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30.11.2024 , 05:44 Uhr
Polanski wurde rechtskräftig wegen Vergewaltigung einer minderjährigen Person verurteilt, da ist nichts mutmaßlich passiert. Er hat seit dem die USA nicht mehr betreten und wird, trotz (oder wegen?) dieser Verurteilung in Frankreich nach wie vor als national treasure gehandelt, was wie Arsch auf Eimer zu Kendrick's Regiedebüt passt, in welchem ein Mann ungestört Frauen meucheln kann, weil das umgebende Patriarchat ein Werte- und Wahrnehmungsdefizit hat. Die Tatsache, dass der erwähnte Mörder obendrein tatsächlich bei Polanski unterrichtet wurde, hat sicherlich nichts mit dessen Mordlust zu tun, aber ergänzt sich dramaturgisch dennoch fabelhaft.
zum Beitrag29.11.2024 , 18:16 Uhr
Ist auch offizielle Annahmestelle für erkrankte Wildvögel.
zum Beitrag29.11.2024 , 18:15 Uhr
Das stimmt mich aber sehr traurig, habe ich dich selbst schon viele Male offensichtlich erkrankte Tauben zur erwähnten Tierarztpraxis gebracht, allerdings habe ich die Behandlungskosten nicht übernommen. Insofern dort Einschläferung die erste Wahl ist, wäre ich zutiefst betrübt. Ich wollte die wunderbaren Tiere nicht zum Schafott führen.
zum Beitrag12.11.2024 , 14:13 Uhr
Sozial-Darwinismus bleibt Sozial-Darwinismus, egal, wie hochtrabenden er daherkommt. Nicht allen ist die Möglichkeit zum sich entwickeln in einem Ausmaß gegeben, welches sie vor den Wirkungen des stetig voranschreitenden und stets rauher werdenden Brutalokapitalsimus schützen würde.
Sie zeichnen hier recht kaltschnäuzig eine Welt der vermeintlich gerechtfertigten Massenentwertung und -degradierung und das stößt hier sicherlich nicht nur mir bitter auf.
zum Beitrag31.10.2024 , 08:29 Uhr
Was für ein beschämendes Zeugnis einer realitatsfernen und unaufrichtigen Rechtsauslegung dieses Urteil ist.
Das BAföG existiert explizit, um eine soziale Ungleichheit, welche von Antragstellenden erfahren wird, zu reduzieren und und entscheidet ein Gericht, dass es keine gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch gibt und benachteiligte Menschen ja einfach arbeiten gehen könnten?
Inwieweit ergibt das Sinn?
Das BAföG wird Menschen nämlich verwehrt, die nicht in Vollzeit ordentlich studieren. Wer jedoch in Vollzeit studiert, darf lediglich an zwanzig Wochenstunden einer bezahlten Arbeit nachgehen. Hieraus ergibt sich gepaart mit exorbitanten Lebensunterhaltungskosten eine quasi Unmöglichkeit, ohne bereits vorhandene Geldmittel, z.B. in Form von finanziellen Zuwendungen durch Familienmitglieder, erfolgreich und bei mentaler Gesundheit, ein Studium abzuschließen, was ja auch Jahr für Jahr durch diverse Statistiken und Studien zu sozialem Aufstieg (oder dessen Ausbleibens) und über Studienabbrüche, belegt wird.
Auch Richter und Richterinnen haben familiäre Hintergründe und statistisch stammen sie nicht aus Schichten, die nun, offiziell bestätigt, benachteiligt werden.
zum Beitrag14.10.2024 , 17:23 Uhr
Ganz genau.
zum Beitrag27.09.2024 , 13:50 Uhr
Bei aller Freude über die Annahme der EU-Resolutiin bleibt dennoch das bittere Gefühl, dass die entgültige Ausrottung der Wale nur etwas hinausgezögert wurde. Nationen, die im Jahre 2024 trotz aller wissenschaftlicher Erkenntnisse über die zentrale Rolle, welche Wale als Karbonspeicher spielen, noch immer nicht auf diese unnötige Form der Schlachtung verzichten wollen, werden dies wohl niemals tun.
zum Beitrag19.09.2024 , 06:10 Uhr
Ich bin erschüttert über die verkappt-prakmatische Nonchalance, mit welcher der Redakteur Herr Rath hier in den Raum zu stellen scheint, dass man als wahlberechtigter Abgeordneter auch einfach mal in den sauren Apfel beißen und Rechtsextreme und Faschisten in Vorsitzämter wählen könnte, um einer amorphen Masse aus vermeintlich schnell verprellten Dauerprotestewählern ohne jeglichen Anspruch an politische Selbstbildung nicht auf die blauen Schlipse zu treten.
Es ist gut möglich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts in Kreisen der vielerorts als klar rechtsextrem eingestuften AfD als Komplott gegen sich selbst empfunden wird, jedoch hat das Einzug mit dem vorliegenden Mangel an politischer Aufrichtigkeit zu tun und sollte keinesfalls herhalten als Rechtfertigung, von anständigen Demokraten nun zu verlangen, Beschwichtigungswahlen zu treffen.
Hinzukommend insinuiert der Autor, dass das Gericht taktisch entscheide und nicht rechtsstaatlich. Fatal!
"Wehret den Anfängen" hat an Gültigkeit nicht automatisch verloren, sobald die Faschisten ein paar Jahre die Nase vorn haben, ganz im Gegenteil!
Gerade jetzt muss mit mit Mitteln der Rechtsstaatlichkeit gegengesteuert werden.
zum Beitrag07.09.2024 , 16:16 Uhr
Es hat niemand schlecht über Schmidt oder andere "große Demokraten" gesprochen und auch wurden Schmidt und Strauss nicht gleichgesetzt, sondern lediglich, im Rahmen der Thematik des Beitrags, miteinander verglichen.
zum Beitrag27.08.2024 , 04:58 Uhr
Es wirkt überzogen und willkürlich. Musk und Zuckerberg erfreuen sich uneingeschränkter Freiheit und verbreiten mit ihren Plattformen auch Hass und Gewalt. Hier stimmt etwas nicht.
zum Beitrag21.08.2024 , 06:11 Uhr
Diese miese Vorstadtregierung zeigt ihr hässlich rückständige Fratze immer mehr.
Hat die Bevölkerung hier fin Mitspracherecht? Inwieweit ist die Milliardärswitwe eines rechtskonservativen Medienmonsters für uns ein Vorbild?
Diese Regierung ist ein Witz!
zum Beitrag24.10.2023 , 16:38 Uhr
Ich bin zutiefst enttäuscht von der Kaltschnäutzigkeit, mit Welcher Sagenknecht und ihre Gefolgsleute hier nicht nur quasi faktisch die Linkefraktion exekutieren, sondern obendrein noch die ihnen anvertrauten Mandate mitzunehmen gedenken, jedoch scheint dies nach deutschem Recht absolut legal zu sein.
Anders, als z.B. in Neuseeland, werden hierzulanden ausschließlich Menschen gewählt, nicht Parteien.
Moralisch vertretbar finde ich eine solche Aktion mitnichten, legal ist sie dennoch. Aber Recht und Gerechtigkeit gehen leider viel zu oft nicht Hand in Hand.
Es betrübt mich sehr, dass hier einem schnöden Bedürfnis nach Personenkult und Selbstverherrlichung der wichtigen Arbeit der Linksfraktion der potentielle Todesstoß verpasst wird.
Das Fischen am rechten Rand hat bisher immer nur den Rechten gedient. Wie soll es hier ander sein?
Ich habe einen Link von Bundestag.de angehängt, über den man zum Thema "Mandatsträger und Parteiaustritt" schlüssig aufgeklärt wird, allerdings ist der Text schon etwas älter und ich konnte nicht herausfinden, ob er noch aktuell ist.
Außerdem habe ich ein Zitat des für die Diskussion relevanten Teils angehängt.
"[..]nach der ganz herrschenden Meinung [hat] ein Parteiübertritt eines Abgeordneten keine Auswirkungen auf dessen Mandatsverhältnis. Nicht von Bedeutung ist dabei auch, ob die Partei, in die der Betroffene eintritt, bereits durch Abgeordnete im Parlament vertreten ist, oder nach dem Wahlergebnis eigentlich nicht im Parlament vertreten ist [..] Ein Übertritt in eine bislang noch nicht vertretene Partei und der damit verbundene „Einzug“ einer Partei in das Parlament stellen keinen Verstoß gegen Verfassungs- oder Wahlrecht dar."
www.bundestag.de/r...05-17-pdf-data.pdf
zum Beitrag