Polens Reparationsforderung: Mehr als eine juristische Frage

Außenministerin Baerbock lehnt Polens Forderung nach Entschädigung für Weltkriegsschäden ab – juristisch korrekt. Moralisch wäre ein anderer Weg besser.

Schwarz-weiß Aufnahme eines teilweise zerstörten Dorfes, auf der Straße Soldaten und ein Panzerfahrzeug

Ein Stoßtrupp der Waffen-SS besetzt im Schutz eines Panzerwagens das zerstörte polnische Dorf Socharz im September 1939 Foto: akg-images/picture alliance

Die Rechnung an Berlin hat die polnische Regierung aus innenpolitischem Kalkül geschrieben. Reparationszahlungen in Höhe von 1,2 Billionen Euro verlangt die PiS-Partei von Deutschland als Entschädigung für Weltkriegsschäden und -verbrechen. Eine entsprechende diplomatische Note hat die polnische Regierung gerade abgeschickt und Außenminister Zbigniew Rau brachte die Forderung auch am Mittwoch beim Besuch von Außenministerin Annalena Baerbock in Warschau auf.

Als „abgeschlossen“ bezeichnete die Grünen-Politikerin in ihrer Replik die Reparationsfrage. Juristisch hat sie recht: Polen erhielt nach Kriegsende erst über die Sowjetunion Entschädigungen und verzichtete dann mehrfach auf weitere Leistungen. Der linke polnische Abgeordnete Adrian Zandberg lag wohl richtig, als er Mitte September im Sejm vermutete, die PiS hole die Reparationsforderungen aus Wahlkampfgründen gerade jetzt „aus dem verstaubten Regal“.

Trotzdem wäre es falsch, wenn sich die Ampelregierung in der Sache allein auf rechtliche Fragen zurückziehen würde. Erstens gibt es neben der juristischen noch eine moralische Ebene, auf der die geleisteten Reparationen in keinem Verhältnis zum Ausmaß der deutschen Taten stehen. Zweitens könnte die Bundesregierung durch ein ernsthaftes Gegenangebot den Ressentiments der rechtskonservativen PiS vor den Wahlen im kommenden Jahr am ehesten die Grundlage entziehen.

Dass Baerbock in diese Richtung gesprächsbereit ist, hat sie in Warschau zwar signalisiert. Sie sprach von einer fortgesetzten Unterstützung individueller NS-Opfer und von einer möglichen gemeinsamen Gedenkarbeit. Zur Sprache brachte sie das aber eher verklausuliert und erst auf Nachfrage; nicht so also, dass es hängen bleibt.

Als die Grünen noch in der Opposition saßen, kamen aus ihren Reihen Vorschläge, was die Bundesrepublik konkret leisten könnte. Um einen Fonds für Opfergruppen, die bisher keinerlei Entschädigung erhalten haben, ging es da zum Beispiel. Jetzt sitzen die Grünen in der Regierung. Nichts hindert sie daran, ihre Ideen nun auch voranzutreiben.

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Geboren 1988, arbeitet seit 2013 für die taz. Schreibt als Parlamentskorrespondent unter anderem über die Grünen, deutsche Außenpolitik und militärische Themen. Leitete zuvor das Inlandsressort.

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