Amnesty-Bericht zum Gazakrieg: Die deutsche Mitschuld
Israel begeht einen Völkermord in Gaza – zu diesem Urteil kommt ein neuer Bericht von Amnesty. Da stellt sich die Frage: Ist Deutschland mitschuldig am Völkermord?
D ass Israel in Gaza einen Völkermord begeht, davon sind weltweit viele Menschen überzeugt, darunter renommierte Genozid-Experten wie Omer Bartov, Amos Goldberg und Raz Segal. Um einen möglichen Völkermord zu verhindern, hat Südafrikas Regierung schon im Januar Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingebracht, doch Israel hat dessen Anordnungen bisher ignoriert. Nun kommt Amnesty International in einem Bericht zu dem Schluss, dass Israel in Gaza einen Genozid begeht.
Die Belege sind erdrückend: Durch Angriffe auf Krankenhäuser, die Wasser- und Stromversorgung, auf Schulen und Helfer wurde das Leben im Gazastreifen unmöglich gemacht. Zehntausende wurden getötet, Hunderttausende vertrieben, die Einfuhr von Essen und humanitären Gütern wurde immer wieder blockiert. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen und Kinder, also Zivilisten.
Die schiere Dimension lässt sich nicht mehr nur mit militärischen Notwendigkeiten, mit Fahrlässigkeit oder mit der Kriegsführung der Hamas erklären. Sie bestätigt vielmehr die Aussagen hochrangiger israelischer Politiker und Militärs, die aus ihren Absichten der Vertreibung, der Landnahme und, ja, der Auslöschung der palästinensischen Bevölkerung in Gaza keinen Hehl gemacht haben.
Deutsche Realitätsverweigerung
Auch wer nicht von Genozid sprechen will, muss erkennen: Deutschland macht sich mitschuldig, indem es dazu schweigt und Israel weiter Waffen liefert, statt sich wenigstens für einen Waffenstillstand einzusetzen. Der Kanzler will weiter Waffen liefern, die Außenministerin gibt betroffene Statements ab und die deutschen Leitmedien fangen erst langsam an, das Ausmaß des Schreckens abzubilden, über das im Ausland viel ausführlicher berichtet wird. Das ist kollektive Realitätsverweigerung.
Denn die deutsche Mitverantwortung an Israels Kriegsverbrechen in Gaza steht außer Frage – auch wenn die Richter des IGH erst in Jahren abschließend urteilen werden, ob es sich dabei im juristischen Sinne um einen Völkermord handelt oder nicht.
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