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Sexualstraftäter bei OlympiaShow oder Schande?

Carolina Schwarz
Kommentar von Carolina Schwarz

Der Beachvolleyballer Steven van de Velde nimmt für die Niederlande an Olympia in Paris teil. Er ist verurteilter Sexualstraftäter.

Dauerhaft im Selfie-Modus: Steven van de Velde (r.) mit Spielpartner 2023 in Mexiko Foto: Imago/Pablo Morano

A uf die Fußball-EM folgt das nächste Großevent: Bald schon werden die ersten Sportler_innen bei Olympia das Siegertreppchen besteigen, von der Nationalhymne untermalt mit Medaillen geschmückt und als Held_innen gefeiert. Einer von ihnen könnte Steven van de Velde sein: ein niederländischer Beachvolleyballer.

Als seine Teilnahme bekannt wurde, war der Aufschrei groß. Denn van de Velde ist nicht nur Spitzensportler, er ist auch ein verurteilter Sexualstraftäter. In einer Onlinepetition fordern deswegen Zehntausende seine Disqualifizierung. Die Begründung: Es sei nicht in Ordnung, dass ein Vergewaltiger an so einem prestigeträchtigen Event teilnehme, während ein unschuldiges Kind ein Leben lang mit einem schweren Trauma leben müsse. Auch die internationale Berichterstattung war voller Empörung, so ein Mann könne schließlich kein Vorbild sein. 



Was van de Velde getan hat, ist außer Frage ein schweres Verbrechen. Als 19-Jähriger reiste er von den Niederlanden nach England, um dort einer Zwölfjährigen Alkohol zu geben und sie daraufhin drei Mal zu vergewaltigen. 2016 wurde er deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt, nach 13 Monaten kam er frei. In einem Interview sagte er damals: „Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen und muss die Konsequenzen dafür tragen. Es war der größte Fehler meines Lebens.“

Rechtlich gesehen darf Steven van de Velde nun ein Leben führen wie jeder andere Mensch auch. Er darf eine Familie haben, einen Job ausüben, sich feiern lassen. Doch nur weil etwas rechtlich in Ordnung ist, muss es nicht moralisch richtig sein. Schließlich ist unser gesellschaftlicher Umgang mit sexualisierter Gewalt viel zu lax. Wir haben diese Form des Machtmissbrauchs als Teil unseres Alltags akzeptiert. Trotz schwerer Vorwürfe werden Prominente zu Präsidenten gewählt, auf Bühnen gefeiert und mit Preisen gekürt. Während die Betroffenen als Lügnerinnen stigmatisiert werden und allein mit ihrem Schmerz zurechtkommen müssen.

Komisches Bauchgefühl

Dass sich also ein komisches Bauchgefühl einstellt, wenn ein verurteilter Sexualstraftäter bei Olympia zum sportlichen Wettkampf antreten möchte, ist nur verständlich. Doch die Situation bei van den Velde ist eine andere. Auf den Protest gegen seine Teilnahme antwortete das Olympische Komitee der Niederlande, dass van de Velde nach seiner Freilassung sich einer professionellen Beratung unterzogen habe und Expert_innen seine Rückfallquote auf 0 Prozent schätzen. Er habe seine Schuld eingesehen und die Konsequenzen tragen müssen. Wie also gesellschaftlich mit ihm umgehen?

Sollte er bis zu seinem Lebensende im Gefängnis sitzen? Sollte er nie wieder seinen Beruf ausüben dürfen? Sollte er keinen Erfolg haben dürfen? Sollte er nie wieder glücklich sein? Wohl kaum. Jeder Mensch, der seine Schuld eingesteht und keine Gefahr für andere ist, hat eine zweite Chance verdient.

Van de Velde sollte die Möglichkeit gegeben werden, seinen Worten Taten Folgen zu lassen, um den schwersten Fehler seines Lebens wieder gutzu­machen. Nichts kann die Tat ungeschehen machen, nichts die Last von dem Opfer nehmen. Doch van de Velde könnte die Aufmerksamkeit bei Olympia nutzen, um sie auf Opferrechtsvereine oder andere Hilfsangebote für Betroffene zu lenken. So könnte er dann vielleicht auch eine Art Vorbild für andere sein.

Statistisch gesehen werden bei Olympia einige Gewalttäter das Siegertreppchen betreten. Verurteilt ist nur einer von ihnen – alle anderen gucken weg, streiten ab, tun, als sei nichts gewesen. Im Profi-Sport herrschen bis heute Strukturen, die Missbrauch und Gewalt begünstigen. Wichtig wäre es, die Wut gegen all diejenigen zu richten, die schweigen und diese Strukturen täglich fortschreiben, statt gegen einen, der versuchen möchte, etwas besser zu machen.

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Carolina Schwarz
Ressortleiterin taz zwei
Ressortleiterin bei taz zwei - dem Ressort für Gesellschaft und Medien. Schreibt hauptsächlich über intersektionalen Feminismus, (digitale) Gewalt gegen Frauen und Popphänomene. Studium der Literatur- und Kulturwisseschaften in Dresden und Berlin. Seit 2017 bei der taz.
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76 Kommentare

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    Die Moderation

  • Man muss wohl zwei Ebenen trennen:

    Den Umgang des Staates mit Straftätern/Vorbestraften. Hier gilt erst Mal, dass es keinen "Strafanspruch" mehr gibt, die Tat ist vorbei. Allerdings gibt es ja gerade bei Sexualdelikten ein erweitertes Führungszeugnis, so dass er nie wieder in einer Kita angestellt werden dürfte (nach deutschem Recht).

    2. Die zweite Frage ist, wie geht die Gesellschaft mit ihm um. Und hier gibt es keinen Grund, die eigene Moral nicht durchkommen zu lassen. Wenn er ein Geschäft eröffnet, muss niemand bei ihm einkaufen. Man kann und darf offen sagen, dass man bei Sexualstraftätern nicht kauft. Man muss ihn nicht zu Gartenpartys einladen und man muss ihn nicht als Repräsentant für Olympia nominieren. Da kann man geteilter Meinung sein. Ich würde ihn nicht nominieren.

    Die Personen, die beide Ebenen vermischen und sagen: Dies ist doch genau das was Resozialisierung bewirken soll, bitte ich nur die Frage zu beantworten: Würden Sie Ihr eigenes Kind im Alter von 12 Jahren, ihm z.B. für ein einwöchiges Sportcamp anvertrauen oder eher nicht?

  • Wichtig wäre es, die Wut gegen all diejenigen zu richten, die schweigen und diese Strukturen täglich fortschreiben, statt gegen einen, der versuchen möchte, etwas besser zu machen.

    Was möchte er denn besser machen?

  • "Das Opfer ist tot, lebenslang" klingt interessant.

    Natürlich ist es nicht "gerecht" - dann müsste man die Todesstrafe verhängen. Aber ich bin froh, dass wir es anders machen.

  • Wie es wohl dem Opfer geht wenn es Olympia anschaut ?

    • @Opossum:

      Oder Beachvolleyball allgemein... Jetzt mal ehrlich? Sollen sich Straftäter, die ihre Strafe verbüßt haben, jetzt lebenslänglich unter einem Stein verkriechen müssen?

      Wie wäre es mit echter Hilfe für die Opfer von sexueller Gewalt, statt mit geheuchelter Empörung und dem Ruf nach umfassender Verdammnis für einen Täter, weil gerade ein besonderes Event ansteht?

      Wie lange muss jemand straflos bleiben, bis er darauf hoffen darf, nicht auf eine Tat aus seiner Vergangenheit reduziert zu werden?

      • @Metallkopf:

        Warum sollte jemand das Recht haben, nicht mehr mit seiner Vergangenheit konfrontiert zu werden?

        Resozialisierung bedeuten nicht, dass man so einer Person überall mit offenen Armen empfängt, nirgendwo ausschließen darf, vergangene Taten nie mehr ansprechen und thematisieren darf.

        • @gyakusou:

          Aus demselben Grund, warum man argumentiert, dass auch die Ärmsten der Armen die Möglichkeit haben müssen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen - ob sie ihre Verhältnisse nun selbst verschuldet haben oder nicht: Menschenwürde. Niemand ist aussätzig.

          Man kann natürlich auch umgekehrt niemanden zwingen, mit diesem oder jenem Mitmenschen "normal" umzugehen. Aber darum geht es hier ja auch nicht. Es geht auch nicht darum, van de Velde nicht mit seiner Vergangenheit zu konfrontieren. Hier wird die ganz klare Erwartung geäußert, ihm zwingend NICHT die Hand zu reichen, ihn nicht zu konfrontieren sondern ihn aktiv auszugrenzen.

  • Wenn die Straftat nicht mit lebenslänglich strafbewehrt ist, sollte sie auch nicht lebenslänglich verfolgt werden.

    Deshalb muss niemand Produkte kaufen, die mit Steven van de Velde beworben werden.

  • Es ist nicht überraschend aber doch interessant, wie das mit der medialen Aufmerksamkeit funktioniert.

    Steven van de Velde spielt schon seit 8 Jahren wieder bei den größten internationalen Beachvolleyball-Turnieren, bei Welt- und Europameisterschaften. Und niemanden interessiert es, obwohl alle Beteiligten im Beachvolleyballzirkus von seiner Vergangenheit wissen.

    Er hat keine Probleme Partner zu finden, ist mit Beachvolleyball-Spielern befreundet, heiratet eine Beachvolleyballspielerin.

    Und erst jetzt mit Olympia, bald 10 Jahre nach der Tag, werden die Medien auf den Fall aufmerksam und die Aufregung ist groß.

    • @gyakusou:

      Sie haben völlig Recht: Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Fall ist die Aufregung.

      Ansonsten sind dieselben Leute, in denen jetzt der heilige Zorn aufsteigt, eigentlich heilfroh, dass der Umgang mit Straftätern sich in westlichen Ländern dahin entwickelt hat, dass genau so eine Resozialisierung möglich ist. Deshalb wird auch EIGENTLICH nicht so viel Aufhebens darum gemacht...

      • @Normalo:

        Haben Sie beide verstanden, was der Beachvolleyballer gerade falschgemacht hat oder warum es ihn jetzt nach 10 Jahren erwischt?

        • @rero:

          Vielleicht können Sie es ja erklären.

          Nach meinem Verständnis ist sein aktueller "Fehler", heute wie vor 10 Jahren Steven van de Velde zu sein, weiter aktiv Profisport auszuüben und für die Spiele 2024 (erstmals) vom niederländischen OK nominiert worden zu sein.

          Der Rest ist Shitstorm, oder? Da wird jemand den Background-Check der Nominierungsliste gemacht und Empörendes gefunden und veröffentlicht haben - möglicherweise jemand, den Beachvolleyballer sonst nicht sonderlich interessieren. Oder es war jemand, der schon seit 8 Jahren empört über die Rehabilitation van de Veldes in seinem Sport ist und jetzt in seiner Nominierung ein mediales Sprungbrett gefunden hat...

          • @Normalo:

            Sorry, die Frage war wirklich ernstgemeint.

            Der Background-Check zur Nominierungsliste von an sich Uninteressierten hört sich logisch.

            Wenn er die ganze Zeit an Weltmeisterschaften etc. teilnimmt, dachte ich, es gäbe vielleicht einen aktuellen Anlass.

            • @rero:

              Der Grund, warum die Medien jetzt auf die Geschichte aufspringen, ist Olympia.

              Erst jetzt werden Mainstreammedien durch seine Teilnahme auf ihn und seine Vergangenheit aufmerksam.

              Menschen, die sich mit Beachvolleyball beschäftigen, kennen den Fall dagegen schon lange, ignorieren das aber größtenteils und fokussieren sich auf das Sportliche.

            • @rero:

              Ich habe auch nicht tief recherchiert. In der im Artikel verlinkten Begründung der Online-Petition auf change.org ist jedenfalls außer der Olympia-Nominierung kein aktueller Anlass genannt.

  • Bedauerlicherweise wird in den Kommentaren der Fokus nicht auf das niederländische Olympia-Komitee gerichtet. Ein Land bei Olympia zu vertreten sollte eine Ehre sein und ehrenhaften Menschen vorbehalten sein. Ein verurteilter Vergewaltiger, so er künftig ein Leben ohne Straftaten führt kann als erfolgreich resozialisiert gelten. Ihn als Vertreter der Niederlande zu Olympia zu schicken beschmutzt sein Land und die olympische Idee.

    • @hinnerk untiedt:

      "Resozialisiert" heißt nicht nur, dass der Täter sich wohlverhält, sondern auch, dass die Gesellschaft ihn nicht wie einen Menschen zweiter Klasse behandelt. Das muss nicht Jeder persönlich übers Herz bringen, aber jemanden zu resozialisieren, ohne ihn auch aus dem Büßergewand rauszuholen, ist letztlich unmöglich.

      Meinen Sie im Übrigen, eine Nation täte sich einen Gefallen, wenn sie in ihrer Repräsentation so tut, als gäbe es solche Delinquenten (die es in JEDER Nation gibt) bei ihr nicht? Denken Sie bitte nochmal nach, ob der Avatar, den Sie verwenden, nicht zuviel Ehre ist.

      Wenn schon, dann sollte man sich ehrlich machen und zu seiner Gnadenlosigkeit stehen (wie z. B. @Teets unten) - drakonische Strafen fordern oder vielleicht gleich permanente körperliche Markierungen, damit so ein Vergewaltiger nie wieder als gleichwertiger Mitmensch durchgehen kann und niemand auf die Idee kommt, auf der Straße einfach so an ihm vorbeizugehen, ohne die Schande zu spüren, dieselbe Luft atmen zum müssen...

      Das ist jetzt ein wenig übertrieben formuliert, aber meinen Sie nich, eine selbstbewusste Gemeinschaft kann sich von der Tat distanzieren, ohne den Täter dauerhaft auszugrenzen?

    • @hinnerk untiedt:

      Wenn erfolgreich resozialisiert, dann "beschmutzend"?



      Darf ausgerechnet ein NOK "Ehre" bestimmen?



      Verstehe ich alles nicht.

    • @hinnerk untiedt:

      Würden nur "ehrenhafte" Menschen bei Olympia vertreten sein, dürfte das eine recht überschaubare Veranstaltung werden und ein Komitee wäre vor Ort auch nicht vertreten.

  • So sehr mein Bauch mir sagt, dass dieser Sportler bei Olympia absolut nichts zu suchen hat, so sehr wundert sich mein Verstand, wie vermeintlich Linke hier Resozialsierung negieren. Entweder akzeptiert man, dass in einem Rechtstaat die Schuld durch Verbüßung einer Strafe gesühnt ist oder man ersetzt Recht durch Moral. Und ja, selbstverständlich sind 13 Monate Haft, allerdings ohne die Prozessakte zu kennen, gefühlt deutlich zu wenig.

  • Das Strafmaß ist auch für einen Heranwachsenden zu gering. Allerdings ist Strafe nicht die einzige Lösung. Der Verurteilte sollte wie die Gesellschaft auch für von sexueller wie nichtsexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendlich erheblich mehr Angebote zu Hilfe und Selbsthilfe bereitstellen. Dafür sollten Täter massiv zur Zahlung herangezogen werden.

  • Ist die Resozialisierung von Straftätern nicht ein durch und durch linkes Projekt, während deren Brandmarkung und gesellschaftlicher Ausschluss ein Anliegen rechter Gesellschaftspolitik ist?

  • Genau diese Berichterstattung braucht es nicht.



    Entweder wird zu Ende recherchiert oder man lässt es bleiben.



    Auch bei uns ist die Höchststrafe bei Tötungsdelikten im Jugendstrafrecht 10 Jahre.



    Irgendwie wird das Urteil und seine Umsetzung mit der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung zustande gekommen sein. Leider erfährt der Leser nichts davon. Auch nicht ob es einen Täter/Opfer Ausgleich gab etc.

    Das hätte ich dann doch gerne gewusst. Das wäre auch Journalismus.

  • Der Mann war 19 und wäre nacht deutschen Recht nach Jugendstrafrecht bestaft worden. Es ist eher ein Problem, dass sein Name überhaupt öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht wird - selbst die beiden Jugendlichen, die damals das Kind in einem Einkaufszentrum entführt und getötet hatten (selbst noch halbe Kinder) durften anonym ihr zukünftiges Leben führen.

    • @Dr. McSchreck:

      Da bleibt mir die Luft weg.



      Die Täter dürfen ein normales Leben führen.



      Das finden sie gut?

      Das Opfer ist tot, lebenslang!



      Glauben Sie die Anfehörigen können ein normales Leben weiterführen?

      • @D. MEIN:

        Würde das Leben der Betroffenen einen Deut besser, nur weil der Täter genau so lange leidet? Und wenn man schon so denkt - muss der Täter zwangsläufig eingesperrt oder ausgestoßen sein, um auch zu leiden?

        • @Normalo:

          Es gibt so etwas wie Gerechtigkeit. Das lindert den Schmerz.



          Diese Akzeptanz eines Täters, der ein sehr, sehr übles Verbrechen begangen hat, finde ich zum kotzen.



          Leider gibt es für kotzen, in dem Fall kein anderes Wort.



          In meinem engsten Umfeld wurde eine 14jährige vergewaltigt. 10 Jahre später sind wir in einem Einkaufscenter dem Täter begegnet.



          Die junge Frau hatte eine Panik, die ich in Worten nicht beschreiben kann. Sie musste anschliessend fpr Monate in eine Klinik, da sie sich selbst verletzt hat.

          Der Täter lebt bis heute angesehen nur einige Kilometer weiter.



          Schön oder?

          • @D. MEIN:

            Und was wäre die Lösung? Reichsacht? Verbannung? Ewiger Hausarrest? ZWEI zerstörte Leben?

            Irgendwann wäre selbst eine "lebenslängliche" Freiheitsstrafe abgesessen (BVerfG, Würde des Menschen, Wesenserhalt der Grundrechte und so...) und der Täter wieder in Einkaufszentren zu finden. Nichts und niemand kann das Opfer vor dem Trauma schützen - auch nicht das Wissen, dass der Rechtsstaat sie gerächt hat. Denn das ist doch, wenn man es mal beim Namen nennt, die Essenz dieser "Gerechtigkeit": Rache.

            Ich möchte niemanden verurteilen, der sowas erlebt hat und den Wunsch nach Rache verspürt. Aber ich halte nichts davon, dem Opfer diesen Wunsch pauschal in den Mund zu legen, und auch nichts davon, den Staat zu seinem Vollstrecker zu machen. Rache heilt nichts. Sie übertüncht allenfalls.

  • Das Problem bei diesem und ähnlichen Fällen ist meiner Meinung nach, das für gewisse Verbrechen Strafen verhängt werden die der überwiegende Teil der Bürger nicht für ausreichend halten. Deshalb haben viele Menschen das Gefühl das die Gesellschaft in solchen Fällen "nachbessern" muss. Diese willkürliche Zusatzstrafe ist in einer Demokratie natürlich keine gute Art mit Straftätern umzugehen. Deshalb sollte die Frage eher lauten ob die ursprüngliche Strafe angemessen ist.



    Davon abgesehen muss man auch bedenken das die Olympischen Spiele eine Internationales Veranstaltung sind. Da könnten durchaus Teilnehmer mitmachen die zb. regelmäßig ihre Ehefrau vergewaltigen oder ihre Kinder verprügeln und kein Hahn kräht danach weil es in ihren Heimatländern nicht strafbar ist.

    • @Blechgesicht:

      Danke für besonnene Worte.







      "Noise" von Kahneman et al. als Lesetipp zu den auch ganz praktischen Vorzügen eher regelbasierter Beurteilung

  • Uff. Aber er hat seine Strafe abgesessen. Das ist Rechtsstaat, und solche Regeln verhindern auch Willkür oder Populismus.



    Ich wünsche ihm eine erfolgte Gesundung und Resozialisierung.

  • Sorry da zieh ich nicht mit.



    Es gibt Verbrechen, wo ich eine Entschuldigung schlichtweg nicht akzeptiere. Und Vergewaltigung gehört definitiv dazu.



    Der einzige Grund, warum ich die Todesstrafe in solchen Fällen ablehne ist die Fehleranfälligkeit der Justiz. Da Fehlurteile auftreten können, ist die Todesstrafe inakzeptabel.



    Von daher sollten solche Täter bis an ihr Lebensende (oder bis Ihre Unschuld erwiesen ist ofc!) weggesperrt werden.



    Dass der Mann nach 13 Monaten wieder frei war und quasi weitermachen kann wie gehabt, ist blanker Hohn und ein Grund, dass es keinerlei Abschreckung für Täter gibt, sexuelle Straftaten zu verüben.

    Wenn die Aufklärungsquote eh schon verschwindend gering ist und selbst bei Überführung die Strafe ein Witz, dann probiert Mann es doch gerne mal.



    Die Täter sollten gesellschaftlich komplett geächtet werden, sonst nichts!

    • @TeeTS:

      Die Kommentare hier gehen irgendwie am Thema vorbei. Juristisch würde er verurteilt und die Sache damit Erledigt. Gesellschaftlivh betrachtet wurde er Resozialisierung, er hat also seit Jahrzehnten das Privileg einen Job zu haben, der ihm Spaß macht, eine Familie zu haben, in Frieden und Wohlstand zu leben. So weit so gut.



      Das bedeutet dennoch nicht, dass die Weltgemeinschaft akzeptieren muss, dass sein Gesicht über die Leinwände flimmert, dass er in der Öffentlichkeit bejubelt wird. Das ist kein Teil der Resozialisierung und jede:r der:die meint, es sei ja sehr unzivilisiert seine Teilnahme in Frage zu stellen, sollte sich in einem ruhigen Moment fragen welche Vorbildet in den Medien, welche Ubungsleiter man im Veteinssport nssport für die eigenen Kinder möchte.

      Mein persönlicher moralischer Kompass existiert unabhängig von Justiz.

      • @N.Laj:

        Mit dieser Vorstrafe kann er kein Übungsleiter für Minderjährige werden.

        Die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen ist deshalb etwas anderes.

    • @TeeTS:

      Danke. Diese aufgesetzte Moral a la "er hat ja seine Strafe abgesessen, man kann ihm ja nicht das restliche Leben verbauen" etc ist ekelerregend.



      Wenn die Justiz versagt, bedeutet das nicht, dass es unser Moralempfinden muss. Ein Kind hat schwere physische und psychische Schäden aus diesem "Fehler" erlitten. Was er "leider nicht mehr ungeschehen machen kann", wird sie das. Ganze Leben lang begleiten und alle zwischenmenschlichen Beziehungen beeinflussen.

      • @N.Laj:

        Da bin ich aber mal froh, dass nicht ihr Moralempfinden, sondern die Justiz unseres Rechtsstaates über Straftäter urteilt.

        Wäre es anders, würde der Mob wohl den einen oder anderen Verdächtigen erschlagen.

      • @N.Laj:

        Wieso versagt?

        Er wurde angeklagt und verurteilt - wohl auch nicht nur zu 13 Monaten. Viele sehr soziale Menschen haben lange dafür gekämpft, dass die Justiz Täter, insbesondere sehr JUNGE Täter nicht nur möglchst drakonisch und abschreckend aburteilt sondern ihnen die Möglichkeit lässt, den Rest ihres Lebens wieder als normale - also nicht dauerhaft stigmatisierte - Mitglieder der Gesellschaft zu leben. Solche Urteile und eine derart flexible Handhabung ihres Vollzugs sind das - rechtspolitisch gewollte! - Resultat dieser langjährigen Arbeit.

        Die frisch eingesetzte rechtsgerichtete Regierung Schoof dürfte freilich ein geeigneter Ansprechpartner sein, um das "lasche" niederländische Strafrecht wieder mehr auf stringent-gnadenlose Law-and-Order-Methodik zu trimmen...

    • @TeeTS:

      Lassen Sie sich wählen. Begraben Sie danach die Demokratie. Erlassen Sie ein Ermächtigungsgesetz und bilden daraufhin einen Volksgerichtshof.

      Dann haben Sie das was Sie sich gerade wünschen.

      Ich verstehe die Empörung. Aber die Autorin hat weder die ganze Geschichte erzählt noch die Begründung für die Handlungsweise der Niederländischen Justiz geliefert.

      Fritz Lang "M Die Stadt sucht einen Mörder".

      Der Artikel könnte so auch in der Bild stehen.

    • @TeeTS:

      Meinen Sie das wirklich ernst? Also, Sie wären dafür dass dieser damals 19jährige bis an sein Lebensende hinter Gitter muß?! Sorry, aber das halte ich für völlig übertrieben und unverhältnismäßig!

    • @TeeTS:

      Die Logik mit der Fehleranfälligkeit verstehe ich nicht ganz, wenn Jemand Unschuldig zb. 40 Jahre wegegesperrt wird kann man der Person die Zeit doch auch nicht wiedergeben.

    • @TeeTS:

      Sie kennen Kahneman und langsames vs. schnelles Denken?



      Ich wünsche Ihnen hier ein wenig Muße für langsames Denken, wenn ich so direkt sein darf.



      Ist es wirklich so simpel, wie Sie annehmen? Nur ein Korn des Zweifels.

  • Entweder wir als Gesellschaft bestrafen solche taten höher. Lebenslänglich hat auch das Opfer oder wir akzeptieren den Täter zurück in der Gesellschaft.



    In Deutschland werden für viel Schwerere Vergewaltigungen nur Bewährungsstrafen vergeben, auch wenn Täter sich uneinsichtig zeigen, naja dann ist’s wohl nicht so schlimm…



    Als Vater einer Tochter wäre ich ja für drakonische Maßnahmen…

    • @Shan Yun:

      "Als Vater einer Tochter wäre ich ja für drakonische Maßnahmen…"

      Wären Sie denn auch für diese drakonischen Maßnahmen, wenn Sie Vater eines Sohnes wären, der so eine Tat begangen hat?

    • @Shan Yun:

      Schade, dass der alte Drakon immer für Empörungsstrafen herhalten muss...



      aber das noch: Es hat sehr einleuchtende Gründe, weshalb Vergewaltigung, Entführung, Nötigung usw. deutlich geringer bestraft werden als Tötungsdelikte - es soll nämlich dem (potentiellen) Täter dadurch auch die Option bleiben, sein Opfer leben zu lassen und _relativ_ glimpflich davonzukommen. Wäre dem nicht so, hätten wir sehr wahrscheinlich sehr viel mehr Tötungen.

      Und hinzukommt, dass es im dt. Strafrecht nicht um Rache geht und nicht nur um Strafe, v.a. bei Heranwachsenden U21 geht es auch noch um Erziehung und bei allen um Resozialisierung.



      Partielle Wiedergutmachung im Rahmen eines Prozesses durch Täter-Opfer-Ausgleich gehört auch dazu.

      Als Mutter möchte ich das nicht erleben müssen und würde vielleicht nicht für mich selbst garantieren - als nicht unfehlbarer Mensch möchte ich von einem Rechtssystem be- und verurteilt werden, das mir bei aller Schuld und Verantwortung die Chance auf Änderung und Verbüßung lässt.

      • @hierbamala:

        Ihre Schilderung ist etwas unkorrekt. Die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach der Schwere der Schuld. Diese festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. So kann es vorkommen, dass ein Totschlag oder eine fahrlässige Tötung ein geringeres Strafmaß nach sich zieht, als eine Entführung oder ein Sexualdelikt. Die von Ihnen dargestellte Theorie gibt es so im deutschen Strafrecht nicht.

  • "...nach 13 Monaten kam er frei..."

    Wieso? Ist die Vergewaltigung eines Kindes so gering zu bewerten? Hätte er sich an Geld vergangen, wäre die Strafe wahrscheinlich höher gewesen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Nein.

      Wer sich an Geld vergeht, kommt frei. Erstens ist Geld ein Objekt und kann sich nicht wehren.



      Zweitens wird Steuerhinterziehung oder Veruntreuung oder einfach nur Geld verbrennen im Neoliberalismus belohnt.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Hoeneß hat länger gesessen...

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Super.

          CumEx-Heinis wurden freigesprochen.



          Panama Papers im Sande verlaufen.



          Drogeriemogul Schlecker kommt glimpflich davon.

          Im Durchschnitt sitzen Geldfetischisten nur sehr kurz habe ich den Eindruck.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Er wurde zu 4 Jahren Haft verurteilt.

      Das Hat die Autorin weggelassen.

      Und er war 19.

      Wäre er älter gewesen, wäre die Strafe vermutlich höher ausgefallen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Jugendstrafrecht. Da setzten auch die Niederlande den Fokus auf Resozialisierung und bei guter Führung ist man dann eben nach 13 Monaten frei. Aber garantiert nur unter Auflagen, wie therapeutische Begleitung etc.

      Es stellt sich bei derart gelagerten Fällen immer die Frage was im Sinne der Gesellschaft ist. Jemanden auf lange Zeit wegzusperren erhöht die Wahrscheinlichkeit nur, dass er für immer wegdriftet, nicht mehr eingliederungsfähig ist und später eine noch größere Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Einen jungen Menschen "umzupolen" ist, bei entsprechender Sozialprognose", für die Gesellschaft der bessere Weg.

      Generell gibt es aber im Erwachsenenstrafrecht in Deutschland eine erhebliche Diskrepanz in der Rechtssprechung, hinsichtlich des Strafmaßes, was das Verhältnis von Sexualdelikten, Körperverletzungen oder Kapitalverbrechen zu beispielsweise Finanzdelikten betrifft. Das liegt aber nicht in den Gesetzen begründet sondern ist eine Frage der Ausrichtung der jeweiligen Gerichte.

      • @Sam Spade:

        Wenn ich einem Opfer zeige, dass sein Leid der Gesellschaft nur eine winzige Strafe wert ist, zeige ich ihm, dass es nichts wert ist.

        Natürlich muss Resozialisierung sein. Aber es kann doch nicht sein, dass das Wohlergehen des Täters wichtiger ist, als das Wohlergehen des Opfers.

        Im übrigen war der Kerl zum Tatzeitpunkt 19. Warum also Jugendstrafrecht?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Da spricht die "innere Gerichtsbarkeit" direkt aus ihnen heraus. Aus dieser Perspektive ist ihre Äußerung verständlich.

          Es geht nicht um das Wohlergehen des Täters, sondern um den Aspekt, dass dieser nach seiner Entlassung keine Gefahr mehr für seine Umgebung darstellt. Darauf ist der Fokus ausgerichtet, besonders bei Delikten dieser Art.

          Es wird wohl in den Niederlanden ähnlich gehandhabt wie bei uns, bis zum 21 Lebensjahr kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

          Und bezüglich des "Wohlergehens" des Opfers, verweise ich auf den Kommentar von @normalo weiter unten. Der hat es auf den Punkt gebracht und viel besser kann man das nicht ausdrücken.

          • @Sam Spade:

            "Es geht nicht um das Wohlergehen des Täters, sondern um den Aspekt, dass dieser nach seiner Entlassung keine Gefahr mehr für seine Umgebung darstellt."

            Und dabei soll eine Strafe helfen, die kaum eine ist? Ist doch eher ein Signal, dass den Täter fast nichts passiert. So was läd zur Nachahmung ein.

            "Es wird wohl in den Niederlanden ähnlich gehandhabt wie bei uns, bis zum 21 Lebensjahr kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen."

            Kann. In Ausnahmefällen. Mittlerweile scheint das aber die Regel zu sein. Es ist doch ein Witz, dass über ein Wahlrecht ab 16 diskutiert wird, aber die volle Verantwortlichkeit in der Praxis erst mit 21 beginnt.

      • @Sam Spade:

        Das ist die Frage, was für die Gesellschaft besser ist.

        Auf individueller Ebene für den Täter sind vermutlich kürzere Strafen und eine intensive therapeutische Begleitung besser, um nach der Haft erneute Straftaten zu verhindern.

        Aber was bedeuten milde Strafen für die Opfer? Opfer, die traumatisches erlebt haben müssen damit klar kommen, dass Täter teils nur Bewährungsstrafen erhalten.

        Und was für sendet man für eine Message nach draußen, wenn schwerste Straftaten nur mit milden Strafen sanktioniert werden? Was bedeutet das für das Vertrauen in den Rechtsstaat, das Sicherheitsempfinden der Bürger, das Gerechtigkeitsempfinden? Und fehlt dadurch nicht doch die Abschreckung und animiert Täter, weil sie nur geringere Konsequenzen zu befürchten haben?

        • @gyakusou:

          Ich bin ganz glücklich, in einer Gesellschaft zu leben, die dem Opfer nicht unterstellt, dass es die Tat besser verkraftet, je mehr es den Täter dafür leiden sieht (bzw. den Respekt der Gesellschaft für seine Position daran bemisst, wie hart sie den Täter bestraft).

          Diese archaische, auf dem Konzept der Rache basierende Sichtweise ist nicht mehr zeitgemäß. Bestrafung macht nichts ungeschehen. Wir sollten uns daher nicht einreden, sie sei der richtige "therapeutische Ansatz" für die Bewältigung des Geschehenen.

          • @Normalo:

            Also ich käme mir als Opfer wertlos vor, wenn die Gesellschaft den Täter so lax bestraft.

            Aber die Gefühle der Opfer scheinen kaum noch eine Rolle zu spielen.

            PS: Die drakonischen Strafen a la USA sind auch nicht richtig. Aber mehr Augenmaß wäre schon angebracht. In allen Fällen, auf die ich in den Medien treffe, kommen die Täter mit winzigen Strafen davon. Der Eindruck mag falsch sein, aber er prägt nun mal das Bild.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Verbringen Sie nur ein Wochenende im Bau, und Sie werden vielleicht nochmal darüber nachdenken, wie "milde" ein Jahr darin wirklich ist. Wir reden hier nicht von einem hartgesottenen Karrierekriminellen, der das mit Gleichgesinnten zusammen auf der linken Pobacke absitzt.

              Davon abgesehen - und das war mein eigentlicher Punkt - ist die "Genugtuung", die das Opfer aus der harten Bestrafung des Täters ziehen soll, nun einmal von fragwürdigem Wert. Zum Einen verkennt die Selbstverständlichkeit, mit der vielfach die positive Wirkung harter Strafen auf das Opfer von NICHT-Betroffenen unterstellt wird, dass das Opfer im Zweifel gar nicht auf den Schild des Rechtsstaats gehoben werden will. Zum Anderen wird eben letztlich nichts besser, wenn man versucht, ein Negativ durch ein anderes Negativ zu kompensieren.

              Der Ruf nach dem Auge für das Auge stammt häufig genug eher vom Frust Außenstehender, die nicht helfen können (oder nicht helfen KONNTEN) und das irgendwie abreagieren wollen. Das ist menschlich, aber nicht der Sinn des modernen Strafrechts.

              • @Normalo:

                "Wir reden hier nicht von einem hartgesottenen Karrierekriminellen..."

                Eine 12-jährige zu vergewaltigen, ist nicht hartgesotten? Sie scheinen die Tat nicht ernst zu nehmen.

                Scheinbar ist es unter Männern immer noch üblich, solche Taten klein zu reden. Mann kommt sogar auf die Idee, Frau vorzuschreiben, was sie zu fühlen haben.

                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                  Bitte im Zusammenhang bleiben. "Hartgesottener Karrierekrimineller" meint einen Menschen, der gewohnheits- oder gar berufsmäßig Straftaten begeht und dabei im Zweifel auch nicht zum ersten Mal der Justiz vor die Flinte geraten ist. Solche Leute machen im Knast subjektiv wenig durch - sie kennen das und treffen im Zweifel dort auf Leute, die das auch kennen, stehen deshalb in der Regel auch in der Knasthierarchie eher oben. Ganz unten, wo das Leben allmählich zur Hölle wird, findet man dagegen z. B. knastmäßig unerfahrene Kindesmissbraucher. Die sind leichte Beute, und ihr Verbrechen finden auch Räuber, Drogendealer oder Schlägertypen in der Regel ziemlich verachtungswürdig. Ich wollte also nichts verharmlosen sondern dafür plädieren, solche "läppische" Haftstrafen nicht zu unterschätzen.

                  Und falls das mit dem "Vorschreiben" auf mich gemünzt ewar: Ich schreibe niemandem sowas vor sondern warne vor - AUCH bevormundenden -Unterstellungen von Genugtuung. Opferpsychologie ist geschlechtsunabhängig(!) kein Fach, das man bequem vom heimischen PC betreiben sollte. Opfer fühlen dann doch meist anders, als Nicht-Opfer glauben, dass sie selbst fühlen würden.

                  • @Normalo:

                    "Ganz unten, wo das Leben allmählich zur Hölle wird, findet man dagegen z. B. knastmäßig unerfahrene Kindesmissbraucher."

                    Genau da gehören sie auch hin. Sie haben eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt begangen. Und eben nicht einfach eine Bank ausgeraubt oder mit Drogen gedealt. Und sie sind brutale Gewalttäter. Allerdings welche, die sich besonders schwache Opfer aussuchen. Irgendwie scheint das nicht klar zu sein. Statt dessen macht man sich viele Sorgen um den Täter.

                    • @warum_denkt_keiner_nach?:

                      Sie unterschätzen augenscheinlich immer noch, was Sie da dem Täter an den Hals wünschen - oder führen gerade plastisch die Nachteile der Lynchjustiz vor.

                  • @Normalo:

                    ...und Ihre geschlechterkämpferischen Klischees könnten Sie bitte vielleicht auch einach mal stecken lassen. Es ist im Wesentlichen der ausdauernden (Lobby-)Arbeit von sehr progressiven, antidiskriminatorisch eingestellten Psycholog:*_Innen, Soziolog:*_Innen und Kriminolog:*_Innen zu verdanken, dass die moderne Straftheorie gerade bei jungen (Erst-)Tätern nicht mehr so auf Wegsperren und gerechte Sühne setzt wie früher sondern einen eher pädagogischen Ansatz verfolgt, der entsprechend mildere Strafen bzw. erleichterten Vollzug derselben zeitigt.

                    Sie können jetzt über "Die Geister, die man rief" kühmen oder sich vielleicht auch mal Gedanken machen, ob es nicht ein wenig inkonsequent ist, bei bestimmten Delikten plötzlich wieder eine unterschwellige Sehnsucht nach dem Scharfrichter zu entwickeln. Aber "das Patriarchat" hat (außer dass es natürlich per se immer an Allem schuld ist) an dieser Entwicklung sehr wenig bis gar keinen Anteil.

        • @gyakusou:

          Die meisten Überlebenden müssen damit klarkommen, dass es keine Chance auf Verurteilung gibt.

          Auch höhere Strafen würden an dieser Tatsache nichts ändern und somit keine abschreckende Wirkung entfalten.

          Die Gesellschaft profitiert daher viel eher durch efolgreiche Resozialisierung

  • Entweder ist der Mann eiskalt oder grenzenlos naiv. Aber Mut hat er. Die Gesellschaft vergisst nicht, schon bei kleineren Anlässen. Und bei der schwere des Deliktes kann er davon ausgehen, dass ihm auf Schritt und Tritt bei den olympischen Spielen Ablehnung widerfahren wird.

    Urteilen möchte ich darüber nicht. Rechtlich hat er seine Strafe verbüsst und gilt im Umfeld als resozialisiert, aber bei einer derartigen Sexualstraftat bleibt dann doch ein fader Beigeschmack.

    War halt kein Autodiebstahl oder Einbruch, sondern es ist ein Schaden entstanden unter dem sein Opfer ein Leben lang zu leiden hat.

  • Jeder, der ein "komisches Bauchgefühl" hat oder der mit dem Autoren irgendwelche Forderungen stellt, hat das mit der Ressozialisation nicht verstanden. Die Strafe ist verbüsst, aus und vorbei.

    Man kann gerne darüber diskutieren, ob die Strafe lang genug war oder nicht.

    • @DiMa:

      Nein, Resozialisierung heißt ganz sicher nicht, dass man Straftäter in jedem Bereich willkommen heißen muss.

      Schon gar nicht im privaten Bereich, wo ich ganz sicher nicht mit so einer Person abhängen möchte.

      Aber auch Verbände und Sportligen können sich eigene Richtlinien verpassen, die den Zugang von Sexualstraftätern verbieten.

      • @gyakusou:

        Doch Resozialisierung heißt GENAU das: Den Täter NICHT wie einen Aussätzigen zu behandeln, sondern ihm die Chance geben, wie Jeder andere Mensch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ob man es in sich hat, das zumindest zu versuchen, ist natürlich eine Frage der Persönlichkeit. Aber Verbände oder Sportligen sind gehalten, auch an DER Stelle so gut es geht auf Diskriminierungen zu verzichten.

    • @DiMa:

      Resozialisierung bei kleinen und mittleren Vergehen gerne. Jemand der einen anderen Menschen geschlagen hat, der etwas, eventuell aus Not, gestohlen oder geraubt hat, der Steuern hinterzogen hat, sehr gerne!



      Dies sind Taten, die nicht akzeptabel sind, aber die das Leben anderer Menschen nicht komplett zerstören.

      Jemand der das Leben eines anderen Menschen komplett zerstört, hat nicht das Recht, sein eigenes einfach so weiterzuleben als wäre nichts geschehen!



      Solange das nicht gesellschaftlicher Kontext ist, werden diese Taten nämlich nicht verschwinden!

      • @TeeTS:

        "Jemand der das Leben eines anderen Menschen komplett zerstört, hat nicht das Recht, sein eigenes einfach so weiterzuleben als wäre nichts geschehen!"

        Wie kommen Sie denn darauf, dass er das tut? Er wurde veurteilt und war in Haft. Sexualstraftäter, deren Opfer Kinder waren, stehen in Gefängnissen in der ganzen Welt auf unterster Rangstufe.

        Aber Das sieht mir schon mal allein deshalb nicht so aus, als ob er sein Leben einfach weiterlebt, als wäre nichts geschehen. Er hat überdies durchaus Einsicht und Reue gezeigt. Vermutlich für Leute wie Sie nicht ernsthaft genug.

        Es gibt Gesellschaften, die für solche Taten sehr viel härtere Strafen haben. Und trotzdem gibt es diese Taten weiterhin. Merkwürdig. Es scheint fast so, als ob sich Täter vom Strafmaß allein gar nicht effektiv abschrecken lassen. Und zwar selbst dann nicht, wenn die Rache im Vordergrund steht, und auf Resozialisierung gar kein Wert gelegt wird.

      • @TeeTS:

        "Jemand der das Leben eines anderen Menschen komplett zerstört, hat nicht das Recht, sein eigenes einfach so weiterzuleben als wäre nichts geschehen!"

        Genau dieses Recht hat er dann. Nenn sich Resozialisierung. Begründete Einschränkungen könnte es geben, wenn er bespielsweise mit Kindern oder im Sicherheitsgewerbe tätig ist.

      • @TeeTS:

        Auf welche Studien, Argumente berufen Sie sich hier? Seit wann geht es um Rache (ich spitze zu), und nicht um Korrektur und Resozialisierung?



        Würden die Taten bei Kopf-ab verschwinden?



        Steuern hinterziehen in der Größenordnung eines Würth entspricht schon vielen Kindern ohne Frühstück, nebenbei.

    • @DiMa:

      Jeder, der kein komisches Bauchgefühl dabei hat, sollte seinen moralischen Kompass überprüfen. Nur weil er nicht mehr im Gefängnis sitzt, heißt das nicht, ihn und seine Tat nicht verabscheuen zu dürfen und das auch zu äußern. Wenn Sie mögen, dürfen Sie ja gerne mit ihm ein Bier trinken gehen.

      • @BrendanB:

        Selbstverständlich verabscheue ich die Tat, nur hat das nichts mit der Frage der Wiedereingliederung zu tun.

      • @BrendanB:

        Man kann ein komisches Gefühl haben. Ok.



        Daraus etwas abzuleiten, wäre allerdings wohl fragwürdig. Man sollte die Regeln ändern, nicht Willkür oder "Volksgefühl" wieder einführen wollen.



        Es geht um Resoozialisierung, auch in den Niederlanden. 13 Monate Knast als solcher Missetäter war sicher übrigens auch nicht vergnügungssteuerpflichtig, falls es Menschen nur darum ginge.