Oberster Gerichtshof: Wichtiger Teilsieg für Donald Trump
Die konservative Mehrheit des Obersten US-Gerichtshofs bestätigt Immunität für Amtshandlungen eines Präsidenten.
In der Frage, ob Donald Trump für seine Versuche, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu verändern, Immunität genießt, hat der Oberste Gerichtshof der USA mit der Mehrheit der sechs konservativen Richter*innen dem früheren US-Präsidenten am Montag einen wichtigen Teilsieg beschert.
In einem 119 Seiten umfassenden Urteil entschied der Gerichtshof, ein Präsident genieße grundsätzlich Immunität für alle seine Amtshandlungen, also sein offizielles Handeln als Präsident. Aber nicht jede Handlung eines Präsidenten falle unter diese Kategorie.
Ob Trumps Aktionen zwischen dem Wahltag Anfang November 2020 bis zum Sturm aufs Kapitol am 6. Januar 2021 als Amtshandlungen von Immunität geschützt seien oder als privates Handeln strafrechtlich verfolgt werden könnten, entschied der Gerichtshof nicht. Die Richter*innen verstehen ihr Urteil als Richtlinie und verwiesen die konkreten Fälle an die unteren Instanzen zurück.
Sotomayor: „Ein König, der über dem Gesetz steht“
Trump hatte seinerzeit politische Verantwortliche im Bundesstaat Georgia angerufen und sie ersucht, ausreichend Wählerstimmen zu „finden“ und ihm zuzusprechen, hatte Bundesstaaten aufgefordert, entgegen den Wahlergebnissen Wahlleute zu entsenden, die für ihn stimmen würden, und schließlich seinen Vizepräsidenten Mike Pence aufgefordert, bei der offiziellen Auszählung und Bestätigung der Wahlleutestimmen die Ergebnisse zu seinen Gunsten umzudrehen.
Schließlich hatte er bei einer Kundgebung am Tag der Zertifizierung im Kongress eine große Menge an Demonstrant*innen aufgefordert, zum Kongress zu ziehen und zu kämpfen – woraufhin die Menge das Kapitol stürmte und den Zertifizierungsprozess über viele Stunden verzögerte.
Im Zusammenhang mit all diesen Aktionen stehen mehrere Strafverfahren gegen Trump aus – die alle pausierten, nachdem Trump beim Obersten Gerichtshof darauf klagte, absolute Immunität für alle Handlungen während seiner Amtszeit zu genießen.
Verfahren vor US-Wahltag fast ausgeschlossen
Der Gerichtshof ließ sich viel Zeit damit, eine Anhörung anzusetzen, und dann noch einmal damit, eine Entscheidung zu verkünden. Mit diesem Timing und der nun veröffentlichten Entscheidung ist fast ausgeschlossen, dass eines der Verfahren noch vor dem Wahltag am 5. November wirklich beginnen, geschweige denn entschieden werden kann – wenn es überhaupt je stattfindet.
Telefongespräche zwischen Trump und Regierungsoffiziellen in Georgia oder mit seinem eigenen Vizepräsidenten etwa könnten ohne weiteres als offizielle Amtshandlungen interpretiert werden und damit unter die Immunitätsregeln fallen.
In der vom Vorsitzenden Richter John Roberts verfassten Mehrheitsmeinung argumentieren die Richter, ohne Immunität könne ein Präsident unmöglich jene schweren und mitunter schnell zu treffenden Entscheidungen fällen, zu denen die Verfassung den Präsidenten aber verpflichte. Damit nimmt die konservative Mehrheit quasi eins zu eins die Argumente auf, die Trumps Anwälte bei der Anhörung Ende April vorgebracht hatten.
In einer überaus wütend verfassten Minderheitenmeinung schrieb die liberale Richterin Sonia Sotomayor, die konservative Mehrheit habe alle Wünsche Donald Trumps erfüllt und sei sogar darüber hinausgegangen. Das Urteil schaffe einen König, der über dem Gesetz stehe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“
Repression gegen die linke Szene
Angst als politisches Kalkül