraucher Strafe für Umweltsünden zahlen. RWE stellt ja nur den Strom zur Verfügung, verbrauchen tun ihn Industrie und Privatpersonen. Würde keiner den Strom brauchen, würde RWE keinen erzeugen.

      • 3G
        39538 (Profil gelöscht)
        @Günter Witte:

        Wir sprechen von Sachbeachädigung bzw. Nötigung. Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog beziehungsweise ein Strafmass. Wer sich sehenden Auges diese zivil bemessenen Strafen einhandelt, tut es ja nicht, weil sie oder er gegen das Straf- oder Zivilrecht protestiert -- sondern vielmehr wird der gezielte Rechtsbruch ja als Provokation verstanden, die gegen ganz andere Missstände angeht. Diese gezielte Provokation durch die Entschärfung von bestehenden Gesetzen zu legalisieren, würde der Provokation den Stachel nehmen -- nicht aber dem Klimaschutz dienen.

        Die Einführung der Todesstrafe ist in der europäischen Bundesrepublik so unwahrscheinlich wie ein -- bitte anschnallen! -- Tempolimit. ;) Wir müssten dann beizeiten nochmal reden.

      • @Günter Witte:

        Klar nutzen andere den Strom, aber - das stört mich immer an einem alternativen Umgang mit der Wahrheit, wie bei Ihnen - der Erzeuger verbraucht keinen Strom? Und zerstört wohl keine Umwelt bei der Erzeugung von Strom? Das Einschalten des Toasters ist mE nicht unmittelbar Schuld am Artensterben, es sei denn, man grillt die Kreatur.

      • @Günter Witte:

        Genau Genau Herr van Wittwaater -



        Wußte schon Willy Millowitsch selig -



        🎶 Wir Sind Alle Kleine Sünderlein ('s War Immer So) 🎶



        m.youtube.com/watch?v=rkwpVDJGVc8

        unterm—- Rolly Brings? - ein andermal -



        m.youtube.com/watch?v=348iPxw7pv8



        Mehr könnte glatt verunsichern Newahr



        Normal Schonn.

        kurz - RWE = Sozialbetrieb - wie schee!

        • @Lowandorder:

          Entschuldigung, ich würde ihnen gerne Antworten, verstehe aber ihren sinnbefreiten Schreibstill nicht !!

          • @Günter Witte:

            Ach was! ©️ Vagel Bülow

            unterm ——



            Nehmens gelassen! Um die Midasmütze 2023 sind noch ganz andere heiße Kandidaten di Floristas am Start! Gelle.



            Da ist noch längst nicht aller Tage Abend & das Jahr ja noch was lang!

            Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

            Die Moderation

            • @Lowandorder:

              Ob der Herr wirklich von selbst drauf kommt - wag ich zu bezweifeln. But.



              Ok Ok - ma muß aach jünne künne!



              Normal Schonn.

      • @Günter Witte:

        Es geht wohl nicht um Logik oder Wissenschaft sondern um Framing mit Worten wie "Verbrecher".



        Die Debatteure eskalieren immer wieder gerne.

  • 3G
    32051 (Profil gelöscht)

    "Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath."

    Richtig. Und damit ist eigentlich alles gesagt.

    Die sind volljährig, dürfen wählen Kredite aufnehmen und den Altersbanner von Pornhub wegklicken.

    Dann kommen sie auch mit Konsequenzen klar.

  • Wann wird das Prinzip



    'Eigentum verpflichtet' endlich einmal vom Verfassungsgericht so ausgelegt, dass Umweltzerstörung wie sie RWE und BASF seit Jahr und Tag betreiben (von den vielen armen Autofahrern, die uns mit Feinstaub die Gehirne vernebeln möchte ich gar nicht erst schreiben), als Zweckentfremdung von ihrem 'Eigentum' ausgelegt wird, so dass sie für die von ihnen betriebene Vergiftung schadenersatzpflichtig werden? Gibt es keine couragierten und neutralen Anwälte und die entsprechende Justiz mehr ?

  • Über Vollstreckung von Urteilen wird tatsächlich kaum berichtet. Eine traurige Lücke im Journalismus.

    Klageforderungen werden gerne publiziert, erfolgreiche Urteile weit verbreitet. Kaum aber wird bekannt, welche Zahlungen Opfer tatsächlich erreichen u.ä. Was Täter zahlen, wenn sie es denn können.

  • "Gerade ein Unternehmen wie RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden."

    klingt schon ein bischen Mafia-mäßig, oder?

  • Mein Tipp: Kauft RWE-Aktien. Und gebt den Managern auf der Hauptversammlung, vor laufenden Kameras Contra. Man könnte z.B. Frau Neubauer als Vertreterin engagieren. Hat beim Hambi schon ein wenig geholfen.

  • 6G
    659554 (Profil gelöscht)

    Ein Manager im Alter des Vorstandsvorsitzenden der RWE sollte vielleicht mal anfangen daran zu denken, wie er u.A. mit sowas in einem Gerichtsprozess wegen vorsätzlicher Klimazerstörung ausschaut...

    • @659554 (Profil gelöscht):

      Gehören da nicht auch die Konsumenten hin?

      • 6G
        659554 (Profil gelöscht)
        @WeisNich:

        Ich rede von vorsätzlicher Klimazerstörung.

  • S-C-H-E-N-K-E-L-K-L-O-P-F

    und wie man gerade bei der Tagesschau lesen kann ist das Land NRW wegen "Personalnotstand" bei der Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, im Fall des Cum-Ex-Betrugs angemessen zu ermitteln so dass Verjährung droht.

    So weit ist es gekommen.

    • @Bolzkopf:

      Wenn nun Aktivistis verklagt würden, würde dies einen "interessanten" Blick auf die Prioritäten NRWs werfen ...

      • @Uranus:

        Es wirft einen interessanten Blick auf die Naivität der "Aktivisten".



        Wer lesen, also sich informieren kann, ist klar im Vorteil.



        "Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung des Grundrechts nicht möglich. Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die Überlegung, während der nur noch dreijährigen „Wohlverhaltensperiode“ sein Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut nicht hin. Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30 Jahren."

      • @Uranus:

        Für Zivilklagen braucht man keine Staatsanwälte.

    • @Bolzkopf:

      das paßt doch unbedingt zusammen.



      da fällt mir nur der hessische landote /BÜCHNER ein:



      "Friede den Hütten, Kampf den Palästen" ...



      ...irgendwie stimmt das heute immer noch.

    • @Bolzkopf:

      Im Falle dieser Schadenersatzforderungen, werden sie das schon priorisieren.

      Die Beweislage dürfte allerdings auch eindeutiger sein.

  • "... RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet..."

    Bitte *was*?

    • @tomás zerolo:

      RWE hat die Abteilung "Erneuerbare Energien" von E.on gekauft und mit eigenen EE-Abteilungen gebündelt.



      E.on macht nur noch Netze. Aber die Kohlekraftwerke sind abgeschrieben und bringen sehr viel...nun ja, "Kohle" bei den Strompreisen.



      Es gab nach dem Auftritt von Frau Neubauer 2018/19 auf der HV einen echten Tritt in den Hintern von den Fondsgesellschaften, speziell der DEKA (Sparkassen).