Bedingungsloses Grundeinkommen: Nicht finanzierbar

Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht realistisch. Denn: Das Gießkannenprinzip dahinter schafft neue Ungerechtigkeiten.

Eine Frau hält ein Portemonnaie in den Händen, in der Geldbörse sind verschiedene Eurostücke.

Flaute in der Geldbörse: Das Grundeinkommen ist auch nicht die Lösung für alle Sorgen Foto: Imago

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist von bestechender Einfachheit: Jeder Bürger bekommt einen festen, bundesweit einheitlichen Betrag, der zum Leben ausreicht. Im Gegenzug werden alle anderen Sozialleistungen abgeschafft, um für den Staat den nötigen finanziellen Spielraum zu schaffen. Gerade die Covid-Krise mit ihren Härten hat dieser Idee zusätzliche Popularität verschafft.

In seinem jüngsten Gutachten widmet sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium, in dem wir Mitglieder sind, diesem Konzept. Und es kommt dabei zu einem klaren Urteil: Die Idee ist nicht finanzierbar. Wirtschaftlich machbar wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen in kleinerem Rahmen. Die Schweiz etwa gibt einen Großteil ihrer CO2-Abgabe an die Bürger zurück: Jeder bekommt im Jahr etwa 80 Euro. Aber ein existenzsicherndes und bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist ein Scheinriese: Je näher man ihn betrachtet, desto kleiner wird er – denn er funktioniert nicht.

Das Problem ist das Gießkannenprinzip. Der Staat verzichtet freiwillig auf wertvolle Informationen und macht die soziale Sicherung daher sehr teuer. Beispiel Mieten: Ein Schweriner würde ein BGE erhalten, das ausreicht, um eine Münchner Miete zu zahlen – Zielgenauigkeit sieht anders aus. Das zeigt sich auch bei der sozialen Sicherung von unterschiedlich großen Haushalten.

Beim BGE kommt es nicht auf die Familiengröße an, beim Bedarf jedoch sehr wohl. So braucht ein Zweipersonenhaushalt keine zweite Küche und kein zweites Badezimmer. Die beim Arbeitslosengeld II übernommenen Kosten der Unterkunft berücksichtigen das ebenso wie das Wohngeld. Anders das BGE: Es behandelt ein Paar, als hätte jeder Partner eine eigene Wohnung. Es zahlt damit deutlich mehr, als notwendig ist, um den Wohnbedarf abzudecken. Wichtige Informationen zur Bedürftigkeit werden ignoriert.

Will das BGE das soziokulturelle Existenzminimum im gleichen Umfang wie bislang sicherstellen, muss es mindestens so hoch angesetzt werden, dass auch die alleinstehende Münchnerin nicht schlechter gestellt wird. Das verlangt nach einem monatlichen BGE von 1.208 Euro für jeden Erwachsenen, und für ein Kind müssten es mindestens 684 Euro sein. Eine Alleinerziehende mit einem Kind erhielte demnach 1.892 Euro, eine Familie mit zwei Kindern 3.784 Euro im Monat.

Grenzen durch Verfassungsrecht

Aber das übersteigt bei Weitem den heutigen Mindestbedarf. Die vierköpfige Familie in München bekäme damit rund 1.000 Euro mehr als der heutige Mindestbedarf, in Berlin wären es knapp 1.500 Euro mehr. In der Summe wird das sehr teuer. Umgekehrt stößt ein Grundeinkommen, das nicht überall ausreichend ist, an verfassungsrechtliche Schranken. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bedarfsgerechte soziale Unterstützung und methodisch nachverfolgbare Verfahren zur Ermittlung des jeweils konkreten Existenzminimums. Ein Pauschalbetrag für alle ist das glatte Gegenteil dieser Anforderung.

Zudem dürfte dem Bund die Gesetzeskompetenz fehlen, denn es handelt sich bei einem solchen Vorhaben juristisch weder um eine Sozialversicherung noch um öffentliche Fürsorge. Das allein könnte schon der Todesstoß für ein solches Projekt sein. Denn dass für ein BGE das Grundgesetz mit Zweitdrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert würde, ist schwer vorstellbar.

Die Befürworter des BGE argumentieren, dass man das bedingungslose Grundeinkommen finanzieren könne durch die Abschaffung aller Sozialausgaben und der damit verbundenen Verwaltungskosten. Das ist aber nur sehr eingeschränkt möglich: Viele Positionen des Sozialbudgets können gar nicht berechnet werden. Das betrifft die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge und die Lohnfortzahlungen durch die Arbeitgeber. Und die Kosten der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beihilfe für Beamte fallen weiterhin an und können nicht zur Finanzierung des BGE verwendet werden, ebenso wenig wie die Renten- und Pensionszahlungen. Hier handelt es sich um Ansprüche mit eigentumsrechtlichem Charakter.

Berücksichtigt man diese Aspekte, so stehen einem jährlichen Finanzierungsbedarf von über 1 Billion Euro nur Einsparungen von 232 Milliarden Euro gegenüber. Um die Lücke zu schließen, müsste die Quote von Steuern und Abgaben von derzeit etwa 41 Prozent auf 67 Prozent ansteigen. Diese Überschlagsrechnung klammert allerdings aus, dass die Menschen ihr Verhalten ändern würden, wenn die Abgaben steigen – sie würden vermutlich weniger arbeiten, was die Einnahmen aus der Einkommensteuer drückt.

Viel Hoffnung wird in Feldexperimente gesetzt, obwohl solche Experimente schon seit den 1960er Jahren gemacht werden. Die Experimente sind nur sehr begrenzt aussagefähig, weil sie eher die Effekte eines Lottogewinns durchspielen und all diejenigen, die unterm Strich für das BGE zahlen müssten, außen vor lassen. Denn während Feld­experimente von außen finanziert werden, muss sich ein reales BGE durch eine höhere Steuer auf Arbeit selbst finanzieren.

Und bei diesen Berechnungen ist noch nicht einmal ein Aspekt berücksichtigt, den die Verfechter des BGE oft vernachlässigen: die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Ein BGE dürfte nicht nur diejenigen, die das BGE zu finanzieren haben, aus dem Land treiben, sondern auch als Magnet für einkommensschwächere EU-Bürger dienen. Das würde einem realpolitischen Experiment schnell ein Ende bereiten.

In der Gesamtschau gilt: Ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen ist weder finanzierbar noch verfassungsrechtlich umsetzbar. Die Diskussion sollte sich besser den Reformbaustellen der bedarfsorientierten Grundsicherung widmen. Denn Reformbedarf gibt es dort zweifelsohne.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.