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EZB-Urteil des BundesverfassungsgerichtsPerfider Quatsch

Ulrike Herrmann
Kommentar von Ulrike Herrmann

Das Bundesverfassungsgericht beschädigt mutwillig den Ruf der EZB – allein um sich selbst mit Bedeutung zu umwehen.

Ein Spiegel der deutschen Gesellschaft? Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle Foto: Sebastian Gollnow/dpa

D as Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist verstörend. Ihm ist anzumerken, dass die Karlsruher Richter gaaaaanz wichtig sein wollen – und dafür gern bereit sind, die Europäische Zentralbank und den Europäischen Gerichtshof zu beschädigen.

Die Richter hatten zu bewerten, ob die Europäische Zentralbank Staatsanleihen ankaufen darf, um die Zinsen nach unten zu drücken. Konkret ging es dabei um 2,1 Billionen Euro, die die EZB zwischen 2015 und 2019 ausgegeben hatte, um die Wirtschaft in der Eurozone anzukurbeln.

Gegen dieses Kaufprogramm hatten die deutschen Richter nicht viel einzuwenden. Aber einfach nicken wollten sie auch nicht, sondern setzten sich maximal in Szene. Bedeutungsschwer dekretieren sie, dass die Kaufprogramme teilweise nicht verfassungsgemäß seien.

Diesem schweren Vorwurf folgte eine erstaunlich lächerliche Begründung: Die EZB hätte die „Verhältnismäßigkeit“ ihrer Maßnahmen nicht dargelegt. Sie hätte nicht ausreichend begründet, was ihre Beschlüsse für Aktionäre, Mieter, Immobilienbesitzer, Sparer und Versicherungsnehmer bedeuten würden. Dieser Vorwurf ist abwegig. Die EZB ist permanent damit beschäftigt, die makroökonomischen Folgen ihrer Geldpolitik abzuschätzen.

Ökonomischer Nationalismus

Im Kern verlangt das Bundesverfassungsgericht also, dass die EZB bei allen Analysen das Wort „verhältnismäßig“ hineinklebt. Leider ist dieser Quatsch nicht lustig, sondern perfide: Das Bundesverfassungsgericht beschädigt mutwillig die Reputation der EZB, um sich selbst mit Bedeutung zu umwehen.

Genauso rabiat gehen die Karlsruher Richter mit dem Europäischen Gerichtshof um, der im Dezember 2018 befunden hatte, dass die EZB-Ankäufe in Ordnung seien. Dieses Urteil sei „willkürlich“, behauptet das Bundesverfassungsgericht – und signalisiert damit erneut, dass die oberste Deutungshoheit in Karlsruhe zu residieren hat.

Das Bundesverfassungsgericht war schon immer ein Spiegel der deutschen Gesellschaft. Momentan spiegelt es den ökonomischen Nationalismus, der hierzulande grassiert.

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Ulrike Herrmann
Wirtschaftsredakteurin
Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).
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64 Kommentare

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  • Hier sind wirklich ein paar Geisterfahrer unterwegs, bei denen ich bezweifle, ob sie jemals ein paar Bücher, Artikel und Infos zur Geschichte der Wirtschaftskrisen verdaut haben, was eine Voraussetzung wäre, um so munter daher zu kritisieren.



    Stellen wir erstmal fest, dass es die EZB ist, die gerade heute (wie schon früher bei der Lehman Bros-Krise und den mehrfach verpackten Schuldentitel samt späterer Spekulation gegen Südländer) mit Milliarden - ad hoc Ausgaben und langfristigen Plänen die produzierende Wirtschaft vor dem Absturz ins Bodenlose rettet, also vor einer Verarmung, einem Totalkollaps, aus dem in aller Regel bei uns nur die Hitler und Mussolinis gestiegen sind.



    Denn die so stark exportgebundene BRD wäre finanziell dazu gar nicht in der Lage, ein Teil der rechten Parteien von AfD über CSU bis zur neoliberalen FDP-Riege sind da recht begriffsstutzig.



    Das Einzige, was konzediert werden kann, wäre allerdings, dass sich hier zwischen unterschiedlichen Verfassungstexten und nationalen Vorgaben juristische Parallelwelten entwickelt haben, die zu dem Interpretationschaos beitragen. Aber volkswirtschaftlich und theoretisch ist Ulrike Herrmann voll beizupflichten. Übrigens reden die Populisten gerne vom Geld der Steuerzahler: Das wird hier gar nicht angezapft. Die weitere Entwicklung entscheidet, welche Rolle diese Schulden überhaupt spielen.



    Letztlich geht es in extremen Krisen um Handlungsfähigkeit und eine Steuerung der Märkte, die eine globale oder zumindest europäische Panik samt Depression und Deflation verhindert. Leider waren global noch nie so unfähige Akteure am Werk (siehe das Gerangel um den Ölpreis, das hoffentlich das Fracking in den USA beerdigt), es kann losgehen, jetzt kaufen schon hedgefonds Gold (siehe FT).

  • Zitat mit Linkerweiterung

    "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts [Link expandiert " Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Danach verstößt der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben." ( taz.de/Verfassungs...t-zu-EZB/!5682932/ )] ist verstörend"

    Es ist nun neuerdings verstörend wenn Banken nicht mehr ungeprüft agieren können?

  • Hatte die EZB vor dem Urteil des BVerfG denn einen Ruf und ist der nach dem Urteil wirklich ein signifikant anderer als vorher?



    Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen dem Ankauf von Staatsanleihen und dem Ankauf von Altpapier und warum sollte der Aufkauf von Altpapier in die Zuständigkeit der EZB fallen, oder auch nicht? Ich persönlich finde es schwierig, sich überhaupt noch eine Meinung zu Altpapierkäufen zu machen, zumal die Verhältnisse unter denen das geschieht, doch alles andere als irgendwie noch transparent sind.

  • Die Frage ist, ob D für Verluste der EZB haftet. Soviel ich weiß ist das nicht der Fall, da die Länder nicht die Bilanz der EZB ausgleichen müssen. Dann ist die Aufgabe der EZB die Geldwertstabiltät. Dabei hat ihr nach meinem Wissen niemand reinzureden. Damit wirde also weder das Haushaltsrecht des Bundestags verletzt, noch die Aufgaben der EZB verletzt. Damit ist das ein Fall für Nichtzuständigkeit. Das BVerfG ist nicht zuständig für Wohnungspreise noch für Zinshöhe

  • Bedeutungsschwerer Kommentar

    Zitat: „Gegen dieses Kaufprogramm hatten die deutschen Richter nicht viel einzuwenden. Aber einfach nicken wollten sie auch nicht, sondern setzten sich maximal in Szene. Bedeutungsschwer dekretieren sie, dass die Kaufprogramme teilweise nicht verfassungsgemäß seien.“

    Das Bundesverfassungsgericht gehört bekanntlich zu den fünf Verfassungsorganen der Bundesrepublik (Art. 92–94, 99f. GG). Dessen Verlautbarungen kritisch unter die Lupe zu nehmen (ebenso wie diejenigen der vier übrigen Verfassungsorgane) gehört zu dem, was man von einer kritischen, unabhängigen, freien Presse erwarten darf. Die Überzeugungskraft solcherart kritischer Betrachtungen wird um so größer sein, je sachbezogener und substantieller sie ist. Der herablassende, und saloppe Ton in obigem Kommentar ist diesem Qualitätssiegel sehr abträglich erfüllt diese Bedingung nicht. Ein derartige Flapsigkeit ist einer Zeitung wie der Taz unwürdig.

    Zitat: „ Das Bundesverfassungsgericht beschädigt mutwillig den Ruf der EZB – allein um sich selbst mit Bedeutung zu umwehen.“

    Es ist nicht Aufgabe des BVG, sich bei seinen Entscheidungen (nicht Dekreten!) von der Sorge um den Ruf der davon betroffenen politischen Akteure leiten zu lassen. Die Bedeutung des BVG ergibt sich ausschließlich aus dem Grundgesetz selbst. Die Richter haben es nicht nötig, „sich selbst mit Bedeutung zu umwehen“.

    Mit Kommentaren und Überschriften dieser Art und dem rüpelhaften Ton wird eher der Ruf seriösen Journalismus‘ beschädigt, so sehr man auch in der Sache selbst der Verfasserinn ULRIKE HERRMANN teilweise eher Recht geben muß.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Perfekte Analyse.

  • Streicht man Beleidigungen und nicht begründete Unterstellungen aus dem Artikel raus, bleibt nicht viel übrig. Ihre fast schon religiöse Verzückung für wildes Gelddrucken und Schuldengemeinschaft hat die Autorin ja auch schon hinlänglich dargelegt. Abwägung und Ermessensausübung sind übrigens aus gutem Grund rechtsstaatliche Instrumente deren Darlegung die getroffene Entscheidung nachvollziehbar und überprüfbar macht. Nix, was man eben so irgendwo „rein pappt“. Dies spräche eher dafür, dass die entsprechende Institution ihren Pflichten nicht gerecht wird.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ist Mario Draghi, um seine Geldpolitik geht es ja, plötzlich eine Lichtgestalt der Linken geworden?



    Ich dachte bisher immer, er sei der Grund und machte die Reichen reicher

  • Es hätte angesichts der langsam offenkundigen Grenzen unseres Wachstums und dem damit verbundenen Ausfall privater Staatsfinanzierung zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder man führt Eurobonds ein, oder man erlaubt der EZB das Quantitative Easing. Weil die Politiker für Ersteres zu feige waren, haben wir nun eben den schwarzen Peter bei der EZB. Dass das BVerfG glaubt, nun alles besser zu wissen, und sich als Gralshüter der Verträge aufspielt, ist vor diesem Hintergrund albern. Ich schäme mich als Jurist für dieses Urteil. Auch wir Juristen müssen unsere Grenzen kennen. "Si tacuisses..."

    • @hedele:

      Warum verlogene Eurobonds für die insb. DE dann die höheren Zinsen zahlt? Warum nicht gleich verschenken?

      • @Rudolf Fissner:

        Wie kommen Sie auf die Idee, dass dadurch "Deutschland dann die höheren Zinsen zahlt"?



        Ich meine, andere zahlten dann denselben niederigen Zinssatz wie Deutschland, und das wäre alles.

    • @hedele:

      Ach so, zu feige. Für einen Juristen eine sehr emotionale Sicht der Dinge. Si tacuisses...

  • Es geht nicht um eine Rufschädigung, sondern darum, daß das Gericht darauf hinweist, daß durch die EZB-Praxis jedem Bürger hierzulande Kosten auferlegt werden können, die der Bundestag nicht demokratisch beschlossen hat. Ich kann ja auch nicht meinem Nachbarn durch meine Käufe bei Amazon finanziell mitbelasten.

    • @Thomas Schöffel:

      Nein, aber durch den Bezug von Atom- oder Kohlestrom. d;-)

    • @Thomas Schöffel:

      Sorry, totaler Quatsch was Sie hier behaupten. Die "EZB-Praxis" legt hierzulande NIEMAND irgandwelche Kosten auf.

      • @Kaboom:

        Das stimmt nicht. Im Falle eines Falles werden die zur Garantie Verpflichteten Geld auszahlen müssen. Das aber hat kein Bundestag jemals beschlossen. Die Zahlungspflicht kommt elegant über die Hintertür.

      • @Kaboom:

        Naja, der Zinsverfall beim Euro - nicht zuletzt durch die Geldschwemme der EZB manifestiert - trifft schon den Einen oder die Andere SparerIn.

        • @JensF:

          Das stimmt mE nicht. Ob man Wachstum gut oder schlecht findet, aber diese niedrigen Zinsen sind die Folge einer Krise des Absatzes. Niedrige Löhne 'inkel'.

        • @JensF:

          Der Zinsverfall ist ein globales Phänomen. Und Sparbücher - denn über solche "Anlageformen" reden wir bei solen Statements wie dem Ihren - haben unter Berücksichtigung der Inflation in dem letzen 50 Jahren immer Geld vernichtet.

  • Das BVerfG hat klargestellt, dass das Halten bis zur Endfälligkeit nur die Ausnahme und nicht die Regel sein darf. Damit ist der von der EZB derzeit praktizierten zeitlich unbefristeten Reinvestitionsstrategie (die eine dauerhafte monetäre Staatsfinanzierung bedeutet), die Grundlage entzogen. Zudem müssen die Bestände aktiv veräußert werden und nicht nur in dem Tempo reduziert werden, in dem Staatsanleihen zur Rückzahlung fällig sind.

    Schlußbemerkung : Mir scheint, dass das BuVerfG eine fundierte Bewertung vorgenommen hat. Das EuGH und die EZB haben jeden Bodenkontakt verloren. Wer das als Fehlverhalten wertet, der bejubelt auch das Scheitern des "Prager Frühlings". Diesmal nur ohne Panzer.

  • Dies umso mehr, als es jetzt nicht mehr möglich ist, dass die EZB selbst feststellen darf, eine überzeugende Begründung geliefert zu haben. Vielmehr muss die Begründung für Bundestag und Bundesregierung so überzeugend sein, dass diese die Gewissheit haben, sich nicht wieder eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts wegen einer Grundrechtsverletzung einzuholen. Denn das ist es, was das BVerfG heute festgestellt hat: Wir Kläger sind in unserem Grundrecht auf Demokratie verletzt worden, weil Bundesregierung und Bundestag es versäumt haben, darauf zu achten, dass die EZB nur das tut, wozu sie durch demokratisch gefasste Beschlüsse ermächtigt wurde!

    Neben der disziplinierenden Wirkung der Begründungspflicht bzgl. wirtschaftlicher "Kollateralschäden" wird es auch zwei praktische Auswirkungen in Bezug auf das Problem der monetären Staatsfinanzierung geben. Denn obwohl das BVerfG sich in diesem Punkt trotz (ausdrücklich vermerkter) schwerer Bedenken noch der EuGH-Rechtsprechung gebeugt hat, hat es doch auch ins Urteil hineingeschrieben, dass monetäre Staatsfinanzierung vorliegen würde, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Zu diesen Kriterien gehören sog. Ankaufobergrenzen von 33% pro Emission und Emittent und eine Verteilung der Staatsanleihenkäufe auf die Mitgliedsstaaten der Eurozone proportional zum Kapitalschlüssel der EZB. Dies ist deshalb bedeutend, weil das im Zuge der Corona-Krise aufgelegte neue Staatsanleihenkaufprogramm PEPP diese beiden Kriterien nicht erfüllt. Es ist damit vermutlich nicht verfassungskonform und muss vom EZB-Rat geändert werden. Mit den einzuführenden Beschränkungen ist unklar, ob das PEPP im geplanten Volumen von 750 Mrd Euro überhaupt durchgeführt werden kann.

    Zweitens hat das BVerfG der EZB auferlegt, das PSPP auch um eine konkrete Ausstiegsperspektive zu erweitern. Die EZB muss im PSPP-Beschluss anhand konkreter Kriterien festlegen, wann die erworbenen Staatsanleihenbestände wieder veräußert werden.



    Fortsetzung folgt...

  • Eine "abwegige" Meinung dazu ist folgende:

    Das BVerfG hat dem EuGH vorgeworfen "ultra vires", d. h. außerhalb seiner Kompetenzen geurteilt zu haben! Sein Urteil sei "nicht nachvollziehbar" und methodisch und inhaltlich in einem solchen Maße defizitär, dass es nicht mehr im Rahmen der Europäischen Verträge erfolgt sei und mithin das Bundesverfassungsgericht nicht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden sei.

    Ferner hat das BVerfG festgestellt, dass auch die EZB "ultra vires" gehandelt hat, als sie das Staatsanleihenkaufprogramm PSPP aufgelegt hat. Die EZB habe dabei ihre Kompetenzen überschritten bzw. sich unzulässigerweise angemaßt, ihre Kompetenzen selbst festsetzen zu dürfen, weil die EZB nicht geprüft habe, ob die Staatsanleihenkäufe unverhältnismäßig schwere wirtschaftliche und finanzpolitische Schäden mit sich bringt. Dabei hat das BVerfG namentlich auf folgende wirtschafts- und fiskalpolitische Auswirkungen des PSPP hingewiesen, die zu prüfen sind, weil sie in Kompetenzen der Mitgliedsstaaten eingreifen: Verminderte Spar- und andere Vermögenseinkommen, mögliche Blasenbildung im Immobilienbereich und stark steigende Mietbelastungen, Fortbestand nicht wettbewerbsfähiger Unternehmen, vergünstigte Finanzierungsbedingungen für Finanzinstitutionen, vergünstigte Finanzierungsbedingungen für Staaten mit möglichen Anreizen für unsolide Haushaltspolitik.

    Diese negativen Folgen der Staatsanleihenkäufe sind abzuwägen gegen das, was die EZB erreichen will: Eine Inflationsrate von knapp unter 2%. Da dieses Ziel nun seit fünf Jahren mit massiven Staatsanleihenkäufen verfolgt wird, ohne dass die Inflationsentwicklung in der Eurozone nennenswert anders ist als in den USA (wo die Zentralbank im selben Zeitraum Staatsanleihen abgestoßen hat), wird es der EZB nicht leicht fallen, eine überzeugende Begründung für die Fortsetzung des PSPP zu geben.



    Fortsetzung folgt...

    • @ton.reg:

      Sorry, für all das ist nicht das BVerfG zuständig. Zinshöhe, Blasenbildung Mietbelastung, Fortbestandoder nicht von nicht wettbewerbsfähiger Unternehmen sind nicht in der Verfassung festgeschrieben, und insofern irrelevant. Die EZB ist außerdem für de ganze Eurozohne zuständig, und nicht nur für D. Wo sind denn die objektiv negativen Auswirkungen. Zinsen in D unter Null, und damit ein ausgeglichener Staatshaushalt.

      Mit ihrem urteil mischt sich das BVerfG in dinge ein, die es nichts angehen, und das ohne den wirtschaftlichen Sachverstand, der eine gute Entscheidungsfindung erst ermöglicht. Das BVefG ist für die Einhaltung des Grundgesetzes im Rahmen der D Rechtssprechhung zuständig, nicht für die Wirtschaft.

      • @Martin_25:

        Die EZB darf eben nicht einfach alles einfach so tun, bloß weil es deren wirtschaftlicher Sachverstand als nötig erachtet, sondern nur das, was ihr der vom Gesetzgeber gegebene Handlungsrahmen erlaubt. Diesen hat sie laut BVerfG überschritten und das EuGH hat dies zugelassen.

  • Habe ich gerade in der Zeit gelesen:



    "Wenn Deutschland meint, sich dem Primat des europäischen Rechts entziehen zu können – was sagen wir dann erst den Polen oder den Ungarn, die aus ganz anderen Gründen ihre Probleme mit den europäischen Vorgaben haben?



    Allein da liegt der Hase im Pfeffer. Der Währungskram ist dagegen Pillepalle."

  • Ich stimme Frau Herrrnann nicht in allen Punkten zu, stimme aber zu wenn sie schreibt:



    „Das Bundesverfassungsgericht beschädigt mutwillig den Ruf der EZB – allein um sich selbst mit Bedeutung zu umwehen den Ruf der EZB – allein um sich selbst mit Bedeutung zu umwehen.“



    Das Bundesverfassungsgericht schädigt nicht nur die EZB, sondern auch dem EuGH.



    Deutschland als wirtschaftlich und politisch stärkstes Land (und am meisten von der EU profitiert) in der Mitte Europas kann und muss eine noch größere Verantwortung übernehmen, um in dieser Zeit zu einem Zusammenwachsen der EU beizutragen und gerade in der Pandemie sollte Deutschland die von Corona heimgesuchten Länder unterstützen.

    • @D-h. Beckmann:

      Der EuGH hat sich doch selber beschädigt, als er die EZB Politik einfach so durchwinkte.

    • @D-h. Beckmann:

      Die Deutungshoheit des EuGH ist kein Wert an sich. Die Pandemie hat das BVerG ausgenommen. Künftig also wird die EZB genauer prüfen müssen, ob die 0-Zins Politik so bleiben kann. "Perfide" ist das nicht.

      • @Monika Frommel :

        Was hat die Zinshöhe mit der Einhaltung des Grundgesetzes zu tun. Sorry, aber die EZB ist (auf Wunsch D) gerade unabhängig von der Politik konstruiert worden. Wie kommt dann das BVerfG dazu anzunehmen, dass die EZB nicht prüfen würde was eine sinnvolle Zinshöhe ist?

        • @Martin_25:

          Weil die EZB seit 10 Jahren das Inflationsziel nicht packt und trotzdem an ihrer Politik, die sehr viele Nebenwirkungen mit sich bringt, festhält. Nach Abwägung unangemessen.

  • Sorry, Frau Herrmann, Ihre Sichtweise scheint mir hier tatsächlich - sagen wir mal - leicht ideologisch einseitig geprägt zu sein. Lassen Sie uns doch bitte festhalten, dass das BVG nicht den verfassungsmäßigen Auftrag hat, für niedrige Zinsen im krisengebeutelten Europa zu sorgen, sondern als Verfassungsorgan der BRD die Verfassungsmäßigkeit juristischer Entscheidungen hinsichtlich ihrer Grundgesetzkonformität zu überprüfen. Und genau das hat es im vorliegenden Falle getan.

    • @Nicolai Nikitin:

      Wo bitteschön berührt das Ankaufprogramm das Grundgesetz?

      • @Martin_25:

        Der zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, die Bundesregierung hätte dagegen vorgehen müssen, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft habe. Die Notenbank hätte die wirtschaftlichen Folgen für Sparer und Immobilienpreise in den Blick nehmen müssen. Der EZB-Rat müsse nun in einem neuen Beschluss zeigen, dass das Programm verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an den Käufen teilzunehmen.

  • Vielleicht haten sie einfach Erbarmen mit (ja seit längerem nur noch RA) Gauweiler, nachdem er schon so oft erfolglos geklagt hat (Satire)

  • Der Senat von Herrn Vosskuhle hat schon mehrfach Urteile gesprochen, denen man die eigene Omnipotenz anmerkt. Es ist also nicht das erste Mal. Mal sehen, wann die Maskenpflicht beim Einkaufen gekippt wird.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Das EuGH ist ein Abnickverein, ein Verfassungsgericht soll ein unangenehmer Sporn in der Seite der Regierenden sein, wenn der Zweck alle Mittel heiligt kann man Verfassungen etc. gleich abschaffen. Das Urteil war richtig und wichtig und die Euro-Länder müssen sich jetzt entscheiden Transferzahlungen, Angleichung der Sozial und Steuerstandards oder devolution des Euro, was ich denke in der derzeitigen Lage die beste Idee ist.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Sorry, die EZB ist für die ganhze Eurozone zuständig. Da hätte das BVerfG schon bei der Einführung des Euro Veto schreien müssen.

  • Auch eine Meinungsäußerung sollte andeuten, welche Argumente ihr zugrunde gelegt wurden. So ist`s nicht mehr als das verbalisierte Foto.

  • Okay, das Urteil des BVG ist also vertörend, Quatsch und perfide.



    Weil ich Ulrike so toll finde, übernehme ich jetzt einfach mal diese Meinung, obwohl sie nicht erklärt, wieso das so sein mag.



    Egal!



    Schafft das BVG ab und fragt einfach das nächste mal Ulrike!

    • @Gartenzwerg:

      Gartenzwerg… Ihr Nick/Name entspricht genau Ihrer Antwort. Kein Hauch von Konstruktivist.

    • 6G
      64984 (Profil gelöscht)
      @Gartenzwerg:

      Nein, bitte nicht Ulrike fragen.



      😉



      Das Urteil des BVerfG ist absolut richtig. Seit langer Zeit mal ein Lichtblick, dass die EZB nicht mehr gegen die EU - Verträge agieren darf.



      Denn die besagen eindeutig, dass die EZB keine Dtaaten finanzieren darf und deshalb keine Staatsanleihen kaufen darf.



      Dass die EZB dann den Banken sagt: „Kauft ihr mal. Ihr habt auch kein Risiko. Weil wir kaufen Euch alles ab. Und zahlen ach noch einen Aufschlag“.



      Ist doch wohl um keinen Deut besser. Im Gegenteil. Für den Steuerzahler noch schlimmer.

      • @64984 (Profil gelöscht):

        Sie haben ja so recht. Da ändert aber nichts daran, dass das Verbot der Staatsfinanzierung Quatsch ist. Die FED die Bank of London, die Bank of japan finanzieren Staaten, nur die EZB darf nicht tun, was eigentlich die Aufgabe einer Notenbank ist. Warum sollten nur Investoren Staaten finanzieren dürfen? Warum darf gegen Staaten spekuliert werden? Dazu steht nichts im Grundgesetz. Soölange sichergestellt ist (ist es meines Wissens) dass keine Forderungen aus Verlusten der EZB auf irgendwelche Staaten umgelegt werden, und dadurch deren Haushaltsrecht beschädigt wird geht es das BVerfG eigentlich nichts an.

        • @Martin_25:

          Solch versteckte Staatsfinanzierung wäre auch für das BVerfG kein Problem, wenn damit das Ziel der 2% Inflation erreicht werden würde. Wird aber nicht, zumindest nicht nach den bisher gebrachten Begründungen. Die muss die EZB jetzt nachliefern.

  • Ein dünner Kommentar. Schade, dass nun auch Frau Herrmann ihrem Coronabondreflex unterliegt. Ich halte einen solchen Umgang mit höchsten Institutionen des Staates für fragwürdig.

  • Es verwundert doch, dass anscheinend so viele auch Journalist*innen Solange I-III komplett ausgeblendet haben und jetzt in Überraschung erstarren.

    Es ist auch nicht der Job, des BVerfG die europäischen Institutionen zu stützen. Es soll das deutsche Grundgesetz schützen. Das tut es nun mit dem eben nicht geringen Selbstbewusstsein von Verfassungsrichter*innen.

    Die oberste Deutungshoheit über das Grundgesetz hat immer in Karlsruhe zu sitzen.

    • @larasu:

      Korrekt, es soll über das Grundgesetz wachen. Dann sollte es aber auch benennen, welche Paragrafen des Grundgesetzes verletzt wurden. Also Miethöhen und Spekultionsblasen stehen ja soviel ich weiß nicht im Grundgesetz. Wie sieht es mit dem Haushaltsrecht des Bundestages aus? Wird das irgendwie verletzt?

  • Die Rolle von Gerichten wird in diesen Zeiten immer fragwürdiger. Neulich haben sich sogar Gerichte über Beschlüsse des Bundeskanzleramts hinweggesetzt, und zwar ohne Abstimmung. Jetzt wird respektlos gegen Europa geurteilt. Man ahnt, wo das noch hinführt.

  • Der wichtigste Satz in diesem Kommentar ist: "Genauso rabiat gehen die Karlsruher Richter mit dem Europäischen Gerichtshof um, ..."



    Denn obwohl der Effekt diese Urteils auf die Staatsanleihenkäufe ungefähr gleich Null ist, werden Länder wie. Ungarn und Polen es als willkommene Begründung nehmen, um mit Urteilen ihrer eigenen (natürlich völlig unabhängigen) nationalen Gerichte die des EUGH auszuhebeln.

    • @jhwh:

      Polen und Ungarn sind doch völlig anders gelagert. Diese Staaten bringen Gesetze auf den Weg, die dem in Europa Erlaubten widersprechen und werden dafür vom EuGH an die Kandare gelegt. Das BVerfG sagt hier aber, dass das EuGH die EZB an die Kandare hätte legen müssen bzw. legen muss. Ein anderer Fall, obwohl man jedoch in beiden Fällen gegen die gegenwärtige und allseits akzeptierte Rechtslage verstoßen hat. Ungarn müsste sozusagen dem EuGH nachweisen, dass er nicht eingreifen darf, wenn die Demokratie in Ungarn abgeschafft wird. Dazu gibt es aber keine gesetzliche Grundage /da müsste Ungarn schon neue EU-Verträge erfinden), ganz im Gegenteil zum BVerfG-Urteil. Außerdem ist den von Ihnen genannten Staaten der EuGH sowieso egal.

  • Wir allein gegen den Rest der Welt. Wir. Die Champions.

    *Facepalm*

    • @tomás zerolo:

      Durch dieses Urteil kommt es eher zu einer offiziellen Transferunion als vorher. Das dürfte Ihnen doch gefallen?

      • @FancyBeard:

        Wenn sie rechtzeitig kommt, um den Laden zusammenzuhalten.

        Als erstes werden sich PiS in Polen, Fidesz in Ungarn und noch so manche unangenehme Erscheinungen sagen: "was die Deutschen können...".

        Dicht gefolgt von den Salvinis und Abascals, die schon ganz heiss in den Startlöchern sitzen.

        Ich fürchte, da wird die Transferunion vielleicht erst nach dem klinischen Tod des Patienten kommen.

  • Nicht-Juristen sollten sich nicht an die Interpretation von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wagen - das geht im Regelfall, so auch hier, falsch. Das Gericht hat juristisch sauber dargelegt, dass die Europäischen Institutionen inklusive der EZB ihre eigenen Kompetenzen nicht ohne Beteiligung der nationalen Parlamente willkürlich ausdehnen und den deutschen Steuerzahler mit ganz erheblichen Haftungsrisiken belasten kann. Die EU ist gerade kein Bundesstaat, es gibt kein Parlament mit wirklichen Parlamentsrechten inklusive des Haushaltsrechts. Auch die Kritik an der "willkürlichen" Entscheidung des EUGH ist richtig. Diese Entscheidung ist nach keiner juristischen Methodenlehre mehr nachvollziehbar. Das erkennt ein Jurist, nicht aber eine Bankkauffrau, die Geschichte und Philosophie studiert hat.

    • @Cristi:

      Dann wäre klarzustellen, welche Haftungsrisiken tatsächlich bestehen. Besteht z.B. die Pflicht die Bilanz der EZB auszugleichen? Soviel ich weiß gibt es die nicht. Wieviel Überprüfung der Verhältnismäßigkeit wäre den für Karlsruhe ausreichend gewesen. Hat die Bundesregierung mit ihrem Festhalten an der schwarzen Null nicht gerade das Ausmaß der EZB Aktion vergrößert. Das sind Fragen, die nicht juristisch sondern wirtschaftswissenschaftlich geklärt werden müssen. Im übrigen eeröfnet man der Spekulation gegen Länder Tür und Tor, wenn man schon vorher festlegt wie groß der Kreditrahmen ist. Ohne EZB hätten wir immer noch Eurokrise.

  • Oh, die Redakteurin ist eine Expertin in Verfassungsrecht. Ich denke nicht, daß das Verfassungsgericht sich solche Entscheidungen leicht macht und diese abgewogen ist. Denn es wird sicherlich auch politischen Druck gegeben haben, dies durchzuwinken.

    "Das Bundesverfassungsgericht war schon immer ein Spiegel der deutschen Gesellschaft."



    Wen oder was soll das Bundesverfassungsgericht denn sonst verteten ? Es entscheidet, ob die "Geschäfte in Brüssel" im Einklang mit unseren Gesetzen sind. Und das ist gut so !

  • Liest man den Kommentar von Frau Herrmann, kommen erhebliche Zweifel auf, ob sie die beiden Urteile gelesen und durchdrungen hat. Der EuGH hatte der EZB unter dem Aspekt des freien Ermessens quasi einen Persilschein ausgestellt. Angesichts der Stellung der EZB konnte diese damit quasi agieren, wie sie wollte. Dies hat das BVerfGE jetzt vollkommen zurecht (jedoch in dieser explizieten Deutlichkeit überraschend) kritisiert und die EZB an die vereinbarten Regeln erinnert.

    Die Sache mit den Kompetenzen wird in der EU derzeit bedauerlicherweise eh nicht so genau genommen. Dort regiert derzeit eher das Motto "der Zweck heiligt die Mittel".

    Ein Kommentar von Herrn Rath wäre in dieser Angelegenheit erhellender.

    • @DiMa:

      Christian Rath hat bei LTO gut kommentiert. Nicht einverstanden bin ich mit folgender Passage in seinem Kommentar:"Auch dogmatisch wirkt das Karlsruher Urteil eigenartig. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme ist ja eigentlich eine materielle Frage. Zu materiellen Fragen der Geldpolitik kann das Verfassungsgericht aber wegen der von Deutschland durchgesetzten Unabhängigkeit der EZB nichts sagen. Die rechtliche Prüfung kann sich deshalb nur auf die Einhaltung der Grenzen des Mandats beziehen. Wohl deshalb hat Karlsruhe nun die fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einer Mandats- und Kompetenzfrage erklärt."



      Wieso soll das BVerfG nicht verlangen können, dass Entscheidungen der EZB verhältnismäßig sind? Da haben diese einen Beurteilungsspielraum, aber sie müssen seine Nutzung begründen. Gut so. Frau Herrmann unterschätzt die Bedeutung normative Argumente.

    • @DiMa:

      Ulrike Herrmann hat die Urteile nicht verstanden.

    • @DiMa:

      Gemach, Gemach. Herr Rath ist Jurist und wird sich aufgrund der Materie etwas mehr Zeit lassen, um sich besser zu informieren. Frau Herrmann schießt gern aus der Hüfte, ihre Sichtweisen sind eher persönlich und leider gelegentlich unscharf bis unreflektiert. Aber in unserer schnelllebigen Internet-Zeit muss halt sofort eine Stellungnahme her...

      Ich selbst arbeite mich seit sechs Stunden durch den Urteilstext und bin gerade einmal bis zur Hälfte durch - bei über 130 Fußnoten und Belegstellen kein Wunder.

      • @Cerberus:

        Jupp. Tatsächlich ist der zwischenzeitlich ergangene Bericht von Herrn Rath sehr viel differenzierter.

    • @DiMa:

      Zunächst einmal hat die EZB das Mandat ein Inflationsziel im Mittel von 2% zu erreichen. Ist definiert, wie sie dieses Ziel erreicht? "der Zweck..."

      abgesehen von dieser müßigen Frage. Die Alternative wäre gewesen, die Käufe von Staatsanleihen auszusetzen? ein mögliches Zerbrechen der Eurozone zu riskieren?

      • @Usch Bert:

        Draghi hat ja selber gesagt, dass er mit den Anleihekäufen das macht, was die Poitik eigentlich machen müsste. Die Lösungen liegen doch seit Jahren auf dem Tisch, wurden jedoch nie ernsthaft diskutiert, weil die EZB ständig Zeit kaufte: Konsolidierung der Haushalte und/oder stärkere Transferzahlungen und/oder Eurobonds und/oder gemeinsame Steuer/Abgaben/Sozialpolitik und/oder...



        Ja, die EZB hätte, wenn die jetzt vom BVerfG geforderte Begründung nicht stichhaltig gewesen wäre (Vergemeinschaftung von Schulden), ein Auseinanderbrechen der Eurozone riskieren müssen, damit die Politik aktiv wird.

  • Eventuell ein eigenartig verklärter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie???

  • Danke für die treffliche Bewertung!