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Angriff von Identitären in HalleFreispruch trotz massiver Gewalt

Identitäre sollen in Halle drei Studierende attackiert haben – und werden freigesprochen. Das Gericht sieht Notwehr, die Nebenklage einen Skandal.

Hausprojekt der Identitären in Halle 2019 Foto: Imago

Halle taz | Es ist am Donnerstagnachmittag, als ein Lächeln über die Gesichter der vier Identitären huscht. Soeben hat Richterin Kathleen Aschmann im Amtsgericht Halle ihr Urteil über die Rechtsextremen verkündet. Zwar sei nicht gänzlich auszuschließen, dass die Männer an dem Angriff auf die drei Studierenden vor ihrem einstigen Hausprojekt in Halle beteiligt waren, sagt Aschmann. Es sei ihnen aber eben auch nicht sicher nachzuweisen. Und deshalb seien sie allesamt freizusprechen.

Es ist das Ende eines bemerkenswerten Verfahrens – und eines, das die Opfer dieser Attacke hart treffen dürfte. Diese nehmen als Nebenkläger am Prozess teil, sind am Donnerstag jedoch nicht im Saal. Ihre Anwälte aber zeigen sich entsetzt und sprechen von einem „Skandal“.

Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich bereits im März 2019 vor dem damaligen Hausprojekt der Identitären in Halle. Der 2017 eröffnete Vierstöcker, mit Veranstaltungssaal, Bar und Filmstudio, war ein neurechtes Prestigeobjekt der Szene – und eine Provokation. Immer wieder kam es zu Protesten gegen das Haus und auch zu Attacken von dort durch Identitäre, die sich eigentlich Gewaltlosigkeit auf die Fahnen schrieben.

Der Angriff in der Nacht des 2. März 2019 war der wohl heftigste. Im Haus fand damals eine Faschingsfeier statt. Einige Identitäre standen nach Mitternacht rauchend und kostümiert davor auf der Straße. Laut eigenen Angaben war es eine Verkleidung als Wildecker Herzbuben, laut der späteren Opfern sah es nach den Protagonisten aus Clockwerk Orange aus – dem Kubrick-Film, der brutale Gewalt zur Schau stellt.

Mit Fäusten und Pfefferspray

Der Studierende Martin S. (Name geändert) kam damals mit zwei Bekannten an dem Haus vorbei. Er habe sich schon länger am rechtsextremen Gebaren der Identitären gestört und auch schon mal an einer Sitzblockade gegen sie beteiligt, erklärte er vor Gericht. Auch bei der nächtlichen Begegnung habe ihn aufgeregt, dass diese den öffentlichen Raum so in Beschlag nahmen.

Sie sollten verschwinden, rief er und ging auf sie zu – was zu einem ersten Schlagwechsel führte. Dann habe er impulsiv reagiert, wie Martin S. einräumte. Er riss ein Haustürschild ab und warf eine Mülltonne vors Haus. Was folgte, war der Gewaltausbruch der Identitären.

Mit Fäusten und Pfefferspray attackierten die Identitären dann Martin S. und seine Begleiterinnen. Der 27-Jährige wurde noch getreten, als er schon am Boden lag. Seiner Begleiterin wurde eine Pfefferspraydose ins Gesicht geschlagen, was eine Schnittwunde verursachte, die genäht werden musste und Narben hinterließt. Ihre Freundin stürzte nach einem Stoß mit dem Gesicht auf eine Bordsteinkante, wurde ohnmächtig.

Seit April saßen dafür nun die vier Identitären vor dem Amtsgericht Halle, 23 bis 32 Jahre alt. Unter ihnen sind die zumindest früheren Kader Till-Lucas W., der bei der AfD auftrat und für das neurechte Sezession-Blog schrieb, und Luca H., der sich in einem Identitären-Video selbst „Führungsrollen“ zuschrieb.

„Täter-Opfer-Umkehr“

Im Prozess hatten sich alle vier auf Notwehr berufen: Martin S. habe die Gewalt provoziert und sie sich nur gewehrt. Zu den Angriffen auf die unbeteiligten Frauen aber schwiegen die Angeklagten allesamt. Ihre Verteidiger – einer bei der AfD aktiv, ein anderer ein früherer Rechtsrocksänger – forderten durchweg Freisprüche. Im Prozess beschimpften sie Martin S. als „Störenfried“ und „Krawallmacher“, der wahrscheinlich unter Drogen gestanden habe. Auch über die Opferanwälte ziehen sie hier, nennen ihre Anträge „einen Dreck“. Richterin Aschmann lässt es geschehen.

Aber auch die Staatsanwältin fordert am Ende Freispruch. Auch sie sieht Notwehr und kritisiert, dass die Opfer bei der Polizei zunächst nur von den Angriffen der Identitären berichteten und nichts zu den Aktionen von Martin S. ausgesagt hatten.

Richterin Aschmann folgt dem in ihrer Urteilsverkündung. Gerade die Gewalt gegen die Frauen „sei traurig und nicht zu akzeptieren“, sagt sie. Letztlich sei aber auch durch die widersprüchlichen Aussagen der Opfer nicht mehr zu klären, ob und wie die Angeklagten sich an dem Angriff konkret beteiligten. Auch sei eine Notwehrhandlung tatsächlich nicht auszuschließen. Deshalb könne es nur Freisprüche geben, auch wenn am Ende „vieles offen bleibt“, wie Aschmann betont, die ihre Urteilsverkündung ausschließlich an die Angeklagten richtet und die Opferanwälte kaum eines Blickes würdigt.

Carsten Ilius, Anwalt von Martin S., kritisiert das Urteil scharf. „Der Prozess wurde sehr vorurteilshaft geführt und führte letztendlich zu einer Täter-Opfer-Umkehr. Ein derartig zustande gekommener Freispruch ist ein Skandal.“ Auch könne es nicht sein, dass die Identitären mit ihrem Teilschweigen zu den Angriffen auf die Frauen durchkämen. Und Lukas Theune, der eine der attackierten Frauen vertrat, betonte die massive Gewalt, welche die Frauen erfahren hätten und unter der sie bis heute leiden würden.

Ilius hatte in seinem Plädoyer zudem daran erinnert, wie die Identitären damals eine „rechte Hegemonie“ um ihr Haus aufzubauen versuchten, teils mit Quarzsandhandschuhen patrouillierten und sich Nachbarn bedroht fühlten. Über Kampfsport im Haus sei auch Gewalt eingeübt worden. Und zu der konkreten Tat hatte im Prozess ein Polizist von frischen Schürfwunden an den Händen zweier Angeklagter berichtet, die er den Angriffen auf Martin S. und die Frauen zurechnete. Dazu sagte Richterin Aschmann nichts.

Die Attacke war kein Einzelfall: Schon 2017 hatten zwei Identitäre aus dem Haus zwei Männer mit Pfefferspray angegriffen – die sich als Zivilpolizisten entpuppten. Hier gab es eine achtmonatige Bewährungsstrafe und ebenso einen Freispruch.

Das Hausprojekt der Identitären musste letztlich Ende 2019 nach den zahlreichen Gegenprotesten schließen. Und auch sonst befindet sich die Bewegung, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft ist und vor Jahren noch mit der Besetzung des Brandenburger Tors für Aufsehen sorgte, im Niedergang. Nennenswerte Aktionen finden nicht mehr statt, ihre Social Media Kanäle sind gesperrt, der Verfassungsschutz zählte zuletzt nur noch 500 Mitglieder. Den Freispruch ihrer vier Anhänger aber dürfte die Gruppierung nun nochmal einmal feiern lassen.

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56 Kommentare

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  • Hat der Autor alle relevanten Akten im Detail gelesen und analysiert? War er an jedem Tag der Verhandlung vor Ort und hat diese von a - z verfolgt?



    Und welche juristischen Erwägungen des Gerichts zieht er jetzt genau hier in Zweifel?



    Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Kommentatoren hier den Rechten am liebsten eins überbraten würden - zu Recht! Aber 'Gefühl' und 'Meinung' sind zum Glück keine Grundlagen für Urteile.

    • @Emmo:

      Naja Im Regelfall reicht das schon für ein Urteil. Sitzen nur eben keine Linken auf der Anklagebank.



      Woher in vorgeblich linken Kreisen dieses Vertrauen in einen angeblichen Rechtsstaat kommt ist mir ein Rätsel.

  • Wahrscheinlich ein richtiges Urteil, denn: Dieser Martin S. hätte ja auch mal versuchen können ins Gespräch mit den Identitären zu kommen, z.B. eben über den Film Clockwork Orange…

    Wer dagegen nur rumpöbelt und Menschen das Recht abspricht sich vor ihrem eigenen Haus aufzuhalten muß natürlich mit entsprechender Gegenwehr rechnen.

    Ich hege keinerlei Sympathien für die Identitäre Bewegung, allerdings sieht sich diese selbst als intellektuelle Speerspitze der rechtsextremen Szene, es ist hier also durchaus möglich sich mit Worten auseinanderzusetzen, das sind keine stumpfdoofen Prügelfaschos die als Erste zuschlagen.

    • @Saile:

      Verzeihung, aber mit der Bezeichnung der Identitären als “intellektuelle Speerspitze” der Nazi-Szene bekomme ich echte Bauschmerzen … mag sein, dass die sich selbst so sehen, aber muss man deren krudes Selbstbild übernehmen und noch verbreiten?



      Die von Identitären verbreitete Theorie von der “großen Umvolkung” - erst kürzlich wurde im taz-Forum genau darüber ausgiebig diskutiert - ist genauso ein gefährlicher wie hanebüchener Unsinn wie der ganze andere Nazi-Quark, der noch von anderen Gruppierungen der rechten Szene abgesondert wird. Intellektuellen Anspruch vermag ich darin nicht zu erkennen, wohl aber eine schon diabolisch anmutende Schlauheit, mit der sie weit über das traditionelle dumpfbackige Millieu auszugreifen vermögen.



      Im Grunde ist es mit dem Selbstverständnis der Identitären nicht anders als mit dem der SS innerhalb der NS-Bewegung … diese haben sich als die besseren Elite-Nazis betrachtet, haben schon bald nach der Machtergreifung Hitlers den grobschlächtigen Strassenterror der SA durch ihr subtiles wie perfides monströses System des SS-Staates ersetzt.



      Deshalb: besondere Vorsicht vor den Identitären … das juristische Urteil an sich mag vielleicht noch angehen, aber wie das Hallenser Gericht die Begleitumstände des Verfahrens gehandhabt hat, kann zurecht als Skandal bezeichnet werden.

  • Der demokratische Rechtsstaat wird hier von einem Gericht mit Füßen getreten.

    Die Richterin klärt die Fakten nicht auf und lässt es sogar zu, dass die Opfer im Gerichtsaal von der Wehrsportgruppe beschimpft werden.

    Bei Gerichten in Kleinstädten (Halle?) kann das auch daran liegen, dass die Richterin / der Richter Angst hat, den Nazis auf der Straße zu begegnen.

    • @Rosmarin:

      Woher wissen Sie das, dass die Richterin die Fakten nicht aufgeklärt hat. Der Prozess hat offenbar etwas länger gedauert - aber man wusste am Ende eben nicht genug, um jemanden zu verurteilen.

    • @Rosmarin:

      Halle ist eine Großstadt mit fast 240.000 Einwohnern.

  • Die Gesellschaft ist am rechten Auge blind - in ganz Europa.

    • @MobbingOpferUniSalzburg:

      Und wer ist der Einäugige unter den Blinden? Wer ist der Checker?

      • 9G
        95820 (Profil gelöscht)
        @Pepi:

        Das war der polyphem.OS, bevor Odysseus, dieser Blender, ihn



        heimgesucht hat. Dann isser weg, dieser Outis, Nemo, Nobody und hat uns nur den Hammelsprung hinterlassen. .

  • Was der Artikel allerdings komplett verschweigt ist auch die Tatsache, dass die Bewohner dieses Hauses permanent gewalttätiger Attacken ausgesetzt waren. Oftmals durch vermummte Täter. Man sieht auch am Bild, dass die Fasasde dauernden Farbbeutelattakcen ausgesetzt war. Mehrfach wurde die Vordertür aufgebrochen und Buttersäure versprüht. Jeder Hausbewohner war sobald er sich vpr der Tür zeigte Hetzjagden ausgesetzt. Mehrfach kam es zu gewalttätigen Überfällen. Das die Angeklagten sich bedroht fühlen darf daher als sicher gelten. Auch das mit den Frauen verstehe ich nicht. Können Frauen keine Gewalt ausüben?

    Dies soll keine Relativierung sein, aber es gehört zu einer guten Recherche dazu. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch der politische Gegner.

    • @Alfred Sauer:

      Nein es gab keine Hetzjagden. XD

  • "Das Gericht sieht Notwehr, die Nebenklage einen Skandal."



    Tja, ersteres ist eine juristische Kategorie, zweiteres nicht. Vielleicht hatte die Nebenklage einfach eine miserable Anwältin?

  • Obwohl weit weg, tippe ich auf Angst von Staatsanwältin und Richterin vor den Folgen einer Verurteilung. Vor nicht zu langer Zeit in Stuttgart. Ein junge Macho fährt mit 160 über rote Ampeln und tötet zwei junge Personen, vor dem Crash noch einmal Gas gegeben. Keine Verurteilung wegen Mordes "Dass sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen" Lediglich 5 Jahre Jugendhaft. Noch vieles nutzloses Geschwafel der Richterin Eßlinger. Für mich eine Einladung zu weiter so. Es gibt zu viele Jurist*innen, die ihr Handwerk nicht verstehen.

    • RS
      Ria Sauter
      @Sarg Kuss Möder:

      In dem Fall kann ich Ihnen nur zustimmen.

    • @Sarg Kuss Möder:

      "Es gibt zu viele Jurist*innen, die ihr Handwerk nicht verstehen."

      Noch viel weniger Laien verstehen jedoch das juristische Handwerk. Die Feststellung von Mordmerkmalen ist tatsächlich nicht ganz trivial. Anno Adolf, als der Mordparagraf eingeführt wurde war das noch leichter, da genügte ein Richter Freisler und die Verurteilung wegen Mordes war nur noch Formsache.

      Die Zeiten, in denen die Verurteilung von Kriminellen aber maßgeblich daran ausgerichtet war, was das "gesunde Volksempfinden" (= die politische Richtung) des Richters war, wünscht sich wohl hoffentlich niemand zurück.

      Daher ist es folgerichtig - wenn auch manchmal moralisch nur schwer erträglich - wenn ein Straftäter dem Laienempfinden nach wahlweise "zu milde" (vermeintliche Mörder, Vergewaltiger, Päderasten, etc.) oder "zu hart" (Beleidigung, Schwarzfahren, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, etc.) bestraft wird.

      Wobei sich auch diese Kategorien gern nach der persönlichen politischen Ausrichtung des jeweils Kritisierenden richten und mit echter juristischer Würdigung nichts zu tun haben.

      Wie ihr Kommentar.

      • @Kriebs:

        Danke, das ist sehr gut ausgedrückt.



        Den übrigen Kommentatoren empfehle ich die Artikel von Thomas Fischer im Spiegel

      • @Kriebs:

        Naja, es stimmt aber schon, dass manche Juristen einen Dachschaden haben. 👻

  • Tja, ist manchmal schwer zu akzeptieren. Aber rechts sein ist leider keine Straftat.



    Und bedeutet auch nicht dass man sich auf der Straße vor seinem Club von besoffene linken anpöbeln lassen muss.



    Ist ein clock work Orange Kostüm jetzt auch rechts ?



    Da linke ja auch von massiver Gewalt sprechen wenn die Polizei bloß Helme aufsetzt, kann man den Punkt getrost ignorieren.



    Wer gerne möchte, dass ein Schuldspruch auf der politischen Gesinnung des Angeklagten beruht, möge bitte in die Türkei oder so ziehen. Da läuft es so.



    Btw, mit ein wenig Anstand hätte man heute vielleicht lieber darüber geschrieben, warum der Vergewaltiger einer 11 jährigen nicht in den Knast muss.

    • @Janek Janeksen:

      Putzig, der armselige Bogen zu einer Kinder-Vergewaltigung.

      • @Nifty_Monkey:

        "Armselig" ist meiner Einschätzung nach eher, dass eine Prügelei unter Erwachsenen auf Grund politischer Differenzen, mehr Aufmerksamkeit erregt, als die "Freilassung" (er erhielt eine Bewährungsstrafe) des Vergewaltigers eines 11-jährigen Mädchens.

    • @Janek Janeksen:

      Auf einen liegenden eintreten und Frauen ins Krankenhaus prügeln ist eine angemessene Reaktion für sie? Sie sollten sich mal ernsthafte Gedanken über ihre eigene Gesinnung machen.

      • @Andreas J:

        Dies beruht nur auf die Aussagen der Betroffenen. Den Aussagen vorbehaltlos zu glauben und dann eine Reaktion als angemessen oder nicht zu beurteilen, zeigt auch auf eine zweifelhafte Gesinnung.

        • @Puky:

          Was soll den da bitteschön passiert sein was das ganze Rechtfertig? Wie gefährlich sind unbewaffnete Frauen um sie krankenhausreif zu prügeln? Was zählt ist die Verhältnismäßigkeit.

      • @Andreas J:

        "[...] Frauen ins Krankenhaus prügeln ist eine angemessene Reaktion für sie?"

        Diese Reaktion "kann" wohlgemerkt "kann" eine angemessene Reaktion sein, je nach dem Vorverhalten der beiden Frauen. Die taz präsentiert hier die Seite der beiden Frauen, die zusammen mit dem Aggressor (Martin S. hat wohl als erster attackiert) unterwegs waren. Weiterhin haben die beiden Frauen und Martin S. wohl so viel gelogen, im Text mit "widersprüchlichen Aussagen" verniedlicht, dass von einer strafrechtlichen Glaubwürdigkeit der Zeuginnen/Verletzten nicht mehr auszugehen war.

        In Anbetracht, dass die Identitären ihre Geschichte wahrscheinlich kohärent aufeinander abgestimmt haben und hier dann letztlich Aussage (unglaubhaft durch diverse Widersprüche) gegen Aussage (vermutlich kohärente Abstimmung) stand, war das Urteil tatsächlich scheinbar folgerichtig.

        "Auf einen liegenden eintreten [...] ist eine angemessene Reaktion für sie?"

        Auch das kann eine angemessene Reaktion sein. Die Notwehr geht recht weit (endgültiger Abbruch des Angriffs). Wenn Martin S. sich am Boden liegend noch gewehrt hat, darf man auch am Boden Liegende weiter attackieren. Für Polizisten erlaubt die Notwehr sogar den "finalen Rettungsschuss" (= Todesschuss), der in der polizeilichen Ausbildung sogar explizit gelehrt wird (dort verharmlost mit der "unmittelbaren Mann-Stopp-Wirkung").

        Deswegen sollte man niemanden leichtfertig angreifen, denn das (von der Rechtsordnung) gedeckte Echo kann krass weit gehen.

        • @Kriebs:

          Aha, der Todesschuss. Tolles Argument. Übrigens sind die drei Angeklagten Kampfsportler. Wie gefährlich werden denen wohl zwei unbewaffnete Frauen werden? Zu den Frauen haben sie auch die Aussage verweigert. Die selbe Richterin hat auch 2020 einen Identitären nach einen Angriff auf einen Zivilpolizisten zu lediglich acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er war mit einem Kumpel mit Schild, Schlagstock und Pfefferspray bewaffnet als Bürgerwehr in Halle unterwegs. Der andere wurde frei gesprochen.

  • RS
    Ria Sauter

    Was ist an dem Urteil falsch?



    Auch wenn es die rechte Brühe war, der man sehr gerne mal eine reinhauen würde, kam der Angriff von anderer Seite.

    • @Ria Sauter:

      Ähm nein?! Ein Türschild abreißen und eine Mülltonne umschmeißen sind ja wohl nicht die gleiche Qualität, wie drei Menschen krankenhausreif zu prügeln. Spätestens als die Menschen auf dem Boden lagen, lag keine Notwehrsituatioin mehr vor.

      • @Conor:

        "Spätestens als die Menschen auf dem Boden lagen, lag keine Notwehrsituatioin mehr vor."

        Dass die beiden Frauen am Boden lagen, wird nirgends behauptet.

        Davon abgesehen haben die drei scheinbar soviel gelogen, dass man keiner einzigen ihrer Aussage mehr Glauben schenken konnte und erst Recht keine Verurteilung darauf stützen konnte.

        Ob er wirklich nur ein Türschild abgerissen und eine Mülltonne umgeschmissen hat, ist daher durchaus in Zweifel zu ziehen.

        • @Kriebs:

          Im Text steht das eine der Frauen mit dem Gesicht auf die Bordsteinkante gestürzt und bewusstlos war. Wie soll die Stehen?

      • RS
        Ria Sauter
        @Conor:

        Ähm ja.



        Diese braunen Vollpfosten können auf Notwehr plädieren. Das haben sie ja auch getan.



        Deshalb war das Mülltonnen werfen, verständlich, aber dämlich.



        Dass sie vor der Polizei nicht ehrlich waren, hat wohl auch zu diesem Urteil geführt.



        Ich kann spontane Aktionen gegen diese Brühe sehr gut verstehen. Solche Aktionen schaden allerdings mehr als sie nützen.

  • Die Urteilsbegründung klingt, als seine die Aussagen der Nebenkläger nicht glaubwürdig gewesen - denn wäre es so nachweisbar, wie der Artikel es beschreibt, läge natürlich keine Notwehr lage (mehr) vor, als der eine am Boden lag und die beiden Frauen sowieso nichts gemacht haben. Es scheint aber auch eine andere Darstellung gegeben zu haben und Aussagen, die nicht so waren, dass man klar wissen konnte, was passiert ist.

  • Ohje.. Bei diesem Artikel haben wir es aber mit klassischer "Täter-Opfer-Täter-Doppelumkehr" zu tun :D

    Klar, die umgekehrten Täter sind dämliche Nazis. Aber darum ging es nun mal in diesem Prozess nicht. Auch nicht um dummes Grinsen oder irgendwelche Sachverhalte mit anderen Nazis in der Vergangenheit. Und was soll der Nonsens mit der Clockwork Orange Verkleidung? Alles irrelevant für das Verfahren.

    Das Gericht ist hier anscheinend völlig neutral an die Sache rangegangen - ganz im Gegensatz zum Autoren, der die Richterin direkt mal in eine leicht gebräunte Ecke stellt.

    • @R. R.:

      Dann erklaeren Sie mal inwiefern die 2 Frauen in der Geschichte "Täter " sind.

      Ist "zur falschen Zeit am Falschen Ort" ein Tatbestand?

      Keine Täter- Opfer Umkehrung.

      Auf der Anklagebank saßen schon die richtigen.

      • @Obscuritas:

        Das hat keiner hier gesagt.



        Hier muss man zwei Dinge differenzieren:



        Was den Herrn S. betrifft: Er hat wohl angegriffen. Da hilft kein "Das sind aber Rechte". Ich meine, die standen da friedlich und haben geraucht. Ob er findet, dass sie den öffentlichen Raum belegen- das ist eben der Punkt: Öffentlicher Raum. Der gehört allen. Jeder darf da stehen und rauchen, ist oft bei einer Party so.



        Wenn er Leute angreift, muss er damit rechnen, dass sie sich wehren.



        Das ist Notwehr.



        Höchstens kann man von Notwehr-Exzess reden.



        Was die zwei Damen betrifft:



        Hier haben wir den klassischen Fall von "Im Zweifel für den Angeklagten".



        Um eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu erwirken, müssen Sie klar nachweisen:



        - Wer hat exakt welchen Schaden angerichtet.



        Es reicht nicht zu sagen: "Das war eine Gruppe". Sie könnten den Falschen treffen, wenn z.B. drei die Damen angegriffen hätten, einer nicht.



        Man müsste also nachweisen:



        X hat Frau Y ins Gesicht geschlagen. Schürfwunden beweisen nur, dass geschlagen wurde. Könnte aber die Notwehr oben gewesen sein, beweist nicht, wer wurde geschlagen.



        Das heißt nicht, dass hier Täter und Opfer umgekehrt werden.



        Es heißt, dass man den Täter oder die Täter nicht exakt identifizieren kann.



        Kurz: Es wurde nicht bezweifelt, dass die Damen Opfer wurden, nur kann man nicht sagen, wessen Opfer.



        Dass sie dazu schwiegen: Das ist ihr Recht.



        Und dass die Opfer nicht die ganze Wahrheit sagten bei der Polizei macht es auch schwieriger.

        • @Kartöfellchen:

          Klingt ja alles ganz einleuchtend, was sie da schreiben. Aus meiner Sicht werden dabei allerdings zwei Sachen übersehen:

          1. Die Nazis haben zugegeben, dass sie auf Martin S. eingeschlagen haben. Die Notwehrsituation war spätestens beendet, als Martin S. auf dem Boden lag.

          "Der 27-Jährige wurde noch getreten, als er schon am Boden lag."

          2. Die Frage, wer an den Angriffen auf die beiden Frauen beteiligt war, ist auch beantwortet. Die Angeklagten schweigen zu den Angriffen auf die Frauen. Warum? Wenn sie die Frauen nicht angegriffen haben, warum sagen sie das dann nicht einfach?

          • @Conor:

            2. Kommen wir zum juristischen Hochreck: Dem Freispruch bezüglich der 3 Nazis wegen der Attacken auf die Frauen. Hier genügt deren Schweigen völlig, denn den Beweis der Tat muss die Staatsanwaltschaft erbringen. Und zwar für jeden zu verurteilenden Täter einzeln.

            Nennen wir sie A, B und C. Es genügt nicht, dass das Gericht feststellt, dass aus der Gruppe von A, B und C die Angriffe auf die Frauen erfolgten, sondern es muss konkret festgestellt werden, wer welchen Angriff führte.

            Wenn die Frauen sagen, wir haben nur Fäuste fliegen sehen, konnten aber nicht erkennen, wer es genau war, wird es extrem schwierig.

            Denn dann könnte es jeder gewesen sein, mit der Folge, dass es keiner gewesen ist, weil die Tat einer konkreten Gruppe, aber keinem einzelnen Individuum zugeordnet werden kann. Dieses strafrechtliche Paradox hat dazu geführt, dass für besoffene Kneipenschlägereien ein eigener Straftatbestand (§ 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei) eingeführt wurde.

            Eine Verurteilung hierunter scheidet aber aus, da niemand schwer verletzt oder getötet wurde.

            Daher bleibt es beim Grundproblem: Scheinbar war die Attacke auf die Frauen keiner konkreten Person von A, B und C von den Opfern zuzuordnen. Wer schon mal in eine hitzige Auseinandersetzung oder Schlägerei geriet weiß, dass es da schnell unübersichtlich wird und man nicht jeden Tritt und jede Faust zuordnen kann.

            A, B und C wissen sehr wahrscheinlich wer genau wo und wie zuschlug, schweigen aber verständlicherweise.

            Solange die Frauen also nicht mit hinreichender Sicherheit sagen, können "Jeder hat mindestens einmal zugeschlagen" ist der Tatbeweis für jeden wahrscheinlich, aber für niemanden sicher. Salopp gesagt sind 3 x 80 % Wahrscheinlichkeit im Ergebnis 0 % Wahrscheinlichkeit und nicht 240 %.

            • @Kriebs:

              Das ist doch auch Quatschjura, man muss und kann doch nicht jeden Schlag nachweisen.



              Das wird u.u. bei Tötungsdelikten gemacht, wo es um den tödlichen Schlag und den Verursacher dieses einen Schlages geht, aber es gibt doch nicht umsonst den gemeinschaftlichen Angriff.



              Oder wie immer das juristisch heißen mag.

          • @Conor:

            Sie vermischen mehre Aussagen miteinander und ziehen daraus (ggf. falsche) Schlüsse:

            1. a) "Die Nazis haben zugegeben, dass sie auf Martin S. eingeschlagen haben."

            Das haben die Nazis tatsächlich zugegeben, es war aber - nach vorherigem Angriff von Martin S. - von der Notwehr gedeckt.

            1.b) "Die Notwehrsituation war spätestens beendet, als Martin S. auf dem Boden lag."

            Das ist nicht gesichert, jedenfalls nicht auf Basis der Mitteilungen des Artikels. Möglich ist, dass Martin S. - nun in eigener Verteidigungsabsicht - auch am Boden liegend noch Schläge oder Tritte abgab. Der Artikel enthält aber weder in die eine, noch in die andere Richtung eine Aussage. Insbesondere enthält der Artikel aber nicht die Aussage, dass die Nazis selbst zugegeben hätten, dass einen wehrlosen Martin S. am Boden weitergetreten hätten.

            1.c) "Der 27-Jährige wurde noch getreten, als er schon am Boden lag."

            Sagt der Artikel. Die Nazis wohl nicht. Zugegeben ist das sehr wahrscheinlich, das genügt aber nicht für eine Verurteilung. Dafür benötigt es eben nicht "sehr wahrscheinlich" , sondern "mit solcher Sicherheit, die allen vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet".

            Dies lässt sich auf Basis selbst-widersprüchlicher Zeugenaussagen (Martin S. und seine Begleiterinnen) nicht darstellen. Deshalb gilt an dieser Stelle in dubio pro reo.

            • @Kriebs:

              Erteile Kleinen StrafR-Schein - 🙀🥳 -



              Ergänze: Bekanntlich ist der Zeugenbeweis - der schlechteste Beweis!



              Zuförderst - gar in ~ eigener Sache •

              kurz - Kann das Gericht - warum genau im einzelnen auch immer - die tatbestandlichen Voraussetzungen zu seiner inneren Überzeugung als Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht feststellen: Freispruch. Nothing else • Gell. Frau Schwarzer vande LÜGT!

              unterm—— servíce—-



              Hab sojet als Grüßaugust - RichterFortbildung Kommunikation im Gerichtssaal - ja a weng - öh geleitet. But



              Aber schonn als Refi (hier schon mal ausführlicher): Großer Platz. Zwei aus gegenüberliegenden Kneipen in GI.



              Liefern sich eine erfolgreiche Pistolenschießerei. Zu bester 18 Uhr Fensterkissenliegerzeit der umstehenden Hochhäuser.



              AG-Leiter:“Raten Sie mal: Wieviel % der mehr als 50 Zeugenaussagen ließen sich mit dem Schußgutachten in Einklang bringen?“ Wir rieten. Gelle.



              & Däh - Nö. 0 % hatte niemand geraten.



              Tja - So kannste dich vertun! Gelle.

  • Traurig, dass das Gericht die Sachlage nicht aufklären kann. Freispruch trotz heftiger Prügelei empfinde ich als Skandal.

  • Täter-Opfer-Umkehr bzw Relativierung scheint "modern" zu werden.

    In Bezug auf den brutalen Hirschgarten-Angriff in Erfurt spricht man nun auch von einer "Auseinandersetzung zwischen rechten und linken Jugendgruppen".

    www.mdr.de/nachric...ss-strafe-100.html

    www.mdr.de/nachric...tskanzlei-100.html

  • Ach unsere sattsam bekannten Headlinerastellis - 🙀🥳 - 🤬 -



    “Angriff von Identitären in Halle



    : Freispruch trotz massiver Gewalt



    Identitäre sollen in Halle drei Studierenden attackiert haben – und werden freigesprochen. Das Gericht sieht Notwehr, die Nebenklage einen Skandal.“



    & Herr Litschko berichtet so:



    “…Soeben hat Richterin Kathleen Aschmann im Amtsgericht Halle ihr Urteil über die Rechtsextremen verkündet. Zwar sei nicht gänzlich auszuschließen, dass die Männer an dem Angriff auf die drei Studierenden vor ihrem einstigen Hausprojekt in Halle beteiligt waren, sagt Aschmann. Es sei ihnen aber eben auch nicht sicher nachzuweisen. Und deshalb seien sie allesamt freizusprechen.…“

    kurz - auch für unser aller Rapunzelchen vom Bayenturm am Rhing - Mal zum Mitschreiben -



    Nennt sich nach einem der roche de bronze der Moderne des Strafrechts



    “Im Zweifel für den Angeklagten“ •



    In dubio pro reo -



    de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo



    Ja - Die Möven sehen alle aus - als ob sie Emma hießen - euchtet uns der Morgen 💫



    “Möwenlied

    Die Möwen sehen alle aus,



    als ob sie Emma hießen.



    Sie tragen einen weißen Flaus



    und sind mit Schrot zu schießen.

    Ich schieße keine Möwe tot,



    Ich laß sie lieber leben -



    und füttre sie mit Roggenbrot



    und rötlichen Zibeben.

    O Mensch, du wirst nie nebenbei



    der Möwe Flug erreichen.



    Wofern du Emma heißest, sei



    zufrieden, ihr zu gleichen.

    Christian Morgenstern

    (1871 - 1914), deutscher Schriftsteller, Dramaturg, Journalist und Übersetzer



    (ps da hett de Perle evers noma Glück hat - hm!;)

    & not btw only -



    No. - daß solche entsetzlichen Angriffe in meiner Geburtsstadt & eines Händel - eines Hans Lütten - Christian Ströbele et al. möglich sind -



    (& nach “Aufeinanderzugehen ala Dr. Bimbes 🪖t 🥬!) & Synagogen-Anschlag!



    Erschüttert mich & Macht mich echt ratlos.

    • @Lowandorder:

      Sorry den Vertipper - Hans Litten - klar.



      Stand ich vor vor der Wende vor seiner Büste im “Gerichtsgebäude in der Littenstraße - neben anderen Justizbehörden für die Unterbringung des Obersten Gerichts der DDR und des Stadtgerichts Berlin.“ wg Treffen mit DDR-Richtern & dachte - “Ihr? Na ausgerechnet - wa!“ - 🙀🥳 -



      Hans Litten. Quel homme •



      “…Das Gericht rief Adolf Hitler am 8. Mai 1931 auf Antrag Littens sowie des Verteidigers der Angeklagten in den Zeugenstand. Litten wollte zeigen, dass der Eden-Überfall von der Parteiführung organisiert und inhaltlich mitgetragen wurde, dass es sich bei der NSDAP also nicht um eine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei handelte. Im Lauf der Vernehmung konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit einer Schrift des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Goebbels, mit dem Titel Der Nazi-Sozi. In dieser Schrift wurde gefordert, dass das Parlament auseinandergejagt werden solle, um die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“.

      Hitler war durch die Fragen von Litten blamiert und in die Enge getrieben. Er schrie Litten mit hochrotem Kopf an:

      „Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“



      Die Blamage im Edenpalast-Prozess und die Gefahr für die nationalsozialistische Bewegung durch den Rechtsanwalt hat Hitler nie vergessen. Noch Jahre später durfte der Name Litten in seiner Gegenwart nicht erwähnt werden.…“



      & - erst recht -



      “Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab:



      „Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hier bleiben.“

      unterm——- servíce —



      de.wikipedia.org/wiki/Hans_Litten



      (& sprachlich leider mißglückt - “…gelang es ihm, Adolf Hitler persönlich als Zeugen zu berufen und diesen dort nach allen Regeln der Kunst zu grillen…“ - Klaus Hillenbrand -



      taz.de/Buch-ueber-...634&s=Hans+Litten/

    • @Lowandorder:

      Hans Litten: schon er hat festgestellt, dass die Justiz in der Weimarer Republik auf dem rechten Auge blind war, und sie ziemlich gut entlarvt.

  • 9G
    97627 (Profil gelöscht)

    Diese Richterin ist Wiederholungstäterin.

    • @97627 (Profil gelöscht):

      Weil sie noch rechtsstaatlichen Prinzipien handelt?



      Unabhängig davon, dass auch der braunen Soße gerne eins über die Rübe geben würde!!!

  • Da kann man vermutlich dem Gericht keinen Vorwurf machen

    Im Strafprozess sind StA und Polizei für die Ermittlungen verantwortlich. Und wenn die da nichts ermitteln konnten bleiben nur die Zeugenaussagen [ und das sind leider nicht immer die besten Beweismittel ]

    Solche Urteile werden immer Kritik ernten aber auf der anderen Seite wünscht man sich wohl kaum Urteile nach Gutdünken.

    Wenn StA oder Nebenklage Zweifel haben, können sie das Urteil ja überprüfen lassen.

    • @Bolzkopf:

      "Wenn StA oder Nebenklage Zweifel haben, können sie das Urteil ja überprüfen lassen."

      Jedenfalls die StA scheint keinerlei Zweifel zu haben. Zitat aus dem Artikel:

      "Aber auch die Staatsanwältin fordert am Ende Freispruch. Auch sie sieht Notwehr"

      Ich glaube kaum, dass die Nebenklage hier weiter vorgeht. Das Urteil ist juristisch folgerichtig - weshalb der Kollege lowandorder oben dem Autor ordentlich die Leviten liest.

      Deshalb geht die Nebenklage in eine andere (moderne) Richtung:

      Die Skandalisierung. Natürlich nicht ohne hier von der typischen Rechtsblindheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu fabulieren. Social Media (und der hiesige Autor) brauchen keine Fakten und Beweise, es genügt die falsche und die richtige Gesinnung. Kann man machen, führt aber zu einem abgleiten auf Springer-Niveau, nur eben mit anderem moralischen Anspruch.

      • @Kriebs:

        Also ich fand ihr Erklärung weiter oben sehr viel aufschlussreicher als lowanorders Kommentar. Bei ihr verstehe ich eigentlich nie worum es geht.

  • Gerichtsurteile in Deutschland werden recht häufig kritisiert. Dabei hat jeder irgendwie sein Klientel im Blick. Während in der TAZ regelmäßig (und beinahe ausschliesslich) zu milde Urteile gegenüber Rechten beklagt werden, kann man in Bild & Co. häufig von Fehlurteilen gegenüber migrantisch gelesenen Straftätern lesen (zuletzt eine große Headline wegen eines vergewaltigten 11jährigen Mädchens durch einen Flüchtling, der nur eine kleine Bewährungsstrafe erhielt)

    Ich kann nun überhaupt nicht einschätzen, welche Art der "Fehlurteile" nun häufiger sind. Aber das Herauspicken einzelner Urteile besagt gar nichts und hat nur den Sinn das eigene Klientel zu empören.

    • @Taztui:

      Nun, ob links oder rechts, die Medien leben in unseren Tagen von Clicks, und da braucht es clickbait.

  • Die ostdeutsche Justiz ist wieder einmal auf dem rechten Auge blind.

    • @K2BBQ:

      Zu Recht. Denn hier ging es nicht um die politische Gesinnung der Angeklagten, sondern darum, was sie getan und nicht getan haben. Wer sich Gesinnungsjustiz wünscht, hat in Deutschland kein Glück.

  • Täter-Opfer-Umkehr scheint "modern" zu werden.

    In Bezug auf den brutalen Hirschgarten-Angriff in Erfurt spricht man nun auch von einer "Auseinandersetzung zwischen rechten und linken Jugendgruppen".

    www.mdr.de/nachric...ss-strafe-100.html



    www.mdr.de/nachric...tskanzlei-100.html

  • Kann das sein, dass die deutsche Justiz gewisse Sympathien... Nööö, auf keinen Fall!1!!

    [1] blogs.taz.de/subte...chutzverfahrens-2/