Wahl der VerfassungsrichterInnen: Neue Frau für Karlsruhe

Der Bundesrat wählt Astrid Wallrabenstein auf Vorschlag der Grünen, Stephan Harbarth wird neuer Präsident. Um einen dritten Posten gibt es Streit.

Astrid Wallrabenstein bei einer Pressekonferenz im Jahr 2014 Foto: Bernd von Jutrczenka/picture-alliance

BERLIN taz | Auf Vorschlag der Grünen wurde am Freitag im Bundesrat die Frankfurter Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein zur Verfassungsrichterin gewählt. Sie ersetzt Andreas Voßkuhle am Zweiten Senat. Dessen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts übernimmt auf Vorschlag der CDU/CSU Stephan Harbarth, der bisherige Vizepräsident. Vertagt wurde hingegen die Wahl eines Nachfolgers für Richter Johannes Masing. Hier konnte sich die SPD nicht auf einen Kandidaten einigen.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Voßkuhle war vor zwölf Jahren von der SPD vorgeschlagen worden. Da die Grünen inzwischen jedoch an 11 von 16 Landesregierungen beteiligt sind, wechselte das Vorschlagsrecht für die Nachfolge Voßkuhles nun zu ihnen. Sie konnten damit erstmals eine Richterin für den Zweiten Senat vorschlagen. Bisher sitzt auf Vorschlag der Grünen die Rechtsprofessorin Susanne Baer im Ersten Senat.

Die 50-jährige Wallrabenstein ist schon lange als potenzielle Verfassungsrichterin im Gespräch. Sie ist Expertin für Staatsangehörigkeitsrecht und für Sozialversicherungen. Schon 2008 vertrat sie die Bundesregierung im Streit mit den privaten Krankenversicherungen als Prozessvertreterin in Karlsruhe. Am Zweiten Senat sind nun fünf der acht Richterposten mit Frauen besetzt.

Das Präsidentenamt am Bundesverfassungsgericht übernimmt wie erwartet der bisherige Vize Stephan Harbarth. Auch er wird heute im Bundesrat in das neue Amt gewählt. Harbarth ist seit Ende 2018 Verfassungsrichter am Ersten Senat, zuvor war er CDU-Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvize. Dass mit Harbarth ausgerechnet ein ehemaliger Politiker zum neuen Gesicht des Bundesverfassungsgerichts wird, gilt als heikel. Er ist aber nicht der erste Ex-Politiker an der Spitze des Gerichts. Jutta Limbach, Roman Herzog und Ernst Benda haben dort eine gute und unabhängige Rolle gespielt.

Eigentlich sollte im Bundesrat am Freitag auch noch eine dritte Wahl stattfinden, denn die Amtszeit des Verfassungsrichters Johannes Masing ist bereits am 1. April abgelaufen. Masing war am Ersten Senat für Meinungsfreiheit und Datenschutz zuständig und hatte damit den vielleicht wichtigsten Richterposten in Karlsruhe. Als sein Nachfolger ist der Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert im Gespräch, der als Experte für Medien- und Internetrecht ein logischer Nachfolger wäre.

Erster Verfassungsrichter mit Ost-Biographie?

Die SPD, die bei diesem Posten das Vorschlagsrecht behalten hat, konnte sich aber noch nicht einigen, da noch zwei weitere Kandidaten mit regionalem Hintergrund im Spiel sind. Für den Potsdamer Sozialrichter Jes Möller spricht, dass er der erste Bundesverfassungsrichter mit reiner Ostbiografie wäre. Für Lars Brocker, den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Rheinland-Pfalz, macht sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stark.

Fast hätten die Querelen in der SPD auch eine schnelle Wahl von Wallrabenstein und Harbarth blockiert, weil die drei Entscheidungen bisher als Paket behandelt wurden. Erst am Donnerstagabend um 21 Uhr kamen die beiden Wahlen doch noch auf die Tagesordnung im Bundesrat. Die Wahl eines Masing-Nachfolgers kann dann bei der nächsten Bundesratssitzung in drei Wochen erfolgen.

Andreas Voßkuhle, der ab 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, bleibt noch im Amt, bis ihm Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier die Entlassungsurkunde aushändigt. Dann kehrt er als Rechtsprofessor an die Uni Freiburg zurück. Voßkuhle hatte sich als souveräner und sympathischer Kommunikator des Gerichts einen Ruf gemacht und war deshalb 2012 und 2016 als Bundespräsident im Gespräch.

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