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Richter kippen Maskenpflicht an SchulenWildwest-Rechtsstaat

Zwei FamilienrichterInnen aus Weimar und Weilheim hebeln Corona-Regeln an Schulen aus – obwohl sie gar nicht zuständig sind.

Vor der Schule Masken auf, manche Richter sehen das anders Foto: Robert Michael/dpa

Freiburg taz | Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und Geistesverwandte. Zwei eigenwillige RichterInnen aus Weimar und Weilheim haben jüngst angeordnet, dass Kinder in der Schule keine Masken tragen müssen – weil diese das „Kindeswohl“ gefährden. Eine Korrektur der Beschlüsse ist kompliziert.

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man zum Beispiel, wenn ein Kind in der Familie missbraucht, geschlagen oder vernachlässigt wird. Dann kann einE FamilienrichterIn am Amtsgericht eingeschaltet werden. Sie kann Auflagen erteilen oder sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666).

Möglich sind nach dieser Vorschrift auch Maßnahmen gegenüber Dritten. So könnte zum Beispiel dem gewalttätigen Opa ein Hausverbot erteilt werden. Doch an Auflagen für LehrerInnen und Schulen hat der Gesetzgeber dabei sicher nicht gedacht.

So aber argumentierte nun der Familienrichter Christian Dettmar in Weimar (Thüringen). Durch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Schule würden die Kinder „physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe.“

Richter befürchtet Verformung der Ohrmuscheln

Der Richter hat Anfang April einen 192-seitigen Beschluss verfasst, der offensichtlich auf Breitenwirkung zielt. Er zitiert dabei ausführlich drei maskenkritische GutachterInnen und kommt zum Ergebnis, dass ein Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht belegt sei. Stattdessen, so die Argumentation, drohten den Kindern psychische Probleme, Zahnfleischentzündungen und eine Verformung ihrer Ohrmuscheln.

Zwar gibt es landesrechtliche Anordnungen zum Tragen von Masken in der Schule, das räumte auch Richter Dettmar ein. Doch die Regeln seien ungeeignet und damit unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Dass der Familienrichter sich hier weit jenseits seiner Zuständigkeit bewegt, ist für JuristInnen offensichtlich. Denn Eingriffe des Staates in Rechte der BürgerInnen prüfen eigentlich die Verwaltungsgerichte. Das gilt auch für die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder.

So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim schon im Oktober 2020 auf Klage von zwei Schülern die Maskenpflicht im Unterricht geprüft und als wirksames Mittel akzeptiert. Der VGH verwies dabei auf das Robert Koch-Institut (RKI), die Gesellschaft für Virologie und die Heidelberg-Studie zum Infektionsgeschehen bei Kindern.

QuerdenkerInnen klagen gezielt

Doch der Beschluss des Familienrichters aus Weimar zieht inzwischen Kreise. Am dortigen Amtsgericht sind bereits 22 ähnliche Anträge von Eltern anhängig, für einige von ihnen wird wieder Richter Dettmar zuständig sein. Und am Amtsgericht Weilheim (Bayern) hat am Dienstag eine Familienrichterin entschieden, dass zwei Realschüler in der Schule keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Sie berief sich in ihrem 27-seitigen Beschluss ausdrücklich auf die Argumentation ihres Thüringer Kollegen.

Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. Schon seit Wochen gibt der pensionierte Richter Hans-Christian Prestien auf Youtube Tipps, wie Eltern mit Hilfe von Familienrichtern die Maskenpflicht aushebeln können. Und in Thüringen gab es nach Informationen der Thüringer Allgemeinen sogar eine Telegram-Gruppe von maskenkritischen Eltern, die mit Hilfe der Anwältin Yvonne Peupelmann die Klage beim Amtsgericht Weimar gezielt planten. So war bekannt, für welche Anfangsbuchstaben Richter Dettmar zuständig ist, deshalb wurden extra antragsstellende Eltern mit passenden Nachnamen gesucht.

Doch was passiert nun mit den Beschlüssen von Weimar und Weilheim? Normalerweise werden Fehlurteile und Kompetenz-Überschreitungen von RichterInnen in der nächsten Instanz korrigiert. Doch das ist hier nicht so einfach.

Ein Beschluss im familiengerichtlichen Eilverfahren ist unanfechtbar, wenn er ohne mündliche Verhandlung erfolgte. Das Land als Schulträger kann dann nur eine mündliche Verhandlung beantragen, in der das Eilverfahren wiederholt wird – allerdings vor dem gleichen Richter. Erst anschließend könnte die nächste Instanz angerufen werden.

Fehlurteile und Kompetenzüberschreitung

Das Land Thüringen will darauf aber nicht warten. Es hat gegen den Beschluss von Richter Dettmar sofort das Oberlandesgericht Jena eingeschaltet. Begründung: Es handele sich um einen „Scheinbeschluss“ – für den die üblichen Regeln des Prozessrechts offensichtlich nicht gelten sollen. Das passt zum Thüringer Wildwest-Rechtsstaat.

Ein zusätzliches Problem bringt Dettmars Beschluss, weil er die Maskenpflicht nicht nur im Fall der zwei 12- und 14-jährigen Jungs beseitigte, um die es im Verfahren eigentlich ging, sondern auch für alle MitschülerInnen, die an den beiden Schulen unterrichtet werden. Auch dieser Exzess ist allem Anschein nach rechtswidrig – aber zunächst wirksam. Die Landesregierung akzeptiert Dettmars Beschluss allerdings nur bezüglich der beiden Jungs. „Bei allen übrigen Schülern werden die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen weiter angewandt“, hieß es im Erfurter Bildungsministerium auf Nachfrage. Das heißt: die Maskenpflicht gilt – trotz Gerichtsbeschluss – an den betroffenen Schulen vorerst weiter.

Zugleich stellten BürgerInnen erste Strafanzeigen gegen Richter Dettmar wegen Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat mit der Vorprüfung begonnen. Vermutlich wird aber kein Verfahren gegen ihn eröffnet. Denn eine strafbare Rechtsbeugung läge nur vor, wenn der Richter das Recht vorsätzlich falsch angewandt hat. Das dürfte jedoch kaum nachweisbar sein. Angesichts seines missionarischen Eifers ist eher davon auszugehen, dass er seinen Beschluss für richtig hält und alle KritikerInnen für fehlgeleitet.

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87 Kommentare

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    Die Moderation

  • Diesen 24/7 Einsatz den die Querfaschisten in ihrem vermeintlichen Widerstand anscheinend an den Tag legen können, hätten sie mal gegen das PolG, das Versammlungsgesetz NRW, Gorleben, Neonicotinoide, Pegida oder anderweitig toxisches einsetzen sollen.



    Aber da hätten Sie dann wohl ein Problem mit dem Begreifen und würden außerdem von den Umstehenden gemieden.



    Gibt´s ja garnicht. Lesen die Online Taz nur um in einem weiteren Medium rumzuschwurbeln.

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    Die Moderation

    • @Marie Pribbernow:

      Luschtig, Ihre Bemerkung mit der Bildung.



      Für was braucht man Bücher, Berichte, Fachleute, einfach ein kurzes statement in 11 Zeilen und schon sind die Weltprobleme gelöst und auch die Menschheitsgeschichte nebenbei erklärt.

  • Wow, ein Stückchen Stoff als Symbol der Unterdrückung durch einen übergriffigen Staat. Das verwundert mich immer wieder. Wenn man die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch Ausgangssperren kritisch sieht und der Meinung ist, dass sei nicht verhältnismäßig oder ein Verweilverbot lächerlich findet, dann kann ich das nachvollziehen. Aber der Wirbel um die Maske, ist mir schleierhaft.



    Das sie, egal in welcher Ausführung, keinen 100% Schutz für den Träger oder andere bietet, ist völlig klar. Aber wenn sie auch nur einen teilweisen Schutz liefert, kann sie Ansteckungen verhindern und damit ist sie doch ein sinnvolles und einfaches Mittel gegen die Pandemie.

  • So wie Prüfungen der Moral in der Polizei und der Bundeswehr stattfinden, sollten in meinen Augen auch alle paar Jahre Prüfungen für RichterInnen stattfinden, ggf. das Bundesverfassungsgericht dafür erweitern. M. M. nach ist das sowieso fällig, da viele Urteile in verschiedensten Fällen für uns Bürger nicht mehr nachvollziehbar sind.

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    Die Moderation

  • Ehrlich? Denkt jemand daran, dass auch Lehrer Familien haben? Bin nicht geimpft, als Lehrer weiterführender Schulen noch nicht dran. Unterrichte in einer 10. Klasse Präsenz, habe 2 schulpflichtige Kinder. Man erwartet von uns, dass wir Distanzuntericht und Präsenzunterricht nebeneinander bewältigen - seit Januar 7 Tage die Woche Arbeit bis 21 Uhr, um alle Schüler adäquat zu beschulen. Ganz nebenbei findet man es selbstverständlich, dass wir Lehrer immer bei guter Laune sind und die psychische Belastung, die zu völliger Überarbeitung durch die ständige Angst vor Ansteckung noch dazu kommt, einfach fröhlich wegstecken, seit über einem Jahr. Zeitweilig trotz hoher Inzidenzwerte mit bis zu 30 Kindern ohne Maskenpflicht in 64 m²-Räumen (Ende Oktober 2020). Das ist für alle so in Ordnung gewesen.



    Für mich nicht. Ich habe Angst: meinen Mann (Risikopatient) anzustecken, ihm den Tod zu bringen, davor, dass meine Kinder erkranken und sich Longcovid holen, auch davor, selbst zu erkranken und Schlimmeres. Was wird dann aus meinen schulpflichtigen Kindern? Die wir übrigens neben der Arbeitsbelastung genauso zu Hause beschulen müssen, wie alle anderen Eltern auch.



    Eines steht für mich fest: wenn es reicht, reicht es. Habe mich an sämtliche Regeln gehalten. Besuche meine Eltern höchstselten - wenn, dann immer mit Maske, weil ich sie nicht anstecken möchte, umarme sie seit einem Jahr nicht, gehe nur in den Supermarkt. Wenn irgend jemand aus meiner Familie Covid bekommt, dann, weil ich und unser älteres Kind in die Schule gehen - woanders gibt es in unserem von Regeln geprägten Leben keinerlei Möglichkeit, uns anzustecken. Eins steht für mich fest: sobald in meinem Klassenraum ein Kind ohne Maske sitzt, dessen Eltern nicht gewillt sind, seine Mitschüler und Lehrer zu schützen, ist für mich Schluss. Spätestens dann finde ich eine Möglichkeit, nicht mehr vor Ort zu arbeiten. Fragt sich, wie besagte Eltern Präsenzunterricht ohne Lehrer organisieren wollen - ich denke nicht allein so.

  • Da hat sich wohl bei manchen im Gehirn schon was verformt...kommt wohl vom vielen "peupeln" in der Nase. Ich frage mich wie lange man sich von diesen Nichtdenker*innen noch auf der Nase rumtanzen lassen muss. Ein Mietendeckel in Berlin, der viele Menschen vor Wuchermieten bewahrt hätte ist angeblich Bundessaache, aber jetzt kann ein einzelner Richter entscheiden, ob an den Schulen Masken getragen werden sollen oder nicht?



    Irre, jede/r echte Querdenker*in wie Galileo Galilei oder Ellen Key würden sich im Grab herum drehen.

  • Die ZUNEHMEND in der Justiz anzutreffende Irrationalität, Rechts-Unkundigkeit, gepaart mit der Inkaufnahme des Verstoßes gegen Recht und Gesetz, nimmt, auch angesichts dieses Beispieles ein Ausmaß an, welches einem das blanke Entsetzen ins Gesicht treibt, UND jede Bürger*in auf den Plan ruft, diesem rechtlichen, politischen und intellektuellen Verfall auf Justizebene vernehmbar zu begegnen.



    Denn was ist bitte mit dem Recht auf (Über-)Leben des Kindes (welche nachweislich, wenn auch wenig, auch an Covid versterben können). Oder deren Recht auf ein gesundheitlich möglichst Covid-befreites Leben? Zumal wir doch über die mittel- und langfristigen Folgen einer Corona-Infektion überhaupt NICHTS GESICHERTES wissen (können)!



    Hier fehlt es doch offenbar schon an einer - vom Gericht in solchen Fällen zwingend vorzunehmenden - Grundrechtsabwägung.

    Da ich weiß, dass selbst derartig gravierende Fehlentscheidungen für Richter*innen sanktionslos bleiben, halte ich es für unumgänglich, dass der (Grund-)Gesetzgeber endlich KLARE Voraussetzungs- und Sanktionsregeln dafür schafft, wenn ein Gericht unter - für das Gericht leicht erkennbaren Umständen - gegen Recht und Gesetz verstößt, sowie irrational, und/oder sachfremd entscheidet.



    Alternative: Die AfD & Co.-Richter*innen "vermehren" sich und verändern so die Rechtswirklichkeit in der BRD, dann BANANENrepublik Deutschland.



    Wollen wir diese Erosion des Rechtsstaates wirklich zulassen?



    Ich zumindest NICHT! ;-)

    • @tazeline:

      Bin definitiv deiner Meinung: Das Grundrecht auf ein covidfreies Leben forever ist nunmal ein Supergrundrecht neben dem alle anderen Grundrechte echt nur pipifax sind. Wer braucht schon Freiheitsrechte?



      Dass in den armen Ländern dieser Erde jetzt täglich Zigtausend mehr Kinder verhungern müssen wegen der Lockdowns in den reichen Ländern spielt auch keine Rolle.



      Das Supergrundrecht auf körperliche Covidunversehrtheit geht vor. Auch vor den Grundbedürfnissen von Kindern. Das müssen die AfD&Co-Richter lernen.

      • 2G
        21890 (Profil gelöscht)
        @Louso:

        Wo beschränkt das Tragen einer Maske die Freiheitsrechte? Bitte erläutern.

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    • @Rudi Hamm:

      Rudi, ich befürchte, dass es Dir diesbezüglich an der notwendigen Erfahrung in der Rechtspraxis fehlt. Gerichte maßen sich zwischenzeitlich an, trotz fallbezogener RechtsUNkenntnis über uns Bürger*innen "Recht zu sprechen". Und dies auch letztinstanzlich!

    • @Rudi Hamm:

      Es gibt inzwischen zahlreiche wissenschaftliche Studien renommierter internationaler Universitäten, nach denen Masken einen Großteil der menschlichen Aerosole inklusive Viren aufhalten. Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die etwas anderes besagt und ebenfalls keinerlei belegte Informationen über eine potentielle Schädlichkeit von Masken für Kinder oder Jugendliche.



      Insofern ist ein Richter, der den Stand der Wissenschaft ignoriert ein Querdenker. Ungefähr so, als würde ein Richter sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr für ungültig erklären, weil er nicht an ihre sicherheitsrelevante Wirkung glaubt.

      • @LotharHS:

        @Lothars: Kannst du mir diese zahlreichen Studien renommierter internationaler Universitäten mal nennen, dass "Masken" Viren aufhalten? Habe keine finden können.

    • @Rudi Hamm:

      Ach das ist so etwa die gleiche Argumentation, wie dass man kein Nazis ist weil....



      Ist doch schnurz ob Querdenker oder Linksträger. Es wird verlangt, sich an Regeln zu halten - nicht dass Sie die Regeln verstehen. Man muss Regeln - leider - auch dann einhalten, wenn man sie doof findet.



      Dass das Maskentragen das Kindeswohl schädigt ist ja etwas hanebüchen. Es gibt reichlich Menschen, die eine acht-Stunden-Schicht mit Maske hinkriegen, da wird so ein armer 12Jähriger dasm wohl auch für ein paar Schulstunden hinbekommen. Ansonsten muss er zuhause bleiben...

      • @Tz-B:

        "Es gibt reichlich Menschen, die eine acht-Stunden-Schicht mit Maske hinkriegen, da wird so ein armer 12Jähriger dasm wohl auch für ein paar Schulstunden hinbekommen."



        Für diese Menschen, die beruflich Maske tragen müssen, gelten die Arbeitsschutzbestimmungen. Für unsere Kinder nicht! Nicht ohne Grund hat mir Frai Eisenmann auf eine Mail geantwortet: "...bei sachgemäßer Nutzung entstehen keine gesundheitlichen Schäden..."



        Ärzte werden in sachgemäßer Nutzung geschult. Kinder nicht. Und selnbst wenn: Wieviele Kinder - jetzt auch Grundschulkinder - werden sich zu 100% an "sachgemäße Nutzung" halten? Fragen Sie mal einen Arzt, was das bedeutet. Und fragen Sie den Arzt, ob der in seiner Pause die Maske auch aufbehält. Und auf dem Weg von und zur Arbeit. Denn unsere Kinder müssen auch in der Pause und beim Herumrennen Maske tragen, auf dem Weg von und zur Schule, wenn sie den ÖPNV nutzen. Wer von euch tut das auch und kann da mitreden?

        (...)

        Der Kommentar wurde bearbeitet.

        Die Moderation

      • @Tz-B:

        klar, aber an Folgeschäden durch die Maske denken Sie nicht.



        Selbst im Bundestag ging ein Merkblatt rum das die hohen Damen Herren aus der Politik die Masken nach einer bestimmten Zeit unbedingt ausziehen müssen und eine Maskenpause einlegen.



        Aber der Pöbel - also wir - und unsere Kinder sollen die duerhaft tragen.



        Naja - seinn sie weiter so naiv und denken das alles "nur zu unserem Wohle ist"

      • @Tz-B:

        Naja,als mündiger Bürger kann ich von den sog. Volksvertretern schon erwarten, dass sie logische, nachvollziehbare Regeln erlassen. Ich muss nicht alles tun, was von oben diktiert wird und möglicherweise gegen bestehendes Recht verstößt.

    • @Rudi Hamm:

      Um ihre erste Frage zu beantworten: einfach den Artikel lesen.

      • @Anna Bell:

        Auch wenn er den Artikel "nochmal" liest, wird er als mündiger Mensch das Recht haben, eine eigene Sicht und Meinung zu haben.



        Da nirgendwo steht, dass er die Regeln faktisch übergeht, und Masken verweigert, macht es Ihn nicht zu der Art von Querdenkern, wie viele stigmatisiert oder gar beschimpft werden, nur wenn sie sagen, das sie es leid sind.

        • @KnallImAll:

          Yes, bin ganz deiner Meinung!

    • @Rudi Hamm:

      Zustimmung!

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    Die Moderation

    • @Investigativ 2020:

      Der Nordkurier beschäftigt sich lediglich mit Todesfällen und direkten Krankheitsverläufen. Mit den Langzeitschäden beschäftigt er sich nicht. Dann käme er zu einem anderen Ergebnis.

      Nach einer italienischen Studie haten fast alle Kinder nach einer Coviderkrankung Langzeitbeschwerden. Ob das der Kinderpsyche gut tut, wage ich zu bezweifeln.

      www.focus.de/polit...n_id_13210858.html

      • @PPaul:

        Nicht der Nordkurier befasst sich "lediglich mit Todesfällen" sondern der Nordkurier zitiert, was die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie zum Thema Corona und Kinder sagt. Die DGPI hat garantiert auch Long-Covid auf dem Schirm! Aber es ist nunmal Fakt:



        "Insgesamt kommen die DGPI-Kinderärzte zu folgendem Schluss: „Die nun seit Beginn der Pandemie gemachte Beobachtung, dass von den schätzungsweise 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland nur etwa 1200 mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus (< 0,01%) behandelt werden mussten und 4 an ihrer Infektion verstarben (< 0.00002%), sollte Anlass sein, Eltern übergroße Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern zu nehmen.“

        1200 von 14 Millionen (!) Kinder hatten einen schweren Krankheitsverlauf. Die Grippe ist da für Kinder (!) gefährlicher. Jetzt ist halt die Frage, was wir damit machen? Lockdown, Maske und Abstand forever? Das Leben verbieten, damit wir überleben? Den Kindern das leben verbieten? Nie mehr raufen? Nie mehr den Freund an der Hand fassen? Nie mehr die Freundin umarmen? Erste Liebe, erster Kuss, womöglich Sex - unmöglich? Denn genau das tun wir, wenn wir 14 Millionen Kindern verbieten Kinder zu sein, Mensch zu sein, damit 0,01% nicht womöglich schwerer erkranken.

        Wer von euch will denn so leben? Denn das müssen wir _für immer_, wenn wir Schicksale, wie die von den 0,01% vermeiden wollen. Dann dürfen unsere Kinder nie mehr unbeschwert Kind und Jugendlich sein. Ich finde diese Vorstellung viel viel schlimmer als jedes Horroszenario von Lauterbach.

    • @Investigativ 2020:

      Du hast geschrieben "Von Kinderpsyche keine Ahnung [...] , geschweige denn bei führenden Psychologen nachzulesen, was man Kindern damit antut", jedoch hast du dazu keinerlei Beispiele oder Beweise vorgelegt. Deine Quelle, wenn diese denn vertrauenswürdig ist, hat dazu auch nichts genannt.



      Jedes Kind, welches an diesem Virus gestorben ist, ist eines zu viel!



      Wie du bereits richtig bemerkt hast geht es nicht darum nur Kinder, sondern vorallem die Älteren vor dem Virus zu beschützen.



      Selbst wenn die Sterberate bei den Kindern gering erscheint, können diese dennoch den Virus verbreiten, wodurch wir ihn vielleicht noch deutlich länger ertragen müssen (zudem ist deine Quelle irrelevant, da sie keine/kaum deiner Argumente und Thesen bestärkt). Dies hätte zudem die Folge das mehr Menschen sterben. Nicht zu vergessen das Viren immernoch mutieren können und wir es so womöglich in Zukunft mit einem deutlich gefährlicheren Virus zu tun haben könnten.



      "Ihr [habt Angst], die Kinder könnten EUCH anstecken und das ist wirklich absolut Kindeswohlgefährdung", deine These ist höchstwarscheinlich einfach nur ein Gedanke den du untern der Dusche hattest, dazu steht in deiner Quelle nichts und du besitzt somit wiedermal keine Beweise um deine These zu belegen.

      "Also kann es nur darum gehen, dass Ihr Angst habt, die Kinder könnten EUCH anstecken",es kann auch um etwas was anderes gehen, wie bereits in deiner Quelle steht "[Die Todeszahlen sollten] Eltern übergroße Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern [...] nehmen", hier wird genannt Eltern hätten Angst ihre Kinder könnten an dem Virus sterben.

  • Es sind diese Urteile, die das Kindeswohl und das der Lehrer und Eltern gefährden.



    Hauptursache für die aktuelle Problematik ist aber, dass in unseren Gesetzen keine Pandemie vorgesehen ist. Wahrscheinlich, weil man aus gutem Grund Angst vor entsprechend autorisierten Vorgehensweisen hat, die dann nicht jeder x-beliebige Provinzrichter aushebeln kann. Genau so ein Gesetz brauchen wir aber, um das fürchterliche Chaoes, dass wir seit einem Jahr von allen Seiten her erleben, hinter uns lassen zu können.

  • Selbstverständlich kann jeder Richter, das komplette (Grund-)Gesetz anwenden. Er muss es sogar gem § 17 Abs. 2 GVG.

    Diese Verbreitung von Irrglauben auch oder gerade durch Juristen, dass Richter nur Teilrechte anwenden dürften zeigt bestenfalls, wie viel Angst in Juristenkreisen besteht, dass mutige Richter Mißstände/Unrecht und Rechtsbeugung eigenständig aufklären und beheben.

    Ein Richter ist nur dem Gesetz und nicht seinen Kollegen unterworfen. Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Nur das BVerfG kann Urteile mit Rechtsbindung erzeugen, so sie im BGBl. veröffenlticht worden sind.

    zum Nachlesen gerne 2 BvR 42/76

    Das in der BRD Opferschutz und Schutz vor Folter und erniedrigender/herabwürdigender Behandlung nicht sonderlich verbreitet und gefördert wird, gestattet dennoch nicht, dass Richter ihre (grund-)gesetzliche Pflicht zum Grundrechtsschutz eines jeden Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG) ignorieren dürfen.

    Wenn man schon kein Flugzeug mit Terroristen abschießen darf, um andere Menschen zu schützen, ist das Grundrecht von (mutgemaßten/unterstellten) Tätern auch bei geringerer Gefahr entsprechend zu respektieren.

  • "Denn eine strafbare Rechtsbeugung läge nur vor, wenn der Richter das Recht vorsätzlich falsch angewandt hat. (...). Angesichts seines missionarischen Eifers ist eher davon auszugehen, dass er seinen Beschluss für richtig hält und alle KritikerInnen für fehlgeleitet."

    Das ist ja toll. Man kann das Recht also beugen, wie man will, wenn man nur fest davon überzeugt ist.

  • Oh Herr lass es Hirn regnen

  • Recht und Sinn müssen nicht immer Hand in Hand gehen

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    Die Moderation

    • @MIETER:

      Sorry, Mieter, aber wenn ich irgendwo rechtes Gedankengut wahrnehme, dann in deinem Kommentar. Mich gruselt es, wenn ich so etwas lese.

    • @MIETER:

      Ach ja, die Kinder sollen in ein Heim?! Damit wären sie dann unschuldig die Bestraften...denn vielleicht haben sie ja liebevolle Eltern, nur halt leider welche mit ein paar kruden Ansichten...

    • @MIETER:

      wie kann man nur so Herzlos über das wohlergehen der Kinder urteilen...



      Die meisten Eltern die so handeln sind nicht gleich Quendenker oder Coroana-Leugner, sondern Eltern die sich über die Folgen von Maskentragen, Testungen und sonst noch was kommt, sorgen machen! Eine ausreichende Aufklärung durch Schulen oder Kinderärzte währe viel angebrachter!

    • @MIETER:

      Wie weit mussten wir kommen das solche Kommentare rausgehauen werden....Kinderheim wegen keine Maske...warum nicht direkt Straflager?

  • Ich finde es etwas befremdlich, wie einseitig das Thema hier in den Kommentaren (und z.T. im Artikel) behandelt wird. Die Maskenpflicht in Grundschulen etwa wurde aus gutem Grund bis jetzt in den meisten Bundesländern noch nicht eingeführt. Es ist in der Tat für Grundschulkinder eine große Belastung, den ganzen Schultag maskiert zu sein, nicht singen zu dürfen, keinen Körperkontakt zu haben.



    Was ist aus unserer Diskussionskultur geworden? Es sollte nicht so weit kommen, dass besorgte Eltern nicht mehr die Bedürfnisse ihrer Kinder beachten, weil sie Angst haben müssen, mit Querdenkern in Verbindung gebracht zu werden. Es macht mir manchmal Angst, wie schnell abweichende Meinungen sofort als "rechts" oder "querdenk" abgestempelt werden. Auch wenn die betreffenden Antragsteller und evtl. die betreffenden Richter vielleicht gewissen Kreisen angehören, ist es dennoch sicherlich bedenklich, Bestrafungen der Richter zu fordern und dabei die Augen vor den Folgen der - gutgemeinten - Maßnahmen zu verschließen. Ich bin sicherlich kein Querdenker und meine Kinder schon gar nicht. Aber auch ich merke, dass die Maßnahmen gerade bei jüngeren Kindern negative psychologische Wirkungen haben. Maske tragen, auch wenn es unangenehm ist, nicht singen dürfen, keine Spiele mit Körperkontakt, nicht laut lachen - man muss nicht an Verschwörungstheorien glauben, um zu erkennen, dass dies nicht der natürlichen Lebenswelt eines kleinen Kindes entspricht.



    Daher halte ich es für befremdlich und auch fahrlässig, Eltern mit solchen Bedenken pauschal als "Querdenker" abzustempeln.



    Und ganz ehrlich: Als meine Tochter mich kürzlich fragte, ob es nicht eigentlich überflüssig sei, von 8 bis 15 Uhr Maske tragen zu müssen, obwohl alle Anwesenden vor Schulbeginn negativ getestet wurden, habe ich ihr schließlich auch nicht verboten, so etwas zu sagen oder zu denken. Und schon gar nicht soll sie Angst davor bekommen, solche Gedanken zu äußern, denn das wäre für ihre Entwicklung bestimmt nicht gut.

    • @Pep:

      "Es ist in der Tat für Grundschulkinder eine große Belastung, den ganzen Schultag maskiert zu sein, nicht singen zu dürfen, keinen Körperkontakt zu haben."

      Das sind aber drei unterschiedliche, voneinander unabhängige Maßnahmen. Bzw. im Gegenteil: Ohne Masken müssen Abstandspflicht und Hygieneregeln noch strikter eingehalten werden. Das sieht man z.B. im Vergleich zwischen dem Schulalltag jetzt und letztes Jahr im Frühsommer. Die Abstandspflichten werden jetzt längst nicht so streng eingehalten wie damals.

      • @Francesco:

        In _allen_ Schulen gilt ganz klar:



        Testpflicht!



        Abstandspflicht!



        Maskenpflicht!



        Hygieneregeln!



        Lüften!

        Singen verboten!



        Tanzen verboten!



        Berührungen verboten!



        Unbeschwertes Spiel und Lachen: Unmöglich!



        Auf 1 Meter dem Freund nahe gekommen: Anschiss!

        Die drei Maßnahmen gelten, werden an den allermeisten Schulen unerbittlich von den Kindern eingefordert! Nach wie vor!

        Aber spannenderweise gibt es sehr viele Länder um uns herum, wo diese Maßnahmen für Kinder nicht gelten (übrigens aus genau den Gründen, die der Weimarer Richter aufgeführt hat!). Und dort sind die Zahlen auch nicht schlimmer als hier. Was sagt uns das?

  • Beschwerde zum Oberlandesgericht

    • @MIETER:

      Weshalb?



      Auf welcher Grundlage? Weil Ihnen die Rechtsprechung eines (noch) unabhängigen Gerichts nicht passt?



      Ist das Ihr Demokratieverständnis?

      • @janina schneider:

        Es gibt genug unabhängige Richter. Dass aber ein Richter in Bereichen Entscheidungen trifft, die offensichtlich nicht seine Aufgabe sind, ist doch wohl frech. Wollen Sie, das ein Verkehrsrichter Ihnen demnächst einen Mord anhängen darf, nur weil es ihm gerade einfällt, dass das Streicheln eines Schafes über den Schmetterlingseffekt dazu führt, dass ein Balken auf einen Bauarbeiter gefallen ist und diesen erschlagen hat während er keinen Helm trug? Ich weiß, das ist wirr, genau so wirr ist aber die Idee, dass jeder Richter seine richterliche Unabhängigkeit dazu missbrauchen dürfe, seine "spezielle" Rechtsauffassung weit jenseits seiner Kompetenzen durchzudrücken.

        • @MeinNick2021:

          Ein Familienrichter darf sehr wohl recht sprechen in Fragen der Kindeswohlgefährung. Nichts anderes hat dieser Familienrichter gemacht.



          Und es gibt genug Juristen, die sagen, dass das rechtens ist, auch wenn es der Autor hier in Frage stellt.

  • "Denn Eingriffe des Staates in Rechte der Bürger prüfen eigentlich die Verwaltungsgerichte."

    Tatsächlich?

    • @Fry:

      Ja, es haben Verwaltungsgerichte durchaus in den letzten Monaten entsprechend entschieden. Falls Sie die Presse und auch Online-Medien verfolgt haben, sollten Sie mitbekommen haben, dass z.B. Ausgangsbeschränkungen als unzulässig eingestuft wurden. Hier hat die Güterabwägung durchaus funktioniert.

      • @MeinNick2021:

        Stimmt. Hin und wieder haben Verwaltungsgerichte das getan. Oft genug wurden aber Eilanträge abgewiesen - sehr viele Hauptverhandlungen indes lassen auf sich warten. Da müsste dann ja eine Beweisaufnahme erfolgen....

  • Auch trotz Masken, Lüften, Abstände und Schnelltests steigen die Infektionszahlen an Schulen. Grund genug von Kindeswohlgefährdung zu sprechen. Doch die existiert für Politiker nur bei Kindern die Zuhause im Distanzunterricht sind.



    Ein Ergebnis von Jahrzehntelangem Modernisierungsstau und Unfähigkeit in den Ministerien und Schulen wenn man jetzt keinen brauchbaren Distanzunterricht hinbekommt. Nicht zu vergessen Eltern, die in den letzten Monaten wegen Kindern im Distanzunterricht Zuhause bleiben mussten, während die Kollegen ins Büro "durften". Da sind Karriereängste nicht ganz Unberechtigt.



    Jetzt kommt der Staat mit Homeofficepflicht, doch bei den Schulen da Träumt man immer noch vom Präsenzunterricht.



    Kindeswohlgefährdung durch Präsenztunterricht zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung im Distanzunterricht......das bekommen nur Deutsche Politiker hin

  • Das Masken wirkungsvoll sind, kann eigentlich jeder Apotheker bestätigen. Seit die Bevölkerung Masken in der Öffentlichkeit trägt, sind die Umsätze mit Grippe und Erkältungsmitteln dastisch eingebrochen, weil nahezu keine der Saison üblichen viralen Erkältungen dank Maske mehr vorkommen. Pharma Hersteller, welche ausschließlich diese Medikamente in ihrem Portfolio haben, stehen kurz vor der Insolvenz.



    Es funktioniert also. Eine Tatsache, welche die Asiatischen Länder schon lange aktzeptiert haben, die bei uns aber immer belächelt wurde.

    • @openwater:

      Komisch nur, dass die Grippe ausfällt, weil Masken, Abstand & Co helfen, während die Coronazahlen steigen. Das habe ich immernoch nicht verstanden. Helfen Maske und Abstand denn jetzt oder nicht? Beides gleichzeitig geht ja wohl nicht?

    • @openwater:

      Danke. Es gab gerade heute entsprechende Berichte, dass die Grippesaison diesen Winter praktisch ausgefallen ist.

  • Die Masken im Unterricht schützen wie die Tests vor allem die Familien - die sind dem Herrn Familienrichter aber offenbar völlig egal.

    • @bernhard k:

      Diese Behauptung wird immer wieder aufgestellt, gerade von Politikern. Aber zuverlässige Studien, die dies stützen, konnte ich keine finden.



      Komisch auch, dass es doch einige Länder um uns herum gibt, die keine Masken, Test- und Abstandspflicht für Kinder haben, ohne dass die Zahlen schlimmer wären als bei uns.

      In den USA auch gut zu beobachten bei Vergleichen zwischen North Carolina und South Carolina, zwischen Texas und Florida....

      • @Louso:

        Die Wirkung von Masken ist inzwischen bestens belegt, international und alles.

        Warum gibt es überhaupt Leute wie Sie, die uninformiert irgendwas in die Gegend blöken?

  • Gerade ausserhalb des Mainstreams laufende Gerichtsurteile sind Ausdruck von Pluralismus und einer unabhängigen Justiz - auch wenn es hahnebüchend sein mag. Ab mit den Kiddies in den Bus auf Tuchühlung gestapelt und ab in die Klassenzimmer - die Maske wird es richten? Dieses Konzept stinkt, nicht wegen der Masken welche sicher ansteckungssenkend wirken.

  • Langzeitfolgen Covid-19



    Meist vermisse ich bei diesen Kommentaren (und dem Urtei) einen Argumentationsbaustein, der inzwischen allen bekannt sein müsste:



    Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung durch Covid-19 Schäden auch bei geringer, mittlerer oder symptomloser Infektion. Ich hatte selbst das sog. long-Covid und konnte lange, lange nicht arbeiten.



    Welche Schäden in einem sich noch entwickelnden Körper entstehen, will ich mir gar nicht vorstellen.

    • @Effigia:

      Liebe Effigia,



      es tut mir Leid, dass Sie unter den Folgen von Covid gelitten haben.



      Kürzlich habe ich in den RKI Lageberichten nach Langzeit- bzw. Spätfolgen von Corona-Erkrankungen gesucht, da in den Medien so häufig davon berichtet wird. Leider erfasst das RKI diese Daten aber nicht - woran könnte das liegen?

      • @Schubert:

        Wenn schon Fragen stellen, dann die Gedanken bitte auch aussprechen oder soll hier etwas verschwurbelt eine Verschwörungstheorie in den Raum gestellt werden - ich stelle nur eine Frage - "Denkende" werden schon wissen, dass ich recht habe, bei was auch immer - Kopfschüttel! :(

        • @MeinNick2021:

          Jetzt ist schon das Stellen von Fragen verdächtig?



          Heißt also: Keine Fragen stellen!



          Die Maßnahmen nie hinterfragen!

          Da gruselt es mich! Ist vermutlich die neue Demokratie, passend zur neuen Normalität.

          • @Louso:

            Na also wenn ich folgende Frage stelle, dann ist das wohl verdächtig schurblerisch:



            "Dass am 11. September auch das dritte Gebäude eingestürzt ist ist schon seltsam - woran könnte das liegen?"



            Also tun Sie nicht so, als ob jetzt hier das Fragen verboten wird. Sie verstehen doch ganz genau, was das Problem mit der obigen Frage ist. Wenn Sie eine These aufstellen wollen, dann machen Sie das doch und liefern dazu Ihre Argumente. Kein Problem, dann sehen wir weiter. Aber so etwas "mysterisches" in den Raum zu stellen ist in der Tat nutzlos...

  • 1. "Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man zum Beispiel, wenn ein Kind in der Familie missbraucht, geschlagen oder vernachlässigt wird"

    Ja, aber auch die Einhaltung der Schulpflicht fällt darunter (statt aller: OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2014 – Az. 4 UFH 1/14 ).Da hat der Amtsrichter recht. Die Einschränkung der Schulpflicht gefährdet das Kindeswohl und wir müssen auch während Corona nicht so tun, als sei das anders.

    2. "Dass der Familienrichter sich hier weit jenseits seiner Zuständigkeit bewegt, ist [...] offensichtlich"

    Das ist nicht zutreffend. Dieses Thema wird in Fachkreisen zur Zeit diskutiert. Es gibt gewichtige Argumente für beide Seiten.

    3. "So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim schon im Oktober 2020 [...]"

    Es mag ja sein, dass es vor einem halben Jahr eine Prüfung dieser Frage gab, mittlerweile sitzen die Kinder aber ein gutes Jahr mit Maske in der Schule. Die Auswirkungen sind nun viel besser überprüfbar. Die Sachlage ist ein halbes Jahr nach der Entscheidung des VGH eine andere.

    4. "Ein zusätzliches Problem bringt Dettmars Beschluss, weil er die Maskenpflicht aufhebt [...] für alle MitschülerInnen [...] Auch dieser Exzess ist allem Anschein nach rechtswidrig – "

    Nein, die Anordnung mag rechtswidrig sein, sicher aber nicht offensichtlich. Wer den Beschluss liest, erkennt, dass es dem Richter darum geht zugunsten der Antragsteller einen normalen Schulbetrieb herzustellen. Das funktioniert nur durch Aufheben er Maßnahmen insgesamt.

    5. "Angesichts seines missionarischen Eifers [...]"

    Der Richter scheint tatsächlich eifrig, aber das ist eigentlich eine gute Eigenschaft. Der Beschluss mag falsch sein, aber was ist an den Argumenten inhaltlich falsch? Die Gefährdung des Kindeswohls ist offenkundig. Da liegt auch gar nicht der Hase im Pfeffer, sondern in der Abwägung gegen den Infektionsschutz. Die Entscheidung ist ein Plädoyer im Sinne der Kinder, aber nicht das letzte Wort. Gut so! Wir müssen über diese Dinge streiten!

    • @RAZ:

      Danke für Ihre differenzierte Auseinandersetzung. Die taz finde ich im gesamten Themenbereich Corona super schwach. Leider. Peinlich. Ok, ich weiß, die taz hat andere Schwerpunkte und Stärken.

    • @RAZ:

      Sehr differenziert, danke! Das fehlt dieser Tage meistens.

    • @RAZ:

      Was nicht erwähnt in diesen Artikel da es sich um den zweiten Familienrichterbeschluss hält. Beim ersten wurden ausgesuchte Gutachter gewählt, die vorgetragen haben.

      Der schönste Satz eines Gutachters war: "Die Erkenntnisse das Masken gegen SARS schützen stammen aus einer Studie aus HongKong von 2013/2016 und könnten deswegen nicht vom RKI als neue Sachlage angeführt werden, das Masken schützen."

      Also das Stand in einer der drei Studien die der Familienrichterin vorgelegt wurden zur Begründung das Masken nicht gegen Covid-19 schützen sondern schädlich sind.

      Man darf eine 7 Jahre alte Studie nicht anführen, die zeigt das Masken schützen nicht anführen, weil sie veraltet ist.

      Für mich heißt das: Gutachten ist mehr als 7 Tage alt, also kann es in die Mülltonne bei solchen Begründungen.

    • @RAZ:

      Dann soll er seine Auffassung in einen Artikel schreiben und in der Praxis lieber auf Nummer sicher gehen. Kindeswohl wird auch, ganz plakativ plump gesagt, durch Krankheit und Tod im Familienkreis gefährdet.



      Ich mag Juristen nicht, denn kaum eine andere Berufsgruppe hat die Macht, Vereinbarungen außer Kraft zu setzen indem sie irgendwas zusammenargumentieren. Vorgeblich geht es immer um höhere Ziele, in Wirklichkeit oft eher um Klientelpolitik. Beliebtes Beispiel jenseits Corona ist Ablehnung von Section Control zu Tempoüberwachung, vorgeblich wegen Datenschutz, in real in den bestraften Mandanten herauszuhauen.

      • @sachmah:

        Juristen vertragen die Situation momentan offensichtlich extrem schwer. Alle, die ich kenne, sind mindestens sehr maßnahmenkritisch, wenn nicht ganz in der sog. "Querdenker-Ecke" unterwegs.

      • @sachmah:

        Stimme absolut zu. Juristisch mag die Sache gar nicht so eindeutig sein.



        Bei der wissenschaftlichen Erkennis und der folgenden Abwägung zwischen Corona und "psychische Probleme[n] [welche sollen das überhaupt sein ?!], Zahnfleischentzündungen und eine[r] Verformung ihrer Ohrmuscheln" ist die Antwort moralisch klar:



        Dettmer betreibt Amtsmissbrauch.

      • @sachmah:

        Doch, Politiker, die sich mit Fadenscheinigen Argumenten, neue Gesetze schaffen die ihnen in den Kram passen und diese im Einlverfahren durchboxen.. All das, weil man es nicht schafft die Logistik in die Hand derer zu geben, die dies auch täglich praktizieren...

      • @sachmah:

        Die Schulpflicht wird durch Masken nicht eingeschränkt. Sondern Maske tragen rettet Menschenleben. Im Umkehrschluss gefährden Nichtmaskenträger Menschenleben.



        Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG §2 Abs.2).

      • @sachmah:

        "Ich mag Juristen nicht, denn kaum eine andere Berufsgruppe hat die Macht, Vereinbarungen außer Kraft zu setzen "

        Haben sie eigentlich nicht, denn erst macht das ein Richter, dann 3 und dann noch viel mehr,

        Nur Blödsinn wird kaum die erste Instanz verlassen.

        Die Gesetze machen wir. Wir wählen die Volksvertreter die die Gesetze machen. Wenn die dir nicht gefallen darfst du gerne selber aktiv an der Politik mitarbeiten. Mit Mehrheiten kannst du was verändern - oder wie viel einfachnach laut meckern: Ich sind das Volk

  • 8G
    81514 (Profil gelöscht)

    1. Eine Beschwerde könnte auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegentscheidung möglich sein, nicht nur unter dem des Scheinbeschlusses.



    2. Aufhänger für den weiteren Verfahrensgang wäre wohl vor mündlicher Verhandlung ein Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit.



    3. Rechtsbeugungsvorsatz ist umstritten uns BGHSt 59, 144 ein Ansatzpunkt. Die Literatur sieht es wohl noch einfacher.



    4. Problem scheint eher, wie sehr objektiv die Entscheidung absolut unvertretbar („elementarer Rechtsverstoß gegen die Rechtspflege“, bzw. „nicht einmal mehr vertretbar“, „unvertretbar und objektiv willkürlich“, „Gewicht des Rechtsverstoßes so, dass durch diesen das Vertrauen der Bevölkerung bzw. der Öffentlichkeit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden müsse“ (BGHSt 42, 343 (347)) etc.) war. Dass sie in der Sache nicht haltbar ist, ist im Artikel sehr schön dargestellt, danke dafür!

  • Ohrmuscheln verformen. Alter! Dann nehmt den Kindern auch Handys und den ganzen Kram weg, das verformt den Augapfel. Stört viel mehr.



    Schwachsinn das alles. Klage hier Klage da, ich kann es nicht mehr hören. Lamentieren an anderer Stelle über mangelnde Aussage der Siebentageinzidenz, man solle sich lieber an der Belegung der ICUs orientieren - derweil man im Netz das hier sieht:

    interaktiv.morgenp...enhaus-auslastung/

    und sich dann fragt, ob die Herrschaften an Wahrnehmungsstörungen leiden. Man ist doch fast auf Maximum schon wieder. Was braucht es noch?

    • @sachmah:

      Sie argumentieren hier an sich selbst vorbei.

      Die Inzidenz als Aussagekriterium in ein Gesetz zu gießen, hat sehr wenig mit der momentanen Situation zu tun, in der man ohne Frage Maßnahmen ergreifen muss, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden.

      Diese lassen sich aber eben nicht an der Inzidenz festmachen, sondern an eben jener Intensivauslastung. Die Inzidenzentwicklung, also der (etwas geglättete 7-Tage-)R-Wert hat zusammen mit der Intensivauslastung eine Aussagekraft. Der darauf hinweist, ob kurzfristig ein weiterer Ansteig der Aufnahmen oder ein Abflauen zu erwarten ist.

      Die Inzidenz alleine hängt von vielen nicht festgelegten und leicht manipulierbaren Faktoren ab, Testhäufigkeit, Ct-Wert bei PCR-Tests bis zu dem dieser als positiv gewertet wird, getestete Personengruppen usw.

      Nichtsdestotrotz braucht deshalb niemand den Weltuntergang heraufbeschwören. Das Gesetz ist befristet bis 30. Juni und keine Gefährdung der Demokratie, wie gleich wieder gezetert wird -.-

  • "Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und Geistesverwandte."

    Unter den Talaren... ! Der ehemalige Familienrichter Prestien propagiert das von ihm ersonnene juristische Vorgehen gegen die angeblich Kindeswohl gefährdende Maskenpflicht per YouTube-Interview beim Passauer Frauenarzt Weikl, gegen den seit Monaten wegen massenhaft ausgestellter Gefälligkeitsattesten zur Maskenbefreiung ermittelt wird (www.merkur.de/baye...ell-90144310.html).

    Weikl ist 2. Vorsitzender der "seichtwissenschaftlichen Fraktion der bei Corona Quer- und Andersdenkenden" wie Bhakdi, Kuhbandner, Walach, Wodarg & Co., die sich im Verein MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) organisiert. Stand Oktober 2020 waren 44% der Mitglieder Heilpraktiker und Andere. "Ein illustrer Verein zwischen politischer Opposition, Medizinkritik und Pseudowissenschaft. Aber er erleichtert immerhin die Kenntlichkeit der Nähe von Personen zum obskurantistischen Milieu. Wer dort mitmacht, dem scheint es nichts auszumachen, einen besonderen Stallgeruch anzunehmen.", so Jonas Kuhn auf scienceblogs.de (scienceblogs.de/ge...-andere/#comments).

    Die QuerdenkerInnen der Justiz vernetzen sich ebenfalls. Sie nennen sich 'kritische Richter und Staatsanwälte', die "auch unter politischem Druck mit Rückgrat und Leidenschaft für Freiheit und Rechtsstaat" einstehen. Vermutlich wollen sie damit sagen, dass die nicht dort vernetzten RichterInnen und StaatsanwältInnen sich unkritisch politischem Druck und willkürlichen Maßnahmen der Regierung beugen.

    KRiSta meldet sich immerhin per Pressemitteilung zum Urteil ('Paukenschlag von Weimar') zur für Querdenker notwendigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz selbst an: (netzwerkkrista.de/...chlag-von-weimar/).

  • An deutschen Gerichten werden nicht nur in Sachen Masken Fehlurteile gesprochen.

  • Da die Korrektur derartiger 'Urteile' ja offenbar enorm langwierig und ressourcenintensiv ist, der Nachweis der Rechtsbeugung annähernd unmöglich und diese 'Richter' demnach wohl weitere vergleichbare Entscheidungen treffen werden bleibt eigentlich nur die Empfehlung sie zu befördern. Zum Beispiel auf einen schön ruhigen Posten im Archiv wo sie bis zu ihrer Pensionierung keinen weiteren Schaden anrichten können.

    • @Ingo Bernable:

      Sorry. DienstR kl. Schein.



      Anspruch auf “artgerechte“ Beschäftgung!;) & Einbinden via “Befördern - Flaschenpost“ - im Zeitalter dank Hertha der Einzelrichter - auch nur bedingt wirkungsvoll. Gelle.



      Normal.

  • Richter sind halt auch nur Menschen.



    Und was für welche.

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    ein alter hut, nach etwas über einem jahr maskendebatte. wohl nur scheinbar.



    heisst der alte hut nun alte maske?

  • Es steht zu hoffen, dass die betroffenen "furchtbaren Juristen" ihrer angemessene Strafe nicht entgehen, wenn diese Rechtsverdrehung die zu erwartenden Folgen für Leben und körperliche Unversehrtheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen haben.

    • @Ajuga:

      Auch LehrerInnen kommen in der Schule vor, nur mal so als Erinnerung.

    • @Ajuga:

      Welche Folgen meinen Sie jetzt? Psychische Schäden bei den übrigen Kindern und Jugendlichen, die weiterhin Masken tragem müssen, während die erfolgreichen Kläger davon befreit sind?

    • @Ajuga:

      Bleibt immer folgenlos.

  • Betroffene Schulen schließen und gut ist

    • @R R:

      Haben Sie sich einmal mit der Situation von Kindern und Jugendlichen beschäftigt? Kennen Sie die vielen Berichte zur Situation von z.B. Psychiatern, Kinderärzten. Demnach ist es nicht einfach gut. Ich kenne inzwischen mehrere Kinder und Jugendliche, denen es mangels Schulbesuch und Kontakt zu Gleichaltrigen zu sehens schlecht geht. Depression, Fettleibigkeit, etc.

  • Du packst dich an die Nase & denkst:

    “Was verpaßt? Aber wir haben hück doch schon den 15. April. Gellewelle?!



    Normal Schonn - wa!“ - 😱 -