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Grüner kandidiert als FrauEin Mann im Sinne der Statuten

Kurz vor einer Wahl bei den Grünen erklärte sich ein Kandidat als Frau, um von der Quote zu profitieren. Nun wurden die Regeln genauer bestimmt.

Auch nonbinäre und genderfluide Personen sind laut Urteil keine Frauen im Sinne des grünen Frauenstatuts Foto: dpa

Freiburg taz | Nur Personen, die sich eindeutig und dauerhaft als Frau definieren, können sich bei den Grünen auf die Quotierungsregeln zugunsten von Frauen berufen. Dies hat das Bundesschiedsgericht der Partei in einem nun veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.

Anlass der Entscheidung war die Vorstandswahl in einem städtischen Kreisverband der Grünen. Bei der Wahl zur Stadtvorsitzenden – also dem Frauenplatz in einer quotierten Doppelspitze – wollte 2021 auch eine Person kandidieren, die erst kurz zuvor in der grünen Mitgliederkartei ihr Geschlecht ändern ließ: „Ab heute bin ich weiblich, könnt Ihr das bitte in Euren Akten anpassen?“, stand in ihrer E-Mail.

Doch das Präsidium des Stadtparteitags lehnte die Kandidatur der Person ab, die weiter einen männlichen Vornamen trug und sich als Mann ansprechen ließ.

Dagegen klagte die Person und hatte beim zuständigen Landesschiedsgericht der Grünen Erfolg. Es wurde eine Wiederholung der Vorstandswahl angeordnet, bei der die Person auf einem Frauenplatz kandidieren dürfe. Zur Begründung wurde auf das Bundesfrauenstatut der Grünen verwiesen: „Von dem Begriff ‚Frauen‘ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren“, heißt es dort.

Verbitterter Protest gegen Frauenrechte

Eine Überprüfung der Selbstdefinition sei nicht vorgesehen. Die Partei habe das Risiko von Missbrauch bewusst in Kauf genommen. Den Mitgliedern könne zugetraut werden, Personen einfach nicht zu wählen, die sich ungerechtfertigte Vorteile verschaffen wollen.

Dagegen rief der betroffene Kreisverband das Bundesschiedsgericht an. Die klagende Person sei ein verbitterter und frustrierter Mann, der so gegen Frauenrechte protestiere. Die Person trete in allen sozialen Sphären außerhalb der Partei als Mann auf.

Das Bundesschiedsgericht gab dem Einspruch statt. Die Person könne nicht für einen Frauenplatz im Stadtvorstand kandidieren, „weil sie keine ‚Frau‘ im Sinne der Parteistatuten ist“, heißt es in der 24-seitigen Entscheidung, die der taz vorliegt.

Zwar komme es nicht auf das biologische Geschlecht an, so dass auch eine trans Frau, die sich dauerhaft als Frau versteht, von der parteiinternen grünen Quotierung profitieren könne. Es müsse aber verhindert werden, so die Partei-Richter:innen, dass sich Männer vor einer Kandidatur einfach zur Frau erklären, „ohne dass es irgendwelche Grenzen hierfür“ gebe.

Nonbinäre Personen keine Frauen im Sinne des Statuts

Diese Grenzen hat nun das Bundesschiedsgericht definiert. Die Selbstdefinition als Frau müsse „eindeutig, nicht selektiv und nicht nur vorübergehend“ sein. Es genüge nicht, dass jemand nur in bestimmten Zusammenhängen oder zu bestimmten Zeiten Frau, ansonsten jedoch Mann sein will. Erforderlich sei vielmehr eine „unteilbar weibliche Geschlechtsidentität“ – die im konkreten Fall jedoch fehle.

Auch nonbinäre und genderfluide Personen sind laut Urteil keine Frauen im Sinne des grünen Frauenstatuts, weil sie sich nicht klar und dauerhaft dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Auch sie können deshalb nur auf „offenen“ Plätzen kandidieren, die nicht für Frauen reserviert sind.

Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren – insbesondere wenn dieser, wie von der Ampelkoalition im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz geplant, ohne ärztliche oder psychologische Gutachten geändert werden kann.

„Dadurch könnten Missverständnisse in Wahlversammlungen, etwa wenn eine äußerlich männlich wirkende Trans-Frau auf einem Frauenplatz kandidiert, leicht und ohne problematische Erläuterungen und Diskussionen auf rein formaler Ebene, durch Vorlage des Personalausweises*, geklärt werden“, heißt es in der Entscheidung. Das ist bisher aber nur ein Vorschlag, zuvor müssten die Satzung und das Frauenstatut der Grünen geändert werden.

Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts wurde vor wenigen Tagen vom Institut für deutsches und internationales Parteienrecht der Uni Düsseldorf veröffentlicht, stammt aber bereits aus dem Dezember 2022. Der Urteilstext ist so stark anonymisiert, dass nicht einmal benannt wird, in welcher Stadt und in welchem Bundesland sich der konkrete Vorfall ereignete.

* In den Kommentaren haben mehrere Le­se­r:in­nen zurecht darauf hingewiesen, dass auf den gängigen deutschen Personalausweisen kein Geschlechtseintrag zu finden ist. Wir lassen die Passage dennoch unverändert, weil es sich ja um ein Zitat des Bundesschiedsgerichts der Grünen handelt.

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50 Kommentare

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  • luzi , Moderator*in

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • Meiner Meinung nach handelt es sich hiebei um einen schwer aufzulösenden Widerspruch grüner Politik. Einerseits muß für eine Frauenquote definiert werden wer oder was eine Frau ist aber andererseits soll jeder Mensch selber über seine Geschlechtsidentität bestimmen dürfen. Paßt einfach nicht zusammen.

  • Nein dass war nicht der Fall in Reutlingen sondern ein anderer.

  • Das ist kein Eigentor, das ist Ausdruck eines Prozesses. Fortschritt wird im Ringen mit dem Bestehenden erzielt, nicht etwa indem aus der Glaßkugel alle Antworten auf die Fragen der Zukunft bereits fertig entnommen werden. Man hat Werte, definiert Ziele und dann ist ein Weg zu gehen.

  • Jetzt kommt ja gleich der nächste Schauplatz: Genderfluide und Non-Binäre müssen auf den "offenen", d.h. Männerplätzen kandidieren - sie sind also von den Schutzräumen ausgesperrt.

    Die Grünen unterscheiden und trennen also zwischen FL und INTA*.

    Wenn das die richtigen Leute mitbekommen, gibt es die nächste Auseinandersetzung.

  • 4G
    49732 (Profil gelöscht)

    Ist das nicht diskriminierend ggü. Nonbinären und genderfluiden Personen?

  • "Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren"

    Wie soll das gehen? Im Personalausweis steht gar kein Geschlechtseintrag drin...

  • Mannomann!



    Ist aber doch so ganz gut geregelt erstmal, oder? Wie in Zukunft mit (unterschiedlichsten Formen von) Selbstdefinition von Geschlecht umgegangen wird, wird uns noch viele knifflige Fälle bescheren. Hauptproblem werden aber straffällige Mannesmänner sein, die kurz vor Haftantritt beschließen, Frau zu sein . .

  • Wie soll denn nach Ansicht des Bundesschiedsgerichts der Grünen festgestellt werden, ob eine selbsterklärte Geschlechtsidentität "nicht nur vorübergehend" ist? Dafür müsste man die Zukunft vorhersagen können. Kann man aber nicht.

  • Auch wenn ich ungern die Emma verlinke: www.emma.de/artike...n-entlassen-338959,



    hätte ein bisl mehr Hintergrund dem Artikel gut gestanden.



    Die Grünen haben entsprechend reagiert, und damit dem "ironischen Treiben" des Mannes einen Riegel vorgeschoben.

    • @zeroton :

      Nein das war nicht dieser Fall.

  • Hätte dann Tessa Ganserer als Frau kandidieren dürfen? Laut Personalausweis ist das ja noch ein Mann.

    • @Horst Flugfeld:

      Soweit ich mich bezüglich der Berichterstattung erinnere, lebt sie allerdings im Alltag diese Identität und würde damit der obig beschriebenen Parteiregelung der „unteilbar weibliche Geschlechtsidentität“ entsprechen. Zudem heißt es im obigen Artikel:



      "Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren ..."



      Beschlossen ist das offenbar noch nicht.

  • Mit anderen Worten: Tessa Ganserer durfte das, ihre Nachfolgerinnen aber nicht mehr. Warum ist dann Ganserer noch da?

  • Sach mal so: das ist so ein wunderbar angeschlenztes Eigentor!



    Dastes am liebsten selbst versemmelt hättest. Gwücklunsch & Helzriches Beinkleid in Personalunion - genderneutral versteht sich! Gellewelle&Wollnichtwoll.



    Entlarvend bis zur Kenntlichkeit entstellt - wa!



    You made my day •



    🪶 Howgh - ich habe gesprochen. 🪶

  • Dazu fallen mir drei Punkte ein:

    1. In der Geschichte sind mehrere weitere Fälle dokumentiert. Zumeist um als Deserteur unerkannt zu bleiben.

    2. Das offenbart in schelmischer Weise den Irrwitz

    4. Alle Mensche sind gleich. Quotenfrauen sind gleicher.

    Ich postuliere mal, dass diese ganze Diskussion vorgeschoben ist, um die tatsächliche Ungerechtigkeit bei der Pöstchenbesetzung zu kanalisieren.



    z.B. der Akademikerüberschuss, der Wohlhabendenüberschuss, der Juristenüberschuss in den Parlamenten.

    Warum wird nicht auf eine Parität von Blau- und Braunäugigen geachtet.



    Oder von Links- und Rechtshändern.



    Oder von Blonden und Brünetten.



    Oder von Jungen und Alten ?

    • @Bolzkopf:

      "Warum wird nicht auf eine Parität von Blau- und Braunäugigen geachtet."



      Würden Sie denn diesbezüglich eine ähnliche Benachteiligung festmachen, wie der gegenüber Frauen?

  • Wer also genderfluid ist hat ein problem. Weil dann gilt man nicht als Frau, gilt man dann als Mann? Kann diese zwangsweise Zuordnung nicht auch traumatisierend sein? Ich verstehe auch das fest nicht, das eigene Geschlecht zu finden kann ein sehr anstrengende rund ambivalenter Prozess sein, manche wollen die Identität nur in bestimmten Kontexten ausleben, jetzt vorzuschreiben man habe dies fest und dauerhaft zu tun ist diskriminierend. Die Grünen sollten stattdessen die Quote streichen.

  • stark anonymisiert... aber eine kurze Google-Suche macht schnell klar, um welchen Fall in welcher Stadt es sich handelte. Das ging im Herbst 2021 durch die Presse. Und ich glaube nicht, dass eine derartige Posse öfter vorkam.

  • "Erforderlich sei vielmehr eine „unteilbar weibliche Geschlechtsidentität“ – die im konkreten Fall jedoch fehle."

    Und was definiert diese weibliche Geschlechtsidentität? Allein der Begriff unterstellt ja, dass es Merkmale gibt, die eine Frau besitzen muss, um als echte Frau gelten zu können. Wer sagt denn zum Beispiel, dass es unweiblich ist, Michael zu heißen und einen Vollbart zu tragen? Und was wäre, wenn das Selbstbestimmungsgesetz bereits in Kraft wäre und die Person juristisch nachweisen könnte, eine Frau zu sein?

  • "‚Frau‘ im Sinne der Parteistatuten"

    ROFL

    Dann sollte man vieleicht auch die von den Grünen angestrebten Änderungen des Transsexuellengesetzes an die Parteistatuten der Grünen anpassen.

  • Wurde hier nicht journalistisch sauber gearbeitet oder weiß das Bundesschiedsgericht der Grünen nicht darüber Bescheid was im Personalausweis steht?

    Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich kann weder auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat noch im Personalausweisgesetz (PAuswG) irgendwelche Vermerke zum Thema Geschlecht finden.

    www.personalauswei...-ausweis-node.html



    www.gesetze-im-int...BJNR134610009.html

    Eintragungen des Geschlechts finde ich nur im Personenstandsregister und dem Reisepass statt soweit mir das ersichtlich ist.

  • Ich erinnere mich noch dunkel, dass man Menschen (ich meine waren CDUler) Genderfeindlichkeit vorgeworfen hat, wenn sie die Befürchtung äußerten, Männer könnten auf Damentoiletten gehen. Aber wehe ein Mann (der eine Frau ist oder auch nicht) könnte ein Regelung der Grünen umgehen. Das ist selbstverständlich was anderes…

    • @Strolch:

      Äh-hm ... nein. Die geäußerte Befürchtung war, dass Männer das Selbstbestimmungsgesetz missbrauchen, indem sie ihren Geschlechtseintrag nur deshalb auf weiblich ändern, um sich legalen Zugang zu Frauentoiletten zu verschaffen.



      Diesen Mann möcht ich sehen (und wie er die Personenstandsänderung Arbeitgeber und Finanzamt mitteilt)!

      • @mats:

        Nunja, den verurteilten Vergewaltiger der plötzlich trans ist und in den Frauenknast will gibt's schließlich auch, erst kürzlich in Schottland so passiert. Warum sollten sich nicht auch andere perverse Gewalttäter zur Frau erklären? Glauben Sie ernsthaft, das ist der einzige Sexualstraftäter, der die neuen Jagdgründe nach Geschlechtsumdeklaration nutzen will?!

      • @mats:

        Sscheinbar gibt es aber Anreize, diese einfache Möglichkeit zu missbrauchen. Sieht man ja an dem Fall.

        Ich bin bei Ihnen: Bei der Damentoilette glaube ich das auch nicht. Um einen Anspruch auf höheren Lohn durchzusetzen, kann dies aber durchaus ein Weg für ein Mann sein, der weniger als seine männlichen Kollegen verdient. Ehrlich gesagt, wäre es mir relativ wurscht, wie mich das Finanzamt anschreibt. Wenn die mich als "Frau" anschreiben, kann ich damit leben. Ich kenne die Leute da nicht. Passiert bei meinem Vornamen eh hin und wieder.

    • @Strolch:

      Männer können auf Damentoiletten gehen. Einfach so. Habe noch einen Security davor gesehen der sie davon abhalten würde. Übrigens auch schon auf unagnehme Weise erlebt. Da brauchte es gar kein Selbstbestimmungsgesetz für. Das ist das größte transfeindliche Unsinnsargument seit Jahren.

      • @Couchsalat:

        Na dann. Transfeindlich ist es gleich? Warum? Weil es sich so schön anhört? Sie können auch Müll im Wald entsorgen, da steht auch keine Security.

    • @Strolch:

      Das Allgemeine ist auf jeden Fall was anderes eie der Einzelfall.

  • oh wie schön ... die Grünen kriegen ein kleines bisschen mit, dass mit der Selbstbestimmungsidee auch Schindluder getrieben werden könnte und es auch nötig ist, dass Geschlechtlichkeit eben auch der Anerkennung bedarf, jedenfalls wenn es drauf ankommt.

  • ...und morgen, am 08.03. is Weltfrauentag...

  • Ganz schön reaktionär und im Binären gefangen,, das Bundesschiedsgericht der Grünen.

    Ich tippe darauf, dass sie dieses Urteil in wenigen Jahren revidieren müssen, weil es für genderfluide und nonbinäre Menschen nun mal diskriminierend ist.

    Die Zeiten, dass jemand bestimmen darf "Du bist Frau genug für was auch immer", sind vorbei.

    Alternativ müssten die Grünen für sie ebenfalls eine Quote einrichten.

  • Das es sich bei dem im Artikel geschilderten Fall eindeutig um eine Form des Missbrauchs der Regeln handelt, steht wohl außer Frage. Aber derartiger Missbrauch kommt auch in anderen, komplexen, Rechtsvorschriften regelmäßig vor und muss - betrachtet man die einschlägige Rechtsprechung - bis zu einem gewissen Grad geduldet werden (oder das Gesetz muss geändert werden).

    Meine ernsthafte Frage dahingehend: Widersprechen sich die Grünen mit dem Schiedsgerichtsurteil nicht selbst?



    In den Statuten steht: "Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren." Und der Satz "Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren..." liest sich für mich so, dass es zum jetzigen Zeitpunkt eben keine eindeutige Regelung gibt, die das Urteil trägt.



    Die ganze Sache kommt mir etwas sehr ergebnisorientiert und inkonsequent vor, oder wo liegt mein Denkfehler?

    • @Cerberus:

      "Die ganze Sache kommt mir etwas sehr ergebnisorientiert und inkonsequent vor, oder wo liegt mein Denkfehler?"

      Sie sehen das vollkommen richtig, der Denkfehler liegt bei den Grünen.



      Ich finde es erschreckend, daß das Bundesschiedgericht eine vollkommen klare Regelung in den Parteistatuten ignoriert und neue Regeln vorgibt.



      In einer demokratischen Partei wäre dafür der Bundesparteitag zuständig, der dann entsprechend die Satzung ändern müßte.

    • @Cerberus:

      Es wurde halt nicht genau nachgedacht, was "ihr Geschlecht zu definieren" genau heißt. Es soll eben nicht heißen, "ich bin hier eben mal Frau, um den Quotenvorteil abzugreifen". Ich finde es normal, dass man bei neuen Regelungen erst einmal von den Erfahrungen ausgeht, die man hat (und das waren vermutlich die Erfahrungen der trans Menschen bei den Grünen). Wenn dann neue Erfahrungen, z.B. mit Missbrauch, dazukommen, muss man die Regel differenzieren - aber nur so weit, wie mensch gerade vorausschauen kann. Ich denke, der Spruch des Bundesschiedsgerichts lässt genau diesen Spielraum für die Zukunft, denn es "regt" ja nur "an".

      • @mats:

        Es gibt da keinen Quotenvorteil, da die Quote dazu dient, einen bestehenden Nachteil ausgleichen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß so ein Etikettenschwindel Erfolg haben kann. Allerdings: Trump ist auch trotz offensichlicher Unfähigkeit schon einmal zum Präsidenten der USA gewählt worden.

      • @mats:

        Das Problem ist doch, dass die Grünen einer der größten Verfechter des SelfID Gesetzes sind und zwar gegen jegliche Kritik. Neben der tatsächlichen transfeindlichen Personen gibt es auch differenzierte Kritik, die darauf hinweist, dass die geplanten Regelungen Missbrauch ermöglichen.

        Diese Kritik wird seit Jahren als wahlweise transfeindlich oder gar menschenfeindlich diskreditiert und regelrecht niedergebrüllt. Sorgen und Bedenken werden als "rechte talking points" bezeichnet, damit eine Sachauseinandersetzung gar nicht mehr geführt werden muss.

        Von daher ist es sogar ganz gut, dass die Verfechter des SelfID Gesetzes nun einmal rechtlich spürbar aufgezeigt bekommen, dass ein solches Gesetz Risiken für Frauen hat.

    • @Cerberus:

      Im Urteil geht es um einen bestimmten Fall mit einer bestimmten Person, die sich eben nicht als Frau definiert, sondern dies nur für den Moment der Wahl geltend machen wollte. Genau dieses Verhalten wurde als Missbrauch eingestuft.



      Um die Zukunftsempfehlungen umzusetzen müssen die Statuten korrigiert werden.

    • @Cerberus:

      Das ist auch mein Eindruck. Meiner Meinung wird hier über das Ziel hinaus geschossen. Wenn mensch meint, sich auf den Frauen-Platz zu bewerben, sollte dies möglich sein. Ich hätte tatsächlich das Vertrauen, dass sich Szenen wie in dem Stadtverband seltenst abspielen würden.

    • @Cerberus:

      Inwiefern kommt was regelmäßig vor? Gibt's dafür auch eine Quelle?

      Der Denkfehler liegt da wo ausgeblendet wird dass Transfeinde natürlich versuchen werden das für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.

    • @Cerberus:

      Wenn das Eintragen angemessen einfach ist, dient dies als Hürde für die formale Definition als Mann oder Frau.



      Immerhin geht es um formal bedeutsame Positionen wie Vorsitzende oder Listenplätze.

      Entsprechend Ihrem Kommentar haben sich die Grünen also offenbar entschlossen ggf. das Gesetz (also die Statuen) zu ändern anstatt den Missbrauch zu dulden.

      Und ja, solche Regelungen sind in erster Linie ergebnisorientiert. kein Denkfehler.

  • Das war in Reutlingen.

  • Das ist ja völlig konträr zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz, dass die Grünen gerade verabschieden wollen - wie passt das zusammen?

  • "Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren"…



    Na da hätten die "Partei-Richter:innen" des Bundesschiedsgerichts mal in Ihren jeweiligen Personalausweis schauen sollen, einen Geschlechtseintrag hätten sie dort nämlich vergeblich gesucht. Dilettantismus.

  • Hola! - 🙀🥳😱 -

    “Grüner kandidiert als Frau: Ein Mann im Sinne der Statuten



    Kurz vor einer Wahl bei den Grünen erklärte sich ein Kandidat als Frau, um von der Quote zu profitieren. Nun wurden die Regeln genauer bestimmt.“

    Hoffe doch nur - daß er nicht noch gern Häuptling gewesen wäre!



    Nich?! Na dann isses ja gut. Wollnich •

    • 9G
      95820 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Das 🐎 von hinten aufgezäumt? Ist das im Sinne der St(at)uten:innen?

      • @95820 (Profil gelöscht):

        Koa Ahnung nich. Vllt ist ja die Körordnung für 🐑er🐕🐕 einschlägig?!

  • "Die Selbstdefinition als Frau müsse „eindeutig, nicht selektiv und nicht nur vorübergehend“ sein. Es genüge nicht, dass jemand nur in bestimmten Zusammenhängen oder zu bestimmten Zeiten Frau, ansonsten jedoch Mann sein will."

    Ist doch schön, mal etwas Vernünftiges zu lesen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Na ja, die Ampel plant doch, daß man oder frau das Geschlecht einmal im Jahr wechseln kann. Wäre der nächste logische Schritt dann nicht dies noch viel häufiger tun zu können? Und wer kann dann noch den bestimmten Zusammenhang nachweisen?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Hat aber auch Probleme. Was passiert wenn ich mich eindeutig und dauerhaft als Frau definiere und nach zwei Legislaturperioden dann wieder eindeutig und dauerhaft als Mann erkläre?

      Oder mit weniger Boshaftigkeit: Was ist mit genderfluiden Menschen? Sowas wie "ich bin im Moment eine Frau" gibt es dann nicht mehr.

      Die Frauenplätze bei den Grünen sind ehrlich gesagt auch nicht mehr auf der Höhe der Zeit, wenn man schon Repräsentanz schaffen will, sollte man sich die Frage stellen warum Frauen (und nur Frauen) einen besonderen Schutz genießen.

      Aber das ist das Problem der Grünen, nicht meines oder Ihres :)