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PopsTheRacoon
Ich bin zutiefst enttäuscht von der Kaltschnäutzigkeit, mit Welcher Sagenknecht und ihre Gefolgsleute hier nicht nur quasi faktisch die Linkefraktion exekutieren, sondern obendrein noch die ihnen anvertrauten Mandate mitzunehmen gedenken, jedoch scheint dies nach deutschem Recht absolut legal zu sein.
Anders, als z.B. in Neuseeland, werden hierzulanden ausschließlich Menschen gewählt, nicht Parteien.
Moralisch vertretbar finde ich eine solche Aktion mitnichten, legal ist sie dennoch. Aber Recht und Gerechtigkeit gehen leider viel zu oft nicht Hand in Hand.
Es betrübt mich sehr, dass hier einem schnöden Bedürfnis nach Personenkult und Selbstverherrlichung der wichtigen Arbeit der Linksfraktion der potentielle Todesstoß verpasst wird.
Das Fischen am rechten Rand hat bisher immer nur den Rechten gedient. Wie soll es hier ander sein?
Ich habe einen Link von Bundestag.de angehängt, über den man zum Thema "Mandatsträger und Parteiaustritt" schlüssig aufgeklärt wird, allerdings ist der Text schon etwas älter und ich konnte nicht herausfinden, ob er noch aktuell ist.
Außerdem habe ich ein Zitat des für die Diskussion relevanten Teils angehängt.
"[..]nach der ganz herrschenden Meinung [hat] ein Parteiübertritt eines
Abgeordneten keine Auswirkungen auf dessen Mandatsverhältnis. Nicht von Bedeutung ist dabei
auch, ob die Partei, in die der Betroffene eintritt, bereits durch Abgeordnete im Parlament vertreten
ist, oder nach dem Wahlergebnis eigentlich nicht im Parlament vertreten ist [..] Ein Übertritt in eine bislang noch nicht vertretene Partei und der damit verbundene „Einzug“ einer Partei in das Parlament stellen keinen Verstoß gegen Verfassungs- oder
Wahlrecht dar."
www.bundestag.de/r...05-17-pdf-data.pdf
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