piwik no script img

Klima-Urteil des OLG HammRWE ist weltweit mitverantwortlich

Ein peruanischer Bergbauer klagt gegen den deutschen Energiekonzern und erreicht ein spektakuläres Urteil. Ihm persönlich nützt es jedoch nichts.

War – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen: Kläger Saul Luciano Lliuya, hier am 27. Mai in Peru Foto: Angela Ponce/reuters

Hamm taz | Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an diesem Mittwoch in einem spektakulären Fall. Der Kläger, der peruanische Bergbauer Saúl Luciano Lliuya, geht allerdings leer aus. Sein Haus sei durch den Klimawandel kaum gefährdet.

Saúl Luciano Lliuya hatte mit Unterstützung der deutschen NGO Germanwatch bereits 2015 Klage gegen den Energiekonzern RWE erhoben, der einer der weltgrößten CO₂-Emittenten ist. Er sah sein Haus in Huaraz unterhalb eines peruanischen Gletschersees durch eine Flutwelle bedroht, falls die Gletscher im Zuge des Klimawandels weiter schmelzen und sich große Felsblöcke lösen. Seine Forderung: RWE solle 0,47 Prozent der Kosten von Schutzmaßnahmen für das Haus bezahlen, entsprechend dem Anteil von RWE an den globalen CO₂-Emissionen.

Das Landgericht Essen hatte die Klage 2016 aus rechtlichen Gründen ohne Beweisaufnahme abgelehnt. Der Klimawandel werde durch so viele verschiedene Emittenten verursacht, dass eine Zuordnung der Flutgefahr zu RWE nicht möglich sei.

Dies sah das OLG Hamm aber anders. 2017 erklärte es die Klage für schlüssig und öffnete die Beweisaufnahme; ein erster Paukenschlag. In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und führte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch.

Urteil nach acht Jahren

Nach Abschluss der achtjährigen Beweisaufnahme stellte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer jetzt fest, dass Saúl Luciano Lliuya keinen Anspruch gegen RWE hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass sein Haus in den nächsten 30 Jahren von einer klimabedingten Flutwelle aus dem Gletschersee erfasst wird, liege unter einem Prozent. Und selbst wenn es zu einer solchen Flutwelle komme, wäre diese nur rund 20 Zentimeter hoch und stelle keine Gefahr für die Bausicherheit des Hauses dar.

Dieses Ergebnis war nach der mündlichen Verhandlung im März bereits erwartet worden. Ein Befangenheitsantrag von Lliuyas Anwältin Roda Verheyen gegen einen Gutachter scheiterte. Richter Meyer betonte am Mittwoch, der Statik-Experte Rolf Katzenbach sei eine „Koryphäe“.

Das Gericht hielt jedoch an seiner Einschätzung fest, dass derartige Klagen grundsätzlich erfolgreich sein können. Ein Eigentümer könne sich gegen Störungen wehren und Unterlassung verlangen. Das Gericht stützte sich dabei auf Paragraf 1004 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

„Wir haben uns nichts Neues ausgedacht“, betonte Richter Meyer, man stütze sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Unser Urteil beinhaltet keine Rechtsfortbildung“. Es sei allgemein anerkannt, dass auch eine Gefährdung des Eigentums eine Störung sein kann. Der Eigentümer habe gegen den Störer nicht nur einen Anspruch auf Nichtstun, sondern auch auf Schutzmaßnahmen oder deren Bezahlung.

Auch ein Eigentümer in Peru könne gegen einen Störer (hier RWE) in Deutschland klagen. „Im Gesetz steht nichts von ‚Nachbarschaft‘“, erläuterte Richter Meyer. Auch eine direkte Beziehung zwischen Eigentümer und Störer sei nicht erforderlich.

Autofahrer sind nicht betroffen

Es komme auch nicht darauf an, ob sich RWE rechtmäßig oder rechtswidrig verhalten hat. „Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, aber wenn das die Familie im Stockwerk darüber erheblich stört, ist es unzulässig“, erklärte Richter Meyer unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2015. „Entscheidend ist bei Paragraf 1004 das Erfolgsunrecht, nicht das Handlungsunrecht“, so Meyer.

Auch die Kausalität zwischen den Emissionen von RWE und der Gefahr für Häuser in Huaraz sah das OLG gegeben. „Je mehr CO₂ ausgestoßen wird, desto mehr Wasser ist in der Lagune umso größer die Gefahr einer Flutwelle.“ Dieser Zusammenhang zwischen CO₂-Emissionen und schmelzenden Gletschern sei in Deutschland schon seit 1971 „vorhersehbar“, betonte Richter Meyer und verwies auf eine Physiker-Tagung, die bereits damals vor dem Treibhauseffekt gewarnt habe.

Der Anteil von RWE an den bisherigen industriellen CO₂-Emissionen, der inzwischen von 0,47 auf 0,38 Prozent korrigiert wurde, sei „erheblich“ genug, um eine Kausalität anzunehmen. Es bestehe aber keine Gefahr, dass nun jeder Autofahrer mit Paragraf 1004 verklagt werden kann, beruhigte Richter Meyer. Der CO2-Austoß von RWE und der eines normalen Bürgers stehe im Verhältnis von eins zu 0,000000028, „sieben Nullen hinter dem Komma“, half Meyer beim Mitschreiben.

Das OLG-Urteil führe auch nicht zu einem Wettbewerbsnachteil Deutschlands, betonte Richter Meyer. Auch in anderen Staaten gebe es entsprechende Klagen. Er räumte aber ein, dass solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich sind. „Aber ein funktionierender Rechtsstaat ist ja auch ein Standortvorteil.“

Anwältin Verheyen: „Ein Meilenstein“

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Und da der Streitwert unter 20.000 Euro liegt, ist auch keine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Vermutlich hätte Germanwatch aber trotz der Niederlage im Einzelfall kein Interesse an einer Revision gehabt, denn mit den grundsätzlichen Ausführungen des OLGs ist man ja zufrieden und hätte eher eine Änderung durch den BGH fürchten müssen.

Richter Meyer sagte zum Schluss der Verkündung, er rechne nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von über 800.000 Euro.

Der Kläger war – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen. In einer kleinen Video-Pressekonferenz nach dem Urteil zeigte er sich aber nicht betrübt. „Es ging mir nie um mich“, sagte er. Geradezu euphorisch zeigte sich Anwältin Roda Verheyen, die das Urteil „sensationell“ nannte. „Ich habe während der Urteilsverkündung geweint“, sagte sie, das Gericht habe alle Argumente von RWE zurückgewiesen und sei ihrer Argumentation gefolgt. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein, der weltweit Wirkung haben wird“, betonte Verheyen. Sie habe schon Anfragen für neue Klagen aus Huaraz, Nepal und Indien erhalten. Die Großemittenten müssten nun Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden.

RWE erklärte, den Prozess gewonnen zu haben. Es sei „den NGOs auch in der zweiten Instanz nicht gelungen, einen Präzedenzfall zu schaffen“. Eine Haftung des Konzerns sei auch nicht gerechtfertigt, weil er sich immer an gesetzliche Vorgaben gehalten habe. RWE warnte vor unabsehbaren Folgen für den Industriestandort Deutschland, wenn „gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

27 Kommentare

 / 
  • Nur schade, dass sich das Recht auf Beseitigung der Störung und Schadensersatz gerade am Eigentum fest macht und nicht am Lebensrecht. Wenn jetzt ein Mensch zur Miete wohnt oder ohne Regelung in einer der de-Facto-Siedlungen (Slums) im globalen Süden, greift zumindest der § 1004 BGB nicht.

  • Der Richter rechne "nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten".



    Das verstehe ich nicht. Gerade erst vorgestern ist in der Südschweiz ein halbes Dorf unter einem abgebrochenen Berg begraben worden. Das ist nicht zu weit weg, um RWE zu verklagen, und dann müssten ja auch 0,47 % des Schadens fällig werden (oder vielleicht etwas weniger, weil im Radio gesagt wurde, der Felsabbruch habe verschiedene Ursachen und nicht nur klimatische).

  • Ich brauche hier einfache Sprache. Mir kommt es vor, als würde eine Niederlage als Sieg gefeiert.

  • „ Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen.“

    Ich bin schon gespannt, wer die Bewohner Blattens entschädigt.

    www.spiegel.de/pan...-92cb-dd07c25d33d8

    • @Klabauta:

      Niemand, weil um den heißen Brei herumgeredet oder relativiert wird. "Zu Komplex" als Totschlagargument, den Klimawandel und somit die Dreckskonzerne als Schuldigen festzulegen.

    • @Klabauta:

      Da sind Sie mit in der Verantwortung. Schließlich sind auch Sie Kunde irgendeines Stromerzeugers. So zu tun als habe man mit RWE nichts zu tun ist naiv und überheblich. Wir alle verbrauchen Strom und wollen ihn auch noch möglichst günstig. Soll mir niemand erzählen er oder sie wählt bei Verivox nicht den günstigsten Anbieter.

      • @Goodfella:

        „ Soll mir niemand erzählen er oder sie wählt bei Verivox nicht den günstigsten Anbieter.“

        Doch, genau das würde ich Ihnen erzählen. Trotzdem bin ich anders als Sie nicht der Meinung, dass die Hauptverantwortung beim Verbraucher liegt, auch wenn Jede*r sein Teil beitragen kann.



        Was es braucht, sind Gesetze, die unsere Erde und damit natürlich auch uns schützen vor Missbrauch und Ausbeutung.

  • taz: *Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an diesem Mittwoch in einem spektakulären Fall.*

    Dann ist ja wenigstens etwas Vernünftiges dabei herausgekommen. Und wollen wir hoffen, dass die Anwältin Roda Verheyen recht behält mit ihrer Einschätzung: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein, der weltweit Wirkung haben wird“.

    taz: *... da der Streitwert unter 20.000 Euro liegt ...*

    Also ein paar Peanuts für RWE. Aber einen 'Präzedenzfall' wollte der börsennotierte Energieversorgungskonzern RWE ja möglichst vermeiden.

    Währenddessen lassen mächtige Konzerne weltweit viele Milliarden US-Dollar in neue Projekte fließen, mit denen sie die Erderwärmung ohne Skrupel weiterhin beschleunigen werden - wie der 'Guardian' vor einiger Zeit aufgedeckt hat. Die Dummheit und Gier der Großkonzerne wird sich in einigen Jahrzehnten "explosiv" bemerkbar machen. Ein paar Auswirkungen ihrer Gier merkt man aber schon jetzt, denn das Wetter spielt auch in Deutschland immer mehr verrückt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet mit mehr Stürmen, extremen Regenfällen und Hitzewellen aufgrund der Klimaerwärmung.

    • @Ricky-13:

      Das OLG hat eigentlich gar nichts entschieden, sondern die Klage abgewisen. Und dazu hat der Richter einen Kommentar verfasst.

      Und wieso wollte denn die RWE ein Grundsatzurteil verhindern. Die RWE ist doch gegen das Urteil in erster Instanz angegangen. Das OLG Hamm hat keine Berufung gegen seine Entscheidung zugelassen. Es wird also weder vor dem Bundesverwaltungsgericht noch Bundesverfassungsgericht entschieden, auf Entscheidung des OLG Hamm nicht der RWE.

    • @Ricky-13:

      „Gier der Großkonzerne“ - Großkonzerne gibt es in dem Sinne nicht! Entscheiden tun immer nur ausschließlich Menschen, Mitbürger unserer gemeinsamen Zivilgesellschaft! Jeder der dort arbeitet, ist für die Klimaschäden mitverantwortlich!

      • @Dr. Enseleit Jürgen:

        Damit haben Sie natürlich recht, Herr Doktor, aber durch die unendliche „Gier der Großkonzerne“ (und ihrer Aktionäre) sind wir jetzt bei einer CO2-Konzentration von 420 ppm angelangt. Vor der vorindustriellen Epoche lag der CO2-Wert noch im Bereich von 280 ppm. In ein paar Jahren werden 430 ppm CO2 erreicht sein und dann ist der weitere Anstieg der CO2-Konzentration - laut einem Bericht des Club of Rome - nicht mehr aufzuhalten, denn ab da wird ein 'sich selbst verstärkender Klimawandel' ausgelöst.

        • @Ricky-13:

          Also Schlussfolgerung: Die menschliche Zivilisation sollte einen Rollback in die vorindustrielle Zeit vornehmen?

  • (Vorab: § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch BGB!



    Meine Hausarbeit im 2. Examen mit braunschw. Wegerecht von 1876!;) Grund🧱 für “reicht für VerwRi!;) Fin 🎡 dEit•

    Mit Rücksicht auf die Verschränkungen RWE / NRW & die unglaublichen Stn staatlicherseits - bat ich einen dazu federführenden Freund & Weggefährten zu einem kurzes Statement für die e-kommune di taz zu fertigen - ich würde es einrücken.



    & Däh



    “…Die Berichterstattung über das Urteil i. S. RWE setzt unterschiedliche Schwerpunkte und ist auch nicht frei von Widersprüchen. So wurde zum einen berichtet, die Gerichte seien nicht berufen, sich in Angelegenheiten der Politik einzumischen. Das liest sich bei der taz ganz anders. Wäre auch mit der BVerfG-Entscheidung nicht zu vereinbaren. Dann wurde in einem anderen Bericht darauf abgehoben, die Produktion von RWE sei doch genehmigt. Auch hier eine ganz andere Sicht auf das Urteil bei der taz. Insgesamt scheinen mir die dort berichteten Ausführungen zu Kausalität, zu Umfang und Anteil an den weltweiten Emissionen und Verantwortung durchaus Wege für künftige Klagen aufzuzeigen.



    Aber wie du als Exjudi weißt: über ein Urteil schreiben, das man nicht im Original kennt.“



    …anschließe mich •

    • @Lowandorder:

      Die fehlende Fußnote: § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch



      (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.



      (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

      • @Janix:

        Jau - But mit Verlaub.

        Die §🦶🎶 kam mit so derart zu den 👂 👂 raus: - aus dem Skat - daß ich völlig durchgeknallt - Veilchendienstag morgens, die letzten torkelten aus der 🌞 🍻 - die Seiten x/x der Begründung um⌨️!



        Meine Schreibdame nen Schreikrampf bekam & der Prüfungsvorsitzende diesen üblen



        Kokolores mit “…die Ausführungen auf den Seiten xx bleiben unverständlich! Tun der Arbeit im übrigen im Ergebnis aber keinen Abbruch!“ 😱 - 🐽 gehabt! Gelle

  • "Der Kläger war – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen."



    Wieviel Prozent hat er da selbst zum Absaufen seines Hauses beigetragen?



    ...oder ist er wie eine einstige Kurzzeitikone medienwirksam im Katamaran übern Teich gekommen?



    ---



    "Das OLG-Urteil führe auch nicht zu einem Wettbewerbsnachteil Deutschlands (...) (obwohl) solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich sind."



    Da widerspricht sich Richter Meyer ja dann doch, weil wenn irgendwann nur Konzerne in funktionierenden Rechtsstaaten zur Verantwortung gezogen werden können, während beispielsweise chinesische Firmen weiter billigst Kohlestrom beziehen und Beton herstellen können ohne Klagen fürchten zu müssen.



    So wird das nix werden - das räumte aber auch Richter Meyer selbst direkt ein, schließlich rechne er "nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten"...



    Am Ende also viel Wind um nichts Greifbares 🤷‍♂️

  • „ Sie habe schon Anfragen für neue Klagen …“



    Wird spannend.



    Warum mit „kleinen Bauern“ aufhalten? Die großen US Kanzleien haben es bestimmt auch beobachtet. Gesamtkosten für Hurrikanschäden für den Staat? Paar Milliarden, verrechnet mit der Wahrscheinlichkeit des Einflusses der Klimaänderung (Attributionsforschung) und den Prozenten von RWE und anderen Emittenten in D und schon fliesst das Geld aus der verhassten EU in die USA. Natürlich noch mit Schmerzensgeldzuschlag in beliebiger Höhe.

    • @fly:

      Stimmt, daran hätte ich noch gar nicht gedacht.

      Waldbrände, Trockenheit in der Landwirtschaft- da sind viele Möglichkeiten für die USA.

  • Sind solche Klagen wirklich erfolgreich? Nehmen wir mal an, ein Gericht kommt zu einem solchen Schluss aus dem Nachbarschaftsrecht!, was wäre damit gewonnen? RWE müsste 0.38 Prozent der Kosten tragen. Nur wer trägt dann die weiteren 99,62 Prozent? Das ist doch vollkommen realitätsfern.

    Was für ein Sieg!

    • @DiMa:

      Gestern wurde in der Schweiz Blatten durch einen Bergsturz zerstört. Da geht es schon um andere Beträge. Und weltweit gibt es Hunderte vergleichbare Fälle. RWE sollte schon mal seinen Firmensitz verlegen. So wie Shell.

      • @Abid Kidoh:

        Das mag RWE sicherlich in Betracht ziehen. Alternativ kommt eine Klarstellung des Gesetzgebers im Nachbarschaftsrecht (!) in Betracht.

  • Dies ist in der Tat ein Meilenstein deutscher Rechtsgeschichte und zeigt, dass Deutschland als Vorbild für das Primat des Rechts dienen kann, wenn Gerichte, wie hier das OLG Hamm, die Anliegen von Klagenden und Beklagten ernst nehmen.

  • Wird hier, was den Urteilsspruch betrifft, nicht aus einer Mücke ein Elefant gemacht? Hr. Lliuya ist mit seiner Klage erfolglos geblieben. Er bekommt nichts. Sein Haus ist kaum gefährdet, anders als behauptet.



    Darüber hinaus "betont" der Richter Hr. Meyer: "„Wir haben uns nichts Neues ausgedacht." Man stütze sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Unser Urteil beinhaltet keine Rechtsfortbildung“. Es sei allgemein anerkannt, dass auch eine Gefährdung des Eigentums eine Störung sein kann." Also ein "spektakuläres Urteil" sieht wohl anders aus. Die anderen Medien haben das Urteil dem entsprechend auch eher sehr zurückhaltend eingestuft.



    Ein anderer Satz lässt aber aufhorchen: "In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und führte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch." Haben hier Hr. Meyer und die Seinen mal eben eine (letztlich bedeutungslose) Dienstreise in eine spektakuläre Hochgebirgslandschaft auf Kosten der Steuerzahler gemacht?

    • @Vigoleis:

      Erstens wurden die Ortstermine nicht auf Kosen der Steuerzahler gemacht sondern die Kosten trägt die unterlegene Partei. Und Ortstermine werden nur auf Antrag der Prozessbeteiligten gemacht.



      Da das Verfahren ca 1.000.000 Euro kekostet hat und diese vom Klager bezahlt werden muss komme ich zum Ergebniss das das ganze eine sündhaftteure PR Aktion war.



      Man hätte doch lieber für das Geld Land kaufen sollen und Bäume pflanzen sollen.

      • @Bernd Simon:

        Nichts gegen Bäume, aber wenn Fossil-, Auto-, Flug-Konzerne ihrer Verantwortung endlich nachkämen, zur Not mit juristischem Druck, dann ist das schon ein unendlich längerer Hebel.

    • @Vigoleis:

      Hätten die den Ortstermin nicht gemacht, hätten Sie aber nicht beklagt, dass die Richter sich gar kein eigenes Bild gemacht hätten, aber entschieden schon?



      Ich frage nur sicherheitshalber.

      • @Janix:

        Nein, hätte ich nicht. Weil ich bei einem Streitwert von ca. 6000 Euro (für den Landwirt) davon ausgegangen wäre, dass die beiden Gutachten sowie Lagepläne, Film- und Fotoaufnahmen mutmaßlich den gleichen Dienst geleistet hätten.



        Aber gut, wenn's der Wahrheitsfindung dient...