Volksbegehren für Vergesellschaftung: Populismus enteignen!

Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen sammelt ab Freitag Unterschriften. Die taz widerlegt Argumente gegen das Volksbegehren.

Ein Mann schaut sich im Vorbeigehen eine Hauswand an, auf der DW Enteignen steht

In Berlin kann man dank des Enteignungs-Volksbegehrens vielleicht bald schöner wohnen Foto: IMAGO/IPON

Es entsteht keine einzige neue Wohnung dadurch“

So weit, so richtig, Franziska Giffey, genauso wenig wie durch Razzien in Shishabars, den Ausbau des U-Bahn-Netzes oder Maßnahmen gegen Müll und Verwahrlosung im öffentlichen Raum. Was die SPD-Bürgermeisterkandidatin bei ihrem Scheinargument unter den Tisch fallen lässt: Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen hat primär überhaupt nicht das Ziel, Wohnungen zu bauen. Giffey könnte der Initiative also genauso gut vorwerfen, dass sie nicht für mehr innere Sicherheit oder die Mobilitätswende sorgen wird.

Was die Initiatoren stattdessen wollen: die Spekulation mit Wohnraum, deren Folge immer höhere Mieten sind, beenden und die Wohnungen zurück unter demokratische Kontrolle holen. Mit dem Wohnungsbau hat das erst mal nichts zu tun, auch nicht im Umkehrschluss: Denn Immobilienkonzerne wie die Deutsche Wohnen, Vonovia oder Akelius bauen selbst so gut wie keine Wohnungen, sondern handeln mit bestehendem Wohnraum und schütten Überschüsse per Dividende an ihre Aktionäre aus.

Bei einer Anstalt öffentlichen Rechts, in die die enteigneten Wohnungen überführt werden sollen, wäre das anders. Diese wirtschaftet nicht profitorientiert, sondern kann die Mieteinnahmen investieren: zunächst in die Rückzahlung der Kredite für die Entschädigung, später aber auch in den Neubau von Wohnraum. Langfristig ist Giffeys Argument also sogar falsch.

„Die Entschädigungskosten wären für das Land unbezahlbar“

Um kaum etwas – außer Nachbarn, die falsch recyceln – sorgen sich Durchschnittsdeutsche so sehr wie um die Staatsfinanzen. Mehr als 20 Jahre Neoliberalismus haben da ganze Arbeit geleistet. Insofern wird dieses Argument – in diesem Fall formuliert von Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin Brandenburgische Wohnungsunternehmen – der Initiative am meisten zu schaffen machen.

Dabei haben die Ent­eig­ne­r*in­nen einen durchaus validen Plan, wie die Entschädigungssumme gestemmt werden kann. Wie hoch diese letztlich ausfallen wird, ist umstritten. In der amtlichen Kostenschätzung des Senats war von bis zu 36 Milliarden Euro die Rede, die Initiative hält verschiedene Modelle entgegen, nach denen nur ein Viertel bis die Hälfte dieser Summe fällig wäre, da eine Entschädigung auch unter dem durch Spekulation aufgeblasenen Marktwert erfolgen kann.

Das Grundgesetz formuliert für die Höhe der Entschädigung den Anspruch, dass diese „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen solle. Eine Entschädigung rein nach Marktwert würde die Interessen der Mie­te­r*in­nen nach bezahlbaren Mieten jedoch missachten.

Anders als der Senat, der damit rechnet, 20 Prozent der Entschädigungssumme auf den Haushalt umzulegen, will die Initiative die Enteignung komplett über verschiedene externe Kredite finanzieren.

Der Haushalt würde somit überhaupt nicht belastet. Die Rückzahlung würde, so der Plan, innerhalb von 43,5 Jahren aus einem Teil der Mieteinnahmen erfolgen.

„Jüdische Eigentümer in Deutschland werden möglicherweise zum zweiten Mal enteignet“

Michael Müller wollte womöglich besonders sensibel sein, mit seiner Warnung vor der Enteignung, tappt aber in eine Vorurteilsfalle – jene vom Stereotyp des reichen Juden. Doch es spricht nichts dafür, dass besonders jüdische Anteilseigner von der Enteignung der Wohnungskonzerne betroffen wären. Das Vorurteil des reichen Juden ist – gerade beim Blick auf jüdische Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik – eine Fiktion.

Auch hat eine Vergesellschaftung gegen Entschädigung nichts, aber auch gar nichts mit der gewaltvollen Arisierung der Nationalsozialisten gemein. Wer diese Verbindungslinie zieht, wie etwa auch Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt, betreibt Propaganda, um dem Anliegen von DW Enteignen zu schaden. Die Initiatoren agieren weder rassistisch noch antisemitisch, sie unterscheiden nicht nach Firmensitzen, Religionen oder ethnischen Linien, sie grenzen nicht aus, sondern wollen der Gemeinschaft einen Dienst erweisen. Davon übrigens, würden wohl auch jüdische Mie­te­r*in­nen profitieren.

Das ist die Idee eines Sozialismus nach Berliner Art“

Mit klassischem DDR-Bashing antwortete Christian Gräff, CDU-Sprecher für Bauen und Wohnen, auf das Konzept der Enteignungen. Dass seine Partei zugleich gerne für den Bau von Autobahnen enteignet, scheint ihn gleichzeitig nicht weiter zu stören. Enteignungen von Einzelpersonen, Landwirten oder sogar ganzer Dörfer und Landstriche für den Kohletagebau sind in der BRD an der Tagesordnung, sobald aber Unternehmen betroffen sind, ist es gleich Kommunismus? Dem Volksbegehren geht es um die Demokratisierung von Wohnraum im Sinne des Gemeinwohls. Es will die Mitbestimmung von Mie­te­r:in­nen stärken und den öffentlichen Ausverkauf von großen kommunalen Wohnungsbeständen in den Nullerjahren rückgängig machen.

Das wird höchste Zeit: Denn dass nur kommunaler Wohnraum auf Dauer ein bezahlbares Leben in der Stadt sichert, hat die Mietenentwicklung der vergangenen Jahre gezeigt. Man könnte aber auf das Sozialismus-Bashing auch schlicht mit dem Rapper Kool Savas antworten: „Wo ist jetzt der Diss, ich peil's nicht mal.“

Das Volksbegehren ist verfassungswidrig“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger hat mit diesem Satz eindrücklich belegt, dass er keine Ahnung vom Grundgesetz hat. Denn abgesehen davon, dass selbst die haarspalterischste juristische Prüfung der SPD-geführten Innenverwaltung das Anliegen des Volksbegehrens nach über einem Jahr zähneknirschend für zulässig erklären musste, hätte schon ein Blick ins Grundgesetz geholfen. Denn im Artikel 15 steht ausdrücklich: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Weitgehend unstrittig ist dabei auch die Gesetzgebungskompetenz des Landes, im Gegensatz etwa zum Mietendeckel, der deutlich umstrittener ist. Mit Artikel 15 ließen sich im Übrigen auch ganze Industriezweige verstaatlichen. Oder wie mietenpolitische Ak­ti­vis­t:in­nen sagen würden: Private Immobilienfirmen hassen diesen Trick.

Die Enteignungsfantasien schaden dem gesamten Wirtschaftsstandort Berlin.“

Dieses Argument von Michael Schick, dem Präsidenten des Immobilienverbands Deutschland (IVD), ist Kaffeesatzleserei. Berlins Wirtschaft floriert seit Jahren, trotz rot-rot-grüner Regierung unter Sozialismusverdacht. Bis zur Coronakrise schrieb das nicht mehr ganz so arme, aber für Unternehmen immer noch sexy wirkende Berlin (Hallo, Elon Musk!) schwarze Zahlen. Demgegenüber halten die Löhne nicht Schritt mit den steigenden Mieten. Ber­li­ne­r:in­nen geben zu viel ihres Einkommens für Miete aus. Wenn sie weniger zahlen müssen, weil Immobilienfirmen keine Profite mehr abschöpfen und als fette Dividenden ausschütten, bleibt mehr Geld für Konsum. Hinzu kommt, dass der Staat über Sozialleistungen für viele Mieten und Mieterhöhungen aufkommt. Der Staat bezahlt also indirekt die Ak­tio­nä­r:in­nen der Deutschen Wohnen.

Eine Behebung des Sanierungsstaus in privaten Immobilien (siehe jährliche Heizungsausfälle bei der Deutschen Wohnen) könnte zudem zu mehr Aufträgen für Handwerksbetriebe führen – und gute Arbeit, denn kommunale Wohnungsfirmen sind zudem dazu verpflichtet, auf prekäre Beschäftigung zu verzichten.

Abgesehen davon ist der Wirtschaftsstandort eher durch die Coronapandemie gebeutelt. Der gesamte Wirtschaftsstandort? Nein, ein kleiner unbeugsamer Wirtschaftssektor macht in der Krise weiter Profite – die Immobilienwirtschaft. So plädiert der Ökonom Claus Michelsen angesichts der Kosten der Coronakrise für eine Mietensteuer für Immo-Unternehmen. Aber das ist ein anderes Thema.

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