Deutsche Wohnen und Co. enteignen: Was kostet der Enteignungsspaß?

Die Initiative eröffnet die Debatte ums Geld. Sie rechnet vor: Eine Vergesellschaftung der Wohnungsbestände muss nicht teuer sein.

Eine Hand greift einen Stapel mit DW enteignen-Flyern

Deutsche Wohnen und Co. enteignen hat noch Überzeugungsarbeit vor sich Foto: Gregor Fischer

BERLIN taz | Wenn ab Ende Februar das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen mit der Sammlung von 170.000 Unterschriften startet, wird eine Frage die öffentliche Debatte bis zum möglichen Volksentscheid im September bestimmen: Wie teuer ist der ganze Enteignungsspaß eigentlich und wer soll das bezahlen?

Die Initiative ist also gut beraten, sich für diese Auseinandersetzung, die von der Immobilienlobby mit großem Mittel­einsatz geführt werden wird, zu wappnen. Und das tut sie schon jetzt. Auf einer digitalen Pressekonferenz präsentierten die Wohn­raum­ak­ti­vis­t*in­nen am Montag ihre Antworten auf die zentralen Fragen. Demnach wäre eine Vergesellschaftung aller Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin schon für acht Milliarden Euro zu haben – und würde den Haushalt nicht belasten.

Was sich wie ein „Wünsch dir was“ durchgeknallter Kom­munist*innen anhört, präsentiert DW enteignen in einer detaillierten 20-seitigen Ausarbeitung und zwei animierten Filmen. Monatelang habe ein Team daran gearbeitet, so Kampagnensprecher Rouzbeh Taheri.

Durch die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände werde Berlin „reicher und nicht ärmer“, erklärt sein Mitstreiter Ralf Hoffrogge. Zum einen kann Berlin eine Entschädigung unter Wert zahlen, zum anderen würden mit den Wohnungen „bleibende Werte“ erworben und über die Mieteinnahmen „laufende hohe Einnahmen“ erzielt. Dass sich das lohne, zeigten die großen Immobilienkonzerne, die massenhaft Wohnungen kaufen. Gegenargumente seien, so Hoffrogge, nur ideologisch motiviert: Weder der Schutz der Konzerne sei ein ausschlaggebendes Argument, noch dass der Staat ein schlechter Unternehmer sei. Dies widerlegten die landeseigenen Wohnungsgesellschaften.

Finanzierung über Kredite

Anders als der Senat, der nach seinem bisherigen Modell einen Kredit über 20 Prozent der Entschädigungssumme auf den Haushalt umlegen will, möchte die Initiative sämtliche Kosten, die auf einen Schlag zu entrichten wären, über externe Kredite finanzieren. Die sollen innerhalb von 43,5 Jahren aus Mieteinnahmen zurückbezahlt werden – und zwar aus jenem Teil, der nicht für die Bewirtschaftung benötigt wird und bisher in den Taschen von Pri­vat­in­ves­to­r*in­nen landet.

Entscheidend für das Ziel der Initiative, einen großen Sektor bezahlbarer Wohnungen zu schaffen – von 243.000 zu enteignenden Wohnungen geht der Senat derzeit aus –, sind die Entschädigungen an die Konzerne. Je höher sie ausfallen, desto höher sind im Anschluss die Mieten, mit denen die Kredite getilgt werden sollen. Die Entschädigungszahlung jedoch ist keine Mathematik, für die es konkrete Vorgaben gäbe, sondern eine politische Frage. Das Grundgesetz formuliert, dass eine Entschädigung „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen solle. Nicht mehr.

„Es geht um die Interessenabwägung zwischen finanzgetriebenen Wohnungskonzernen und der Allgemeinheit, also allen Menschen, die in Berlin zur Miete wohnen“, sagt Initiativensprecherin Joanna Kusiak. Das Interesse Ersterer sei, selbst die erhofften Gewinne erstattet zu bekommen. Das Maximalinteresse der Allgemeinheit wäre nur eine symbolische Entschädigung. Die Spannbreite beläuft sich also zwischen einer und 36 Milliarden Euro.

Allgemeininteresse faire Mieten

Die Initiative hat versucht, das Interesse der Allgemeinheit mit einem „Faire-Mieten-Modell“ in konkrete Zahlen zu fassen – ausgehend von den erwünschten Mieten. Im Ideal­modell sollen diese maximal 30 Prozent des Einkommens an der Armutsgrenze betragen – 3,70 Euro kalt pro Quadratmeter. Um mit diesen Mieteinnahmen die Schulden zu den vom Senat in seiner Kostenschätzung festgelegten Konditionen zurückzuzahlen, müsste die Entschädigungssumme acht Milliarden Euro betragen.

Der Senat selbst war von knapp 29 Milliarden Euro ausgegangen, was zu Mieten von 7,53 Euro führen würde. Die Initiative kritisiert diese Entschädigung als viel zu hoch: „Sie würde den Zweck der Vergesellschaftung, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, verhindern.“ Sie bemängelt, dass die Senatsrechnung vom derzeitigen Wert der Wohnungen – 36 Milliarden Euro – lediglich die spekulativen Wertzuwächse des Bodenwertes abzieht. Dabei habe es bei den Gebäuden selbst ebenso „leistungslose Wertsteigerungen“ gegeben. Wieso diese – mit denen man auf einen Wert von 18 Milliarden Euro kommen würde – nicht mit eingerechnet wurden, sei „unklar“.

Für Taheri ist klar, dass nach einem erfolgreichen Volksentscheid Jahre bis zur Umsetzung vergehen würden, doch der Prozess, „Spekulanten ein Stoppzeichen zu setzen“, wäre in Gang gebracht. Montagabend traf sich die Initiative mit den Fraktionsspitzen von R2G, um auszuloten, ob das Anliegen direkt vom Parlament beschlossen werden könnte. Eine Einigung stand nicht zu befürchten. Linken-Fraktionschefin Anne Helm sagte der taz: „Wir wollen einen erfolgreichen Volksentscheid, keine verwässerte Übernahme.“

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