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Gerichtsurteile zu Klima-SitzblockadenZu wenig oder zu viel Symbolik

Die SitzblockierInnen der „Letzten Generation“ fordern Freisprüche. Aber Gerichte sehen keinen Notstand, der die Aktionen rechtfertigen könnte.

Sitzblockade von Aktivisten von „Letzte Generation“ in Berlin im Oktober 2022 Foto: Christian Mang/reuters

Freiburg taz | Sie warnen mit drastischen Worten vor dem Klimakollaps: „Katastrophen, Hunger und Elend werden die Welt heimsuchen.“ Deshalb machen sich die Ak­ti­vis­t:in­nen der „Letzten Generation“ (LG) wegen Nötigung von Autofahrenden strafbar. Die erhofften Freisprüche blieben ihnen bisher verwehrt.

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„Es gab bislang über 200 Blockaden, an denen sich meist sieben bis zwölf Personen beteiligen“, sagte LG-Sprecherin Carla Hinrichs vorige Woche im taz-Interview. Inzwischen hat die Strafverfolgung begonnen, vor allem am Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Ak­ti­vis­t:in­nen erhalten zunächst Strafbefehle wegen (versuchter) Nötigung. Wenn sie Einspruch einlegen, kommt es zur mündlichen Verhandlung.

Die ersten Urteile waren mild. Der 20-jährige Nils R. muss 60 Stunden Freizeitarbeit leisten. Der 22-jährige Henning Jeschke hat 200 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze à 10 Euro) zu zahlen. Drei Studierende in München kamen sogar mit einer Verwarnung davon. Bei jungen Erwachsenen bis 21 Jahren wird oft noch Jugendstrafrecht angewandt.

Doch die Ak­ti­vis­t:in­nen sind unzufrieden. Sie hatten in der Regel Freisprüche gefordert. Die Blockaden seien nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Vor allem aber liege ein „rechtfertigender Notstand“ vor.

Bestätigung, dass Drängen berechtigt ist

Die Forderung nach Freisprüchen ist nicht selbstverständlich. Schließlich geht es um „zivilen Ungehorsam“, also die bewusste Übertretung von Gesetzen. Die Bereitschaft, Strafen auf sich zu nehmen, soll die Verantwortlichen zur Umkehr bringen, so etwa das Konzept von Mahatma Ghandi, der Gesetze der britischen Kolonialmacht verletzte. Rechts­phi­lo­so­ph:in­nen diskutieren darüber, wann ziviler Ungehorsam in der Demokratie legitim ist, aber nicht, dass er legal und damit straflos sein soll. Ziviler Ungehorsam ist qua Definition illegal.

Es geht den Ak­ti­vis­t:in­nen aber wohl weniger um das Vermeiden von Strafen, sondern eher um die Bestätigung, dass ihr verzweifeltes Drängen berechtigt ist. LG-Sprecherin Hinrichs verlangte, die Gerichte sollten anerkennen, „dass ziviler Widerstand gegen einen Regierungskurs, der immer tiefer in die Klimakrise führt, moralisch und juristisch gerechtfertigt ist“. Jeschke argumentierte, eine „mutige Entscheidung“ könne eine Debatte auslösen, die Welt zu ändern. Bei einer Verurteilung mache sich die Richterin zur Komplizin der Vernichtung.

Vermutlich überschätzen die Ak­ti­vis­t:in­nen jedoch die gesellschaftliche Wirkung eines Freispruchs durch ein:e Ein­zel­rich­te­r:in des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Auch juristisch können ihre Argumentationen nicht überzeugen.

Verwerflich oder nicht?

Die Nötigung ist als Delikt in Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs geregelt. Um die Strafbarkeit einzugrenzen, heißt es in Absatz 2: „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die An­drohung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“ Hier geht es vor allem um die Frage, ob das Mittel zum angestrebten Zweck als „verwerflich“ gilt.

Schon seit den Sitzblockaden der Friedensbewegung in den 1980er Jahren differenzieren die Gerichte zwischen Fernzielen und Nahzielen. Dabei werden Fernziele (damals die Verhinderung von Atomkriegen, heute die Verhinderung der Klimakatastrophe) nicht in die Verwerflichkeitsprüfung einbezogen. Als Ziel von symbolischen Sitzblockaden wird nur die öffentliche Aufmerksamkeit gewertet.

Dabei müssen die Gerichte das jeweilige Anliegen der Protestierenden sogar ignorieren, wie das Bundesverfassungsgericht 2011 anmahnte. Die Gerichte sollten nicht danach urteilen, ob sie das Anliegen als nützlich einschätzen oder es missbilligen. Das ist konsequent, schließlich ist das Versammlungsrecht gerade auch ein Recht ausgegrenzter Minderheiten.

Laut Verfassungsgericht kommt es für die Strafbarkeit eher darauf an, ob es einen Bezug der blockierten Personen zum kommunikativen Anliegen der Blockade gibt, ob diese angekündigt wurde und ob für die Au­to­fah­re­r:in­nen Ausweichmöglichkeiten bestehen. Faustformel: Je symbolischer die Blockade ist, desto eher kann sie als straflos eingestuft werden. Das passt aber wenig zu der von der Letzten Generation angekündigten „maximalen Störung der öffentlichen Ordnung“.

Rechtfertigender Notstand?

Eher zur Dramaturgie der Gruppe passt daher die Argumentation, dass ein „rechtfertigender Notstand“ vorliege, wie er in Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs geregelt ist. Eine eigentlich strafbare Handlung ist dann rechtmäßig, wenn sie der Abwehr einer „nicht anders abzuwendenden“ Gefahr dient und das geschützte Rechtsgut wesentlich höher wiegt als das angegriffene Rechtsgut. Hier kann durchaus argumentiert werden, der Schutz des Klimas und unserer Lebensgrundlagen wiege höher als die Bewegungsfreiheit von Autofahrer:innen.

Doch ist die Gefahr wirklich „nicht anders abwendbar“ als durch Straßenblockaden? Einerseits verweisen Gerichte hier auf den politischen Prozess, der in der Demokratie jedem offenstehe. Entscheidend ist aber, dass die Blockaden an sich in keiner Weise geeignet sind, die Erderwärmung aufzuhalten. Selbst wenn man ihre kommunikative Wirkung in Rechnung stellt, so ist bisher offen, ob sie die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen erhöhen oder eher mindern. Auch die geforderten Maßnahmen – vom Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung bis zum 9-Euro-Ticket – sind weit davon entfernt, einen nennenswerten Beitrag zur Klimastabilität zu leisten.

Der rechtfertigende Notstand ist eben kein Label, das die Justiz vergibt, um die Dringlichkeit von politischen Handlungen zu unterstreichen. Hier geht es darum, ob ein eigentlich illegales Verhalten ausnahmsweise rechtmäßig ist, weil man genau damit einigermaßen wahrscheinlich einen Schaden verhindern kann.

Milde Urteile

Die Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation sitzen strafrechtlich also zwischen den Stühlen. Für einen rechtfertigenden Notstand ist ihr Handeln zu symbolisch. Bei der Verwerflichkeitsprüfung sind ihre Absichten nicht symbolisch genug. Deshalb wurden sie bisher stets verurteilt.

Doch natürlich spielen die guten Absichten der Ak­ti­vis­t:in­nen vor Gericht eine große Rolle – allerdings erst bei der Strafzumessung. Die Strafen liegen bisher stets am unteren Rand dessen, was bei einer Verurteilung möglich ist. Die Bild-Zeitung, die sich als Stimme der blockierten Au­to­fah­re­r:in­nen versteht, ist schon ganz empört: „Es breitet sich das Gefühl aus, als würden die Klimakleber mit Samthandschuhen angefasst.“

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91 Kommentare

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  • 'Die SitzblockierInnen der „Letzten Generation“ fordern Freisprüche. Aber Gerichte sehen keinen Notstand, der die Aktionen rechtfertigen könnte.'

    Die Blockierinnen verkennen, daß der Beitrag Deutschlands zur Milderung der Klimaveränderung minimal(st) ist (selbst wenn radikalste Einsparungen vorgenommen würden), und daß auch auf absehbare Zeit die Vielzahl der Länder, die an akutem Energiemangel leiden - Energie, die sie zu ihrer Entwicklung dringend benötigen - kaum dem Pfad der westlichen hochentwickelten Länder folgen .

    Sie verkennen ferner, wie elementar Energie für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft ist, und daß auf absehbare Zeit erneuerbare Energien diese Energien nicht werden liefern können.

    Und sie verkennen, daß Erdgas als Energieträger schon ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des weltweiten CO2-Ausstoßes gewesen ist und auch noch sein kann.

    Die Endzeitstimmung der Blockierinnen ist nur verständlich vor dem Hintergrund einer Klimaberichterstattung in den Leitmedien, in denen ausgewogenere Positionen - die gleichwohl nicht die Klimaveränderung leugnen - kaum zu Wort kommen, so z.B. Michael Shellenberger, der z.B. Adaptionspotentiale der Menschheit sieht.

    Nicht zuletzt scheinen sie zu verkennen, in welcher dramatischen Notlage die deutsche Bevölkerung und die deutsche Wirtschaft sich aktuell aufgrund des Energiemangels befinden. Die Priorität, die wir uns jetzt setzen müssen, ist, durch diese Energiemangel-Notlage zu kommen - ohne abzustürzen.

    • @A. Winkler:

      Da stimmt einiges in Ihrem Kommentar nicht. Die Geschichte der Industrialisierung einbezogen - also die lange Zeit, von der Deutschland im Durchschnitt profitiert hat (die Reichen natürlich unverhältnismäßig mehr als die Armen), ist der Anteil Deutschlands Emissionen an den globalen Emissionen alles andere als klein. Auch aktuell und perspektivisch ist dieser recht hoch: 2019 immerhin noch 8,52 Tonnen CO2 pro Kopf+Jahr und damit in der Weltrangliste auf Platz 31. Vergleiche dazu bspw. Indien mit 1,9 Tonnen CO2 pro Kopf+Jahr auf Platz 107.



      Dann setzen andere, ärmere Länder gerade auf regenerative Energien, da diese wesentlich billiger geworden sind.



      Eine moderne Volkswirtschaft kann auf verschiedene Art funktionieren - am besten innerhalb eines nachhaltigen ökologischen Rahmens. Und das haben die Aktivistis im Gegensatz zu ein paar anderen Menschen, Mächtigen, Politiker*innen etc. erkannt.



      Wenn es denn einen Energienotmangel gibt, warum gibt es dann keine sozialökologischere Politik - eben was die Letzte Generation auch als bereits diskutierte Forderungen aufgreift wie 9 € Ticket, Tempolimit, Lebensmittel-Retten-Gesetz usw.? Damit lassen sich Energie sparen, Emissionen reduzieren und Teilhabe und Ernährung sichern.-

  • Es ist eben unmöglich, sich juristisch korrekt gegen Dinge zu wehren, die in der Vergangenheit unbekannt oder zumindest als irrelevant im Rahmen einer Gesetzgebung definiert waren.



    Wieso bringt denn niemand die Phantasie auf sich vorzustellen, wie eine Umweltgesetzgebung aussehen wird in 100 Jahren, sollte der Mensch bis dahin in dem jetzigen Juristischen Mangel weiter bestehen?



    Egal ob Artensterben, Tierwohl, Umweltzerstörung oder Klimagasexpisitionen. Das ist eben nicht entsprechend scharf geregelt. Das ist das Problem der aktuellen Gesetzgebung und die Protestierer eben im Bildzeitungsniveau"dümmlichen" Unrecht. Wollen wir das? Dann so weiterdiskutieren anstatt moderne und wirksame Umweltgesetzgebung zu diskutieren

    • @Tom Farmer:

      Herr Farmer, niemand wird Ihnen hinsichtlich der genannten Zielsetzung widersprechen.

      All dies haben die relevanten "Schichten" und Verantwortlichen der relevanten "Ebenen" alles längst verstanden.

      Das Problem ist doch, WIE wir diese Ziele erreichen können?!?!?!, ohne dass die Wirtschaft UND zugleich die Gesellschaft UND zugleich das demokratische System zusammenbricht?!?!?!

      Auf dieser lösungsorientierten "Bewusstseinsebene" muss sich unser Denken und Handeln abspielen.



      Wer sich diesbezüglich verweigert, darf sich nicht wundern nicht weiter ernst genommen zu werden. UND nach meiner Wahrnehmung ist FFF und Co. EXAKT an diesem Wendepunkt angekommen. Einem Punkt wo (sicherlich überzeugter) aber eben auch blinder Aktionismus über themenbezogene Substanz geht.

      Anders ausgedrückt: Wenn Sie in 30 Jahren ihre Kinder fragen, warum Sie nicht in Sachen Klimawandel aktiv wurden, dann werden Sie entgegnen. War ich doch! Und Ihre Kinder erwidernd: Welche Lösungen habt Ihr damals eingebracht? Welche Lösung des Klimaproblems geht auf Dein Wirken konkret zurück?



      Und wenn Sie zu Ihren Kindern ehrlich sein werden, müssen Sie eingestehen: KEINE EINZIGE LÖSUNG!, weil wir nur opponiert, aber nichts lösungsorientiertes vorgeschlagen haben.

      Ich behaupte nicht, dass die Lösungen auf der Hand liegen; bzw. die Thematik einfach wäre.

      GANZ



      IM



      GEGENTEIL!

      Doch aus diesem Grund müssen wir unsere Wut und Unzufriedenheit in Sachen Klimawandel kanalisieren, hin zum Entwickeln KONKRETER LösungsSZENARIEN, welche Klima UND Demokratie UND Wirtschaft (z.B. keine Massenarbeitslosigkeit und Vorhandensein eines handlungsfähigen Staates, etc.) (der den von Ihrer Generation über Ihre DatenWeitergabe genährten Multimilliardären auch noch Parole bieten kann, etc.) gleichermaßen berückichtigen!!!

      Wer



      dies



      weiter



      verweigert,



      verweigert



      sich



      tatsächlich



      dem



      DIE MENSCHHEIT



      konkret



      bedrohenden



      Klimathema!

      Dies muss FFF & Co. ENDLICH verstehen, zumal die FFF-Generation dies mehr angeht als die Alten.

      ;-)

      • @tazeline:

        Wenn Sie recht haben, dann wird es zu spät sein. Der Mensch ist zu dumm, vorausschauend Entscheidungen heute zu treffen, wenn die Konsequenzen erst in 20 Jahren folgen.



        Ich habe mein ganzes Berufsleben mit dem Thema Erneuerbare Energien zu tun, Beispiel aus der Praxis:



        Fragebogen, mehrseitig, um die Interessen der Bürger zum Anschluss an ein zentrales regenerative Wärmenetz abzufragen. Ist Ihnen Ökologie wichtig? Regionale Wärme aus regenerativer Quelle? Lokale Wertschöpfung? Usw. Usw. ... zuletzt: würden Sie sich ans Wärmenetz anschließen wenn es 10% teurer wäre als derzeit Erdöl (das ist 20 Jahre her, wohlsituiert, gar privilegierte Ortschaft im Süden Deutschlands). Die überwiegende Antwort können Sie sich denken.



        Sie haben letztlich recht, aber ich bin skeptisch!

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Machen wir es doch mal für die vielen Hobbyjuristen hier einfach:



    A leitet aus seinem galvanischen Betrieb Abwasser ungeklärt in den kommunalen Bach. B erkennt das und rennt zu C, dem er dafür eine Ohrfeige verpasst.



    Erläutern Sie die zugunsten B in Frage kommenden Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Wenden Sie dabei das geltende Recht an.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Das Problem aus FFF-Sicht ist, dass A damit unmittelbar B angreift und schädigt, woraus sie ein Handlungsrecht GERADE AUCH gegen C ableiten, weil aus FFF-Sicht C das Handeln des A (un-)/mittelbar unterstützt.

      Ethisch mag dies nachvollziehbar sein; doch rechtlich ist diese Sichtweise zum Scheitern verurteilt.

      ;-)

      • 4G
        47351 (Profil gelöscht)
        @tazeline:

        Sie sprechen ein grundsätzliches Problem an: das gegeneinander ausspielen von Ethik und Recht als Kampf zwischen Legitimität und Legalität. In einem demokratisch verfassten Rechtsstaat hat die geltende Rechtslage grundsätzlich auch die Vermutung der Legitimität für sich. Daher zieht das Argument des legitimen Rechtsbruchs zugunsten selbst definierter Ziele überhaupt nicht.

        • @47351 (Profil gelöscht):

          Da es ja um die Bündelung engagierter Köpfe zur Entwicklung konstruktiver Lösungsszenarien geht, müssten wir jetzt nur noch einen Weg finden, wie das Engangement von FFF & Co. weg vom bloßen Protest hin zur Lösungsorientiertheit geführt werden kann.

          Am Gelingen dieser Aufgabe wird sich die Glaubwürdigkeit und Überlebensfähigkeit von FFF & Co. orientieren.



          Zudem braucht das "Klima"-Thema dringend engagierte kluge Köpfe, insbesondere wenn wir Alten bald nur noch Methan ausstoßend vor uns hinmodern werden; also den intellektuellen Staffelstab an die Jüngeren abgegeben haben werden.

          ;-)

  • taz: "Die Bild-Zeitung, die sich als Stimme der blockierten Autofahrer:innen versteht, ist schon ganz empört: „Es breitet sich das Gefühl aus, als würden die Klimakleber mit Samthandschuhen angefasst.“

    Der Klimawandel liest sicherlich auch jeden Tag die Bild-Zeitung und denkt sich dabei: "So lange die Menschheit solche 'Journalisten' hat, kann ich ungebremst weiterwachsen".

    *Laß nur in Blend- und Zauberwerken, dich von dem Lügengeist bestärken, so hab’ ich dich schon unbedingt ...* [Goethe, Faust 1]

  • Also erst übertritt man bewusst und gezielt das Gesetz, indem man zivilen Ungehorsam leistet.

    Dann, im Prozess heißt es, man will einen Freispruch, weil man nichts Illegales getan hat.

    Legal, illegal, Zeitschriftenregal.

    • @Jim Hawkins:

      Freispruch ist doch ein verständliches Ziel. Es geht ja um Aufmerksamkeit und Skandalisierung, dass Protest für Milderung der Klimakrise bestraft werden soll aber nicht die Klimaschädiger*innen.

      • @Uranus:

        Stimmt schon.

        Ich habe gestern eine hohe Rechnung bekommen, dafür musste jemand büßen.

        Nichts für ungut, AktivistInnen. (Zweites Binnen-I in meinem Leben, ich weiß, ich hinke hinterher, heute gilt: Doppelpunkt).

    • @Jim Hawkins:

      🏴‍☠️ - mal in Ernst sein Mantel -

      Wo lebste denn? Irgendwelche geschichtlichen Filmrisse? Ach härm!



      Schau hier mal rein! Und halt den Rand!



      braunschweig-spieg...-rechtsgeschichte/



      Grenzgängertum war nie risikofrei & Hoffnung gibt doch! Daß ein Richter in Lyon schon letztes Jahr entschieden hat - Herr Christian Rath herchehört - kein Hausfriedensbruch keine Sachbeschädigung weil Notstandsgerechtfertigt! Woll.



      (btw “Spießbürger“ - Alter - da könnt was dran sein & hör auf dich “zu erheben!“ - echt peinlich - wa!)

      • @Lowandorder:

        Rechtsgeschichte gibt es noch mehr. Vor allem auch klare Randbedingungen.

        "In großer Klarheit fordert das Gericht schließlich mit Blick auf die Rechtfertigung des danach fast immer vorliegenden Eingriffs in Art. 8 GG eine Abwägung der betroffenen Grundrechtsinteressen. Karlsruhe wird sehr deutlich, was die Gerichte – und auch die Polizei vor Ort schon – zu berücksichtigen haben: "Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand." (Rn. 39) " ( www.lto.de/recht/h...rsammlungsfreheit/ )

        Und da heben die Blockierer diverse Randbedingungen schnöde ignoriert. Wer die rechtlich beraten hat würde ich ja gerne mal wissen. Das muss ne Nullnummer gewesen sein.

      • @Lowandorder:

        🧑‍💻👍

      • @Lowandorder:

        Na schön, dann eben Protest gegen den Weltuntergang ganz ohne Risiko.

        Ich bin davon ausgegangen, dass die Bereitschaft zum zivilen Ungehorsam eben gerade beinhaltet, dass man das Risiko einer rechtlichen Sanktionierung nicht scheut.

        Also in dem Sinne, ich bin bereit eine Bestrafung zu riskieren, weil mein Ziel mir das wert ist.

        Einen Notstand zu bemühen, das erscheint mir eher peinlich.

        • @Jim Hawkins:

          Die einen so - die anderen La Paloma.



          Die lübschen Kollegen kriegten einen Vorhalt - weil sie die Friedensaufrufe mit “Richter am Amtsgericht“ etc also der Amtsbezeichnung unterzeichnet hatten! Einer ging gegen den Vorhalt nicht vor “betrachte es als Ehre einen derartigen Vorhalt in meiner Personalakte zu wissen!“ (unlängst las ich schmunzelnd: “Der Herr Vizepräsident schied …aus!;))



          & Notstand - Why not?



          Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.



          Eine Rechtsfigur - peinlich ist daran ersichtlich nichts!



          de.wikipedia.org/wiki/Notstand



          Ob die Vorsetzungen jeweils vorliegen!



          Vor Gericht & auf hoher See - in Gottes Hand! But. Nicht der Stammtische •

          • @Lowandorder:

            Toll!



            Damit mußte ich mich auseinandersetzen.



            Rechtfertigender Notstand



            Entschuldigender Notstand



            Defensiver Notstand



            Damit das lockerer wird:



            Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund und gilt für alle Rechtsgüter. Der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB) ist ein Entschuldigungsgrund und gilt nur für Leben, Leib, Freiheit. Darüber hinaus kann der entschuldigende Notstand nur für die handelnde Person selbst, einen Angehörigen oder eine nahe stehende Person in Anspruch genommen werden.



            Klaro!



            Was hätte aus mir werden können?!

            • @Ringelnatz1:

              Mit Harry Rowohlt “eins rauf mit Mappe“

          • @Lowandorder:

            Bei Notstand fällt mir eher der sexuelle ein.

            Ich war ja auch schon in Sachen ziviler Ungehorsam unterwegs, natürlich auch in schlimmeren Sachen.

            Mich haben sie nie gekriegt, andere schon. Jedenfalls war bei uns Konsens, entweder gar nichts zu sagen oder zu sagen:

            Ich hab's gemacht und würde es wieder tun.

            Vielleicht andere Zeiten, andere Modalitäten.

            • @Jim Hawkins:

              Fein. Wenn es dämmert.

  • Verhält sich " die letzte Generation " demokratisch? In unseren Augrn keinesfalls ! Sie stören das gesellschaftliche Leben und verstoßen massiv gegen Gesetze, die unser aller Zusammenleben regeln. Protestieren und aktive und dazu vielleicht auch einmal PRODUKTIVES Handeln sieht aber ganz anders aus !

  • Ich würde sagen, "nicht anders abwendbar" ist eine komplette Verdrehung der realen Lage. Durch die Blockaden verändert sich nichts zum Positiven - kurzfristig sogar zum negativen, weil im Stau auch CO2 ausgestoßen wird, ohne dass es voran geht.

    • @Dr. McSchreck:

      Auch nur, wenn die Autodioten zu dumm sind, den Motor abzuschalten. Ich würd ja jedem, der aktuell noch mit Verbrenner unterwegs ist, zum Bäume pflanzen verdonnern. Die Erde geht den Bach runter, die Dürren werden immer schlimmer und die Regierungen machen nix außer AKWs anzuwerfen um Tonnen schwere SUVs aufzuladen. In 200 Jahren wird sich menschliches Leben nur noch unterirdisch abspielen. Und das nur, weil unsere Generation zu dumm und bequem war. Nicht homo sapiens sonder homo stupido wäre die passende Bezeichnung für die Mehrzahl unserer Gattung.

    • @Dr. McSchreck:

      Dringend! Mal nen Logikkurs besuchen!



      Es waren mir immer die dümmsten Lehrer! Die nicht zusammengehöriges locker miteinander verklempnerten!



      Sich schwer bedeutsam blähten & “machen Sie‘s doch besser“ den Todschlageter brachten!



      Dummpfester Stammtisch •

      • @Lowandorder:

        Sie haben doch selbst vor längerem geschrieben, dass sie von Strafrecht keine Ahnung haben. Sie müssen das nicht beweisen, ich hätte es Ihnen auch so geglaubt.

        • @Dr. McSchreck:

          “…nicht so die Ahnung…“ ;)) wg meiner letzten Examensklausur (Scheine immer piko;)



          Ehna mangelt es aber an Logik! & nicht nur das. Gelle.

    • @Dr. McSchreck:

      Zudem verhindern die Blockaden, dass sich die "Mitte der Gesellschaft" mit den Forderungen nach Klimaschutz gemein macht.

      Daher führen die Blockaden noch nicht einmal zum angestrebten Erfolg in der Bevölkerung. Im Gegenteil.

      Sie befördern Trotz und liefern der Springer-Presse dankbares Material für die Hetze gegen Ökospinner und Klimaterroristen.

  • "Jeschke argumentierte, eine „mutige Entscheidung“ könne eine Debatte auslösen, die Welt zu ändern. Bei einer Verurteilung mache sich die Richterin zur Komplizin der Vernichtung."

    Warum sollte es zu so unsinnigen Entscheidungen kommen, dass Fake-Notrufe der Feuerwehr straffrei sind weil damit die Welt gerettet wird.

    Die Debatte, die da losgetreten wurde zeigt doch, dass solche Aktionen kostbare Zeit rauben im Kampf gegen den Klimawandel.

    Z.B. ... seit der letzten Wahl redet niemand mehr über den Ausbau der Windenergie und dem bundesweiten Schleifen von Abstandsregeln und Bürokratie.

    • @Rudolf Fissner:

      Howgh - unser zu linksliberaler & sei fei Radaddelchen “Fake-Notruf beie 🚒!“



      La-la-lü-la-la •

  • "Einerseits verweisen Gerichte hier auf den politischen Prozess, der in der Demokratie jedem offenstehe. "



    Wenn es denn so wäre. Tatsächlich ist dies eine idealistische Aussage, die keinesfalls die Realität beschreibt. Es gibt u.a. Marginalisierung und andererseits Kapital- und Herrschaftsinteresse.

  • Wie sehen denn die rechtsstaatlichen Verhältnisse aus? Wie positioniert sich das Verfassungsgericht zu dessen Gesetzesgrundlage, nach der sie ja auch urteilen. Wie sieht der reale Schutz von Eigentum und Existenzgrundlage, von bspw. Bürger*innen aus. die an Küste bzw. auf Nordseeinseln wohnen? Wie werden jene vor dem Handeln von Staat und "Wirtschaft" geschützt? Was tut also der Staat, um Klimaerhitzung und dessen Folge Meeresspiegelanstieg abzuwenden? Wie verhält er sich bspw. zu klimaschädlich handelnden Unternehmen?

    • @Uranus:

      Da Deutschland auch bei absoluter Klimaneutralität keinen signifikanten Effekt hat, muss ich mich Fissner anschließen: Deichbau?

      • @Andi S:

        1) Deutschland handelt nicht isoliert für sich. Was Deutschland tut, hat zum einen Einfluss auf andere Länder und zum anderen Jann Deutschland aktiv Einfluss nehmen - z.B. Förderungen von Klimaschutzmaßnahmen ärmerer Länder und durch diplomatischen/vertraglichen Einsatz in EU und global. In diesen Zusammenhängen hat Deutschland falsch bzw. viel zu wenig gehandelt.



        2) Deiche funktionieren nicht nur über deren reine Höhe sondern ebenso über deren Länge von Land zu Wasser. Für eine bestimmte Höhe bedarf es einer bestimmten Länge, damit die Wellen effektiv ausgebremst werden können. Da oftmals direkt am Ufer bebaut wurde und Land direkt hinter dem Deich genutzt wird, können Deiche nicht (einfach so) erhöht werden. Das wird ein wachsendes Problem. Zumal es nicht "nur" Inseln und Dörfer sondern auch große Hafenstädte gibt.

        • @Uranus:

          *Zumal es nicht "nur" Inseln und Dörfer IN UFERNÄHE sondern auch große Hafenstädte gibt.



          (Ergänzung)

        • @Uranus:

          Hüh oder hot?

          Was wollen Sie damit sagen, dass Deichbau sinnlos ist? Warum sollte Dae dann Schutzmaßnahmen in anderen Ländern fördern, wenn das nichts wirkt.

    • @Uranus:

      Deichbau?

  • "Aber Gerichte sehen keinen Notstand, der die Aktionen rechtfertigen könnte."



    Mh, 186 Tote im Zuge der Flutkatastrophe 2021 u.a. an der Ahr in Deutschland. Wissenschaftler*innen, die seit Jahren darauf hinweisen, dass die pessimistischsten Szenarien eintreffen bzw. bestätigt werden ... aber den Richter*innen steht das Wasser immer noch nicht hoch genug am Hals. Vielleicht sollten die Richter*innen die Nordseeinnsel- und Küstenbewohner*innen fragen, was jene so von der Kombination aus Meeresspiegelanstieg und Sturmflut halten ... oder was Bewohner*innen am Waldrand von hoher Waldbrandgefahr, Bränden und Evakuierungen halten, oder was Arme von hohen Lebensmittelpreisen aufgrund Missernten halten würden oder was Kinder und Enkelkinder von extremer Hitze und infolge dessen von Hitzeschlag halten, der ältere Groß-Elltern dahinrafft ...

    • @Uranus:

      Die Wissenschaft ist sich recht einig darin, dass die Ahr Katastrophe nicht im Zusammenhang mit dem Klimawandel steht. Maximal wurde sie dadurch leicht verstärkt.



      Und als Anwohner (aber auf nem Berg über dem Ahrtal) kann ich ihnen folgende Gründe für die Katastrophe geben:



      Seit 10 Jahren wurden weder die Bäche noch die Kanäle gesäubert was schon bei leichtem Regen zu sehen war, da die da schon überliefen.



      Bebauung direkt an der Ahr auf Wiesen wo ich als Kind das Hochwasser schauen war.



      Das Wasser konnte also einfach nirgends hin.



      Und der Unglückstag war der 5. Tag in Folge mit schwerem Regen, aber Siren, Freiwilligere Feuerwehr etc wurden hier massiv zurück gebaut und so hat halt keiner was gemacht

      • @Beowulf:

        So einig, wie Sie es darstellen, scheint sich die Wissenschaft nicht zu sein. Siehe:



        "Studie von Klimaforschern bestätigt Zusammenhang zwischen Erderwärmung und Flut an Ahr und Erft



        Erstellt: 24.08.2021"[1]



        "Die Flutkatastrophe im Juli 2021 in Deutschland und die Klimakrise — eine Stellungnahme von Wissenschaftler:innen der Scientists for Future - Juli 2021"[2]



        ...



        Und, sicher auch weitere Faktoren, von denen Sie ja einige nannten, spielten dabei eine Rolle.



        [1] info-de.scientists...nd-die-klimakrise/



        [2] www.merkur.de/poli...erft-90938424.html

    • @Uranus:

      Wie haben die Blockaden der Letzten Generation die Flutopfer an der Ahr verhindert?

      Exakt dieses Beispiel zeigt ja, dass die Sitzblockaden und Tomatensuppen-Aktionen und sonstige Bilderstürmerei exakt nichts zum Klimaschutz beitragen.

      Wenn überhaupt fördern sie klimaschädliche Akteure, die die Aktionen zum Anlass für Trotz- und Gegenreaktionen nutzen.

      Ein Umsturz ist - zumindest in Deutschland - immer nur friedlich und aus der Mitte der Gesellschaft denkbar. Das zeigt die deutsche Geschichte von 1848 bis 1990 bzw. dem Atomausstieg als Sieg der Anti-Atomkraft-Bewegung.

      Wann immer es auf deutschem Boden zu gewaltsameren Aktionen kam (1848, 1956, 1968/1970) stand am Ende die Repression (1848 - Zementierung des Obrigkeitsstaats, 1956 - sowjetische Niederschlagung der Proteste und ultimativ Mauerbau, 1968/1970 - Gesetzgebung als Reaktion auf die RAF).

      Friedliche Proteste führten dagegen zu einem nachhaltigen Gesellschaftswandel (Friedensbewegung, Wende, etc.)

      • @Kriebs:

        Die Bloackade-Aktionen der Letzten Generation begannen im Frühjahr 2022. Die Flutkatastrophe nannte ich als ein Beispiel für die drastischen Folgen einer an Fahrt aufnehmenden Klimakrise. Es ist davon auszugehen, dass Schlimmeres bzw. ähnlich Schlimmes häufiger eintreffen wird- sei es Sturm-, Hitze-, Dürre-, Flutkatastrophen. Wenn allerdings gar nicht bzw. so langsam wie bisher umgesteuert wird, muss damit gerechnet werden, dass es schneller schlimmer wird.



        Es braucht schnell sozialökologische Veränderungen. Sonst schafft die globale (!) Klimakrise Tatsachen - genauer: heftigere Veränderungen, die sich auch auf Deutschland auswirken werden.



        Zum einen - Was heißt friedlich? Bspw. hat die Anti-AKW-Bewegung gegen krasse Repression seitens des Staates und der Polizei agieren müssen, Sie tat es mit einem Mix aus Demos, zivilen Ungehorsam und militanten Aktionen.



        Zum anderen - ist Ihre Aussage "friedlich" auch als Einwand gegen die Letzte Generation gemeint?

  • Jetzt könnte noch die Frage nach den richtigen Gericht aufgeworfen werden. Ich dachte bisher, im Straf-Amtsgericht sind auch Schöffen immer mit dabei. 2 Schöffen können den einen Berufsrichter überstimmen.



    Warum dadurch nicht auch mal eine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug?

    • @Christoph Strebel:

      Das Schöffengericht ist nur zuständig, wenn bestimmte Straftaten bzw. ein höherer Strafrahmen im Raum stehen.

      Derartige "Kleindelikte", wie Nötigung landen (fast) immer beim Einzelrichter (Strafrichter beim Amtsgericht).

      Das mag in Einzelfällen krasser Wiederholungstäter, also einer langanhaltenden Kriminalkarriere vielleicht mal anders aussehen, aber der Normalfall ist der Strafrichter bzw. sogar der Strafbefehl.

  • „rechtfertigender Notstand“



    "StGB § 34 Rechtfertigender Notstand:



    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum......"



    Man beachte das "nicht anders abwendbar", denn es gibt:



    1) mehrere Möglichkeiten es abzuwenden, es wird nur nicht getan.



    2) Die "letzte Generation" macht mit der Aktion rein gar nichts um die Gefahr "abzuwenden", sie zeigt sie nur auf, mehr nicht.



    Also kann §34 nicht angewendet werden.

    • @Rudi Hamm:

      Nur ist dieses juristische Klein-Klein ja letztlich im Kontext dieser Aktionen aus dieser Perspektive so absurd wie belanglos. Der Zivile Ungehorsam entspringt ja gerade der Überlegung, dass der Rahmen des legal Möglichen erschöpft ist. Entsprechend kann man dann die Legaldefinitionen auch den Gerichten überlassen um stattdessen als Öffentlichkeit den Blick auf die Frage zu richten ob sich der rechtfertigende Notstand zwar nicht aus dem StGB, sondern aus dem Zustand von Athmosphäre und Weltklima ergibt. Aber die Störenfriede wegzusprerren um dann weiter seelenruhig auf +2,8° bis 2100 zuzusteuern ist natürlich (derzeit noch) bequemer.

      • 4G
        47351 (Profil gelöscht)
        @Ingo Bernable:

        Wenn wir das gedeihliche Miteinander nicht der Beliebigkeit opfern wollen, müssen wir beim juristischen Klein-Klein bleiben, denn das ist ein wesentliches Element unserer Gesellschaftsform. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, das wird Ihnen Wolfgang Daschner unterschreiben können.



        Sollten die von den Blockierern geforderten Massnahmen in Gesetzesform gegossen werden, dann werden sie die Einhaltung auch sorgsam ("klein-klein") überwachen, das garantiere ich Ihnen. Und sie werden niemanden mit dem Verweis auf etwas "zivilen Ungehorsam" davonkommen lassen.

      • @Ingo Bernable:

        Dann zeige ich mal eine Alternative im real Möglichen auf: eine Ausbildung als Solarmonteur, um bei mir auf dem Dach eine Solaranlage zu montieren.



        Gibt nämlich keine Firma, die noch Kapazitäten hat.



        Oder ist das zu klein?

        • @WeisNich:

          Das diejenigen die ein Problem thematisieren es halt einfach selbst lösen sollen ist lediglich ein universales Totschlagargument. Das einzige Problem das gelöst wäre wenn eine Handvoll Aktive statt zu protestieren Solarpanels schrauben würde wäre, dass sie als Störfaktor aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwänden, während der Rest der Gesellschaft genau so unverdrossen weiter auf den eigenen Untergang hinarbeitet wie auch schon in den letzten Jahrzehnten.

          • @Ingo Bernable:

            Wie immer. Andere sollen es machen. Man selbst will ja nichts handwerkliches machen, das ist viel zu wenig intellektuell, oder?Diejenigen, die solche Aktionen durchführen, sind eher aus gesellschaftlich privilegierten Kreisen. Und @WEISNICH hat Recht: Wie soll es ohne praktische Taten vorwärts gehen? Bei uns hier wartet man über ein Jahr auf Handwerker:innen für Solarpanels.

          • @Ingo Bernable:

            Und wer installiert jetzt die Solaranlage?

            Und warum führt das in den Untergang, wenn ich und viele, viele Andere eine Solaranlage wollen?

            Oder ist der Anspruch, auf sämtliche Technologie zu verzichten und wieder ein einfaches Leben zu führen?

            Vergessen Sie es.

            • @WeisNich:

              Und noch eine Frage, kann man nicht Solaranlagen montieren und protestieren?

              • @WeisNich:

                könnte man, wenn man ausreichend Zeit hat. Solange man auf der Straße klebt und den Abend im Gewahrsam verbringt, aber wohl kaum.

  • Ziviler Ungehorsam mag ja sein, und damit auch Gesetzesübertretungen. Dafür gibt es Gerichte und Sanktionen/Strafen. Je mehr wir uns aber darüber aufregen und hysteriech rumgeifern desto mehr geben wir diesen Aktionen mehr Bedeutung. Demonstrieren lassen ignorieren, nicht aufregen. Und schon gar keine Gegengewalt.

  • Vielen lieben Dank, Herr Rath. Sehr schön zusammen gefasst. Sehr gut wäre auch ein Beitrag über etwaige Notwehrmassnahmen der betroffenen Bürger. Wenn ein Verhalten strafbar ist, dann darf man sich in der Regel dagegen auch wehren.

    • @DiMa:

      Wenn sie darauf spekulieren 'in Notwehr' Gewalt anwenden zü dürfen wird sich diese Hoffnung wohl nicht erfüllen. Aber natürlich steht es ihnen zu gegen derartig Blockaden ebenso zu klagen wie gegen die Lärmbelästigung und blockierten Straßen die mit einer Demonstration einher geht.

      • @Ingo Bernable:

        "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

        Solange die rechtswidige Nötigung anhält ist nach dem Wortlaut des Gesetzes jedes Mittel rechtens (solange dieses geeignet ist, den rechtswidrigen Angriff zu beenden). Genau darum geht es bei der Notwehr ja.

        • @DiMa:

          "jedes Mittel"



          Na dann, Halali und Feuer frei? Oder war da nicht doch irgendwas von wegen Verhältnismäßigkeit?



          Ernsthaft wohin soll das führen? Man fühlt sich durch irgendwas gegängelt oder geärgert und schon ist "jedes Mittel" recht um sich durchzusetzen, statt halt einfach mal um den Block zu fahren. Dieses Schema von Reiz und extremer Reaktion erinnert doch stark an Idar-Oberstein.

          • @Ingo Bernable:

            Naja, genau darum geht es ja bei meiner Bitte an den Autoren.

            Ein Spachtel halte ich persönlich für verhältnismäßig.

            Und dann geht es ja auch noch um die umstehdenden Unterstützer. Nicht das diese auf einmal anfangen, jemanden abzuwähren, wenn sich dieser gerade mit einer gebotenen Notwehrhandlung selbst behilft und einen Aktivisten von der Straße räumt.

            Das könnte in Gewalt eskalieren.

            • @DiMa:

              Vielleicht suchen sie sich besser rechtlichen Beistand bevor sie zur Tat schreiten.

              • @Ingo Bernable:

                Ich bin unter andere auch Rechtsanwalt. Nur bis vor kurzem hieß es in dieser Zeitung noch recht häufig, dass das Ankleben nicht strafbar sei. Da ist inzwischen ja einige passiert. Jetzt gilt es halt die Folgen der Strafbarkeit weiter zu denken.

                • @DiMa:

                  “unter anderem“ - das hab ich mir schonn gedacht! Danke für die Klarstellung. Gelle.

            • @DiMa:

              Da sollten wir uns sich durchaus bewusst sein, welche unmittelbare Gefahr aus diesem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" ausgeht.

              Jemand klebt sich auf die Straße und blockiert sie. Dies wird als Angriff auf einen bzw. mehrere Autofahrer gewertet.



              Welcher Schaden entsteht für den Autofahrer?



              Wird das Eigentum (Auto) beschädigt?



              Wird der eigene Körper verletzt?

              Da beide Antworten mit "nein" zu beantworten sind, bleibt da nicht viel Spielraum für Notwehr, da nicht mal eine echte Notlage besteht.

              Das einzige, was beschädigt wird, ist vielleicht die Psyche, allerdings wurde gemobbten Kindern bisher ebenfalls nicht erlaubt, die Mobbenden zu verprügeln, vor allem wenn diese eine Tür zugehalten haben, während es noch 3 andere Türen zum Ausweichen gab.

              Zur Not gibt es noch die nächst höhere Instanz (Lehrer:innen, in diesem Fall Richter:innen), die sich um Schlichtung bemüht, so wie hier in Form der Gerichtsurteile.

              Lieber einfach eine Thermoskanne mitnehmen, abwarten und Tee trinken.

              Ein bisschen mehr Ruhe würde sicherlich so manchen Autofahrern gut tun, so ist uns allen bekannt, dass sich viele von ihnen unglaublich aggressiv und egozentrisch im Straßenverkehr verhalten. Diese Aggression bringt die Aktivist:innen der letzten Generation eher in Gefahr, als umgekehrt. Letztendlich ist früher oder später die Polizei anwesend, daher ist keine Selbstjustiz notwendig.

              • @sk_:

                Der Volljurist DIMA hat schon Recht. Es braucht keinen wirtschaftlichen Schaden, auch die Freiheit ist schützenswert, erst Recht, wenn es zum Beispiel um die Einhaltung eines Termins geht. Daher dürfen Sie Autos abschleppen lassen, die Ihre Einfahrt blockieren und wenn man das nötige Material dabei hätte, dürfte man einen Blockierer auch von der Straße zerren und am Straßenrand festbinden, damit die Straße nicht länger blockiert wird.

                Die Videos, wo Autofahrer zur Tat schritten und LG-Leute brüllten "Fass mich nicht an", sind ja bekannt. Anfassen und wegziehen ist definitiv erlaubt, treten und schlagen natürlich nicht.

                • @Dr. McSchreck:

                  Ja - Volljurist - hab ich auch so gern & “auch die Freiheit ist schützenswert, erst Recht, wenn es zum Beispiel um die Einhaltung eines Termins geht.…“ das ist eine feine Vorlage für den Flurfunk anlässlich der sog Läpple-Entscheidung Karlsruhe! Primadonnen unter sich:



                  “Herr Kollege - ich bitte Sie - Sie wollen aus der Garage zu Vorberatung des Senats um 10 Uhr & da sitzen diese Bhagwannis in ihren orangefarbenen Strampelanzügen vor Ihrer Ausfahrt - singen tanzen & schlagen ihre Trömmelchen! Und das soll keine Gewalt sein?!“ Es kam bekanntlich anders!;)) servíce & Gern&Dannnichfür

                  • @Lowandorder:

                    Notwehr verlangt keine "Strafbarkeit", nur einen rechtswidrigen Eingriff, gegen den man sich wehren darf -und wenn ich genötigt werde, an einem Ort zu bleiben, während ich diesen verlassen möchte - darf ich mich dagegen wehren, um diesen Wunsch umzusetzen - mit dem mildesten geeigneten Mittel.

                    So ist die Rechtlage.

                    • @Dr. McSchreck:

                      Das rechtswidrig ist ja angesichts einer Grundrechtsinanspruchnahme doch gerade die Frage. Schreck laß nach - wa.

                      • @Lowandorder:

                        Selbstverständlich ist es rechtswidrig - wie diverse Verurteilungen zeigen. Hinsichtlich der Genötigten besteht daran nicht der geringste Zweifel. Niemand muss ich zu etwas zwingen oder an etwas hindern lassen, weil andere etwas erreichen können, was nicht in seiner Hand liegt.

                        Sie werden sicher die "2.Reihe"-Rechtsprechung kennen, die vom BVerfG ausdrücklich gebilligt wurde.

                        • @Dr. McSchreck:

                          Sach mal so: meine Freunde & Mutlangen-Richter-Kollegen - sind einst bekanntlich auch durch die Bank verurteilt worden!



                          Ehe Karlsruhe “keine Nötigung“ & Wiederaufnahmeverfahren - dem ein Ende bereiteten.



                          “Vor 35 Jahren: Die „Richterblockade“ von Mutlangen schrieb Rechtsgeschichte



                          braunschweig-spieg...-rechtsgeschichte/

                          • @Lowandorder:

                            Wenn Sie keinen Unterschied sehen, ob man völlig Unbeteiligte am Fortkommen hindert oder Angehörige derjenigen, die Adressat des Protestes sind, kann ich das nicht ändern.

                            Jeder Autofahrer darf sich wehren, wenn man ihn daran hindert, sein Ziel zu erreichen, weil man auf "Lebensmittelverschwendung" (erst) oder "Klimawandel" (jetzt) aufmerksam machen will. Desweiteren war die sog. "2. Reihe-Rechtsprechung" schon beim BVerfG, das sie gebilligt hat.

                            • @Dr. McSchreck:

                              Keine Ahnung - was die da geraucht hatten. Mein verfassungsrechtlicher Ziehvater Peter Häberle schloß ja zur NotstandsEntscheidung der Karlsruher Primadonnen nicht aus - daß es verfassungs&völkerrechtswidrige Verfassungsrechtsprechung gäbe!



                              Helmut Ridder hat dazu mal nachgelegt & ich - anschließe mich!;))



                              Hauptsach aber - Sie ham ehran Seelenfrieden! Gelle. 🧹🧹🧹 -

              • @sk_:

                Nötigung und Behinderung der Verkehrsteilnehmer - sollte Strafbestand genug sein...

  • ich bin gespannt wie die Gerichte Urteilen wenn durch Blockaden Rettungswagen zu spät ins Krankenhaus kommen wegen Umwege und Stau, Feuerwehr Blockierer von der Straße waschen statt ein Feuer zu löschen -> wenn es zu Sterbefällen und großen materiellen Schaden kommt.



    Die Blockierer nehmen das Leid anderer wissentlich in Kauf.



    Eigentlich wie Raser bei innerstädtischen Rennen.



    Die Blockierer gegen Atom blockierten die Atomtransporte, nicht die Krankenwagen auf dem Weg zu einem Notfall. So gänzlich lassen sich die zwei Blockaden nicht gleichstellen. Damals war der Gegner, Atomlobby, auch der Leidtragende. Heute wird die Gesellschaft als Geisel genommen, mit allen Konsequenzen.

    • 8G
      8190 (Profil gelöscht)
      @Ramaz:

      Ist es nicht eher so, dass genau diese Menschen mit genau diesen Aktionen "Sterbefälle und großen materiellen Schaden" in der Zukunft, und zwar in massiver Größe, abwenden wollen?

      Die Prognosen darüber sind längst bekannt und treffen ein.

      Wie grotesk brauche Sie es denn? Sie meinen weiter: "Die Blockierer nehmen das Leid anderer wissentlich in Kauf. "Nein, es ist umgekehrt: Alle, die nichts tun, nehmen die Zerstörung eines kompletten Planeten in Kauf, Bewohner wie Sie, Ihre Verwandten, Kinder, Enkel übrigens mitgerechnet. Es betrifft die Gesellschaft.

      • @8190 (Profil gelöscht):

        Das konstruktive Gegenteil von "Nichtstun" ist aber nicht "Irgendwastun". Wer sozialverträgliches Handeln einfordert, sollte der Letzte sein, der sich bei der Wahl SEINER Mittel asozial verhält.

    • @Ramaz:

      Dass man sich über solche Blockaden ärgern kann ist ja verständlich, aber bei dem Maß an Rage, das hier mitschwingt scheint mir doch auch die Verhältnismäßigkeit verloren zu gehen. Ihr Krankenwagen könnte aus zig anderen möglichen Gründen zu einem Umweg gezwungen sein, etwa weil auf der direkten Route ein Karnevalsumzug unterwegs ist oder die Straße wegen Kanalarbeiten blockiert ist.



      Demokratie und dazu gehört Demonstrationsrecht ganz genauso wie ziviler Ungehorsam bedeutet eben auch mal die mit der anderen Meinung ertragen zu müssen, selbst dann, wenn man deren Anliegen nicht teilt.

      • @Ingo Bernable:

        Der Karnevalsumzug wäre angemeldet, also vorher bekannt. Ebenso wie die Kanalarbeiten. Über solche Informationen verfügt eine Leitstelle selbstverständlich. Für eine plötzliche Blockade ist hingegen derjenige verantwortlich, der sie vorsätzlich herbeiführt. Und somit für die Folgen. Das Demonstrationsrecht deckt solche Aktionen natürlich nicht.

        • @Achim Dräger:

          Die Information in der Leitstelle ändert aber nichts an der Notwendigkeit einen Umweg nehmen zu müssen.



          "Das Demonstrationsrecht deckt solche Aktionen natürlich nicht."



          Natürlich nicht, dann wäre es ja eine Demonstration und kein ziviler Ungehorsam der schon qua Definition nicht legal sein kann.

          • @Ingo Bernable:

            wenn etwas per Definition nicht legal ist, muss man sich aber auch nicht wundern, wenn man nicht freigesprochen wird.

      • @Ingo Bernable:

        Ihr Vergleich hinkt sehr. Jeder Fahrer einer Blaulichtorganisation, weiss wo eine Baustelle oder ein Umzug statt findet. Diese Einschränkungen sind angemeldet. Wennn aber eine LG Aktion statt findet, dann ist diese nicht angekündigt und deshalb hat der Vorforist schon einen valablen Punkt.

      • @Ingo Bernable:

        Solche Blockaden sind aber nicht überraschend und werden eingeplant, außerdem wird bei der Sperrung von Straßen auch darauf geachtet, dass Rettungswege freibleiben. Karnevalisten können außerdem zur Not zur Seite springen, um einem Rettungswagen Platz zu machen.

        Nichts davon trifft auf auf der Fahrbahn festklebende Menschen zu.

        Und was wäre, wenn ein Rettungswagenfahrer, der gerade einen Patienten zur Notaufnahme rasen muss, sich auf den Notstand beruft, und einem der Klimakleber über die Hand fährt, weil er wahrscheinlich nur so das Leben des Patienten retten kann? Wir sind uns doch einig, dass eine Hand vor der Rettung eines ganzen Leben zurückstehen muss, oder?

        • @Suryo:

          Wievile Tote gab es denn bislang eigentlich durch derartige Blockaden?



          "Wir sind uns doch einig, dass eine Hand vor der Rettung eines ganzen Leben zurückstehen muss, oder?"



          Wie das juristisch einzuordnen ist vermag ich nicht sicher einzuordnen, vermute aber, dass illegal wäre was sie für naheliegend halten. Wenn sie Gesundheit und Leben gegeneinander abwägen wollen, wäre ebenso das Leben des Einzelnen gegen das Leben der (hoffentlich) folgenden Generationen abzuwägen. Folgt man dem noch weiter kommt man schnell zu der Frage ob es nicht auch leigitim oder gar legal wäre Einzelne die besonders viel Schaden anrichten, etwa Manager von Ölkonzernen, dem Wohl der Vielen zu opfern. Sie sehen wohin das führt ...

          • @Ingo Bernable:

            Die Frage ist sinnlos. Diese Menschen nehmen Tote billigend in Kauf. Sollte jemand tatsächlich sterben, kann man ihnen dies natürlich zurechnen. Es ist definitiv nicht so, dass man ihnen nicht oft genug klargemacht hat, was passieren könnte.

            Und nochmal: die Blockade ist objektiv NICHT der einzige, direkt zur Bewältigung der Klimakatastrophe beitragende Weg. Und danach bemisst sich die Verhältnismäßigkeit. Nicht nach irgendwelchen rein ideellen bzw. politischen Bewertungen. Es geht da ganz allein um praktische Aspekte. Wenn ein Festkleben an der Fahrbahn objektiv und unabweisbar zu einer Absenkung der globalen Temperaturen führte, dann könnte man Ihre Argumentation gelten lassen. Es ist aber nun mal nicht so.

            Wenn dagegen hinten im RTW ein Schlaganfallpatient liegt, dann ist die Fahrt über die angeklebte Hand unter Umständen wirklich objektiv die einzige mögliche Lösung.

            • @Suryo:

              Ich sehe das anders. Der Kliamwandel kostet bereits jetzt schon jährlich eine sechsstellige Zahl an Menschen das Leben. Das ist real, aber man handelt eher symbolisch. Demgegenüber argumentieren sie mit einem Fall der hypothetisch eintreten könnte.



              www.spiegel.de/wis...-ab76-41469994554f



              "Und nochmal: die Blockade ist objektiv NICHT der einzige [...] Weg"



              Ah, mal wieder der beliebte Verweis auf die konkrete Lösung. Als ob ihnen nicht klar wäre, dass eine handvoll Aktive wohl kaum dazu in der Lage sein werden zu Leisten woran wir als ganze Gesellschaft seit Jahrzehnten scheitern. Es geht bei einer solchen Aktion genau wie einer Demonstration eben nicht um eine (unmögliche) direkte Lösung des Problems, sondern darum Öffentlichkeit und Bewusstsein für das Problem zu erzeugen. Aber eigentlich wissen sie das selbst und die Auseinandersetzung über solche Scheinargumente ist genauso fruchtlos wie der Klimaschutz der letzten Jahre.

              • @Ingo Bernable:

                Um konkreter zu werden:

                "kostet bereits jetzt schon jährlich eine sechsstellige Zahl an Menschen das Leben"

                Und keiner dieser Menschen hätte gerettet werden können, in dem man sich vor Eintritt des jeweiligen Todes auf einer Straße in Berlin festgeklebt hätte. Es gibt schlicht keine realistische, plausible Kausalkette.

                Dagegen kann man mit ziemlicher Sicherheit, d.h. plausibel und mit direkter Kausalkette, davon ausgehen, dass ein Schlaganfallpatient eine höhere Überlebenschance hat, wenn man ihn auf dem schnellstmöglichen Weg bzw. überhaupt ins Krankenhaus bringt. Wenn der einzige Weg ins Krankenhaus über eine festgeklebte Hand führt, ist das nun mal so. Dann muss nur noch abgewogen werden, was schwerer wiegt: das Leben des Patienten oder die Gesundheit des Demonstranten.

              • @Ingo Bernable:

                Ich argumentiere juristisch, Sie politisch.

                Nochmal: bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird vom Gericht allein erwogen, ob eine konkrete Handlung objektiv dazu geeignet ist, ein konkretes Ziel zu erreichen, und ob das erreichte Ziel als Rechtsgut schwerer wiegt als das durch die Handlung verletzte Rechtsgut.

                Den Berufsverkehr in Berlin für eine Stunde aufzuhalten, erreicht das konkrete Ziel, die Klimakatastrophe abzuwenden, objektiv nicht.

                Das und nur das prüft ein Gericht. Ansonsten würden wir die Justiz dazu mißbrauchen, politische Ziele zu bewerten. Das kann und darf nicht sein.

                • @Suryo:

                  Wie konnte es zur Unabhängigkeit Indiens führen, dass ein Mann illegalerweise einen Klumpen Salz von der Erde aufhob?



                  Wie konnte der Umstand, dass man in Südafrika einen Kriminellen und Terroristen verurteilte und über Jahrzehnte inhaftierte mit zum Ende der Apartheid führen? Mandela wurde noch Jahre danach, selbst als er den Friedensnobelpreis erhalten hatte noch auf Terrorlisten der USA geführt.



                  Als sich PoCs der Bürgerrechtsbewegung in den USA in Cafés für Weiße setzten löste auch das eben jene Empörung auch jene Gewalt über die so manche phantasieren aus, die sich auch bei den Klimaprotesten beobachten lässt. Von der Allgemeinheit werden solche Aktionen offenbar nur in der historischen Rückschau verstanden und goutiert.

                  • @Ingo Bernable:

                    Hat Gandhi in Kauf genommen, dass ein Krankenwagen nicht durchkommt?

                    • @Suryo:

                      Im übrigen nochmal: ein Gericht kann einem Angeklagten zwar ehrenwerte Motive attestieren, aber es darf eben einfach nicht nach der Ehrenwertigkeit des Motivs urteilen.

                      Ich habe es gestern schon einmal gepostet und leider wurde der Kommentarbereich geschlossen, aber warum sollte jemand, der völlig davon überzeugt ist, dass weitere Waffenlieferungen an die Ukraine die atomare Vernichtung der Menschheit bewirken werden, nicht zu ähnlichen oder noch krasseren Mitteln greifen? Man kann auf moralisch-philosophischer Ebene sehr wohl gute Argumente dafür finden, dass die Abwendung der Auslöschung der gesamten Menschheit auch extreme Maßnahmen moralisch rechtfertigt. Man könnte zum Beispiel argumentieren, dass ein Attentat auf die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung in Ordnung wäre - was sind schon drei, vier Menschenleben gegen acht Milliarden?

                      Wenn ein Gericht sich diese Art der Logik zu eigen machte, könnte sich bald jeder auf seine subjektive Wahrheit berufen. Ein einzelner Richter würde dann darüber entscheiden, welche subjektive Wahrheit gilt und welche nicht. Alles würde relativ und damit willkürlich, das Recht als solches würde seine Bedeutung verlieren.

              • @Ingo Bernable:

                Nochmals: Was ändert sich konkret an der Festkleberei? Absolut gar nichts, außer dass noch mehr Probleme kreiert werrden und immer mehr Menschen allergisch gegenüber dem Thema reagieren?