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Verfassungsgericht zu AfD-KlageJuristisch richtig, politisch unklug

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD auszuschließen.

Stephan Brandner (r.) von der AfD – hier in Karlsruhe – war Ausschussvorsitzender und wurde wegen Fehlverhaltens wieder abgewählt Foto: Uwe Anspach/dpa

D ass die AfD keinen Anspruch hat, bestimmte Leitungsposten im Bundestag zu besetzen, ist keine Überraschung. Diesmal ging es in Karlsruhe um den Vorsitz von Bundestagsausschüssen. Vor zwei Jahren wollte die AfD einen Vizepräsidentenposten für sich durchsetzen. Jetzt wie damals lehnte das Bundesverfassungsgericht die Klagen ab.

Entscheidendes Argument: Wenn ein Amt wie der Ausschussvorsitz von den Abgeordneten gewählt wird und diese einfach keine AfD-Poli­tiker:in­nen wählen wollen, kann auch das Bundesverfassungsgericht sie nicht dazu zwingen. Es gibt kein Recht auf Erfolg bei Wahlen.

Zwar wurden die Ämter bisher im Proporz verteilt, doch das gebe der AfD keine verfassungsrechtlichen Ansprüche, an diesem Proporz beteiligt zu werden. Schließlich handele es sich bei den Ausschussvorsitzenden nur um organisatorische und repräsentative Posten. Hier habe der Bundestag eine weitgehende Selbstverwaltung.

Das Verfassungsgericht konzentriert sich zu Recht darauf, die Beteiligung der Opposition an der Gesetzgebung und der Regierungskontrolle sicherzustellen. Die gerechte Verteilung von Posten mit Funktionszulage ist da nicht so wichtig, auch wenn die AfD offensichtlich sehr gern an den wohldotierten Pfründen beteiligt wäre. Juristisch ist diese Entscheidung gut nachvollziehbar. Nicht jede Ungleichbehandlung muss das Bundesverfassungsgericht korrigieren.

Bleibt die politische Frage, ob es klug ist, die AfD im Bundestag auszuschließen, wo immer es rechtlich möglich ist. Die „Altparteien“ beschweren sich stets, dass die AfD den Parlamentarismus verächtlich mache und Sand ins Getriebe der Demokratie streue. Die Ausgrenzungspolitik der Mehrheit zeugt aber nicht gerade vom Glauben an Fairness.

Wählen und wieder abwählen

Nach der Karlsruher Entscheidung liegt die Lösung eigentlich nahe. Denn das Bundesverfassungsgericht hat im Fall des AfD-Politikers Stephan Brandner festgestellt, dass Ausschussvorsitzende nicht nur gewählt, sondern auch abgewählt werden können. Warum also wählt man die AfD-Kan­di­dat:in­nen nicht entsprechend dem Wahlergebnis zu Ausschussvorsitzenden. Und wenn sie ihr Amt missbrauchen, können sie auch wieder abgewählt werden. Fehlverhalten zu sanktionieren ist überzeugender, als Fehlverhalten von vornherein zu unterstellen oder gewählte Abgeordnete gänzlich auszugrenzen.

Für das breite demokratische Publikum, jenseits der Hardcore-Antifa-Linie, wäre das vermutlich leichter nachzuvollziehen als die aktuelle Politik einer generellen und pauschalen Nichtwahl von AfD-Abgeordneten.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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59 Kommentare

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  • Ein kluger, abwägender Artikel, der sich wohltuend von der Masse der 'Schwarz-Weiß'-Artikel in der taz unterscheidet. Ich glaube, nicht jedem Kommentator ist bewusst, dass das Urteil sich nicht explizit gegen die AfD richtet, sondern generell die Autonomie des Abgeordneten stärkt. Die Bejubler des Urteils sollten bedenken, dass sich Mehrheitsverhältnisse ändern können.

    • @Hans Hermann Kindervater:

      Die Bejubler des Urteils sehen vermutlich auch vor allem die Stärkung der Abgeordnetenrechte...



      Falls Sie aber meinen, dass es anderen (sprich: Linken) auch mal so gehen könnte: Das wäre nichts Neues.

  • “Die Bild-Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muss so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun” (Max Goldt)

    Ich finde, das ist ebenfalls eine gute Richtschnur im Umgang mit der AfD.

    Klar, kann man noch warten, bis der Fuchs im Hühnerstall, die Dinge tut, die Füchse dort so tun. Man kann es aber auch einfach lassen.

  • Die Geschichte der AfD ist die Geschichte vom Scheitern der Brandmauer, ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass die Brandmauer sich als nachhaltiger Brandbeschleuniger herausgestellt hat.

    Das Mauern basiert ja darauf, dass die anderen Parteien ihre bestehende Macht gebrauchen, um der AfD zu schaden und ihre Aussichten auf Machtausübung, so weit es geht, zu beschneiden. Dabei hat man aber scheinbar nicht erwartet, dass man so lange mit der AfD zu tun haben würde und wie das dann auf Außenstehende wirkt.



    Machtausübung durch das (aus)nutzen bürokratischer Bestimmungen und Vorschriften ist möglich, erinnert aber eher an Klüngelei im Hinterzimmer oder an Winkeladvokaten als an eine lebendige und gesunde Demokratie.



    Die Problematik verschärft sich noch dadurch, dass man der AfD andauernd antidemokratische Tendenzen unterstellt. Wer das tut sollte eigentlich peinlich genau darauf bedacht sein diesen Verdacht bei sich selbst nicht aufkommen zu lassen. Das hat überhaupt nicht funktioniert, diesmal ist die AfD zwar mit ihrer Klage gescheitert, doch es gibt ja auch einige, die erfolgreich waren und ich denke das reicht, um großen Schaden am Vertrauen anzurichten.

  • Lieber Herr Rath,

    bei allem rechtsstaatlichen Gutgefühl, das Ihr Lösungsansatz enthält, muss man doch feststellen, dass am Ende die Abgeordneten ihrem Gewissen verpflichtet sind und danach frei entscheiden sollen. Dazu gehört auch, einen Wahlvorschlag abzulehnen, der in der Person des Vorgeschlagenen eine unzumutbare Belastung des eigenen Verständnisses von "Dienst am Volk" darstellt.

    Man mag argumentieren, dass eine AfD-Mitgliedschaft das vielleicht nicht schon per se auslösen sollte. Aber die AfD tut sich faktisch auch ziemlich schwer, Leute aus ihren Fraktionen für solche Posten vorzuschlagen, die NICHT schon längst persönlich genügend dem Parlamentarismus oder auch gleich der ganzen FDGO erkennbar feindliche Umtriebe auf dem Kerbholz haben. Daran scheitert es dann.

    Soweit ich das von außen erkennen kann, WAR ja die Wahl Brandners zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses genau das, was Sie vorschlugen: Eine Chance für den AfD-Mann - die er dann aber verschossen hat. Und die Vorschläge für einen Ersatz aus den Reihen der AfD waren offensichtlich nicht geeignet, der Mehrheit der Abgeordneten die Zuversicht zu geben, dass sie es besser machen würden.

  • Ich bin erschüttert über die verkappt-prakmatische Nonchalance, mit welcher der Redakteur Herr Rath hier in den Raum zu stellen scheint, dass man als wahlberechtigter Abgeordneter auch einfach mal in den sauren Apfel beißen und Rechtsextreme und Faschisten in Vorsitzämter wählen könnte, um einer amorphen Masse aus vermeintlich schnell verprellten Dauerprotestewählern ohne jeglichen Anspruch an politische Selbstbildung nicht auf die blauen Schlipse zu treten.

    Es ist gut möglich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts in Kreisen der vielerorts als klar rechtsextrem eingestuften AfD als Komplott gegen sich selbst empfunden wird, jedoch hat das Einzug mit dem vorliegenden Mangel an politischer Aufrichtigkeit zu tun und sollte keinesfalls herhalten als Rechtfertigung, von anständigen Demokraten nun zu verlangen, Beschwichtigungswahlen zu treffen.

    Hinzukommend insinuiert der Autor, dass das Gericht taktisch entscheide und nicht rechtsstaatlich. Fatal!

    "Wehret den Anfängen" hat an Gültigkeit nicht automatisch verloren, sobald die Faschisten ein paar Jahre die Nase vorn haben, ganz im Gegenteil!

    Gerade jetzt muss mit mit Mitteln der Rechtsstaatlichkeit gegengesteuert werden.

    • @PopsTheRacoon:

      Herr Rath plädiert letztlich für eine inhaltlich beschränkte "Unschuldsvermutung" gegenüber gewählten AfD-Abgeordneten, die sich - wie es der verfassungsgemäße Auftrag von von Abgeorndeteen wie (noch) nicht verbotenen Parteien ist - in den Prozess der repräsentativen Entscheidungsfindung einbringen wollen. "Inhaltlich beschränkt" insoweit, als ihnen lediglich die Möglichkeit gegeben würde, ihr Amt NICHT zu missbrauchen. Wenn sie die nicht nutzen, können sie im Handumdrehen geschasst und ein Nicht-AfDler an ihrer Stelle gewählt werden, wie bei Brandner geschehen.

      Das ist nichtmal ein komplettes "when they go low, we go high" sondern schlicht eine Frage, bei der jeder Bundestagsabgeordnete mit seinem Gewissen klären sollte, WIE dreckig er gegen die AfD kämpfen will. Und ich sage Ihnen gerne ganz unverblümt, dass ICH zumindest meine Wahlentscheidung davon abghängig mache, dass meine Repräsentanten diese Frage nicht mit "so dreckig wie möglich" beantworten. Das wäre nämlich "nicht mein Land".

  • Das BVerfG hat die wehrhafte Demokratie gestärkt.

    Künftig sind vermehrt ähnliche Urteile zu erwarten - das Argument der Bedeutungslosigkeit und Harmlosigkeit gilt nicht mehr

  • "Warum also wählt man die AfD-Kan­di­dat:in­nen nicht entsprechend dem Wahlergebnis zu Ausschussvorsitzenden. Und wenn sie ihr Amt missbrauchen, können sie auch wieder abgewählt werden."

    Also analog zu: Hitler entsprechend seines Wahlergebnisses zum Kanzler machen, und wenn er sein Amt missbraucht, kann er ja auch wieder abgewählt werden?

    Geniale Strategie...

    • @NoMeansNo:

      Kanzler und Ausschussvorsitzende sind nicht so ganz vergleichbar. Können Sie auch nur einen Ausschussvorsitzenden aus dem Kopf benennen?

      • @Strolch:

        Was hat das damit zu tun, ob man Faschisten wählen sollte oder lieber nicht? Würde Faschisten auch nicht zu Vorsitzenden eines Schrebergartenvereins wählen, nur weil sie turnusmäßig dran sind... ob ich ihren Namen nun kenne oder nicht.

  • Ich kann dem Autor nur zustimmen.



    Noch deutlicher sieht man das bei den politisch unbedeutenden Posten wie Alterspräsident oder Bundestagsvizepräsident.

    Dass die ersten zwei AfD-Kandidaten für das Bundestagspräsidium durchgefallen sind, konnte ich nachvollziehen.



    Dass es unendlich so weiter geht, ist hingegen albern.

    Der springende Punkt ist, dass ein Vizepräsident nicht viel Schaden anrichten kann. Wenn die anderen Parteien Angst vor einem AfD-Menschen auf unbedeutsamem Posten haben, dann gibt das wirklich kein gutes Bild ab.

    • @Frauke Z:

      Der/die Bundestagsvize unbedeutend? Nur, wenn man die Verfassung nicht gut kennt.

  • Ich finde, das BVerfG hat das sehr gut und für jeden allgemein verständlich dargestellt: Es gibt keinen Anspruch darauf, gewählt zu werden. Wenn Personen als charakterlich unzureichend erachtet werden, sind unsere gewählten Abgeordneten mMn sogar verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und solche Personen nicht aus Quotenüberlegungen heraus in solche Ämter zu wählen, sondern sie davon per völlig legitimer Nichtwahl fernzuhalten.

    Die AFD verachtet grundsätzlich den parlamentarischen Betrieb, die daran beteiligten Parteien und Personen. Das ist Teil ihrer DNA, das ist ihr raison d'etre. Daher sind ihre Mitglieder grundsätzlich nicht qualifiziert für parlamentarische Ämter.

    Im Übrigen sprechen sich AFDler ja auch grundsätzlich gegen Quotenregelungen aus. Nur wenn sie an die Fleischtöpfe wollen, fordern sie plötzlich eine Quote...

  • "Warum also wählt man die AfD-Kan­di­dat:in­nen nicht entsprechend dem Wahlergebnis zu Ausschussvorsitzenden. Und wenn sie ihr Amt missbrauchen, können sie auch wieder abgewählt werden."



    Herr Rath, wer soll denn verpflichtet werden, einen Antidemokraten gegen seine Überzeugung zu wählen, damit man ihn/sie wieder ggf. abwählen kann?



    Denn auf eine Pflichtwahl, gegen die individuellen Überzeugungen der Abgeordneten läuft ihr Vorschlag hinaus, wenn ich Sie richtig verstehe.

  • Für mich gibt es 2 Betrachtungsweisen:

    1. Taktisch



    2. Demokritisch

    Zu Punkt 1 muss man vermutlich nicht viel sagen. Hier geht es einfach nur darum die AfD zu verhindern. (Meine bevorzugte Betrachtungsweise)

    2: Demokritisch heißt für mich: kritisch rein unter der Berücksichtigung von demokratischen Prinzipien ohne die vermeintliche Politik zu betrachten.

    Wenn man es objektiv betrachtet aus der demokratischen Ordnung heraus, ist es natürlich prinzipiell undemokratisch die AfD auszuschließen

    Taktisch gesehen, würde ich sagen, wird man immernoch den größten Erfolg haben indem man sie möglichst ausschließt.

  • "Hardcore-Antifa"?! Ernsthaft? Gegen die faschistische AfD kann Antifaschismus gar nicht Hardcore genug sein. Mit weichgespülter Politik gewinnt man gegen diese Menschenfeinde und Antidemokraten jedenfalls keinen Blumentopf. Appeasement hat schon bei Hitler nicht funktioniert.

  • Jein. Also wenn es "politisch Unklug" ist, dann aber bitte nicht im Zusammenhang mit der Justiz.

    Mir gefällt der Aufhänger nicht, dass das Urteil des BVerfG irgendwie mit politischer Klugheit (oder halt dem Gegenteil) zu tun hat mag sein, aber das Gericht hat sich da halt nur mit den Folgen eben jener Klugheit zu befassen, bzw. klarzustellen, dass das Gericht da nun mal nichts machen kann, soll und darf.

    Die Politik und das BVerfG aprachlich irgendwie ineinander rein zu schmieren halte ich für vollkommen falsch.



    Inhaltlich stimme ich ja überwiegend zu, es ist zumindest politisch nicht ganz glücklich wie das gehandhabt wird, nur muss man da die Justiz komplett herauslassen (was ja auch ungefähr der Leitgedanke des Urteils sein dürfte).



    Nicht weniger unglücklich dürfte dieser Artikel sein, der bei mir halt irgendwie den Eindruck erzeugt, er sei so zu lesen, dass das BVerfG da hätte vielleicht doch versuchen sollen politische Klugheit zu erzwingen. Und das hätte mE halt alles nur noch sehr viel unkluger und unglücklicher gemacht...

    Es ist schon richtig wie das läuft. Die Abgeordneten müssen das alleine regeln, die Justiz hat sich da komplett rauszuhalten...

  • Solche Entscheidungen gewinnen erst dann richtig an Gewicht, wenn die AfD Mehrheiten stellt. Dann fallen diese Urteile den Altparteien so richtig auf die Füße. Daher ist diese "Niederlage" ein doppelter Sieg für die AFD. Sie kann sich weiterhin als Opfer darstellen und nutzt das Ganze in Zukunft.

    • @DiMa:

      Das Urteil ist, wie Herr Rath schreibt, in seiner Grundaussage völlig richtig: Mehrheit ist Mehrheit, und die muss man halt in FREIER Wahl erlangen, um den Posten eines Ausschussvorsitzenden reklamieren zu können. Anders kann man das eigentlich nicht sehen.

      Dass es eine gute und langfristig auch politisch opportune Gepflogenheit sein könnte, immer ein Grundmaß an Kollegialität unter ALLEN Parlamentariern zu wahren, betrifft den Bereich "Manieren". Auch das Verfassungsgericht muss die Gewaltenteilung wahren und darf sich daher insofern nicht zur Gouvernante der anderen Verfassungsorgane aufschwingen - und schon gar nicht sollte es nach machtpolitischer Opportunität urteilen.

  • Wer mal ein Plenarprotokoll liest, fragt sich vielmehr, warum Stephan Brandner nicht ständig von der Sitzung ausgeschlossen wird.

    • @Suryo:

      Frau Esken macht die mit Abstand kindischeren Zwischenrufe

      • @Andere Meinung:

        Brandner setzt Zwischenrufe rein destruktiv ein. Im Internet würde man ihn als Troll bezeichnen. Er sondert eine Flut von Beleidigungen und Häme ab.

        So einer kann kein Gremium leiten.

  • Für mich als Teil des breiten demokratischen Publikums, also deutlich jenseits der Hardcore-Antifa-Linie, wäre eine Scheinwahl unerträglich, bei der Abgeordnete entgegen ihrer politischen Überzeugung und aus fragwürdigen taktischen Motiven Rechtsextremisten wählten, nur um sie bei nächster Gelegenheit wieder abzuwählen. Was für eine blöde Idee.

    Schreiben jetzt hier AfD-Fanboys die Kommentare in der taz? Oder was habe ich nicht verstanden?

    • @doda:

      Sie stimmen ja schon immer gegen ihre politische Überzeugung nach Proporz ab.

      Das Problem liegt natürlich bei solchen Gepflogenheiten, die quer zur eigentlichen Bestimmung durch Wahl gehen.

    • @doda:

      Sie scheinen einfach den Kommentar nicht verstanden zu haben. Es ist ignorant und eine absolute Frechheit, C. Rath als AfD-Fanboy zu bezeichnen. Er gehört zu den klügsten Köpfen der taz - den profiliertesten Gerichtsjournalisten Deutschlands.



      Das Problem sind eher die Forumskommentare selbstgerechter Ignoranten, die durch das Diskreditieren von VfG-Irteilen selbst dazu beitragen, die Demokratie und den Rechtsstaat zu unterminieren - was bekanntlich ja auch das Ziel der AfD ist.

    • @doda:

      Sie kommen mit anderen Meinungen offensichtlich nicht so gut zurecht.



      In diesem Falle empfehle ich tatsächlich die Lektür der TAZ. Dort stehen ab und an gute Artikel wie und warum man sich bewusst auf andere Meinungen einlassen sollte und wie dabei am besten argumentiert werden sollte.

  • In einer Demokratie muß niemand mit Übeltätern arbeiten oder sich von Subjekten der afd etwas vorschreiben lassen.



    Wenn die mal die Mehrheit haben sollten beginnt die Wehrhaftigkeit der Demokratie.

  • Das ist hier eher nicht die Messlatte.



    "auch wenn die AfD offensichtlich sehr gern an den wohldotierten Pfründen beteiligt wäre."



    Gut zu wissen❗



    Aber nur die Summen sind vergleichbar.



    Vielleicht daher ein Beispiel von Transparenz:



    www.fabio-de-masi....gliedschaften.html

  • "Wenn das die Demokraten sind?"



    werden viele jetzt denken



    und die AfD wählen.

    • @Michael84:

      Jaja, irgendwie nützt immer alles der AfD. Und nie ist irgendeiner von deren Wählern rechtsextrem. Alles arme Opfer, die von den anderen Parteien gequält werden.

      • @Suryo:

        Die Gretchenfrage ist halt, welche der beiden seiten sich tendiziell faschistisch verhält. Das kann man so oder so sehen.

        • @Michael84:

          Nein, die primäre Frage sollte sein, welche der beiden Seiten sich demokratisch verhält. Und zu DER sollte man ganz merklich gehören.

          Das bedeutet zum Einen, dass der Zweck nicht die politischen Mittel heiligen kann - völlig richtig. Aber umgekehrt heißt es auch nacht, das man versucht, Leuten hinterherzuspringen, die jeden Rückschlag, den sie bei der Durchsetzung IHRES autoritären Staatsverständnisses erleiden, als "faschistisch" bezeichnen. Das ist nämlich nur die passiv-aggressive Variante von Antidemokratie.

          • @Normalo:

            Bei der Kanzlerkandidatur der Union gab es eine Absprache der beiden Parteivorsitzenden, dass beide zusammen entscheiden, wer es wird. Bei der Kanzlerkandidatur der Grünen zur Wahl 2021 durfte Frau Baerbock alleine entscheiden, wer ins Rennen geht.



            So undemokratisch kam noch nicht einmal Xi Jinping an die Macht.

            • @Michael84:

              Wüsste jetzt nicht, was parteiinterne Absprachen über die Gestaltung des Wahlvorschlages, den die Wähler erhalten, mit der Bestimmung von Ausschussvorsitzenden im Bundestag zu tun haben.

              Davon abgesehen sind solche "Entscheidungen", von denen Sie sprechen, sind letztlich Einigungen über den Vorschlag der Parteiführung AN den Parteitag. Der muss am Ende nicken, und wer das da nicht tut, den kann niemand zwingen.

              • @Normalo:

                Wer bei der Rede von Srauß oder Honecker als letztes erstes aufhörtezu klatschen, der bekam kein Mandat mehr oder er kam in den Bau.

                Sie haben eine sehr esoterische Vorstellung von Demokratie.

                Wenn nur 10% der EU Bürger für Frau von der Leyen als KommPräs sind, dann war das Verfahren nicht demokratisch.

                • @Michael84:

                  Vielleicht eher eine realistische. erwarten Sie unter dem Label "Demokratie" eine PERFEKTE Demokratie? Gibt's nicht. Punkt.

                  Unter Honecker gab es nicht einmal eine unperfekte, Strauß hätten Parteitag oder Wähler wenigstens abwählen können, wenn sie gewollt hätten (was ihnen aber mehrheitlich fernlag). Aber mal so unter uns: Beide sind seit Jahrzehnten tot - was sollen also diese Beispiele?

                  Oder konstruktiver: Worauf wollen Sie hinaus? Dass man angesichts der Imperfektionen der demokratischen Realität doch auch gleich die kompletten Autokraten ranlassen sollte? Das hieße, sich zu erschießen, weil man ein gebrochenes Bein hat. Sowas macht man heutzutage zunehmend nicht einmal mit Pferden.

                  Und Die Kommissionspräsidentin wird meines Wissens weder per Direktwahl noch per Umfrage gekürt. Wenn vdL diejenige ist, auf die sich mehr als die Hälfte der gewählten MdEP eher einigen können als auf wen Anderen und deshalb für sie stimmen, dann IST sie demokratisch gewählt.

                  (Ich versteh Sie ja: mein persönlicher Lieblingskandidat - der "Ich" - hat es auch nicht geschafft. Vermaledeite Andersdenkende... ;-))

  • "Die „Altparteien“ beschweren sich stets, dass die AfD den Parlamentarismus verächtlich mache und Sand ins Getriebe der Demokratie streue. Die Ausgrenzungspolitik der Mehrheit zeugt aber nicht gerade vom Glauben an Fairness."



    Ganz genau. Was diese Ausgrenzungspolitik aber bewirkt, ist den Mythos um die AfD zu stärken. Denn die allerwenigsten Bürger sind Juristen. Die allerwenigsten haben das Wissen (oder machen sich die Mühe) die Hintergründe dieses Urteils, dass das Verfassungsgericht einzig "die Beteiligung der Opposition an der Gesetzgebung und der Regierungskontrolle" im Sinn hat, nicht aber "Die gerechte Verteilung von Posten mit Funktionszulage", zu begreifen.



    Dem Fachmann ist das verständlich, für die überwältigende Mehrheit bleibt verkürzt aber nur stehen: 'die anderen Parteien grenzen die AfD aus und das Verfassungsgericht sitzt mit im Boot'.



    Eine Steilvorlage sondergleichen. Füttert einzig die Opferkultur der AfD ohne der Demokratie einen Mehrwert zu bringen. Ein absolut unnötiges Minusgeschäft, denn wie der Kommentar feststellt, handelt es sich bei den "Ausschussvorsitzenden nur um organisatorische und repräsentative Posten".



    Das ist Krieg an der falschen Front.



    Unklug.

    • @Farang:

      Die afd sind keine Opfer, das sind Täter die russischen Einflüssen ausgesetzt sind.

    • @Farang:

      Man muss kein juristischer Fachmann sein, um zu wissen, dass es kein Recht gibt, gewählt zu werdedn. Außer Trump versteht das jeder, denke ich. Die Abgeordneten machen von ihrem Wahlrecht Gerauch und wählen keine Faschisten - so einfach ist das.

      • @mlevi:

        So viel Verstand wie sie hier jedermann unterstellen steht in krassem Widerspruch zu knapp 50% für AfD und BSW in einigen Ostländern und zu der Tatsache das die AfD bundesweit mittlerweile auf Platz 2 rangiert.

      • @mlevi:

        Das stimmt, spätestens bei den Bundestagsvizepräsidenten wird es allerdings albern: Dieses Amt steht nur Fraktionen zur Verfügung. Nun gibt es kein Recht gewählt zu werden, das ist richtig. Allerdings darf die Linke dieses Amt behalten (Petra Pau), obwohl die Linke keine Fraktion mehr ist, sondern nur noch eine Gruppe. Da liegt nun ein klarer Regelverstoß gegen die eigenen Regeln vor und alle Parteien sind hier schön brav über das Stöckchen gesprungen und haben den Abwahlantrag durchfallen lassen.

        Haben die schön ausgeschlachtet. Und der Vorwurf, dass die Parteien sich nicht an die selbst gegebenen Regeln halten und die AfD bewusst ausbooten, ist ganz von der Hand zu weisen.

  • Kontraproduktiv wäre es die AfD auch nur in irgendeiner Form mit einer demokratischen Partei gleichzusetzen. Dieses wäre durch Zustimmung der demokratischen Parteien bei der Wahl eines AfD Ausschutzvorsitzenden aber der Fall.

    • @Sam Spade:

      Schonn. But

      “Verfassungsgericht zu AfD-Klage



      : Juristisch richtig, politisch unklug



      Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD auszuschließen.“ May be. But.

      kurz - Es liegt jetzt schlicht bei den Abgeordneten -



      Wer Ausschußvorsitzender wird bzw bleibt! Woll



      Parteizugehörigkeit hin oder her!



      Ein Stück weg vom Proporzgehuber.



      Genau das aber - ist zu begrüßen & demokratischer als zuvor •



      (Wieso Sie - Herr Rath scheint‘s Probleme haben - sorry - erschließt sich mir bisher nicht.

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Ist zwar schon ne Weile her, aber genau das hat Ramelow auch gesagt, als es um den Landtagsvize der AFD ging.

    „Am Freitag war es dann ausgerechnet Ramelow selbst, der einräumte, Kaufmann gewählt zu haben. Er habe sich "sehr grundsätzlich entschieden", auch mit seiner Stimme den Weg frei zu machen "für die parlamentarische Teilhabe, die jeder Fraktion zugebilligt werden muss", sagte Ramelow der Thüringer Allgemeinen.“ www.sueddeutsche.d...ueringen-1.4834648

  • Mit einer Partei, die von rechten Revolutionen träumt, sollte man auf keinen Fall paktieren.



    Man sollte nicht glauben, sie blamiere sich so, dass die Wähler sich von ihr abwenden, wenn man sie einfach mal ans Ruder lässt. Dass dem nicht so ist, sehen wir an der Trumps Anhängerschaft: Er kann jeden Unsinn erzählen und die Leute jubeln ihm trotzdem zu.



    Wir sehen an den steigenden Zahlen rechter Straftaten, was da noch kommen könnte. Das Spricht heißt "Wehret den Anfängen!" Leider haben da zu viele Politiker und Justizbehörden - mal wieder - geschlafen. Wir hatten das alles schon einmal.

  • Hat Herr Rath recht.

    • @rero:

      Herr Rath hat nicht recht.

      • @Kassenclown:

        Solange, es nicht probiert wird hat Herr Rath weder Recht noch Unrecht. Es gibt nur Wahrscheinlichkeiten, welche ja nach eigenem dünken gebildet werden.

        Ich finde es riskant, sehe aber auch eine Chance darin...

        Ich würde es aber eher nicht probieren ;)

        • @Hitchhiker:

          Es WURDE ja probiert. Was meinen Sie, wie Brandner in die Position des Vorsitzenden gekommen war, von der man ihn dann wieder abgewählt hat?

          • @Normalo:

            Hab das Urteil überflogen, nochmal den Artikel gelesen, festgestellt das meine Lesefähifkeit, da wohl versagt hat und ziehe meinen Post zurück. Danke.

            • @Hitchhiker:

              Respekt vor Ihrem Post!

      • @Kassenclown:

        Wenn man es rechts betrachtet, schon :-)

      • @Kassenclown:

        Herr Rath hat recht.

  • "Für das breite demokratische Publikum, jenseits der Hardcore-Antifa-Linie, wäre das vermutlich leichter nachzuvollziehen als die aktuelle Politik einer generellen und pauschalen Nichtwahl von AfD-Abgeordneten."

    --> Schön diesen Gedanken der Außenwirkung auch mal in der taz zu lesen. Mir hängt der Verweis auf die "demokratischen" Parteien langsam zum Hals raus. Wenn alle anderen Parteien die AfD wirklich für undemokratisch halten und nicht nur die Wähler für dumm verkaufen wollen, sollen sie endlich ein Verbotsverfahren anstrengen. An dessen Ende weiß man dann, ob die AfD wirklich undemokratisch (und damit verboten) ist, oder ob es sich nur um eine rechte Partei im normalen demokratischen Spektrum handelt.

    Ich unterstelle: Alle wissen, dass die AfD die Grenze zum undemokratischen (noch) nicht überschritten hat, deswegen weiß man, dass ein Verbotsverfahren schiefgehen würde. Falls nicht, sagt das mehr über alle anderen Parteien aus, als über die AfD.

    Für die Ausgrenzung macht sich aber dann der Verweis auf die angeblich undemokratische Grundhaltung aber dann doch gut.

    • @Kriebs:

      Mich persönlich würde mal ernsthaft interessieren, was konkret an der Partei AfD eigentlich undemokratisch sein soll im Vergleich zu den 'demokratischen' Parteien.



      Ausser dass sie fast keine linksgrüne Positionen vertritt, fällt mir da wenig ein.



      Die Altparteien von rechts trollen mag zwar gemein sein, ist aber per se nicht undemokratisch.

      • @Steinchen Frank:

        Help! Kann mal jemand helfen - zu sojet hab ich weder Zeit noch Lust!



        Das ist ja echt mehr als‘n Steinchen im 👞 👞! Gelle

  • Fehlverhalten bestrafen...



    Dann würde wenn man es ernst meinen würde niemand mehr lange Vorsitzender eines Ausschusses sein.

  • Das kann man so sehen. Jedoch sobald es offensichtlich ist, dass undemokratische, völkische oder gar faschistische Verhaltensweisen, Auffälligkeiten dem/der zu wählneden Person zuzuschreiben sind, ist es sehr viel ratsamer, die erst gar nicht in solche Positionen kommen zu lassen.