Besteuerung von Oldtimern: Alter, das kann teurer werden
Oldtimer werden als Kulturgut günstiger besteuert. Doch immer mehr Autos fallen darunter. Dem Staat entgehen so jährlich bis zu 170 Millionen Euro.
Doch nun wagt der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags, der eigentlich nur die Wirtschaftsführung des Bundestages prüfen soll, doch einen Vorstoß zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. Er hat das Finanzministerium am vergangenen Freitag beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Änderung der Zulassung von Oldtimern nötig und möglich sei.
Hintergrund ist, dass laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes immer mehr Fahrzeuge, die als Oldtimer angemeldet sind, im Alltag genutzt werden und damit auch Steuervorteile einfahren. Laut Rechnungshof entgingen dem Staat dadurch pro Jahr 170 Millionen Euro an Einnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Zudem sei die Schadstoffbelastung enorm.
Als im Jahr 1997 die Kfz-Steuer so reformiert wurde, dass Hubraum und Schadstoffemissionen stärker ins Gewicht fallen, wurden Oldtimer geschont. Sie werden nicht nach Emissionen und Hubraum, sondern pauschal besteuert. Laut Bundesrechnungshof ist diese Pauschale fast immer geringer als die Regelbesteuerung. So spart die Fahrer:in eines Diesel-PKW mit einem Hubraum von 1.500 cm³ in der ungünstigsten Schadstoffklasse 371 Euro pro Jahr.
Oldtimerbestand hat sich fast verdreifacht
Als Oldtimer wurden 1997 Fahrzeuge definiert, die älter als 30 Jahre sind und „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt“ werden. 2007 lockerte die Große Koalition diese Vorgabe und strich das „vornehmlich“. Seitdem habe sich der Bestand an Oldtimern laut Bundesrechnungshof fast verdreifacht – von 135.000 im Jahr 1997 auf fast 400.000 im Jahr 2020.
Der Rechnungshof geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt: „Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten künftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen“, heißt es im Bericht.
Das Finanzministerium bestreite bisher, dass mit der besonderen Oldtimerbesteuerung Fahrzeuge subventioniert würden, die im Alltagsverkehr eingesetzt werden, liefere aber keine belastbaren Zahlen, so die Rechnungsprüfer. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat das Finanzministerium deshalb auch aufgefordert, den Einsatz von Oldtimern im Alltag zu erheben. Bis zum 31. Oktober soll das Finanzministerium die Antworten liefern. Sie könnten also durchaus noch haushaltsrelevant sein. Das Kabinett will den Haushaltsentwurf für 2024 am 5. Juli beschließen und dem Bundestag übergeben. Dieser wird ihn im Dezember verabschieden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil
Lateinamerika und Syrien
Assads Freunde
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse