Pflege und Kosten: Sozialverträgliches Frühableben
Durch die Pflegereform könnte die Bemessungsgrenze für Angehörige neu festgelegt werden. Für die Kinder von heute ist das keine gute Nachricht.
W ie niedrig die Bemessungsgrenze bei der Zuzahlungspflicht von Kindern für die Pflege Angehöriger künftig sein soll, ist noch unklar. Klar ist hingegen, dass die aktuelle Grenze von 100.000 Euro Bruttojahresgehalt sinken wird. So sieht das jedenfalls die Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Vielleicht fällt die Einkommensgrenze auch komplett. Wie sonst ist die Formulierung der „Rücknahme“ der Bemessungsgrenze zu verstehen?
Zugegeben, die Pflegekassen sind mehr als klamm, Heimpflege ist eine überaus teure Angelegenheit, insbesondere für die Einrichtungen, die den demografischen Wandel auf sehr direkte Weise auffangen müssen. Teuer ist Pflege auch für den Staat, der die Kosten übernimmt, wenn Pflegebedürftige und ihre Familien kein Vermögen haben. Momentan springt der Staat für rund 37 Prozent der Betroffenen ein.
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Alle anderen tragen die Pflege im Heim mit ihrer Rente, ihren Ersparnissen, Leistungen aus der Pflegekasse, möglicherweise aus der Vermietung von Immobilien. Reicht dieses Geld nicht aus, müssen die Kinder ran – wenn sie mehr als 100.000 Euro Brutto im Jahr verdienen. Machen wir uns nichts vor, das ist ein schönes Jahresgehalt. Wer keinen Jaguar fahren, keine Yacht besitzen und nicht in einem Schloss wohnen muss, kann davon gut leben – und auch Teile der Pflegekosten übernehmen.
Wird diese Grenze allerdings heruntergesetzt oder komplett gestrichen, werden sich sehr viele Menschen die teure Pflege nicht mehr leisten können. Ein Heimplatz kostet im ersten Jahr aktuell rund 3.300 Euro im Monat. Mit einem normalen Einkommen – der Medianverdienst liegt momentan bei 54.000 Euro – ist das mitnichten zu leisten. Die Kinder von heute stehen vor einer Herausforderung, für die aktuell keine Lösung in Sicht ist. Vielleicht verfolgt die Bundesregierung folgenden Plan: Pflege zu Hause, bis pflegende Angehörige – meist die Frauen – selbst zum Pflegefall und nicht alt werden. Das berühmte sozialverträgliche Frühableben.
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