piwik no script img
taz logo

Eurowings fordert Schadensersatz740.000 Euro von Klimaaktivisten

Die Letzte Generation blockierte mehrere Flughäfen. Jetzt fordert die Lufthansa-Tochter Eurowings happige Summen von Aktivisten.

Möglicherweise teurer Protest in Hamburg: Aktion der Letzten Generation im Juli Foto: dpa

Berlin afp | Die Lufthansa-Tochter Eurowings fordert einem Bericht der Bild am Sonntag (Bams) zufolge 740.000 Euro Schadensersatz von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen deren Protestaktionen an deutschen Flughäfen. Wie die Bams berichtet, geht es um Störaktionen an den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Berlin.

Dem Bericht zufolge waren nach Lufthansa-Angaben allein in Hamburg von einer Protestaktion am vergangenen 13. Juli 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe mit 8.500 Passagieren betroffen, für den dortigen Vorfall mache die Lufthansa 400.000 Euro Schaden geltend. Zehn Beschuldigten würden mit Blick auf die Hamburger Proteste die Aufforderungsschreiben zur Zahlung zugestellt.

Schadensersatz fordert die Lufthansa der Bams zufolge auch für Protestaktionen am Flughafen Düsseldorf am gleichen Tag mit 24 betroffenen Flügen – sowie für eine Aktion im November 2022 am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg mit 35 betroffenen Flügen. Für die Aktion in Düsseldorf gehe es um 220.000 Euro Schadensersatz. Für den Protest am Berliner Flughafen sollen sechs Beschuldigte bereits die Aufforderungen zur Zahlung in Höhe von 120.000 Euro bekommen haben.

Wie die Bams weiter schreibt, kündigte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) angesichts der Proteste eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes an, die „schnellstmöglich“ kommen solle. Er sei sich hierüber mit Justizminister Marco Buschmann (ebenfalls FDP) einig, sagte Wissing der Bams. „Blockaden von Flughäfen mit dem Ziel, die dortigen Abläufe zu stören, überschreiten bei weitem die Grenzen des legitimen Protests. Das sind auch keine Bagatelldelikte“, sagte Wissing.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

49 Kommentare

 / 
  • Natürlich kann ein Geschädigter Schadenersatz geltend machen. Entweder man einigt sich oder Gerichte entscheiden.

  • OK. Dann schickt bitte auch die Rechnung an die Ultras. An die Gewerkschaften. An Sozialverbände und Piloten. An das Bodenpersonal, die Lockführer- und die Frisör*Innen. Gerne auch die Rechnungen an die Strom- und Energiekonzerne für die Entsorgung der verstrahlten Abfälle und Unterhalt für die Einlagerung.

    • @Tom Lehner:

      Der Rechtsstaat befolgt halt seine Regeln. Zu denen gehört, dass man für ERLAUBTES Verhalten nicht so einfach haftbar gemacht werden kann und für nicht beweisbares auch nicht.

      Aber sie können ja mal klagen...

      ps Ich find's ein wenig unfair, wie immer auf den Energiekonzernen herumgehackt wird. Die Kernkraftwerke sind sämtlich gebaut worden, als die jeweiligen Errichter fest in öffentlicher Hand waren und deren Weisungen befolgten. Für die Altlasten können die heutigen Aktionäre nichts, und die jeweiligen Konzernführungen tun nur ihre Pflicht, wenn sie das gegenüber dem eigentlichen Verursacher geltend machen.

    • @Tom Lehner:

      Pech gehabt, die Entsorgung des Atommülls hat Merkel zu 100% dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt. Das wird die kommenden Generationen 1000 oder 10000 oder 100000 Mal € 60 Millidarden kosten. Merkel war in Panik, sie hatte den Konzernen eine Laufzeitverlängerung ohne Gegenleistung geschenkt und die dann mit ihrem Hau Ruck Ausstieg eingestampft.

    • @Tom Lehner:

      Apropos Friseurin

      Es ist ein Unterschied ob ihre Friseurin ihnen die Haare nicht schneidet weil Sie immer im Frieursalon Randale machen oder ob Sie andere Kunden vergrätzen und der Friseursalon deswegen keine Einnahmen generiert 🤓

    • @Tom Lehner:

      Naja Tom, den Gewerkschaften das gesetzliche Recht auf Streik abzusprechen, wie du es wohl andeutest, ist schon schräg.

    • @Tom Lehner:

      Die Ultras vermummen sich in den Stadien nicht ohne Grund, wer identifiziert wird, bekommt eine Rechnung (etwa bei Pyrotechnik). Streik ist legal, dafür kriegt man natürlich keine Rechnung.

  • Die Lärmbelästigung durch EWurowingsflüge ist für mich unerträglich, Ich hätte gerne Schadenseratzu für die gesundheitliche und lebensfreude schädigende Wirkung der Flieger.



    Auch sollten die Gesellschaften viel mehr Schadensausgleich für die Umweltzerstörung leisten wie Flächenversiegelung, Treibstoffverbrauch und CO2- Bilanz.

    • @StefanMaria:

      Wo wohnen Sie? Wer hat Ihnen da "plötzlich" und unerwartet einen Flughafen vor die Nase gebaut?

    • @StefanMaria:

      Es ist eine Schande, dass die körperliche Unversehrtheit in diesem Lande nicht den Schutz bekommt, den die Verfassung vorgesehen hatte.

    • @StefanMaria:

      Warum verklagen sie Eurowings nicht? Achso, weil sie sich an Gesetze halten. Bin ich froh, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.

      • @Ahnungsloser:

        Eurowings hält sich an die Gesetze. ? Vielleicht stimmt da was nicht ....

  • Mich würde interessieren, wie die LG mit sowas umgeht bzw. welche Ideen und Konzepte es hier gibt, denn solche Klagen waren ja im Vorfeld bereits absehbar. Ich denke, dass es sich hierbei auch sehr schnell um Summen handelt, die nicht so einfach durch irgendwelche Soli-Spendenaktionen aufzufangen sind. Idealismus hin oder her, aber die Aktivist:innen müssen sich ja im Vorfeld überlegt haben, was es bedeuten kann, mit mehreren zehntausend Euro Forderungen (ggf. Schulden) umgehen zu müssen bzw. ob sie dafür ins Gefängnis gehen wollen.

    • @White_Chocobo:

      So wie ich mich erinnere haben diverse Aktivisten genau gesagt, dass sie die möglichen Konsequenzen bis hin zu Haft tragen wollen, weil ihr Anliegen so wichtig ist.

    • @White_Chocobo:

      Also Privatinsolvenz scheidet aus, denn Schulden aus einer Straftat können nicht dadurch abgesessen werden.



      Das wird auf Knast oder Jahrelange Schulden mit Pfändung bei Geldeingang hinauslaufen.

  • Das ist doch eigentlich eine Steilvorlage für Umweltorganisationen, Schadensersätze von Lufthansa in Milliardenhõhe zu fördern.

    • @Lighfe:

      Mit welcher Begründung?

    • @Lighfe:

      Weil die Lufthansa genau welche Schäden rechtswidrig verursacht?

    • @Lighfe:

      Auf welcher Grundlage? Die Schadenersatzansprüche sind legitim und daher von der Geschäftsführung einzutreiben. Sonst macht sie sich sogar selber strafbar.

      Und ein Gesetz zu ändern um Fluggesellschaften nachträglich haftbar zu machen, dass ist vom Grundgesetz her illegal.

    • @Lighfe:

      Auf Grund welcher Gesetzeslage?

  • Vielleicht sollten wir einmal damit anfangen, die Kosten der Klimafolgen, die durch die eigentlich nie richtig erfolgte 'Erlaubnis' dieses so profitablen Treibens von Lufthansa & Co gegenzurechnen. Da wäre das Geschäft schnell am Ende. Zumal es absehbar ist, dass die Nachfrage in den früher einmal reichen Gesellschaften in Kürze eh' einbrechen wird, nicht zuletzt, weil Fliegen ohne fossile Brennstoffe nicht funktioniert (viel zu teuer) und die ganzen Kompensationen eh' nur Alibi-Zahlungen sind, sonst hätten wir längst weltweit nur noch Regenwälder statt Industriebrachen.

    • @Dietmar Rauter:

      Gegen welches Gesetz verstößt die Lufthansa (oder Eurowings) denn?

      • @Dirk Osygus:

        Es mag sein, dass Fluggesellschaften nicht gegen derzeit geltendes Recht verstoßen. Aber das Recht ist zum Glück nicht nur platte Anwendung von Gesetzestext oder womöglich gar das Durchsetzungsmittel des gemeinen Volksempfindens, sondern hat durchaus einen ideengeschichtlichen Hintergrund. Insofern geht es auch um eine Abwägung von Werten - Gewinnstreben und vermeintliches Gewohnheitsrecht auf der einen, vernunftgemäß und wissenschaftlich begründbare Forderungen auf der anderen Seite. Letztere haben aber mitunter im geltenden Recht keine Handhabe und werden auch auf politischer Ebene gerne unter den Teppich gekehrt, weil dort sogenannter Pragmatismus (oder anders ausgedrückt: Affirmtion des Bestehenden) als Maßstab von Vernunft betrachtet wird. Insofern geht es bei Aktionen wie der Flughafenblockade zunächst einmal darum, Aufmerksamkeit zu erhalten. Diese Aufmerksamkeit wird zunächst über die Medien, letzten Endes aber das rechtsstaatliche Procedere generiert, das sich - anders als die Politik - in sachlicher Auseinandersetzung mit dem "Fall" befassen muss. Somit wird die politische Auseinandersetzung auf die Ebene des Diskurses verlagert. Damit ist aus meiner Sicht genau erreicht, was - ob von der LG beabsichtigt oder nicht - das Ziel sein sollte: Eine Debatte darüber, ob Fluggesellschaften und andere Verursacher des Klimawandels nicht viel mehr zur Verantwortung dafür gezogen werden müssen, dass sie ihr Geschäftsmodell auf Kosten eines Gemeinguts - erhaltenswerter klimatischer Bedingungen - betreiben. Insofern ist das Angebot eines Ausgleichs, das die LG der Fluggesellschaft gemacht hat, ein geschickter Schachzug. Man mag ja zu Flughafenblockaden stehen, wie man will; wer sich aber in der daraus resultierenden diskursiven Auseinandersetzung auf die Seite der Fluggesellschaft stellt und dabei auf die Rechtslage verweist, ideologisiert geltendes Recht und leistet damit dem neokonservativen, affirmativen Pragmatismus Vorschub, der ein Grundübel unserer Zeit ist.

        • @Waldgaenger:

          "Aber das Recht ist zum Glück nicht nur platte Anwendung von Gesetzestext..."

          "Platt" sicher nicht, aber ein Richter, dem das Gesetz egal ist, wenn es nicht zu seiner Auffassung vom "ideengeschichtlichen Hintergrund" passt, hat in einem Gerichtssaal nichts verloren. Denn das "gesunde Volksempfinden" (und wie weit auch immer es sich von wissenschaftlichen oder ideologischen Be- und Erkenntnissen leiten lässt) ist tatsächlich in einer Demokratie maßgeblich und hat ein legitimes Ventil. Das sind die Wahlen, die darüber bestimmen, wer Gesetze schreiben und ändern darf. Der einzelne Richter hat diese Legitimation NICHT.

          "Das Recht" ist daher zunächst mal ein in sich geschlossenes System: Es sieht Verhaltensmaßregeln vor und entsprechende Sanktionen für deren Missachtung. Wer meint, er müsse etwas tun, was moralisch über den Sphären der "platten Rechtsanwendung" liegt, kann sich auf dieser übergeordneten Ebene durchaus schuldlos sehen. Aber das schützt ihn nicht davor, auf der Ebene des Rechts die dort vorgesehenen Sanktionen gegen sich verhängt zu bekommen.

          Das gesagt, existieren ein paar GANZ wenige Ausnahmen, wo es einen sehr konkreten Grund gibt, der auch den Rechtsstaat ein rechtmäßiges Verhalten in einer bestimmten Situation als unzumutbar anerkennen lässt (z. B. Triage in medizinischen Notsituationen). Aber da fallen politische Klebeaktionen aufgrund der doch sehr UNkonkreten Verbindung zwischen Ziel und Methode nicht entfernt drunter.

          • @Normalo:

            Sie beziehen sich nun auf die eventuelle Stellungnahme eines Richters, ich hatte aber eher die von Laien geführte Debatte zu diesem Thema im Sinn. Mein Ansatz wendet sich auch nicht gegen das Recht als Institution (wobei es da, wie in vielen anderen Bereichen auch, aus meiner Sicht manches zu überdenken und zu verbessern gäbe), sondern gegen eine Form des politischen Diskurses, die Ansätze zur Veränderung im Namen eines vermeintlichen Pragmatismus beschneidet. Die Rechtsbrüche der LG interpretiere ich in diesem Zusammenhang so, dass man die Justiz benutzt, um gewissermaßen "über Bande zu spielen" und eine metapolitische Auseinandersetzung einzuleiten, die ansonsten rigoros abgewürgt würde. Ob freilich dazu Rechtsbrüche erforderlich sind, darüber kann man sich trefflich streiten. Ich persönlich meine, dass es genügen würde, auf einer Ebene unterhalb der Strafbarkeit Anstoß zu erregen. Um eine bisweilen unangenehme Konfrontation mit nicht kodifiziertem, aber von manchen Zeitgenosse als selbstverständlich erachtetem Gewohnheitsrecht wird man aber auch dabei nicht herumkommen.

            • @Waldgaenger:

              Ok, soweit kann ich folgen. Die Frage ist natürlich immer, welche Prioritäten in der Bevölkerung vorherrschen.

              These: Solange die Fluggesellschaften immer noch in dem Maße Passagiere und Frachtkunden finden wie heute, wird auch der mühsam entfachte Diskurs nicht zu anderen Ergebnissen führen. Wer will schon, dass eine Dienstleistung massiv eingeschränkt oder verteuert wird, die man selbst weiter in Anspruch nehmen möchte?

              Die "Ich muss GARNICHT fliegen"-Fraktion war mal auf dem Vormarsch, ist aber wieder ins Hinterttreffen geraten, bevor sie nennenswerte Stimmanteile gewinnen konnte. Beim nächsten Mal wird die Welle wahrscheinlich Höhe gewinnen, aber auch SIE wird wieder abebben. Wohlstand ist eine Droge mit SEHR mühsamem Entzug...

    • @Dietmar Rauter:

      "Zumal es absehbar ist, dass die Nachfrage in den früher einmal reichen Gesellschaften in Kürze eh' einbrechen wird.. "

      Ja eh - ganz bestimmt :D

      Aber halb so schlimm: das kompensiert der globale Süden in kürzester Zeit, dort sind Treibstoff und Flug(hafen)gebühren eh viel billiger.

  • Proteste sind ja ok, aber (hier einen beliebigen Protest einfügen) geht zu weit!

    • @Luebke:

      Die Frage ihnes Schadensersatzes stellt sich doch unabhäging von der Legitimität des Protest.

      Die wenigstens Menschen würden auf berechtigte Schadensersatzansprüche verzichten, nur weil der Verursacher opportune Ziele verfolgt.

      • @Chris McZott:

        Was ist daran "berechtigt", wenn ein Täter eines crimes against humanity die Opfer zur Kasse bittet?

        NICHTS!

        Es ist die endgültige Pervertierung rechtsstaatlicher Prinzipien.

        • @Ajuga:

          Fremdworte machen es nicht besser. Welches Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht die Lufthansa?

        • @Ajuga:

          "... endgültige Pervertierung rechtsstaatlicher Prinzipien"

          Genau das ist es NICHT. Rechtsstaatliche Prinzipien (hier: "Nulla poena sine lege", vgl. auch Art. 103 Abs. 2 GG) dienen ja gerade dazu, dass sich nicht Jeder die zu seinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden passende Rechtslage basteln kann.

          Sprich: Wer die Fluggesellschaften dafür haftbar machen will, dass sie ihren Betrieb fortsetzen, sollte zunächst ein VERBOT dieses Betriebs durchsetzen. In einer Demokratie bedarf es dazu gewöhnlich entsprechender Mehrheiten...

          Ihnen scheint eher eine nicht an feste Regeln gebundene "Diktatur des gesunden Menschenverstands" vorzuschweben (wem auch immer man die Autorität zumessen mag, den zu definieren...). Das wäre ziemlich genau das GEGENTEIL von demokratischen, rechtsstaatlichen Strukturen, nicht etwa deren "Ent-Pervertierung".

  • Sowas kommt von sowas.

    Die LG wird schon genug Spenden zusammen bekommen. Ist eben dieses Mal etwas mehr vom gleichen.

    Preisfrage, wem gehen diese Aktivisten auf den Geist?

    Der Regierung? Dem Kapital?

    Eigentlich nicht, wenn man mal von den Aktionen auf Sylt oder am Kudamm absieht.

    Sie gehen der Bevölkerung auf den Geist. Den Autofahrern, Pardon, den Autofahrenden, Urlaubern, Hans und Franz, Krethi und Plethi.

    Und mit welchem Erfolg?

    Wären Sie in der Bundesliga gestartet, spielten sie längst in der Kreisliga.

    • @Jim Hawkins:

      „Preisfrage, wem gehen diese Aktivisten auf den Geist?„



      Überwiegend den kleinen Leuten, Handwerkern, Lieferanten, etc., welche im Stau wegen Klebern stecken. Insbesondere jenen, die sich die Mieten in der Innenstadt nicht leisten können. Die kein gutes ÖPNV Netz haben. Denen geht die LG auf den Geist. Lufthansa? Angemalte Luxuslabel Ku’damm? Die hüsteln da nichtmal.

  • Richtig so und Vorschriftsmäßig

    Es ist die gesetzliche Pflicht einer GmbH Geschäftsführung Schaden vom Unternehmen abzuwenden und Schadenersatz von Schädigern zu fordern.



    Würde Eurowings dies nicht tun, könnte man die Geschäftsführung dafür haftbar machen.

  • Ein Grund weniger mit Lufthansa und ihren Tochterfirmen zu fliegen. Es geht auch anders!

    • @VivaHamburgo:

      Stimmt, nach Bali kann man auch mit anderen Fluggesellschaften fliegen 🤪

    • 4G
      47351 (Profil gelöscht)
      @VivaHamburgo:

      Wenn der Vorstand einer AG, die ihm nicht selbst gehört, bestehende Ansprüche nicht verfolgt, dann zahlt er den Schaden u.U. aus eigener Tasche.

      Warum sollte hier eine Vorzugsbehandlung von Schädigern des Unternehmens erfolgen?

    • @VivaHamburgo:

      Dann ist es ja gut. Es sollte ja eh nicht mehr geflogen werden

    • @VivaHamburgo:

      Wieso? Der Schaden ist entstanden und vom Verursacher zu begleichen. So einfach ist das. Wenn Sie mein Fahrzeug mit orangener Farbe besprühen und sie als Verursacher ausfindig gemacht werden, stelle ich ihnen die Reinugung ebenfalls in Rechnung.

    • @VivaHamburgo:

      Nennt sich wohl Verursacherprinzip. Das ist übrigens nur der Schaden der Fluggesellschaften. Die Passagiere können nochmal zusätzlich klagen.

    • @VivaHamburgo:

      Absolut legitim. Genauso legitim, wie die Schadensersatzforderung der Lufthansa wegen der Flugausfälle.

      Es wäre noch viel sinnvoller auch bei den Straßenklebeaktionen jedes Mal Schadensersatz zu fordern.

      • @Kriebs:

        "Es wäre noch viel sinnvoller auch bei den Straßenklebeaktionen jedes Mal Schadensersatz zu fordern."

        Es wäre auch sinnvoll, jeden, der ohnen konkreten und gewichtigen Grund mehr als 1 Kleinwagen pro Haushalt angemeldet hat, finanziell weißbluten zu lassen.

        • @Ajuga:

          Und wer legt fest was ein konkreter und gewichtiger Grund ist? Und warum soll ein Haushalt mit 2 Personen das gleiche Recht auf einen Kleinwagen haben wie ein Haushalt mit 6 Personen?

  • Weshalb wird der Betrag als "happige Summe" dargestellt?

    Der entstandene Schaden klingt der Höhe nach nachvollziehbar. Die Rechtsgrundlagen sind ebenfalls klar.

  • Warum eigentlich nicht von der Flughafen-Security? Die hätte doch sicherlich eigentlich die Rollbahn freihalten müssen, oder?

    • @Jeff:

      Und bei Ladendiebstahl zahlt nicht der Dieb, sondern der Hausdetektiv?

      Oder bei verlorenem Gerichtsprozess der eigene Anwalt?

    • @Jeff:

      Ich glaube die ist mehr in den Terminals unterwegs als auf dem Rollfeld ;-)

      • @Tom Tailor:

        Mal davon abgesehen, dass @Elektrozwerg völlig Recht hat: In den öffentlichen Bereichen der Terminals sieht man eher die Bundespolizei patroullieren. Denn die Hauptaufgabe der Flughafen-Security ist tatsächlich, den Zugang Unbefugter zu den sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu unterbinden. Dazu gehört auch das Rollfeld. Wenn die Blockierer es da überhaupt hinschaffen, hat sie also bereits eine Lücke im Gebiss (und möglicherweise dann noch eine zweite, wenn ein etwas unbeherrschter Flughafendirektor davon erfährt ;-)).