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Alles für die Katz: In einem halben Jahr hat Emmanuel Keson Deutsch auf B2-Niveau gelernt Foto: privat

Geflüchteter zweiter KlasseDeutschland wirft den Doktor raus

Aus der Ukraine geflüchtet, aber ohne ukrainischen Pass: Dem in Hamburg lebenden und als Pfleger tätigen Ghanaer Emmanuel Keson droht die Ausweisung.

M it angespannter Miene kommt er die Treppe herunter. Das goldene Schild auf seiner Brust fällt direkt ins Auge. In dicken Buchstaben steht dort: „Dr. Emmanuel Israel Keson“. Darunter in dünner Schrift „Pflegehelfer“. Warum arbeitet ein Arzt als Pflegehelfer? Sein Abschluss werde in Deutschland nicht anerkannt, erklärt Keson. Er hat in der U­kraine studiert und ist Ende April von dort nach Hamburg geflüchtet. Als einer von fast 3.000 Drittstaatenangehörigen in Hamburg durfte sich der gebürtige Ghanaer zunächst sechs Monate in Deutschland aufhalten. Diese Erlaubnis ist am 21. November ausgelaufen.

Ein dauerhafter Aufenthalt stellt sich als unerreichbar heraus. Statt ihn über seine Möglichkeiten aufzuklären, hätten ihn die Mitarbeiter des Amtes für Migration ignoriert und weggeschickt, sagt er. Nun soll er das Land verlassen. Dass er keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzt, macht ihn zum Geflüchteten zweiter Klasse.

Keson wirkt niedergeschlagen. Die letzten Monate haben ihm offensichtlich stark zugesetzt. Trotz alledem begrüßt er lächelnd und freundlich die Patienten des Pflegeheims der Philipp F. Reemtsma Stiftung, in dem er heute seinen letzten Arbeitstag hat. Am 7. November wurde er bei der Ausländerbehörde vorgeladen. Dort hat man ihm den Ausweisungsbescheid in die Hand gedrückt. Binnen zwei Wochen sollte er Deutschland verlassen.

Elf Jahre hat Keson in der U­kraine gelebt, sein Studium abgeschlossen und als Chirurg gearbeitet. „Ich bin in die Ukraine gekommen, um Arzt zu werden und eine bessere Person aus mir zu machen“, sagt er nachdenklich. Er zückt sein Handy. Darauf hat er Videos, die zeigen, wie er Operationen durchführt. Wenn er sich so im Arztkittel auf den Aufnahmen betrachtet, wirkt er stolz.

Geflohen nach dem Bombenangriff

Ein Bruder und zwei Schwestern waren ihm in die Ukraine gefolgt und studierten dort ebenfalls Medizin. Sie standen kurz vor ihrem Abschluss, als ein russischer Bombenangriff Kesons Wohnort Vinnytsia traf. Da war ihnen klar: Sie würden aus der Ukraine fliehen.

Auf dem Weg habe er viele traumatische Erfahrungen gemacht, sagt Keson. Eine Woche lang mussten sie vor der EU-Ostgrenze im Schnee ausharren und draußen in der Kälte übernachten. Grenzbeamte hätten sie mit Waffen bedroht. „Sie sagten uns, dass Ukrainer Priorität haben“, erzählt Keson. Immer wieder hätten die Beamten ihn und seine Geschwister nach hinten gestoßen. „Es war purer Rassismus“, meint Keson. „Wir waren denen egal.“

An der Grenze hätten Aktivisten sie angesprochen. „Sie sagten, dass sie uns helfen, nach Deutschland zu kommen“ erzählt Keson. Ein Bus sei gekommen und habe ihn und seine Geschwister nach Hamburg gebracht. „Die Organisation heißt Arrivati und setzt sich für Geflüchtete und Migranten ein“, berichtet er. Arrivati habe ihnen sehr geholfen. „Durch sie haben wir eine Unterkunft, psychische Betreuung und Hilfe bei Behördengängen erhalten.“

Sista Oloruntoyin, Mitgründerin der Organisation, erklärt, Arrivati-Ak­ti­vis­ten hätten Kontakte zu Schwarzen, antirassistischen und Mi­gran­tenorganisationen an den EU-Ostgrenzen. Deshalb hätten sie eine Überführung möglich machen können.

Dass Geflüchtete aus der U­kraine eine schnelle und unbürokratische Aufnahme finden, regelt die sogenannte Massenzustromrichtlinie der EU. Allerdings schließt dieses Gesetz nicht alle Geflüchteten aus Drittstaaten ein. Nur jene, die nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können, wie etwa Syrer, dürfen dauerhaft in Deutschland bleiben.

Für alle anderen hat Hamburg daher als erstes Bundesland eine sechsmonatige Übergangsregelung geschaffen: Mit einer „Fiktionsbescheinigung“, die bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus gilt, können sie arbeiten und Sozialleistungen beziehen. Dieser Zeitraum ist es auch, der ihnen bleibt, um die Anforderungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel erfüllen.

Für Drittstaatenangehörige, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben sind, kommt zum Beispiel ein Studentenvisum in Betracht. Dafür müssen sie einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen – und ihren Lebensunterhalt mit 934 Euro pro Monat sichern können.

Die Krux an der Sache ist für Keson und seine Geschwister, dass diese Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt, dass man das Geld bereits besitzt. Arbeiten dürfen Inhaber von Studentenvisa nämlich nur in den Ferien. Dass Keson und seine Geschwister als Pflegehelfer in Hamburg tätig sind, reicht deshalb nicht aus.

Alles, was er noch zu Geld machen könnte, hat Keson in der Ukraine zurückgelassen. Das habe er auch dem Amt für Migration mitgeteilt, sagt er. Er zahle von dem Geld, das er als Pflegehelfer verdiene, auch noch einen Studienkredit ab. Seine Eltern haben für die Ausbildung ihrer Kinder den gesamten Familienbesitz verkauft. Da Keson bereits sein Studium abgeschlossen hat, habe er die finanzielle Verantwortung für seine Geschwister übernommen. „Wir haben keine Rücklagen, die wir vorlegen können“, sagt der 31-Jährige.

Damit Keson in Deutschland als Arzt arbeiten kann, müsste er sein Studium anerkennen lassen. Allerdings befinden sich die dafür notwendigen Dokumente noch an seiner ukrainischen Hochschule. Die ukrainische Botschaft in Hamburg habe ihm nicht geholfen, an diese heranzukommen, sagt er. Er hätte daher selbst in die Ukraine fahren müssen – mit dem Risiko, nicht wieder zurückzukommen.

Der Doktor als Pflegehelfer: Namensschild von Emmanuel Keson Foto: Miguel Ferraz

Für seine drei Geschwister wäre eine Abschiebung besonders verheerend, sagt Keson. Sie alle befinden sich kurz vor dem Abschluss ihres medizinischen Studiums. Seit Ausbruch des Krieges besuchen sie Online-Kurse an der ukrainischen Hochschule. Ihr Herkunftsland Ghana erkenne diese nicht an, sagt Keson. „Meine Geschwister müssten einige Semester wiederholen.“ Das würde wiederum Geld kosten, das sie nicht haben. Auch ob sie dort einen Studienplatz bekämen, ist ungewiss. Mit der Ausweisung aus der Bundesrepublik wäre ihr ganzes Studium also hinfällig. Nochmal von vorne zu beginnen, sei keine Option.

Selbst wenn Keson nach Ghana zurückkehren würde, um dort als Arzt zu arbeiten, würde das Geld vorne und hinten nicht reichen. In seinem Heimatland verdient ein Arzt weniger als 1.000 Euro. Dem gegenüber müsste Keson allerdings 2.802 Euro im Monat für die Sicherung des Lebensunterhalts seiner Geschwister aufbringen.

„Wir geben uns solche Mühe, uns so schnell es geht zu integrieren“, sagt Keson. Innerhalb weniger Monate hat er das Sprachniveau B2 in Deutsch erlangt. Dies bescheinigt ihm ein gehobenes Sprachniveau, mit dem er komplexe Sachverhalte verstehen und sich selbständig ausdrücken kann. Er wolle so schnell wie möglich das höchste Sprachlevel C2 erreichen. Seit Juli hat er als Pflegehelfer gearbeitet und Steuern gezahlt.

Er kann nicht verstehen, warum ihm ein weiterer Aufenthalt verwehrt wird. Antworten auf seine Fragen habe er im Amt für Migration nicht bekommen. Die Aufmerksamkeit des Amts gehöre ganz den ukrainischen Geflüchteten. „Mit Ukrainern machen die Mitarbeiter Scherze. Uns brüllen sie nur an und schicken uns weg“, sagt Keson.

Er habe weder über seine aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, noch über sein Ablehnungsschreiben mit jemandem sprechen können. Für ihn sei diese ungleiche Behandlung ganz klar rassistisch motiviert. „Man will uns hier nicht haben und das wird uns deutlich gezeigt.“

Das sieht auch die Bürgerschaftsabgeordnete Carola Ensslen (Linke) so. Das Verhalten der Beamten im Amt für Migration sei „ohne jede Worte“. Besonders perfide findet die Fachsprecherin der Linken-Fraktion für Flucht und Migration, dass die Menschen keine Möglichkeit bekämen, mit der Person zu sprechen, die über ihren Antrag entscheidet. „Der Ablehnungsbescheid wird bewusst von Sachbearbeitern übergeben, die dazu nichts sagen können“, sagt Ensslen.

Auch der Sprecher der Grünen-Fraktion Philipp Wenzel hält derartige Erfahrungen nicht für ausgeschlossen. „Schließlich setzen wir uns als Bürgerschaft regelmäßig im Eingaben-Ausschuss mit solchen Schilderungen auseinander“, sagt er auf Nachfrage der taz.

Ist ein halbes Jahre eine kurze oder lange Zeit?

Daniel Schaefer, Pressesprecher der Innenbehörde weist den Vorwurf des rassistischen Verhaltens zurück. Auch der SPD-Abgeordnete Kazim Abaci mahnt, mit derartigen Anschuldigungen müsse man vorsichtig sein. Wenn Verstöße vorlägen, könne man sie schließlich beim Amt für Migration anzeigen.

Die schwierige Lage geflüchteter Personen aus Drittstaaten sei der SPD durchaus bewusst. „Aber die ungleiche Behandlung von Flüchtlingen liegt einfach im Recht begründet“, sagt Abaci. Die Massenzustromrichtlinie der EU schließe diese Personen nun mal nicht mit ein. Daran könne Hamburg allein nichts ändern.

Auch Schaefer sagt, nur der Bund könne die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigungen verlängern. In den sechs Monaten hätten die Menschen immerhin die Möglichkeit, sich auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu bewerben. Der SPD-Abgeordnete Abaci findet, das sei ein angemessener Zeitraum, in dem man sich schon orientieren könne.

„Das ist Quatsch“, meint Carola Ensslen. Sie fordert eine einjährige Dauer der Fiktionsbescheinigungen. „Es gibt hier keine zeitliche Begrenzung“, sagt sie. Die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bedeute lediglich, dass über einen beantragten Aufenthaltstitel noch entschieden werden muss. „Das kann auch länger dauern“, sagt die Abgeordnete. Das Bundesinnenministeriums bestätigt das. „Eine in Tagen oder Monaten bemessene Höchstdauer der Fiktionswirkung gibt es nicht“, sagt dessen Pressesprecherin Christina Wendt.

Ensslen sieht das eigentliche Problem darin, dass mit dem vorübergehenden Aufenthaltstitel ein Anspruch auf Sozialleistungen entsteht. Den größeren Teil davon bezahle der Bund. „Hamburg hat womöglich die Sorge, dass sie zahlen müssen, sollte der Bund ihnen vorwerfen, dass sie Fiktionsbescheinigungen zu lange ausstellen“, vermutet Enss­len. Das halte sie aber für äußerst unwahrscheinlich. Ohnehin handle es sich um „lächerlich kleine Summen“.

Vor dem Hintergrund traumatischer Fluchterfahrungen und einer neuen Lebenssituation sei ein halbes Jahr ganz einfach zu kurz. „Allein bis die vorübergehende aufenthaltsrechliche Situation geklärt ist, sind schon sechs Monate vergangen“, sagt Ensslen.

Nur noch bis Januar geduldet

Die Fiktionsbescheinigung existiere immerhin erst seit Mitte April und auch die Anerkennung von damit verbundenen Sozialleistungen habe einige Zeit in Anspruch genommen. „Es war von vornherein klar, dass es für viele nicht machbar sein wird, einen Aufenthaltstitel zu erhalten“ sagt die Abgeordnete der Linken.

„Mein Bruder und meine Schwestern sind verzweifelt“ sagt Keson. Die Verzweiflung sei so groß, dass zwei von ihnen sogar versucht hätten, Suizid zu begehen. Er verstehe nicht, warum man ihnen das antut. „Wir haben jahrelang in der Ukraine gelebt“, sagt Keson. „Ich war kurz davor meine Staatsbürgerschaft zu erhalten.“ Am liebsten würde er weinen, sagt er. Es seien einfach zu viele Emotionen, die er nicht verarbeiten könne.

Viele würden sich aus Angst vor negativen Folgen für ihren Aufenthaltstitel nicht trauen, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Ich spreche repräsentativ für alle, die aus der Ukraine geflüchtet sind und keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen“, sagt der Arzt. „Wir wollen, dass sich etwas ändert.“

Einen ersten Schritt hat er gemacht: Mit anderen Betroffenen hat er eine Eingabe an die Hamburger Bürgerschaft gerichtet, mit dem Ziel, die Ausweisung auszusetzen. Einstweilen hat Keson eine Petitionsduldung erhalten, damit er weitere Papiere einreichen kann, die er aus der Ukraine besorgen müsste. Sie läuft im Januar ab.

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37 Kommentare

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  • Wenn die Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt wird, dann darf er auch nicht den Doktortitel führen

    • @DiMa:

      Nix durcheinander bringen - Das Arbeiten als promovierter Arzt bedarf der Anerkennung. Das Führen des Doktortitels einer ausländischen Uni ( ausgemommen Berufsdoktorat Tchechien/Slowakei), ist genehmigungsfrei zulässig, soweit die Ausbildung und der Abschluss der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation entspricht. Der " Kanditat" das ukrainische und russische Pedant dazu entspricht dem, und erlaubt die Führung des Doktortitels in Deutschland.

  • Das sog. westliche Wertesystem verkommt hier vermittelst der Algorithmen der Bürokratie zur Willkür.

  • Was für ein Rassismus! Der Mann hat in der Ukraine studiert und ist somit als Flüchtling vor dem Krieg geflohen.



    Das man ihm keine Chance gibt und ihn abschieben will, obwohl er in D. arbeitet, zeigt einmal mehr die vorherrschende Doppelmoral.



    Und wenn ich hier einige der Kommentare lese, kann ich nur sagen: Schämt euch!

  • Im Westen nichts Neues. Es hilft ja nichts: weiße, europäische Flüchtlinge waren einfach der Doppelwumms-Supergewinn für Millionen von deutschen Sind-wir-noch-lange-keine-Nazis. Man muss jetzt sehen, was man juristisch in jedem einzelnen Fall für die rassistisch Diskriminierten tun kann. Politisch wird sich erst etwas ändern, wenn es wieder eine ernstzunehmende politische Linke in Deutschland gibt. Das kann noch sehr, sehr lange dauern.

  • 0G
    06455 (Profil gelöscht)

    Das Leben ist manchmal sehr ungerecht.



    Es ist aber mal so, dass er in sein Heimatland zurück kann, ebenso wie seine Schwestern.

  • Hamburg wach auf! Unter Rot-Grün darf es eine solche Abschiebung schon mal gar nicht geben!!!

  • wie frau nahles ...

    sich gegenüber dem sachverhalt wohl äußern würde.

  • Der Ärmste hat die falsche Hautfarbe um in Deutschland willkommen geheißen zu werden. Sie wie auch SyrerInnen und AfghanerInnen hier ganz anders behandelt werden als die UkrainerInnen.



    War Gleichbehandlung nicht eins der Grundprinzipien eines Rechtsstaats?

    • @Jalella:

      Natürlich wird er anders behandelt als Ukrainer, Syrer und Afghanen.

      Er hat ein Heimatland, in das er zurückgehen kann und in dem er als Arzt auch sofort Arbeit findet.

      Die Diskriminierung gegenüber Syrern, die als Arzt mit den entsprechenden Voraussetzungen hier arbeiten dürfen, ist deshalb durchaus begründet und gerechtfertigt.

      Ghana ist eines der großen Hoffnungsländer in Afrika.

  • Er kommt aus einem sicheren Land und kann dort mit seinem Beruf sicher viel Gutes tun.

    • @Emsch:

      haben Sie schon einmal vom Ärztemangel in D gehört?



      Pflegekräfte fehlen auch.

  • Welch eine Tiefe Demütigung, dass ein Chirurg nicht nur nicht als Arzt, sondern auch nicht als Pfleger sondern nur als Pflegehelfer arbeiten darf.

    • @K2BBQ:

      Der Pflegeberuf erfordert eine mehrjährige Ausbildung und ist nicht zu verwechseln mit einem Medizinstudium.

      Trotzdem sollten solche Leute NICHT abgeschoben werden. Sie sind wichtig, da sie schon recht gut ausgebildet sind.

  • 0G
    05867 (Profil gelöscht)

    Wenn Deutschland, wie immer wieder von Regierung und Medien behauptet, eine Wertegemeinschaft für Menschenrechte, Demokratie und Völkerrecht wäre, müssten ALLE Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen werden und die gleiche Unterstützung bekommen.



    Hier offenbaren sich jedoch ganz andere „Werte“...



    Ist all dies eigentlich im Sinne unserer „wertegetriebenen“ Regierungskoalition?

    • 6G
      665119 (Profil gelöscht)
      @05867 (Profil gelöscht):

      Warum genau verlangen die demokratische und menschenrechtliche Werte das totale Ignorieren des Staatsangehörigkeitsrechts? Können Sie das erklären?

  • Unfassbar. Unfassbar dumm, unfassbar bösartig und unfassbar unmenschlich.

  • Grüne und SPD regieren in Hamburg, als wären sie die AFD.

    Here Wenzel und Herr Abaci sollten sich schämen für ihre amseeligen Zitate. Selbstverständlich gibt es gesetzliche Spielräume, den Aufenthalt zur Prüfung der Anerkennung des Berufsabschlusses oder zur Studienbewerbung nochmal zu verlängern, und individuelle Verfahren, wenn flucht- bzw. kriegsbedingt Dokumente nicht zu beschaffen sind.

  • Also, mensch liest das und wird fassungslos bis unheimlich wütend. Dass es auf Behörden nicht ausgesprochen menschlich zugeht, sondern oft im Gegenteil, ist ja leider nachhaltiges Altwissen und hat seine Wurzeln auch in der nie stattgefundenen Entnazifizierung. Aber dieser inszenierte Alptraum wider Keson und seine Geschwister entbehrt ja selbst einem letzten Korn Verstand: da hat mensch endlich höchst- wenn nicht überqualifizierte KrankenpflegerInnen und ekelt sie Vorschrift-ist-Vorschrift-hinaus. Da möchte mensch vor lauter Fassungslosigkeit und Wut schon am Morgen zum Schnapsglas greifen (denn auf so eine Behörde gehn und die Meinung loslassen, zöge wohl Verhaftung nach sich – in so einem böswilligen Staat).

    • @Ardaga:

      Na, dann würde ich Ihnen vorschlagen, Sie gehen in vergleichbarer Situation einmal zu einer polnischen, ungarischen, französischen oder britischen Behörde - da werden Sie in etwa auf das gleiche Verhalten stoßen, allerdings wird es dann schwer, das mit nicht stattgefundener Entnazifizierung zu begründen. Mal ganz davon ab, daß dieses Argument 77 Jahre nach Kriegsende absurd ist.



      Fakt ist einfach, daß der deutsche Staat für Herrn Keson und seine Geschwister grundsätzlich nicht zuständig ist, da sie nach ihrer Flucht aus der Ukraine in ihr Heimatland zurückkehren können. Und es wird im Artikel auch ganz klar herausgearbeitet, daß die Motivation, in Deutschland bleiben zu wollen, ganz klar finanzieller Natur ist.

      • @Johannes Cibo:

        ? Das kann nicht resultat von nachdenken und Menschlichkeit sein...

      • @Johannes Cibo:

        Welch anderere Grund wäre denn akzeptabel? Liebe zu Dtl?

  • Wozu brauchen wir schon Ärzte und Pfleger - wir haben Bürokratie!

  • Was soll die Aufregung? Wir vertreten doch schließlich die "Westlichen Werte", wir stehen an vorderster Front der christlichen Nächstenliebe, wir sind die "Guten".. . Oder?

  • Ich habe einen ähnlichen Fall: Nigerianisxher Arzt mit Spitzenexamen in der Ukraine, aber weil er noch nicht AiP war, müsste er von der Bezirksregierung eine vorläufige Approbation bekommen, die natürlich versagt wird, da könnte ja jeder kommen. Jetzt fängt er wieder mit dem letzten Jahr des Medizinstudiums an und macht sein Examen hier komplett nochmal.

    • 6G
      650228 (Profil gelöscht)
      @hedele:

      Das ist für alle Beteiligten (auch seine künftigen Patienten) die sinnvollste und schnellste Variante.

  • Der deutsche Michel und der Amtsschimmel!



    Weitere nicht zitierfähige Kommentare verkneife ich mir 👹👹👹

  • Vielleicht wird dieser besondere Fall doch noch durch die Öffentlichkeit gelöst. Dem Betroffenen ist es zu wünschen. Die systematische Geflüchteten-Apartheid, die Menschenverachtung der deutschen und EU-Asylpolitik und auch der dahinterstehende Rassismus werden aber leider fortbestehen.

    • @PolitDiscussion:

      Da ist das nächste Problem - Öffentlichkeit. Laut meiner Suchmaschine gibt es selbst jetzt - einen Tag nach Veröffentlichung dieses Artikels - nur diesen TAZ-Artikel in der "Öffentlichkeit".



      Was passiert mit all den Themen, die es gar nicht in größere Medien schaffen?

  • 6G
    666757 (Profil gelöscht)

    Ich weiß schon, warum ich nicht mit der ukrainischen Flagge in der Hand Geld auf Spendenkonten für ukrainische Flüchtlinge spende:



    mein „Alibi“ — abgrundtiefe deutsche Ungerechtigkeit inklusive Rassismus!

    Und: Papier ist inzwischen wichtiger geworden als der Mensch.



    Ebenso wie Nullen und Einsen ….



    Digifatalisierung - der Wahn des Jahrhunderts.

    Wow, „weiter so“…



    Mehr Armutszeugnis geht wirklich nicht.

  • Der Fall ist ein Skandal!



    In Lateinamerika wird von der Bundesrepublik masiv Personal aus dem Gesundheitssektor abgeworben, um den Pflegenotstand in Deutschland zu beenden. Viele dieser Anwerbeversuche scheitern jedoch, weil die Kandidat'innen nicht in der Lage sind, die deutsche Sprache in kurzer Zeit zu lernen.



    Hier bekommt Deutschland einen voll ausgebildeten Arzt mit Berufserfahrung, der weiterhin bereit ist, vollkommen überqualifiziert in der Grundpflege zu arbeiten. Außerdem hat er gezeigt, dass er in der Lage ist, in Rekordzeit das wirklich schwere Deutsch zu lernen.



    Und der soll ausgewiesen werden? ... es ist nicht zu fassen! Wäre Deutscland ein Unternehmen und die Ausländerbehörde die Personalabteilung, wäre der Laden wegen fataler Personalpolitik bald pleite.



    Herrn Keson möchte ich meine tiefe Anerkennung aussprechen, und wünsche ihm Kraft und Glück.

  • Naja - da zeigt sich halt wieder die Realität des "Wertewestens", der gegen den Einfall des Bösen aus Russland verteidigt werden muss.



    Oder anders ausgedrückt: das ist Baerbocks "regelbasierte internationale Ordnung".



    Einzig schlimm ist doch, dass das öffentlich wird, weil institutioneller Rassismus - z.B. - nicht so gut ist fürs Geschäftsklima beim Anbandeln für grünen Wasserstoff aus Afrika ist.

  • "Geflüchteter zweiter Klasse" stellt nun auch die taz zurecht fest.



    An der EU - Ostgrenze rassistisch schikaniert, auch das ist seit langem keine Ausnahme, sondern für POC's bittere Realität.



    Die ukrainische Botschaft lässt ihn im Stich (Botschafter A.Melnyk hatte sicher anderes zu tun)...und das Gastland Deutschland, das doch händeringend Fachkräfte sucht, will den Arzt abschieben. DAS ist der eigentliche Skandal!



    Solche schikanöse Behandlung wird sich in der Welt unter Fachkräften rumsprechen!

    • @Andy Krisst:

      Die Polemik gegen Melnyk hätten Sie sich wirklich sparen können, er ist als Botschafter sowieso nicht für einzelne Fälle zuständig, schon gar nicht, wenn es sich nicht um einen ukrainischen Staatsbürger handelt. Warum richtet sich ihre Pilemik nicht gegen den ghanaischen Botschafter?

      Wäre Herr Keson bereits ukrainischen Staatsbürger, hätte er übrigens gar nicht ausreisen dürfen, als Mann im wehrfähigen Alter, zumal er als Arzt in dieser Situation sicher gebraucht würde.

      Er will aber weder in der Ukraine, noch in Ghana sein, sondern in Deutschland, obwohl er in beiden anderen Ländern wahrscheinlich dringender gebraucht würde. Das zu wollen kann man ihm nicht verübeln, das Leben ist hier sicher besser und natürlich sollten wir schauen, dass wir Leute die aus welchen Gründen auch immer hier sind und die gesuchte Qualifikationen haben, Möglichkeiten geben, hier zu arbeiten. Aber diese Anspruchshaltung finde ich nicht angemessen, zumal wenn man sich dann noch als gegenüber den Ukrainerinnen benachteiligt sieht, die ihre Männer im Krieg zurücklassen mussten und die eben kein Heimatland in Afrika haben, in das sie gehen können.

      • @Ruediger:

        In diesem Zusammenhang von 'Anspruchshaltung' zu sprechen, ist zynisch.

      • @Ruediger:

        Wenn im Artikel explizit die ukrainische Botschaft erwähnt wird, schreibe ich über deren Untätigkeit, ebenso über den Rassismus an der EU -Ostgrenze.



        Und woher Sie die Weisheit haben, dass eine Botschaft nicht für EINZELNE Fälle zuständig sei, das ist nun wirklich unglaublich! Ebenso dass Sie wehrfähigen Männern das Recht absprechen, Kriegsdienst zu verweigern...übrigens eine große Errungenschaft der Bundesrepublik!

    • 6G
      652797 (Profil gelöscht)
      @Andy Krisst:

      Das man den Titel nicht anerkennt ist wirklich ein Problem. Die Behandlung während der Flucht ebenfalls, tortzdem ist Ghana ein sicheres Land, ihn als Flüchtling hier zu lassen ist deshalb falsch... Man sollte andere wege finden ihm den Aufenthalt und die Arbeit als Arzt hier zu ermöglichen anstelle ihn abzuschieben.