Urteil zum Kopftuchverbot an Schulen: Schluss mit dem Dogma
Bizarr, dass gerade Berlin noch glaubt, Lehrerinnen mit Kopftuch seien eine Gefahr für den Schulfrieden. Das Gegenteil könnte der Fall sein.
S eit mehr als 20 Jahren beschäftigt die Frage, ob Frauen, die das islamische Kopftuch tragen, an deutschen Schulen unterrichten dürfen, immer wieder die Gerichte und führt zu heftigen gesellschaftlichen Debatten. Auch um das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen an allgemeinbildenden Schulen, PolizistInnen und Landesbediensteten im Justizwesen das Tragen religiöser oder weltanschaulich konnotierter Symbole und Kleidungsstücke im Dienst verbietet, wird schon lange gerungen. Vorige Woche nun erklärten die RichterInnen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt das Gesetz in dieser Allgemeinheit für verfassungswidrig. Nur der Gang nach Karlsruhe kann es vielleicht retten. Die Frage ist: Wollen wir das?
Zunächst ein Geständnis: Wie viele christlich sozialisierte Biodeutsche – Bio im Sinne von Biografie, nicht Biologie – verspürte ich lange Unbehagen bei der Vorstellung, dass mein Kind von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet wird. Als alte Linke halte ich es mit Karl Marx und seinem Diktum über Religionen. Und obwohl das viele anders sehen, haben wir uns in den „westlichen“ Demokratien darauf verständigt, dass religiöse Indoktrination an Schulen nichts verloren hat. Der „bekenntnisorientierte“ Religionsunterricht zeigt zwar, dass wir hier nicht im Laizismus leben, aber mehr Religion an Schulen ist nicht.
In vielen islamisch geprägten Ländern ist das anders. Dort ist die Einhegung der Religion in staatlich festgelegte und gesellschaftlich anerkannte Grenzen bislang nicht gelungen. Im Gegenteil: Seit im Iran 1979 die Mullahs die Macht übernahmen, sind konservative bis reaktionäre Auslegungen des Islam weltweit auf dem Vormarsch. Das zeigt auch der Umgang mit „dem Tuch“: Der gesetzliche Kopftuchzwang in Iran ist wohl der extremste Ausdruck religiöser Bevormundung, aber in so gut wie allen islamischen Ländern gibt es heute einen starken Konformitätsdruck auf Frauen, das Tuch zu tragen. Wer dagegen aufbegehrt, wandert auch schon mal, wie im Iran, auf Jahre ins Gefängnis.
Auch hierzulande gibt es Mädchen und Frauen, die unters Tuch gedrängt bis gezwungen werden. Auch hier gibt es radikale Muslime, die Demokratie und Säkularisierung ablehnen. Die Gleichung „Kopftuch gleich Islamismus“ stimmt trotzdem nicht. Natürlich steht das Kopftuch für ein konservatives Frauenbild und Geschlechterverhältnis. Aber wenn jemand freiwillig das Tuch tragen will – bitte sehr. Dass der Mehrheitsgesellschaft diese Einstellung nicht gefällt, ist kein Grund, diesen Menschen bestimmte Berufe zu verwehren.
Übrigens sagen Migrationsforscher, dass die Re-Islamisierung vieler muslimischer MigrantInnen bzw. ihrer Kinder und Kindeskinder auch Ergebnis ihrer fortgesetzten Ablehnung durch die Mehrheitsgesellschaft ist. Wer jahrzehntelang signalisiert bekommt, dass er nicht dazugehört, dass er anders ist, ob in Schule, Arbeit, Freizeit oder im Staatsbürgerschaftsrecht, zieht sich auf die „eigene“ Tradition, Gemeinschaft, Religion zurück.
Trotz alldem schaffen immer mehr MigrantInnen den sozialen Aufstieg – und immer mehr junge Frauen mit Kopftuch studieren. Doch als wäre es der Mehrheitsgesellschaft lieber, sie blieben Putz- oder Hausfrauen, haben seit den nuller Jahren viele Bundesländer mehr oder weniger explizite „Kopftuchgesetze“ installiert. Zwar wurde der damalige „Vorreiter“ NRW 2015 vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst. In dem wegweisenden Urteil stellten die Richter fest, dass Lehrerinnen mit Kopftuch nicht pauschal eine Bedrohung der staatlichen Neutralität oder des „Schulfriedens“ sind. Doch ausgerechnet „Multikulti-Berlin“ hält hartnäckig an seinem Neutralitätsgesetz fest – mit dem Argument, es würde ja alle religiösen Kleidungsstücke verbieten, also auch das Nonnenhabit und die jüdische Kippa.
Auf dem Papier mag das so sein. De facto wurde das Gesetz 2005 gegen Musliminnen gemacht. Das zeigt seine Genese im Zuge der Kopftuchdebatte Anfang der nuller Jahre ebenso wie die Argumentation der Berliner Bildungsverwaltung, in der bis heute nur von Religionskonflikten mit muslimischem Bezug und nur von Lehrerinnen mit Kopftuch als schlechtem Beispiel die Rede ist.
Doch auch wenn man das Argument von der Neutralität beim Wort nimmt: Natürlich müssen sich LehrerInnen in der Bekundung persönlicher Ansichten zu Religion oder politischer Präferenz zurückhalten. Aber ob sie das tun können und im Schulalltag tatsächlich tun, kann man nicht an der Kleidung ablesen.
Was man tun kann: Die Vorgabe machen, dass sich alle LehrerInnen auf den Boden des Grundgesetzes stellen – und dies im Einzelfall prüfen. Andersherum gesagt: Die Unschuldsvermutung gilt für alle, auch für Musliminnen mit Kopftuch. Das ist auch die Maßgabe, die inzwischen in allen Bundesländern (außer Berlin) gilt, in denen es Regelungen dazu gibt. Sogar Bayern hat erklärt, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Lehrerin mit Kopftuch den „verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte“ widerspricht.
Warum also hält Berlin an dem Dogma fest, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen grundsätzlich eine Gefahr wären für den Schulfrieden, weil sie religiöse Konflikte befeuerten – die es an manchen Schulen zweifelsohne gibt? Wäre es nicht umgekehrt gut vorstellbar, dass eine Lehrerin mit Kopftuch viel besseren Zugang hätte zu streng islamischen Eltern, die ihre Tochter mit Kopftuchzwang oder Schwimmverbot drangsalieren, und sie eher vom Gegenteil überzeugen kann als ihre christlichen oder atheistischen KollegInnen? Kann eine Lehrerin mit Kopftuch nicht muslimischen Kindern, die ihre MitschülerInnen mit Speisevorschriften („Gummibärchen sind haram“) nerven, viel glaubwürdiger vermitteln, dass ihr Missoniergehabe fehl am Platz ist? Bald werden wir es wissen. Und das ist gut so.
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