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Fahren ohne FahrscheinOhne Ticket, aber mit Schild

In Leipzig ist eine Person freigesprochen worden, die mehrmals ohne Ticket gefahren war. Wie ein Schild half, den Unterschied zu machen.

„Kostenlose Mobilität für alle wäre ohne Weiteres finanzierbar“, sagt die freigesprochene Person zur taz Foto: Reinhard Krull/istockphoto/getty images

„Ich bin optimistisch, dass es bei dem Freispruch bleibt“, sagt Sascha K. der taz am Telefon. Bei Kontrollen in einem Zug der Deutschen Bahn war K. mehrmals ohne Fahrschein angetroffen worden. Dann kam die Anzeige und schließlich ein Strafbefehl. K. sollte eine Geldstrafe von über 1.000 Euro zahlen, legte Widerspruch ein, es ging vors Amtsgericht Leipzig – und dort gab es Mitte November den Freispruch.

Das Fahren ohne Fahrschein ist strafbar. Geregelt ist das in Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung „Erschleichen von Leistungen“. Darauf gibt es eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Wer diese nicht zahlen kann, muss eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Insgesamt landen Expertenschätzungen zufolge pro Jahr 9.000 Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis. Die meisten sind arm und ohne festen Wohnsitz.

Auch für Sascha K., der volle Name ist der taz bekannt, sind die Fahrpreise der Bahn zu hoch. „Viele Menschen können sich Mobilität nicht leisten“, sagt K. der taz Ende November am Telefon, findet aber: „Mobilität muss für alle zugänglich sein, unabhängig vom Geldbeutel.“ Ende 2023 fuhr K. daher das erste Mal mit einem Schild, größer als DIN A4. Gut sichtbar stand darauf: „Ich fahre umsonst, das heißt ohne gültigen Fahrschein. Mobilität sollte keine Klassenfrage sein. Es ist genug für alle da.“

K. hatte sich vorher mit Freun­d*in­nen und Ge­fähr­t*in­nen ausgetauscht, sich über Gerichtsurteile erkundigt und entschieden, es selbst mal zu versuchen. Seitdem ist es „jedes Mal ein kleiner Adrenalinstoß, wenn ich weiß, es kommt gleich zum Gespräch“. Das läuft in der Regel so ab: K. trägt das Schild gut erkennbar am Körper. Kommt ein*e Kon­trol­leu­r*in und fragt nach dem Ticket, sagt K.: „Ich habe keins.“ Warum? „Weil ich es mir nicht leisten kann.“ Daran schließe sich oft die Frage nach dem Schild und ein Gespräch über kostenlose Mobilität und die Strafbarkeit von Fahren ohne Ticket an, erzählt K. In der Regel nähmen die Kon­trol­leu­r*in­nen den Vorfall auf, mit dem Vermerk, dass die Person ein Schild dabeihatte und was darauf stand.

Mobilität muss für alle zugänglich sein, unabhängig vom Geldbeutel

Sascha K.

Das Schild macht den Unterschied

Das Schild machte vor Gericht den Unterschied. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2009 zufolge macht sich nach Paragraf 265a strafbar, wer sich mit dem „Anschein umgibt“, ein ordnungsgemäßer Fahrgast zu sein. K. und zwei Lai­en­ver­tei­di­ge­r*in­nen argumentierten, weil K. sichtbar ein auffälliges Schild dabeihatte, das darauf hinwies, dass K. kein Ticket hatte, sei nicht versucht worden, diesen Anschein zu erwecken. Richter und Staatsanwaltschaft stimmten dem zu und das Gericht sprach K. frei.

Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Rechtsmittel eingelegt: Sie argumentiert nun, K. habe mit Betreten des Zugs ohne Ticket Hausfriedensbruch begangen.

Ruben Gradl, einer der Laienverteidiger von K., hält die Argumentation für „eine neue Albernheit“, die ihm zum ersten Mal unterkomme, und er beschäftige sich seit vielen Jahren mit dem Thema. Rechtlich sei das „ziemlich wackelig“. Wenn allein das Betreten eines Zugs ohne gültigen Fahrschein schon verboten sei, dann betreffe das auch alle, die nur einen Koffer für ei­ne*n Rei­sen­de*n in den Zug tragen. So argumentierte selbst der Richter am Amtsgericht Leipzig (schriftliches Urteil liegt der taz vor).

Gradl nennt sich „Aktionsschwarzfahrer“ und stand selbst bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrschein – aber mit einem ähnlichen Schild wie K. – vor Gericht. Die Verfahren wurden immer eingestellt. Ab und zu verteidigt er andere Menschen in ähnlichen Fällen – das nächste Mal am 18. Dezember in Einbeck, zwischen Göttingen und Hildesheim. Streitgegenstand ist eine einzige Fahrt, Streitwert 3 Euro.

„Aktionsschwarzfahrer“ nennt Gradl sich, weil er nicht einfach nur Geld sparen, sondern auf einen aus seiner Sicht Missstand aufmerksam machen will. „Der Paragraf 265a gehört abgeschafft“, sagt er der taz am Telefon. „Öffentlicher Verkehr muss kostenlos sein.“ Warum? Die Strafbarkeit vom Fahren ohne Fahrschein sei „sozial ungerecht“. Sie treffe Menschen in prekären Situationen besonders hart. Wer wegen 265a ins Gefängnis müsse, verliere Wohnung, Job und Umfeld, soweit vorhanden. „Da bricht einfach alles weg.“ Und das, weil sich der Staat zum Erfüllungsgehilfen von privatrechtlichen Angelegenheiten mache. Länder wie Italien hätten die Ersatzfreiheitsstrafe längst abgeschafft.

„Der Staat investiert falsch“

„Kostenlose Mobilität für alle wäre ohne Weiteres finanzierbar“, sagt Gradl und verweist auf ein Positionspapier des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen aus dem Jahr 2019. Darin werden die gesamten Ticketeinnahmen in Deutschland mit 13 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. „Dem Staat mangelt es nicht an Geld, das zu finanzieren, er investiert nur falsch“, sagt Gradl. Statt in kostenlose Mobilität mit Bussen und Bahnen zu setzen, subventioniere der Staat die Kerosinsteuer von Fluggesellschaften und fördere den Autoverkehr unter anderem durch die Pendlerpauschale. „Mit den 100 Milliarden ‚Sondervermögen‘ für Rüstung könnten stattdessen alle Menschen zehn Jahre zum Nulltarif Bahn fahren.“

Kampagnen zum sogenannten Schwarzfahren gab es immer mal wieder. Die letzte größere Aktion liegt allerdings über 20 Jahre zurück: 2004 hatte das Bündnis „Recht auf Mobilität – Fahrt Schwarz“ in Berlin mehrfach zu „Schwarzfahrertagen“ aufgerufen, wie damals in der taz zu lesen war. Als Sprecher des Bündnisses trat der damalige Politikprofessor Peter Grottian auf. Fällige Bußgelder zahlten der Professor und seine Mitstreiter zum Teil aus eigener Tasche.

Ein Jahr später versuchte es die Gruppe FelS (Für eine linke Strömung) mit dem „pinken Punkt“: Nachdem an der Freien Universität das Semesterticket gescheitert war, war die Idee, sich pinke Buttons an die Jacke zu heften und sich darüber zu spontanen Pinkfahrgruppen – also dem Fahren ohne Ticket – zusammenzuschließen. Später bezeichnete die Gruppe die Kampagne als gescheitert, man habe „zu viel vorausgesetzt“: Die spontane Selbstorganisierung mit der Aussicht auf eine mögliche Konfrontation mit Kontrolleuren – „das war auch für die linken Studis oft ein zu großer Schritt“.

Einen anderen Weg geht seit 2021 die Initiative Freiheitsfonds um Frag-den-Staat-Gründer Arne Semsrott: Sie hat seitdem nach eigenen Angaben rund 1.500 Menschen aus Gefängnissen „befreit“, die wegen Fahrens ohne Ticket einsitzen. Das politische Ziel des Freiheitsfonds ist aber das gleiche wie das von „Aktionsschwarzfahrer“ Gradl: Die Initiative fordert, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und den ÖPNV kostenlos nutzbar zu machen.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Gesetzesinitiativen, um das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren, zuletzt von der FDP. Nach den Neuwahlen und weil die FDP aus dem Bundestag ausschied, wurde der Entwurf aber nicht weiter diskutiert. Stattdessen haben Mitte November sowohl die Linke als auch die Grünen eigene Entwürfe in den Bundestag eingebracht. Auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich das vorstellen.

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17 Kommentare

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  • Mir erzählte die Chefbuchhalterin eines sehr großen öffentlichen Verkehrsunternehmens, dass der gesamte Aufwand für das Tarifsystem, angefangen bei den Beratungen dazu bis zum Ticketverkauf, gerade einmal von den Erlösen daraus getragen wird. Das heißt: Der reine Fahrbetrieb lebt schon jetzt nur von den Subventionen ...



    Das hatte vor ihr allerdings noch nie einer genau ausgerechnet.

  • "Mobilität sollte keine Klassenfrage sein. Es ist genug für alle da.“



    OK - einverstanden. Kultur sollte aber auch keine Klassenfrage sein. Ich möchte gerne zum Nulltarif in die Oper, ins Theater und ins Museum.

  • Da die Statsanwaltschaft gegen das Ueteil Berufung eingelegt hat ist das Urteil erst einmal gar nichts wert. Und andere Amtsgerichte könnten in änlichen Fällen ganz anders urteilen. Das liegt daran das Richter vollkomen unbhängig sind in ihrer Urteilsfindung. Und so lange im Gesetz nicht steht das man mit so einem Schild kostenlos fahren darf wird es jedes Gericht für sich selbst entscheiden.

    Und wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann muss nicht ins Gefängnis. Der kann die Strafe ehrenamtlich abarbeiten. Mit Geflüchteten, mit Odachlosen, in Jugendzenten, oder Zb. Vereinen. Ich habe vor langer Zeit als gelernter Maler in einem Kinderheim ein paar Räume renoviert. 180 Stunden anstatt 30 Tage Haft. Anstatt den Steuezahler zu belasten habe ich etwas "gutes" getan.

    www.caritas.de/glo...geleistet%20werden.



    Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen, ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht b

  • Coole und sehr soziale Haltung. Gibt es da schon T-Shirts mit entsprechender Aufschrift, (die man sich erschleichen kann)?



    Mir fällt noch das Erschleichen von Sozialleistungen § 265a StGB oder von diversen Prüfungsleistungen ein. Apropos "Mit den 100 Milliarden ‚Sondervermögen‘ für Rüstung könnten stattdessen alle Menschen zehn Jahre zum Nulltarif Bahn fahren". Das ist nicht einmal einer Milchmädchenrechnung würdig. 13 Milliarden sind eh schon defizitär und dürften vielleicht 30 bis 40% der einfachsten Instandhaltungskosten decken. Mit denen allein fährt aber keine Bahn 10 Jahre sicher auf Schienen oder könnte ihre Mitarbeiter fair bezahlen.

  • Bei allem Verständnis und Zustimmung für das Anliegen, solche Argumente wie „Mit den 100 Milliarden ‚Sondervermögen‘ für Rüstung könnten stattdessen alle Menschen zehn Jahre zum Nulltarif Bahn fahren.“ sind einfach völlig abgehoben und fern der Realität.



    Erstens: nach Ablauf der zehn Jahre müssen dann alle wieder zahlen, aber wir stehen dann ohne Verteidigung da?



    Zweitens würden uns die NATO-Partner hoffentlich ordentlich in den A**** treten, da wir uns offenbar nur um unseren Sozialstaat kümmern wollen.



    Drittens würde das geradezu als Aufforderung für Putin wirken, besonders D auf allen Ebenen, inklusive militärisch, anzugreifen und letztlich einzuverleiben.



    Na danke auch, dass ich dafür aber einige Jahre kostenlos Bahn und Bus fahren durfte.



    Herrje!

  • Es gibt keinen kostenlosen ÖPNV. Die einzige Frage ist, wer welchen Anteil zahlen soll.



    Entweder die Nutzenden alles (teure Tickets), die Steuerzahlenden (die Nutzenden fahren für umme) alles oder was dazwischen.



    Momentan zahlen die Steuerzahlenden z. B. der Bahn einen zweistelligen Milliardenbetrag jährlich, einen anderen Anteil tragen die Nutzenden über die Ticketpreise.

  • Wenn man einmal die ungerechtfertigten Vorteile, Dieselprivileg (7,4 Milliarden €), Dienstwagenprivileg (6,1-13,7 Milliarden €) und Kerosinsubventionierung (0,5 Milliarden €) zusammenrechnet, kommt man auf mindestens 14 Milliarden € die man einsparen könnte um so die gesamten deutschen Einnahmen im ÖPV (nah und fern) zu finanzieren.



    Würde man für Tickets der 1. Klasse weiterhin den üblichen Fahrpreis verlangen, ließen sich die Aufwendungen noch einmal erheblich senken.

    Es ist also den Privilegierten zu verdanken, wieder einmal, dass wir keinen kostenlosen ÖPV haben, statt dessen fördern wir den Stinkreichen, auch wieder einmal, ihre klimaschädlichen Flugreisen und das Auto, das einem Geizhals sonst entschieden zu teuer wäre.

    Natürlich kommt da Frust auf und meine sonst eher gewählte Ausdrucksweise verliert ein wenig die Contenance. Die Vorstellung dass mitten im Winter, bei Schnee und Eis, der überreich Betuchte in seinem wohligen Dienstwagen oder im Ersteklasseabteil eines Zuges seinem Ziel entgegen fährt, während der Arme mit den verschlissenen Schuhen sich frierend zu Fuß zu seinem Ziel begibt, macht mich wütend. Sozial geht anders.

  • Smart gelöst.

    Nur der Vergleich mit dem Sondervermögen hinkt. Ich möchte nicht gratis Bahn fahren, wenn mein schönes Berlin dafür in Westrussland liegt...

  • Man kann darüber unterschiedlicher Meinung sein; es ist eine Leistung die irgendwer bezahlen muss. Genau so gut könnte man freie Kost für alle fordern.



    Von da her sehe ich es kritisch, einfach nur Gratismobilität zu fordern, zudem die meisten Städte ohnehin verschuldet sind.

  • Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, kündige ich mein Deutschlandticket und fahre auch nur noch umsonst; ungeachtet der Höhe meines Einkommens.

    Ein etwaiges erhöhtes Beförderungsentgelt nehme ich dann gerne in Kauf, nur wer sollte dann meine Personalien kontrollieren.

  • "Öffentlicher Verkehr muss kostenlos sein."



    Schöne Idee, der ich nicht einmal abgeneigt wäre, aber:



    1. ÖPNV der eine uneingeschränkte Mobilität ermöglicht, steht nur Menschen in Großstädten zur Verfügung. Selbst in Mittelstädten wirds schon eng, auf Dörfern ist das Angebot rar bis nicht existent - bei uns gibt es GAR KEINEN ÖPNV außer dem Schulbus. Kostenloser ÖPNV wäre als eine weitere Übervorteilung der Stadtbevölkerung, die schon sowieso Vorteile genießt wie Theater, Opern, Zoos, Freibäder, etc, die für sie leicht erreichbar sind.



    2. Wird ÖPNV wie alles andere von ALLEN Bürgern finanziert. Wenn ich also dem Städter seinen ÖPNV kostenfrei finanzieren soll, soll mir der Städter auch meine Mobilität kostenfrei finanzieren - ergo, Benzin muss ebenfalls kostenfrei werden.



    3. Möblität kostet grundsätzlich Ressourcen. Gerade im Hinblick auf endliche Ressourcen erscheint mir die Idee einer kostenlosen Mobilität daher gegenläufig.



    4. Kostenloser ÖPNV hieße massiver Ausbau der bestehenden Verkehrsmittel, sprich neue Gleise, Züge, Busse, Personal, Haltestellen, etc... - wovon das bezahlen?



    Fazit: schöner Slogan ohne wirtschaftliche Substanz.

  • ich finde es eher ungünstig wenn etwas nichts kostet. Denn meist wird dann kein besonders guter Umgang mit den Dingen gepflegt.



    Ich fand die Idee der Piraten Partei immer ganz schön, wo jeder eine kleine Abgabe für den ÖPNV gibt - das lief damals unter fahrscheinlosem Verkehr. Das wäre meist sehr günstig und es gebe immer noch die Möglichkeit Arme Menschen davon zu befreien.

  • Das rechtliche Argument leuchtet mir unmittelbar ein:



    Wer offen darstellt, dass er keinen Fahrschein hat, erschleicht sich auch nichts.



    Aktionen braucht die Bahn natürlich trotzdem nicht zu dulden: Gradl wird wohl (bedingtes) Hausverbot erhalten, wenn er es nicht schon hat. Also er persönlich wird sich in Zukunft wohl schon strafbar machen, wenn er seine Aktionen fortsetzt.

  • Aber die 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt an die Bahn usw. werden trotzdem fällig ?

  • Wir können das nicht auf Kosten der Verkehrsbetriebe umsetzen.



    Das muss auf Bundesebene passieren.



    Es muss selbstverständlich sein, dass die Öffis auch wirklich von der Öffentlichkeit getragen werden, weil alle davon profitieren, sei es weil sie es selbst nutzen oder weil die Straßen leerer sind, im Vergleich dazu, dass alle aus den Öffis plötzlich ins eigene Auto steigen würden.



    Wenn aber jetzt alle plötzlich sagen, dass sie keinen Fahrschein mehr nötig haben, dann kann der Betrieb der Öffis nicht mehr gewährleistet werden. Ohne die Einnahmen geht es gerade nicht.

  • Zu diesem Thema empfehle ich den schönen kleinen Kurzfilm "Schwarzfahrer" auf YouTube. ;-)



    www.youtube.com/watch?v=swJ0zhVJ8DU

    • @UNGUIS:

      "So 'ne blöde Ausrede hab' ich auch noch nie gehört."



      Einfach köstlich - ich kannte ihn und habe ihn gerade nochmals mit viel Freude angeschaut.