CSU-Politikerin Bär zu Abtreibungen: Kein Grund für Paragraf 218
CSU-Politikerin Dorothee Bär ist klar gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auf die Frage, warum am §218 festhalten, hat sie keine Antwort.
I n Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat. Unter bestimmten Umständen wird diese Straftat nicht geahndet. Auf die Frage, warum Abbrüche nicht genauso gut legal sein könnten, antwortet CSU-Politikerin Dorothee Bär im Interview mit dem Deutschlandfunk: gar nicht. Bär, Vize-Chefin der Unionsfraktion im Bundestag, hält die Expertenkommission der Ampel, die eine vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen fordert, für zu einseitig besetzt.
Die Union hätte gerne Vertreter*innen von Kirchen eingeladen. Warum in Gottes Namen sollte eine Person aus der Kirche Expert*in für einen medizinischen Eingriff sein? Religion darf hier doch genau keine Rolle spielen. Bär bietet im Radiogespräch noch mehr rätselhafte Einblicke: Wir hätten seit 30 Jahren eine befriedete Situation, die keinem passe und damit fair sei. Die Ampel würde nun ohne Not diesen Konflikt nach Deutschland holen.
Dieser Konflikt ist allerdings seit 30 Jahren da – und Millionen Frauen hätten ihn gerne endlich einmal gelöst. Viele von ihnen kommen übrigens aus einem Land, in dem Abtreibungen schon längst legal sind. Außer Bär betonen auch andere Unionspolitiker*innen nun, dass es wichtigere Probleme in diesem Land gebe. Tja, es gibt immer viele Baustellen. Willkommen im Leben! Erkennbar hat die Union kein einziges inhaltliches Argument zur Hand und appelliert verzweifelt an die FDP.
Gerade die FDP als liberale Partei kann aber schlecht Selbstregulierung von Wirtschaft und Gesellschaft fordern, 50 Prozent der Bevölkerung aber die Selbstbestimmung über den eigenen Körper verwehren. Mit §218 bleibt diese eingeschränkt. Dass der Paragraf bleibt, fordern nur reaktionäre Kräfte, wie die Veranstalter*innen des alljährlichen Marschs für das Leben.
Noch 2010 schickte Dorothee Bär ein Grußwort an die radikalen Abtreibungsgegner*innen, die – wie sie – vom Schutz des ungeborenen Lebens sprechen. Warum sollte §218 bleiben? Darauf hält die Union schlicht keine Antworten parat.
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